Altersvorsorge 2020: Situation und Reform der 1. und 2. Säule

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020: Situation und Reform der 1. und 2. Säule Fachtagung ZV, 8. November 2013, Brunnen Colette Nova

2 Die Finanzierung der AHV basiert auf dem Umlageverfahren 2

3 Vier Fünftel der AHV-Einnahmen hängen vom Gang der Wirtschaft ab 376, 1% Versicherte und Arbeitgeber (Lohn-Prozente) Mehrwertsteuer 667, 2% 2'248, 6% Kapitalertrag Bundesbeitrag (davon 461 Mio. MwSt) Spielbankenabgabe Regressertrag 4, 0% 3

4 Das Umlageergebnis der AHV bildet den Gang der Wirtschaft ab 3'000 Umlageergebnis 2'000 Rezession 1'000 Öl - krise Rezession 0 Rente 64/65-1'000 Rente 63/65-2' AHV-Revision in 1 MWST - Punkt für die AHV -3'

5 Die Pensionierten leben immer länger wahrscheinlich auch in Zukunft Die Lebenserwartung der 65-jährigen bis 2060 (Perspektive Bundesamt für Statistik) In Jahren nach dem 65. Altersjahr Frauen Männer 5

6 Die Altersstruktur der Bevölkerung von 2010 bis 2050 Männer Frauen Personen x

7 Zwischen 2020 und 2030 schwindet das Geld in der Kasse der AHV 100 Stand des AHV - Fonds in % der jährlichen Ausgaben Wanderungssaldo 30'000, Reallohn 0.5%, davon Struktur 0.2% 10 Wanderungssaldo 40'000, Reallohn 1.0%, davon Struktur 0.3% Wanderungssaldo 50'000, Reallohn 1.5%, davon Struktur 0.4%

8 Voraussichtlicher Finanzierungsbedarf der AHV zwischen 2020 und 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» Milliarden Franken 3 bis bis bis 5.6 Mehrwertsteuer-Prozente 1 bis bis bis 1.4 Lohnprozente 0.8 bis bis 2 0 bis 1.1 Erhöhung Rentenalter 4.4 Jahre 3.2 Jahre 2 Jahre 8

9 Die Leistungen der AHV sind langfristig nicht ausreichend finanziert 9

10 Das Volk hat am 16. Mai 2004 klar gegen Leistungskürzungen gestimmt 10

11 Und gleichzeitig auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für AHV und IV verworfen 11

12 Der 2. Anlauf für die 11. AHV-Revision scheiterte 2010 schon im Parlament Schlussabstimmung vom 1. Oktober 2010 im Nationalrat: 118 Nein : 72 Ja 12

13 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Lösungen sind gescheitert Die Probleme der AHV sind geblieben

14 Die Berufliche Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren 14

15 Der «dritte Beitragszahler» ist schwach geworden Rendite in % Notwendige Rendite für Umwandlungssatz 6.8% im Jahr 2015 Kapitalanlage mit 25% Aktien (Pictet BVG 93 Index) Trend der Kapitalrendite (Pictet BVG 93 Index)

16 Baldige Trendwende nicht in Sicht Der Mindestumwandlungssatz von 6.8% setzt eine Rendite von ungefähr 5% voraus, aber: Ø Bruttorendite seit Dezember 2000: 2.9 % (BVG Index 25) Tiefzinspolitik der Zentralbanken wird sich kaum rasch ändern Ein Zinsanstieg brächte während 5-7 Jahren Verluste, erst mittelfristig bessere Renditen Renten laufen 20 Jahre (mit zu hohem Umwandlungssatz ) Zudem: Mehrkosten der steigenden Lebenserwartung Zu späte Senkung des Umwandlungssatzes = Verluste über Jahrzehnte 16

17 Wenn der Umwandlungssatz zu hoch ist Vorsorgeeinrichtungen müssen den aktiven Versicherten Zinsanteile wegnehmen, um das Deckungskapital der Pensionierten verzinsen zu können Aktiven erhalten zu wenig Zins, ihr Alterskapital wächst zu wenig Das führt zu tieferen Renten (selbst bei zu hohem Umwandlungssatz) Wenn diese Umverteilung nicht ausreicht, verlieren die Vorsorgeeinrichtungen an Substanz Deckungsgrad sinkt Sanierungsmassnahmen zulasten der Versicherten Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten ist nicht gerecht und auch nicht sozial 17

