Die Familienpflegerin Die Dorfhelferin
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- Kornelius Frank
- vor 6 Jahren
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1 Die Familienpflegerin Die Dorfhelferin
2 Die Familienpflegerin und Dorfhelferin entlastet und vertritt die Mutter bei: Krankheit Schwangerschaft / Entbindung Kur- und Reha-Maßnahmen Unfall Tod psychischer Erkrankung Suchterkrankung ggf. unterstützt die Familienpflegerin auch bei der Neustrukturierung eines Haushaltes und leitet die Hausfrau an
3 Die Aufgaben der Familienpflegerin und der Dorfhelferin Weiterführung des Haushalts Betreuung und Pflege von Kindern Pflege und Betreuung von kranken, alten und behinderten Menschen Die Dorfhelferin übernimmt (landwirtschaftliche) betriebliche Aufgaben
4 H a u s w i r t s c h a f t Sie führt selbständig den fremden Haushalt und berücksichtigt die Gewohnheiten der Familie. Sie organisiert rationell, so dass genügend Zeit für die Einsatzfamilie bleibt. Sie kennt die Grundsätze der gesunden Ernährung und kann auch Diät und spezielle Kostformen zubereiten. Sie verwendet Obst und Gemüse aus dem Garten beim täglichen Kochen oder legt Vorräte an.
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6 E r z i e h u n g Sie sorgt für die Körperpflege der kleinen Kinder. Sie hilft bei den Hausaufgaben der größeren Kinder. Sie bespricht mit den Kindern Probleme und Fragen. Sie regt zu Spielen und sinnvoller Freizeitbeschäftigung an.
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8 P f l e g e Sie hilft bei der häuslichen Pflege kranker oder behinderter Familienmitglieder z.b. durch Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim Essen, Hygiene im Krankenzimmer, Betten und Lagern, Durchführung ärztlicher Verordnungen.
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10 Besonderheiten der Arbeit einer Dorfhelferin: Sie versorgt den Garten, ob Säen oder Ernten. Sie arbeitet im Stall und auf dem Feld nach Bedarf mit. Sie unterstützt nach Bedarf bei verschiedenen Betriebszweigen: z.b. Selbstvermarktung, Ferien auf dem Bauernhof etc.
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12 S e l b s t v e r s t ä n d n i s einer evangelischen Familienpflegerin und einer evangelischen Dorfhelferin Berücksichtigung kultureller, religiöser und persönlicher Bedürfnisse und Gewohnheiten Verschwiegenheit und Diskretion Gewaltfreiheit Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Familie Qualitätsmanagement
13 Gesetzliche Grundlagen Gewährung von Haushaltshilfe durch Krankenkassen - wegen Erkrankung ( 38 SGB V) - wegen Schwangerschaft und Entbindung ( 195/199 RVO) - für landwirtschaftliche Unternehmer ( 10 KVLG) Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ( 20 SGB VIII)
14 Gewährung von Haushaltshilfe durch Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger ( 38 SGB V u.a.) Voraussetzungen dafür sind: wegen Krankenhausbehandlung oder Kur ist die Mutter abwesend, daher ist die Weiterführung des Haushalts nicht möglich - und im Haushalt lebt ein Kind, das unter 12 Jahren (bei AOK 14 Jahren) alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. = Pflichtleistung der Krankenkasse
15 Darüber hinaus gewähren viele Krankenkassen Haushaltshilfe auch in anderen Fällen: Vor allem: Mutter ist krank zu Hause Also kein stationärer Aufenthalt. = freiwillige Satzungsleistung
16 Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ( 20 KJHG) Voraussetzungen dafür sind: Die Hilfe ist erforderlich, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, fällt aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus. Mindestens 1 Kind unter 14 Jahren lebt im Haushalt.
