Donnerstag, 23. Oktober 2014 Swissporarena, Stadion Allmend, Luzern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Donnerstag, 23. Oktober 2014 Swissporarena, Stadion Allmend, Luzern"

Transkript

1 Herzlich willkommen zum Makleranlass 2014 Donnerstag, 23. Oktober 2014 Swissporarena, Stadion Allmend, Luzern 1

2 Programm Begrüssung Referat Jean Wey Referat Peter Fries Stadionführung Stehdinner 2

3 Referat Jean Wey PKG Pensionskasse - Aktuelles im Kurzüberblick Altersvorsorge Ein Update mit den neusten Fakten und Informationen 3

4 PKG Pensionskasse Die wichtigsten Zahlen im Überblick (30.09.) Deckungsgrad nach BVV % % Strategische Zielgrösse Wertschwankungsreserven 19.0 % 14.9 % Technische Grundlagen (Periodentafeln / verstärkt) BVG 2010 BVG 2010 Technischer Zinssatz 2.75 % 2.75 % Performance (ytd) 5.75 % 5.22 % Verzinsung der Altersguthaben (umhüllend) 1.50 % 1.75 % Bilanzsumme in Milliarden CHF Angeschlossene Arbeitgeber Aktiv Versicherte (aktuell pro Anschluss Ø 18.8) Rentner/innen (aktuell 10.4 % aller Destinatäre) Rentenumwandlungssatz (umhüllend) 6.8 % 6.7 %

5 PKG Pensionskasse Was steht konkret an? Umsetzung der «Gleichgewichtsstrategie» ( ) Stärkung der kollektiven Solidarität in der Risikovorsorge Eliminierung grosser finanzieller Verschiebungen zwischen den Generationen Gleichbehandlung von Aktiven und Rentnern Anpassungen im Vorsorgereglement per 1. Januar 2015 ( Peter Fries) Anpassungen im Anlagereglement per 1. Januar 2015 VegüV + neue Anlagevorschriften Art. 53 BVV2 Überprüfung und Vereinfachung Teilliquidationsreglement 5

6 Altersvorsorge 2020 Ziele des Reformprojekts Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge Nachhaltige finanzielle Sicherung der 1. und 2. Säule Anpassung an die veränderten Lebens- und Arbeitsbedürfnisse Erhalt des bisherigen Leistungsniveaus Mehrheitsfähige Reformvorlage 6

7 Altersvorsorge 2020 Fahrplan Eckwerte der Reform Sommer 2013 Vorlage Vernehmlassung Ende 2013 Auswertung der Vernehmlassungen Sommer 2014 Entscheid zum weiteren Vorgehen Sommer 2014 Auftrag an EDI zur Weiterbearbeitung Herbst 2014 Botschaft und Gesetzesvorlage Ende 2014 Beratungen im Parlament Volksabstimmung 2018 / 2019 In Kraft setzen 2019 /

8 Altersvorsorge 2020 Der aktuelle Stand der Reformvorlage Referenzalter 65/65 Anpassung des Umwandlungssatzes mit Übergangslösung Flexibilisierung des Rentenbezugs (Bezug aber erst ab 62) Bezug Altersleistung bei Teilpensionierung in maximal drei Schritten möglich Bezug jeweils mindestens 20 Prozent Aufschub bis 70 bei entsprechend weitergeführter Erwerbstätigkeit Senkung der BVG-Eintrittsschwelle auf CHF Verzicht auf Koordinationsabzug und Anpassung der Altersgutschriften 8

9 Altersvorsorge 2020 Der aktuelle Stand der Reformvorlage Überschusszuteilung der Versicherungsgesellschaften an VE (Legal Quote nach VAG) - Variante 1 92 / 94 Prozent - Variante 2 90 / 92 Prozent, für Kollektivversicherungsverträge die alle Risiken (Alter, Tod und Invalidität) abdecken 92 / 94 Prozent für solche Verträge, die nur die Risiken Tod und Invalidität abdecken Gleichbehandlung Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende in der AHV Erhöhung der Mehrwertsteuer um max. 1.5 Prozent (ca. CHF 3 Mia.). Damit soll die voraussichtliche Finanzierungslücke der AHV bis zum Jahr 2030 geschlossen werden. 9

