Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen

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1 Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut Pensionskassenexperte SKPE Aktuar SAV 28. Mai 2015

2 Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 2

3 Kapitalmärkte Rendite in % Demographie ALTERSVORSORGE 2020 Treibende Faktoren: Demographie und Kapitalmärkte 2. Säule Quelle: BSV/Szenarien Quelle: SNB 10y Eidgenosse Druck auf Umwandlungssatz Seite 3

4 ALTERSVORSORGE 2020 Eckpunkte Referenzalter bei Rentenbezug in beiden Säulen bei 65 Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge anpassen und Leistungsniveau erhalten Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Geschäft mit der 2. Säule verbessern Leistungen und Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen Selbstständig Erwerbende und Arbeitnehmende in der AHV gleich behandeln Verbleibende Finanzierungslücken in der AHV mit MwSt statt Leistungsabbau überbrücken Liquidität der AHV in schlechten Zeiten schützen Finanziellen Handlungsspielraum des Bundes erhalten Tieferer Umwandlungssatz von 6.0% ohne Koordinationsabzug beim versicherten Lohn mit angepassten Sparbeiträgen Mindestumwandlungssatz Flankierende Massnahmen Seite 4

5 Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 5

6 MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE Finanzierungs- und leistungsrelevante Massnahmen Mindestumwand-l ungssatz in der beruflichen Vorsorge anpassen und Leistungsniveau erhalten Leistungen und Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen Anpassung des Umwandlungssatzes - Neuer BVG Mindest-UWS bei 6% - Schrittweise Anpassung über 4 Jahre von 6.8% auf 6% Flankierende Massnahmen Änderung versicherter Lohn - Kein Koordinationsabzug Änderung Sparbeiträge - Höhere absolute Beiträge - Kein Anstieg für 55-64jährige Änderung Eintrittsschwelle - Teilzeitarbeit und Berücksichtigung verschiedener Einkommen ( tiefere Eintrittsschwelle ) Minderleistung Mehrfinanzierung (Ansparen) Mindestens gleiche Altersleistung (Rente) Seite 6

7 Umwandlungssatz MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE Zinsannahme Sterblichkeit (Tafelwerke) Technischer Zins (hypothetische Rendite) Umwandlungssatz Sterblichkeit (BVG Generationentafel) Umwandlungssatz (6%) Implizit verwendeter technischer Zins 8% 7% Impliziter TZ 2020 Impliziter TZ Aktuell Langfristiger Kapitalertrag 6% 5% 4% 0.5% 2.5% 4.5% Technischer Zins Umwandlungssatz und technischer Zins (Renditeerwartung) sind verknüpft: Ein Umwandlungssatz impliziert immer eine Zins-Garantie für den Rentenbezüger! Seite 7

8 MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE Umwandlungssatz im Kontext UWS 6.8% (BVG Aktuell) 6.0% (AV 2020) 5.65% (Publica) 8.0% 7.5% 7.0% 6.5% 6.0% 5.5% 5.0% 4.5% Gemischt Frauen Männer 4.0% Technischer Zins 0.5% 1.5% 2.5% 3.5% 4.5% Renditeerwartung AUGUR-Prognose 2.8% (c-alm AG) 1) 2 BSV Studie 2.6% (Mittel aller Szenarien) 2) Asset-Allokation: 1) PK-Studie 2014 von SwC mit Aktienanteil: 30% 2) Aktienanteil 25% Seite 8

9 Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 9

10 AGH Rente LANGFRISTIGE KOMPENSATION Effekt a priori: Kleinere Rente Beitragsprimat Altersguthaben UWS Altersrente 500'000 48' ' ' ' % 6.0% AGH UWS 6.8% UWS 6% 43'000 38' '000 33'000-28'000 Ohne kompensatorische Massnahmen hat Reduktion UWS eine Minderrente von 11.8% zur Folge Seite 10

11 AGH Rente LANGFRISTIGE KOMPENSATION Langfristige Kompensation durch höheres Altersguthaben (AGH) 500'000 48' ' ' ' % 6.0% AGH Alt AGH Neu UWS 6.8% UWS 6% 43'000 38' '000 33' '000 Höheres Altersguthaben durch Kompensationsmassnahmen: 1 Versicherter Lohn 2 Beitragssätze Seite 11

