Arbeitsstättenregel ASR A 2.1
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- Maike Lorenz
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1 Arbeitsstättenregel ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Erlassen Oktober 2012 Arbeitsschutz und Prävention
2 Auflauf 1. Vorstellung 2. Notwendigkeit der ASR A Kurze Vorstellung der ASR A Schwierigkeiten bei der Umsetzung der ASR A Auswirkung bei Änderung der ArbStättV Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 2
3 Unfallkasse des Bundes - Zuständigkeit Ist zuständige Behörde nach Arbeitsschutzgesetz 21 (5) Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern Nimmt die Aufgaben der Prävention wahr nach Sozialgesetzbuch VII 115 (3) In deren Auftrag handelt bezüglich Arbeitsschutz und Prävention Unfallkasse des Bundes Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 3
4 Erlass des Bauministeriums aus 2003 Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes Berücksichtigung des Arbeitsschutzes BS 20 B vom Aus gegebenem Anlass bitte ich zukünftig sicherzustellen, dass bereits im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsplanung für zivile Bundesbaumaßnahmen, die den Beschäftigten des Bundes als Dienstgebäude dienen sollen, die Unfallkasse des Bundes einbezogen wird. Der Arbeitsschutz ist in der Regel nicht Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens. Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 4
5 Aufgaben im Rahmen von Bauvorhaben Bund Gesetzlicher Auftrag entspr. 21 ArbSchG Beratungsauftrag in der Planungsphase Stellungnahme im Bauzustimmungsverfahren Zuständigkeit nach 2-4 BauStellV Betrifft alle Bauvorhaben von Einrichtungen bei denen die UK-Bund nach ArbSchG zuständig ist (mittelbare und unmittelbare Bundesverwaltung, bezeichnete Unternehmen) Bauten der Ministerien und Obersten Gerichte Sonderregelung: Baumaßnahmen der BBR in Berlin Baustellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 5
6 Notwendigkeit der ASR Schutz vor Absturz DGUV-Statistik Arbeitsunfallgeschehen im Jahr 2012 Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 7
7 Tödlicher Arbeitsunfall durch ein unsicheres Geländer Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 8
8 Inhalt der ASR A Zielstellung 2. Anwendungsbereich 3. Begriffsbestimmung 4. Beurteilung der Gefährdungen und Rangfolge der Schutzmaßnahmen 5. Maßnahmen zum Schutz vor Absturz 6. Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen 7. Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern 8. Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/2014 9
9 1. Zielstellung Sichere Betretbarkeit und Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an und auf Dächern für spätere Arbeiten. Sicherheitstechnische Anforderungen für Instandhaltungsarbeiten planen und umsetzen. Technische Lösungen mit kollektiver Schutzwirkung haben Priorität vor organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen. Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/ simplifiedsafety.de
10 2. Anwendungsbereich...gilt zum Schutz der Beschäftigten vor Absturz und vor herabfallenden Gegenständen sowie für das Betreten von Dächern oder Gefahrenbereichen. Ausgenommen: Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die Bestandteil eines Arbeitsmittels sind entspr. BetrSichV, Reinigen von Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden, hier gilt die ASR A1.6 Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
11 Absturzgefahr und Regelungen ArbStättV ASR A 2.1 ASR A 1.6 Diverse BGI (u.a. 826, 5074) BetrSichV TRBS 2121 BaustellV RAB 32 div. DIN, TRAV, TRLV Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
12 3. Begriffsbestimmung Absturz Absturzkante Absturzhöhe Abrutschen Absturzsicherung Auffangeinrichtung Individuelle Schutzmaßnahmen Umwehrungen Gefahrenbereiche Herabfallende Gegenstände Durchtrittsicher Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
13 4. Beurteilung der Gefährdung Gefährdung durch Absturz... liegt vor, wenn: Gefährdungsbeurteilung erforderlich < 2,0 m 1,0 m > 60 0,2-1,0 m Beschaffenheit des Standplatzes und der tiefer gelegenen Fläche.... ist abhängig von: Absturzhöhe Art, Dauer der Tätigkeit körperlichen Belastung Abstand von der Absturzkante, Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