10 Altersvorsorge 2020 Anpassung BVG-Mindestumwandlungssatz auf 6 Prozent Bundesrat legt Mindestumwandlungssatz fest (wie vor der BVG-Revision) Anpassung innert 4 Jahren von 6.8 auf 6.0 Prozent Kein Koordinationsabzug Zu versichern ist der Jahreslohn bis CHF Anpassung der Altersgutschriften Alter Gutschrift % % Ab % 10

11 Altersvorsorge 2020 Beispiel Altersgutschriften AHV-Lohn CHF Versicherter Lohn bisher CHF (- CHF ) Versicherter Lohn neu CHF Alter AGS bisher in CHF AGS neu in CHF Veränderung % % % % 11

12 Altersvorsorge 2020 Der im ersten Entwurf enthaltene Koordinationsabzug von 25 Prozent des versicherten Lohnes mit Altersgutschriften von 7.0 / 11.5 / 17.5 % wurde nach der Vernehmlassung wieder fallen gelassen. Mit dem gänzlichen Verzicht auf einen Koordinationsabzug und den angepassten Altersgutschriften wird das Ziel des Leistungserhalts klar überschritten. Die Mitteilung des Bundesrates vom 25. Juni 2014: «Das vereinfacht die 2. Säule. Gleichzeitig werden die Altersgutschriftensätze gesenkt. Damit bleibt das Leistungsniveau erhalten.».ist nur die halbe Wahrheit! Eine solche Systemumstellung bei gleichzeitig individueller Leistungsgarantie hat auch ohne Berücksichtigung des Reformpaketes für sich schon beträchtliche Mehrkosten zur Folge 12

13 Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» der UWS-Reduktion mit der Übergangsgeneration Übergangsgeneration ab Alter 40 Nominelle Leistungsgarantie der Altersrente nach den vor dem Inkrafttreten der Reformpaketes (noch) geltenden Bestimmungen Ausfinanzierung des fehlenden Altersguthabens (bzw. Differenz zwischen «altem und neuem» Rentenbarwert) beim Erreichen des Referenzalters 65 Kein Anspruch bei vorzeitiger oder aufgeschobener Pensionierung Ausgleichszahlungen erfolgen zentral über Sicherheitsfonds Finanzierung durch Zusatzbeiträge der aktiven Versicherten Der Bundesrat regelt die weiteren Einzelheiten ( noch vieles offen) Diese Regelung gilt natürlich nicht beim Kapitalbezug! 13

14 Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» der UWS-Reduktion mit der Übergangsgeneration Nachteile des bundesrätlichen Vorschlags 25 Jahre dauernde Übergangslösung! Führen einer zweiten Schattenrechnung Vergleich der konsolidierten Leistungen aus den Schattenrechnungen Weitergabe der Informationen bei VE-Wechsel Der vorgeschlagene Mechanismus ist komplex und intransparent Erneut zusätzliche Verwaltungskosten 14

15 Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Nachteile des bundesrätlichen Vorschlags Systematische Umverteilung zwischen den VE (geschätzt CHF 2.4 Mia.) Subvention von überobligatorischen Vorsorgeeinrichtungen zu reinen (oder wenig umhüllenden) BVG-Kassen Keinerlei Berücksichtigung der «eigenverantwortlichen Vorgeschichte». Nachhaltig geführte und gut finanzierte VE werden bestraft, die anderen «belohnt» Mangelndes Interesse und Kostenbewusstsein 15

16 Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Nachteile des bundesrätlichen Vorschlags Schafft falsche Anreize wie zum Beispiel eine umhüllende VE in eine obligatorische und überobligatorische VE zu trennen oder die Vorsorgeleistungen auf das Minimum zu reduzieren,.um jeweils entsprechende Ausgleichszahlungen zu erhalten Profitieren werden insbesondere Arbeitgeber mit kostengünstiger BVG- Minimalvorsorge 16