12 LANGFRISTIGE KOMPENSATION Effekt Versicherter Lohn 1 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 - VL Aktuell VL ' ' '000 Starker Effekt der Reform 2020 auf kleine Löhne Abschaffung Koordinationsabzug & Reduktion Eintrittsschwelle! Seite 12

13 LANGFRISTIGE KOMPENSATION Effekt Sparbeitragssätze 20.0% 18.0% 16.0% 14.0% 12.0% 10.0% 8.0% 6.0% 4.0% 2.0% 0.0% Insgesamt tiefere Sätze (wegen höherem versicherten Lohn) Beitrag Aktuell Beitrag Kein Anstieg der Sätze für über 55jähirge Summe Lohnprozente aktuell: 500% Summe Lohnprozente 2020: 400% (535% in vernehmlasster Form; 400% = 0.75 * 535%) Seite 13

14 Sparbeiträge p.a. LANGFRISTIGE KOMPENSATION Kumulierter Effekt Versicherter Lohn und Sparbeiträge Jahre 35-44Jahre 12'000 12'000 10'000 10'000 8'000 8'000 6'000 6'000 4'000 4'000 2'000 2' '000 40'000 60'000 80' ' '000 40'000 60'000 80' ' Jahre Jahre 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2' '000 40'000 60'000 80' '000 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2' '000 40'000 60'000 80' '000 AHV Lohn p.a. Seite 14

15 Mehrbeiträge AV 2020 in % LANGFRISTIGE KOMPENSATION Kumulierter Effekt Versicherter Lohn und Sparbeiträge: Mehrbeiträge Jahre 35-44Jahre 600% 400% 200% 600% 400% 200% 0% - 50' ' '000 0% - 50' ' ' Jahre Jahre 600% 600% 400% 400% 200% 200% 0% - 50' ' '000 0% - 50' ' '000 AHV Lohn p.a. Seite 15

16 LANGFRISTIGE KOMPENSATION Ersatzquote vom AHV Lohn (in %) Aktuelles System 160% 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% 160% 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% AV Säule (Mehrleistung AV 2020) 2. Säule 1. Säule Vor allem tiefe Einkommen sind besser gestellt durch Verwässerung der Koordination. Gesamtkosten gemäss BSV: CHF 2.3 Mrd p.a. Seite 16

17 LANGFRISTIGE KOMPENSATION Überblick langfristige Kompensation Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes durch höheres Ziel- Altersguthaben der Versicherten. Wie wird höheres Altersguthaben angespart? Abschaffung des Koordinationsabzuges (= höherer versicherter Lohn) Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge (= tiefere Sparsätze auf höherem versichertem Lohn). Massgebliche Rentenverbesserung vor allem für tiefere Einkommen mitunter durch Verwässerung der Koordination und Reduktion der Eintrittsschwelle. Der im UWS enthaltene technische Zins (rund 3.5%) ist näher am Renditepotential der Kapitalmärkte und reduziert Umverteilungspotential zwischen den Aktiven und Neurentnern. Jährliche Kosten der langfristigen Kompensation: Ca. Fr. 2.3 Mrd. (nominell) basieren massgeblich auf Annahmen bzgl. der Lohnstruktur. Seite 17

18 Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 18

19 KURZFRISTIGE KOMPENSATION Generation Übergang Alter bei Einführung Übertritt in Vorsorge Übertritt in Vorsorge 2020 mit Kompensationsmassnahmen Funktionsweise der Besitzstandwahrung? Grad der Besitzstandwahrung? Massgeblich Betroffene? Dauer der Übergangsgeneration? Teilweise Besitzstandwahrung für Übergangsgeneration Gesamtkosten? Seite 19

20 KURZFRISTIGE KOMPENSATION Drei Varianten und Vorschläge Botschaft Bundesrat A Zentraler Ausgleich (Kassen-übergreifend) über 25 Jahre auf aktuelles BVG Niveau (BVG Schattenrechnung) Vorschlag ASIP B Dezentraler Ausgleich (Kassen-intern) auf aktuelles BVG Niveau (BVG Schattenrechnung) während 10 Jahren mit rascher UWS Absenkung. Dezentrale BVG Einlage C Dezentraler Ausgleich (Kassen-intern) während 10 Jahren mit Kompensationszahlung ohne BVG Schattenrechnung mit rascher UWS Absenkung. Seite 20

