Inhalt. PFS erhält Mandat für die Verwaltung der SPL. Sehr geehrte Damen und Herren
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- Oskar Huber
- vor 8 Jahren
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1 Sehr geehrte Damen und Herren Gut gestärkt startete die PFS ins neue Jahr und darf sich unter anderem über ein nicht alltägliches Ereignis freuen. Lesen Sie mehr dazu in der nachfolgenden Ausgabe unseres PFS Journals. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen. Freundliche Grüsse Ihre PFS Pension Fund Services AG Wie gefällt Ihnen das PFS Journal? Ihre Meinung interessiert uns. Inhalt PFS erhält Mandat für die Verwaltung der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein Altersvorsorge 2020 viele Töpfe auf einem Tisch Besuchen Sie uns an der Messe 2. Säule Der PFS Veranstaltungskalender 2014 PFS erhält Mandat für die Verwaltung der SPL Die PFS freut sich ausserordentlich über das per 1. Juli 2014 erhaltene Mandat der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL). Um die Geschäftsführung und Administration bestmöglich wahrzunehmen wird ein Team von Kundenbetreuer in einer Zweigniederlassung vor Ort tätig sein. «Wir sind sehr stolz und fühlen uns geehrt, diesen für die PFS bedeutungsvollen Auftrag erhalten zu haben. Dies bestätigt uns, dass wir mit unseren Dienstleistungen und unserer Professionalität auf dem richtigen Weg und absolut konkurrenzfähig sind» meint Urs Ackermann, CEO der PFS. Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein geht aus der bisherigen Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) hervor. Der Stiftung sind 29 Arbeitgeber und 10 Vorsorgewerke mit total Aktiven und knapp 860 Rentnern angeschlossen. Lesen Sie den ausführlichen Bericht publiziert vom «Liechtensteiner Vaterland».
2 Altersvorsorge 2020 viele Töpfe auf einem Tisch Der Bundesrat hat seine Vorstellungen zur umfassenden Reform der Altersvorsorge am 20. November 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Beteiligte und Betroffene sind aufgefordert, bis zum 31. März 2014 dazu Stellung zu nehmen. Das Vorgehen, die 1. und 2. Säule koordiniert zu reformieren, ist auf Bundesebene neu und sehr mutig. Damit kommen viele Töpfe gleichzeitig auf den Tisch und die Gefahr steigt, den Überblick zu verlieren. Noch ist zu wenig klar, welche Kosten diese Reform bringen wird und wer sie zu welchen Teilen tragen soll. Die Debatten unter der Kuppel des Bundeshauses werden zeigen, ob die Parlamentarier eine abstimmungsreife Vorlage ausarbeiten können und ob das Schweizer Volk einem so komplexen Werk zustimmen wird. Jeder wird darin etwas finden, dem er zustimmen kann und etwas, das er ablehnen möchte. Welche der beiden Seiten überwiegt, wird darüber entscheiden, ob wir in der Schweiz eine Reform zustanden bringen, die für unsere Gemeinschaft verdaubar ist. Packen wir s an! Die Reformvorschläge zur zweiten Säule beinhalten folgendes: Referenzalter Das Referenzalter für den Bezug von Altersrenten aus der AHV und der beruflichen Vorsorge soll für Frauen und Männer einheitlich bei 65 Jahren liegen. Damit wird einerseits das Referenzalter für Frauen um ein Jahr angehoben - und wieder dorthin geführt, wo es bei Einführung der AHV im Jahre 1948 war. Andererseits sagt der Vorschlag auch aus, dass die Zeit für eine generelle Erhöhung des Referenzalters auf 66 oder 67 Jahre noch nicht reif ist. Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen soll in verdaulichen Happen von 2 Monaten pro Jahr über lange 6 Jahre erfolgen. Diese Anpassung wird die Jahresrechnung der AHV etwas entlasten. Und in der beruflichen Vorsorge wird sie über die längere Anspardauer zu einem höheren Endaltersguthaben für Frauen führen. Flexibler Rentenbeginn Der Rückzug aus dem Erwerbsleben soll erst ab 62 Jahren möglich sein. Bei der AHV bedeutet dies, dass der vorzeitige Rentenbezug gegenüber heute ein Jahr früher möglich wird. Bei der Pensionskasse wird hingegen der heute gültige frühestmögliche Zeitpunkt um ganz 4 Jahre höher festgelegt. Das wäre ein (zu) happiger Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der zweiten Säule. Damit soll den allzu frühen Pensionierungen entgegengewirkt werden. Aufgrund der immer noch steigenden Lebenserwartung ist dies wohl ein vernünftiger Vorschlag. Allerdings wird damit der Entscheidungsfreiraum eingeengt, welcher heute bei der beruflichen Vorsorge besteht. Teilpensionierungen sollen auch bei der AHV möglich werden; dies ist heute der beruflichen Vorsorge vorbehalten. Grundsätzlich gilt, dass die Umwandlungssätze bei vorzeitiger Pensionierung tiefer sein werden und bei Pensionierungen nach dem Referenzalter entsprechend steigen. Ausnahmen bei der AHV sind für tiefe Einkommen oder für bestimmte Branchen angedacht.
