LEISTUNGSBESCHREIBUNG QSC -Backup

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1 1 Leistung Die QSC AG ( QSC ) stellt dem Kunden unter dem Produktnamen eine Backup-Lösung zur Verfügung, die im Störungsfall die Erreichbarkeit des abzusichernden Daten- und/oder Telefonieproduktes ( Hauptprodukt"), welches ebenfalls durch QSC bereit gestellt wurde und das Produktmerkmal Backup- Ready besitzt, weiterhin ermöglicht. Hierzu kann der Kunde zwischen verschiedenen Anbindungsarten wählen. Wählt der Kunde für das Backup eine niedrigere Bandbreite als für das abzusichernde Hauptprodukt, steht dem Kunden im Backupfall der Dienst nur entsprechend eingeschränkt zur Verfügung. Weitere Details sind der Ziffer 4.1 zu entnehmen. 2 CPE QSC stellt dem Kunden für die Dauer der Laufzeit des Vertrages ein Endgerät (Customer Premises Equipment, Backup-CPE ) zur Verfügung. Das Backup-CPE wird je nach gewählter Installationsvariante durch QSC, ein durch QSC beauftragtes Unternehmen installiert oder durch den Kunden an dem dafür vorgesehenen Port des Endgerätes des damit abzusichernden Hauptproduktes ( CPE") angeschlossen. Bei Ausfall der Anbindung des Hauptproduktes wird die Verbindung in der Regel innerhalb von wenigen Sekunden durch das CPE über die Anbindung des Backup-CPE wieder aufgebaut. Die eingesetzte Backup-Lösung bietet keine Hardwareredundanz in Bezug auf das CPE. Das Backup-CPE wird als Tischgerät, d.h. ohne Rack- Einbauteile bereitgestellt, einige CPE-Typen sind nicht für einen Rack-Einbau vorgesehen. 3 Anbindungsarten & Installation 3.1 Anbindungsarten Anbindungsart SHDSL Die Anbindungsart SHDSL stellt dem Kunden einen breitbandigen Backup-Zugang auf Basis der SHDSL- Technologie (Symmetrical High-bit-rate Digital Subscriber Line) zur Verfügung. Die Leistung besteht je nach gewählter Bandbreite aus der Bereitstellung einer oder mehrerer Teilnehmeranschlussleitunge(n) ( TAL") i.d.r. der Deutsche Telekom AG ( DTAG") sowie einem Backup-CPE. Sofern geographisch verfügbar, sind folgende maximale symmetrische (d.h. in beide Richtungen gleichen) Bandbreiten möglich: SHDSL ANBINDUNGSVARIANTEN Anbindungsvariante SHDSL 2M SHDSL 4M SHDSL 6M SHDSL 8M SHDSL 10M SHDSL 15M SHDSL 20M kbit/s kbit/s kbit/s kbit/s kbit/s kbit/s kbit/s LB-QSC-Backup doc Seite 1/9

2 3.1.2 Anbindungsart ADSL Die Anbindungsart ADSL stellt dem Kunden einen breitbandigen Backup-Zugang auf Basis der ADSL2+-Technologie (Asymmetrical Digital Subscriber Line) zur Verfügung. Die Dienstleistung besteht i.d.r. aus der Bereitstellung einer TAL der DTAG sowie einem Backup-CPE. Sofern geographisch verfügbar, ist folgende maximale asymmetrische Bandbreite (d.h. unterschiedliche Übertragungsrate für die Richtung vom QSC-Netz zum Installationsstandort ( Downstream ) bzw. vom Installationsstandort zum QSC-Netz ( Upstream )) möglich: ADSL ANBINDUNGSVARIANTE Anbindungsvariante (Downstream) (Upstream) ADSL 16M kbit/s kbit/s Anbindungsart SDSL (basic) Die Anbindungsart SDSL (basic) stellt dem Kunden einen breitbandigen Backup-Zugang auf Basis der SDSL- Technologie (Symmetrical Digital Subscriber Line) zur Verfügung. Die Dienstleistung besteht aus der Bereitstellung eines DSL-Anschlusses i.d.r. der DTAG sowie einem Backup-CPE. Die DTAG hat im Rahmen ihrer technischen Vorleistungen die Möglichkeit, die Datenverbindung alle 24 Stunden kurzzeitig zu trennen. Anschließend wird die Datenverbindung automatisch wieder aufgebaut. Sofern geographisch verfügbar, ist folgende maximale symmetrische Bandbreite möglich: SDSL (basic) ANBINDUNGSVARIANTE Anbindungsvariante SDSL (basic) 2M kbit/s Anbindungsart ADSL (basic) Die Anbindungsart ADSL (basic) stellt dem Kunden einen breitbandigen Backup-Zugang auf Basis der ADSLoder ADSL2+-Technologie (Asymmetrical Digital Subscriber Line) zur Verfügung. Die Dienstleistung besteht aus der