Geschäftsbericht 2014 Ausgleichskasse Swissmem. Wir sind für Sie da kompetent und zuverlässig

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1 Geschäftsbericht 2014 Ausgleichskasse Swissmem Wir sind für Sie da kompetent und zuverlässig

2 Impressum Herausgeberin: Redaktion: Korrektorat: Projektleitung: Gestaltung: Bilder: Ausgleichskasse Swissmem Pfingstweidstrasse 102 CH-8037 Zürich Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Ausgleichskasse Swissmem Gabriela Schreiber, Swissmem Jasmin Schnyder, Ausgleichskasse Swissmem Jennifer West, Swissmem Markus Senn

3 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Über uns Liebe Leserin, lieber Leser Im Geschäftsjahr 2014 hat die AHV-Ausgleichskasse Swissmem den Fokus erneut auf die Optimierung ihrer Prozesse gelegt. Mit diesem Geschäftsbericht berichten wir gerne über verschiedene Verbesserungen für unsere Mitgliederfirmen. Mit viel Elan haben wir in den letzten Monaten zusammen mit unseren Mitgliedern das Partnerweb 2.0 forciert. Mitglieder, die das neue Onlineportal aktiv nutzen, helfen uns, die Prozesse zu verkürzen und die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren. Dafür erhalten die Mitglieder einen zusätzlichen Rabatt von 0.1% auf ihrem Verwaltungskostensatz. Mit dem neuen Partnerweb 2.0 können nebst den bisherigen Prozessen auch Familienzulagen online gemeldet werden. Die Mitglieder können direkt auf ihr Dossier zugreifen und haben so Mutationen und Änderungen unmittelbar, nachdem ein Prozess bei uns abgeschlossen ist, zur Verfügung. Auch andere Automatisierungsschritte und Prozessverbesserungen helfen uns, unsere Kosten zu senken. Solche Einsparungen geben wir sofort wieder an unsere Mitglieder weiter. Ab dem 1. Januar 2015 profitieren alle Mitglieder von einem tieferen Verwaltungskostensatz. Hanspeter Weber Direktor Ausgleichskasse Im Jahr 2014 haben wir die erforderlichen Bewilligungen eingeholt, um für unsere Mitglieder die Familienzulagen in allen Kantonen abrechnen zu können. Über hundert zusätzliche Mitglieder oder deren Filialen werden ab dem 1. Januar 2015 ihre Familienzulagen im Tessin, im Wallis oder in den Kantonen der Romandie bei uns abrechnen. Wir freuen uns, nun in der ganzen Schweiz tätig zu sein. Das Thema Altersvorsorge 2020 beschäftigt uns als Durchführungsstelle im Alltag stark. Nachdem der Bundesrat im Spätherbst 2014 die Botschaft zur Altersvorsorge verabschiedet hat, verfolgen wir die Diskussionen um die Weiterentwicklung genau. Wir setzen uns ein für unkomplizierte, einfache Lösungen, die von der Bevölkerung auch verstanden werden und die und das ist die Hauptsache auch bezahlbar sind. In diesem Geschäftsbericht zeigen wir gerne unsere Schwerpunkte und gehen auf die Entwicklung unserer Tätigkeit ein. Wir wünschen Ihnen eine spannende und informative Lektüre. Zürich, im April 2015 Hanspeter Weber

4 4 ISO-Zertifizierung Die Ausgleichskasse Swissmem ist seit September 2002 zertifiziert nach ISO bzw. ISO Dank stetiger Optimierung ihrer Prozesse hat die Kasse effiziente, einfache und strukturierte Abläufe. Einsparungen sind die Folge, und diese kommen in Form tiefer Verwaltungskosten den Kunden zugute. EFQM Um den Kundenanliegen noch besser entgegenzukommen, befasst sich die Kasse seit 2009 mit EFQM. Der Weg zur Verbesserung nach dem Kreislauf P (plan), D (do), C (check) und A (act) führt die Kasse zu immer besseren Ergebnissen. Im Herbst hat die Ausgleichskasse Swissmem die Stufe Anerkennung für Excellence 4 Sterne erreicht. Die konsequente Ausrichtung auf Qualität sowie die Bemühungen der letzten Jahre werden damit von externer Stelle anerkannt. Dieser Erfolg ist sehr erfreulich und motivierend auf dem weiteren Weg zu Business Excellence. Benchmark Die Ausgleichskasse Swissmem scheut den Vergleich mit anderen Unternehmen nicht. Innerhalb der Branche (AHV-Ausgleichskassen) und mit vergleichbaren Unternehmen der Privatwirtschaft (EFQM-Forum) werden regelmässig Kennzahlen verglichen. Damit kann weiteres Verbesserungspotenzial erkannt und umgesetzt werden. Workflow Einen grossen Teil der Prozesse verarbeitet die Kasse mittels Workflow. Die Akten werden mittels Partnerweb übermittelt oder am Posteingang gescannt und anschliessend direkt am Bildschirm bearbeitet.

