08 Steckbrief Prüffläche Glasberg, Stadt Titisee-Neustadt

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1 08 Steckbrief Prüffläche Glasberg, Stadt Titisee-Neustadt Änderungen nach Beteiligung gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB: Keine Änderungen. Angaben zur Prüffläche Gemarkung: Neustadt Lage: zwischen Titisee und Neustadt auf einem niedrigeren Ausläufer des Hochfirst Größe: 22,5 ha Anzahl möglicher WEA: 3 Anlagen Topographie: zwei flachere Kuppen als nördliche Ausläufer des Hochfirst, um m NN Nutzung: Wald FNP-Darstellung: Wald Erschließungsaufwand: (auszubauende und zu ergänzende Wege) Netzanbindungskosten: ca. 1,01 Mio. Durch Zuwegung betroffen: LSG Windgeschwindigkeit in 100 m ü.g.: von 5,25 bis 5,75 m/s Windhöffigkeit: < 80 % EEG-Referenzertrag (x) nutzbar ( ) gut nutzbar ( ) sehr gut nutzbar Raumordnung, weitere Prüf- und Restriktionskriterien: Regionalplan: keine entgegenstehenden Vorgaben Naturschutzgebiete: keines betroffen Natura 2000: nicht betroffen Landschaftsschutzgebiete: "Titisee-Neustadt" Wasserschutzgebiete: Titisee-Neustadt ( ), Zone IIIB Waldschutzgebiete: Wasserschutzwald ( 31) und Erholungswald ( 33 LWaldG) Sonstiges: Sendemast auf dem Hochfirstgipfel ca. 600 m südöstlich Bewertung der Schutzgüter und Prognose der Umweltauswirkungen Schutzgut Tiere und Pflanzen Konfliktpotential Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG, 32 NatSchG, 30a LWaldG), Naturdenkmale ( 28 BNatSchG): Innerhalb der Prüffläche liegen keine geschützten Biotope. Habitatausstattung: Große Teile der Fläche sind von jungen Fichten, Vogelbeere und Gebüsch bestandene Sukzessionsfläche. Restliche Bereiche sind geprägt von altem Fichtenwald mit geringem Totholzanteil. Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr Freiburg S. 1 von 6

2 Windenergieempfindliche Vogelarten: Keine Revierzentren im Bereich der Prüffläche und des umgebenden m-radius feststellbar. Überflug durch 3 Rotmilane konnte beobachtet werden. Nordwestlich der Prüffläche, im 1000 m-radius dient das Gutachtal als Zugroute für Rot- und Schwarzmilan. Grünlandbereiche entlang der Gutach werden als Nahrungshabitate von Rotmilanen genutzt. Auerhuhn: am Südrand weniger problematisch, größerer nördlicher Teil unproblematisch Windenergieempfindliche Fledermausarten: Gesamter Flächenanteil mit höchstens sehr geringem Potential: 71,2%. Von potentiellem Lebensraumverlust betroffen sind Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Bartfledermaus, Kleinabendsegler sowie Abendsegler. Ein hohes Kollisionsrisiko besteht besonders für die Zwergfledermaus, mittleres Risiko für Kleinabendsegler, Rauhhautfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und Mopsfledermaus Generalwildwegeplan: nicht betroffen (Kollisionsrisiko) gering, unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßahmen (Standortwahl, Abschaltzeiten) Schutzgut Boden Konfliktpotential Flachgründige, podsolige Braunerde / Ranker mit mittlerer Bedeutung für die Bodenfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter und Puffer für Schadstoffe. kleinflächiger Verlust am Anlagenstandort (Fundament); Eingriff durch Erschließung noch nicht absehbar. Schutzgut Wasser Konfliktpotential Oberflächengewässer: Es liegt kein Oberflächengewässer innerhalb der Prüffläche. Grundwasser (Stoffimmissionen): kein nennenswertes Grundwasservorkommen (Festgestein). Wasserschutzzone IIIB im Westteil. Schutzgut Klima / Luft Konfliktpotential keines Örtliche Luftqualität / klimatische Verhältnisse u. Funktionen werden nicht beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild / Erholung Konfliktpotential - hoch Eigen- und Erholungswert der Landschaft (Fläche und Umfeld): Im Hochschwarzwald insgesamt hoch, im Gutachtal zwischen Titisee und Neustadt aber deutliche Beeinträchtigung von Eigenart und Schönheit durch Siedlung, Gewerbe, moderne Großbauten und -parkplätze, Verkehrsachsen, Höchstspannungsleitungen. Titisee stark durch Massentourismus geprägt. Sichtbarkeitsanalyse, quantitativ: a) im 3 km-wirkraum: ca. 18 % der Gesamtfläche, zzgl. 10,5 % Siedlungsfläche b) im 6 km-wirkraum: ca. 8 % der Gesamtfläche (= mittlerer Wert im Verbandsgebiet), zzgl. 3,0 % Siedlungsfläche Sichtbarkeitsanalyse, qualitativ: Anteil der Flächen mit sehr hohem Risiko im Vergleich der Prüfflächen gering (kleinflächig entlang der Gutach und am Nordufer des Titisees), aber hohes Risiko auch in Wirkzone III am Titisee. Visuelle Fernwirkungen (Sichtbeziehungen außerhalb 6 km-radius): durch die höhenmäßig nach unten abgesetzte Lage vergleichsweise geringe Fernwirkung / wenig exponiert. In südöstlicher Richtung vom Hochfirst vollständig abgeschirmt. Spezifische Erholungseinrichtungen/-schwerpunkte: Teilflächen der Prüffläche im Erholungswald ( 33 LWaldG); Uferpromenade von Titisee am Rande des 3-km-Radius, Blick von dort aber eher nach Süden orientiert; Westufer und weite Teile der Seefläche sind Sichtbereiche in Wirkzone III; Berggasthof Hochfirst mit Übernachtungsmöglichkeit in > 600 m Entfernung; vom 25 m hohen Aussichtsturm 360 Panorama, aber spektakulärste Blickrichtung nach Südosten zu den Alpen nicht beeinträchtigt. Tangierte Fernwanderwege: Mittelweg u. Querweg Freiburg-Bodensee. bis hoch gering Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Konfliktpotential gering Kulturdenkmäler / Bau- und Bodendenkmäler: Steinhügel im nördlichen Teil. hoch gering Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr Freiburg S. 2 von 6

