Ausgabe März Zeitschriften-Inhalts-Dienst Aktuelle Schnellübersicht juristischer Periodika. Aktuelle Zeitschriftenliste

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1 Ausgabe März Zeitschriften-Inhalts-Dienst Aktuelle Schnellübersicht juristischer Periodika 719 permanent ausgewertete Zeitschriften Hinweise auf wichtige Fachliteratur Buchbesprechungen im Volltext 1. Jur. Professionen Kanzlei Beratung Kosten 2. Recht: Allgemein 3. Staats und Verfassungsrecht Aktuelle Zeitschriftenliste Neue Juristische Bücher (njb) 4. Gesetze und Verordnungen 5. Landesrecht Kommunalrecht 6. Verwaltungsrecht 7. Glaube Religion Kirche 8. Gerichtsverfassung Prozessrecht 9. Privatrecht Werte NutzerInnen! Um einen möglichst umfassenden Überblick über aktuelle Buch-Neuerscheinungen sicherzustellen, haben wir den ZID mit einem Auszug aus der njb-datenbank verbunden. Der kürzeste Weg, diese Informationen als Newsletter zu abonnieren, geht über Ihren Buchhändler. Dieser bezieht ihn dann von Für Sie als Endnutzer ist dieser Dienst kostenfrei. Regelmäßig sind die Titelangaben um Zusatzinformationen ergänzt was das lesen interessanter und die Lektüreauswahl sicherer macht. Wir wünschen Ihnen interessante Entdeckungen im Literaturbetrieb. Ihr ZID-TEAM 10. Familie Partnerschaft Trennung Erbe 11. Verkehr Transport Reise 12. Strafrecht und Nebengebiete 13. Arbeitswelt Arbeitsrecht 14. Sozialrecht 15. Wirtschaftsrecht 16. Wettbewerb Kartellrecht 17. Gewerblicher Rechtsschutz 18. Steuerrecht 19. Umwelt Agrar Energie 20. Bauen Wohnen Immobilien 21. Gesundheit Medizin Lebensmittel 22. Medien Telekommunikation Post Internet 23. Versicherung Banken Wertpapiere 24. Asylrecht Ausländerrecht 25. Europa Europarecht 26. Internationales Recht 27. Politik Geschichte Philosophie Soziologie 28. Wirtschaftswissenschaften 29. Sonstiges IMPRESSUM ANHANG

2 1. Juristische Professionen Kanzlei Beratung Kosten Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse AG/KOMPAKT Anwaltsgebühren kompakt - Infodienst für Mitarbeiter 2/2012 AGS Anwalts Gebühren Spezial 2/2012 Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement AnwBl Anwaltsblatt - 3/2012 BerlAnwBl Berliner Anwaltsblatt - Mitteilungsblatt des Berliner Anwaltsverein e.v. 1-2/2012 BRAK-Mitt. Bundesrechtsanwaltskammer - Mitteilungen - Informationen zu Berufsrecht und Berufspolitik 1/2012 BRAKMagazin BRAK-Magazin - hrsg. von der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin 1/2012 DGVZ Deutsche Gerichtsvollzieher-Zeitung - Zeitschrift für Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenwesen. Organ des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes (DGVB) 3/2012 DNotZ Deutsche Notar-Zeitschrift - Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer 2/2012 DRiZ Deutsche Richterzeitung - Organ des Deutschen Richterbundes Bund der Richter und Staatsanwälte 2/2012 in der Bundesrepublik Deutschland e.v. DS FMP Der Sachverständige - Fachzeitschrift für Sachverständige, Kommunen, Gerichte und Behörden Forderungsmanagement professionell - für Rechtsanwaltskanzleien, Inkassounternehmen und Rechtsabteilungen 1-3/2012 2/2012 JurBüro Das Juristische Büro - Zeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung 2/2012 KammerForum Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer Köln - bis > MittRKKöln 1/2012 KP Kanzleiführung professionell - Aktives Kanzleimanagement - Honorarpolitik - Gebührenrecht des Steuerberaters 3/2012 MBP NotBZ Mandat im Blickpunkt - Steuern, Buchführung, Bilanzen - Praxisnahe Informationen für Mitarbeiter in der Steuerkanzlei Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis - Herausgeber: Ländernotarkasse Leipzig i.v.m. den Notarkammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 2-3/2012 3/2012 Rafa-Z Zeitschrift für Rechtsanwaltsfachangestellte und Kanzleimitarbeiter /2012 RENOpraxis Zeitschrift für Rechtsanwalts- und Notariatsangestellte - Herausgeber: Deutsche Vereinigung 2/2012 der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.v., Düsseldorf RVG prof. RVG professionell - Informationsdienst für die Rechtsanwaltskanzlei 3/2012 RVGreport RVGreport - Anwaltsgebühren - Streitwert - Gerichtskosten - Erstattung - Rechtsschutz, hrsg. in 2/2012 Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer (vormals BRAGOreport) SchAZtg SchiedsamtsZeitung - Organ des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (bis 3/2000 unter -> SCHS-ZTG 3/2012 KUSELIT ZID

3 2. Recht Allgemein Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse AnwaltSpiegel Deutscher AnwaltSpiegel - Das Online-Magazin für Recht, Wirtschaft und Steuern 4-5/2012 DNotI-Report Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts - 4/2012 EBE/BGH Eildienst Bundesgerichtliche Entscheidungen - BGH - Mit Beilage Leitsatzübersicht BGH 9-11/2012 JA Juristische Arbeitsblätter - Zeitschrift für Studenten und Referendare 3/2012 JBl. Juristische Blätter - 2/2012 JR Juristische Rundschau - 2-3/2012 Jura Juristische Ausbildung - 3/2012 JuS Juristische Schulung - Zeitschrift für Studium und praktische Ausbildung 3/2012 JUS-EXTRA Aktuelle Informationen über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur (Österreich) - 320/2012 JZ Juristenzeitung - 5-6/2012 LL Life & Law - Die hemmer! Zeitschrift 2/2012 MDR Monatsschrift für Deutsches Recht - Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis 4-5/2012 NJ Neue Justiz - Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 2/2012 NJW Neue Juristische Wochenschrift /2012 NJW-RR NJW-Rechtsprechungsreport - Zivilrecht - 5-6/2012 NJW-Spezial Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten - Beilage zur NJW 4-5/2012 NRÜ Nomos Rechtsprechungsübersicht - 2/2012 ÖJZ Österreichische Juristen-Zeitung - 4-5/2012 Recht Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis - 1/2012 RÜ Rechtsprechungsübersicht - 3/2012 SJZ Schweizerische Juristen-Zeitung - Revue Suisse de Jurisprudence ( RSJ ) 5/2012 ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis - Mit Anwaltsmagazin 4-6/2012 ZBJV Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins - Organ für schweizerische Rechtspflege und Gesetzgebung Revue de la société des juristes bernois 2/2012 ZfRV Zeitschrift für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Europarecht - bis 1991: Internationales Privatrecht und Europarecht 1/2012 ZJS Zeitschrift für das Juristische Studium - Online-Zeitschrift: 1/2012 ZKM Zeitschrift für Konflikt-Management - Mediation - Verhandeln - Vertragsgestaltung 1/2012 KUSELIT ZID