18 Zur Erhaltung des Gleichgewichts muss der Umwandlungssatz sinken 18

19 Das haben Volk und Stände am 7. März 2010 klar abgelehnt 19

20 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Lösung ist gescheitert Die Probleme der Beruflichen Vorsorge sind geblieben

21 Neuer Anlauf mit neuer Strategie: Altersvorsorge 2020 Leistungen erhalten Bei den Leistungen der obligatorischen Altersvorsorge gibt es keinen Spielraum nach unten Verlässliche Lebensabschnittsplanung ermöglichen Gesamtheitlichen Ansatz verfolgen Leistungen und Finanzierung der 1. und 2. Säule gemeinsam betrachten und aufeinander abstimmen Bewährtes Dreisäulen-Prinzips behalten Transparent und vertrauensbildend vorgehen Keine Salamitaktik und keine Rosinenpickerei Ein einziges Reformpaket ohne vorgezogene Einzelmassnahmen 21

22 Altersvorsorge 2020 berücksichtigt die Erfahrungen der vergangenen 15 Jahre Versicherte und Stimmberechtigte müssen die ganzen Auswirkungen der Reform beurteilen können Die Versicherten müssen die Gewissheit haben, dass die Rentenleistungen gesichert sind Ausgewogene Reformen können nicht nur Sparmassnahmen enthalten Korrekturen auf der Leistungsseite müssen schlüssig begründet werden können Massnahmen, die miteinander verbunden sind, müssen in einer gemeinsamen Vorlage behandelt werden Das Vorgehen muss transparent und nachvollziehbar sein 22

23 Rücktrittsalter harmonisieren, aber nicht über 65 hinaus Referenzalter 65 für Frauen und Männer Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 innerhalb von 6 Jahren (Erhöhung um 2 Monate pro Jahr) 23

24 Auch die Arbeitgeber lehnen eine generelle Erhöhung des Rentenalters ab «Welche der folgenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur AHV bezüglich Personen ab 58 Jahren wären aus Sicht Ihres Unternehmens sinnvoll?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung»,

25 Der Arbeitsmarkt ist nicht bereit, ältere Arbeitnehmende aufzunehmen «Aus welchen Gründen erachten Sie eine Beschäftigung älterer Arbeitnehmender in Ihrem Unternehmen nicht als sinnvoll und notwendig?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung»,

26 Rücktrittsalter harmonisieren, aber nicht über 65 hinaus Referenzalter 65 für Frauen und Männer Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 innerhalb von 6 Jahren (Erhöhung um 2 Monate pro Jahr) Flexibilität Ganze Rente oder Teilrente ab 62 Kein Rentenalter 58 mehr in der Beruflichen Vorsorge Ganzen Rente oder Teilrente bis 70 26

27 Vorbezug und Aufschub: Geltende Gesetzgebung in der AHV Vorbezug um 1 oder 2 Jahre mit einer versicherungstechnischen Kürzung - 6,8 % pro Jahr Vorbezug Aufschub um mindestens 1 Jahr bis maximal 60 Monate mit einem versicherungstechnischen Zuschlag + 5,2 % bis + 31,5 %, gestaffelt in vier Schritten pro Jahr Beitragspflicht bis zum Rentenalter Monatlicher Freibetrag von Franken für erwerbstätige Pensionierte ( Franken / Jahr) Vollrente bei vollständiger Beitragsdauer Vorbezug oder Aufschub haben auf die Berechnung keinen Einfluss 27

28 Vorbezug und Aufschub: Erweiterte Möglichkeiten mit der Reform Vorbezug der AHV- und Pensionskassenrente um maximal 3 Jahre mit entsprechendem versicherungstechnischem Abzug Aufschub um höchsten 5 Jahre mit entsprechendem versicherungstechnischem Zuschlag In der BV gekoppelt an die Weiterführung der Erwerbstätigkeit Möglichkeit zum Bezug von Teilrenten zwischen 62 und 70 Beiträge für die AHV beim Aufschub bei Erwerbstätigkeit ohne Freibetrag Beiträge werden bei der Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt Beiträge an die BV nach 65 (Aufschub) nicht vorgeschrieben 28