21 KURZFRISTIGE KOMPENSATION Zentrale Fragen kurzfristige Kompensation Finanzierung? Wie werden die Ausgleichszahlungen geleistet? Innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung (dezentral) oder über eine zentrale Einrichtung (Sifo, neue Stelle)? Betroffene Generation? Welche Versicherte sind von den Übergangsmassnahmen wie betroffen? Niveau der Kompensation? Wie hoch ist das Niveau der Besitzstandwahrung? Was ist die versprochene Leistungshöhe? Solidaritäten? Welche Transferzahlungen finde innerhalb einer Kompensationsmassnahme statt? Kosten? Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Träger dieser Kosten? Seite 21

22 KURZFRISTIGE KOMPENSATION Botschaft Bundesrat A Eckpunkte Nach Inkrafttreten: Über 4 Jahre auf 6.0% abnehmender Umwandlungssatz Gleichbleibendende Besitzstandsgarantie auf BVG-Altersrente während Übergangszeit Nachteil: Bedingt Schattenrechnung während den nächsten 40 Jahren! Art der Kompensation: Beim Rentenbezug erhalten alle aktiven Versicherten eine Einmaleinlage ins BVG-Altersguthaben, welche das vorangehende Niveau garantiert. Zentrale Finanzierung durch Beiträge an den bzw. Einlagen aus dem SiFo Umverteilung: Alle PKs zahlen SiFo-Beiträge, alle PKs mit Pensionierungen erhalten Einlagen. Lies: Junge PKs (ohne Pensionierungen) sind Netto-Zahler. Seite 22

23 Zuschuss KURZFRISTIGE KOMPENSATION Botschaft Bundesrat: Illustration Ausgleichzahlung A SiFo Zuschuss nach Alter bei Einführung* 45'000 40'000 35'000 30'000 25'000 20'000 15'000 10'000 5'000 0 Je jünger die Versicherten, desto tiefer die Kompensation Je tiefer der AHV Lohn desto tiefer die Kompensation 0 20'000 40'000 60'000 80' '000 AHV Lohn Alter 60 Alter 50 Alter 40 *Annahmen: Männer, volles Curriculum / kein Lohnwachstum / kein Zins Seite 23

24 KURZFRISTIGE KOMPENSATION ASIP-Modell B Die wichtigsten konzeptionellen Eckpunkte: Rasche UWS-Reduktion (entsprechend Botschaft) Besitzstandsgarantie auf projizierter BVG-Altersrente (0%-Zins/0%-Lohn) für Übergangsgeneration von 10 Jahren Administrativer Vorteil: Keine zusätzliche Schattenrechnung während 40 Jahren notwendig; aber projizierte BVG-Rente wird als zusätzlicher individueller BVG- Wert für die Übergangsgeneration festgeschrieben. Art der Kompensation: Beim Rentenbezug erhalten die aktiven Versicherten im Bedarfsfall eine Einmaleinlage ins BVG-Altersguthaben, so dass die tatsächliche BVG-Altersrente mindestens der obigen Besitzstandsgarantie entspricht. Finanzierung: Dezentral durch die jeweilige PK bzw. das Versichertenkollektiv(!) Umverteilung: Innerhalb der PK von aktiven Versicherten zu Neurentnern Seite 24

25 KURZFRISTIGE KOMPENSATION Modell-Dezentrale-BVG-Einlage C Die wichtigsten konzeptionellen Eckpunkte: Rasche UWS-Reduktion (entsprechend Botschaft) Keine explizite Besitzstandsgarantie auf BVG-Altersrente; ABER Kompensation für Übergangsgeneration von 10 Jahren! Vorteil: Kein administrativer Mehraufwand! Art der Kompensation: Einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens beim Rentenbezug der Übergangsgeneration. Die Erhöhung erfolgt in Prozent des BVG-Altersguthabens und abgestuft nach dem Rücktrittsjahr, vgl. unten. Finanzierung: Dezentral durch die jeweilige PK bzw. das Versichertenkollektiv. Keine Umverteilung zwischen den PKs. Umverteilung: Innerhalb der PK von aktiven Versicherten zu Neurentnern, vgl. unten Seite 25