4 3. Staats und Verfassungsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse BWV Bundeswehrverwaltung - Fachzeitschrift für Administration 2/2012 Das Parlament Das Parlament 10-13/2012 Staat UBWV Der Staat Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung Zeitschrift für Ausbildung, Fortbildung und Verwaltungspraxis für die Bundeswehrverwaltung 1/2012 2/2012 Thomas Vesting / Stefan Korioth (Hrsg.) Der Eigenwert des Verfassungsrechts Was bleibt von der Verfassung nach der Globalisierung? Berlin VIII, 395 Seiten. RWT 5 ISBN Rezensionen Bewertung Inhalt Zielgruppe Was kann man lernen? Herausgeber / Autor Äußerst wichtige Grundlagenforschung Zeitgenössische Verfassungstheorie unter den Bedingungen von Europäisierung und Globalisierung, grundsätzlich und sektorenspezifisch Rechts- und Sozialwissenschaftler, Politiker mit wissenschaftlichem Anspruch Mechanismen zur Entwertung der Verfassung Thomas Vesting, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M. Stefan Korioth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Ludwig- Maximilians-Universität in München. Clash of Civil Constitutions Zwei Herausforderungen erschüttern gegenwärtig die nationalstaatlichen Verfassungen, so die Verlagsbeschreibung des Werkes in ZID 2/2012, S. 10 unter Nummer 3 (Staats- und Verfassungsrecht): - Erstens lassen Globalisierung und Weltgesellschaft die auf den Nationalstaat fixierten Konzepte der Verfassungen als veraltet erscheinen. - Zweitens verselbständigen sich gesellschaftliche Teilbereiche zu Teilverfassungen und verdrängen für ihre jeweiligen Sektoren die klassische Verfassung. Damit wird eine Erscheinung beschrieben, die wir täglich mit der Finanz- und Wirtschaftskrise hautnah erleben. Zum ersten Punkt: Eine ungeheure Medienwelle hämmert uns ein, Globalisierung und Weltgesellschaft seien nicht aufzuhalten. Wer danach fragt, was an dieser Entwicklung gut sei oder gar deren Verwüstungstendenz (Buckel / Fischer-Lescano / Oberndorfer, KJ 04/2010 S. 375 ff = juridikum 4/2010, S. 414ff; Kuselit-Rezension Zombies ) kritisiert, läuft Gefahr, entweder als unverbesserlicher, Ewiggestriger oder gar als latent gefährlicher Revoluzzer diffamiert zu werden. Zum zweiten Punkt: Indem wir die Entwicklung mehr oder weniger alternativlos hinnehmen, verlieren wir nach und nach den Schutz, den wir uns von einer Verfassung versprochen hatten. Auf der nationalen Ebene wird die tradierte Funktion der Verfassung prekär. Bedeutet das das Ende der herkömmlichen Verfassung? (S. 1, Vorwort der Hrsg.). Erstaunlicherweise fragt man erst gar nicht danach, was deren Ersetzung durch höherstufige Aggregationen bedeutet. Man setzt allzu leicht höherstufig mit besser gleich und überlegt, was in einem globalisierten Staats- und Verfassungsraum eigentlich aus den Beständen an Argumentationen und Wissen werden soll (S. 2, Vorwort der Hrsg.). Eigentlich lautet die Frage, was aus uns werden soll! KUSELIT ZID

5 3. Staats und Verfassungsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse Deshalb ist die Untersuchung der neuen Teilverfassungen, die in den verschiedensten Bereichen die bisherigen nationale Verfassung verändern und außer Kraft setzen, imminent wichtig! Christoph Schönberger (Konstanz) äußert Zweifel an einer geläufigen Triumphgeschichte der Verfassung S. 7 ff). Uwe Volkmann (Mainz) analysiert den grundlegenden Wandel des Verfassungsbegriffs (S. 23 ff). Fabian Steinhauer (Frankfurt am Main) stellt die zeitgenössische Verfassungstheorie unter der Prämisse dar, die Verfassungen seien nicht (mehr) die rechtliche Grundordnung des Staates (S. 41) und verheißt der Verfassung eine exzentrische Reflexivität des Rechts (S. 69), was immer damit gemeint sein mag. Thomas Vesting (Frankfurt am Main) befasst sich gar mit dem Ende der bisherigen Verfassung (S. 71 ff) und versucht, deren Restbedeutung zu analysieren. Das Verfassungsrecht orientiert sich nicht mehr so sehr an der Sicherung genau konturierter Schutzbereiche wie Freiheit oder Eigentum, sondern in einer Art Realbereichsanalyse an der Abwägung verschiedener Grundrechte. Das führt zu einer Art Verflüssigung der Verfassungsnormativität (S. 72, auch Hase), man könnte auch sagen Auflösung der Objektstabilität (im Anschluss an Poscher). Kurz gesagt: Das System ist nicht mehr kontrollierbar. An die Stelle des Systems sind eine Vielzahl offensichtlich wählbarer Perspektiven, Ideen, Bilder und Modelle getreten. Vorbei sind die Zeiten der Verfassung als eines in sich stabilen, zwingenden Systems (der Vernunft). Es ist zum einen abgelöst worden von einem flüssigen System der Selbstorganisation von durch Rechtsprechungsberichten generierten Daten und Informationen über vergangene und neueste Rechtsprechungsereignisse. Zum andern ist dem Staat gar das Monopol der Verfassungsbildung verloren gegangen. Der Verfassungsbegriff erfasst jetzt neue Phänomene wie EU-Verfassung, globalen Konstitutionalismus und Weltwirtschaftsverfassung (S. 73). An die Stelle der Einheit der Verfassung treten Disaggregation des Staates (Slaughter) und dezentral sich vollziehende Bildung transnationaler Regierungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsnetzwerke sozusagen globale community of courts (S.74). Spontane und von keinem Zentrum gesteuerte Eigenverfassungen bilden einen transnationalen Konstitutionalismus, der durch Fragmentierung und Instabilität (S. 77) gekennzeichnet ist. Dazu gehört auch der nicht näher beschriebene globale Finanzmarkt (S. 75), der maßgeblich für den clash of civil constitutions verantwortlich sein dürfte und hinter dem sich die dominierende zivile Weltmacht, eine Finanzoligarchie, bestehend aus Investmentbanken, Hedgefonds, Schattenbanken, Ratingagenturen und weiteren Akteuren verbirgt (Max Otte, Stoppt das Euro-Desaster!, 2. A. Berlin, 2011). Ähnliche Gefahren lauern in den Medien, die kaum noch nachprüfbar die Welt erzeugen (S. 95 ff, Helge Rossen-Stadtfeld, München). Friedhelm Hase (Bremen, S. 121ff) wartet mit der irritierenden These (S.123) auf, die Konstitutionalisierung des Sozialrechts sei mit einer Schwächung gerade solcher Funktionen und Leistungen verbunden, die die eine Verfassung im überkommenen Sinne gewährleisten soll. Beizupflichten ist ihm wohl, wenn er (S. 131) die Schwierigkeiten aufzeigt, die bereits eine Definition des Begriffes Sozialversicherung mit sich bringt. Es gibt seiner Meinung nach keine allgemeingültigen Regeln dafür. Sozialversicherung könne man nicht abstrakt definieren. Der Begriff sei zwischen Versicherungsprinzip und sozialem Ausgleich für vielfältige Gestaltungen offen. Leider wiederholt Hase (S. 132) ungeprüft die neoliberale These, dass der demografische Wandel zu einschneidenden Veränderungen zwinge, und dabei gehe es nicht um den weiteren Ausbau sozialer Vergünstigungen. Er übersieht dabei, dass es nicht der Sozialstaat ist, der nicht finanzierbar ist, sondern vielmehr der neoliberale Staat! Trotzdem verfolgt wohl auch Jens Kersten (München) eine neoliberale Linie, wenn er angesichts einer nur teilverfassten Wirtschaft (S. 135 ff) die effektive Gewährleistung wirtschaftlicher Freiheit fordert (S. 146f). Im Wirtschaftsrecht kommt, wie Oliver Lepsius (Bayreuth, S. 149 ff) meint, der Verfassung ein eher untergeordneter Eigenwert zu: Während noch die Weimarer Reichsverfassung (Art WRV) das Wirtschaftsleben auf die Grundsätze der Gerechtigkeit und das Ziel eines menschenwürdigen Daseins für alle verpflichtete, soll das für das Grundgesetz nicht gelten. Das Grundgesetz sehe zwar lenkende Eingriffe in das Wirtschaftsleben als erforderlich an, habe aber eher eine offene Wirtschaftsdemokratie im Visier. Nach Lepsius (S. 150) war die Soziale Marktwirtschaft politisch, nicht verfassungsrechtlich begründet: Mindestens fünf großen Kräften sei die Gestaltung des Wirtschaftslebens anvertraut, nämlich (1) dem Gesetzgeber, (2) den Tarif- und Sozialpartnern, (3) einer sachbereichsspezifischen Expertokratie (Geldpolitik), (4) den Körperschaften der funktionalen Selbstverwaltung (Handwerk, freie Berufe) und auch (5) supranationalen Organisationen, weshalb die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik nie souverän gewesen sei (S. 151). Eines der wichtigsten Rechte sei die Berufsfreiheit, die auch die Wettbewerbsfreiheit umfasse (S. 168). Daraus folge aber (S. 169) weder ein grundrechtlich begründeter Anspruch auf die Überführung von Staatsmonopolen in eine private Wettbewerbsordnung noch ein Auftrag zur Privatisierung von Gewinnen. Ähnlich wie die Berufsfreiheit werde auch das Eigentum funktional im Sinne eines individuellen Freiheitsschutzes verstanden, weshalb ihre Schutzwirkung verflache (S. 174). Das werde besonders deutlich (S. 177), wenn man juristische Personen den natürlichen Personen gleichstelle, wie in Art. 19 Abs. 3 GG. Auch das Wissenschaftsverfassungsrecht (mit seiner Lehrfreiheit) scheint auf dem Rückzug. Das liest sich ganz nett, wenn behauptet wird, man dürfe doch nicht meinen, die Wissenschaft werde durch die Einflussnahmen aus anderen Sozialbereichen negativ beeinflusst (so Ino Augsberg (München, S. 199). Leider lassen die Ergebnisse der Konferenz der Universität Leipzig vom 3. bis 5. Dezember 2009 aus Anlass ihres 600. Jahrestages den genau gegenteiligen Schluss zu ((vgl. Diedrich, Ralf / Heilemann, KUSELIT ZID