17 Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Vorschlag ASIP Leistungsgarantie während 10 Jahren für die ohne Zins projizierte BVG- Altersrente im Alter 65 gemäss aktuellen Parametern Finanzierung ist Sache der einzelnen VE (dezentral) Vorschlag Kammer PK-Experten Verfassungsziel der Ersatzquote von rund 60 % erhalten Finanzierung über Sonderbeiträge (wie früher Sondermassnahmen) Sonderbeiträge abhängig vom Versichertenbestand der VE Reduziert sich im Laufe der Jahre kontinuierlich Korrekter UWS liegt bei 5.6% 17

18 Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Modell Deprez/Serra + SAV Sofortige Senkung des UWS Geburtsjahrabhängige Erhöhung des BVG-Altersguthabens beim Rentenbezug Ausgleichszahlungen über Sicherheitsfonds Finanzierung durch Zusatzbeiträge aller aktiven Versicherten Berechnungsgrundlage ist die Summe der koordinierten Löhne der Versicherten, welche Beiträge für Altersleistungen zu entrichten haben 18

19 Altersvorsorge 2020 Erkenntnisse zum Reformpaket Mehreinnahmen zur Finanzierung und Sicherung der AHV (MwSt) sind unumgänglich Erweiterung des versicherten Personenkreises und Leistungsausbau in der beruflichen Altersvorsorge Als Folge erhebliche Mehrkosten, welche es in dieser Form im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren schwer haben werden Das Ziel «Erhalt Leistungsniveau» in der Vorlage übertroffen (Taktik?) Weitere Zunahme der Komplexität und des Verwaltungsaufwandes 19

20 Altersvorsorge 2020 Erkenntnisse zum Reformpaket Es bleibt ein langer und steiniger Weg vor uns Der Zeitplan ist ehrgeizig Allenfalls Vorziehen der dringlichen Reformpunkte im BVG (UWS etc.) Dennoch können wir uns einen weiteren Aufschub der offensichtlichen strukturellen Probleme nicht mehr allzu lange leisten. Daher braucht es für dieses Reformvorhaben von allen Beteiligten Augenmass und Kompromissbereitschaft! 20

21 Referat Peter Fries Knackpunkte im Vorsorgereglement Maklerbefragung 21

22 Knackpunkte im Vorsorgereglement Gesetzliche Grundlage: Art. 50 BVG Die Leistungen Die Organisation Die Verwaltung und Finanzierung Die Kontrolle Das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten PKG Arbeitgeber Arbeitnehmer 22

23 Knackpunkte im Vorsorgereglement Weitere Dokumente Stiftungsurkunde Organisationsreglement Anlagereglement Kostenreglement Reglement über die Vertragsauflösung und die Teilliquidation 23

24 Knackpunkte im Vorsorgereglement Zeitlicher Ablauf Reglementsrevision Genehmigung Makleranlass Entscheid Stiftungsrat Aufsichtsbehörde Inkraftsetzung Ende November 2014 Ende

25 Knackpunkte im Vorsorgereglement Aufnahmebedingungen, Ziff. 3.1 Arbeitnehmer 17. Altersjahr vollendet Lohn über Eintrittsschwelle Ausnahmen gemäss Art. 1j BVV 2 Auf höchstens drei Monate befristet Zu mindestens 70 Prozent invalid können versichert werden, sofern im Vorsorgeplan vorgesehen 25

26 Knackpunkte im Vorsorgereglement Anmeldung und Aufnahme, Ziff. 3.3 Sofern Bedingungen gemäss Ziff. 3.1 erfüllt, Anmeldung spätestens 30 Tage nach Beginn Arbeitsverhältnis Pflicht zur Übertragung der Austrittsleistung (Art. 3 und 4 FZG) Im Falle einer Missachtung der Übertragungspflicht bei Eintritt, hat die PKG das Recht, die spätere Entgegennahme von Freizügigkeitsleistungen ab Alter 50 zu verweigern 26