5 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Qualitätsmanagement Business Excellence Um erfolgreich zu sein, hat sich die AK Swissmem 2008 entschieden, neben der ISO-Norm 9001:2008 ein weiteres Qualitätsmanagementsystem (Business Excellence) einzuführen. Das dazu gehörende EFQM-Modell mit Befähiger- und Ergebniskriterien strebt einen nachhaltigen Unternehmenserfolg an. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Führungsinstrumente sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und dass kontinuierlich dauerhafte Verbesserungen bei den Kundenergebnissen angestrebt werden. Unsere Vision «Dank unserer Kompetenz und unseren exzellenten Dienstleitungen übertreffen wir die Erwartung unserer Kunden» fordert von allen Führungskräften und Mitarbeitenden herausragende Leistungen. Die grosse Leistungsbereitschaft und der Wille, die Kunden jederzeit bedarfsgerecht und kompetent zu unterstützen, haben der Ausgleichskasse den Sprung zu einem modernen Dienstleitungsunternehmen ermöglicht. Giovanni Catalano Vizedirektor Ausgleichskasse Strategie Dank diverser strategischer Erfolgspositionen möchte die Ausgleichskasse Swissmem ihre bereits heute gewichtige Stellung in der 1. Säule weiter stärken. Der Gründerverband Swissmem ist der bedeutendste Branchenverband der Schweiz und ein wichtiger Erfolgsgarant der Ausgleichskasse. Für Swissmem sind die besonders attraktiven Verwaltungskosten der Ausgleichskasse ein finanzielles Erfolgselement, welches nur dank effizienter Arbeitsabläufe (Workflow) möglich ist. Für schlanke Abläufe und automatisierte Prozesse hat die Ausgleichskasse in den letzten Jahren bedeutende Investitionen getätigt. Dies hat zu einem Technologievorsprung gegenüber den konkurrierenden Kassen geführt, welcher auch zukünftig zu bewahren ist. Der Ausbau der eigenen Familienausgleichskasse (FAK Swissmem) ermöglicht die Abrechnung der Familienzulagen in allen Kantonen der Schweiz und ist ein weiterer Meilenstein, welcher den Mitgliedfirmen erlaubt, sowohl die AHVIVEO als auch die Familienzulagen über eine Ausgleichskasse abzurechnen. Beim Mitglied ist dies von grosser Bedeutung, da die internen Arbeitsabläufe merklich vereinfacht werden. Dies verhindert, dass die Konkurrenzfähigkeit der internationalen Unternehmen wegen unnötiger Nebenkosten beeinträchtigt wird. Eine weitere strategische Massnahme der Kasse ist die proaktive Kundenbetreuung in Form von Kundenbesuchen vor Ort. Damit erhalten wir eine Rückmeldung über die Qualität der Dienstleistungen und können einen allfälligen Bedarf an Fachschulungen aufnehmen und aktuelle Themen rund um die Sozialversicherungen mit den Mitgliedfirmen besprechen. Durch den persönlichen Kontakt wird die Kundenbindung zudem merklich gestärkt. Service-Beispiele Eine Mitgliedfirma erstellt ein neues Spesenreglement, in welchem auch Leistungen für Expats beschrieben sind. Wir überprüfen die darin beschriebenen Leistungen aus Sicht der AHV und legen fest, welche Leistungen beitragspflichtig sind und welche nicht. Kostenlos! Eine Versicherte (Alter 40 Jahre) möchte wissen, wie hoch ihre Altersrente bei der AHV sein wird. Wir erstellen sowohl für die Antragstellerin als auch für den allfälligen Ehepartner eine provisorische Rentenberechnung, welche kostenlos ist. Eine Mitgliedfirma wünscht für ihre Mitarbeitenden eine Fachschulung (VersicherungsunterstellungEntsendung, Familienzulagen, etc.). Die Inhalte werden mit dem Mitglied abgesprochen und Schulungen gratis durchgeführt. Ein Versicherter möchte nach einem Wechsel des Arbeitgebers oder nach einem Auslandaufenthalt wissen, ob seine AHV-Beiträge bezahlt wurden oder ob Beitragslücken bestehen. Wir erstellen gratis einen Kontoauszug. Eine Mitgliedfirma plant ein Seminar für ihre angehenden Pensionierten. Gerne stellt unsere Ausgleichskasse kompetente Referenten zur Verfügung, um über die Aktivitäten betreffend AHV bei der Pensionierung zu informieren. Diese Dienstleistung ist natürlich ebenfalls kostenlos!

