- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)

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1 atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2016/17 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber (Zulassungszahlsatzung 2016/17) Vom 14. Juli 2016 Auf Grund von Art. 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz BayHZG) vom 9. Mai 2007 (GVBl. 320, BayR WFK), zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2015 (GVBl. 301), erlässt die Ludwig-Maximilians- Universität München im Einvernehmen mit dem taatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende atzung:

2 - 2-1 In den nachfolgend aufgeführten tudiengängen werden die Zahlen der zum Wintersemester 2016/17 und zum ommersemester 2017 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger in das erste aufzunehmenden tudierenden sowie die Zulassungszahlen für die höheren nach Maßgabe der Anlage festgesetzt. tudiengänge mit dem Abschluss Bachelor (B), Erste Juristische Prüfung (EJP), Master (M) oder taatsexamen (), wobei HF für Hauptfach, NF für Nebenfach und eine Zahl für die darin erwerbbaren ECT-Punkte steht. Rechtswissenschaft EJP Rechtswissenschaften B NF 60 Betriebswirtschaftslehre B HF 180 Betriebswirtschaftslehre B NF 30 Insurance and Risk Management B NF 30 Wirtschaftswissenschaften B NF 60 Wirtschaftspädagogik I B HF 180 Wirtschaftspädagogik II B HF 180 Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien (einschließlich Erweiterung) Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung) Volkswirtschaftslehre B HF 180 Volkswirtschaftslehre B NF 60 Medizin, 1. tudienabschnitt Medizin, 2. tudienabschnitt Zahnmedizin Tiermedizin Kunstgeschichte B HF 120 Kunst, Musik, Theater B NF 60 Theaterwissenschaft B HF 120 Pädagogik/Bildungswissenschaft B HF 120 Pädagogik/Bildungswissenschaft B NF 60 Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (einschließlich Erweiterung) Didaktik der Grundschule,, Erweiterung Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung B HF 120 Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) B HF 120 prachtherapie B HF 180 Geistigbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, prachheilpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Lehramt für onderpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Geistigbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Lehramt für onderpädagogik

3 - 3 - prachheilpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Gehörlosenpädagogik (Qualifikation), * Geistigbehindertenpädagogik (Qualifikation), * Lernbehindertenpädagogik (Qualifikation), * chwerhörigenpädagogik (Qualifikation), * prachheilpädagogik (Qualifikation), * (Qualifikation), * Psychologie B HF 165 Psychologie B NF 60 Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft M HF 120 Psychologie: Wirtschafts- Organisations- und ozialpsychologie M HF 120 Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen und für onderpädagogik Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an beruflichen chulen Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an Gymnasien (auch Erweiterung) Beratungslehrkraft, Pädagogische Qualifikation Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft B NF 60 Kommunikationswissenschaft B HF 120 Kommunikationswissenschaft B NF 60 Medieninformatik B HF 180 Pharmaceutical ciences B HF 180 Pharmazie Geographie B HF 150 * Gilt auch für die Erweiterung des Bachelor- oder Masterstudiengangs Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung als Modellstudiengang. 2 (1) In den in 1 nicht genannten tudiengängen bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. (2) oweit für die in 1 genannten tudiengänge für die höheren keine Zulassungszahlen einschließlich der Zulassungszahl 0 festgesetzt sind, bestehen für die entsprechenden höheren keine Zulassungsbeschränkungen, es sei denn, dass alle innerhalb der Regelstudienzeit zulassungsbeschränkt sind. (3) Einschreibungsbeschränkungen, die durch die tudienjahreinteilung bedingt sind, bleiben unberührt. (4) In den Zulassungszahlen nach der Anlage können vorübergehend Vorgaben aus Zielvereinbarungen enthalten sein, die über die gemäß der Hochschulzulassungsverordnung (HZV) berechnete Kapazität hinausgehen.

