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1 HANDEL AKTUELL NR. 1/2006 AKTUELL SEITE 1 WWW. DERHANDEL. AT INFORMATIONSBLATT DER BUNDESSPARTE HANDEL NR. 6/2008 Inhalt Bargeldloser Zahlungsverkehr Lehrlingsförderung neu Nachfolgecheck Batterien-Richtlinie Steuern online bezahlen SCHWERPUNKT: Bargeldloser Zahlungsverkehr SEPA - Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa Wie schon mehrfach berichtet, wird derzeit in Österreich SEPA(Single European Payment Area), eine Initiative der Europäischen Kommission, umgesetzt. Diese hat die Vereinheitlichung des europäischen bargeldlosen Zahlungsverkehrsraums zum Ziel. Das bedeutet, dass nach der Umsetzung von SEPA Euro-Zahlungen im In- und Ausland gleichgestellt sind. SEPA umfasst Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften: Kartenzahlungen: Karteninhaber sollen im gesamten SEPA-Raum (umfasst alle EU-Mitgliedstaaten) mit ihren Zahlungskarten bezahlen können. Das ist für die rd. 7,3 Mio. österreichischen Maestro Bankomat-Karteninhaber heute auch im Ausland schon überall dort möglich, wo Maestro akzeptiert wird. Umgekehrt können ausländische Maestro- Karteninhaber auch heute in Österreich schon überall dort bezahlen, wo Maestro akzeptiert wird. Im Rahmen der Kartenzahlungen wird der EMV-Standard (EMV steht für Europay MasterCard VISA und ist ein internationaler Sicherheitsstandard) eingeführt. Diesem Standard folgend werden die Informationen wie Ktonr., BLZ und Name des Kreditkarteninhabers nicht mehr vom Magnetstreifen sondern vom Chip der Zahlungskarte abgelesen. Um dem EVM-Standard zu entsprechen, muss ein Großteil der dzt. am Markt befindlichen POS-Terminals ausgetauscht werden. Bis Ende 2010 müssen entsprechend den SEPA-Regeln alle POS-Terminals EMV-fit sein. In Österreich sind etwa POS-Terminals im Einsatz. Davon wurden rund POS-Terminals als Bankomat-Kasse von PayLife (ehemalige Europay Austria) in Umlauf gebracht. Laut Auskunft von PayLife werden bis Ende des Jahres etwa 1/6 der Terminals ausgetauscht sein. Der Austausch der Geräte erfolgt in enger Abstimmung zwischen PayLife und den Vertragsunternehmen, wobei die laufenden Kosten für die neue Bankomat-Kasse Next Generation in der Regel deutlich unter den laufenden Kosten für die dzt. am Markt befindlichen POS-Terminals liegen. Veranstaltung am 25.11: elektronische Rechnungslegung Kartenzahlungen EMV-Standard

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3 NR. 6/2008 HANDEL AKTUELL SEITE 3 Alle neuen POS-Terminals, die derzeit von den verschiedenen Anbietern (PayLife, card complete, B+S, First Data) vertrieben werden, entsprechen laut Auskunft der Anbieter dem EMV-Standard. Überweisungen (SPA Credit Transfer - SCT): Auch die Überweisungen werden national und international nach dem gleichen Standard abgewickelt. Hier ist eine Umstellung der Buchhaltungssoftware erforderlich (die Daten der internen Verrechnungssysteme werden im XML-Format Programmiersprache an die Banken geschickt). Eine Umstellung im SAP-System der Unternehmen ist erforderlich. Der Vorteil des einheitlichen Formats liegt in der einfacheren Zahlungsabwicklung mit ausländischen Unternehmen (z.b. zwischen Lieferant und Einzelhändler). Beleghafte Überweisung - (Zahlungsanweisung): Zur beleghaften Beauftragung von SEPA-Überweisungen haben die österreichischen Banken mit die Zahlungsanweisung eingeführt, die langfristig alle anderen Zahlungsbelege ablösen soll. Sie beinhaltet die verpflichtende Angabe von IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) und kann sowohl für Inlandszahlungen als auch für Zahlungen in den SEPA-Raum verwendet werden. Ab wird auch die