6 6 Beiträge und Kundenbetreuung Unsere Kunden sind auf eine kompetente und zuverlässige Abwicklung ihrer Anliegen angewiesen. Durch die professionelle und effiziente Bearbeitung sämtlicher Anfragen im Sozialversicherungsbereich steht die Ausgleichskasse Swissmem für Qualität. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen. Das Gebiet der Sozialversicherungen ist komplex und einem steten Wandel unterworfen. Es ist uns deshalb wichtig, unseren Kunden als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen. Wir kennen die speziellen Bedürfnisse und Anliegen der Arbeitgeber in der Maschinen-, Elektround Metall-Industrie und bieten bei der Abwicklung der anfallenden Geschäfte rund um die 1. Säule fachliches Know-how und eine hohe Professionalität. Jasmin Schnyder Abteilungsleiterin Beiträge Was spricht für die Ausgleichskasse Swissmem? Bei uns profitieren Sie vom fundierten Wissen unserer Fachspezialisten. Wir bieten Ihnen effiziente Arbeitsabläufe und kurze Durchlaufzeiten. Wir richten unseren Fokus auf die Kundenbedürfnisse. Wir gewährleisten Nähe zum Kompetenzzentrum des Verbands Swissmem. Wir kennen die speziellen Anliegen der Kunden aus der MEM-Industrie. Wir beraten in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch und können auch Englisch anbieten. Wir bieten Ihnen einen günstigen Verwaltungskostensatz, der sich nach der Höhe der AHV-Lohnsumme richtet. Die Verwaltungskosten werden in Prozenten der AHV-Beiträge berechnet: Verwaltungskostensatz ab 2015 AHV-Lohnsumme (CHF) ohne Partnerweb mit Partnerweb bis 5 Mio % 0.40 % ab 5 Mio % 0.35 % ab 30 Mio % 0.30 % ab 100 Mio % 0.25 % Nichterwerbstätige 2.50 % Mit dem Partnerweb stellen wir Ihnen eine Online-Plattform zur Verfügung, über die Sie bequem, sicher und einfach Ihre administrativen Aufgaben als Arbeitgeber abwickeln können. Beispielsweise Mitarbeitende anmelden und verwalten, Lohnmeldungen und Familienzulagen elektronisch erfassen und übermitteln. Kassenzugehörigkeit/Kassenwechsel Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat in einer Wegleitung (WKB) geregelt, bei welcher Ausgleichskasse ein Unternehmen abrechnet und zu welchen Fristen ein Kassenwechsel erfolgen muss. Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber, die Mitglied bei einem Gründerverband sind, rechnen bei der Ausgleichskasse des Gründerverbandes ab. Ist eine Firma Mitglied in mehreren Verbänden mit eigener Kasse, so hat sie das Wahlrecht. Vom Wahlrecht kann ein Unternehmen beim Verbandseintritt, im Folgejahr und danach alle 5 Jahre Gebrauch machen. Ist eine Firma in keinem Verband mit eigener Kasse Mitglied, so rechnet sie bei der zuständigen Kantonalen Ausgleichskasse ab. Ein Kassenwechsel erfolgt gemäss WKB in der Regel auf den 1. Januar des Folgejahres. Da die neue Ausgleichskasse den Kassenwechsel organisiert und diesen bis zum 31. August eines Jahres der bisherigen melden muss, kann sich der Beitritt zu einer Ausgleichskasse bzw. der Austritt aus einer Ausgleichskasse um ein Jahr verzögern. Bei Umstrukturierungen gelten besondere Regeln. Gerne beraten wir Sie!

7 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Entwicklung der Beiträge Die Beiträge haben in den letzten Jahren stetig abgenommen. Dies hat vor allem damit zu tun, dass die Anzahl Beschäftigte in der MEM-Branche leicht zurückging. Auch werden viele Arbeitsabläufe automatisiert und zum Teil sogar ganze Produktionsstätten ins Ausland verlagert. Als Folge ist die Gesamtlohnsumme in der Maschinenbranche gesunken und dadurch wurden weniger AHV-Beiträge eingenommen. Unser Verband Swissmem betreibt grosse Anstrengungen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsplatzes Schweiz hoch zu halten. Sei dies mit politischen Kampagnen, Verhandlungen oder Aufklärungsarbeiten. Auch die Ausgleichskasse Swissmem trägt zum finanziellen Wohl der Firmen in der MEM-Branche bei. So gibt die Ausgleichskasse einen Teil ihres finanziellen Erfolges direkt an die Mitgliedfirmen weiter. Ein aktuelles Beispiel ist die Senkung des Verwaltungskostensatzes auf das Jahr 2015, von der sämtliche Mitgliedfirmen profitieren konnten. Der Bundesrat hat entschieden, dass auch alle Verbandsausgleichskassen für die Erfassung von Nichterwerbstätigen zuständig sind. Vorzeitig Pensionierte (mindestens 58 Jahre alt) werden seit dem 1. Januar bei unserer Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige angeschlossen und müssen sich nicht mehr bei den Kantonalen Kassen anschliessen. Das bedeutet, dass sämtliche Frühpensionierten der MEM-Branche ihre Beiträge bis zum ordentlichen Pensionsalter als nicht erwerbstätige Personen bei der Ausgleichskasse Swissmem bezahlen. Im Jahr hat sich das Beitragsvolumen der Nichterwerbstätigen mehr als verdoppelt. Der Trend dieser zeitintensiven Arbeit ist steigend, was mittelfristig in der Personalplanung mitberücksichtigt werden muss. Entwicklung der Beiträge (Mitglieder-Arbeitgeber) in Mio. CHF Beiträge Nichterwerbstätige in Mio. CHF Die Abteilung Beiträge ist für folgende Aufgaben zuständig: Bearbeitung von Lohnbescheinigungen und Klärung von Differenzen Kontrolle und termingerechtes Verbuchen der Beitragsabrechnungen Bearbeitung und Koordination der Arbeitgeberkontrollen Eröffnen der individuellen Konten (IK), Bearbeitung von IK-Auszügen und IK-Zusammenrufen, Eröffnung und Änderungen von Versicherungsausweisen Bearbeitung und Koordination der Kassenwechsel Berechnung und Kontrolle der Abgangsentschädigungen sowie Voraussetzungsabklärungen Beratung der Mitglieder bezüglich Sozialversicherungsabkommen, Versicherungsunterstellung und internationale Themen sowie die Bearbeitung von Entsendungsgesuchen Beraten der Mitgliederfirmen und Versicherten in Beitragsfragen, Versicherungspflicht, massgebender Lohn, Abgrenzung unselbständige/selbständige Erwerbstätigkeit, Benutzung des Partnerwebs Erfassung und Betreuung von Nichterwerbstätigen, Verarbeitung von Einkommensmeldungen und Steuermeldungen Die kompetente Betreuung unserer Kunden ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Dank dem Einsatz von Business Excellence Instrumenten setzen wir auf rasche Bearbeitungszeiten und hohe Qualität in der Fallbearbeitung.