6 3. Staats und Verfassungsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse Ullrich (Hrsg.), Ökonomisierung der Wissensgesellschaft. Wie viel Ökonomie braucht und wie viel Ökonomie verträgt die Wissensgesellschaft?, 1. Auflage, Berlin 2011, Duncker & Humblot; Rezension folgt in WissR 2/2012)). So aber kann Augsberg relativ emotionslos die Problemfelder Ökonomisierung, Ethisierung und Politisierung (S. 192 ff) diskutieren. Wozu sich ereifern, mal sehen, was kommt! Ein Beispiel dafür, was bereits gekommen ist, liefert uns Stefan Korioth (München, S. S. 207 ff) mit der Beschreibung der Verfassungsrechtlichung der öffentlichen Finanzen (S. 216), wo politische Kompromisse in langatmige, schwerverdauliche Verfassungsbestimmungen gegossen werden. Die Entwicklung im Religionsverfassungsrecht beschreibt Hans Michael Heinig (Göttingen, S. 221 ff), im Sicherheitsverfassungsrecht Ralf Poscher (Freiburg, S. 245 ff), im Datenschutz Indra Spiecker gen. Döhmann (Karlsruhe, S. 263 ff) und im Umweltrecht Ivo Appel (Hamburg, S. 289 ff). Matthias Jestaedt (Freiburg, S. 317 ff) führt die Kopplung von Politik und Recht in der Verfassungsgerichtsbarkeit scharfsinnig auf die gegenteiligen Positionen von Carl Schmitt (S. 318 f) und Hans Kelsen (S.319 f) zurück. Für Kelsen stellte die Anwendung einer Norm auf einen Sachverhalt und die Subsumtion eines Gesetzes unter ein anderes vergleichbare rechtstechnische Vorgänge dar. Für Schmitt war das letztere, also vor allen Dingen die Verfassungsrechtsprechung, ein hochpolitischer Vorgang! Wer wollte ihm da widersprechen? Das Problem liegt jedoch noch tiefer: Aus Jestaedts Ausführungen ist wohl zu folgern, dass die rechtlich nicht gebundene Politik (S. 330) in jeder Form der Rechtsgewinnung, -erzeugung und -anwendung wirksam ist. Das wird sich jedoch durch die von ihm vorgeschlagene Zwei-Reiche- Lehre (S. 331) in der Praxis kaum ändern lassen. Martin Morlok (Düsseldorf, S. 333 ff) beschäftigt sich mit den politische Parteien insbesondere im europäischen Kontext. Er kritisiert u.a. Parteienspenden, weil sie die Interessen kapitalkräftiger Kreise ansprechen (S. 340) und hält daran fest, dass für die Parteien nach wie vor die nationale Verfassung deren weitaus wichtigster Maßstab sei. Dabei geht er leider nicht auf den auf Sinnänderung ohne Textänderung beruhenden Verfassungswandel ein (vgl. dazu die Kuselit-Rezension Embedded Scientists zu: Armin von Bogdandy (Hrsg.), Pedro Cruz Villalón (Hrsg.), Peter M. Huber (Hrsg.) u.a., Handbuch Ius Publicum Europaeum, Band I: Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts). Ein Beispiel dafür ist die deutsche Parteienstaatsdoktrin des Verfassungsrichters Gerhard Leibholz, die dafür sorgt, dass die Wahl der Abgeordneten nichts mehr mit unmittelbarer Volkswahl zu tun hat. Von Arnim erinnert im Kapitel Tatort Europa seines Buches Volksparteien ohne Volk (München, 2009, S. 308 ff, 316) daran, wie die Ersetzung des Volkes durch die Parteien das Volk entmachtete und entsprechend die Verfassung änderte. Rainer Wahl (Freiburg, S. 355 ff) analysiert den Einfluss von Europäisierung und Internationalisierung und geht damit über die Frage, welche Rolle angesichts solcher Vorgänge den staatlicher Verfassungen verbleibe, hinaus. Er zeigt, dass eine Verfassung ein sog. law in context (S. 357) ist: Die jeweilige politische Einheit einer verfassungsstaatliche Gesamtkonstellation (S. 367) bestimmt über Werte, Prinzipien, Institutionen und Mentalität von Herrschenden und Untertanen. Dieser konkrete Kontext ändert sich durch die Einbindung einer gegebenen politischen Einheit in Europäische Union, internationale Organisationen und internationale Gemeinschaft. Damit kann dem Geltungsanspruch der nationalen Verfassung die Grundlage entzogen werden (S. 368). Der Eigenwert der Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegt deshalb nach Wahl nicht mehr in der Begrenzung öffentlicher Gewalt (S. 373), sondern im Kontext der neuen politischen Infrastruktur (S. 375). Wem das letztlich dient, bleibt leider offen. Dieter Grimm (Berlin, S. 379 ff) resümiert, dass die Verfassung durch interne Erosionsprozesse, europäische Integration und weltpolitische Zeitenwende (1989/90) fragwürdig geworden sei: Die im Sinne der Globalisierung formal verstandene Freiheit und Gleichheit bedingen Klassenspaltung und private Unterdrückung. Soziale Gerechtigkeit kann von Marktprozessen nicht erwartet werden (S. 385). Staatliche Souveränität deckt nur noch ein begrenztes Selbstbestimmungsrecht (S. 387). Anders als Steinhauer (S. 41) formuliert Grimm, dass die Verfassung nur noch die rechtliche Grundordnung des Staates sei. Machen wir uns deshalb nichts vor: Über die wirklich wichtigen Dinge entscheidet nicht das Staatsvolk und nicht einmal der mehr der Staat. Wer aber dann? Dr. Axel Schwarz, Moritzburg * Die Internetadressen dieser Rezension wurden am abgerufen. KUSELIT ZID

