Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - KVdR. Martina Grallert Stand
|
|
- Jörg Michel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - KVdR Martina Grallert Stand
2 Inhaltsverzeichnis Unternehmensinformationen Versicherungs- und Beitragspflicht für Waisenrentner Pflichtversicherung in der KVdR Freiwillige Versicherung als Rentner Kapitalzahlungen 2 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
3 Die Audi BKK 29 Standorte Hauptsitz Ingolstadt bundesweit geöffnet niedriger Zusatzbeitrag von 0,7 % Platz 24 von 113 gesetzlichen Krankenkassen hervorragende Wirtschaftlichkeit prämierte Leistungen und Services 3 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
4 Versichertenentwicklung Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
5 Versichertenstruktur Familienangehörige Rentner freiwillige Mitglieder Pflichtmitglieder Gesamt Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
6 Waisenrentner Versicherungspflicht Rentenantrag Rentenbezug Ausnahme private Krankenversicherung Vorrangversicherung Familienversicherung 6 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
7 Waisenrentner - Beiträge 18. Lebensjahr 23. Lebensjahr ohne Erwerbstätigkeit 25. Lebensjahr in Schulund Berufsausbildung Beitragsfreiheit ohne Altersgrenze bei Behinderung Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Rentenantragsteller vor 18. Lebensjahr 7 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
8 Vorversicherungszeit KVdR Rahmenfrist erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Tag der Eheschließung Vollendung des 18. LJ. Tag der Rentenantragstellung 2. Hälfte mind. 9/10 gesetzlich krankenversichert 8 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
9 Rechtsänderung Pauschale Anrechnung von drei Jahren auf die Vorversicherungszeit für jedes leibliche Kind Adoptivkind Stiefkind Pflegekind Mehrfachberücksichtigung Irrelevante Faktoren Umfang der Betreuung/Erziehung erste oder zweite Hälfte des Erwerbslebens Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Zeitpunkt des Eltern-Kind-Verhältnisses 18. Lebensjahr Prüfung der Krankenkassen in Bestandsfällen nur auf Antrag 9 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
10 Beiträge der Rentner 10 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
11 Beiträge der Rentner Beispiel 1: Einnahmen Berechnung Rente Versorgungsbezüge Arbeitseinkommen Gesamt Das übersteigende Arbeitseinkommen in Höhe von 850 bleibt bei der Berechnung der Beiträge unberücksichtigt. Beitragsbemessungsgrenze KV/PV mtl Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
12 Beiträge der Rentner Beispiel 2: Einnahmen Beiträge KV PV (Kinder) Rente ,00 38,25 Versorgungsbezüge ,50 12,75 Vermietung/Verpachtung 650 0,00 0,00 Arbeitseinkommen ,60 5,10 Gesamt ,10 56,10 Beitragsbelastung 283,20 bei Pflichtversicherung Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 650 bleiben bei der Berechnung der Beiträge unberücksichtigt. 12 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
13 Rente und Beschäftigung 13 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
14 Freiwillige Versicherung Einnahmen zum Lebensunterhalt Grundlage Steuerbescheid jährliche Überprüfung der Einstufung Mindestbemessungsgrundlage mtl. 991,67 Beitrag KV mtl. 145,77 Beitrag PV mtl. 25,29 bei Kinderlosen 27,77 Höchstbeitrag aus mtl. KV mtl. 665,55 PV mtl. 110,93 bei Kinderlosen 121,80 Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung 7,3 % aus dem Zahlbetrag der Rente 14 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
15 Freiwillige Versicherung 15 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
16 Beiträge freiwillige Versicherung Beispiel: Einnahmen Beiträge KV PV (Kinder) Rente ,50 38,25 Versorgungsbezüge ,50 12,75 Vermietung/Verpachtung ,55 16,58 Arbeitseinkommen ,60 5,10 Gesamt ,15 72,68 Zahlbetrag 504,83 Abzüglich Beitragszuschuss RVT 109,50 = 395,33 Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 650 sind bei der Berechnung der Beiträge zu berücksichtigen. 16 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
17 Kapitalzahlungen Beitragspflicht 120 Monate (10 Jahre) ab Folgemonat der Auszahlung Zahlbetrag : 120 = mtl. Bemessungsgrundlage Beitragsuntergrenze mtl. 148,75 Zusammenrechnung der Versorgungsbezüge Überschreiten der Geringbeziehergrenze Beitragspflicht für alle Bezüge Zahlung ab Überschreiten im Restzeitraum Auszahlung während der Beschäftigung Beitragspflicht 10 Jahre Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze durch Arbeitsentgelt keine Beitragszahlung aus Kapitalleistung 17 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
18 Kapitalzahlungen Beispiel: Auszahlung am mtl. Betriebsrente ab : 120 = 83,33 mtl. Zeitraum ab keine Beitragspflicht da unter 148,75 ab Beitragszahlung da Grenze durch Addition überschritten 18 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