8 8 Leistungen Herausforderungen im Bereich Familienzulagen Die Ausgleichskasse Swissmem gilt als eine der grössten Verbandsausgleichskassen. Von zentraler Bedeutung sind für uns eine optimale Kundenbetreuung im Rahmen von Business Excellence und auch das Bestreben jedes einzelnen Mitarbeiters, für sämtliche Mitglieder sein Bestes zu geben. Die Ausgleichskasse Swissmem änderte per das Abrechnungsverfahren. Das neue Abrechnungsverfahren ermöglicht mehr Transparenz und verringert den Aufwand zum Jahresabschluss für unsere Kunden sowie für die Ausgleichkasse. Gleichzeitig kann der Abgleich mit dem Familienzulagenregister laufend durchgeführt werden, wodurch weniger Doppelbezüge entstehen. Katja Steiner Abteilungsleiterin Leistungen Die Erfahrung des letzten Jahres hat uns gezeigt, dass die Umstellung sich gelohnt hat. Wir konnten unsere internen Prozessabläufe stark optimieren und vereinfachen, wodurch wir den hohen Qualitätsanforderungen sämtlicher Anspruchsgruppen gerecht werden können. Partnerweb 2.0 Im Verlauf des Geschäftsjahres wurde das teamübergreifende Projekt «PartnerWeb 2.0» von den Abteilungen Leistungen, Beiträge sowie der Informatik angepackt. Die von unseren Mitgliedern bereits vielfach genutzte elektronische Businessplattform PartnerWeb wurde in Zusammenarbeit mit unserem Software-Partner stark erweitert. Besonders im Team Leistungen, im Gebiet der Familienzulagen, bietet das PartnerWeb 2.0 eine Vereinfachung der Handhabung sowie eine raschere Korrespondenzabwicklung. Nebenbei resultiert eine erhebliche Kostenersparnis der gegenseitigen Versand- und Portokosten. Anmeldeformulare können direkt von der Mitgliedfirma gescannt und via PartnerWeb 2.0 an uns übermittelt werden. Ergänzende oder fehlende Unterlagen wie z.b. Ausbildungsbestätigungen können direkt an den Mitarbeiter delegiert und von diesem bearbeitet werden. Durch eingereichte Unterlagen wird in der Ausgleichskasse sogleich ein Prozess gestartet, der durch uns umgehend bearbeitet und abgeschlossen wird. Das elektronische Versandverfahren optimiert und überzeugt. Unser Mitglied erhält bei einer Änderung des Leistungsanspruches eine Benachrichtigung und kann frei über das entsprechende Dokument verfügen. Bei ansteigender Menge an übertragenen Daten (In- und Output) ist es auf diese Weise möglich, neben einer ökologischen Optimierung auch für alle Beteiligten eine speditive und einfache Arbeitsabwicklung zu erzielen. Aufgrund dieser erfolgreichen Erweiterung konnten wir im Geschäftsjahr 2014 über 400 Mitgliederfirmen von den Vorzügen des PartnerWeb 2.0 überzeugen und für sie einen Account eröffnen. Die Mitglieder geniessen nicht nur eine reibungslose, effiziente Dienstleistung, sondern profitieren bei der aktiven Nutzung des PartnerWeb 2.0 von einem Sonderrabatt auf ihren Verwaltungskosten. Als nächster Schritt steht die aktive Nutzung sämtlicher Themenbereiche der elektronischen Businessplattform im Fokus, was bedeutet, dass die Mitglieder ihr elektronisches Dossier selber verwalten und dass sie sämtliche Möglichkeiten aktiv nutzen. Die Entwicklung des PartnerWeb 2.0 ist noch nicht abgeschlossen. Besonders im Gebiet der Erwerbsersatzordnung EO und Mutterschaft besteht noch Erweiterungsbedarf. In diesem Fachbereich können die Dokumente nach der aktuellen Gesetzgebung noch nicht als Kopie eingereicht werden, sondern nur in Originalform. Die Ausgleichskasse sieht der Entwicklung in diesen Bereichen mit grossem Interesse entgegen und freut sich, allfällige Änderungen an ihre Mitglieder weitergeben zu dürfen.

