Fragen und Antworten zur Rehabilitation

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1 Fragen und Antworten zur Rehabilitation Rund 6 Milliarden Euro hat die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2015 für Rehabilitationsleistungen ihrer Versicherten ausgegeben. Das Wort Rehabilitation (kurz: Reha) bedeutet: Wiederherstellung, Wiedereinsetzen, Wiederbefähigen. Im medizinischen Sinne bedeutet das, dass im Idealfall der ursprüngliche Gesundheitszustand mit der vollen Leistungsfähigkeit des Patienten wieder hergestellt werden soll. Was ist der Unterschied zwischen einer Kur und einer Rehabilitationsmaßnahme? Eine Kur besitzt in erster Linie vorbeugenden Charakter und dient beispielsweise mittels Massagen und spezieller Bäder vor allem Erholungszwecken. Bei einer Rehabilitation (kurz: Reha) geht es darum, den Beeinträchtigungen durch eine Krankheit oder einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken oder sie zu beseitigen, um das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Qualifizierte Vertreter medizinisch-therapeutischer Berufsgruppen (neben für die jeweilige Indikation geschulten Fachärzten sind dies zum Beispiel Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Ernährungsberater,...) und hoch standardisierte Therapiekonzepte sichern einen optimalen Reha-Erfolg. Welche Reha-Leistungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung an? Neben Leistungen der medizinischen Reha können auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Reha-Leistungen) sowie sonstige (zum Beispiel Kinderreha) und ergänzende Leistungen zur Reha (beispielsweise Übergangsgeld, Haushaltshilfe, Reisekosten) bewilligt werden. Wie lange dauert eine medizinische Reha? Grundsätzlich drei Wochen je nach Indikation oder Verlauf kann vom Rentenversicherungsträger auch eine längere Dauer bewilligt werden. Wird eine Rehabilitation immer stationär in einer Einrichtung durchgeführt? Nein, medizinische Reha-Leistungen können auch ganztägig ambulant in einer geeigneten Reha-Einrichtung in Wohnortnähe durchgeführt werden.

2 Wie viel kostet den Leistungsträger, etwa die Rentenversicherung, eine Rehabilitation? Die Behandlungskosten für eine stationäre medizinische Reha bei körperlichen Erkrankungen betragen derzeit durchschnittlich Euro; die Kosten für eine stationäre medizinische Reha bei psychischen und Abhängigkeitserkrankungen sind schon wegen der längeren Dauer deutlich teurer. Zusätzlich zahlt die Rentenversicherung an ihre Rehabilitanden aber noch ergänzende Leistungen wie Übergangsgeld oder Reisekosten. Wann habe ich Anspruch auf eine Reha-Leistung? Die Bewilligung einer Reha-Leistung hängt von persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Was sind die persönlichen Voraussetzungen? Die persönlichen Voraussetzungen für eine Reha-Leistung sind erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist und die Aussicht besteht, dem mittels einer Rehabilitation wesentlich entgegenzuwirken. Was sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen? Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die bei Antragstellung die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 15 Jahren zurückgelegt haben oder in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet haben oder innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind oder vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Hier muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein oder als erfüllt gelten (zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall).

3 Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt ist oder ohne diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu zahlen wäre oder eine zuvor erbrachte Reha-Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen. Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen immer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen. Dies gilt auch für Hinterbliebene, die eine große Witwenrente oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Wie beantrage ich eine Reha? Hierfür stehen Formulare zur Verfügung. Diese sind bei den Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen, Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation und Versicherungsämtern erhältlich. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es auch bei den Arbeitsagenturen. Sie finden das komplette Angebot an Antragsformularen auch im Internet ( Was muss ich beim Einreichen der Antragsformulare beachten? Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt und unterschrieben, eventuell zusammen mit einem Befundbericht des behandelnden Arztes oder Betriebsarztes, an den Rentenversicherungsträger gesandt werden. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Antrag zusätzlich vorab durch die Krankenkasse zu bestätigen.

4 Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich einen Antrag auf Reha- Leistungen gestellt habe? Über die Antragstellung muss der Arbeitgeber regelmäßig nicht informiert werden. Für den Zeitraum der Bewilligung stellt der Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung (ohne Angabe des Ortes und des Namens der Reha-Einrichtung) zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid? Die Rentenversicherungsträger entscheiden grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, ob die beantragte Leistung bewilligt wird. Sollten allerdings weitere medizinische Ermittlungen erforderlich sein, kann es länger dauern. Wie oft kann ich eine medizinische Reha-Leistung bekommen? Grundsätzlich kommt eine erneute Reha-Leistung nicht vor dem Ablauf von vier Jahren in Betracht. Ist aber aus gesundheitlichen Gründen schon früher eine Rehabilitation dringend erforderlich, so kann diese auch erbracht werden. Bei onkologischen Nachsorgeleistungen sind auch kürzere Abstände möglich, wenn erneute Reha- Leistungen notwendig sind, um erheblichen tumorbedingten Funktionsstörungen entgegen zu wirken. Habe ich als Altersrentner auch Anspruch auf Reha-Leistungen? Die Zuständigkeit für Reha-Leistungen wegen allgemeiner Erkrankungen liegt für Altersrentner bei der Krankenkasse. Lediglich onkologische Nachsorgeleistungen können durch den Rentenversicherungsträger bewilligt werden. Muss ich mich an den Kosten der Rehabilitation beteiligen? Während zur ganztägig ambulanten Rehabilitation keine Zuzahlung gefordert wird, besteht bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation grundsätzlich eine Zuzahlungspflicht.