27 Knackpunkte im Vorsorgereglement Massgebender Lohn, Ziff. 4.1 (1) Voraussichtlicher AHV-Lohn (inklusive Bonus-Zahlungen) Beim angeschlossenen Unternehmen Ohne gelegentlich anfallende Lohnteile wie Überstundenentschädigungen, Dienstaltersgeschenke, Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit, Schichtzulagen und ähnliches Im Vorsorgeplan kann der massgebende Lohn hiervon abweichend festgelegt werden 27

28 Knackpunkte im Vorsorgereglement Unbezahlter Urlaub, Ziff. 4.1 (2) Weiterführung der Altersvorsorge (Sistierung mit Verzinsung Altersguthaben) oder Weiterführung Risikovorsorge oder Weiterführung Altersvorsorge mit Weiteräufnung Altersgutschriften oder Weiterführung Risikovorsorge und Altersvorsorge mit Weiteräufnung Altersgutschriften Maximal während sechs Monaten 28

29 Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (1) Ehepartner oder Partner gemäss Partnerschaftsgesetz (PartG) Unterhaltspflicht für eines oder mehrere Kinder Das 45. Altersjahr zurückgelegt und fünf Jahre Ehe/eingetragene Partnerschaft Einschluss erweiterte Deckung im Vorsorgeplan möglich Wahlrecht zwischen Ehegattenrente und Altersguthaben 29

30 Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (2) Differenz zwischen Barwert Ehegatten/Partnerrente und Altersguthaben wird ausbezahlt Freiwillige Einkäufe, Rückzahlung von Scheidungsbezügen und Einkäufe für vorzeitige Pensionierung werden zusätzlich zur Ehepartner- oder Partnerrente gemäss PartG ausbezahlt Differenz Barwert und Einkäufe werden nicht kumuliert Gilt auch für Lebenspartnerrente gemäss Ziff. 7.2 (Konkubinat) 30

31 Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (3) Beispiel 1: Barwert Partnerrente: CHF Altersguthaben (AGH): CHF » davon private Einkäufe: CHF Leistungen: - Partnerrente - Einmalige Auszahlung Differenz Barwert/AGH: CHF

32 Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (4) Beispiel 2: Barwert Partnerrente: CHF Altersguthaben (AGH): CHF » davon private Einkäufe: CHF Leistungen: - Partnerrente - Einmalige Auszahlung private Einkäufe: CHF

33 Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Lebenspartnerrente, Ziff. 7.2 Schriftliche Konkubinatsvereinbarung oder Schriftliche Begünstigungserklärung zu Lebzeiten Beide unverheiratet Kein Bezug von Hinterlassenenleistungen aus beruflicher Vorsorge Unterhaltspflicht für eines oder mehrere Kinder oder 45. Altersjahr zurückgelegt und Lebensgemeinschaft von fünf Jahren 33

34 Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Todesfallkapital, Ziff. 7.5 Rangordnung: Ehegatten/eingetragener Partner (PartG) Lebenspartner (mit Erklärung) In erheblichem Masse unterstützte Personen (mit Erklärung) Kinder (minderjährige und erwachsene) Eltern Geschwister Übrige gesetzliche Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens Andere Zuteilung pro Gruppe als nach Köpfen ist möglich, durch schriftliche Erklärung oder testamentarische Verfügung mit Bezug auf berufliche Vorsorge 34

35 Knackpunkte im Vorsorgereglement Unfalldeckung, Ziff Grundsatz: gesetzliche Mindestleistungen gemäss BVG subsidiär zu den Leistungen des UVG Sofern im Vorsorgeplan vorgesehen: Unfalleinschluss für UVG-übersteigende Löhne oder Genereller Unfalleinschluss (inkl. Lebenspartnerrente) unter Anrechnung von Leistungen des UVG 35

36 Knackpunkte im Vorsorgereglement Flexible Pensionierung, Ziff. 8.7 Zwischen Alter 58 und 70 Teilpensionierungen ab 20 % Pensumsreduktion Übereinstimmung von Umfang und Zeitpunkt Bei Kapitalauszahlung maximal zwei Pensionierungsschritte Kapitaloption bis drei Monate vor Bezug der Leistung (Ziff. 8.4) Ab ordentlichem Pensionierungsalter (64/65) Weiterführung der Altersvorsorge Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes zwischen Alter 58 und 64/65 Beitragsregelung im Vorsorgeplan (Ziff. 8.6) 36