9 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Entwicklung der Leistungen Im Jahr lancierte die Ausgleichskasse Swissmem das grosse Projekt der eigenen Familienausgleichskasse. So konnte die Ausgleichskasse neben den bestehenden 11 Abrechnungsstellen bereits in 8 weiteren Kantonen die Tätigkeit als eigene Familienkasse aufnehmen. Seit dem 1. Januar 2014 sind wir zusätzlich in 10 Kantonen mit unserer eigenen Familienausgleichskasse tätig. Bisherige Tätigkeit AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH Tätigkeit ab 2015 FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS Die untenstehende Grafik veranschaulicht die rasche Entwicklung im Bereich Familienzulagen. Die neue Situation war auch für viele Mitglieder von Vorteil. So wird die Ausgleichskasse Swissmem immer mehr der Hauptansprechpartner für fast alle Sozialversicherungsbelange. Die Mitgliederfirmen können Familienzulagen neu vollständig über die Ausgleichskasse Swissmem abwickeln, aufgrund der Erweiterung in den Kantonen der Romandie, dem Wallis und dem Tessin Ausbezahlte Familienzulagen in Mio. CHF Die vermehrte Zuwanderung in die Schweiz, die Grenzgänger und die vielen Entsandten vom Ausland führen zudem dazu, dass sich der Fachbereich Familienzulagen ab dem Jahre vergrössert hat Ausbildungszulagen in Mio. CHF Ausbildungszulagen in Mio. CHF Kinderzulagen in Mio. CHF Entschädigungen in Mio. CHF Entschädigungen in Mio. CHF Familienzulagen Familienzulagen pro pro Kinder/Bezüger Kinder / Bezüger ME-Entschädigung ME-Entschädigung EO-Entschädigung EO-Entschädigung Anzahl Kinder Anzahl Kinder Anzahl Bezüger Anzahl Bezüger Die jährliche Steigerung der Anzahl Kinder und der Anzahl Bezüger erklärt sich damit, dass die Ausgleichskasse Swissmem seit 2009 laufend die delegierten Familienzulagen zurückgenommen hat. Das bedeutet, das sich im Laufe der letzten fünf Jahre die Anzahl an Bezügern von Familienzulagen durch die Ausgleichskasse Swissmem vervierfacht hat. Dem Fachbereich der Familienzulagen steht eine ständige Weiterentwicklung und Erweiterung bevor. Das Team Leistungen freut sich, diese Herausforderung mit Eifer und Elan in Angriff zu nehmen.

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12 12 Alter und Invalidität Die Abteilung Versicherte ist das «soziale Herz» unserer Ausgleichskasse. Wir beraten unsere Rentnerinnen und Rentner und verwalten den bestehenden Rentenbestand von über Rentenbezügern. Aus dem Kreis der MEM-Industrie treten pro Jahr rund Mitarbeitende in den Ruhestand. Gut Personen werden ganz oder teilweise arbeitsunfähig. Diese Renten werden von uns gerechnet und verfügt. Sofern dies gewünscht wird, empfangen wir die Versicherten gerne zu einem persönlichen Gespräch, um ihnen ihre Unterlagen oder die Rentenberechnungen zu erklären. Jasmin Christen Abteilungsleiterin Versicherte Unser AHV-Rentenbestand nimmt seit Jahren ab. Dies hat mit der Entwicklung in der Maschinenindustrie zu tun. Immer weniger Beschäftigte arbeiten in der MEM-Branche. Erfreulicherweise nehmen auch die neuen Invaliditätsfälle und damit die laufenden Kosten für die Invalidität Jahr für Jahr ab. Wussten Sie, dass man als Arbeitnehmer bei uns unentgeltlich eine Rentenvorausberechnung erhalten kann? Dies ist besonders wertvoll, wenn man sich ab Alter 50 über die Rentenverhältnisse bei der Pensionierung ein Bild machen möchte Personen haben im Jahr 2014 davon Gebrauch gemacht und ihren Antrag für eine Rentenvorausberechnung bei uns eingereicht. Entwicklung der Leistungen Altersleistungen in Mio. CHF Altersleistungen in Mio. CHF Invalidität in Mio. CHF Invalidität in Mio. CHF Altersleistungen in Mio. CHF Invalidität in Mio. CHF IV-Taggeld in Mio. CHF IV-Taggeld in Mio. CHF Anzahl Rentenvorausberechnungen Anzahl Rentenvorausberechnungen Wie in allen Bereichen der Ausgleichskassen befragen wir unsere Rentnerinnen und Rentner jährlich zu ihrer Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen. Wir freuen uns, dass wir nebst wertvollen Anregungen auch viele Komplimente und positive Feedbacks erhalten.