7 4. Gesetze und Verordnungen Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse ABl. Saarland Amtsblatt des Saarlandes - 5/2012 BGBl. I Bundesgesetzblatt Teil I /2012 BGBl. II Bundesgesetzblatt Teil II - 5-6/2012 BStBl I Bundessteuerblatt Teil I: Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder - 3-4/2012 BStBl II Bundessteuerblatt Teil II: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - 3-4/2012 DIE JUSTIZ Die Justiz - Amtsblatt des Justizministeriums Baden-Württemberg 3/2012 GBl. Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen - 2-3/2012 GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt - Gemeinsames Ministerialblatt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien / des Auswärtigen Amtes / des BMin des Innern / des BMin der Finanzen / des BMin für Wirtschaft und Arbeit / des BMin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft / des BMin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / des BMin für Gesundheit und Soziale Sicherung / des BMin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / des BMin für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des BMin für Bildung und Forschung, des BMin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hrsg. vom Bundesministerium des Innern 5-8/2012 GVBl. Bayern Bayerisches Gesetzes- und Verordnungsblatt - 2/2012 GVBl. Berlin Gesetzes- und Verordnungsblatt für Berlin - 2/2012 GVBl. Brandenburg I Gesetzes- und Verordnungsblatt Brandenburg Teil I - 12/2012 GVBl. Hamburg Hamburgisches Gesetzes- und Verordnungsblatt - 6-7/2012 GVBl. NRW Gesetzes- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen - 3-4/2012 GVBl. RP Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz - 3/2012 GVBl. Thüringen Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen - 1/2012 Nds.GVBl Niedersächsisches Gesetzes- und Verordnungsblatt - 2/2012 Sächs. GVBl. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt - hrsg. von der Sächsischen Staatskanzlei 3/2012 KUSELIT ZID

8 5. Landesrecht Kommunalrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse apf/b Ausbildung, Prüfung, Fortbildung (Ausgabe Bayern) Zeitschrift für staatliche und kommunale Verwaltung (Ausgabe Bayern) 2/2012 apf/bw Ausbildung, Prüfung, Fortbildung (Ausgabe Baden-Württemberg) 2/2012 BayBürgermeister Der Bayerische Bürgermeister - Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung 2/2012 BayVBl. Bayerische Verwaltungsblätter - Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung 5-6/2012 FSt Die Fundstelle Bayern - Fachzeitschrift für die kommunale Praxis 4-5/2012 FuBW Die Fundstelle für die kommunale Praxis in Baden-Württemberg Fachzeitschrift für die kommunale Praxis 5-6/2012 FuHe Die Fundstelle für die kommunale Praxis in Hessen - Fachzeitschrift für die kommunale Praxis 4-5/2012 FuNds Die Fundstelle für die kommunale Praxis Niedersachsen 5-6/2012 Fachzeitschrift für die kommunale Praxis Gemeindehaushalt Der Gemeindehaushalt - Fachzeitschrift für das kommunale Haushalts- und Wirtschaftsrecht, das Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen 3/2012 GK Die Gemeindekasse - Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen 2/2012 GK/Bay Die Gemeindekasse (Ausgabe Bayern) - Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen 5-6/2012 GK/BW Die Gemeindekasse (Ausgabe Baden-Württemberg) - Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen 2/2012 GV/RP Die Gemeindeverwaltung in Rheinland-Pfalz - Fachzeitschrift für die kommunale Praxis 4-5/2012 KommJur Kommunaljurist - Rechtsberater für Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und kommunale 2/2012 Wirtschaftsunternehmen KommP BY KommunalPraxis Ausgabe Bayern - Zeitschrift für Verwaltung, Organistation und Recht 2-3/2012 KomVerw/B Die Kommunalverwaltung (Ausgabe Brandenburg) 2/2012 Fachzeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung KomVerw/LSA KomVerw/MV KomVerw/S KomVerw/T Die Kommunalverwaltung (Ausgabe Sachsen-Anhalt) Fachzeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung Die Kommunalverwaltung (Ausgabe Mecklenburg-Vorpommern) Fachzeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung Die Kommunalverwaltung (Ausgabe Sachsen) - Fachzeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung Die Kommunalverwaltung (Ausgabe Thüringen) Fachzeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung 2/2012 2/2012 2/2012 2/2012 LKRZ Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen Rheinland-Pfalz Saarland 2/2012 LKV Landes- und Kommunalverwaltung - Verwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (vereinigt mit Zeitschrift für Vermögens- und Immobilienrecht (VIZ) 2/2012 SächsVBl. Sächsische Verwaltungsblätter - Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung 3/2012 ThürVBl. Thüringer Verwaltungsblätter - Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung 3/2012 VBlBW Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung 2-3/2012 VerfGH VGH ZKF Sammlungen von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs. Sammlungen von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs Zeitschrift für Kommunalfinanzen - Haushalt - Kostenrechnung - Steuern - Gebühren - Beiträge - Entgelte - Kredite - Zahlungsverkehr - Vollstreckung 3/2009 3/2009 2/2012 KUSELIT ZID

9 6. Verwaltungsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse apf/ga Ausbildung, Prüfung, Fortbildung (Gesamtausgabe) Zeitschrift für staatliche und kommunale Verwaltung -> erscheint auch als Landesausgabe für Bayern -> apf/b, und Baden-Württemberg ->apf/bw 2/2012 BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Bd /2012 DÖV Die öffentliche Verwaltung Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft 5-6/2012 DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt 5-6/2012 DVP Deutsche Verwaltungspraxis 3/2012 Fachzeitschrift für die öffentliche Verwaltung NdsVBl. NPA NVwZ NVwZ-RR NWVBl. ph Polizei Niedersächsische Verwaltungsblätter Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Neues Polizeiarchiv Herausgegeben unter Mitwirkung leitender Fachkräfte der Polizei und Justiz Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Polizei heute Führung - Technik - Ausbildung - Recht Die Polizei Zentralorgan für das Sicherheits- und Ordnungswesen mit Beiträgen aus der Polizei-Führungsakademie 3/ /2012 5/2012 5/2012 3/2012 1/2012 3/2012 PUBLICUS Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht 3/2012 Vergabe-News Informationsdienst für Auftragnehmer und Auftraggeber in Wirtschaft und Verwaltung 2-3/2012 hrsg. i. V. m. dem forum vergabe e.v. VergabeR Zeitschrift für Vergaberecht in Verbindung mit der ARGE BAURECHT im Deutschen Anwaltverein 2/2012 Verw. Die Verwaltung - Zeitschrift für Verwaltungswissenschaft 1/2012 VM Verwaltung & Management 1/2012 Zeitschrift für moderne Verwaltung VR VS Verwaltungsrundschau Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft / : Staats- und Kommunalverwaltung Vergabe spezial - ein aktueller vergaberechtlicher Informationsdienst Gesetzgebung - Rechtsprechung - Konsequenzen für die behördliche und anwaltliche Praxis 3/ /2012 KUSELIT ZID