19 19 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
20 Vielen Dank.
Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - KVdR Normen 237 SGB V Kurzinfo Die Beiträge pflichtversicherter Rentner berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen sowie dem Arbeitseinkommen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags
Mehr3 Kann ich Mitglied in der KVdR werden, auch wenn ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle?
Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung R0815 1 Was ist die KVdR? 2 Wer wird Mitglied in der KVdR? 3 Kann ich Mitglied in der KVdR werden, auch wenn ich die Vorversicherungszeit
MehrIm Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren.
Im Alter gut versichert Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Sie haben das aktive Erwerbsleben abgeschlossen und sich verdient
MehrBei den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern ist zu unterscheiden, ob der Rentner
Beitragspflichtige Einnahmen - Rentner Normen 228, 237, 238, 238a, 240 SGB V Kurzinfo Die Beiträge von versicherungspflichtigen Rentnern berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten)
MehrKVdR PflegeV A Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen. Hans Laufer Klaus Eibs Klaus Schumacher
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte KVdR PflegeV A 236195 Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen Hans Laufer Klaus Eibs Klaus Schumacher Schutzgebühr 6,- EUR Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
MehrWas ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017
BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017 Wie jedes Jahr werden in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel die sogenannten Rechengrößen angepasst. Auf Besserverdiener
MehrTradition, Erfahrung, Stärke. Referent: Sven Brückner
Tradition, Erfahrung, Stärke. Referent: Sven Brückner 1 VIACTIV-Leistungen im Überblick Spitzen Leistungen, Kurze Wege & Top-Service Leistungszusagen anderer Kassen werden zu 100% übernommen. Reiseimpfungen:
MehrDie Landwirtschaftliche Pflegeversicherung
Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung ergänzt durch das Pflegezeitgesetz und das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Versicherter Personenkreis Pflichtversichert
MehrVorwort. Berlin, im Januar Die Verfasser
Vorwort Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner: Den dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen kommt innerhalb der sozialen Sicherung erhebliche Bedeutung zu. Sie regeln u. a., unter welchen
MehrBAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )
Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher
MehrRechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag
Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrDaimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.
Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Ihr Kranken-
MehrFreiwillige Krankenversicherung - Beiträge
Freiwillige Krankenversicherung - Beiträge Normen 240 SGB V Kurzinfo Die Beiträge für freiwillige Mitglieder bemessen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds; zu berücksichtigen
MehrKarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
KarriereStart 20.-22.01.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung
MehrPflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner.
Krankenund Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Einführung. Im Ruhestand sind Sie wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben krankenund pflegeversichert. Diese Broschüre informiert
MehrSozialversicherungswerte
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Gesetzliche Pflegeversicherung (PV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung West jährlich 34.020,00 33.180,00 monatlich 2.835,00 2.765,00
MehrSozialversicherung 2017
Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrGUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk-krankenversicherung für Studierende
GUT ZU WISSEN Gut im Studium Die hkk-krankenversicherung für Studierende hkk-krankenversicherung für Studierende 1. Grundsätzliches Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
MehrRentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9
Schnellübersicht Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8 Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Beitragspflicht zur Krankenversicherung 9 Leistungsansprüche gegen
MehrSoziale Sicherung für Existenzgründer
Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2016
7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung
Mehr2 Sozialrechtlich relevante Regelungen
2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012
MehrInformationsblatt für den Arbeitgeber
BKK Stadt Augsburg City-Galerie Bürohaus Willy-Brandt-Platz 1 86153 Augsburg Informationsblatt für den Arbeitgeber Fälligkeit der Beiträge Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen
MehrIm Studium. Gut versichert.