5 Wie hoch ist der Zuzahlungsbetrag? Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für stationäre Leistungen maximal für 42 Tage im Kalenderjahr. Vorher geleistete Zuzahlungen können angerechnet werden. Beginnt die stationäre Rehabilitation innerhalb von zwei Wochen nach einer Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation AHB ), ist die Zuzahlungspflicht auf maximal 14 Tage begrenzt. Für unsere Tochter wurde eine Kinderreha bewilligt. Müssen wir für sie auch zuzahlen? Bei Leistungen an Kinder von Versicherten oder Rentnern im Sinne der Kinderreha besteht keine Zuzahlungspflicht. Dies gilt auch, wenn das Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. Wer kann außerdem von der Zuzahlung befreit werden? Leistungsberechtigte, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Übergangsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung beziehen, sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Auf Antrag werden Leistungsberechtigte von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, deren monatliche Nettoerwerbseinkommen (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen) oder Erwerbsersatzeinkommen (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente) unter Euro liegt (Wert bei Antragstellung im Jahr 2016). Eine teilweise Befreiung kommt beispielsweise in Betracht für Versicherte, die ein Kind haben oder ein Stiefkind in ihren Haushalt aufgenommen haben oder unter Umständen in Fällen der Pflegebedürftigkeit. Kann ich mir die Einrichtung und den Zeitpunkt der Rehabilitation aussuchen und kann ich eine Reha-Leistung im Ausland bekommen? Wünsche hinsichtlich Zeit und Durchführungsort von Reha-Leistungen werden im Rahmen des medizinisch Sinnvollen und der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt. Am besten, Sie vermerken diese bereits im Antrag. Grundsätzlich werden die Leistungen aber im Inland erbracht.

6 Der mir genannte Aufnahmetermin ist ungünstig wie verhalte ich mich? Vereinbaren Sie direkt mit der Reha-Einrichtung einen zeitnahen Termin. Sollte eine kurzfristige Terminverschiebung nicht möglich sein, setzen Sie sich am besten mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Kann ich mit meinem Ehegatten gemeinsam eine Reha-Leistung erhalten? Dieser Wunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn beide Ehepartner die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, es medizinisch sinnvoll erscheint und genügend freie Plätze in der Reha-Einrichtung vorhanden sind. Da beide Ehepartner einen Antrag stellen müssen, empfehlen wir hier einen entsprechenden (wechselseitigen) Hinweis in den Antragsformularen. Wie komme ich zur Reha-Einrichtung, darf ich mit meinem Pkw anreisen? Grundsätzlich sollten die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen Näheres hierzu ist im Bewilligungsbescheid geregelt. Die Anfahrt mit dem privaten Kfz ist auch möglich. Wer zahlt meine Reisekosten? Der Rentenversicherungsträger übernimmt Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Bei der Anfahrt mit der Bahn werden die Kosten für eine Fahrkarte der 2. Klasse und die Kosten für die Gepäckbeförderung übernommen. Wenn Sie mit Ihrem Privat-Pkw anreisen, können Sie dafür eine Wegstreckenentschädigung erhalten. Diese beträgt zurzeit 20 Cent je gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch insgesamt 130 Euro für An- und Abreise. Parkgebühren sind mit der Wegstreckenentschädigung abgegolten. Muss ich für die Rehabilitation Urlaub nehmen? Nein, der Arbeitgeber kann nicht von Ihnen verlangen, für die Dauer der Reha- Leistung Urlaub zu nehmen, auch nicht teilweise. Wer zahlt meinen Entgeltausfall? In der Entgeltfortzahlungsphase zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Anschließend kann vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld gezahlt werden.