10 6. Verwaltungsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse Redeker/Uechtritz (Hrsg.) Anwaltshandbuch Verwaltungsverfahren 2. Auflage 2012 REZENSION Anwaltshandbuch Verwaltungsverfahren heißt das von Redeker und Uechtritz herausgegebene knapp Seite starke und jüngst in zweiter Auflage erschienene Werk. Hinter diesem unscheinbaren Titel verbirgt sich eine kompakte Darstellung wichtiger Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts in acht Teilen. Im ersten Teil werden die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens abgehandelt. Es folgen Bau- (Teil 2), Umwelt- (Teil 3), Kommunalabgaben- (Teil 4), Wirtschaftsverwaltungs- (Teil 5), Ausländer- (Teil 7), Schul- und Hochschulrecht (Teil 8) sowie das Recht des öffentlichen Dienstes (Teil 6). Die Gliederung ist somit bestrebt, in der Praxis Zsammengehöriges auch zusammengefasst darzustellen. Die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens werden in vier Teilabschnitten behandelt. Neben einem Überblick über das nichtförmliche Verwaltungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren wird das europäische Verwaltungsverfahren dargestellt. Ein ganzer Teilabschnitt ist den Informationsansprüchen gewidmet. Diese stellen, wie die einleitende Überschrift zu Recht hervorhebt, eine junge Rechtsmaterie mit wachsender Praxisbedeutung dar. Nicht ausgespart sondern deutlich angesprochen werden Problembereiche wie die Akteneinsicht in Rechtssetzungsverfahren wie z.b. Erlass einer kommunalen Satzung oder einer Rechtsverordnung. Der zweite, dem Baurecht gewidmete Teil beinhaltet neben dem Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auch das Verfahren, das notwendig ist, um einen Bebauungsplan anwendbar zu machen, d.h. das Umlegungsverfahren. Erst dann kann es zum Baugenehmigungsverfahren kommen, das ausführlich einschließlich der Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt wird. Im dritten Teil zum Umweltrecht werden die zum Kanon gehörenden Rechtsgebiete (vgl. 8 FAO) Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht und außerdem noch das Bodenschutzrecht abgehandelt. Besonders hervorzuheben ist hier das Kapitel zum Abfallrecht. Es gelingt, diese komplexe, weil auf verschiedenen Ebenen der Rechtssetzung (von der europäischen Richtlinie bis zur kommunalen Satzung) angesiedelte und mit zahlreichen naturwissenschaftlichen Bezügen behaftete Materie sehr übersichtlich darzustellen und dem Leser einen ausführlichen Überblick über alle Teilbereich zu geben. Im vierten Teil zum Wirtschaftsverwaltungsrecht wird neben den klassischen Materien des Gewerberechts einschließlich des Handwerk- und Gaststättenrechts ein eigenes Kapitel dem Spielhallen- und Glücksspielrecht gewidmet, das in den letzten Jahren eine sehr dynamische Entwicklung, auch unter dem Einfluss des Europarechts, genommen hat. Gerade Spielhallen sind in der Praxis mitunter wegen befürchteter oder tatsächlich mit ihnen verbundener sogenannter trading-down-effekte kommunalpolitisch unerwünscht und werden zum Gegenstand baurechtlicher Auseinandersetzungen. Das Kapitel unternimmt es, die einschlägigen bau- und gewerberechtlichen Vorschriften vorzustellen und ihr Zusammenspiel aufzuzeigen. Auch die in der kommunalen Praxis häufig diskutierten und in letzter Zeit auch verstärkt in der Fachliteratur erörterten Möglichkeiten der Gestaltung der Ansiedlung von Spielhallen durch einen Bebauungsplan werden erläutert. Durchgängig bekommt der Leser neben dem zu beachtenden Verfahrensrecht und den einschlägigen materiellrechtlichen Vorschriften Hinweise zur praktischen Vorgehensweise einschließlich von Formulierungsbeispielen. Gerade im Umweltrecht mit seinen vielen unbestimmten Rechtsbegriffen sind die zahlreichen ganz konkreten und aktuellen Verweise auf Regelwerke aller Art zur näheren Bestimmung dieser Rechtsbegriffe (sehr häufig mit Internetadressen) von großem Wert. Überhaupt ist (auch) die Aktualität eine große Stärke dieses Anwaltshandbuchs. Obwohl zu Beginn des Jahres 2012 erschienen, bezieht sich die Darstellung des Abfallrechts bereits auf das zu dem Zeitpunkt noch im Vermittlungsausschuss befindliche und am 24. Februar 2012 bekannt gemachte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Fazit: Ein Handbuch von Rechtsanwälten für Rechtsanwälte, das brandaktuell, uneingeschränkt praxistauglich und mit wissenschaftlichem Anspruch geschrieben ist. Zu empfehlen ist es auch für den Verwaltungsjuristen. Dr. Attila Széchényi, Bayreuth KUSELIT ZID

11 7. Glaube Religion Kirche Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse KEINE ZEITSCHRIFTEN IN DIESER AUSGABE KUSELIT ZID

12 8. Gerichtsverfassung Prozessrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse PAK Prozessrecht aktiv - Prozesse optimal planen und erfolgreich führen 2/2012 SchiedsVZ Zeitschrift für Schiedsverfahren - German Arbitration Journal 1/2012 VE Vollstreckung effektiv - Für Rechtsanwaltskanzleien, Mahn- und Vollstreckungsabteilungen 2-3/2012 KUSELIT ZID

13 9. Privatrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - Bd /2012 FoVo Forderung & Vollstreckung - 2/2012 FP ForderungsPraktiker Zielgenaue Risikoanalyse - Frühzeitige Sanierung - Erfolgreiche Abwicklung 1/2012 ZVI Zeitschrift für Verbraucher-und Privat-Insolvenzrecht - 2/2012 REZENSION Niebeling, Jürgen Allgemeine Geschäftsbedingungen 9. Auflage, Boorberg Verlag 2012, 237 Seiten, ISBN Dieses Werk betrifft einen Rechtsbereich, der im täglichen Leben eine große Rolle spielt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (oft als das Kleingedruckte beschrieben) finden sich in nahezu allen Bereichen des Vertragsrechts. Von den Verbrauchern häufig unterschrieben, ohne sie durchgelesen zu haben (man stelle sich vor an einem Samstag vor Weihnachten lesen sich alle Kunden in einem Mobiltelefongeschäft in Ruhe die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch!). Der Aufbau dieses Werkes geht von einer Einführung und Übersicht, den allgemeinen Vorschriften über die Inhaltskontrolle zu den Rechtsfolgen der unwirksamen AGB s zu einem Verfahrensrechtlichen Teil und einem Anhang. Im Anhang finden sich ein Auszug aus dem BGB und das Unterlassungsklagengesetz. In der Einführung und Übersicht gibt der Autor einen groben Abriss der wesentlichen Punkte des Rechts der AGB s. So erhält der Leser einen schnellen Einblick in die wichtigen Aspekte dieses Rechtsgebiet oder kann sich vergewissern, dass er bei einer Gestaltung von AGB s an alles gedacht hat. Leider trübt eine kleine Ungenauigkeit in der Einführung das gute Gesamtbild: Im Rahmen der Frage der wirksamen Einbeziehung nennt der Autor das Merkmal, dass der Vertragpartner von den AGB s Kenntnis genommen haben muss. Dieses entspricht nicht der gesetzlichen Vorschrift, danach muss dem Vertragspartner nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben werden. Würde die Kenntnisnahme erforderlich sein, so wären wohl die meisten AGB s nicht in die Verträge einbezogen worden, auch würde der Verwender kaum die tatsächliche Kenntnisnahme beweisen können. Diese Ungenauigkeit wird an einer anderen Stelle später korrigiert. Jedoch fehlen mir ein paar Hinweise zur Frage der Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Analphabeten, sehbehinderten Personen etc. und Hinweise auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme im Rahmen von elektronischen Medien und Faxgeräten. Im Rahmen der einzelnen Regelungen werden umfangreiche Beispiele aus der Praxis gegeben. Belegt werden diese Beispiele durch die einschlägige Rechtsprechung. Die Bespiele beziehen sich sowohl auf die B2C, B2B und C2C Beziehungen. Es wird also nicht lediglich das Verbraucherschutzrecht dargestellt. Wichtig ist der Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht und den daraus möglicherweise folgenden Schadensersatzfolgen. Oft werden die Verknüpfungen mit anderen Rechtsgebieten außer Acht gelassen. Ein kurzes Literaturverzeichnis ist ebenso vorhanden, wie ein Sachverzeichnis. Das Abkürzungsverzeichnis ist selbstverständlich. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Adressen zu Verbänden und Institutionen (mit Internetauftritten). Ungewöhnlich, aber durchaus hilfreich ist der Paragrafen-Findex, über den der Leser die Vorschriften des AGB- Rechts im Text finden kann. Insgesamt ein gelungenes Werk, das noch weiter ausgebaut werden kann, aber bereits jetzt schon einen guten Überblick über das Rechtsgebiet gibt. Klaus Hebrank, Rechtsanwalt, Diplom-Jurist, M. A. KUSELIT ZID