Bereitstellung eines DSL-Anschlusses auf Basis eines bereits vorhandenen Telefonanschlusses der DTAG, einem Splitter zur Trennung der Sprach- und Daten-Frequenzbänder sowie einem Backup-CPE. Voraussetzung für die Anbindungsart ADSL (basic) ist ein vom Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit zu stellender Telefonanschluss der DTAG (T-Net-Anschluss, T-ISDN Mehrgeräteanschluss, T-ISDN Anlagenanschluss als Basisanschluss). Eine Kündigung des Telefonanschlusses gegenüber der DTAG lässt den Vertrag über unberührt. Eine Beauftragung an T-ISDN Universalanschlüssen (1TR-6-Protokoll) als Basisanschluss, an Datex-P-ISDN Access (Packet Mode 300 nach X.31), an TVPN-/TDN-Lokationen (Anschlüssen) sowie an Mitarbeiteranschlüssen der DTAG ist nicht möglich. Die DTAG hat im Rahmen ihrer technischen Vorleistungen die Möglichkeit, die Datenverbindung alle 24 Stunden kurzzeitig zu trennen. Anschließend wird die Datenverbindung automatisch wieder aufgebaut. LB-QSC-Backup doc Seite 2/9

3 Sofern geographisch verfügbar, ist folgende maximale asymmetrische Bandbreite möglich: ADSL (basic) ANBINDUNGSVARIANTE Anbindungsvariante (Downstream) (Upstream) ADSL (basic) 16M kbit/s kbit/s 3.2 Installation Zur Installation der verschiedenen Anbindungsarten nutzt QSC die vom Kunden im Rahmen der Bestellung übermittelten Daten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Daten korrekt und vollständig sind. QSC prüft die Angaben auf allgemeine Netzverträglichkeit und behält sich vor, ggf. Änderungen in Absprache mit dem Kunden vorzunehmen. QSC weist darauf hin, dass es durch die Übermittlung von fehlerhaften Auftragsdaten durch den Kunden zu Verzögerungen in der Bereitstellung kommen kann, die QSC nicht zu vertreten hat. Dadurch nachweislich entstehende Kosten kann QSC gegenüber dem Kunden geltend machen. QSC beauftragt beim Betreiber des Leitungsnetzes (i.d.r. DTAG) für die Anbindungsarten SHDSL / ADSL sowie SDSL (basic) je nach Anbindungsvariante die Bereitstellung einer oder mehrer TAL am Kundenstandort. Für die Anbindungsart ADSL (basic) beauftragt QSC bei der DTAG die Überlassung eines ADSL-Anschlusses auf Basis der bereits vorhandenen TAL des Telefonanschlusses. Der Betreiber des Leitungsnetzes wird QSC Bereitstellungstermine mitteilen, die QSC dann dem Kunden mitteilt. Weitere Installationsschritte der Anbindungsart ADSL (basic) sind in Ziffer beschrieben. Bei den Anbindungsarten SHDSL / ADSL und SDSL (basic) wird bzw. werden unmittelbar neben die beim Kunden bereits bestehende Teilnehmeranschlusseinheit ( TAE ) des Teilnehmernetzbetreibers je nach Anbindungsvariante eine bzw. weitere neue TAE oder Universalanschlusseinheiten ( UAE ) installiert. Dies gilt nicht, wenn am Kundenstandort zwar eine bzw. mehrere freie TAL bis zum Abschlusspunkt Linientechnik ( APL ) vorhanden ist bzw. sind, jedoch zwischen dem APL des Betreiber des Leitungsnetzes im vom Kunden genutzten Gebäude (üblicherweise im Untergeschoss) und den vom Kunden genutzten Räumlichkeiten keine bestehende Leitung ( Endleitung ) genutzt werden kann Anbindungsart SHDSL / ADSL Ist beim Kunden keine nutzbare Endleitung vorhanden, ist der Kunde für deren Installation verantwortlich. Will der Kunde diese nicht vornehmen (lassen), kann er den betreffenden Vertrag gemäß Ziffer 8.2 kündigen. In der Bereitstellungsvariante Selfinstaller (ohne Vor-Ort-Installation) ist der Kunde selbst für die Installation des CPE verantwortlich; in der Bereitstellungsvariante mit Servicetechniker (inklusive Vor-Ort-Installation) gehört dies zur Leistung von QSC Bereitstellungsvariante Selfinstaller Das Backup-CPE wird mit der Benachrichtigung des TAL-Installationstermins an die vom Kunden im Auftrag mitgeteilte Adresse versendet. Die Installation des Backup-CPE übernimmt der Kunde anhand der beiliegenden Installationsanleitung innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach der Installation der TAL. Der Kunde ist dazu verpflichtet, nur das von QSC zur Verfügung gestellte Backup-CPE an der/die bereitgestellte(n) TAE/UAE sowie CPE des Hauptproduktes anzuschließen. Die Betriebsfähigkeit liegt vor, sobald die Backupanbindung erfolgreich installiert und getestet wurde. Der Inbetriebnahmetest erfolgt im Rahmen der Standardinstallation durch den Kunden in Zusammenarbeit mit dem QSC-Service unter der mitgeteilten Support-Rufnummer. QSC ist berechtigt, die Betriebsfähigkeit der TAL mit Hilfe einer Referenz-CPE für die jeweilige Produktvariante nachzuweisen. QSC wird die Leistung ab Betriebsfähigkeit oder spätestens ab dem fünften (5.) Kalendertag nach der Installation der TAL berechnen. LB-QSC-Backup doc Seite 3/9

4 Bereitstellungsvariante mit Servicetechniker Das Backup-CPE wird mit der Benachrichtigung des TAL-Installationstermins an die vom Kunden im Auftrag mitgeteilte Adresse versendet. Die Installation wird nach Absprache mit dem Kunden durch QSC oder ein durch QSC beauftragtes Unternehmen vorgenommen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Backup-CPE-Installationstermin alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, die nicht im Installationsservice enthalten sind, z.b. die Bereitstellung der Endleitung, des Backup-CPE und einer entsprechenden 230V-Spannungsversorgung in max. 2 m Entfernung vom Installationsstandort und Standort des CPE des Hauptproduktes sowie die Anwesenheit des technischen Ansprechpartners am Installationsort. Die Betriebsfähigkeit liegt vor, sobald die Backupanbindung erfolgreich installiert und getestet wurde. QSC wird die Leistung ab Betriebsfähigkeit berechnen Anbindungsart SDSL (basic) QSC nimmt in den Fällen, in denen sich im Rahmen der Installation herausstellt, dass keine nutzbare Endleitung vorhanden ist, den Bau der Endleitung durch die DTAG vor und installiert die neue TAE oder UAE unmittelbar neben die bereits vorhandene TAE. Die Entgelte für den Bau der Endleitung sind der Preisliste zu entnehmen. Ein Bau der Endleitung durch die DTAG erfolgt nicht, wenn der Aufwand den vertraglichen Leistungsumfang überschreiten würde. Dieser ist wie folgt definiert: Eine Kabellänge von 25 Meter wird bei der Installation nicht überschritten. Bei der Installation der Endleitung müssen keine Brandabschottungen geöffnet oder geschlossen werden. Die Installation der Endleitung erfordert keine Wand- und Deckendurchbrüche. Es ist nicht erforderlich, zur Einhaltung von DTAG-internen Unfallvorschriften einen zweiten Techniker hinzuziehen (bspw. wenn Gerüstarbeiten erforderlich wären). Wird dieser Leistungsumfang überschritten, wird die TAE in unmittelbarer Nähe des APL installiert und die Installation ist abgeschlossen. Für die Installation der weiteren Verkabelungsarbeiten ist in diesem Fall der Kunde verantwortlich. Will der Kunde in diesem Fall die notwendige Verkabelung nicht vornehmen (lassen), kann er den betreffenden Vertrag gemäß Ziffer 8.2 kündigen Bereitstellungsvariante Selfinstaller Für die Bereitstellungsvariante Selfinstaller gelten die Regelungen unter Ziffer entsprechend Bereitstellungsvariante mit Servicetechniker Für die Bereitstellungsvariante mit Servicetechniker gelten die Regelungen unter Ziffer entsprechend Anbindungsart ADSL (basic) QSC nutzt für die Bereitstellung beim Kunden die bereits bestehende TAE des Teilnehmernetzbetreibers. Ist beim Kunden keine nutzbare, vom APL des Betreibers des Leitungsnetzes im vom Kunden genutzten Gebäude (üblicherweise im Untergeschoss) und den vom Kunden genutzten Räumlichkeiten, Endleitung vorhanden, ist der Kunde für deren Installation verantwortlich. Will der Kunde diese nicht vornehmen (lassen), kann er den betreffenden Vertrag gemäß Ziffer 8.2 kündigen Bereitstellungsvariante Selfinstaller