Im Studium. Gut versichert. Viele neue Kontakte, Nebenjobs und Prüfungen das Studium ist eine spannende Zeit. Mit unserem Angebot für Studenten unterstützen wir Sie dabei, fit durchs Studium zu kommen
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrIKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld
ikk-classic.de IKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Tarifbestimmungen IKK Krankengeld plus Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie
MehrSozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss
MehrDie Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]
TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen
MehrEntwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB V-Änderungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8099 14. Wahlperiode 29. 01. 2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrInhalt. 2. Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.. 3. Das beitragspflichtige Entgelt
Abkürzungen Das Wichtigste in Kürze Inhalt I. Die Sozialversicherung als Teil der sozialen Sicherheit.. II. Gemeinsame Vorschriften 1. Voraussetzung der Versicherungspflicht 1.1 Beschäftigungsverhältnis
MehrBei den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern ist zu unterscheiden, ob der Rentner
Beitragspflichtige Einnahmen - Rentner Normen 228, 237, 238, 238a, 240 SGB V Kurzinfo Die Beiträge von versicherungspflichtigen Rentnern berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten)
MehrRentner Haufe Redaktion, Dr. Constanze Oberkirch, Redaktion, Stefan Seitz TK Lexikon Arbeitsrecht 28. Oktober 2015
Rentner Haufe Redaktion, Dr. Constanze Oberkirch, Redaktion, Stefan Seitz TK Lexikon Arbeitsrecht 28. Oktober 2015 Rentner HI2240087 Zusammenfassung LI1928138 Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente
MehrIhre Familienversicherung
kranken- und pflegeversicherung Ihre Familienversicherung Ehegatten, Lebenspartner und Kinder Ihre Familienversicherung 3 Vorwort Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über den Fa mi lienversicherungsschutz
Mehr27. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009
Bekanntmachung 27. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 14. Juli 2016 beschlossenen 27. Nachtrag
Mehrmit Ausbildungsbeginn endet deine Familienversicherung und du musst dich selbst krankenversichern.
krankenkassennetz.de GmbH Waisenhausring 6 D-06108 Halle (Saale) Anschrift und Sitz krankenkassennetz.de GmbH Waisenhausring 6 D-06108 Halle (Saale) Geschäftsführer Karsten Leidloff, Jürgen Kunze Antrag
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrPDF-Version. FAQs für Selbstständige
PDF-Version FAQs für Selbstständige Wie berechnen sich meine Beiträge? Wie werde ich Mitglied? Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen rund um die bei Selbstständigkeit. Wonach richtet sich der
MehrSozialversicherung 2011
Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.
MehrWer die Wahl hat, hat die Qual
Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von
MehrDie Sozialversicherung
Die Sozialversicherung begriindet von Werner Schoele, Oberamtsrat fortgefuhrt von Horst Marburger, Oberverwaltungsrat (AT) 15., vollstândig uberarbeitete Auflage, 2005 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART
MehrBKK Faber-Castell & Partner
ein Portal der Kassensuche GmbH Mitglied werden bei der BKK Faber-Castell & Partner In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: 1. Bevor Sie die Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse genießen
MehrDie Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Krankenversicherung der Rentner und der sozialen Pflegeversicherung
Die Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Krankenversicherung der Rentner und der sozialen Pflegeversicherung Rechtsgeschichtliche Entwicklung und aktueller Stand 2016
MehrKurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit
Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer
MehrDie Verwaltungsanweisung tritt am in Kraft. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Freie Hansestadt Bremen Die Verwaltungsanweisung zu 32 SGB XII (Beiträge für die Krankenund Pflegeversicherung) vom 06.12.2016 wurde mit
