In welchem Zusammenhang steht SEPA mit der PSD (Payment Service Directive)?
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- Frank Adler
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, seitens der EU-Kommission wurde nun das Ende der heute in Europa eingesetzten nationalen Zahlungsverkehrssysteme verkündet. Für alle Unternehmen bedeutet dies einen massiven Einschnitt in die bisherigen Abläufe im Zahlungsverkehr. Die vertrauten DTA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften, auf die Ihre gesamten Prozesse im Zahlungsverkehr abgestimmt sind, können ab dem nicht mehr genutzt werden. Künftig sind alle Zahlungen - auch innerhalb Deutschlands - über das SEPA-Format auszuführen. In 2012 möchten wir Sie im Monatsrhythmus aktuell zu verschiedenen SEPA-Themen informieren. Wir möchten erreichen, dass Sie uns auch künftig als den starken Partner in allen Fragen zum Thema Zahlungsverkehr an Ihrer Seite sehen. SEPA ist die Zukunft des nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs und zeichnet sich aus durch: ein einheitliches Format europaweit transparente Preise festgelegte Fristen / Laufzeiten einheitlicher Rechtsrahmen einheitlich grenzüberschreitende Lastschrift in Europa In welchem Zusammenhang steht SEPA mit der PSD (Payment Service Directive)? Die PSD bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes für den Zahlungsverkehr und ist seit dem 31. Oktober 2009 in Deutschland umgesetzt. Die Richtlinie bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die z.b. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in insgesamt 26 neuen Paragraphen umgesetzt wurden.
2 Ziel ist es, grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher zu machen wie nationale Zahlungen innerhalb eines Mitgliedsstaates den Wettbewerb zu verbessern, indem die Zahlungsverkehrsmärkte für neue Anbieter geöffnet werden, was zu höherer Effizienz und geringeren Kosten führen soll die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraum SEPA zu schaffen. Jedoch gilt die PSD nur in 30 Ländern des SEPA-Raums, da sie in der Schweiz und in Monaco nicht in nationales Recht umgewandelt wurde. Welche Währungen fallen unter die PSD? PSD-relevante Währungen: o 17 EU-Staaten mit EURO-Bargeld: o EU-Staaten ohne EURO-Bargeld: o EFTA-Staaten: EUR BGN, DKK, GBP, LVL, LTL, PLN, RON, SEK, HUF, CZK NOK, ISK, CHF (für Liechtenstein) Achtung: o Eine CHF-Überweisung nach/aus Liechtenstein fällt ebenfalls unter die PSD, da in Liechtenstein die PSD gilt. o Eine CHF-Überweisung in die Schweiz oder auch in ein anderes EU-27-Land fällt nicht unter die PSD, da die Schweiz die PSD nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
3 Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Im obigen Teil des Newsletter informierten wir Sie über die teilnehmenden Länder und die betroffenen Währungen. Hier ein Schaubild für welche Zahlungsinstrumente die PSD gilt: Die vollständigen Neuregelungen des zivilen Zahlungsverkehrsrechts haben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in insgesamt 26 neuen Paragraphen Einzug gehalten. Die Informationspflichten der Banken bei der Erbringung von Zahlungsdiensten stehen in der Ergänzung des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB). Hier und in den nächsten Ausgaben unseres Newsletters werden wir Ihnen einige Paragraphen näher erläutern. 675 t Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Bzgl. der Wertstellung von Zahlungen darf seitens der Bank nicht zum Nachteil des Kunden von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Mittelzuflussprinzip o o Gutschrift: Der Zahlungsdienstleister der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den eingegangenen Betrag unverzüglich dem Zahlungsempfänger zur Verfügung zu stellen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist. Wertstellung nach tatsächlichem Geldeingang Belastung: Eine Belastung auf dem Zahlungskonto des Zahlers ist so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum frühestens der Zeitpunkt ist, an dem dieses Zahlungskonto mit dem Zahlungsbetrag belastet wird. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
4 Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am Am 14. Februar 2012 hat das Europäische Parlament das Ende-Datum für die bisherigen nationalen Zahlungsverfahren im gesamten SEPA-Raum festgelegt. Wie bereits in unserem SEPA-Newsletter Nr. 1 berichtet, werden demnach ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften im bisherigen DTA-Verfahren und damit die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl im Inlandszahlungsverkehr nicht mehr möglich sein. Wie bei grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften bereits heute üblich, werden künftig auch im Inland nur noch IBAN und BIC Anwendung finden. Das Datenformat der Auftragsauflieferung ist dann XML. Hinweis: Eine Sonderregelung soll es für das in Deutschland bewährte und weit verbreitete Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) geben. Für dieses Verfahren wird es bis zum 1. Februar 2016 eine Übergangsfrist geben dies wird noch in einem entsprechenden Übergangsgesetz geregelt. Ebenfalls bis zum 1. Februar 2016 soll es für Verbraucher (Privatpersonen) eine Übergangsregelung für die Erteilung von Zahlungsaufträgen geben. Bis zu diesem Datum wird es erlaubt sein, Zahlungen mit den bekannten Kontodaten (in Deutschland: Kontonummer und Bankleitzahl) aufzuliefern. Diese Übergangsregelung gilt jedoch nicht für Unternehmen und Institutionelle (= Nicht-Verbraucher).