14 4.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen 1. bauliche Absturzsicherungen 2....sofern dies nicht möglich, müssen Auffangvorrichtungen vorhanden sein. 3. Wenn 1. und 2. nicht möglich, dann Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) 4. Im Einzelfall kann auf 1, 2 und 3 verzichtet werden (z. B. Szenenfläche auf Bühnen) unter Auflage spezieller Maßnahmen. Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
15 4.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen Schwierigkeiten bei der Umsetzung Vorstellungen des Bauherren oder Architekten (Sichtbarkeit der Absturzsicherung, Kostenfaktor) Bauliche Begebenheiten (Schwierigkeiten bei einer nachträglichen Montage, Gebäude steht unter Denkmalschutz) Verständnis der Baugenehmigungsbehörde (Ablehnung der Forderung..) Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
16 Denkmalschutz: Umsetzungsprobleme Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
17 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände Häufiges Problem bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten im Bereich von Atrien, Dachverglasungen oder Fensterflächen sowie bei Arbeiten an Dachkanten. Kriterien der Gefährdungsbeurteilung: Höhenunterschied, aus der Gegenstände herabfallen könnten Beschaffenheit der Gegenstände äußere Einflüsse (Witterung) möglicher Personenverkehr Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
18 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände Schutzmaßnahmen: Bauliche Maßnahmen haben Vorrang (Fußleisten, Schutzwände, Schutzdächer, Fangnetze) Organisatorische Maßnahmen (zeitlich-organisatorische Maßnahmen, Absperrung, Kennzeichnung des Gefahrenbereichs) Persönliche Schutzausrüstung (hauptsächlich im industriellen Bereich anwendbar) Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
19 5.1 Sicherung an Absturzkanten Umwehrungen... entsprechend der zu erwartenden Belastung, (Übersteigschutz, Sicherung von Öffnungen) müssen mind. 1,0 m hoch sein, kann auf 0,80 m verringert werden, wenn 0,20 m tief bei Absturzhöhe über 12 m, muss die Höhe der Umwehrung 1,10 m sein Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
20 5.2 Sicherung an Boden-/Wandöffnungen Bodenöffnungen... müssen durch feste oder abnehmbare Umwehrungen oder durch Abdeckungen gesichert sein. Wandöffnungen müssen fest angebrachte oder bewegliche Umwehrungen haben, wenn Absturzgefahr besteht. Umwehrungen dürfen sich nicht zur tiefer liegenden Seite hin öffnen lassen. Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
21 7.1 Nicht durchtrittsichere Dächer/Bauteile Gefahr bei: - Wellplatten (Faserzement, Asbestzement, Bitumen) - Dachoberlichter (Lichtplatten, -bänder, -kuppeln) - Lichtdurchlässige Dächer, - Verglasungen - Solar-, Photovoltaikelemente Schutzmaßnahmen: Zugänge müssen unter Verschluss stehen + Kennzeichnung Einsatz von sicheren Laufstegen mit Umwehrung Sicherung durch Umwehrung, Überdeckung oder Unterspannung Verzicht ist möglich, wenn Lichtkuppel mind. 0,50 m über Dachfläche herausragt. Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
22 Mögliche Sicherung im Dachbereich Sicherer Laufsteg mit Handlauf Lichtkuppel ausreichend hoch Überdeckungen von Lichtkuppeln Unterspannung einer Lichtkuppel Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
23 Umsetzungsprobleme durch Fehlplanung Seilsicherungssystem und Blitzschutz kollidieren! Seilsicherungssystem mit Einbindung der Gebäudeblitzschutzanlage Quelle: Fa. Innotech Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
24 Auswirkungen bei Änderung der ArbStättV Def. Arbeitsplatz = Bereiche, in denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Wegfall der zeitlichen Einschränkung! Def. Arbeitsstätte = Orte auf dem Gelände eines Betriebes /Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Vollständige Einbindung der Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsbereiche! Anhang 5.1 neuer Absatz zu notwendigen Schutzvorrichtungen bei bestimmten Absturzhöhen für Baustellen (> 1,00m, > 2,00m, Ausnahmen 3,00m) Es fehlt eine Definition für Schutzvorrichtung! Auch im Glossar nicht enthalten! Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Petra Stolp ab : Unfallversicherung Bund und Bahn Schloßtraße 62 a Berlin petra.stolp@uv-bund-bahn.de Bildquellen: BG Bau(Internet und Literatur) UK-Bund BMEL Firma Innotech simplified safety Arbeitsstättenregel A2.1 Absturz 12/
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