Verwendung vorgedruckter Belege mit Codierzeile für den Rechnungsversand mit der Zahlungsanweisung möglich sein. Europäisches Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit - SDD): Mit November 2009 wird ein europäisches Lastschriftverfahren eingeführt. Die Möglichkeit Zahlungsbeträge über die Grenze einzuziehen ist neu und hat für Handelsunternehmen den Vorteil, dass in Zukunft bei Vorliegen eines Einzugsmandats ausstehende Beträge von Kunden im Ausland eingezogen werden können und der Händler nicht mehr auf die Überweisung des Kaufpreises warten muss. Überweisungen Verrechnungssysteme werden auf XML-Format umgestellt Zahlungsanweisung IBAN und BIC Lastschrift PayLife senkt weiter die Preise und verbessert gleichzeitig Services Der Kartenabwickler PayLife verbessert weiter seine Services und senkt gleichzeitig die Preise: Neue PayLife Konditionen für Bankomatkarten und Kreditkarten ab Dezember 2008: - Maestro Bankomat-Karten: Für die Akzeptanz von Bankomatkarten wird PayLife ab Dezember 2008 Disagiosätze ab 0,24%* anbieten. Das Buchungsentgelt von 0,15 pro Bankomatkarten Transaktion bleibt dabei unverändert. - MasterCard/Visa Kreditkarten: Für die zwei wichtigsten Kreditkartenprodukte wird PayLife die Disagiosätze ab Dezember 2008 nochmals reduzieren. Handelsbetriebe werden dann für die Akzeptanz von MasterCard und Visa über PayLife nur noch ab 1,70%* verrechnet bekommen. - Quick, die österreichische Elektronische Geldbörse Für Quick wird PayLife ebenfalls neue Disagiosätze ab 0,40%* anbieten. * Das Zahlungsziel für alle o.a. Kartenprodukte lautet Überweisung 14 Tage nach Einlangen der Umsätze bei PayLife PayLife wird im Dezember 2008 alle ca Handelsbetriebe, die in den Genuss der neuen Konditionen kommen werden, aktiv informieren und mittels schriftlichen Angebots beziehungsweise persönlich durch Kundenberater die neuen Konditionen offiziell kommunizieren!

4 SEITE 4 HANDEL AKTUELL NR. 6/2008 Die neue mobile Bankomat-Kasse von PayLife: In diesen Tagen wird weiters die neue mobile Bankomat-Kasse von PayLife dem Handel angeboten. Ab 21,99 pro Monat wird dieses neue Qualitätsterminal von PayLife angeboten. In diesem Preis sind bereits alle Kosten inkl. Leitungsgebühren und Wartung inkludiert. Nähere Informationen zur neuen mobilen Bankomat-Kasse für den Handel erhalten Sie unter und mailto: verkauf@paylife.at First Data Komplettlösung First Data - abrechnungsunabhängiger Komplettanbieter Im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist der Händler mit verschiedenen Kostenfaktoren konfrontiert: Neben den Disagiosätzen fallen Anschaffungskosten, Installationskosten des Terminals, Schulungskosten, Kosten der Kommunikation und der Wartung an. Bisher musste beim Wechsel des Kartenabrechners die gesamte Infrastruktur (Terminal, Wartungspartner, Kommunikationspartner) ausgetauscht werden. Die Firma First Data bietet eine Komplettlösung an: Der gesamte Bereich der Anschaffung (Miete des Terminals), der Schulung, der Verbindungsentgelte und Wartung wird von First Data zu einem monatlichen Komplettpreis angeboten. Das System von First Data ist für verschiedene Kartenabwickler offen: Derzeit kooperiert First Data mit den Kartenabwicklern ConCardis, card complete und B+S. Nähere Infos: im Pkt. Zahlungsverkehr Lehringsförderung neu: Lehrstellenförderung Wie bereits in früheren Ausgaben von Handel Aktuell berichtet, wurde die Lehrstellenförderung ab Juli 2008 grundlegend umgestaltet. Im Sinne des One-Stop-Shop -Prinzips sind die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern nunmehr einheitlich die Anlaufstellen für alle Arten der betrieblichen