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrDie Sozialversicherung
Die Sozialversicherung begrundet von Werner Schoele, Oberamfsrat fortgefuhrt von Horst Marburger, Oberverwaltungsrat (AT) RICHARD BGORBERG VERLAG STUTTGART MUNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkurzungen
Mehr1 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 12. 1.1 System der Krankenversicherung 12. 1.2 Einführung der Pflegeversicherung 13
Inhalt 1 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 12 1.1 System der Krankenversicherung 12 1.2 Einführung der Pflegeversicherung 13 1.3 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner 14 1.3.1 Krankenversicherung
MehrAltersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010
Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG)
MehrKrankenversicherung kompakt
Finkenbusch/Schomburg Krankenversicherung kompakt Ausbildung in der Sozialversicherung Lehrtexte mit Übungsaufgaben und Lösungen Gesamtinhaltsverzeichnis Gesamtinhaltsverzeichnis Band 1 Vorwort Gesamtinhaltsverzeichnis
MehrÜber die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland
Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland Aktenzeichen:
MehrAktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de
Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016 (Stand 11/2015) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrSozialversicherungsrechtliche Behandlung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Stand: Februar 2008)
Definition der Versicherungspflicht Wann gilt die Pflichtversicherung? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es muß eine Rente aus der GRV bezogen bzw. beantragt werden. Hierbei ist es unerheblich,
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrGKV-FQWG Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2015
GKV-FQWG ssatz ab 01.01.2015 Personenkreis versicherungspflichtig Beschäftigte versicherungsfreie Beschäftigte (JAE-Übergrenzer - Firmenzahler) zur Berufsausbildung Beschäftigte mit AE von bis zu 325 Euro
MehrMerkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung R0815 1 Was ist die KVdR? 2 Wer wird Mitglied in der KVdR? 3 Kann ich Mitglied in der KVdR werden, auch wenn ich die Vorversicherungszeit
MehrMerkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung R0815 1 Was ist die KVdR? 2 Wer wird Mitglied in der KVdR? 3 Kann ich Mitglied in der KVdR werden, auch wenn ich die Vorversicherungszeit
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
Mehr450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage
450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009
(Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für
MehrErgebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 19. April 2016. in Berlin
über die Sitzung der am in Berlin Inhaltsübersicht Seite Top 1 Prüfung der Voraussetzungen eines nachgehenden Leistungsanspruchs nach 19 Abs. 2 SGB V im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung
MehrBeitrittserklärung zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
Beitrittserklärung zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung BKK Mobil Oil Vertriebs-Center 20091 Hamburg oder per Fax an 0800 255 3002-9881 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Ich möchte Mitglied
MehrMerkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung R815 1 Was ist die KVdR? 2 Wer wird Mitglied in der KVdR? 3 Kann ich Mitglied in der KVdR werden, auch wenn ich die Vorversicherungszeit
MehrHÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR PRIVATEN KRANKENVOLLVERSICHERUNG DIE WICHTIGSTEN FRAGEN AUF EINEN BLICK: 1. Wer kann sich privat krankenversichern? Angestellte und Freiberufler, die die Versicherungspflichtgrenze
MehrGrundlagen der persönlichen Absicherung
Grundlagen der persönlichen Absicherung Referent Stefan Lüersen - Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt - in der Versicherungsbranche tätig seit 1985 - selbstständig im Vertrieb seit 1987 - Mitglied
MehrFamilienstand: tätig/beschäftigt als: Ich möchte ab freiwilliges Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden ( 9 oder 188 Abs.
