Juridicum Wien Gastvortrag: Lobbying in Österreich in wirtschaftsethischer Perspektive

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2 Juridicum Wien Gastvortrag: Lobbying in Österreich in wirtschaftsethischer Perspektive Vorstand DI (FH) Mag. (FH) Martin Graf, MBA Energie-Control Austria 18. März 2014

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4 Inhalt Die Energie-Control Austria im Überblick Die Notwendigkeit für einen Regulator Regulierungsaufgabe als Balanceakt Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket Aktuelle Herausforderungen und Themen Fragen und Diskussion 4

5 Die Energie-Control Austria im Überblick unabhängige Aufsichts- und Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt in Österreich gegründet 2001 im Zuge der Strom- und Gasmarktliberalisierung als GmbH; seit 2011 Austria Anstalt öffentlichen Rechts nach Vorbild der FMA ( 2 G) Gremien ( 5 Abs. 1 G.): Vorstand (VS, bestehend aus 2 Mitgliedern) Aufsichtsrat (AR, bestehend aus 4 Mitgliedern) Regulierungskommission (REK, bestehend aus 5 Mitglieder) Gesetzlicher Auftrag und rechtlicher Rahmen durch: Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) Verrechnungsstellengesetz, Gaswirtschaftsgesetz und KWK-Gesetz Energie-Control-Gesetz, Energielenkungsgesetz und Ökostromgesetz 5

6 Die wesentlichen Aufgaben und Services der Energie-Control Austria im Überblick Stärkung des Wettbewerbs in einem funktionierenden, versorgungssicheren Energiemarkt bei gleichzeitiger Förderung der nachhaltigen Energieerzeugung. Rahmenbedingungen festlegen: Netznutzungstarife regulieren Marktregeln für den Wettbewerb festlegen Überprüfung und Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Marktaufsicht ausüben: Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen Marktentwicklungen verfolgen und analysieren Sonstige Aktivitäten: Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Beratungstage, Messen) Erstellung von Preisvergleichen für Endverbraucher Erstellung von statistischen Erhebungen, Berichten und Studien 6

7 Übersicht über ausgewählte Services für Haushalte, Gewerbebetriebe und Industrie 1 Tarifkalkulator (seit auch für Gewerbebetriebe) > Besuche pro Jahr; berechnet den individuell günstigsten Strom- und Gasanbieter 2 Streitschlichtungsstelle ~ Anfragen pro Jahr; informiert unbürokratisch über Verbraucherrechte 3 Energie Hotline ( ) ~ Anrufe pro Jahr; liefert Antworten auf alle Fragen zum Thema Energie 4 Energiespar-Check > Besuche pro Jahr; hilft bei der Optimierung des persönlichen Energieverbrauchs 5 Spritpreisrechner >6 Millionen Besuche pro Jahr; informiert über die günstigsten Tankstellen in der Umgebung 6 KMU Energiepreis - Check Tool zum Vergleich von Energiepreisen mit Unternehmen mit ähnlichem Verbrauchsverhalten 7

8 Die Liberalisierung von Dienstleistungen als öffentliches Interesse Änderung der Rahmenbedingungen für die Versorgung mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Europa mit Ende der 80ziger Jahre u.a. durch: raschen technologischen Wandel internationale Verflechtungen Ziele von Privatisierungen sind u.a.: Effizienzsteigerungen Budgetsanierungen Versorgungsunternehmen im öffentlichen Eigentum passen die eigene Geschäftsstrategie den geänderten Marktbedingungen an. Privatisierungen erfordern von Unternehmen Gewinnorientierung und Kostenbewusstsein Telekommunikation, Post, Transport, Verkehr sind einige der betroffenen Sektoren; die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes folgt 2001/2002 Reformen erfordern Anpassungen bei der Regelung zur Aufrechterhaltung von gemeinwohlorientierten Leistungen zu erschwinglichen Preisen 8

9 Der Regulator als Wettbewerbshüter Kartelle Text Markt aus Angebot und Nachfrage Monopole Text und Oligopole Dominierende Marktposition Text Regulator Ineffiziente Text Märkte Staatliche Text Hilfen Text M&As Marktmissbräuche schaden dem Wettbewerb und der Volkswirtschaft durch überhöhte Preise, weniger Auswahl für Unternehmen und Konsumenten und weniger Innovation. 9