Das Backup-CPE sowie der Splitter werden mit der Benachrichtigung über den Termin der Freischaltung des ADSL-Anschlusses an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung mitgeteilte Adresse versendet. Die Installation des Backup-CPE sowie des Splitter übernimmt der Kunde anhand der beiliegenden Installationsanleitung innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach der Installation der Anbindung. Der Kunde ist dazu verpflichtet, nur das von QSC zur Verfügung gestellte Backup-CPE sowie Splitter an der vorhandenen TAE sowie CPE des Hauptproduktes anzuschließen. LB-QSC-Backup doc Seite 4/9

5 Die Betriebsfähigkeit liegt vor, sobald die Backupanbindung erfolgreich installiert und getestet wurde. Der Inbetriebnahmetest erfolgt im Rahmen der Standardinstallation durch den Kunden in Zusammenarbeit mit dem QSC-Service unter der mitgeteilten Support-Rufnummer. QSC ist berechtigt, die Betriebsfähigkeit der TAL mit Hilfe einer Referenz-CPE für die jeweilige Produktvariante nachzuweisen. QSC wird die Leistung ab Betriebsfähigkeit oder spätestens ab dem fünften (5.) Kalendertag nach der Installation der Anbindung berechnen Bereitstellungsvariante mit Servicetechniker Das Backup-CPE wird mit der Benachrichtigung des Installationstermins der Anbindung an die vom Kunden im Auftrag mitgeteilte Adresse versendet. Die Installation wird nach Absprache mit dem Kunden durch QSC oder ein durch QSC beauftragtes Unternehmen vorgenommen. Die zur Realisierung ggf. notwendige technische Aufrüstung der Endleitung hat durch den Kunden zu erfolgen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Backup-CPE-Installationstermin alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, die nicht im Installationsservice enthalten sind, z.b. die Bereitstellung der Endleitung, des Backup-CPE und einer entsprechenden 230V-Spannungsversorgung in max. 2 m Entfernung vom Installationsstandort und Standort des CPE des Hauptproduktes sowie die Anwesenheit des technischen Ansprechpartners am Installationsort. Die Betriebsfähigkeit liegt vor, sobald die Backupanbindung erfolgreich installiert und getestet wurde. QSC wird die Leistung ab Betriebsfähigkeit berechnen. 4 Produktmerkmal 4.1 Erhöhung der Diensteverfügbarkeit des Hauptproduktes Der Einsatz von erhöht die Diensteverfügbarkeit des jeweiligen Hauptprodukts um 0,5 Prozentpunkte, sofern eine Kombination von Hauptprodukt und Backup-Variante gewählt wird, die gemäß der nachstehenden Tabelle möglich ist. Bei den anderen Kombinationen erhöht sich die Diensteverfügbarkeit des Hauptproduktes durch den Einsatz von nicht. Anbindungsart der Backup-Variante Anbindungsart des Hauptproduktes SHDSL SDSL ADSL ADSL (basic) (basic) WLL SHDSL nein ja nein ja ja ja SDSL (basic) ja nein ja nein ja ja ADSL nein ja nein ja ja ja ADSL (basic) ja nein ja nein ja ja Leased Line Die zu Grunde liegende Anbindungsart sowie Bandbreite des Hauptproduktes ist dem Punkt Backup-Ready der Leistungsbeschreibung des Hauptproduktes zu entnehmen. QSC empfiehlt zur Absicherung aller Leistungsmerkmale des Hauptproduktes eine Backupanbindung mit mindestens der gleichen maximalen Bandbreite. Eine Kombination von und QSC -Company-VPN ist nicht möglich. 5 Allgemeine Rahmenparameter 5.1 MTU-Size Die zur Verfügung gestellte MTU-Size beträgt maximal Bytes. Um funktionelle Beeinträchtigungen zu vermeiden, stellt der Kunde sicher, dass die vom Kunden verwendeten Applikationen keine größeren MTU- Sizes benötigen. LB-QSC-Backup doc Seite 5/9