14 10. Familie Partnerschaft Trennung Erbe Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse EE Erbrecht effektiv - Aktueller Informationsdienst für das erbrechtliche Mandat 2-3/2012 ErbR Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis - 3/2012 FamFR Familienrecht und Familienverfahrensrecht - Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Prozessuales 4-5/2012 FamRB Der Familien-Rechts-Berater - Informationsdienst für die anwaltliche Praxis 3/2012 FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - mit Betreuungsrecht, Erbrecht, Verfahrensrecht, 4-6/2012 Öffentlichem Recht FF Forum Familienrecht - 2/2012 FK Familienrecht kompakt - Aktueller Informationsdienst für Rechtsanwälte 3/2012 FPR Familie - Partnerschaft - Recht - Interdisziplinäres Fachjournal für die Anwaltspraxis (vereinigt mit NJWE-FER) 3/2012 FuR Familie und Recht - Die Zeitschrift für Fachanwalt und Familiengericht 3/2012 NWB-EV NWB Erben und Vermögen - 3/2012 ZErb Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis - 2-3/2012 ZEV Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge - Erbrecht - Gesellschaftsrecht - Steuerrecht 2-3/2012 KUSELIT ZID

15 11. Verkehr Transport Reise Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse ASR Auto Steuern Recht - Der aktuelle Informationsdienst für das Kfz-Gewerbe 3/2012 DAR Deutsches Autorecht - 2/2012 NZV Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - Haftungs- und Versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht 3/2012 SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik - Der aktuelle Informationsdienst für Touristik, Business Travel und Hotellerie SVR Straßenverkehrsrecht - Zeitschrift für die Praxis des Verkehrsjuristen - Verkehrszivilrecht / Ordnungswidrigkeiten / Strafrecht / Versicherungsrecht / Verkehrsverwaltungsrecht (setzt PVR fort) TranspR V+T Transportrecht - Zeitschrift für das gesamte Recht der Güterbeförderung, der Spedition, der Versicherungen, des Transports, der Personenbeförderung und der Reiseveranstaltung Verkehr und Technik - Organ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Verkehrsrecht Verkehrswirtschaft Verkehrspolitik 2/2012 2/2012 2/ /2012 VRA Verkehrsrecht aktuell - Informationsdienst für die Rechtsanwaltskanzlei 3/2012 VRR VerkehrsRechtsReport - Arbeitszeitschrift für das gesamte Straßenverkehrsrecht 2/2012 KUSELIT ZID

16 12. Strafrecht und Nebengebiete Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse BGHSt Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen - Bd.56 / 6 / 2012 GA Goltdammers Archiv für Strafrecht - 2/2012 Kriminalistik Kriminalistik - Zeitschrift für die gesamte kriminalistische Wissenschaft und Praxis 2/2012 NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsübersichten und neue Entscheidungen 2-3/2012 NStZ-RR NStZ-Rechtsprechungsreport - 3/2012 NZWiSt Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht - 3/2012 OLGSt Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Strafsachen und über Ordnungswidrigkeiten - Lemke (Hrsg.) 3/2012 PStR Praxis Steuerstrafrecht - Steuerverkürzung - Steuerfahndung - Steuerberatung - Strafverteidigung 3/2012 StraFo Strafverteidiger-Forum - 2/2012 StRR StrafRechtsReport - Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht 2/2012 StV Strafverteidiger - 2-3/2012 wistra Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - 2/2012 ZfStrVo Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe - bis 1973: Zeitschrift für Strafvollzug 1/2012 ZIS Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik - Online-Zeitschrift: 1-2/2012 Bockemühl (Hrsg.) Handbuch des Fachanwalts Strafrecht 5. aktualisierte und erweiterte Auflage, 2012 REZENSION Das Werk ist erschienen im Carl Heymanns Verlag/Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln, 2012, ISBN , umfasst 1790 Seiten und kostet 139 Euro. Vielfältige Änderungen der Strafprozessordnung, Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie neuere Entwicklungen in der Literatur, die sich seit dem Erscheinen der vierten Auflage im Jahr 2009 ergeben haben, veranlassten die Neuauflage dieses bewährten, auf die Praxis ausgerichteten Werks. Insbesondere das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (VerstStVfÄndG), das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (UHaftRÄndG) sowie das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz 2. ORRG) brachten einschneidende Veränderungen für das Strafprozessrecht mit sich. Mit dem Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, das nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen ist, will der Herausgeber Expertenwissen auf sämtlichen für den Fachanwalt Strafrecht relevanten Gebieten des Strafrechts vermitteln. Bereits ab der 1. Auflage wurde hierfür ein neuer Weg beschritten, der das klassische Handbuch mit dem klassischen Formularbuch vereint. Zudem verfolgt das Werk das Ziel, praxisorientiertes Wissen für die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht zu vermitteln und will allen Benutzern eine praktische und gleichzeitig wissenschaftlich fundierte Arbeitshilfe sein. Diesen selbst gesteckten Zielen wird das Werk durchaus gerecht. Das Buch wurde von allesamt sehr erfahrenen Autoren, überwiegend Rechtspraktikern, v.a. Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten, aber auch von Wissenschaftlern verschiedener Fakultäten, verfasst. Es gliedert sich in 11 Teilbereiche, die das strafrechtliche Mandat mehr als abdecken. KUSELIT ZID