7 Wie hoch ist das Übergangsgeld, wenn meine Entgeltfortzahlung endet? Je nach familiärer Situation (beispielsweise im Haushalt lebendes Kind) beträgt das Übergangsgeld 75 oder 68 Prozent des letzten Nettoverdienstes. Ich habe zuletzt vor der Rehabilitation Krankengeld bezogen. Wie hoch ist das Übergangsgeld? Wird vor Beginn der Reha-Leistung Krankengeld bezogen, beträgt das Übergangsgeld je nach familiärer Situation 75 oder 68 Prozent des letzten Nettoverdienstes vor Krankengeldbezug. Bei Bezug von Arbeitslosengeld vor Beginn der Reha-Leistung übernimmt der Rentenversicherungsträger den Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes. Für welchen Zeitraum erhalte ich Übergangsgeld? Das Übergangsgeld wird in der Regel für die gesamte Dauer der Leistung gezahlt. Zu welchem Zeitpunkt bekomme ich das Übergangsgeld ausgezahlt? Die Zahlung des Übergangsgeldes wird bei kurzfristigen Leistungen regelmäßig am Ende der Reha-Leistung vorgenommen. Bei vorherigem Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld erfolgt die Zahlung des Übergangsgeldes für die gesamte Dauer nach Antritt der Leistungen. Bei länger andauernden Reha-Leistungen werden monatliche Zahlungen vorgenommen. Bin ich während der Teilnahme an einer Rehabilitation unfallversichert? Falls sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Behandlung oder Ausbildung (bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ereignen sollte, besteht Unfallversicherungsschutz. Wer kümmert sich während meiner Reha-Leistung um mein Kind? Soweit das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann auf Antrag ein Anspruch auf Haushaltshilfe geprüft werden. Durch eine Haushaltshilfe wird die Betreuung des Kindes für die Dauer der Leistung sichergestellt. Ob das Kind auch in der Reha-Einrichtung untergebracht werden kann, muss im Einzelfall geklärt werden. Für ältere Kinder können unter Umständen Betreuungskosten übernommen werden.

8 Gibt es Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren? Leistungen, die ausschließlich der Erholung des Kindes dienen sowie Mutter-Kind- Kuren, gehören zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder an das Müttergenesungswerk für weitere Informationen. Der Rentenversicherungsträger kann jedoch für nichtversicherte Kinder von Versicherten oder Rentnern eine Kinderreha durchführen. Wird mein orthopädischer Bürostuhl von der Rentenversicherung bezahlt? Soweit über die Arbeitgeberverpflichtung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung hinaus aus medizinischen Gründen ein orthopädischer Bürostuhl zur Verrichtung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, können hierfür die notwendigen Kosten übernommen werden. Wichtig: Der entsprechende Antrag ist unbedingt vor dem Kauf zu stellen. Ich benötige ein behindertengerechtes Fahrzeug. Habe ich Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe? Soweit die gesundheitlichen Verhältnisse dauerhaft die Benutzung eines Fahrzeuges zur Erreichung des Arbeitsplatzes erfordern, können vom Rentenversicherungsträger Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattungen und gegebenenfalls Umbaukosten übernommen werden. Die eigene Einkommenssituation bleibt dabei unberücksichtigt. Auch die Anschaffung eines Pkw ist förderungsfähig. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der Höhe des Einkommens. Wichtig ist, dass die Kraftfahrzeughilfe unbedingt vor Anschaffung des Fahrzeuges und/oder der notwendigen Zusatzausstattungen beantragt wird. Werden von der Rentenversicherung auch Kosten für die Anschaffung von Hörgeräten übernommen? Für den Ausgleich einer Hörminderung ist vorrangig die Krankenkasse zuständig. Die Leistungspflicht der Krankenkasse ist dabei nicht auf einen bestimmten Festbetrag begrenzt, wenn die Überschreitung medizinisch notwendig ist, um die Hörbehinderung auszugleichen. Soweit sich in Einzelfällen aus berufstypischen besonderen Höranforderungen ein darüber hinausgehender Bedarf ergibt, können die Mehrauf-

9 wendungen für die berufsbedingte Ausstattung mit einem höherwertigen Hörgerät durch die Rentenversicherung getragen werden. Eine verbindliche Entscheidung kann nur im Rahmen eines Antragsverfahrens getroffen werden. Dem formlosen Antrag sollte möglichst eine Verordnung des HNO-Arztes, ein Audiogramm und ein Kostenvoranschlag für das Hörgerät beigefügt werden. Bezahlt der gesetzliche Rentenversicherungsträger auch eine Entzugsbehandlung? Nein, für Entzugsbehandlungen (Entgiftungen) ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig, weil es sich bei dieser Behandlung um eine akutmedizinische Versorgungsform handelt. Hingegen kann eine (ggf. anschließende) Entwöhnungsbehandlung grundsätzlich von der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt werden. Entwöhnungsbehandlungen kommen vorwiegend bei Abhängigkeitserkrankungen wie Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit in Betracht. Der Antrag auf eine Entwöhnungsbehandlung sollte möglichst noch vor Beendigung der Entzugsbehandlung gestellt werden. Kann ich auch nach der Rehabilitation noch medizinisch betreut werden? Die Rentenversicherungsträger bieten ambulante Nachsorgeprogramme an, um den langfristigen Erfolg der Rehabilitation zu sichern, etwa IRENA Intensivierte Reha- Nachsorge. Über die Notwendigkeit sowie den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen entscheiden die Ärzte in der Reha-Einrichtung. Öffentlichkeitsarbeit Abteilung Rehabilitation Mathias Schiller Hohenzollerndamm 46-47,10713 Berlin Postanschrift: Berlin Telefon Telefax

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