4 - 4-3 (1) oweit für höhere Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Bewerberinnen und Bewerber für diese in dem Umfang aufgenommen, in dem die Zahl der im entsprechenden eingeschriebenen tudierenden die jeweils festgesetzten Zulassungszahlen unterschreitet. (2) In den in 1 genannten tudiengängen findet eine Zulassung für höhere auch bei Unterschreiten der für das jeweilige festgesetzten Zulassungszahl abweichend von Abs. 1 nicht statt, wenn die Gesamtzahl der den n mit Zulassungsbeschränkungen zuzuordnenden tudierenden des betreffenden tudiengangs die umme der für diesen tudiengang festgesetzten Zulassungszahlen erreicht oder überschreitet. (3) 1 Im tudiengang Medizin findet eine Zulassung für höhere des Ersten tudienabschnitts abweichend von Abs. 1 auch bei Unterschreiten der für das jeweilige festgesetzten Zulassungszahl ferner nicht statt, soweit die Zahl der tudierenden, die dem ersten bis vierten des Ersten tudienabschnitts zuzurechnen sind, gleich oder höher ist als die umme der für das erste bis vierte festgesetzten Zulassungszahlen. 2 Eine Zulassung zum Zweiten tudienabschnitt findet auch bei Unterschreiten der für das jeweilige festgesetzten Zulassungszahl ferner nicht statt, soweit die Zahl der tudierenden, die dem ersten bis sechsten des Zweiten tudienabschnitts zuzurechnen sind, gleich oder höher ist als die umme der für das erste bis sechste des Zweiten tudienabschnitts festgesetzten Zulassungszahlen; ebenso findet eine Zulassung zum ersten des Zweiten tudienabschnitts im ommersemester nur statt, soweit die umme der als jährliche Aufnahmekapazität festgesetzten erste des Zweiten tudienabschnitts nicht überschritten wird HZV bleibt unberührt. 4 1 tudierende sind dem höheren zuzuordnen, das der Zahl der entspricht, für die die tudierenden bisher immatrikuliert waren. 2 Dies gilt sinngemäß, wenn die Bewerberinnen und Bewerber anrechenbare tudienleistungen aus anderen tudiengängen nachweisen und auf Grund dieser angerechneten tudienleistungen in ein höheres zugelassen werden. 5 (1) Erreicht die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen der in 1 aufgeführten tudiengänge die dort festgesetzten Zulassungszahlen nicht, so erhöhen sich die Zulassungszahlen der derselben Lehreinheit zugeordneten tudiengänge im Verhältnis der Lehrnachfrage bei der Lehreinheit. (2) oweit für einen tudiengang Zulassungszahlen getrennt für Haupt- und Nebenfach festgesetzt sind, erhöhen sich vor Anwendung des Abs. 1 die Zulassungszahlen für das Hauptfach im Verhältnis der Lehrnachfrage, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Nebenfach die festgesetzten Zulassungszahlen nicht erreicht; dies gilt auch im umgekehrten Fall.

5 - 5-6 Im Wintersemester 2016/17 nicht in Anspruch genommene tudienplätze des ersten s können in den tudiengängen, in denen nach der Anlage zu 1 im ommersemester 2017 Zulassungszahlen festgesetzt sind, zusätzlich mitvergeben werden, sofern hier nicht für das erste die Zulassungszahl 0 festgesetzt ist. 7 Diese atzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft; sie tritt am 30. eptember 2017 außer Kraft.

6 - 6 - Anlage Wintersemester 2016/2017 Rechtswissenschaft EJP Rechtswissenschaften B NF Betriebswirtschaftslehre B HF Betriebswirtschaftslehre B NF Insurance and Risk Management B NF Wirtschaftswissenschaften B NF Wirtschaftspädagogik I B HF Wirtschaftspädagogik II B HF Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien (einschließlich Erweiterung) Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließ- lich Erweiterung) Volkswirtschaftslehre B HF Volkswirtschaftslehre B NF Medizin, 1. tudienabschnitt Medizin, 2. tudienabschnitt Zahnmedizin Tiermedizin Kunstgeschichte B HF Kunst, Musik, Theater B NF Theaterwissenschaft B HF Pädagogik/Bildungswissenschaft B HF Pädagogik/Bildungswissenschaft B NF Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (einschließ- lich Erweiterung) Didaktik der Grundschule, Lehramt für onderpädagogik, Erwei- terung Prävention, Inklusion und Rehabilitation B HF (PIR) bei Hörschädigung Prävention, Inklusion und Rehabilitation B HF (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) prachtherapie B HF Geistigbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, prachheilpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschu- le,