Herzlich willkommen in der Internet: www.aok.de/rh E-Mail: aok@rh.aok.de Rentenversicherungsnummer: Geburtsdatum: Geburtsnachname: Geburtsort: Familienstand: tätig/beschäftigt als: Geschlecht: männlich
MehrBeitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV)
TK Lexikon Arbeitsrecht Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) HI1379623 Kurzbeschreibung HI1379623.1 Die Tabelle enthält die
MehrUnterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung
Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Versicherter Personenkreis Unternehmer, deren Betrieb die Mindestgröße nach ALG erreicht (keine Besitzstandswahrung
MehrGesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2015
Gesetzliche Krankenversicherung Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand Jahresdurchschnitt 2015 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1/13) Stand: 16. März 2016 Mä = Männer; Fr = Frauen; Zu =
MehrGUT BERATEN. Studium & Job
GUT BERATEN Studium & Job Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, der Abschluss der schulischen Ausbildung und die Aufnahme eines Studiums bringen zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich. Der
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrBeachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
2 Bezugsgröße Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung (ISBN 978-3-8029-7336-9). Nach 17a SGB IVist Einkommen,
MehrKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)
1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe
MehrBund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR Antrag auf Versichertenrente aus der Rentenkasse des BFP Datum der Antragstellung 1 Beantragte Rente Rente wegen Erwerbsminderung Regelaltersrente wegen Vollendung
MehrNützliche Informationen für Vertriebspar tner. Die gesetzliche Krankenkasse
Nützliche Informationen für Vertriebspar tner Die gesetzliche Krankenkasse Die richtige Entscheidung: DAK-Gesundheit............................................................. 4 Das Prinzip der gesetzlichen
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrBeitrittserklärung zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
Beitrittserklärung zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung BKK Mobil Oil Vertriebs-Center 20091 Hamburg oder per Fax an 0800 255 3002-9881 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Ich möchte Mitglied
MehrAntrag auf Altersrente
Ärztekammer Postfach 10 02 62 66002 Saarbrücken Antrag auf Altersrente Ich beantrage die Regelaltersrente zum 01. (Datum bitte ergänzen) die vorgezogene Altersrente zum 01. (Datum bitte ergänzen) Angaben
MehrBundessozialgericht Urt. v , Az.: B 12 KR 2/07 R
Bundessozialgericht Urt. v. 12.12.2007, Az.: B 12 KR 2/07 R Krankenversicherung: Auch eigene Beiträge führen zu einer Betriebsrente Gesetzlich Krankenversicherte sind verpflichtet, von ihren Betriebsrenten
MehrSeite Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17
Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17 Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) -Auszug - Solidarität und Eigenverantwortung 1 37 Leistungen 2 38 Leistungen
MehrR810. Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach 201 Abs. 1 SGB V. Deutsche Rentenversicherung. Bitte Merkblatt über die KVdR beachten
Deutsche Rentenversicherung Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach 201 Abs. 1 SGB V R810 Bitte Merkblatt über die KVdR beachten Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist erforderlich, dit
MehrVollzug des Pflege-Versicherungsgesetzes (Pflege-VG)
Vollzug des Pflege-Versicherungsgesetzes (Pflege-VG) Vollzug des Pflege-Versicherungsgesetzes (Pflege-VG) FMBl 2003 96 StAnz 2003 8 Datenbank BAYERN-RECHT 861-F 861-F Vollzug des Pflege-Versicherungsgesetzes
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrVertrauen Durch Nähe für Ihre Gesundheit Aufnahmeantrag zur freiwilligen Versicherung
Vertrauen Durch Nähe für Ihre Gesundheit Aufnahmeantrag zur freiwilligen Versicherung BKK VDN AUFNAHMEANTRAG zur freiwilligen Versicherung Ab dem: + Die Ziffern in Klammern erleichtern das Ausfüllen Beachten
MehrVerbeitragung von Versorgungsbezügen aus der betrieblichen Altersversorgung. Änderungen durch das GMG und deren Verfassungsmäßigkeit
Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus der betrieblichen Altersversorgung Änderungen durch das GMG und deren Verfassungsmäßigkeit 2013 Deutscher Bundestag Seite 2 Verbeitragung von Versorgungsbezügen
MehrBEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Whitepaper BEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2017 www.haufe.de/sozialwesen 2016 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg www.haufe.de www.haufe.de/shop Beitragsbemessungsgrenzen
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Arbeitslosengeld II 3 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
MehrAnwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Bemessung der Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ab
AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,
Mehr1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert 3. Sozialversicherungspflichtige
Mehrmit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 47 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:
ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 47 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden
MehrMerkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung R815 1 Was ist die KVdR? 2 Wer wird Mitglied in der KVdR? 3 Kann ich Mitglied in der KVdR werden, auch wenn ich die Vorversicherungszeit
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrRente Rentner und ihre Krankenversicherung
Rente Rentner und ihre Krankenversicherung > Auch als Rentner gut versichert > Beiträge die Rentenversicherung beteiligt sich > Die Krankenkasse selbst auswählen Bei Krankheit weiterhin versichert Wenn
Mehr