Lehrstellenförderung. Folgende Arten der Förderung gibt es jetzt: 1) Förderung von Lehrstellen in Betrieben zur Erhöhung der Bereitschaft der Betriebe, Lehrstellen anzubieten 2) Förderung von neuen Lehrstellen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrbetriebe 3) Förderung von Betrieben, deren Lehrlinge sich zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis unterziehen 4) Förderung von Betrieben für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, die der Erreichung der Ausbildungsziele und/oder der Steigerung der Qualität der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen dienen 5) Förderung von Betrieben für Maßnahmen, die der Weiterbildung von Ausbildern in Ausbildungsbetrieben dienen 6) Förderung von Betrieben, deren Lehrabsolventen ausgezeichnete oder gute Ergebnisse bei Lehrabschlussprüfungen erzielen 7) Förderung von Betrieben, die Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten ergreifen 8) Förderung betrieblicher Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen

5 NR. 6/2008 HANDEL AKTUELL SEITE 5 Die neue Basisförderung (Pkt. 1) wird allen Ausbildungsbetrieben zustehen. Sie besteht aus Prämien in folgender Höhe: Für das 1. Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen Für das 2. Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen Für das 3. und 4. Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentschädigung Basisförderung Höhe Für halbe Ausbildungsjahre wird jeweils die Hälfte der in diesem Lehrjahr vorgesehenen Prämie gewährt. Zur Berechnung der Förderhöhe wird die kollektivvertragliche (bzw. durch das Bundes-Einigungsamt festgelegte) Lehrlingsentschädigung ohne Sonderzahlungen im letzten vollen Monat des betreffenden Lehrjahres herangezogen. Voraussetzung ist, dass der tatsächlich angewendete Bruttobetrag nicht darunter liegt. Neu ist die Qualitätsförderung (Pkt. 3), die in der Voraussetzung des Ausbildungsnachweises zur Mitte der Lehrzeit zum Ausdruck kommt Voraussetzungen für diesen Fördertatbestand sind: Parallel zur Ausbildung Führung einer Ausbildungsdokumentation zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufsbildes durch den Lehrberechtigten Positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit innerhalb eines Zeitraumes Alle Lehrlinge in allen im Betrieb ausgebildeten Lehrberufen des entsprechenden Jahrganges oder Lehrjahres müssen an dem Praxistest teilnehmen. Von diesem Grundsatz kann durch Beschluss des Förderausschusses in begründeten Einzelfällen abgegangen werden. Bei Lehrzeitanrechnungen müssen mindestens 6 Monate Ausbildung in dem zu fördernden Betrieb stattgefunden haben (in diesem Fall umfasst die Ausbildungsdokumentation die Zeit der Ausbildung im zu fördernden Betrieb) Durchführung der Praxistests in der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit Unterlagen für die Ausbildungsdokumentation, die eine unkomplizierte Anwendung auch für Klein- und Mittelbetriebe ermöglichen, können in der Bundessparte Handel angefordert werden. Nachfolgecheck und Leitfaden für erfolgreiche Betriebsnachfolgen Voraussetzungen Nachfolgecheck In manchen Branchen ist eine Betriebsnachfolge oft der klügere Weg als die Neugründung eines Unternehmens. Die Auswahl an Unternehmen, die wegen der Pensionierung ihres Besitzers zur Übergabe anstehen, ist aufgrund der demografischen Entwicklung groß: Pro Jahr gibt es in Österreich bereits rund Betriebsnachfolgen. Der Erfolg einer Betriebsübergabe ist allerdings nicht vorprogrammiert. Er erfordert gute Planung und Vorbereitung. Damit die Übernahme eines bestehenden Betriebs durch Jungunternehmer reibungslos klappt, liefert das Gründer-Service der Wirtschaftskammer wertvolle Unterstützung: Nachfolgecheck: Im Rahmen des Nachfolgechecks wird durch einen unabhängigen Berater in einer objektiven Stärken-Schwächen-Analyse überprüft, ob das Unternehmen fit für eine Übergabe ist. Im Analysebericht wird nicht nur die Ist-Situation dokumentiert, es werden auch Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