37 Knackpunkte im Vorsorgereglement Einkäufe in die berufliche Vorsorge, Ziff Differenz zwischen vorhandenem AGH und maximal möglichem AGH (Zins: in der Regel 2 %) Vorbehältlich Rückzahlung Vorbezug für Wohneigentum ausser Rückzahlung ist nicht mehr zulässig (drei Jahre vor Pensionierung) Einkäufe für vorzeitige Pensionierung sofern bei Verzicht auf vorzeitige Pensionierung Leistungsziel um mehr als 5 % überschritten, verbleibt Rest bei PKG Beachtung der Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalauszahlungen 37

38 Maklerbefragung «Zufriedene Kunden» als strategische Zielsetzung der PKG «PKG Pensionskasse - mit erstem Rang in der Servicequalität» Sonntagszeitung 1. Juni 2014 als Motivation für uns und unsere Kunden «Die erfolgreiche Pensionskasse bietet Sicherheit als verlässlicher Partner». Heute und morgen als Ziel für den Makler Messung der Kundenzufriedenheit bei den Maklern Persönliche Interviews durch Doris Krummenacher, Betriebsökonomin FH, Pensionsversicherungsexpertin, Mediensprecherin MAZ Dauer: maximal eine Stunde Anonymität und Diskretion zugesichert 38

39 Stadionführung A bis M Kudi Müller N bis Z Alois Renggli 39

40 Stehdinner Im Presidents Club (3. Stock) Geschenk beim Ausgang im Presidents Club Prost und «en Guete» Auf Wiedersehen bis zu unserem nächsten Anlass am Donnerstag, 29. Oktober

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2014

VORSORGEREGLEMENT 2014 Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements

Mehr

SVP - ZH - Arbeitstagung

SVP - ZH - Arbeitstagung SVP - ZH - Arbeitstagung "Schützt unsere Altersvorsorge" Die Herausforderungen der Pensionskassen Hanspeter Konrad lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP 1 Einführung 3 - Säulen - System der Alters-, Hinterlassenen-

Mehr

Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG

Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Agenda / Themen Umhüllende Vorsorgeeinrichtung / Split-Lösung Begriff Anrechnungsprinzip

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Masterplan Reform Altersvorsorge

Masterplan Reform Altersvorsorge Masterplan Reform Altersvorsorge WDA-Forum 27. August 2013 Prof. Dr. Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Agenda 1. Bewältigung der demografischen Herausforderung 2. «Masterplan

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Die Pensionierung finanziell planen

Die Pensionierung finanziell planen Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

Altersvorsorge 2020. "konkret" Dr. Olivier Deprez Experte für berufliche Vorsorge / Aktuar SAV

Altersvorsorge 2020. konkret Dr. Olivier Deprez Experte für berufliche Vorsorge / Aktuar SAV Altersvorsorge 2020 "konkret" Dr. Olivier Deprez Experte für berufliche Vorsorge / Aktuar SAV, Inhalt 1. Fahrplan 2. Eintrittsschwelle / Koordinierter Lohn 3. Altersgutschriften 4. Referenz-/Mindestalter

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Anhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement

Anhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement Anhang 1 zum Personalvorsorgeund Organisationsreglement Grenzwerte und versicherungstechnische Werte, gültig ab 1. Januar 2016 der GEWERBEPENSIONSKASSE 4147 Aesch seit 1 9 8 6 gegründet und verwaltet von

Mehr

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Pensionskasse der Stadt Frauenfeld 26.02.2015/04.03.2015 Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch

Mehr

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle im Vorsorgeplan F20 versicherten

Mehr

Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen

Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen Bern, Januar 2015 Vorsorgereglement /-plan Beitragsprimat Gültig ab 1.1.2015 Reglement auf Homepage «Publikationen» Standardreglement mit Anhängen

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne?

