2. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren
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- Karsten Michel
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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/ K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Täter ohne festen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3979 vom 22. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in Rheinland-Pfalz eingeleitet (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 nach 153 StPO 153 a StPO und 170 Abs. 2 StPO in Rheinland-Pfalz eingestellt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 3. In wie vielen Fällen erfolgte gegen Angeklagte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in Rheinland-Pfalz eine Verurteilung (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. In wie vielen Fällen erfolgte in Rheinland-Pfalz, um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen, die Erhebung einer Sicher heitsleistung nach 132 Abs. 1 StPO (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 5. In wie vielen Fällen erfolgte in Rheinland-Pfalz, um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen, die Beschlagnahmung von Beförderungsmitteln und anderen Sachen, die der Beschuldigte mit sich führt und die ihm gehören nach 123 Abs. 3 StPO (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 6. Wie viele beschleunigte Verfahren nach den 417 ff. StPO wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in Rheinland-Pfalz durchgeführt? 7. Wie viele Personen sind in Rheinland-Pfalz zur Festnahme nach 131 StPO und zur Aufenthaltsermittlung nach 131 a StPO ausgeschrieben (bitte nach Staatsangehörigkeiten)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Angaben über die Zahl der eingeleiteten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sowie über sonstige Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften werden in der (bundeseinheitlichen) Statistik über Ermittlungsverfahren bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (Staatsanwaltschaftsstatistik StA-Statistik) erfasst. Angaben über die abgeurteilten und verurteilten Personen ergeben sich aus der ebenfalls bundeseinheitlichen Strafverfolgungsstatistik. Eine Aufgliederung nach Beschuldigten bzw. Verurteilten mit festem Wohnsitz oder ohne festen Wohnsitz in Deutschland erfolgt in den beiden genannten Statistiken nicht. Angaben zu den Fragen 1 bis 3 der Anfrage aus der Staatsanwaltschaftsstatistik bzw. der Strafverfolgungsstatistik sind daher nicht möglich. Auch werden Fälle, in denen nach 132 Abs. 1 StPO Anordnungen einer Sicherheitsleistung bzw. Beschlagnahmen nach 132 Abs. 3 StPO erfolgen, nicht statistisch erfasst. Zu den Fragen 4 und 5 der Anfrage können daher ebenfalls keine Angaben erfolgen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2016
2 Drucksache 16/6085 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen 1, 6 und 7 der Kleinen Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Lediglich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ergeben sich Angaben zu den Tatverdächtigen mit festem Wohnsitz oder ohne festen Wohnsitz, die Rückschlüsse auf die Größenordnung der Anzahl von Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland zulassen. Nachfolgende Tabelle weist die in der Polizeilichen Kriminalstatistik Rheinland-Pfalz registrierten Fallzahlen von aufgeklärten Fällen für die Jahre 2011 bis 2014 aus, bei denen der Tatverdächtige entweder ohne festen Wohnsitz in Deutschland war oder seinen Wohnsitz zum Tatzeitpunkt außerhalb Deutschlands hatte. Valide Fallzahlen für das Jahr 2015 liegen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur noch nicht vor. Fälle mit Tatverdächtigen ohne festen Wohnsitz und mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands Fallzahlen von Tatverdächtigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland oder mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands Davon: Ohne festen Wohnsitz Davon: Wohnsitz außerhalb Deutschland Daneben registriert die Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik auch Fälle, bei denen der Tatverdächtige unbekannten Wohnsitzes war. Die nachfolgende Tabelle weist diese Fallzahlen für Rheinland-Pfalz aus: unbekannter Wohnsitz Für die Fallzahlen hat die Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Rheinland-Pfalz folgende Tatverdächtigenzahlen registriert. Die Auswertung zur Anzahl der Tatverdächtigen beruht auf der sogenannten echten Tatverdächtigenzählung: Hat ein Tatverdächtiger innerhalb eines Berichtsjahres mehrere Straftaten begangen, wird er bei der Gesamtzahl nur einmal gezählt. Bei Mehrfachtätern ist die bei der letzten Tatzeit aktuelle Staatsangehörigkeit maßgeblich Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz in Deutschland oder mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands Davon: TV ohne festen Wohnsitz Davon: TV mit Wohnsitz außerhalb Deutschland TV mit unbekanntem Wohnsitz Aufgliederungen nach Staatsangehörigkeiten ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 4. Zu Frage 6: Aus der bereits genannten Staatsanwaltschaftsstatistik ergeben sich die folgenden Zahlenangaben über Anträge auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren: 2011: 242 Anträge 2012: 216 Anträge 2013: 107 Anträge 2014: 94 Anträge. Für das Jahr 2015 liegen die Zahlen noch nicht vor. 2
3 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/6085 Zu Frage 7: Aktuell sind in Rheinland-Pfalz Personen aufgrund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls zur Festnahme (Anlage 5) und Beschuldigte zur Aufenthaltsermittlung (Anlage 6) ausgeschrieben. Auf eine Auswertung der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebenen Zeugen bzw. Auskunftspersonen wurde im Kontext der Anfrage verzichtet. Der Bestand ist grundsätzlich zeitlich unbefristet. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Polizei in ihren Informationssystemen im Zusammenhang mit Fahndungsausschreibungen keine Angaben zum Wohnsitz erfasst. Anzahl und Staatsangehörigkeiten von Personen, die zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben sind, können deshalb nur ohne Berücksichtigung des Wohnsitzes dargestellt werden. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister 3
4 Drucksache 16/6085 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 4
5 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/6085 5
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12 Drucksache 16/6085 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 12
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15 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/
16 Drucksache 16/6085 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 16
17 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/
18 Drucksache 16/6085 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 18
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