17 Andere zwingende Gründe können z.b. sein: Krankenkasse übernimmt nicht (mehr) die Kosten; Alleinerziehende Studentin absolviert ihre Abschlussprüfungen, Kind erkrankt; Alleinerziehender Vater ist in Umschulungsmaßnahme, kleine Tochter darf wegen Erkrankung nicht in Kindertagesstätte; Mutter von drei kleinen Kindern ist aufgrund von Überlastung suizidgefährdet.
18 Wie bekomme ich eine Familienpflegerin/ Dorfhelferin? Die kranke Mutter/ der Vater erhält vom Arzt die Verordnung von Haushaltshilfe mit der Angabe der vom Arzt als notwendig angesehenen Zahl der Stunden pro Tag und Gesamtdauer des Einsatzes. Mit dieser Verordnung wendet sich der Versicherte an seine Krankenkasse und bittet um Genehmigung. Gleichzeitig noch besser: so frühzeitig wie möglich meldet sich die Mutter/ der Vater bei der zuständigen Diakonie-/ Sozialstation, damit der Einsatz besprochen und alles weitere geklärt werden kann.
19 Gerne gibt die Station Hilfe und Beratung bei der Antragstellung an die Kasse.
20 Evangelische Fachschulen für Familienpflegerinnen + Dorfhelferinnen Hesselberg
21 A u s b i l d u n g zur Familienpflegerin + Dorfhelferin
22 Z u g a n g s v o r a u s s e t z u n g zur Fachschule für Familienpflegerinnen abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren im hauswirtschaftlichen oder sozialen Bereich oder bei anderer Berufsausbildung einjährige berufliche Tätigkeit in einem für die Familienpflege förderlichen Bereich oder mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich. Neben den fachlichen Voraussetzungen sollten Sie eine positive Einstellung zum christlichen Glauben mitbringen.
23 Ausbildungsverlauf:
24 1. Abschnitt: 18 Monate Vollzeitunterricht mit 15 Wochen Kurzpraktika - intakte Familie - Behinderteneinrichtung - Familienpflegestation - Krankenhaus - Sozialstation - Kindergarten anschließend Abschnittsprüfung 1. Abschnitt 2. Abschnitt: 6 Monate (bei Vollzeit) Berufspraktikum in regulären Einsätzen mit 10 Schultagen Abschlussprüfung: Colloquium
25 Z u g a n g s v o r a u s s e t z u n g zur Fachschule für Dorfhelferinnen - berufbegleitende Form Hauswirtschafter/in mit Praxiserfahrung (Mindesalter: 25 Jahre) Meister/in der Hauswirtschaft oder hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in 10 Wochen Sozialpraktikum Grundlehrgang tierische Erzeugung (2 Wochen) Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignung)
26 Ausbildungsverlauf: 1. Teil: Haushaltsmanagement Ernährung und Service Erziehung und Familie Nutz- und Wohngarten Unternehmensgründung 2. Teil: Familienpsychologie- und Soziologie Religion und Lebensfragen Gesprächsführung Gestalten und Beschäftigen Gesundheits- und Krankenpflege Recht- und Sozialwesen Berufskunde Facharbeit
27 Ausbildungs- verlauf Berufsbegleitende Ausbildung
28 Was bringt s mir? Familienpflegerin Dorfhelferin Was bringt s mir? Verantwortungsvolle Tätigkeit: - Dienst am Menschen - Arbeit mit Kindern - Pflege von Hilfsbedürftigen Sicherer Arbeitsplatz: - Staatlich anerkannter Abschluss Gute Bezahlung: - Anstellung wie im öffentlichen Dienst - Zusätzliche Kranken- und Rentenversicherung - Jährliche Fortbildungsmöglichkeiten Gewinn fürs Leben: - Vielseitigkeit - Eigenverantwortlichkeit - Bestätigung - Erfahrungen im Umgang mit Menschen - Fähigkeit, selbständig Situationen zu meistern
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30 Information bei: Evang. Fachschulen für Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen Hesselbergstraße Gerolfingen Tel.: 09854/10-0 Fax: 09854/ Internet:
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