6 5.2 Bandbreite Die angegebenen Bandbreiten basieren auf Datenpaketen der Größe Byte und ohne Abzüge weiterer auf IP basierender Protokolloverheads. Werden weitere Protokolle verwendet oder kleinere Datenpakete verschickt, sinkt die entsprechende Nettobandbreite für den Kunden. Die realisierbare Bandbreite kann erst bei Inbetriebnahme der Anbindung festgestellt werden und ist unter anderem abhängig von der Qualität und der Länge der TAL. Die angegebenen Bandbreiten sind daher Maximalwerte. Darüber hinaus kann sich nach Inbetriebnahme durch die Bereitstellung weiterer, auch fremder, TAL am Installationsstandort herausstellen, dass die zunächst realisierte Bandbreite nicht aufrecht erhalten werden kann. Soweit der Kunde die Leistung in der Bereitstellungsvariante Selfinstaller beauftragt, steht es ihm frei, die Anbindung nach Installation des Backup-CPE selbst durchzumessen. Ergibt die Messung, dass die maximale Bandbreite nicht erreicht werden kann, kann der Kunde QSC hierüber informieren. Soweit der Kunde die Leistung in der Bereitstellungsvariante mit Servicetechniker beauftragt, wird die Anbindung nach Installation des Backup-CPE von QSC durchgemessen. Ergibt die Messung, dass die maximale Bandbreite dauerhaft nicht erreicht werden kann, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die durch den Kunden beauftragte Anbindungsart SHDSL wird mit mindestens 75% der angegebenen maximal erreichbaren Bandbreite bereitgestellt. Sollte festgestellt werden, dass 75% der angegebenen Bandbreite dauerhaft nicht erreicht werden können, kann der Kunde den Vertrag kostenfrei kündigen oder ein Downgrade auf die tatsächlich erreichte Bandbreite beauftragen. Für den Fall, dass zwar 75% der maximalen Bandbreite tatsächlich erreicht werden, die tatsächlich erreichte Bandbreite die maximale Bandbreite einer anderen Produktvariante (mit einem niedrigeren monatlichen Entgelt) jedoch unterschreitet, steht es dem Kunden frei, bei QSC ein der tatsächlich erreichten Bandbreite entsprechendes Downgrade zu beauftragen, sofern aus technischer Sicht keine Einschränkungen bestehen. Kann die maximale Bandbreite für die Anbindungsart SDSL (basic) zu höchstens 75% realisiert werden, steht es dem Kunden frei, den jeweiligen Einzelvertrag zu kündigen. Kann die Bandbreite für die Anbindungsart ADSL / ADSL (basic) nicht innerhalb eines Bandbreitenkorridors zwischen 6304 und kbit/s im Downstream sowie zwischen 576 und 1024 kbit/s im Upstream realisiert werden, steht es dem Kunden frei, den jeweiligen Einzelvertrag zu kündigen. Stellt QSC bereits im Bereitstellungsprozess der Backup-Anbindung fest, dass die maximale Bandbreite nicht erreicht werden kann und erklärt sich der Kunde schon vor der Bereitstellung damit einverstanden, entfällt das Kündigungsrecht. Eine Kündigung des Kunden kann nur innerhalb von sechs (6) Wochen nachdem er Kenntnis vom Ergebnis des Inbetriebnahmetests erlangt hat, erfolgen. Im Falle einer Kündigung des Kunden sind Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz nutzloser Aufwendungen ausgeschlossen. Sofern der Kunde das vorstehende Kündigungsrecht nicht oder noch nicht ausgeübt hat, gilt die erzielte Bandbreite als vereinbart, ohne dass sich die Gegenleistung ändert. QSC wird bei Mitteilung des Ergebnisses des Inbetriebnahmetests auf diese Rechtsfolge hinweisen. 6 Netzmanagement und Service Das Netzwerk von QSC wird im Network Operation Center der QSC an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden überwacht. Die Verfügbarkeit des QSC-Backbones beträgt mindestens 99,9 % im Jahresdurchschnitt. Die Diensteverfügbarkeit beträgt im Jahresdurchschnitt für die Anbindungsart SHDSL sowie ADSL mindestens 98,9 %,für die Anbindungsart SDSL (basic) mindestens 97,5% und für die Anbindungsart ADSL (basic) mindestens 97,0%. Planmäßige oder dem Kunden mitgeteilte Wartungsarbeiten, Behinderungen des Zugangs zum Kundenstandort im Fehlerfall, Zeitverluste, die nicht von QSC verschuldet sind sowie Zeitverluste durch Verzögerungen bei der Entstörung, für die QSC nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit des QSC-Backbones oder der Diensteverfügbarkeit ein. LB-QSC-Backup doc Seite 6/9