3 Eintrittsschwelle tiefer Um das Leistungsniveau der Pensionskassenrenten möglichst zu halten, wird die Eintrittsschwelle tiefer angesetzt und dem Wert der minimalen AHV Rente entsprechen; heute wären das CHF Dadurch steigen der versicherte Lohn sowie die Spargutschriften an. Diese Neuerung soll den Tieflohnbezügern eine bessere Altersvorsorge bringen. Sie begünstigt auch das Ansparen für eine spätere Rente aus der 2. Säule für Arbeitnehmer mit Teilzeitpensum bei verschiedenen Arbeitgebern. Diese Gruppe ist heute oft in keiner Pensionskasse versichert, weil die einzelnen Jahreseinkommen unter der Eintrittsschwelle von CHF liegen. Für Tieflohnbezüger ist die regelmässige Einzahlung in die steuerbegünstige Säule 3a oft nicht möglich. Dadurch fehlt bei ihnen das 3. Standbein in der Altersvorsorge, welches erst die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung möglich macht. Koordinationsabzug In die gleiche Richtung zielt die Anpassung des Koordinationsabzugs. Er soll neu 25% des gemeldeten Lohnes betragen und bei 7/8 der maximalen AHV Rente (heute: CHF ) begrenzt werden. Diese Massnahme würde vor allem bei tiefen Löhnen zu einem wesentlich höheren versicherten Lohn führen und das Zielaltersguthaben bei Pensionierung kräftig erhöhen. Dadurch könnten wohl auch die ausbezahlten Ergänzungs- und Sozialleistungen sinken. Die Kehrseite sind höhere Lohnabzüge für die Sparbeiträge; und dieses Geld fehlt dann für den Basiskonsum. In gleichem Masse steigen beim Arbeitgeber die Kosten für Sozialabgaben. Denkbar wäre auch eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Dadurch könnte auf die Erhöhung der Altersgutschriften verzichtet werden und die Verständlichkeit in der 2. Säule würde steigen. Staffelung Altersgutschriften Der einheitliche Satz bei den Altersgutschriften für die gesamte 40-jährige Beitragsdauer scheint keine Option mehr zu sein. Hingegen soll die heutige Staffelung teilweise angepasst werden. Keine Veränderung ist für die jüngsten Versicherten vorgesehen und für die älteste Altersgruppe ist sogar eine minime Senkung geplant. Die beiden mittleren Altersgruppen hätten neu höhere Sparbeiträge zu entrichten. Weiterhin würde der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Die vorgeschlagenen Altersgutschriften nach Altersgruppen sind: Jahre 7% wie bisher Jahre 11.5% + 1.5% Jahre 17.5% + 1.5% Jahre 17.5% - 0.5% Als zusätzliche oder alternative Massnahme steht auch der frühere Sparbeginn zur Diskussion; er ist aber nicht direkt im Vorschlag enthalten. Heute beginnt der Sparprozess mit Alter 25; neu könnte er bis zu 5 Jahre früher einsetzen.