29 Frühpensionierungen sind in einzelnen Branchen immer noch sehr verbreitet G4.5 Quote des vorzeitigen Ruhestands nach Branchen Letzte 5 Jahre vor gesetzlichem Rentenalter, Durchschnitt (Grund des Verlassen letzter Job: (Früh-)Pensionierung) K Kredit- und Versicherungsgewerbe O/U Öff.Verwaltung, exterr. Körperschaften H Verkehr und Lagerei J Information und Kommunikation F Baugewerbe P Erziehung und Unterricht TOTAL B-E Verarbeitendes Gewerbe/Energieversorgung L/N Immobilien, sonst. wirtschaftliche DL G Handel, Reparaturgewerbe R/S/T Kunst, Unterhalt., priv. HH, sonst. DL Q Gesundheits- u. Sozialwesen M Freiberufliche, wiss. und techn. DL I Gastgewerbe A Land- und Forstwirtschaft 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% Quelle: SAKE, Branchenstruktur nach NOGA08 «Quelle: Altersvorsorge» SAKE, Branchenstruktur Fachtagung ZV, nach Brunnen, NOGA08 8. Nov

30 Rücktrittsalter harmonisieren, aber nicht über 65 hinaus Referenzalter 65 für Frauen und Männer Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 innerhalb von 6 Jahren (Erhöhung um 2 Monate pro Jahr) Flexibilität Ganze Rente oder Teilrente ab 62 Kein Rentenalter 58 mehr in der Beruflichen Vorsorge Ganzen Rente oder Teilrente bis 70 30

31 Rücktrittsalter harmonisieren, aber nicht über 65 hinaus Referenzalter 65 für Frauen und Männer Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 innerhalb von 6 Jahren (Erhöhung um 2 Monate pro Jahr) Flexibilität Ganze Rente oder Teilrente ab 62 Kein Rentenalter 58 mehr in der Beruflichen Vorsorge Ganzen Rente oder Teilrente bis 70 Erleichterte Flexibilisierung für Personen mit langer Erwerbskarriere und niedrigen Löhnen Anrechnung von bis zu 3 Jugendbeitragsjahren Bei Einkommen zwischen und oder Franken 31

32 Lebenserwartung mit 25 und 65 Jahren nach höchster abgeschlossener Ausbildung, 2000 Ausbildung mit 25 Jahren mit 65 Jahren Ohne Männer Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe Ohne Frauen Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe Quelle: Wanner, Philippe; Lerch, Mathias (2012), Mortalité différentielle en Suisse , Bundesamt für Sozialversicherungen, Forschungsbericht Nr. 10/22 32

33 Jugend-Beitragsjahre werden beim Vorbezug berücksichtigt, wenn jemand zwischen dem 18. und dem 21. Altersjahr Beiträge bezahlt hat Jugend-Beitragsjahre dürfen nicht schon dazu verwendet worden sein, um vorhandene Beitragslücken aufzufüllen; in den letzten zehn Jahren vor der Pensionierung erwerbstätig war und AHV-Beiträge bezahlt hat; in diesen zehn Jahren während mindestens fünf Jahren einen durchschnittlichen Lohn von wenigstens und höchstens (Variante: ) Franken hatte; der Lohn in den zehn besten Beitragsjahren nicht mehr als 1,5 Mal höher war als in den zehn Jahren vor der Pensionierung Keine(n) Partner(in) hat, der/die das Doppelte verdient 33

34 Wer lange gearbeitet hat und wenig verdient, soll Unterstützung erhalten Variante 1 Variante 2 Anzahl Jugendjahre, die angerechnet werden bis bis Jahre (36 Beitragsmonate) bis bis Jahre (24 Beitragsmonate) bis bis Jahr (12 Beitragsmonate) 34

35 Kürzungssätze bei Frühpensionierung mit und ohne Jugend-Beitragsjahre Bezug der AHV-Rente mit Anzahl Jugend-Beitragsjahre Jahren 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,5 % 63 Jahren 4,4 % 2,2 % 2,2 % 12,5 % 62 Jahren 10,7 % 8,6 % 6,4 % 18,1 % 35

36 Beispiel zum Vorbezug der AHV-Rente 3 Jugend-Beitragsjahre, Franken Einkommen Bezug der AHV-Rente mit Rente ohne Jugend- Beitragsjahre Rente mit Jugend- Beitragsjahren Differenz 65 Jahren Jahren Jahren Jahren