3 Schutzgut Mensch Konfliktpotential Belange des Immissionsschutzes: Die Mindestabstände zur Einhaltung der Grenzwerte nach TA Lärm werden mit einem erweiterten Vorsorgeabstand eingehalten. Berggasthof Hochfirst ca. 600 m südöstlich. Zusammenfassung der Umweltprüfung - bei keinem Schutzgut hohes oder sehr hohes Konfliktpotential - vergleichsweise geringe Fernwirkung - am stärksten vorbelasteter mittlerer Wirkraum (bis m) - Teilaufhebung oder Zonierung des Landschaftsschutzgebietes "Titisee-Neustadt" wird als vertretbar eingestuft. Der Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen stehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Umweltbelange entgegen. Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr Freiburg S. 3 von 6

4 Risikoanalyse Schutzgut Landschaft Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr Freiburg S. 4 von 6

5 Ausschluss- und Restriktionskriterien zur Beachtung in der weiteren Planung Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr Freiburg S. 5 von 6

6 Empfehlung der Planer zur Gesamtabwägung / Eignung für die Windkraftnutzung und Verfahrenshinweise 1. Größe, Lage: 22,5 ha, südlich Neustadt 2 Windhöffigkeit: 5,25 5,75 m/s 3. Anzahl WEA, Flächeneinstufung: 3 WEA, Windpark möglich 4. Konfliktpotential Artenschutz: 5. Konfliktpotential andere Umweltschutzgüter: gering- 6. Konfliktpotential Landschaftsbild: 7. Sichtbereich: hohe Einsehbarkeit vom Titisee (Uferpromenade, Seefläche, Ort Titisee mit Gastronomie und Hotelerie), höchster Siedlungsanteil im Sichtbereich innerhalb der Wirkzonen I und II (bis 3 km) 8. LSG-Verträglichkeit: noch vertretbar 9. Konfliktpotential Tourismus: noch vertretbar 10. Erschließungsaufwand: eher niedrig 11 Besondere Restriktionen: hohe Betroffenheit spezifischer Erholungseinrichtungen (Titisee), Wesentliche Einschränkungen des Flugbetriebes für Drachen- und Gleitschirmflieger (Startplatz Hochfirst) 12. Gesamtwertung: geeignet, keine zwingenden Ausschlusskriterien, mäßige Windgeschwindigkeiten, aber Bündelung von 3 WEA im Umfeld des Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsschwerpunktes Titisee-Neustadt möglich; am stärksten vorbelasteter mittlerer Wirkraum (bis m); Fläche soll zur Schonung noch konfliktträchtigerer Standorte als Konzentrationszone dargestellt werden ungeeignet wenig geeignet geeignet gut geeignet sehr gut geeignet Eine Änderung der LSG-Verordnung wird beantragt. Hinweise für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren: - Artenschutz: Prüfung der Betroffenheit sonstiger geschützter Tierarten nach Festlegung von Anlagenstandorten u. Erschließung; Abschaltzeiten zur Vermeidung von Kollisionen mit Fledermäusen sind nach Detailprüfung festzulegen. - Denkmalschutz: ggf. sind Belange des Denkmalschutzes bei Standortwahl u. Erschließung zu berücksichtigen. - Wasserschutzgebiet, Teilflächen in Zone IIIB: ggf. sind Auflagen zur Vermeidung bauzeitlicher Beeinträchtigungen zu beachten. - Betroffen von der Planung ist das Wetterradar Feldberg. Die Prüffläche befindet sich innerhalb des 5 km bis 15 km Radius um das Wetterradar Feldberg. Eine maximale Gesamthöhe in Abhängigkeit der Entfernung der WEA zum Wetterradar (Geländehöhe in m über NN und Anlagenhöhe bis zur Rotorspitze) darf die Antennenhöhe des Radars nicht überschreiten, damit die Ergebnisse der Messungen des Radars nicht durch Fehlechos oder Abschattungen beeinträchtigt werden. Die Beteiligung des Deutschen Wetterdienstes, am Schnarrenberg 17, Stuttgart, ist daher erforderlich. - Die Auswertung der Daten bei der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) hat ergeben, dass die Interessen des BOS-Richtfunk betroffen sind. Es verlaufen BOS-Richtfunkverbindungen durch die Fläche hindurch, bzw. in zu geringem Abstand daran vorbei. Der Mindestabstand zwischen BOS-Richtfunkverbindungen und konkret geplanten Windkraftanlagen wurde prozessintern mit der für den digitalen BOS-Richtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 Meter in alle Richtungen festgelegt, um Störungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können. Wird dieser Abstand unterschritten, ist gemäß des Windenergieerlasses des Landes Baden-Württemberg (Punkt ) eine gutachterliche Betrachtung auf Kosten des Vorhabenträgers erforderlich. (Kontakt: Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg, Heininger Str. 100, Göppingen) Planungsbüro Dipl.-Ing. U. Ruppel Eichbergweg Waldkirch Steckbrief Glasberg, S. 6 von 6

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