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne? Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne? Jürg Walter Dipl. Math. ETH, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte 26.5.2011 / 1 Aktualität Einige Kennzahlen

Mehr

Welche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica

Welche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica Welche Zukunft für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica 3 Säulen System Qui sommes-nous? 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV Berufliche Vorsorge Individuelles

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im

Mehr

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse 10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21'150

Mehr

Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen

Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Alterstagung Schweiz. Städteverband, Biel 06. November 2015 Jürg Brechbühl,

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan A40.1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

Meine Pensionskasse 2015

Meine Pensionskasse 2015 Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule

Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule 25 Jahre betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein, 14. November 2014, Vaduz Jürg

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Beilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1

Beilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1 Beilage 1a zur Botschaft 04.148 Statuten der Aargauischen Pensionskasse Statuten der Aargauischen Pensionskasse Teilrevision Teil 1 Die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Text sind jeweils grau hinterlegt.

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...

Mehr

Teilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014

Teilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis A. Zweck und Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1 B. Teilliquidation Art. 2 Voraussetzungen 1 Art. 3 Grundlagen

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements) Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589

Mehr

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für

Mehr

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi Fusion zum PF GF MS Andreas Häggi Themen-Übersicht Einführung - Begriffe Entwicklungen in der Pensionskassenwelt Fusion PK Agie und PK Charmilles per 01.01.16 Leistungen und Finanzierung ab 01.01.16 Beteiligung

Mehr

VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende

VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende REGLEMENT, 1. Teil Gültig ab 1.1.2010 In Kraft gesetzt durch den Stiftungsrat am 9. November 2009 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT Pensionskasse RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Rückstellungsreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Grundsätze und Ziele 3 2 Technische Grundlagen,

Mehr

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag

Mehr

Sozialversicherungen 2013

Sozialversicherungen 2013 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung gemäss Art. 33a BVG, wenn die versicherte Person einen höheren Lohn erzielt?

1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung gemäss Art. 33a BVG, wenn die versicherte Person einen höheren Lohn erzielt? Stellungnahmen 799 Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Fragen und Antworten im Zusammenhang mit den neuen Artikeln 33a und 33b BVG, in Kraft seit 1. Januar 2011 1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan B3

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan B3 REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan B3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2008 für alle im Vorsorgeplan B3 versicherten

Mehr

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis. Hans

Ihr Vorsorgeausweis. Hans www.allianz.ch Ihr Vorsorgeausweis März 2014 Merkblatt für die Versicherten Jedes Jahr wird ein Vorsorgeausweis für Sie erstellt. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen über Ihre persönliche Absicherung

Mehr

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung

Mehr

Vorsorgeplan. für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW. der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK. gültig ab 01.01.2014 BLPK

Vorsorgeplan. für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW. der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK. gültig ab 01.01.2014 BLPK Vorsorgeplan für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK gültig ab 0.0.204 BLPK Übersicht über die Leistungen und die Finanzierung (verbindlich sind die jeweiligen

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN SF

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN SF REGLEMENT Erster Teil: VORSORGEPLAN SF Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im Vorsorgeplan SF versicherten

Mehr

Altersvorsorge 2020. Ein ausgewogenes Paket

Altersvorsorge 2020. Ein ausgewogenes Paket Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Ein ausgewogenes Paket «Die Zukunft der Altersvorsorge» - Öffentliche Abendveranstaltung, 27. November

Mehr

REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG

REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG GÜLTIG AB 01. JANUAR 2006 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden Begriffe wie Arbeitnehmer, Versicherter, Partner, Stiftungsrat, Präsident, Rentner, Arbeitgeber- und

Mehr

Bitte beachten Sie, dass für den Anspruch auf Leistungen ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen und das Vorsorgereglement massgebend sind.