10 Die Notwendigkeit von regulatorischen Maßnahmen im Energiebereich Wettbewerbliche Teilmärkte mit Wettbewerbsaufsicht aber ohne Regulierung Erzeugung und Großhandel Transport- und Verteilnetze Vertrieb Natürliches Monopol = Regulierungserfordernis Monopol Grenzerlöse = Grenzkosten Wohlfahrtsverluste Natürliches Monopol kostengünstigere Bedienung von Nachfrage von einem einzigen Unternehmen 10

11 Fragestellungen und potentielle Maßnahmen der Austria Kommt es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs? Korrigierende Maßnahmen Ex-ante und ex-post regulierende Maßnahmen Formulierung und Festlegung von Standards auf Basis gesetzlicher Befugnisse Kostenminimierende Maßnahmen Netztarifregulierung durch Anreizregulierung Sicherstellung von Transparenz Verbesserung der Markt- und Preistransparenz Verbesserung der Marktregeln und Rahmenbedingungen Förderung der Marktintegration und internationalen Zusammenarbeit 11

12 Beteiligte Stakeholdergruppen verfolgen zumeist unterschiedliche Interessen Interessenausgleich zwischen privaten und öffentlichen Interessen Planungssicherheit, Investitionsanreize Stabilität und Qualität, attraktive Preise, Wettbewerbsvorteile Faire Preise, Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit der Erzeugung Private Haushalte Netzbetreiber Industrie Minimierung von Regulierungsaufwand und -kosten Sicheres Arbeitsumfeld Arbeitnehmer TOM Regulator Gewerbe (KMUs) Produktive und allokative Effizienz, Nachhaltigkeit, Transparenz Politik Dividenden Eigentümer Interessenvertretungen, NGOS Interessenausgleich zwischen divergierenden Zielen. Konsumentenschutz, Transparenz, Schutz der Umwelt 12

13 Regulierungsaufgabe als Balanceakt Nachhaltigkeit ( hohe Preise) Versorgungssicherheit ( hohe Preise) Spannungsdreieck Regulator Effiziente Wettbewerbsmärkte ( niedrige bzw. leistbare Preise) 13

14 Mittel der Regulierungstätigkeit Erlass verbindlicher Entscheidungen gegenüber Energieunternehmen (Kostenbescheide, Missbrauchsverfahren, ) Verstärkte Zusammenarbeit mit Wettbewerbsbehörden und nationalen Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten ( 23 G) Auskunfts- und Einsichtsrechte ( 34 G) Hausdurchsuchungen ( 25 Abs. 2 6 G) Streitbeilegungszuständigkeiten ( 26 G) 14

15 Rechtliche Grundlagen des Strom- und Gasmarktes in Österreich Österreichisches Marktdesign basiert auf EU-Vorgaben (3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket 2009, umgesetzt ) sieht die Entflechtung ( Unbundling ) von Netzbetrieb, Produktion, Handel und Versorgung vor sieht ein Bilanzgruppensystem vor: Netzbetreiber (physische Ebene) Bilanzgruppen (kommerzielle Ebene) gewährleistet einen nicht-diskriminierenden Netzzugang seitens der Netzbetreiber zu von der festgelegten Entgelten regelt durch Marktregeln die Interaktion zwischen den diversen Markt-teilnehmern in Form von: Verordnungen zu Netzzugang und Bilanzierung, Wechsel, Smart Meter, etc. Bescheiden zur Genehmigung Allgemeiner Bedingungen (AB), Kostenermittlung, etc. Sonstige Marktregeln 15

16 Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket Notwendigkeit, Inhalte, Ziele und Nutzen Die Strom- und Gasmärkte sind weiterhin nicht integriert... Dies führt zu: unterschiedlichen Preisen, ineffizienter Energieverwendung, unnötig hohen CO2 Emissionen und Wettbewerbsbeschränkungen am Groß- und Einzelhandelsmarkt Gründe sind: langfristig bestehende Netzengpässe und diskriminierende und ineffiziente Vergabe der Netzkapazitäten Ursachen sind: unzureichende grenzüberschreitende Koordinierung und unzureichendes Unbundling 16

