Dipl.-Ing. Jörg Makowka, Städt. Brandamtmann a.d., Im Lintes 42, Düren. Brandschutzkonzept

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1 Brandschutzkonzept Bauvorhaben: Neubau einer 6-zügigen Kindertagesstätte Subbelrather Straße Köln-Ehrenfeld Projekt-Nr.: Mai 2013 Zeichen: Ma / Ma Bauherr: Habona Objekt KiTa 01 GmbH & Co KG Mergenthaler Allee Eschborn Planer: bergblau architektur Dipl.-Ing. Hadi Hand Kamekestraße Köln Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen und gesetzliche Bestimmungen 3. Beschreibung des Objektes 4. Darstellung des Brandschutzkonzeptes 4.1 Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, 4.2 den Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung, 4.3 Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen, 4.4 das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Anlagen über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen, 4.5 Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen, 4.6 die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage, 4.7 Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen, 4.8 Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung, 4.9 Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 2

3 4.10 die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage), 4.11 Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln, 4.12 Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen, 4.13 Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche, 4.14 Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen, 4.15 Feuerwehrpläne, 4.16 betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werksfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumen, Räumungssignale), 4.17 Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden, 4.18 verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens. 5. Brandschutz bei der Bauausführung 6. Zusammenfassung Das nachfolgende Brandschutzkonzept behandelt alle brandschutztechnisch relevanten Sachverhalte, die nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand des Unterzeichnenden für das Projekt erforderlich sind. Die Gliederung orientiert sich an der Auflistung des 9 BauPrüfVO. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 3

4 1. Grundlagen 1.1 Veranlassung, Auftraggeber und Umfang Die Habona Objekt KiTa 01 GmbH & Co. KG plant auf dem Gelände an der Subbelrather Straße in Köln-Ehrenfeld den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes zur Unterbringung einer 6-zügigen Kindertagesstätte mit U3-Betreuung. Der Verfasser wurde beauftragt, unter Berücksichtigung der nutzungsbedingten Besonderheiten des Objektes und der landesspezifischen Bauvorschriften ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept für die Neubaumaßnahme zu entwickeln. Dieses Brandschutzkonzept mit den dargestellten Schutzmaßnahmen und den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen dient der Genehmigungsbehörde zur leichteren Entscheidungsfindung. Über den vorbeugenden Brandschutz hinausgehende Anforderungen z.b. des Arbeitsrechtes, wie sie sich aus der Arbeitsstättenverordnung und den darauf aufbauenden Richtlinien ergeben, sind nicht Gegenstand dieses Brandschutzkonzeptes. 1.2 Unterlagen Das Brandschutzkonzept wurde auf der Grundlage der von bergblau architektur Dipl.-Ing. Hadi Hand Kamekestraße Köln übergebenen Planunterlagen erstellt. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 4

5 Die Planunterlagen sind im Einzelnen: Lageplan M 1: 500 vom Grundriss EG. M 1: 100 vom Grundriss OG. M 1: 100 vom Schnitte M 1: 100 vom Ansichten M 1: 100 vom Hinweis zu Abweichungen und Erleichterungen Die vorliegende Planung des Objektes weist Erleichterungen von den brandschutztechnischen Vorschriften der Bauordnung von Nordrhein- Westfalen auf. Danach sollen entgegen 38 (1) BauO NRW keine notwendigen Flure errichtet werden. Entgegen 32 (2) BauO NRW soll auf die Errichtung einer Gebäudetrennwand verzichtet werden. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 5

6 2. Anforderungen und gesetzliche Bestimmungen Das hier vorliegende Brandschutzkonzept verfolgt im Wesentlichen vier Ziele: - Verhinderung eines Entstehungsbrandes - Begrenzung der Brandausbreitung - Sicherung von Rettungswegen, hier insbesondere für Ortsunkundige, sowie Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern - Einleitung und Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen Durch die Errichtung der Kindertagesstätte sind keine besonderen, über die vorgenannten Anforderungen der Bauordnung von Nordrhein- Westfalen hinausgehenden Anforderungen an den Gebäudekomplex zu stellen. Neben dieser allgemeinen Schutzzielvorgabe dienen die entsprechenden bauaufsichtlich eingeführten Bestimmungen hinsichtlich des Brandschutzes der Beurteilung des Objektes. Die Grundlage hierfür bildet die Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011, die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vom 6. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2009 sowie die Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 6