Bitte beachten Sie, dass für den Anspruch auf Leistungen ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen und das Vorsorgereglement massgebend sind. Ihr Versicherungsausweis enthält viele Angaben zu Ihrem Vorsorgeschutz. Der Ausweis informiert Sie detailliert über die Höhe der versicherten Rentenleistungen, die zu leistenden Beiträge, die Austrittsleistung

Mehr

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3

Mehr

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. (* 1. Preis für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten

Mehr

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009 BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,

Mehr

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS»

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS» Planbibliothek Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente Die Arbeitgebenden wählen einen Vorsorgeplan. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Zusatzplan Kader und / oder einen Zusatzplan

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt

Mehr

Reglement über technische Bestimmungen der pensionskasse pro

Reglement über technische Bestimmungen der pensionskasse pro Reglement über technische Bestimmungen der pensionskasse pro gültig per 01.01.2014 pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 CH-6431 Schwyz t + 41 41 817 70 10 f + 41 41 817 70 15 pkpro.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation

Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation H:\DIVOR BADEN\Kunden\EMK\Reglemente\Definitive Reglemente\Teilliquidationsreglememt\Teilliquidationsreglement

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Begriffe und Abkürzungen... 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien...

Mehr

Ausbildungsveranstaltung vom 29. April 2013 Teil 1. Der Umwandlungssatz. im Spannungsfeld zwischen Politik und versicherungstechnischer Realität

Ausbildungsveranstaltung vom 29. April 2013 Teil 1. Der Umwandlungssatz. im Spannungsfeld zwischen Politik und versicherungstechnischer Realität Ausbildungsveranstaltung vom 29. April 2013 Teil 1 Der Umwandlungssatz im Spannungsfeld zwischen Politik und versicherungstechnischer Realität Inhalt Folien Was ist der Umwandlungssatz? 3 8 Welche Grössen

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN G2

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN G2 REGLEMENT Erster Teil: VORSORGEPLAN G2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2007 für alle in Plan G2 versicherten

Mehr

Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat

Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat Delegiertenversammlung (DV) 2015 Bern, 25. Juni 2015 Hansjürg Schwander, Direktor Thomas Bieri, Verantwortlicher Kundendienst Agenda Einleitung Der Vorsorgeausweis

Mehr

Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung

Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung Die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert d. h. die Altersrenten

Mehr

Altersvorsorge 2020 Die finanziellen Auswirkungen der Reform (nach Einkommen und persönlicher Situation)

Altersvorsorge 2020 Die finanziellen Auswirkungen der Reform (nach Einkommen und persönlicher Situation) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Die finanziellen Auswirkungen der Reform (nach Einkommen und persönlicher Situation) Am 20. November

Mehr

Allgemeines. Brunnen, 3. Juli 2013

Allgemeines. Brunnen, 3. Juli 2013 Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz Brunnen, 3. Juli 2013 Vernehmlassung zum Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin

Mehr

FAQ Vorsorgestiftung des VSV

FAQ Vorsorgestiftung des VSV FAQ Vorsorgestiftung des VSV Ab wann besteht BVG-Versicherungspflicht? Versicherungspflicht besteht: - ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr und - wenn das Jahressalär die BVG-Eintrittsschwelle

Mehr

«Altersvorsorge 2020» Leitlinien

«Altersvorsorge 2020» Leitlinien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV «Altersvorsorge 2020» Leitlinien 64. Gewerbliche Winterkonferenz, 17. Januar 2013 Jürg Brechbühl, Direktor BSV 23 Die Lebenserwartung

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

Info BonAssistus Januar 1/2015

Info BonAssistus Januar 1/2015 Info BonAssistus Januar 1/2015 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren Wieder kann die Pensionskasse BonAssistus auf ein erfreuliches Jahr zurückblicken. Die Anzahl der Anschlussfirmen konnte auf 228 erhöht

Mehr

Pensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation

Pensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Pensionskasse Graubünden () Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Von der Verwaltungskommission erlassen am 19.08.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Definationen 3 3. Voraussetzungen

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

An unsere Versicherten. Bern, im Mai 2010. Geschätzte Versicherte, sehr geehrte Damen und Herren

An unsere Versicherten. Bern, im Mai 2010. Geschätzte Versicherte, sehr geehrte Damen und Herren An unsere Versicherten Bern, im Mai 2010 Geschätzte Versicherte, sehr geehrte Damen und Herren Informationen zur Senkung des Umwandlungssatzes Mit dem VORSORGE AKTUELL vom Mai 2010 haben wir Ihnen umfassende

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:

Mehr