7 - 7 - Wintersemester 2016/ (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Lehramt für onderpädagogik Geistigbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, prachheilpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fä- chergruppe der Mittelschule, (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Gehörlosenpädagogik (Qualifikation), * Geistigbehindertenpädagogik * (Qualifikation), Lernbehindertenpädagogik (Qualifikation), * Lehramt für onderpä- dagogik chwerhörigenpädagogik (Qualifikation), * Lehramt für onderpäda- gogik prachheilpädagogik (Qualifikation), * * (Qualifikation), Lehramt für onderpädagogik Psychologie B HF Psychologie B NF Psychologie: Klinische Psychologie M HF und Kognitive Neurowissen- schaften 120 Psychologie: Wirtschafts- Organisations- M HF und ozialpsychologie 120 Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen und für onderpädagogik Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an beruflichen chulen Psychologie mit schulpsychologi

8 - 8 - Wintersemester 2016/2017 schem chwerpunkt, Lehramt an Gymnasien (auch Erweiterung) Beratungslehrkraft, Pädagogische Qualifikation Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft B NF Kommunikationswissenschaft B HF Kommunikationswissenschaft B NF Medieninformatik B HF Pharmaceutical ciences B HF Pharmazie Geographie B HF ommersemester 2017 Rechtswissenschaft EJP Rechtswissenschaften B NF Betriebswirtschaftslehre B HF Betriebswirtschaftslehre B NF Insurance and Risk Management B NF Wirtschaftswissenschaften B NF Wirtschaftspädagogik I B HF Wirtschaftspädagogik II B HF Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Gymnasien (einschließlich Erweiterung) Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung) Volkswirtschaftslehre B HF Volkswirtschaftslehre B NF Medizin, 1. tudienabschnitt Medizin, 2. tudienabschnitt Zahnmedizin Tiermedizin Kunstgeschichte B HF Kunst, Musik, Theater B NF Theaterwissenschaft B HF Pädagogik/Bildungswissenschaft B HF Pädagogik/Bildungswissenschaft B NF Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen (einschließlich Erweiterung) Didaktik der Grundschule, Lehramt für onderpädagogik, Erweiterung Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung B HF Prävention, Inklusion und Rehabili- B HF

9 - 9 - ommersemester 2017 tation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) prachtherapie B HF Geistigbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, prachheilpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschu- le, (Fachrichtung) mit Didaktik der Grundschule, Lehramt für onderpädagogik Geistigbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, prachheilpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächer- gruppe der Mittelschule, Lehramt für onderpädagogik (Fachrichtung) mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, Gehörlosenpädagogik (Qualifikation), * Geistigbehindertenpädagogik * (Qualifikation), Lernbehindertenpädagogik (Qualifikation), * Lehramt für onderpäda- gogik chwerhörigenpädagogik (Qualifikation), * prachheilpädagogik (Qualifikation), * * (Qualifikation), Lehramt für onderpädagogik Psychologie B HF Psychologie B NF

10 ommersemester 2017 Psychologie: Klinische Psychologie M HF und Kognitive Neurowissenschaften 120 Psychologie: Wirtschafts- Organisations- M HF und ozialpsychologie 120 Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen und für onderpädagogik Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an beruflichen chulen Psychologie mit schulpsychologischem chwerpunkt, Lehramt an Gymnasien (auch Erweiterung) Beratungslehrkraft, Pädagogische Qualifikation Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft B NF Kommunikationswissenschaft B HF Kommunikationswissenschaft B NF Medieninformatik B HF Pharmaceutical ciences B HF Pharmazie Geographie B HF

11 Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des enats der Ludwig-Maximilians- Universität München vom 14. Juli 2016 und der Erklärung des Einvernehmens durch das Bayerische taatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit chreiben vom 22. Juni 2016 (Az. X.2-H LMU/10/10). München, den 14. Juli 2016 gez. Prof. Dr. Bernd Huber Präsident Die atzung wurde am 14. Juli 2016 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 14. Juli 2016 durch Anschlag in der Ludwig-Maximilians-Universität München bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 14. Juli 2016.

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