6 SEITE 6 HANDEL AKTUELL NR. 6/2008 Weitere Infos Leitfaden Leitfaden ist im Netz abrufbar Ausgangslage und Problemstellung O:1-Rücknahmeverpflichtung VO sieht zwar vor, dass Handel Transport der Altbatterien zu Sammelstellen finanziert......, aber: klassische win-win-situation durch gute Zusammenarbeit Problem gelöst: Keine zusätzlichen Kosten für den Einzelhandel Nähere Infos: Details über die von WKO und dem BMWA geförderte Nachfolgecheck-Beratungsleistung erhalten Sie bei Ihrem Gründer-Service Leitfaden: Worauf es konkret beim Übernahmeprozess ankommt, darüber informiert die neue, aktualisierte Auflage des erfolgreichen Leitfadens zur Betriebsnachfolge des Gründer-Service. Hier werden praxisorientiert die zentralen Themen für eine Betriebsübernahme dargestellt. Nähere Infos: Der Leitfaden kann unter im Punkt online lesen abgerufen werden. GROSSER ERFOLG FÜR DEN HANDEL: Abholung von Altbatterien weiterhin kostenlos Im Zuge der interessenpolitischen Verhandlungen zur Umsetzung der Batterien-Richtlinie stand die Bundessparte Handel vor folgender Situation: Inverkehrbringer von Batterien sind nach der Richtlinie verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, auch wenn keine neuen Batterien gekauft werden ( 0:1 ). Bisher wurden die Altbatterien beim Handel kostenfrei abgeholt. Um diesen Service auch für die Zukunft durch die Verordnung oder das Gesetz zu sichern, hätte es die Möglichkeit gegeben, alle Outlets des Handels zu Anfallstellen zu machen. Damit hätte man zwar erreicht, dass die Sammelund Verwertungssysteme die zurückgenommenen Altbatterien ohne gesonderte Verrechnung abholen hätten müssen. Allerdings wäre der Preis dafür sehr hoch gewesen: Anfallstellen im Sinne der Batterienverordnung sind nämlich mit einer Reihe von Melde- und Dokumentationspflichten belastet. Tausende Outlets des Einzelhandels wären dadurch also mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet worden. Darüber hinaus hätte die Konstruktion Geschäft = Anfallstelle die Systemkosten ebenfalls in die Höhe getrieben. Da diese Nachteile besonders schwerwiegend sind, hat die Bundessparte Handel als Wermutstropfen akzeptiert, dass der Transport der zurückgenommenen Altbatterien vom Geschäft zur Gemeindesammelstelle vom Einzelhändler zu finanzieren ist. Jetzt ist jedoch durch das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten gemeinsam mit der Firma Saubermacher im Interesse des Handels ein Durchbruch gelungen: Die kostenfreie Abholung der Altbatterien beim Einzelhandel wurde auch für die Zukunft sichergestellt, ohne dass die Outlets zu Anfallstellen werden. Nur dann, wenn für Saubermacher Leerfahrten entstünden, ist ein Kostenersatz zu zahlen. Näheres ist dem Informationsblatt (siehe Seite 7) zu entnehmen. Die Bundessparte Handel freut sich daher, dass praktisch alles beim Alten bleibt, der Einzelhandel also auch in Zukunft mit keinen höheren Kosten zu rechnen hat, die ihm nach dem ursprünglichen Konzept und nach dem Wortlaut der Verordnung aus dem Transport der Altbatterien zu den Gemeindesammelstellen erwachsen wären. (Fragen an: Dr. Roman Seeliger, Tel.: )

7 NR. 6/2008 HANDEL AKTUELL SEITE 7