17 Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket Notwendigkeit, Inhalte, Ziele und Nutzen Wesentliche Inhalte sind: Stärkung der Regulierungsbehörde 1 Regulierungsbehörde pro Mitgliedsstaat rechtlich getrennt und funktional unabhängig von jeder öffentlichen oder privaten Einheit angemessene finanzielle und personelle Ausstattung Verschärftes Unbundling der Fernleitungsnetze Koordinierung der Regulierung Koordinierte Investitionsplanung Stärkung der Kundenrechte Wesentliche Ziele sind: Wettbewerbsfördernde Ausgestaltung des Netzzugangs durch Förderung des Entstehens liquider Großhandelsmärkte Förderung des unbegrenzten Handels mit Gas Vereinfachung des Netzzugangs für Netzbenutzer durch Stärkere Zusammenarbeit zwischen Fernleitungsnetzbetreibern und effektives Engpassmgmt Erleichterung des effizienten Handels durch optimiertes Tarifregime 17

18 Die Europäisierung der Energieregulierung schreitet mit der Gründung von ACER voran ACER = Agency for the Cooperation of Energy Regulators Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegründet in Folge des 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaketes (VO EG Nr. 713/2009) Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit entspricht dem Muster einer klassischen europäischen Regulierungsagentur (Ausnahme: Regulierungsrat) ACER soll das sog. regulatory gap schließen (unterschiedliche Regeln an Grenzen, die einen europäischen Binnenmarkt behindern) ACER soll die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden bei grenzüberschreitenden Aufgaben koordinieren und deren Entscheidungskompetenz übernehmen, wenn sich diese nicht einigen können 18

19 Die Vorgehensweise der Transparenz und Kooperation Einbindung von Stakeholdergruppen durch Anhörungen und Konsultationen Sicherstellungen von willkürfreiem Handeln durch Einbindung von Regulierungsbeirat und Regulierungskommission ( 19 G) Verbesserung der Markt- und Preistransparenz für die allgemeine Öffentlichkeit durch vielfältiges Serviceangebot (z.b. Spritpreisrechner, Tarifkalkulator, Studien), periodische Marktberichte, Tätigkeitsberichte, Monitoring der Versorgungssicherheit ( 28 G) Task Force Konsumentenschutz ( 28 Abs. 4 G) Spezielle Serviceangebote und Veranstaltungen für Industrie- und Gewerbebetriebe und andere Marktteilnehmer (z.b. Energiewende Frühstück) Konsultationen im Zuge von Begutachtungszeiträumen beim Erlass von Verordnungen Know-How Gewinn und Best Practices durch internationale, branchenübergreifende Zusammenarbeit und Vertretung in internationalen Zusammenschlüssen (z.b. ACER, CEER) ( 23 G) 19

20 Rechtschutz und Kontrolle von Entscheidungen der Regulierungsbehörde geregelt durch Energie-Control Gesetz (letzte Fassung ) Gerichtliche Kontrolle durch VwGH und VfGH ( 9 Abs. 1 u 4 G) Interne Beschwerdemöglichkeit gegen erlassene Kostenbescheide (Vorstand) an die Regulierungskommission ( 9 Abs. 2 G) Berufungsmöglichkeit gegen Bescheide betreffend Aufgaben im allgemeinem öffentlichen Interesse an das BMWFJ ( 9 Abs. 3 G) Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof ( 17 G) Parlamentsausschuss kann die Anwesenheit des Vorstands verlangen ( 18 E- ControlG) Genehmigungsvorbehalte durch Aufsichtsrat, etwa Jahresplan für die Öffentlichkeitsarbeit ( 15 Abs 2 G) Verfahrensrecht AVG ( 36 G) 20

21 Aktuelle Themen und Herausforderungen Gesetzesnovellen zu: Energieeffizienz Konsumententhemen Smart Meter Stromkennzeichnung Lieferantenwechsel Kostenverfahren Strom und Gas (Start 3. Regulierungsperiode Strom ) Marktmodell Neu im Gasbereich (Evaluierung der Einführung vom ) Regelenergiebeschaffung REMIT (Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency) Infrastrukturverordnung (Project-of-Common-Interest, PCI) Ökostrom Gerichtsverfahren Auskunftsverlangen zu Marktdaten Pumpspeicherentgelte Allgemeine Verteilernetzbedingungen 21

22 Kontakt DI (FH) Mag. (FH) Martin Graf, MBA

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