37 Beispiel zum Vorbezug der AHV-Rente 3 Jugend-Beitragsjahre, Franken Einkommen Bezug der AHV-Rente mit Rente ohne Jugend- Beitragsjahre Rente mit Jugend- Beitragsjahren Differenz 65 Jahren Jahren Jahren Jahren

38 Beispiel zum Vorbezug der AHV-Rente 3 Jugend-Beitragsjahre, Franken Einkommen Bezug der AHV-Rente mit Rente ohne Jugend- Beitragsjahre Rente mit Jugend- Beitragsjahren Differenz 65 Jahren Jahren Jahren Jahren

39 Zielgerichtete Anpassung der Hinterlassenenrenten Keine Witwenrente mehr für Frauen ohne Kinder Übergangsbestimmungen für ältere Frauen Heute haben Frauen ohne Kinder Anspruch auf Witwenrente, wenn sie beim Tod des Mannes 45 Jahre alt und mindestens 5 Jahre lang (geschiedene Witwen: 10 Jahre lang) verheiratet waren Reduktion der Rente für Witwen und Witwer mit Kindern von 80 auf 60 Prozent der Altersrente Dafür Erhöhung der Waisenrente von 40 auf 50 Prozent Schwerpunkt der Unterstützung liegt auf der Zeit der Betreuung Familien mit mehreren Kindern werden bessergestellt 39

40 Wirkung der Massnahmen auf die AHV (Variante 1: erleichterter Vorbezug bis Franken Einkommen) Massnahmen Ausgaben Einnahmen Referenzalter 65 (Frauenrentenalter) Wirkung Rentenvorbezug & - aufschub Rentenverbesserungen nach Vorbezug für tiefere Einkommen Neuregelung Witwen- und Waisenrenten Aufhebung Freibetrag nach Neue Beitragssätze für Selbständige Bundesbeitrag (19,55 % der Ausgaben) Entlastung im Jahr in Millionen Franken 40

41 Wirkung der Massnahmen auf die AHV (Variante 2: erleichterter Vorbezug bis Franken Einkommen) Massnahmen Ausgaben Einnahmen Referenzalter 65 (Frauenrentenalter) Wirkung Rentenvorbezug & - aufschub Rentenverbesserungen nach Vorbezug für tiefere Einkommen Neuregelung Witwen- und Waisenrenten Aufhebung Freibetrag nach Neue Beitragssätze für Selbständige Bundesbeitrag (19,55 % der Ausgaben) Entlastung im Jahr in Millionen Franken 41

42 Solidarische Zusatzfinanzierung der AHV über einen Mehrwertsteuer-Zuschlag Schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 2 %- Punkte 1. Erhöhungsschritt bei Inkrafttreten der Reform 2. Erhöhungsschritt wenn es die finanzielle Situation erfordert Verteilt die Last der Finanzierung auf die ganze Bevölkerung insbesondere auch auf die Pensionierten Vermeidet höhere Lohnbeiträge Keine Verteuerung der Arbeit Keine Benachteiligung arbeitsintensiver Wirtschaftszweige Keine Auswirkungen auf die Beschäftigung 42

43 Erhöhung der Mehrwertsteuer für die finanzielle Sicherung der AHV im Falle einer proportionalen Erhöhung der Steuersätze Steuersatz ab 2018 Erster Schritt 1 %-Punkt Zweiter Schritt 1 %-Punkt Normalsatz 7,6 % 8,6 % 9,6 % Reduzierter Satz 2,4 % 2,7 % 3,0 % Sondersatz 3,6 % 4,0 % 4,5 % 43

44 Wie sich ein Prozentpunkt MwSt auswirkt in Prozent des Bruttoeinkommens Einkommensklassen (Franken pro Monat) bis Alle Haushalte 0.60 % 0.50 % 0.47 % 0.44 % 0.41 % Eine Person (kein Rentner) 0.61 % 0.45 % 0.42 % 0.38 % 0.38 % Paar ohne Kinder 0.52 % 0.49 % 0.43 % 0.40 % Paar mit einem Kind Datenlage unsicher 0.54 % 0.48 % 0.44 % 0.42 % Paar mit zwei Kindern 0.50 % 0.47 % 0.46 % 0.43 % Rentner-Haushalte 0.57 % 0.55 % 0.55 % 0.48 % 0.48 % 44