7 6.1 Service und Entstörung QSC beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten gemäß den folgenden Regelungen: Annahme von Störungsmeldungen Störungsmeldungen des Kunden werden täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr unter folgenden Kontaktdaten entgegengenommen: Tel.: Adresse: MTTR Es gelten die Regelungen des jeweiligen Hauptproduktes CPE-Austausch Der Kunde meldet eine Störung am von QSC bereitgestellten Backup-CPE unverzüglich mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung an QSC. Ist ein Austausch notwendig, wird ein neues Backup-CPE unverzüglich nach entsprechender Diagnose durch den QSC-Support kostenfrei verschickt. Bestellt der Kunde die optionale Dienstleistung CPE-Expressaustausch, wird das neue Backup-CPE innerhalb von 6 Stunden nach Eingang der Bestellung bei QSC an die vom Kunden genannte Adresse ausgeliefert. Die Dienstleistung CPE- Expressaustausch wird gemäß der Preisliste berechnet. Ein telefonischer Support wird durch QSC während der telefonischen Service-Zeiten unter der QSC-Supportline geleistet. Für die Installation des Backup-CPE gilt Ziffer Wartungsarbeiten Zur Optimierung und Leistungssteigerung des Netzes und der technischen Systeme sieht QSC Wartungsfenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor. Diese liegen nach Möglichkeit in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 0:00 und 6:00 Uhr, können jedoch bei Bedarf auch an Werktagen durchgeführt werden. Sollte ein solches sonstiges Wartungsfenster von QSC in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde mindestens drei (3) Werktage im Voraus informiert. Während der Wartungszeit wird QSC die Möglichkeit eingeräumt, ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb zu nehmen. 6.3 Mitwirkungspflichten Ist für eine Entstörung der Zugang zu einem Standort des Kunden erforderlich (z.b. zur Entstörung bzw. zum Austausch des Backup-CPE), so ist vom Kunden sicherzustellen, dass QSC zu den von QSC genannten Zeiten Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Kunden erhält und dass ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, der befugt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und der über die zur Entstörung erforderlichen Informationen verfügt. Sollten diese Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht eingehalten werden, wird die entsprechende Verzögerung bei der Berechnung der MTTR nicht berücksichtigt. QSC bleibt jedoch verpflichtet, die Entstörung vorzunehmen. Des Weiteren wird der Zeitraum zwischen dem von QSC erwünschten Zutrittstermin und dem Zeitpunkt, zu dem der Zutritt ermöglicht wird, bei der Berechnung der Diensteverfügbarkeit nicht gewertet. LB-QSC-Backup doc Seite 7/9

8 7 Change Requests 7.1 Tarifänderung Eine Tarifänderung ist frühestens nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit möglich. Verbunden mit dem Tarifwechsel ist der Beginn einer neuen Mindestvertragslaufzeit von wahlweise 12, 24 oder 36 Monaten, sofern die Parteien im Einzelfall nichts anderes vereinbaren. 7.2 Upgrade/ Downgrade Für Upgrades auf eine höherwertige (bspw. von einer asymmetrischen zu einer symmetrischen) Anbindungsart oder auf die gleiche Anbindungsart mit einer höhere Bandbreite gelten die Einrichtungsentgelte der gewünschten neuen Anbindungsvariante gemäß der aktuellen Preisliste. Sofern aus technischer Sicht Einschränkungen hinsichtlich des Upgrades bestehen, bspw. kein freier Port verfügbar ist, behält sich QSC vor, das Upgrade durch eine Neuanschaltung zu realisieren. Ein Downgrade auf eine geringwertige (bspw. von einer symmetrischen zu einer asymmetrischen) Anbindungsart oder auf die gleiche Anbindungsart mit geringerer Bandbreite ist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Für Downgrades gelten die Einrichtungsentgelte der gewünschten neuen