7 Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen (VV BauPrüfVO) vom 8. März 2000, zuletzt geändert durch Runderlass vom 23. Januar Zur Beurteilung des Brandverhaltens der Bauteile wird auf DIN 4102, Teil 4: Klassifizierte Baustoffe Bauteile und Sonderbauteile in der Fassung von März 1994, zuletzt geändert am verwiesen. Weiterhin kommen folgende Richtlinien und Verordnungen zur Anwendung: Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Fassung Mai 2003, die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen LAR NRW Fassung März 2000, das Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgungdes Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.v. DVGW- vom Februar 2008, die Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 7

8 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern BGR 133 vom April 1994 und das Merkblatt der VdS Schadenverhütung Brandschutz bei Bauarbeiten vom März Weitere relevante Vorschriften werden im nachfolgenden Text unmittelbar erwähnt bzw. zur Beurteilung herangezogen. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 8

9 3. Beschreibung des Objektes 3.1 Die Kindertagesstätte der Habona Objekt KiTa 01 GmbH & Co. KG soll auf einem Grundstück nordöstlich der Subbelrather Straße in Köln- Ehrenfeld errichtet werden. Das Gebäude wird zweigeschossig in Massivmauerwerk und Stahlbeton sowie innen in Leichtbauweise hergestellt. Das Gebäude erhält keinen Keller. Der Gebäudekomplex hat eine Ausdehnung von etwa 59,55 m in der Tiefe und etwa 21,87 m in der Breite. Die Kindertagesstätte hat straßenseitig ein Satteldach mit Ziegeleindeckung und rückwärtig ein Flachdach mit einer Abdichtung aus Bitumenschweißbahn oder Folieneindichtung. Die Erschließung der Kindertagesstätte wird durch mehrere Türen, die sich in allen Außenwänden befinden, sichergestellt. Die Zugänglichkeit des Geländes ist über einen Zugang von der Subbelrather Straße sichergestellt. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet gemäß 6 BauNVO. Gemäß 2 (3) BauO NRW ist das Objekt als Gebäude geringer Höhe einzustufen, da der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Das Gebäude ist weiterhin als bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung (Sonderbau) gemäß 54 (1) und 68 (1) Satz 3, Ziffer 10. BauO NRW beurteilt. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 9

10 4. Darstellung des Brandschutzkonzeptes 4.1 Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Von öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß 5 (1) BauO NRW insbesondere für die Feuerwehr ein gradliniger Zu- oder Durchgang zu schaffen zur Vorderseite rückwärtiger Gebäude und zur Rückseite von Gebäuden, wenn eine Rettung von Menschen außer vom Treppenraum nur von der Gebäuderückseite aus möglich ist. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, können gemäß 5 (4) BauO NRW Zufahrten oder Durchfahrten zu den vor oder hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen verlangt werden Das Gelände grenzt direkt an die öffentliche Verkehrsfläche. Der Gebäudezugang ist über befestigte Flächen auf dem Grundstück geplant. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 10

11 4.2 Löschwasserbedarf und Löschwasserversorgung Zur Beurteilung der erforderlichen Löschwassermenge ist das Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung- des Deutschen Vereins des Gasund Wasserfaches e.v. DVGW- zu beachten. Hiernach ist für Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen in allgemeinen Wohngebieten und bei kleiner Brandausbreitung eine Löschwassermenge von 48 m³/h (800 l/min) über zwei Stunden von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen Für das Objekt ist kein Löschwasserbedarf erforderlich, der über den von der Gemeinde sicherzustellenden Grundschutz hinausgeht Die Löschwasserversorgung für das Gebäude erfolgt aus der öffentlichen Sammelwasserversorgung über einen Unterflur-Hydranten NW 200 in der Subbelrather Straße in unmittelbarer Nähe zum Objekt. Die Löschwasserversorgung kann damit als gesichert angenommen werden Der Standort des Unterflur-Hydranten ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. 4.3 Löschwasserrückhaltung Im beurteilten Objekt werden keine wassergefährdenden Stoffe nach 19 g Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Menge gelagert, dass eine Löschwasserrückhaltung gemäß Nr. 1.1 und Nr. 2 Löschwasser- Rückhalte-Richtlinie-LöRüRL erforderlich wäre. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 11