17 12. Strafrecht und Nebengebiete Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse So befasst sich der erste Teil mit dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger. In diesem Abschnitt wird insbesondere auf die Stellung des Strafverteidigers als freier Advokat, Organ, Beistand oder einseitiger Interessenvertreter, aber z.b. auch auf die Ausschließung des Verteidigers gem. 138a ff. StPO oder auf die Strafbarkeit des Verteidigers eingegangen. Im zweiten Teil führt das Werk Schritt für Schritt durch die Abschnitte des Strafverfahrens angefangen beim Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Auch dem Recht der Untersuchungshaft, dem Strafbefehlsverfahren und dem beschleunigten Verfahren ist jeweils ein Kapitel in diesem Abschnitt gewidmet. Teil 3 enthält eine ausführliche Abhandlung der wesentlichen Fragen der Verteidigung im Rechtsmittelverfahren unterteilt nach Berufung und Revision, wobei die Revision zu Recht den weitaus gewichtigeren Part einnimmt. Während der vierte Teil den Verteidiger in der Wiederaufnahme darstellt, erläutert Teil 5 eingehend die Verteidigung in der Strafvollstreckung. In Teil 6 erklären die Autoren detailliert die Verteidigung in speziellen Verfahren. In je einem separaten Kapitel zeigen sie das Wissenswerte zu Kapitalstrafsachen, zur Verteidigung im Steuerstrafrecht, die Besonderheiten im Betäubungsmittelstrafrecht und die Verteidigung in Verkehrsstrafund -ordnungswidrigkeitensachen auf. Weitere Kapitel in diesem Abschnitt befassen sich mit dem Wirtschaftsstrafverfahren, dem Sexualstrafverfahren und dem Jugendstrafverfahren. Teil 7 erörtert die Vertretung des Verletzten und des Zeugen und geht dabei auf das Klageerzwingungsverfahren, die Nebenklage, das Adhäsionsverfahren und den Zeugenbeistand ein. Instanzübergreifende Fragen der Strafverteidigung sind im achten Teil verortet. Insbesondere werden hier die Vernehmung des Beschuldigten, ein Überblick über die Beweisverbote und die Verständigung im Strafprozess dargelegt. Die Teilbereiche 9 und 10 komplettieren mit ihren Erläuterungen über Sachverständige, mit Unterkapiteln zur forensischen Psychiatrie oder zur aussagepsychologischen Begutachtung sowie zur Strafverteidigung und Medizin das Handwerkszeug zur Bearbeitung strafrechtlicher Fälle. Eine umfangreiche Darlegung der Rechtsanwaltsvergütung in Teil 11 rundet das Werk inhaltlich ab. Den meisten Kapiteln sind Arbeitshilfen in Form von Musterformulierungen für Anschreiben, Anträge oder Schriftsätze und/oder Checklisten beigefügt, was gerade für den jungen Rechtsanwalt eine wesentliche Arbeitserleichterung darstellt. Wünschenswert wäre es, wenn in der künftigen Auflage eine CD mitgeliefert würde, die einen schnellen Zugriff auf die Formulare in elektronischer Form gewährt. Diese Muster könnten dann zeitsparend übernommen und den eigenen Gegebenheiten entsprechend überarbeitet werden. Den einzelnen Kapiteln sind ausführliche, aber dennoch übersichtliche Inhaltsverzeichnisse vorangestellt. Die einzelnen Textpassagen sind mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen belegt, die eine vertiefende Befassung mit Einzelthemen ermöglichen. Als besonders wertvoll hervorzuheben sind die zahlreichen, optisch durch einen grauen Balken kenntlich gemachten Hinweise und Beispiele. Diese geben dem Leser praktische Anregungen oder Argumentationshilfen an die Hand. Ein angemessenes Stichwortverzeichnis ermöglicht einen schnellen Zugriff auf das Gesuchte. Die beteiligten Autoren bedienen sich eines gut verständlichen Sprachstils. Durch klare Untergliederungen, die gut nachvollziehbare Struktur und die kurz gehaltenen Absätze wird eine hohe Lesbarkeit erreicht. Die Prägnanz der Erläuterungen, die verständliche Formulierung und die partiell bebilderte Darstellungsweise belegen, dass das Werk in hohem Maße praxisgerecht und praxistauglich ist. Rechtsprechung und Literatur sind in der 5. Auflage bis Ende September 2011 berücksichtigt. Inhaltlich handelt es sich beim Handbuch des Fachanwalts für Strafrecht um ein überzeugendes Werk, das eine solide Rechtsberatung sowie eine sehr gute Vorbereitung auf die Prüfungen zum Fachanwalt für Strafrecht ermöglicht. Einzelne Problemstellungen hätten jedoch vertiefter angesprochen werden dürfen oder fehlen komplett. So wird insbesondere auf die brisante Problematik der Quellen-TKÜ bzw. der Online-Durchsuchung überhaupt nicht eingegangen. Um der breit gefächerten Materie des Strafrechts Herr zu werden, führt kein Weg am Bockemühl vorbei. Die Anschaffung des Buchs als Arbeitsmittel kann, auch angesichts des im Hinblick auf den Umfang und die Qualität des Werks moderaten Preises, jedem Praktiker, insbesondere Junganwälten, die erstmalig ein entsprechendes Mandat betreuen, uneingeschränkt empfohlen werden. Ass. iur. Alexander Seidl, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mediator (CVM), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Heckmann), Universität Passau KUSELIT ZID

18 13. Arbeitswelt Arbeitsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse AA Arbeitsrecht aktiv - Arbeitsrecht optimal gestalten und erfolgreich anwenden 3/2012 AiB Arbeitsrecht im Betrieb - Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder 2-3/2012 ArbR Arbeitsrecht Aktuell - Informationen für die arbeitsrechtliche Praxis 4-5/2012 ArbRB Der Arbeits-Rechts-Berater - Der Informationsdienst für die Beratungspraxis 2/2012 AuA Arbeit und Arbeitsrecht - Die Zeitschrift für den Personal-Profi 1-3/2012 AuR Arbeit und Recht - Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht 3/2012 BPUVZ Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung - 2-3/2012 DÖD Der öffentliche Dienst - Personalmanagement und Recht 2/2012 EBE/BAG Eildienst Bundesgerichtliche Entscheidungen - BAG - 5-6/2012 EzA Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht - Loseblattwerk 2-3/2012 EzA-SD Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht Schnelldienst - Arbeitsrechtliche Sofortinformation 4-5/2012 FA Fachanwalt Arbeitsrecht - Zeitschrift für die beratende und gerichtliche Praxis 2-3/2012 LGP Löhne und Gehälter professionell - Aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung 2-3/2012 NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Zweiwochenschrift für die betriebliche Praxis 4-5/2012 NZA-RR Rechtsprechungsreport Arbeitsrecht - 2-3/2012 öat Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht - 2/2012 PERSONALmagazin PERSONALmagazin - Management, Recht und Praxis 3/2012 PersR Der Personalrat - Personalrecht im öffentlichen Dienst 3/2012 PersV Die Personalvertretung 3/2012 Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen RdA Recht der Arbeit - 1/2012 sis Arbeitsschutz aktuell ( sicher ist sicher ) - Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz 2-3/2012 und menschengerechte Arbeitsgestaltung SPA Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht Aktuelle Gesetzgebung, neue Rechtsprechung und alle wichtigen Trends für die Personalarbeit 5-6/2012 SR Soziales Recht - Wissenschaftliche Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1/2012 Weiterbildung Zeitschrift für Grundlagen, Praxis und Trends - 1/2012 ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht - 3/2012 ZMV Die Mitarbeitervertretung Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche 1/2012 ZTR Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - 2/2012 KUSELIT ZID