5 Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Anhand der folgenden Übersicht möchten wir Ihnen verdeutlichen, welche Lastschriftvarianten heute existieren und welche Möglichkeiten die SEPA-Welt bietet: Wer darf was mit wem? Zahlungspflichtiger / Zahlungsempfänger Verbraucher * / Verbraucher Verbraucher / Nicht- Verbraucher ** Nicht-Verbraucher / Verbraucher Nicht-Verbraucher / Nicht-Verbraucher heutige DTA-Welt Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag SEPA-Basis- Lastschrift (Core) SEPA-Welt SEPA-Firmen- Lastschrift (B2B) nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt * Verbraucher = natürliche Personen ** Nicht-Verbraucher = juristische Personen, Vereine, Selbstständige in ihrer Firmenrolle In vielen Veröffentlichungen wurde bisher davon ausgegangen, dass die bestehenden Einzugsermächtigungen nicht in der SEPA-Welt genutzt werden dürfen. Dies hätte für Sie als Lastschrifteinreicher einen erheblichen Mehraufwand zur Folge gehabt. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass es aufgrund einer Umdeutungslösung ab dem 9. Juli 2012 möglich sein wird, SEPA-Basis-Lastschriften auf der Grundlage bestehender Einzugsermächtigungen zu nutzen, wenn die Einzugsermächtigungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form beim Einreicher vorliegen/vorhanden sind. Pflicht des Lastschrifteinreichers wird es sein, den Zahlungspflichtigen über die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Basis-Lastschriftmandat bzgl. Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Zeitpunkt der Umstellung zu informieren. Insofern besteht für Sie zurzeit in dieser Hinsicht noch kein akuter Handlungsbedarf. Dennoch möchten wir Ihnen bereits heute einen Mustertext an die Hand geben, mit dem Sie Ihre Geschäftspartner über die beabsichtigte Nutzung der Umdeutungslösung informieren können.
6 Den Themenkomplex SEPA-Lastschriften werden wir in den nächsten Ausgaben des Newsletters ausführlich behandeln. Es ist uns jedoch ein Anliegen, Ihnen bereits heute die aktuelle Entwicklung bzgl. der Umdeutungslösung zu verdeutlichen. Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) SEPA-Firmenlastschrift-Mandate dürfen ausschließlich zwischen Nicht-Verbrauchern (siehe Tabelle Seite 3) vereinbart werden. Eine Umdeutungslösung analog zur Einzugsermächtigung wird es beim Abbuchungsauftrag nicht geben. Bestehende Abbuchungsaufträge zwischen zwei Nicht-Verbrauchern sind durch SEPA-Firmen- Lastschrift-Mandate zu ersetzen. Ein Musteranschreiben haben wir Ihnen beigefügt. Wir werden in den nächsten Newslettern u. a. über folgende Punkte berichten: Funktionsweise der SEPA-Firmen-Lastschrift, Mandatstext für die SEPA-Firmen-Lastschrift, Einholung, Inhalt und Nutzungsmöglichkeiten der Gläubiger-Identifikationsnummer, Mustertext für die Einholung von SEPA-Firmenlastschrift-Mandaten. Legende: AZV: B2B: BGB: DTA: IZV: PSD: SEPA: WP: Auslandszahlungsverkehr Business-to-Business Bürgerliches Gesetzbuch Datenträgeraustausch Inlandszahlungsverkehr Payment Service Directive Single Euro Payments Area Wertpapier
7 Auswirkungen des neuen Zahlungsverkehrsrechts auf Ihre tägliche Arbeit Ausführungsfristen / Laufzeiten Seit dem 1. Januar 2012 bringen wir Ihre Überweisungen und Lastschriften noch schneller ans Ziel. Die im nationalen Zahlungsverkehr durch uns bereits seit Jahren gelebte Praxis, dass nahezu jede Empfängerbank spätestens am auf die Ausführung folgenden Arbeitstag erreicht wurde, wird jetzt aufgrund gesetzlicher Vorgaben ( 675 s BGB - Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge) zum Standard. Folgende Zahlungen sind davon betroffen: Inlandszahlungsverkehr (in EURO) SEPA-Aufträge Auslandszahlungsverkehr (die der PSD unterliegen) Wir bieten bereits heute schnelle und komfortable Zahlungsverkehrstransaktionen. Inlandszahlungen innerhalb der genossenschaftlichen Bankengruppe bei einem Marktanteil > 35 % erreichen schon jetzt taggleich Ihre Geschäftspartner. Die Schnelligkeit der Auftragsausführung hat allerdings Auswirkungen auf die Widerruflichkeit der Zahlungsaufträge. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eines Widerrufs von Zahlungsaufträgen gestrichen ( 675 n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen), denn mit Zugang des Auftrages und Einhaltung der bankindividuellen Cut-Off-Zeiten (spätester Zeitpunkt zur Auflieferung von Zahlungsaufträgen bei der Bank für die taggleiche Ausführung von Zahlungen) beginnt die Ausführungsfrist. Hinweis: Selbstverständlich werden wir sofern die Zahlungsaufträge noch in unserem Einflussbereich zur Verarbeitung liegen Ihre Wünsche bzgl. eines Widerrufes berücksichtigen. Erkundigen Sie sich zudem bei den weiteren von Ihnen im Zahlungsverkehr genutzten Banken nach deren Cut-Off-Zeiten. Der Genossenschaftliche FinanzVerbund weiß auch hier zu überzeugen!
8 Für welche Bereiche ist das Thema SEPA wichtig? Verschiedene Bereiche / Abteilungen Ihres Unternehmens, die im Tagesgeschäft sonst keine Berührungspunkte zum Zahlungsverkehr und somit zur Volksbank / Raiffeisenbank bzw. der WGZ BANK haben, müssen ebenfalls in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob das Thema SEPA auch für deren Aufgabenstellung wichtig und interessant ist (Grafik Seite 3). Stellen Sie bitte sicher, dass auch dieser Personenkreis die benötigten Informationen erhält, in dem Sie uns eine Rückmeldung geben, wen wir in die -Verteil-Liste für diesen Newsletter aufnehmen sollen.
9 Grafik: Bereiche, die in einem Unternehmen von SEPA betroffen sein können.
10 IBAN - die Schreckliche hat den Schrecken verloren Die International Bank Account Number, kurz IBAN genannt, ist eine international standardisierte Nummer, welche jedes Girokonto eindeutig bezeichnet und definiert. Sie wurde entwickelt, um die Zahlungsverkehrssysteme zu verbessern bzw. zu vereinheitlichen und hat mittlerweile auch in Nicht-SEPA-Länder (z. B. Türkei) Einzug gehalten. Die in der Presse schon als die Schreckliche verrufene IBAN ist in Wirklichkeit gar nicht so schlimm. Vielleicht liegt es auch daran, dass sich viele Bundesbürger noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Eine Befragung der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Tolina unter repräsentativen Bundesbürgern hat ergeben, dass 44 Prozent der Bevölkerung nicht wissen, dass die 22-stellige Einheitskontonummer in Deutschland in zwei Jahren verpflichtend sein wird. Sie enthält demnach schon heute bekannte Details, wie die bisherige Kontonummer (zehnstellig, ggf. aufgefüllt mit führenden Nullen) und die heutige Bankleitzahl und wird angeführt von dem jeweiligen Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und einer zweistelligen, kontoindividuellen Prüfziffer. Der Vorteil dieser Prüfziffer ist, dass dadurch Falschbuchungen weitestgehend verhindert werden. Im Übrigen sind wir in Deutschland noch gut weggekommen : In Frankreich, Griechenland und Italien umfasst die IBAN insgesamt 27 und in Polen und Ungarn 28 Stellen. Ihre IBAN finden Sie schon seit Jahren auf Ihren Kontoauszügen und sollte, falls noch nicht geschehen, unbedingt auf Ihren Rechnungen und Briefbögen angegeben werden und dies zusammen mit dem BIC Ihrer genossenschaftlichen Bank. Der BIC oft auch als SWIFT-Code bezeichnet besteht aus acht oder elf alphanumerischen Stellen und dient der eindeutigen Identifizierung der Bank, da dies durch die ausschließliche Verwendung der IBAN vor allem im Ausland heute noch nicht gewährleistet werden kann. Legende: BIC: Cut-Off-Zeiten: IBAN: SWIFT: Bank Identifier Code spätester Zeitpunkt zur Auflieferung von Zahlungsaufträgen bei der Bank für die taggleiche Ausführung von Zahlungen International Bank Account Number Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
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