12 4.4 Brandabschnitte, Wände, Decken und Dächer Brandabschnitte Gebäudeabschlusswände Gebäudeabschlusswände sind gemäß 31 (1) BauO NRW herzustellen bei aneinandergereihten Gebäuden auf demselben Grundstück, sowie bei Gebäuden, die weniger als 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet werden. Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden sind unzulässig. Der betrachtete Gebäudekomplex wird beidseitig an vorhandene Gebäude angebaut Die Gebäudeabschlusswände werden als Brandwände in der Feuerwiderstandsklasse F 90-A errichtet. Die rückwärtigen Gebäudeteile werden mit ausreichenden Abständen zu den Nachbargrenzen auf dem Grundstück errichtet Gebäudetrennwände Ausgedehnte Gebäude sind gemäß 32 (1) BauO NRW durch Gebäudetrennwände in höchstens 40 m lange Gebäudeabschnitte (Brandabschnitte) zu unterteilen. Größere Abstände können gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. In Schulen sind Gebäudetrennwände in Abständen von nicht mehr als 60 m anzuordnen. In der Kindertagesstätte soll keine Gebäudetrennwand errichtet werden, obwohl der maximal zulässige Abstand von 40 m um 19,55 m überschritten wird. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 12

13 Dies soll als Erleichterung von den Vorschriften des 32 (1) BauO NRW in Anlehnung an die SchulBauR genehmigt werden. Zur Kompensation dieser Abweichung wird in der Kindertagesstätte eine Brandfrüherkennung in allen Räumen, außer Nassräumen, mit vernetzten Rauchmeldern der Kenngröße Rauch gemäß DIN geplant. Diese Melder übernehmen auch die Funktion der Alarmierungseinrichtung Wände und Stützen Tragende und aussteifende Bauteile Tragende und aussteifende Bauteile und ihre Unterstützungen sind gemäß 29 (1) Zeile 1a Spalte 4 BauO NRW in Gebäuden geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse F 30 herzustellen. Die tragenden und aussteifenden Bauteile des Gebäudes sind in der Feuerwiderstandsklasse F 30 geplant Trennwände Gemäß 30 (1) BauO NRW sind Trennwände herzustellen zwischen sonstigen Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen sowie zwischen diesen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen. Die Trennwände sind gemäß 29 (1) Zeile 4a Spalte 4 BauO NRW in Gebäuden geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse F 30 herzustellen. Brandschutztechnisch bewertete Trennwände werden innerhalb der Nutzungseinheit Kindertagesstätte nicht errichtet. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 13

14 4.4.3 Rauchabschnitte Die Nutzungseinheit Kindertagesstätte bildet einen Rauchabschnitt. Mindestens jede Raumgruppe hat ein öffenbares Fenster oder Türen, die der Entrauchung dienen können Decken Decken sowie deren Bekleidungen müssen gemäß 34 (1) Zeile 1 Spalte 4 BauO NRW in Gebäuden geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse F 30 hergestellt werden. Die Decke über dem Erdgeschoss wird mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 errichtet Dächer Bedachungen müssen gemäß 35 (1) BauO NRW gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein (harte Bedachung). Das straßenseitige Gebäude hat ein Satteldach mit Ziegeleindeckung und der rückwärtige Anbau wird ein Flachdach erhalten, das mit Bitumenschweißbahn oder mit Dachfolie abgedichtet wird. Diese Eindeckung, bzw. Abdichtungen entsprechen einer harten Bedachung nach DIN und erfüllen somit die Anforderungen der BauO NRW Dächer von Anbauten Gemäß 35 (7) BauO NRW sind Dächer von Anbauten, die an Wände mit Öffnungen oder an Wände, die nicht mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 90 erstellt sind, anschließen, in einem 5 m breiten Streifen vor diesen Wänden in mindestens der gleichen Feuerwider- Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 14

15 standsklasse herzustellen wie die Decken des höheren Gebäudes. In diesem Bereich sind Dachhaut und Dämmschichten aus brennbaren Baustoffen gegen Entflammen zu schützen. Die Dachteile des Erdgeschossanbaus vor den Fenstern werden durch eine 5 cm starke Grobkieslage gegen Entflammen von oben geschützt. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 15

