Zeugniserstellung - Arbeitshilfe
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- Fanny Wetzel
- vor 6 Jahren
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1 Zeugniserstellung - Arbeitshilfe Rechtsgrundlagen: 35 TV-L; 630 BGB, 109 GewO sowie 16 BBiG Der AN kann vom AG bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die Erteilung eines schriftlichen ( 126 BGB : eigenhändig unterschrieben vom Dienststellenleiter bzw. von der von ihm beauftragten Person; nach 109 Abs. 3 GewO, 630 S. 3 BGB, 16 Abs. 1 S. 2 BBiG nicht in elektronischer Form möglich!) Arbeitszeugnisses verlangen; nach 35 TV-L haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über die Art und gesamte Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss. im Wissenschaftsbereich ist es üblich, dass Professorinnen und Professoren für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar entsprechende Zeugnisse erstellen - nur auf entsprechenden Wunsch des AN muss das Zeugnis zwingend durch die Abteilung Personal ausgestellt und dort von der zuständigen Leitung unterschrieben werden. In jedem Fall ist ein entsprechender Beitrag der/des jeweiligen Vorgesetzten erforderlich. Allgemeine Grundsätze: Grundsatz der Einheitlichkeit gemischte Tätigkeiten auch in unterschiedlichen Einsatzbereichen! in einheitlichem Zeugnis vollständig darzustellen Bewertung von Leistung und Führung über die gesamte Vertragsdauer Grundsatz der Vollständigkeit alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen einbringen Beurteilung nicht nur auf eine oder Redewendung beschränken Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen erwähnen, wenn diese für die berufliche Qualifikation des AN von Bedeutung Grundsatz der Wahrheit = nur Aussagen, die sich auf Tatsachen stützen Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung Zeugnis zum Wohlwollen des Zeugnisempfängers Spannungsverhältnis zwischen Wahrheit und Wohlwollen Zeugnis nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend Inhalt und Aufbau eines Zeugnisses 1) Papier mit Briefkopf und vollständiger Anschrift des Arbeitgebers 2) Überschrift (Zeugnis oder Zwischenzeugnis) 3) Eingangsformel (Name, Geburtsdatum, Beschäftigungsart und Dauer) 4) Tätigkeitsbeschreibung 5) Leistungs- und Verhaltensbeurteilung 6) Beendigungsart 7) Beendigungsgrund nur auf Wunsch des AN! (bzw. Grund für Ausstellung des Zwischenzeugnisses) 8) Schlußformel (Dank, Bedauern, Wünsche) 9) Ort, Datum 10) Unterschrift bei Beschäftigungen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters in mehreren Bereichen ist von jedem Bereich bzw. dem dortigen Vorgesetzten ein entsprechender Beitrag erforderlich und wird in EIN Zeugnis zusammengeführt!
2 Bestandteile der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung Arbeitsbereitschaft sie/er zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung zeigte Einsatzbereitschaft zeigte auch Bereitschaft./. (fehlt: = beredtes Schweigen) Befähigung sie/er verfügt über ein sehr gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen ihre/seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch ihre/seine logische Gedankenführung, die sie/ihn zu sicheren Urteilen befähigt sie/er bewies Belastbarkeit und Flexibilität ihre/seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet ihre/seine sicher Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen sie/er verfügt über eine ausreichende Arbeitsbefähigung zu den unabdingbaren Voraussetzungen für diese Funktion gehörten Eigenschaften wie Belastbarkeit, Flexibilität und analytisches Denkvermögen Fachwissen aufgrund ihres/seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte sie/er stets überdurchschnittliche Erfolge sie/er wendete ihre/seine guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg an besitzt ein solides Fachwissen in ihrem/seinem Fachgebiet verfügt über das erforderliche Fachwissen zeigte bei der Beschäftigung mit den übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das sie/er wiederholt erfolgversprechend einsetzte Arbeitsweise die Aufgaben führte sie/er immer äußerst selbständig, effizient und sorgfältig aus sie/er arbeitete sehr sorgfältig und rationell/immer selbständig, effizient die Aufgaben führte sie/er selbständig und sorgfältig/rationell/effizient aus wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt
3 Arbeitsergebnisse sie/er arbeitete nach klarer, durchdachter eigener Planung und erzielte stets optimale Lösungen stets über den Erwartungen liegende Arbeitsmenge, -tempo und -qualität sie/er arbeitete nach eigener Planung und erzielte gute Lösungen Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen. entsprachen den Mindestanforderungen/sie/er arbeitete im Allgemeinen gleichmäßig Führungsverhalten/-qualität -- NUR bei entsprechender Position! sie/er verstand es, mit besonderem Geschick ihre/seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Leistung zu führen und ein gutes Arbeitsklima zu schaffen sie/er wird von ihren/seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anerkannt und geschätzt und ist in der Lage, die Mitarb. entsprechend ihren Fähigkeiten einzusetzen und mit ihnen gute Leistungen zu erzielen.geachtet und besitzt die Fähigkeit, Mitarb. anzuleiten und verantwortungsbewußt zu den gewünschten Leistungen zu führen ist in der Lage, ihre/seine Mitarb. anzuleiten und verantwortlich zu führen ist in der Lage, mit dem von ihr/ihm geführten Mitarb. die in ihrem/seinem Bereich gesteckten Ziele im Wesentlichen zu erreichen Leistungszusammenfassung ihre/seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit waren stets zu unserer vollen Zufriedenheit ODER:.... fanden unsere vollste Zufriedenheit. fanden unsere volle Zufriedenheit fanden unsere Zufriedenheit sie/er war bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen Verhalten ihr/sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war jederzeit vorbildlich war stets vorbildlich war stets einwandfrei. war einwandfrei war gut war ohne Tadel gab zu keiner Klage Anlaß
4 Schlußformulierung im Zwischenzeugnis wir bedanken uns für die bisherigen sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit wir bedanken uns für die bisherigen guten Leistungen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit wir bedanken uns für die bisherigen Leistungen und freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit wir bedanken uns für die Zusammenarbeit im Abschlußzeugnis Dank/Bedauern wir bedauern ihr/sein Ausscheiden sehr und danken ihr/ihm für stets sehr gute Leistungen wir bedauern ihr/sein Ausscheiden und danken ihr/ihm für die stets guten Leistungen wir bedauern ihr/sein Ausscheiden und danken für die guten Leistungen wir bedanken uns für ihre/seine Mitarbeit Zukunfts-/Erfolgswünsche wir wünschen ihr/ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg wir wünschen ihr/ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg wir wünschen ihr/ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg wir wünschen ihr/ihm für die Zukunft alles Gute wir wünschen ihr/ihm alles nur erdenklich Gute, insbesondere auch Erfolg bei den weiteren Bemühungen ODER auch: die hier angegebenen Formulierungen stellen lediglich Beispiele zur Orientierung dar! Bei Rückfragen, Unsicherheiten oder für weitere Beispielformulierungen können Sie sich gerne an die Personalabteilung wenden!
5 Nicht ins Zeugnis gehören: Umfang der Arbeitszeit Vertretungsaufgaben Grund für Vertragsbefristung Abmahnungen und Ermahnungen Elternzeit und/oder sonstige Beurlaubungen (außer, wenn länger als tatsächliche Beschäftigungszeit) Fehlzeiten und Ausfallzeiten (außer bei erheblichen Ausfallzeiten) Schwerbehinderteneigenschaft Wehr- oder Zivildienst Personalratstätigkeit (außer bei langjähriger 100%iger Freistellung) Religions-, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit einmalige Fälle von Fehlleistungen, Fehlverhalten oder zeitlich begrenzte Leistungsdefizite, die auf private Schicksalsschläge zurückzuführen sind Alkoholkonsum (außer bei kündigungsrelevanten Auswirkungen und/oder Auswirkungen auf Leistung /Führung) Privatleben Ermittlungsverfahren und Straftaten, die keinen unmittelbaren Bezug zum Beschäftigungsverhältnis haben Kündigungsgründe und Art der Kündigung (nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Beschäftigten) Zeugnistechniken Leerstellentechnik: wesentliche Beurteilungen (s.o.) werden bewußt weggelassen Reihenfolgetechnik/Ausweichtechnik : es wird Unwichtiges vor Wichtigem genannt; Nennung von Selbstverständlichkeiten Andeutungstechnik: auslegbare Leerformeln oder durch Worte, die im allgemeinen mehrdeutig gebraucht werden (z.b. sie hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt ) gezielte Passivierung: in Aussagen wurden ihm übertragen wurde er eingesetzt wird der Mitarbeiter als unselbständiges Objekt und damit ohne Initiative und Engagement präsentiert Knappheitstechnik: Wichtiges wird betont knapp behandelt Einschränkungstechnik: positive Aussagen werden durch Füllwörter eingeschränkt, z.b. im Wesentlichen, zu seinen Aufgaben gehörte, konnte sich aneignen, hatte dabei auch Erfolg, im Allgemeinen, haben kennengelernt die angegebenen Techniken führen i.d.r. zu einer Abwertung bis hin zu mangelhaft bzw. ungenügend! muss im Streitfall beweisbar sein (s.u.)! Darlegungs- und Beweislast Nach der Rechtsprechung des BAG gilt die befriedigend als mittlere der Zufriedenheitsskala. Begehrt der AN eine Benotung im oberen Bereich der Skala, muss er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist. Bei einer Beurteilung unterhalb befriedigend muss der AG Tatsachen vorbringen können, die die schlechtere begründen. Leistungen des AN dürfen nur als mangelhaft gekennzeichnet werden, wenn er zuvor hierfür erfolglos abgemahnt wurde!
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