26 KURZFRISTIGE KOMPENSATION Modell-Dezentrale-BVG-Einlage C Abstufung der Kompensation (1/2): Kernidee: Die Reduktion des BVG-UWS über 4 Jahre von 6.8% auf 6.0% führt zu einer jährlichen Leistungsreduktion von rund 3% (= -0.8% / 6.8% / 4). Um diese Reduktion abzufedern bzw. zu kompensieren, wird das BVG- Altersguthaben (im Umfang des tatsächlichen Rentenbezugs) um folgende %- Sätze erhöht: Jahr UWS 6.8% 6.6% 6.4% 6.2% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% Kompensation 0.0% 1.8% 3.6% 5.4% 7.2% 6.0% 4.8% 3.6% 2.4% 1.2% 0.0% Netto- Leistungs- Reduktion 0.0% -1.2% -2.4% -3.6% -4.8% -6.0% -7.2% -8.4% -9.6% -10.8% -12.0% Effekt: Durch die vorgeschlagene Kompensation erfolgt die Leistungsreduktion über einen Zeitraum von 10 Jahren (jährlich -1.2%). In diesem Zeitraum wirken aber bereits auch die höheren Sparbeiträge aus dem Reformvorschlag! Seite 26

27 Umwandlungssatz Leistungsreduktion KURZFRISTIGE KOMPENSATION Modell-Dezentrale-BVG-Einlage C Abstufung der Kompensation (2/2): Graphische Darstellung: 6.8% 6.7% 6.6% 6.5% 6.4% 6.3% 6.2% 6.1% 6.0% 5.9% % % Leistungsreduktion (brutto) -4.0% -6.0% -8.0% -10.0% -12.0% -14.0% Leistungsreduktion (netto) Kompensation auf BVG-Guthaben Koordinationsabzug und Finanzierungsparameter: Diese Kompensation ist unabhängig von der zukünftigen Finanzierung. Die Beibehaltung des Koordinationsabzuges würde nicht zu einer Erhöhung der Kosten führen! Im Gegenteil, sie würden leicht abnehmen. Seite 27

28 Erwartete Kosten (MCHF) KURZFRISTIGE KOMPENSATION Abschätzung Gesamtkosten: Dezentrale Einlage versus Botschaft Bundesrat Nov Dezentrale BVG Einlage C 100 BSV Botschaft Nov A Dezentrale Einlage ist deutlich günstiger bzgl. Gesamtkosten 1 (1 271 MCHF vs. >3 760 MCHF) wie auch bzgl. maximalen jährlichen Auslage 2 (250 MCHF vs. 390 MCHF). 1 Gesamtkosten sind gerechnet als Summe der jährlichen Kosten ohne Zeitwert des Geldes. 2 Jährlichen Auslagen des BSV Vorschlags gemäss Botschaft des Bundesrates November Modellrechnung der c-alm AG ab 2030 Seite 28

29 Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 29

30 FAZIT - Der Druck auf den Umwandlungssatz nimmt stetig zu: Demographie und Finanzmärkte verlangen einen dem Umfeld angepassten Umwandlungssatz; der Entscheid vom 15. Januar (Aufhebung Mindestkurs) hat diesen Druck noch verstärkt. - Die vorgeschlagene langfristige Kompensation stellt eine Mehrleistung dar: Es profitieren u.a. neu Versicherte, die bis anhin nicht im BVG versichert waren. Gemäss Vorschlag wird diese Mehrleistung wird durch Mehrbeiträge von AN und AG finanziert. Durch diesen Vorschlag werden die Lohnnebenkosten ansteigen. - Die kurzfristige Kompensation sollte folgende Anforderungen erfüllen: - Praktikabilität und einfache Umsetzbarkeit; - Abfederung der Leistungseinbusse durch die Reduktion des BVG- Umwandlungssatzes; - Abschätzbare und annehmbare Kosten für die einzelne PK aber auch die gesamte 2. Säule. Einschätzung: Die dritte vorgeschlagene Lösung trägt diesen Punkten Rechnung. Seite 30

31 «Unsere Sicherheiten dürfen nichts Starres werden, sonst brechen sie.» Robert Walser Dr. Reto Leibundgut Aktuar SAV / PK-Experte Partner c-alm AG reto.leibundgut@c-alm.ch c-alm AG Zwinglistrasse St. Gallen Tel Fax info@c-alm.ch Seite 31

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