16 4.5 Lage, Anordnung und Kennzeichnung der Rettungswege, Treppen und Aufzüge Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss gemäß 17 (3) BauO NRW in jedem Geschoss über zwei Rettungswege erreichbar sein. Die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen Flur führen. Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes muss gemäß 37 (2) BauO NRW mindestens eine notwendige Treppe oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreicht werden können Die Nutzungseinheit Kindertagesstätte hat im EG. 6 allgemein zugängliche Ausgänge, die direkt ins Freie führen. Im OG. ist eine notwendige Treppe in einem notwendigen Treppenraum geplant. Weiterhin führen 3 Ausgänge auf einen Balkon und von dort über eine Außentreppe ins EG. Die Flurzonen werden als multifunktionale Flächen genutzt und können über zwei Ausgänge direkt ins Freie und über die angrenzenden Gruppenräume verlassen werden. Mindestens ein Ausgang ist in weniger als 35 m Entfernung, gemessen vom äußersten Punkt eines jeden Raumes, erreichbar Die Notausgänge sind in den als Anlage beigefügten Grundrissplänen dargestellt Treppen Die tragenden Teile notwendiger Treppen sind gemäß 36 (3) BauO NRW aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Zur baulichen Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus dem Obergeschoss wird an zentraler Stelle eine Außentreppe errichtet. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 16

17 Damit wird sichergestellt, dass das Obergeschoss über zwei bauliche Rettungswege verlassen werden kann. Die Treppenläufe und Podeste der Treppenanlagen werden aus Stahl bzw. Stahlbeton gemäß DIN hergestellt. Sie entsprechen somit den Anforderungen der BauO NRW Treppenräume Für die Verbindung von Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit sind gemäß 37 (1) BauO NRW notwendige Treppen ohne Treppenraum zulässig.. Die Nutzungseinheit Kindertagesstätte wird durch eine interne notwendige Treppe in einem eigenen notwendigen Treppenraum erschlossen. Zur baulichen Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus dem Obergeschoss wird an zentraler Stelle eine Außentreppe errichtet, die über einen Balkon erreicht werden kann. Damit wird sichergestellt, dass das Obergeschoss über zwei bauliche Rettungswege verlassen werden kann Flure Wände notwendiger Flure sind gemäß 38 (4) BauO NRW unbeschadet der 29 bis 33 in Gebäuden geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse F 30 herzustellen. Notwendige Flure sind nicht geplant, da jeder Gruppenraum mindestens einen Ausgang direkt ins Freie oder auf einen Rettungsbalkon hat. Die Flurflächen werden, wie in Kindergärten üblich, als Multifunktionsflächen zur Kleiderablage und Spielzone genutzt. Die Türanlagen zum notwendigen Treppenraum werden im als Rauchschutztüren gemäß DIN ausgebildet. Dies soll als Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 17

18 Erleichterung von den Vorschriften des 38 (1) BauO NRW genehmigt werden. Zur Kompensation dieser Abweichung wird in der Kindertagesstätte eine Brandfrüherkennung in allen Räumen, außer Nassräumen, mit vernetzten Heimrauchmeldern der Kenngröße Rauch nach DIN geplant. Diese Melder übernehmen auch die Funktion der Alarmierungseinrichtung Aufzüge Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen gemäß 39 (2) BauO NRW eigene Fahrschächte haben Ein Aufzug ist im Gebäude geplant. Der Fahrschacht wird in der Feuerwiderstandsklasse F 90 errichtet Vor dem Aufzug und in der Aufzugskabine sind Hinweisschilder Aufzug im Brandfall nicht benutzen! gut sichtbar und dauerhaft angebracht Der Fahrschacht ist zu lüften und mit einer Rauchabzugsvorrichtung versehen. Die Rauchabzugsöffnung im Fahrschacht hat eine Größe von mindestens 2,5 vom Hundert der Grundfläche des Fahrschachtes, das entspricht einer Fläche von 0,20 m Die Fahrschachttüren werden so hergestellt, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse übertragen werden können Kennzeichnung der Rettungswege Alle Ausgänge und die Rettungswege im Gebäude werden mit langnachleuchtenden Hinweisschildern gemäß BGV A8 gekennzeichnet. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 18