45 Wie sich ein Prozentpunkt MwSt auswirkt in Franken pro Jahr Einkommensklassen (Franken pro Monat) bis Alle Haushalte Eine Person (kein Rentner) Paar ohne Kinder Paar mit einem Kind Datenlage unsicher Paar mit zwei Kindern Rentner-Haushalte

46 Interventionsmechanismus für die AHV 46

47 Interventionsmechanismus für die AHV Schwellenwert AHV-Ausgleichsfonds sinkt voraussichtlich innerhalb von 3 Jahren unter 70 % einer Jahresausgabe AHV-Ausgleichsfonds sinkt tatsächlich unter 70 % und Umlageergebnis weist während zweier Jahre ein Defizit von mehr als 3 % einer Jahresausgabe auf Massnahme Bundesrat muss Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts ergreifen / vorschlagen Beitragssatz wird um maximal 1 %-Punkt erhöht Anpassung der Renten an Teuerung und Lohnentwicklung (Mischindex) wird ausgesetzt bis höchstens 95 % der Höhe mit Anpassung längstens 5 Jahre lang 47

48 So wirkt der Interventionsmechanismus Fondsstand in % einer Jahresausgabe Ohne Massnahmen Erreichen Variante 70 des % % Schwellenwerts 48

49 Mindestumwandlungssatz senken, aber Leistungsniveau in der BV halten Sozial ungerechtfertigt, trifft sozial Schwächere Wegen der gestiegenen Lebenserwartung nötig Ohne Senkung höhere Lohnabzüge Pensionskassen und Lebensversicherer betreiben Rentenklau Riskante Anlagen (der Pensionskassen) vermeiden Rentensenkung ungerechtfertigt, Lebenserwartung kein Problem Ja-Stimmende einverstanden Nein-Stimmende einverstanden Quelle: Vox-Analyse der Volksabstimmung vom

50 Mindestumwandlungssatz senken, aber Leistungsniveau in der BV halten Anpassung an gewandelte versicherungstechnische Realitäten (längere Lebenserwartung / tiefere Kapitalerträge) Herabsetzung von 6,8 auf 6,0 % in vier jährlichen Schritten Ohne Kompensation entspräche das einer Rentensenkung um 12% Zusätzliche Kapitalbildung zur langfristigen Erhaltung des Leistungsniveaus Kurzfristige Sonderlösung für die Übergangsgeneration Einmalige Kapitalzuschüsse des Sicherheitsfonds verhindern die Senkung des Rentenniveaus 50

51 Kompensationsmassnahmen zum Erhalt des Leistungsniveaus in der 2. Säule Neukonzeption des Koordinationsabzugs Neu: 25 % des AHV-Lohnes = maximal Franken ¼ von Franken (höchster versicherbarer Lohn gemäss BVG, Stand 2013) Heute: 7/8 der maximalen Altersrente = fix Franken Verbessert die berufliche Vorsorge vor allem derjenigen, die Teilzeit arbeiten oder bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind Erhöhung und neue Staffelung der Altersgutschriften Verbessert die Kapitalbildung aller Versicherten Senkt die Kosten der Arbeitnehmer über 55 Jahren Evtl. Beginn des Sparprozesses vor dem 25. Altersjahr 51

52 Die Änderung der Altersgutschriften führt zu höherer Kapitalbildung Alter vor 25 Gegenwärtiger Gutschriftensatz Neuer Gutschriftensatz in Prüfung ,0 % 7,0 % ,0 % 11,5 % ,0 % 17,5 % ab 55 18,0 % 17,5 % 52

53 Wirkung der Kompensationsmassnahmen Beispiel 1: Jahreslohn von Franken Alter bei Inkrafttreten der Reform Altersgutschriften im Alter 65 BVG-Altersrente mit 65 Status quo Mit Reform Differenz Status quo Mit Reform aber ohne Zuschuss SiFo Zuschuss Sicherheitsfonds (Einmalzahlung) Verbesserung der Rente durch Zuschuss 55 Jahre Jahre Jahre Jahre

54 Wirkung der Kompensationsmassnahmen Beispiel 2: Jahreslohn von Franken Alter bei Inkrafttreten der Reform Altersgutschriften im Alter 65 BVG-Altersrente mit 65 Status quo Mit Reform Differenz Status quo Mit Reform aber ohne Zuschuss SiFo Zuschuss Sicherheitsfonds (Einmalzahlung) Verbesserung der Rente durch Zuschuss 55 Jahre Jahre Jahre Jahre