13 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Kennzahlen Betriebsrechnung Betriebsrechnung der der der AHV AHV AHV in in Mio. in Mio. CHF CHF ' ' ' ' ' Ausgaben Ausgaben Einnahmen Einnahmen Gesamtschweizerische Entwicklung AHV/IV Wenn man die Einnahmen und Ausgaben der schweizerischen AHV betrachtet, so stellt man fest, dass das Rechnungsergebnis in den letzten Jahren in der Regel dank zusätzlicher Geldquellen positiv war. Der Jahresaufwand der AHV beträgt gut 40 Mia. CHF. Im Geschäftsjahr 2014 waren die Ausgaben erstmals höher als die Einnahmen. Quelle der Zahlen dieser Seite: BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen). Bei der Invalidenversicherung stellen wir fest, dass die Massnahmen aus der 6. IV-Revision vorübergehend greifen. Die positive Entwicklung ist aber auch der zeitlich befristeten Zusatzfinanzierung (2011 bis 2017) im Rahmen von 0.4% der Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes zuzuschreiben. Für eine langfristige Reduktion der Leistungen oder gar für die Sanierung der IV (Rückzahlung des Darlehens der AHV) müssen weitere Massnahmen definiert und konsequent umgesetzt werden. In der Politik und im Volk gibt die demographische Entwicklung immer mehr zu reden. Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren. Um Lösungen zu finden, hat der Bundesrat im Jahr unter dem Titel Altersvorsorge 2020 eine Auslegeordnung gemacht und im November 2014 die Botschaft für die Reform der Altersvorsorge verabschiedet. Anzahl IV-RentnerInnen in der in Schweiz der Schweiz 2011 Männer Männer Frauen Frauen Einnahmen und und Ausgaben der IV der in IV Mio. in CHF Mio. CHF 2011 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen ' ' ' ' '000.00

14 14 Prozesse Marco Elmer Leiter Informatik Arbeiten mit Prozessabläufen (Workflow) Die Ausgleichskasse Swissmem arbeitet mit der Software AKIS, welche eine Version «Win» und eine Version «Net» kennt. Seit dem Jahr 2005 können fortlaufend immer mehr Funktionen und Arbeitsschritte in den verschiedenen Fachgebieten im AKIS.Net vorgenommen werden. Diese Version ist webbasierend und unterstützt Prozessabläufe, was viele Vorteile mit sich bringt: Betriebsvoraussetzungen sind klein (nur Browser nötig) Arbeitsmengen/-vorräte sind sichtbar Zuständigkeiten werden im System geregelt Prozesse können überwacht werden Arbeiten können über das System kontrolliert werden Bearbeitungsdauer kann ausgewertet werden Benutzer werden geführt, keine nicht erlaubten Mutationen möglich Durch das Arbeiten mit workflowbasierten Prozessen in einem System wie AKIS.Net, können wir unsere Arbeiten besser koordinieren und managen. So ist es beispielsweise möglich, bei einer Nachfrage des Kunden den Stand eines bestimmten Prozesses von jedem Mitarbeitenden zu beurteilen. Dies wäre ohne die zentrale Handhabung und die definierten Arbeitsschritte im System nicht möglich. Die Arbeit mit den im AKIS.Net hinterlegten Prozessen erleichtert es dem Abteilungsleiter, auch bei Abwesenheiten (geplant oder ungeplant) schnell zu reagieren und anstehende Arbeiten auf andere Personen zu verteilen. Die Prozessabläufe bieten uns weitere Möglichkeiten, um unsere Arbeitsschritte zu optimieren und den Überblick zu halten. So können die Arbeiten direkt im System kontrolliert werden (4-Augen-Prinzip), bevor diese dann abgeschlossen sind. Daraus wird die Kennzahl «Fehlerquote» eruiert, welche wir prüfen und mit Schulungen versuchen möglichst tief zu halten. Eine weitere Kennzahl ist die Durchlaufzeit. Diese hängt stark mit dem Workflow der Prozesse zusammen und hat auch einen direkten Einfluss auf die Kundenzufriedenheit. In der untenstehenden Grafik ist die durchschnittliche Durchlaufzeit im Bereich Familienzulagen ersichtlich. Auf den Trend der letzten fünf Jahre sind wir stolz. Schliesslich ist sowohl für den Kunden als auch für die Ausgleichskasse Swissmem eine Effizienzsteigerung in der täglichen Arbeit spürbar. Aus diesem Grund werden wir auch zukünftig im Sinne der Anspruchsgruppen diesen Weg weiterverfolgen. Es gibt auch Prozessabläufe, die nicht in einem System hinterlegt sind, welche jedoch für das Funktionieren des «Ganzen» ebenfalls von grosser Bedeutung sind. In der Abteilung Dienste und ihrer internen Dienstleistungsfunktion gibt es mehrere solche Prozessabläufe. Damit die anderen Abteilungen ihre Arbeit erfolgreich erledigen können, benötigen sie eine funktionierende Basis, welche die Abteilung Dienste liefert. Durchschnittliche Durchlaufzeit FAK in Tagen Durchschnittliche Durchlaufzeit FAK in Tagen 15.0 Durchlaufzeit Durchlaufzeit Vorgabe