19 Insbesondere werden die Hinweisschilder über allen Ausgängen und über den Durchgängen im Zuge der Rettungswege angebracht Türen im Zuge von Rettungswegen werden während der Betriebsstunden nicht verriegelt bzw. so hergerichtet, dass sie nicht abzuschließen sind. Die Bauaufsichtlichen Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen in der Fassung Juni 1988 wird beachtet. Hinweise für den Betreiber: Der Einbau automatischer Schiebetüren ist z.zt. nicht geplant. Sollen solche Türen eingebaut werden, sind die Bau- und Prüfgrundsätze für automatische Schiebetüren in Rettungswegen beim Einbau und Betrieb dieser Türen zu beachten. 4.6 Höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage Eine höchstzulässige Zahl von Nutzern kann nicht festgelegt werden. Es werden sich 120 Kinder und 20 Mitarbeiterinnen in der Nutzungseinheit Kindertagesstätte aufhalten. Bei objektgerechter Nutzung sind für die mögliche Zahl der Nutzer Rettungswege in ausreichender Anzahl und Breite vorhanden. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 19

20 4.7 Lage und Anordnung der haustechnischen Anlagen Die haustechnischen Anlagen, bestehend aus Geräten und Leitungen für Elektro und Heizung sind in besonderen Räumen im Erdgeschoss untergebracht Beim Einbau der Leitungsanlagen wird die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen- Richtlinie LAR NRW) Stand März 2000 beachtet. 4.8 Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen Die Errichtung und die Änderung von Lüftungsanlagen bedarf gemäß 63 (1) BauO NRW einer Baugenehmigung, sofern es sich um Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen handelt, die Gebäudetrennwände und, außer in Gebäuden geringer Höhe, Geschosse überbrücken. Lüftungsleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe müssen gemäß 44 (2) BauO NRW aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; brennbare Baustoffe sind zulässig, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen. Lüftungsanlagen, ausgenommen in Gebäuden geringer Höhe, und Lüftungsanlagen, die Gebäudetrennwände überbrücken, sind so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse, Brandabschnitte, Treppenräume oder notwendige Flure übertragen werden können Die Lüftungsleitungen werden entsprechend den Anforderungen ausgeführt. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 20

21 4.9 Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Zur Rauchableitung ins Freie sind in jedem Nutzungsbereich öffenbare Fenster oder Türen geplant, sodass hier eine sichere Rauchableitung jederzeit gewährleistet werden kann. (siehe Ziffer 4.4.3) 4.10 Elektro-akustische Alarmierungsanlage In der Kindertagesstätte ist eine Brandfrüherkennung in allen Räumen, außer Nassräumen, mit vernetzten Heimrauchmeldern der Kenngröße Rauch nach DIN geplant. Diese Melder übernehmen auch die Funktion der Alarmierungseinrichtung Lage, Anordnung und Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung In Arbeitsstätten müssen Feuerlöscher in ausreichender Anzahl und entsprechend der Brandgefahr vorgehalten werden. Insbesondere sind hier die Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BRG 133) zu beachten. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 21

22 In der Kindertagesstätte werden nach DIN EN 3 für die Brandklassen A und B zugelassene Feuerlöschgeräte gut sichtbar und zugänglich aufgehängt. Die erforderliche Löschmittelmenge bestimmt sich nach der Brandgefährdung und der Grundfläche des zu schützenden Gebäudes. Daraus ergeben sich die Löschmitteleinheiten (LE). Für die Nutzung wurde gemäß der BRG 133 eine mittlere Brandgefährdung angenommen. Danach müssen vorhanden sein: Löschmitteleinheiten: Erdgeschoss Obergeschoss 27 LE 18 LE Gewählt werden 5 Stück Schaumlöscher S 6, die mindestens 9 LE abdecken. Die Standorte der Feuerlöscher werden mit langnachleuchtenden Hinweisschildern gemäß BGV A 8 gekennzeichnet Wandhydranten sind nicht geplant In der Kindertagesstätte werden keine Löschdecken bereit gehalten. In allen neueren Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) findet sich kein Hinweis mehr auf Löschdecken. In der Fachempfehlung Nr. 7/2001 vom Oktober 2001 des Deutschen Feuerwehrverbandes wird darauf hingewiesen, dass die DIN zurückgezogen werden soll. In der Liste des DIN ist die Nummer schon anderweitig vergeben In den als Anlage beigefügten Grundrissplänen sind die Standorte der Feuerlöschgeräte dargestellt. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 22