55 Massnahmen für die Verbesserung der Transparenz in der beruflichen Vorsorge Sozial ungerechtfertigt, trifft sozial Schwächere 89% 7% 4% Rentensenkung ungerechtfertigt, Lebenserwartung ist kein Problem 88% 6% 6% Pensionskassen und Lebensversicherer betreiben Rentenklau 78% 16% 6% Wegen der gestiegenen Lebenserwartung nötig 72% 23% 5% Riskante Anlagen (der Pensionskassen) vermeiden 64% 25% 11% Ohne Senkung höhere Lohnabzüge 32% 59% 9% einverstanden nicht einverstanden weiss nicht Quelle: Vox-Analyse der Volksabstimmung vom

56 Massnahmen für die Verbesserung der Transparenz in der beruflichen Vorsorge Faire Aufteilung der Erträge auf die Versicherten und die Aktionäre mit einer korrekten Mindestquote Verständliche und nachvollziehbare Informationen durch transparente Berichterstattung Schluss mit versteckten Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten Nachvollziehbare Risikoprämien ohne Querfinanzierung zwischen den Versicherungsprozessen 56

57 Finanzielle Auswirkungen der Reform auf die berufliche Vorsorge im Jahr 2030 Kompensationsmassnahmen zur Erhaltung des Rentenniveaus nach der Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 % in Millionen Franken langfristige Ausgleichsmassnahmen - Neuregelung Koordinationsabzug - Anpassung der Gutschriftensätze Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration Total

58 Gutes Echo aus der Bevölkerung (repräsentative Befragung des Sonntagsblicks) Quelle: Repräsentative Umfrage von Isopublic im Auftrag des Sonntagsblicks (Sonntagsblick vom 23. Juni 2013) 58

59 Ist die Reform Altersvorsorge 2020 für die Frauen zumutbar? Ist die Erhöhung des Referenzalters von 64 auf 65 Jahre zumutbar? Sind die Abstriche bei der Witwenrente zumutbar? Ist die Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes zumutbar? 59

60 Die Errungenschaften der 10. AHV- Revision bleiben erhalten Eigener Rentenanspruch Das Splitting begünstigt die Frauen gegenüber den Männern (hälftige Aufteilung der Einkommen während den Ehejahren) - Rente vor Splitting: Franken (Durchschnitt) - Rente nach Splitting: Franken - Rente vor Splitting: Franken (Durchschnitt) - Rente nach Splitting: Franken Erziehungsgutschriften Betreuungsgutschriften 60

61 Die Frauen sind in der Beruflichen Vorsorge heute schlechter gestellt Frauen haben tiefere Pensionskassenrenten Durchschnittliche Altersrente : Franken Durchschnittliche Altersrente : Franken Tiefere Löhne, Teilzeitarbeit (+ Wirkung Koordinationsabzug) gesellschaftliche Rollenverteilung (Erwerbsunterbrüche, Pensen) BV gleicht Unterschiede im Gegensatz zur AHV nicht aus Sünden der Vergangenheit bis 1995 durften Frauen, die bei Heirat die Erwerbsarbeit aufgaben, Barauszahlung verlangen Direkte Benachteiligung im BVG-Miniumum Tieferes Rentenalter = tiefere Renten, tieferer Einkaufsanspruch 61

62 Einige Nachteile der Frauen werden mit der Reform eliminiert Bei Scheidung im Rentenalter oder nach Invalidität Aufhebung der Benachteiligung von geschiedenen Witwen durch Schaffung eines Rentenanspruchs (Botschaft vom ) Höhere Renten durch Rentenalter 65 im BVG-Bereich 1 Jahr länger Zins auf dem ganzen bisher angesparten Guthaben 1 Jahr längere Beitragszahlungen Höherer Umwandlungssatz (je nach Reglement) Neuregelung des Koordinationsabzugs Verbesserung für Teilzeitbeschäftigte und Mehrfachbeschäftigte Weitere Verbesserungen durch stärkere Erwerbsbeteiligung 62

63 Zeitplan der Reform Altersvorsorge2020 Eckwerte für die Reform Sommer 2013 " Vorlage für die Vernehmlassung Ende 2013 Vernehmlassung bis März 2014 Auswertung der Vernehmlassung Entscheid zum weiteren Vorgehen Sommer 2014 Botschaft und Gesetzesentwürfe Ende 2014 Beratungen im Parlament ab

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