2. Konzepterstellung. Heizkostenabrechnung mit Dachs

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1 2. Konzepterstellung Heizkostenabrechnung mit Dachs 1

2 Alles was Recht ist Heizkostenverordnung Rechtliche Grundlagen: In der Heizkostenverordnung wird die Verteilung von Heizkosten an die Mieter geregelt. Grundsätzlich kann nach 1 Absatz 1 der Mieter die Wärme bereitstellen und die Kosten verteilen oder über gewerbliche Wärmelieferanten beziehen und verteilen lassen (Contracting). In der Heizkostenverordnung 4 ist die Pflicht zur Verbrauchserfassung festgelegt. Der 5 zeigt Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und in 6 ist die Pflicht zur verbrauchsbezogenen Kostenabrechnung geregelt. Für den Hauseigentümer, der die Heizanlage selbst betreibt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung mit den Mietern. Wir empfehlen auf jeden Fall das Einverständnis der Mieter schriftlich einzuholen. 1. Vollkostenabrechnung bei Wärmelieferung durch Vermieter: Dem Mieter werden sämtliche Kosten sowie Einsparungen verrechnet, die durch den DACHS entstehen. Als Abrechnungsgrundlage dienen die AfA (Absetzung für Abnutzung) oder die Annuität aus KfW- Krediten sowie Wartung/Instandhaltung und die Brennstoffkosten. Dagegen gesetzt wird die Mineralölsteuerrückerstattung und der Gewinn aus Stromrückspeisung. Die Energiekostenersparnis kommt nach Abzug der AfA den Mietern zu Gute Planungsschulung erstellt von D.Weisenberger, SenerTec GmbH 2

3 Beispiel zur Heizkostenabrechnung 2. Abrechnung der Wärme durch Vermieter Der Anteil des Brennstoffverbrauchs für die Stromproduktion wird über die jährliche Laufzeit der Heizkraftanlage ermittelt und vom gesamten Brennstoffverbrauch abgezogen. Die restliche Brennstoffmenge wird wie bisher den Mietern verrechnet. Diese Verfahrensweise sollte den Mietern dargelegt und deren Einverständnis eingeholt werden. Die Gewinne durch Stromverkauf und die Mineralölsteuerrückerstattung erntet der Vermieter. Damit werden die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Annuität für die Investition bezahlt. Ansetzbarer Brennstoff für Heizkostenabrechnung Gesamter Brennstoffverbrauch Folgende Formel ermittelt den Brennstoffverbrauch der für die Stromerzeugung aufgewendet wird: = Brennstoffverbrauch für Stromerzeugung x * DACHS G 5.5 = 6,95 kw DACHS HR 5.3 = 0,60 l/h DACHS F 5.5 = 0,48 kg/h Betriebsstunden d. DACHS Brennstoffverbrauch für Stromproduktion = Elektrische Leistung [kw] aus Datenblatt x Verbrauch [kw H O, l/h, kg/h] aus TÜV-Gutachten Gesamtwirkungsgrad aus Datenblatt x Leistungsaufnahme H U [kw]aus Datenblatt Planungsschulung erstellt von D.Weisenberger, SenerTec GmbH 3

4 Mieterhöhung 3. Erhöhung der Miete (Wohnwertverbesserungszuschlag nach 559 BGB) Nach 559 des BGB (früher 3 MHG) kann der Vermieter 11 % der aufgewendeten Modernisierungskosten (Wohnwertverbesserungs- oder Energieeinsparinvestitionen) als Zuschlag auf die Jahresmiete aufschlagen. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der Modernisierungsaufwendungen zählen die tatsächlichen Baukosten (Materialkosten und Handwerksarbeiten), die Baunebenkosten (z. B. Genehmigungsgebühr, Architektenhonorar, nicht Verwaltungsleistungen wie Überwachung usw.) und die Eigenleistungen, welche zu üblichen Handwerkerpreisen abzüglich Mehrwertsteuer zu bewerten sind. Die Energiekosteneinsparung durch die Investition wird dem Mieter gutgeschrieben Planungsschulung erstellt von D.Weisenberger, SenerTec GmbH 4

5 Heizkostenabrechnung / Contracting 4. Abrechnung der Wärme durch Contractor Was ist Contracting? Kennzeichen eines Contracting-Modells ist, dass z.b. die neuen Energieversorgungsanlagen eines Gebäudes in Form eines Outsourcings von einem externen Unternehmen (dem sog. Contractor) erstellt, finanziert, gewartet und betrieben werden. Dieser Contractor liefert dann Nutzenergie an seinen Kunden. Weil durch die Sanierung nun neueste Energieeffizienztechnologie eingesetzt wird, fallen der Energieverbrauch und damit die Kosten geringer aus als zuvor. Im Idealfall lassen sich so nicht nur die Aufwendungen des Contractors decken, auch der Gebäudeeigentümer zahlt jährlich weniger für die Wärme oder den Strom. In jedem Fall entfallen für den Gebäudeeigentümer die Investitionskosten. Beim Contracting wird auch eine Heizkosten-Vollabrechnung durchgeführt, allerdings beinhaltet die Abrechnung neben Kapital- und Instandhaltungskosten für die gesamte Heizanlage und natürlich einen Unternehmensgewinn.!Wichtig! Bei einem Mietobjekt sollte der Vermieter sich rechtlich absichern und das Einverständnis der Mieter einholen bevor der Contracting- Vertrag abgeschlossen wird Planungsschulung erstellt von D.Weisenberger, SenerTec GmbH 5

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