15 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Reform der Altersvorsorge 2020 Politischer Prozess Im November hat der Bundesrat entschieden, Leitlinien für eine umfassende Reform der Altersversicherung in der ersten und zweiten Säule zu setzen. Im Juni des folgenden Jahres hat er die Kernpunkte der Reform verabschiedet und festgelegt, dass im Zentrum der Erhalt des bisherigen Leistungsniveaus stehen würde. Im November konnte der Bundesrat den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge verabschieden und diesen den Kantonen, Verbänden und Parteien zur Stellungnahme zustellen. Im Vernehmlassungsverfahren hat der Bund sämtliche interessierten Stellen zu einer Antwort eingeladen. Anschliessend hat der Bundesrat im November 2014 unter Berücksichtigung sämtlicher Ergebnisse die Botschaft zur Revision verabschiedet. Botschaft zur Altersvorsorge In seiner Botschaft hat der Bundesrat folgende Kernelemente festgelegt: Gleiches Referenzalter für Frauen und Männern bei 65 (AHV und berufliche Vorsorge). Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren. Dabei können ganze Renten oder nur Teilrenten bezogen werden, was eine gleitende Pensionierung erlaubt. Die AHV-Rente kann nach Teilpensionierung mit weiteren Beiträgen bis zur Maximalrente verbessert werden. Geringere Rentenkürzung für Personen mit tiefem Einkommen, die lange erwerbstätig waren, beim Bezug vor Alter 65. Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge durch Senkung innerhalb einer Frist von vier Jahren, bis er den Satz von 6,0 Prozent erreicht. Erhaltung des Leistungsniveaus der beruflichen Vorsorge durch Abschaffung des Koordinationsabzugs. Älteren Arbeitnehmenden hilft ein Sicherheitsfonds bei der Kapitalbildung. Zudem werden die Altersgutschriften für Versicherte nach Alter 45 nicht mehr erhöht. Bessere Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Geschäft mit der 2. Säule. Die Mindestquote wird auf von heute 90% auf 92 Prozent erhöht. Witwenrenten der AHV nur noch für Witwen, die waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben. Reduktion Witwenrente von 80 auf 60 Prozent, Erhöhung der Waisenrente von 40 auf 50 Prozent. Gleichbehandlung von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden in der AHV. Für alle gelten die gleichen Beitragssätze. Die degressive Beitragsskala für Selbständigerwerbende wird abgeschafft. Besserer Zugang zur 2. Säule, die Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von heute gut auf Franken gesenkt. Zusatzfinanzierung für die AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte. Liquiditätsschutz für die AHV durch Interventionsmechanismus, wenn der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fallen wird. Unter die Lupe genommen Der Bundesrat hat versucht, mit unzähligen Kompromissen und Zugeständnissen eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass diese Massnahmen ein ausgewogenes und mehrheitsfähiges Reformpaket bilden würden. Grundsätzlich ist es nicht die Aufgabe von uns Durchführungsorganen, sich über politische Themen zu äussern. Die Sicherung des Leistungsniveaus ist teuer gemäss verschiedenen Berechnungen kosten die Reformen jährlich 9 Mia. Franken. Da stellt sich sicher die Frage, ob sich die Schweiz das leisten kann und leisten möchte. Eine Stärke der AHV ist heute, dass alle prozentual gleich einzahlen und bis zur Maximalrente alle gleich profitieren. Dieser bewährte Weg wird verlassen und mit einer verdienstabhängigen Variante ersetzt. Eine weniger starke Rentenkürzung für weniger gut verdienende Menschen gehört unseres Erachtens nicht in die AHV. Ebenso fraglich ist die vorgesehene Ertragsquelle Mehrwertsteuer. Diese Neuerungen könnten die Revision gefährden. Bei der Umsetzung der geplanten Revision reden wir gerne mit. Wie beraten wir unsere Kunden in Zukunft, wenn eine völlige Flexibilisierung der Pensionierungssituation auf uns zukommt? Eine Rentenvorausberechnung für ein Ehepaar, beide berufstätig, kann heute gut und gerne sechs bis acht Berechnungsvarianten beinhalten. Künftig würden es über 20 Möglichkeiten sein. Bei der Umsetzung der Frühpensionierung: das weitere Einzahlen, das Ändern der momentanen Pensionierungssituation, erneute Berechnungen und Fragestellungen der Leute vor der Pensionierung; der Verwaltungsapparat wird für diese Flexibilisierung überdurchschnittlich aufgebläht. Es ist schade, dass der Bundesrat eine in der Umsetzung so schwierige Vorlage erarbeitet hat.

16 16 Jahresrechnung Ausgleichskasse Die Jahresrechnung entspricht den Vorschriften des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Gestützt auf Art. 154 AHVV gelten die Weisungen über die Buchführung und den Geldverkehr der Ausgleichskasse. Bis und mit wurden sämtliche Familienzulagen mittels Abrechnungsstellen geführt und vollständig über die AHV-Ausgleichskasse abgerechnet. Seit dem 1. Januar wird die Rechnung für die Familienzulagen separat geführt Verwaltungsrechnung CHF CHF Aufwand Personalaufwand Sachaufwand Raum-/Liegenschaftsaufwand Dienstleistungen Dritter Kapitalkosten Abschreibungen Allgemeine Verwaltungskosten Jahresergebnis (Gewinn +, Verlust -) Total Aufwand Ertrag Verwaltungskostenbeiträge Vermögenserträge Dienstleistungserträge Entgelte Verwaltungskostenvergütungen Allgemeine Verwaltungserträge Rückerstattungen Total Ertrag Bilanz Aktiven Flüssige Mittel Kontokorrentguthaben Guthaben bei anderen Rechnungskreisen Übrige Guthaben Verbindlichkeiten Wertschriften (Guthaben FAK) Kapitalanlagen Liegenschaften Mobilien Total Aktiven Passiven Laufende Verpflichtungen Verbindlichkeiten Wertschriften (Guthaben FAK) Rückstellungen Abgrenzungen Allgemeine Reserven Vortrag auf neue Rechnung Jahresergebnis (Gewinn +, Verlust -) Total Passiven