8 SEITE 8 HANDEL AKTUELL NR. 6/2008 Medieninhaber und Herausgeber: Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, 1045 Wien. Redaktion: Mag. Iris Thalbauer, 1045 Wien, Wiedner Hauptstr. 63, Postfach 440, Telefon /3721 iris.thalbauer@wko.at. Produktion: DIE 8 WERBEGROUP, ( Fünfhausg. 5/Loft 1, 1150 Wien, Telefon +43(1) , Fax Dw. 17, ISDN Dw. 19, die8@werbegroup.com Grundlegende Blattlinie: Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen aller der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, angehörenden Mitglieder. Offenlegung der Eigentumsverhältnisse nach dem Mediengesetz: Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, 1045 Wien. BSH im Internet: eps Steuern zahlen via Internet Mag. Walter Jung Produktmanagement Electronic Banking, Erste Bank 25. Nov VERLAGSPOSTAMT 1040 WIEN, P.B.B. 02Z M Erstmals Steuern direkt bezahlen - mit der eps Online-Überweisung FinanzOnline, das elektronische Portal der Österreichischen Finanzverwaltung im Internet, bietet seit kurzem auch die neue Funktionalität Elektronische Zahlung mit der eps Online-Überweisung an. Dadurch können in FinanzOnline zur Zahlung gemeldete Selbstbemessungsabgaben, aber auch Vorauszahlungen und alle anderen auf dem Abgabenkonto gebuchten Abgabenschulden bequem und rasch beglichen werden. Die richtige Zuordnung der Zahlung zum Abgabenkonto ist dabei automatisch sichergestellt. Nach Identifikation in seinem Internet-Banking sieht der Zahlungspflichtige die bereits mit allen Daten vorausgefüllte Überweisung. Optional kann ein Durchführungstermin in der Zukunft gewählt werden. Die Freigabe der Zahlung erfolgt wie gewohnt, z.b. mit einer TAN. Einzige Grundvoraussetzung für die neue Methode der Steuerzahlung ist die Registrierung in FinanzOnline und ein Zugang zum Internet-Banking bei einem der folgenden Bankinstitute: Bank Austria, BAWAG P.S.K, Erste Bank und Sparkassen, die Hypo Banken, die Raiffeisen Bankengruppe, die Volksbanken Gruppe und das Bankhaus Spängler. Nähere Infos: FinanzOnline Hotline 0810/ , Anfragen zur eps Online-Überweisung: Gerald Linke, STUZZA GmbH, Tel.: 01/ , linke@stuzza.at Veranstaltung: elektronische Rechnungslegung Veranstaltungstipp ACHTUNG: Faxrechnung: Kein Vorsteuerabzug mehr möglich!! Anmeldung Die elektronische Rechnungslegung gewinnt für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Für Handelsunternehmen ist die Einführung der elektronischen Rechnungslegung mit vielen Vorteilen verbunden. Die wesentlichen Vorteile bestehen in der Optimierung und Beschleunigung von betrieblichen Prozessen. Mit diesen Vorteilen sind Kosteneinsparungen für die Unternehmen in bisher unbekannter Höhe sowie eine schnellere Zahlungsabwicklung verbunden. Handelsunternehmen müssen sich mit dem Thema elektronische Rechnungslegung auseinandersetzen, da ab die Fax-Rechnung und eingescannte Rechnungen (jpg oder pdf-format), die via übermittelt werden, NICHT MEHR ZUM VORSTEUERABZUG BERECHTIGEN. Rechnungen, die per verschickt werden und zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen mit einer digitalen Signatur unterzeichnet sein und digital aufbewahrt werden! Die Bundessparte Handel informiert Sie am 25. November 2008 über die Vorteile der elektronischen Rechnung und klärt über die gesetzlichen Regelungen und deren Konsequenzen für Unternehmen auf. Neben dem wichtigen Thema der elektronischen Rechnungslegung informieren wir Sie über die elektronische Zustellung, die das Einschreiben digitalisiert und über ricardo.at, einem neuen Marktplatz im Internet. Wann: 25. Nov. 2008, 19:00 Wo: Raiffeisenhaus-Skyline (16.OG), Friedrich-W.- Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien; Anmeldung unter: veranstaltungsservice@wko.at

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