4 BVG Umwandlungssatz senken Es ist (fast) unbestritten, dass der heute gültige Umwandlungssatz von 6.8% zu hoch angesetzt ist. Im Vorschlag des Bundesrats soll er innert 4 Jahren schrittweise auf 6% gesenkt werden; pro Jahr also 0.2%. Vielleicht lässt sich im Rahmen dieser Reform ein mehrheitsfähiger Mechanismus finden, der eine weniger starre Festlegung und spätere Anpassung des Umwandlungssatzes nach oben oder unten einfacher möglich macht. Alle vorstehend aufgeführten Massnahmen sollen mithelfen, das heutige Rentenniveau zu halten. Der Bundesrat erhofft sich damit, im Parlament eine starke Mehrheit für die Senkung zu finden. Und, falls es soweit kommen sollte, dass er auch der Bevölkerung im Abstimmungskampf gute Argumente für eine Annahme der Senkung an der Urne vorlegen kann. Übergangsgeneration Je näher Versicherte dem Referenzalter bei Einführung dieser Reform sind, je weniger Zeit haben sie, um die Rentenkürzung infolge Senkung des Umwandlungssatzes durch höhere Beiträge auszugleichen. Für Versicherte, die bei Einführung der Reform 40 Jahre oder älter sind, soll das dann gültige BVG Leistungsniveau garantiert werden. Die Finanzierung dieses Besitzstandes erfolgt über eine Einmaleinlage aus dem Sicherheitsfonds zum Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters. Gespeist wird der Sicherheitsfonds durch die ihm unterstellten Vorsorgeeinrichtungen. Ältere Versicherte ohne Arbeit Ab Alter 58 sollen Versicherte ohne Erwerbsarbeit die Möglichkeit erhalten, den Sparprozess bei der Stiftung Auffangeinrichtung weiterzuführen, um später eine Altersrente beziehen zu können. Damit soll eine Alternative zu den Freizügigkeitsstiftungen geschaffen werden, welche keine Rentenleistungen sondern nur den Kapitalbezug bieten. Fazit Die Reform «Altersvorsorge 2020» will äusserst ehrgeizige Ziele erreichen. Die Reformvorschläge des Bundesrats gehen aus Sicht der Pensionskassen grundsätzlich in die richtige Richtung. Auch die Idee der gleichzeitigen Reform der ersten und der zweiten Säule ist begrüssenswert. Dadurch können einige Anpassungen aufeinander abgestimmt werden. Die Aufgaben für alle am Prozess beteiligten Personen und Organisationen sind riesig. Zur Lösung führt kein Weg an einem Miteinander vorbei. Sie setzt eine moderate Opferbereitschaft aller voraus, welche nicht so einfach zu bekommen ist. Die Lösung wird höchst wahrscheinlich nicht der ganz grosse Wurf und hoffentlich nicht nur der kleinste gemeinsame Nenner sein. Unsere Altersvorsorge verdient eine ausgewogene Lösung, welche gleichzeitig ein würdiges Leben nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglicht und für die aktuelle und die zukünftigen Generationen tragbar ist. Und nicht zuletzt das finanzielle Gleichgewicht in den einzelnen Vorsorgeträgern fördert. Bleibt zu hoffen, dass unsere Abgeordneten, die auch Träger ganz unterschiedlicher Interessen sind, eine tragfähige, ausgewogene Lösung erarbeiten, der eine Mehrheit der Bürger dieses Landes zustimmen kann. Und die die technische Umsetzung durch die Vorsorgeeinrichtungen nicht noch komplexer und kostspieliger macht.
5 Besuchen Sie uns an der Messe 2. Säule Auch die PFS wird an der diesjährigen Fachmesse 2. Säule, welche am 7. und 8. Mai 2014 im Kongresshaus Zürich stattfindet, vertreten sein. Bestellen Sie Ihre Gratis Eintrittskarte und besuchen Sie uns am Stand OG-57. Wir freuen uns auf Sie! Für eine kostenlose Eintrittskarte senden Sie uns eine an Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Adresse und die Anzahl der gewünschten Eintrittskarten (max. 3) mitzuteilen. Achtung: Die Anzahl der gratis Eintrittskarten ist begrenzt. Es wird das Eingangsdatum des jeweiligen s berücksichtigt Der PFS Veranstaltungskalender 2014 Sind Sie interessiert an einem Fach-Seminar oder einer Ausbildung rund um das Thema berufliche Vorsorge? Nachfolgend finden Sie die aktuellen Daten der PFS Veranstaltungen Wir freuen uns, Sie begrüssen zu dürfen. PFS Informationstag für angehende Pensionierte 18. März / 15. Mai / 19. August und 16. Oktober Priora Business Center in Kloten Flyer Jahresrechnungen von Pensionskassen verstehen Organisator: PK-Netz 2. Säule / Referent: Urs Ackermann, CEO der PFS 31. März Schmiedstube, Bern PFS Investor Circle 8. April (Anlegerversammlung und Ausbildungsteil) 10. September (Anlegerversammlung) Priora Business Center in Kloten Fachmesse 2. Säule 7. / 8. Mai Kongresshaus Zürich, Stand OG-57 Bestellung Gratis Eintrittskarte (max. 3 pro Bestellung) 17. PFS Ausbildungstag 5. November Kultur- und Kongresszentrum in Aarau
6 Kontakt PFS Pension Fund Services AG Telefon Sägereistrasse 20 Telefax CH-8152 Glattbrugg
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