17 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Bilanz und Betriebsrechnung Fondsrechnung AHV per 31. Dezember 2014 Die Betriebsrechnung entspricht den Vorschriften des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Gestützt auf Art. 154 AHVV gelten die Weisungen über die Buchführung und den Geldverkehr der Ausgleichskasse Betriebsrechnung AHV/IV/ALV/EO/MSE CHF CHF Beiträge AHV/IV/EO Arbeitslosenversicherung ALV Total Beiträge AHV/IV/EO/MSE Leistungen AHV Ordentliche Renten Ausserordentliche Renten Hilflosenentschädigung Total AHV-Leistungen IV Ordentliche Renten Ausserordentliche Renten Hilflosenentschädigung Taggelder Total IV-Leistungen EO Erwerbsausfallentschädigungen MSE Mutterschaftsentschädigungen MV Mutterschaftsversicherung Genf Total Leistungen Bilanz AHV IV/ALV/EO/MSE Aktiven Kontokorrente Beitragspflichtige Rückerstattungsforderungen Kontokorrent Schadenersatzpflichtige Kontokorrent Beitragspflichtige ME Guthaben beim Rechnungskreis Total Aktiven Passiven Kontokorrent Zentrale Ausgleichsstelle Kontokorrente Leistungsempfänger Nicht zustellbare Auszahlungen KK Transfer der CO2-Rückverteilung Schadenersatzforderungen (Gegenkonto) Total Passiven

18 18 Jahresrechnung Familienausgleichskasse Unsere eigene Familienausgleichskasse ist am 1. Januar gut gestartet. Nach zwei Jahren können wir bereits % einer Jahresausgabe als Reserven ausweisen. Gemäss Familienzulagengesetz müssen die Reserven innerhalb von drei Jahren mindestens 20% einer Jahresausgabe betragen Verwaltungsrechnung CHF CHF Beiträge Personalaufwand Sachaufwand Raum-/Liegenschaftsaufwand Dienstleistungen Dritter Kapitalkosten Abschreibungen Allgemeine Verwaltungskosten Jahresergebnes (Gewinn +/Verlust-) Total Aufwand Ertrag Vermögenserträge Dienstleistungserträge Total Ertrag Bilanz eigene FAK Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben Wertschriften Guthaben bei Rechnungskreis Total Aktiven Passiven Schuld gegenüber Rechnungskreis Allgemeine Reserven Vortrag auf neue Rechnung Total Passiven Erfolgsrechnung eigene FAK Ertrag Lohnbeiträge Finanzertrag Total Ertrag Aufwand Familienzulagen Verwaltungskosten Lastenausgleich der Kantone Ergebnisüberschuss Total Aufwand

19 SWISSMEM AUSGLEICHSKASSE GESCHÄFTSBERICHT Organisation der Kasse Kassenvorstand (Stand ) Präsident Vizepräsident Quästor Mitglieder Danilo Patané, Bosch Packaging Systems AG, Beringen François Butty, POLYTYPE SA, Fribourg Heinz Kaufmann, Bombardier Transportation (Switzerland) AG, Zürich Christoph Oswald, Bühler Management AG,Uzwil Jrène Jeannerat, ALSTOM Marcel Kopp, ABB (Schweiz) AG, Baden Peter Dietrich, Swissmem, Zürich Thomas Frick, Siemens Schweiz AG, Zürich Geschäftsleitung Hanspeter Weber Giovanni Catalano Jasmin Schnyder Katja Steiner Jasmin Christen Direktor Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Pensionskasse Vizedirektor Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse Beiträge (Arbeitgeber, Nichterwerbstätige) Leistungen (Familienzulagen, EO, MSE) Versicherte (AHV, IV) Revisionsstellen Kontrollstelle für die Haupt- und Abschlussrevision Kontrollstelle für die Arbeitgeberkontrollen T & R AG, Sägeweg 11, 3073 Gümlingen SUVA, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern Rechtsgrundlage Gestützt auf Art. 59 Abs. 2 AHVG und Art. 17 des Reglements der Ausgleichskasse Swissmem und der Statuten Familienzulagen Swissmem wird der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2014 vorgelegt. Aufgabenbereich der Ausgleichskasse Swissmem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft (EOG) Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung (AVIG), Beitragsbezug Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Anschlusskontrolle Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Anschlusskontrolle Delegierte Aufgaben Kantonales Gesetz über die Mutterschaftsversicherung Genf (MSV) Kantonale Gesetze über Familienzulagen (FAK) Für die Pensionskasse liegt ein separater Jahresbericht vor

20 «Wir sind Ihr Partner für eine professionelle und effiziente Abwicklung Ihrer Anliegen im Sozialversicherungsbereich» Ausgleichskasse Swissmem Pfingstweidstrasse 102 CH-8037 Zürich Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Swissmem Die Schweizerische Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie Pfingstweidstrasse 102 CH-8037 Zürich Telefon +41 (0) Telefax +41 (0)

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