Produktvariante gemäß der aktuellen Preisliste. Sofern aus technischer Sicht Einschränkungen hinsichtlich des Downgrades bestehen, bspw. in der Portverwaltung, so behält es sich QSC vor, das Downgrade durch eine Neuanschaltung zu realisieren. Verbunden mit dem Upgrade ist der Neubeginn mit mindestens der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, mit einem Downgrade der Beginn einer neuen Mindestvertragslaufzeit. Upgrades sind für die Anbindungsart ADSL (basic) frühestens nach dem Ablauf von zwölf (12) Monaten Mindestvertragslaufzeit und für die restlichen Anbindungsarten nach sechs (6) Monaten möglich. 7.3 Umzug Wenn der Kunde innerhalb des von QSC versorgten Gebietes umzieht, gilt für die Neuaktivierung von QSC - Backup am neuen Standort das jeweilige Einrichtungsentgelt und der Ablauf analog einer Neuanschaltung entsprechend der gewählten Bereitstellungsvariante. Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit des bestehenden Produktes beginnt in diesem Falle ab Bereitstellung der Anbindung am neuen Standort neu. Wenn der Kunde in ein nicht von QSC versorgtes Gebiet umzieht oder systemimmanente Gründe gegen eine Neuanschaltung am neuen Standort vorliegen (bspw. keine Produktverfügbarkeit aufgrund des Netzausbaus am neuen Standort), ist der Kunde gegen Zahlung von 50% der bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit des Vertrages noch ausstehenden Entgelte zur vorzeitigen Kündigung der Anbindung berechtigt. 8 Sonstiges 8.1 Stornierung Eine kostenfreie Änderung oder Stornierung der Bestellung einer Backup-Anbindung ist, mit Ausnahme der Anbindungsart SDSL (basic), bis zur verbindlichen Auftragsbestätigung durch QSC möglich. QSC ist nicht verpflichtet, spätere Stornierungen zu akzeptieren, wird diese aber im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegebenenfalls akzeptieren. Für jede nach der Auftragsbestätigung und vor der Leistungsbereitstellung durch QSC akzeptierte Stornierung ist QSC berechtigt, dem Kunden ein einmaliges Entgelt gemäß der Preisliste in Rechnung zu stellen. Nach der Leistungsbereitstellung ist keine Stornierung mehr möglich. LB-QSC-Backup doc Seite 8/9

9 8.2 Außerordentliche Kündigung wegen fehlender Endleitung Will der Kunde die gegebenenfalls notwendige Installation einer Endleitung zwischen APL und den vom Kunden genutzten Räumlichkeiten nicht vornehmen (lassen), kann er den betreffenden Vertrag außerordentlich kündigen. Zeigt der Kunde QSC nicht innerhalb von einer (1) Woche nach der Information über die fehlende Endleitung an, dass er die Endleitung selbst stellt bzw. sie vornehmen lässt, ist auch QSC zur Kündigung berechtigt. In beiden Fällen ist QSC berechtigt, dem Kunden ein einmaliges Entgelt gemäß der Preisliste zu berechnen. Ansprüche des Kunden aufgrund seiner Kündigung oder der Kündigung durch QSC sind ausgeschlossen. 8.3 Zusätzliche Anfahrt QSC ist berechtigt, dem Kunden für jede zusätzliche Anfahrt, die notwendig wird, weil der Kunde im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess oder bei Beauftragung eines Servicetechnikers trotz mitgeteiltem Termin nicht angetroffen wird, ein einmaliges Entgelt gemäß der Preisliste zu berechnen. QSC wird den Kunden bei Mitteilung des Termins ausdrücklich auf die Auswirkung auf diese Kostenfolge hinweisen. 8.4 Ungerechtfertigte Entstörung QSC ist berechtigt, dem Kunden für jede Störungsbeseitigungsmaßnahme, bei der die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Dritten lag, für den QSC nicht einzustehen hat, ein einmaliges Entgelt gemäß der Preisliste zu berechnen. 8.5 Entgelte Im Bezug auf alle Entgelte unter dieser Ziffer 8 steht dem Kunden jeweils der Nachweis niedrigerer, QSC der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten offen. LB-QSC-Backup doc Seite 9/9

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