19 13. Arbeitswelt Arbeitsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse REZENSION Sirin Özfirat-Skubinn Rechtswidrige Beamtenernennungen, bei denen der Rechtsschutz eines Mitbewerbers vereitelt wird - Wege zur Kompensation Ein Beitrag zu den Grundlagen und Folgen des Grundsatzes der Ämterstabilität unter besonderer Betrachtung des neuen beamtenrechtlichen Anspruchs auf Wiederherstellung Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd Berlin S., ISBN: Bewertung Inhalt Zielgruppe Was kann man lernen? Wertvolle Untersuchung zum juristischen Umgang mit der Ämterpatronage Ämterstabilität und beamtenrechtlicher Anspruch auf Wiederherstellung, weiterer Rechtsschutz Juristen, Wissenschaftler und Praktiker Ansätze zu einer Kompensation der Ämterpatronage Das Nepotismus-Spiel In der deutschen Politik wird die immer mehr um sich greifende Ämterpatronage hartnäckig geleugnet. Die Realität jedoch sieht anders aus. Der zuletzt öffentlich diskutierte, hochrangige Fall war derjenige einer früheren McKinsey- Beraterin, die ohne die erforderlichen Voraussetzungen Abteilungsleiterin im Entwicklungsministerium geworden sein soll (vgl. Gordon Repinski, Union vor Bruch mit Niebel wegen neuer Personalie, taz vom ). Nach Roock (Wahlkampf, 2011 Frankfurt a.m., P. Lang Verlag; Kuselit-Rezension Olympiade der Demokratie? ) manifestiert sich Macht in demokratischen Systemen darin, eine möglichst hohe Anzahl möglichst bedeutender politischer Ämter zu besetzen. Präziser gesagt geht es um die Macht, alle Schlüsselfunktionen (und darüber hinaus) in der öffentlichen Verwaltung durch eigene Leute ausüben zu lassen. Die dadurch angerichteten gesamtwirtschaftlichen Schäden sind ungeheuerlich, wenngleich sich der Schaden für das dadurch bewirkte schwindende Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat, seine Repräsentanten und Institutionen nicht in Euro beziffern lässt. Für jede Personalverwaltung ist es sozusagen eine leichtere Übung, den jeweils politisch genehmen Kandidaten durchzusetzen, ganz unabhängig davon ob dieser über die für den jeweiligen Posten erforderliche Qualifikation verfügt oder nicht, war doch das Nepotismus-Spiel gänzlich ohne irgendwelche Sanktionen. Die Gerichte ließen sich nach Belieben auf der Nase herumtanzen. Strafrechtlich ist der Seuche schon gar nicht beizukommen (vgl. Christian Lindenschmidt, Zur Strafbarkeit der parteipolitischen Ämterpatronage in der staatlichen Verwaltung, Berlin 2004, Duncker & Humblot; Kuselit-Rezension Beutesystem ) Das ist nicht mehr ganz so, seit das BVerwG entschieden hat, dass der Grundsatz der Ämterstabilität die Aufhebung einer Ernennung nicht mehr in jedem Fall hindern kann (Urteil vom C 16/09; zusammenfassend dazu Klaus Herrmann, Schluss mit vorzeitigen Ernennungen!, Publicus , S. 18 f). Dieses Urteil ist zwar kurz nach Abschluss der Dissertation von Sirin Özfirat-Skubinn ergangen, liegt jedoch durchaus auf der Linie der Autorin. Die Durchbrechung des Grundsatzes der Ämterstabilität stellt zwar für sich genommen eine Sensation dar (Vorwort, S. 5). Die Tragweite des Urteils ist momentan jedoch noch nicht absehbar. Wird es auf die Fälle der Rechtsschutzvereitelung beschränkt bleiben und nur hervorgehobene Positionen betreffen? KUSELIT ZID

20 13. Arbeitswelt Arbeitsrecht Zeitschriften- Inhaltsverzeichnisse Özfirat-Skubinns Dissertation analysiert das Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Ämterstabilität und dem Anspruch des unterlegenen Bewerbers, geht auf die Rechtsschutzdefizite der bisherigen Rechtsprechung ein und entwickelt Rechtsnatur, Anspruchsgrundlage und verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des beamtenrechtlichen Anspruchs auf Wiederherstellung. Unter Anwendung des Gutachtensstils geht Özfirat-Skubinn praktisch auf alle nur denkbaren Facetten des Rechtsproblems ein. Der dadurch bedingte übermäßige Gebrauch des Konjunktivs mag methodisch gerechtfertigt sein, besonders weil das letzte Wort in Sachen des Artikels 33 Absatz 2 GG noch lange nicht gesprochen ist, erleichtert jedoch nicht gerade die Lektüre für den Praktiker. Dieser wird sich dankbar an den 17 zusammenfassenden Thesen (S. 570 bis 572) orientieren und von da aus die jeweils interessierende wissenschaftliche Fragestellung ansteuern. Dabei helfen eine fast 7-seitige Inhaltsübersicht, ein an die 16 Seiten starkes Inhaltsverzeichnis, ein profundes Literaturverzeichnis und ein (etwas knapp geratenes) Sachverzeichnis. Jedenfalls stellt Özfirat-Skubinn fest, dass - zwar jeder Bewerber einen Bewerbungsverfahrensanspruch hat, der sich zu einem Ernennungsanspruch verdichten kann, gleichwohl - der Grundsatz der Ämterstabilität die Anfechtung einer rechtswidrig unter Verstoß gegen das Prinzip der Bestenauslese erfolgten Ernennung und auch ähnliche Rechtsbehelfe verhindert. Der Bewerber bleibt also weiterhin auf den Eilrechtsschutz verwiesen. Wird der jedoch vereitelt, z.b. weil der Dienstherr vollendete Tatsachen schafft, lebt nach Ansicht des BVerwG ein sog. Anspruch auf Wiederherstellung auf. Die analoge Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften ( 135, 136, 162 Abs. 2 BGB) erlaubt eine Erweiterung des der Staatsunrechtshaftung. Damit ist eine Durchbrechung der Haushaltsautonomie verbunden, die sich jedoch (nach Ansicht der Autorin) in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit hält. Da jedoch funktionsgebundene Ämter rechtlich nicht verdoppelt werden können und es Fälle geben kann, in denen auch eine Versetzung des rechtswidrig Ernannten nicht in Betracht kommt, bleibt eine Rechtsschutzlücke, die Özfirat-Skubinn durch Anwendung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Nichtigkeits- und Rücknahmevorschriften schließen möchte. Das wird natürlich ein schwieriges Unterfangen. Zwar können rechtswidrige Ernennungen möglicherweise in Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null zurückgenommen werden. Rechtmäßige Ernennungen können jedoch trotz Rechtsschutzvereitelung bestehen bleiben. Möglicherweise kann der übergangene Bewerber auch Schadensersatz verlangen. Aber das bleibt wohl auf absehbare Zeit ein theoretischer Fall. Die Ämterpatronage wird aber nicht nur aus diesem Grund auch in Zukunft praktisch mühelos möglich sein. Dabei bedarf es nicht einmal einer vorzeitigen Ernennung: Der genehme Kandidat, der in einer Bestenauslese wohl kaum eine Chance hätte, wird kommissarisch ernannt. Nach einigen Jahren, in denen keine größeren Pannen passiert sind oder zwar passiert, aber nicht bekannt werden, kann sich dieser auf hervorragende und passgenaue Beurteilungen und einen Erfahrungsvorsprung berufen (vgl. Klaus Herrmann, Neue Risiken bei vorzeitiger Ernennung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit, NJW 2011, 653, 655). Mit diesem einfachen Trick lässt sich unsere Verfassung aushebeln, jedenfalls solange jede Form von Ämterpatronage sanktionslos bleibt. Eine effektive Sanktion wäre z.b. der Regress des Verantwortlichen, der die Bestenauslese zu Zwecken der Ämterpatronage umgeht. Dann würde einerseits der Haushalt bei Ämterdoppelung nicht belastet und andrerseits würde sich wohl kaum ein Verantwortlicher einem solchem Regressrisiko aussetzen wollen. Bis dahin jedoch wird die Untersuchung von Özfirat-Skubinn ein wertvolles Hilfsmittel im Umgang mit der Ämterpatronage sein. Dr. Axel Schwarz, Moritzburg * * Die Internetadressen dieser Rezension wurden am abgerufen. KUSELIT ZID

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