23 4.12 Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung In der Kindertagesstätte ist vorbehaltlich einer Forderung durch die Baugenehmigungsbehörde keine Sicherheitsbeleuchtung geplant Eine Sicherheitsstromversorgung ist in der Kindertagesstätte vorbehaltlich einer Forderung durch die Baugenehmigung nicht vorgesehen Hydrantenpläne mit Darstellung der Löschbereiche Die Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN mit Eintragung der Löschwasserentnahme, der Aufstellflächen für die Löschfahrzeuge und den Zugängen zum Gebäude ist vorbehaltlich einer Auflage der Brandschutzdienststelle nicht vorgesehen Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen, Feuerwehrtableaus und Auslösestellen In der Kindertagesstätte ist eine Brandfrüherkennung in allen Räumen, außer Nassräumen, mit funkvernetzten Heimrauchmeldern der Kenngröße Rauch nach DIN geplant. Die automatischen Brandmelder der Kenngröße Rauch stellen gleichzeitig die akustische Alarmierung sicher. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 23

24 4.15 Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne sind nach DIN aufzustellen. Sie dürfen nach Ziffer 1 DIN auch Angaben über das taktische Vorgehen enthalten und werden dann Feuerwehreinsatzpläne im Sinne der Begriffsbestimmung nach DIN Feuerwehrpläne gehören nach Ziffer 1 DIN nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Feuerwehrpläne nach DIN werden vorbehaltlich einer Auflage der Baugenehmigungsbehörde nicht erstellt Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen Es sind gemäß 4 (4) Arbeitsstättenverordnung ArbStättV vom 12. August 2004 vom Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen und an zentralen Stellen auszuhängen. Die Brandschutzordnung mit den notwendigen Teilen A B Aushang Regelung für Betriebsangehörige ist Bestandteil der Flucht- und Rettungspläne Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in Abständen von höchstens einem Jahr über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte sowie über die Brandschutzordnung zu belehren. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 24

25 Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb des Gebäudekomplexes kann von der Baugenehmigungsbehörde gemäß 54 (2) Ziffer 18. BauO NRW verlangt werden Abweichungen und Erleichterung Die vorliegende Planung des Objektes weist keine Abweichungen von den brandschutztechnischen Vorschriften der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen auf. Danach sollen entgegen 38 (1) BauO NRW keine notwendigen Flure errichtet werden. Entgegen 32 (2) BauO NRW soll auf die Errichtung einer Gebäudetrennwand verzichtet werden Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen Es wurden keine Rechenverfahren angewendet, da das Objekt von seiner Größe und der Beschaffenheit seiner Bauteile die Anforderungen der BauO NRW erfüllt. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 25

26 5. Brandschutz während der Baudurchführung Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt der VdS Schadenverhütung -Brandschutz bei Bauarbeiten -VdS- (Form 2021) wird hingewiesen. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle nichtbrennbare Großbehälter (Container) aufzustellen. Der Abstand von baulichen Anlagen muss mindestens 10 m betragen. Bei feuergefährlichen Arbeiten - z.b. Schweißen, Abbrennen, Schneiden - sowie beim Umgang mit offener Flamme in Verbindung mit brennbaren Baustoffen, sind Brandschutzposten aufzustellen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte - z.b. PG 12 Feuerlöscher - bereitzuhalten. Im Bereich der Baustelle vorhandene Löschwasserentnahmestellen sind durch Schilder DIN Hinweisschilder für den Brandschutz - zu kennzeichnen und jederzeit freizuhalten. Zur Benachrichtigung der Feuerwehr muss bereits während der Bauzeit eine Meldeeinrichtung (Fernsprechhauptanschluss) vorhanden sein. An allen Fernsprechapparaten ist die Notrufnummer 112 anzugeben. Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 26

27 6. Zusammenfassung Der grundlegenden Anforderung gemäß 17 BauO NRW, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und zu unterhalten sind, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind, wird bei dem geplanten Objekt entsprochen. Gegen eine Ausführung des Objektes in der dargestellten Form bestehen seitens des Unterzeichnenden in brandschutztechnischer Hinsicht keine Bedenken. In Ergänzung zu diesem textlichen Brandschutzkonzept sind die Eintragungen zum Brandschutz in den Bauvorlagen zu beachten. Dieses Brandschutzkonzept umfasst 27 Seiten und 5 Zeichnungen. Aufgestellt: Düren, den 9. Mai 2013 Der Sachverständige Der Architekt Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes 27

28 Brandschutzkonzeptplan Brandschutzplaner: Dipl.-Ing. Jörg Makowka staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Im Lintes 42, Düren Tel.: Fax.: Objekt gemäß 54 (2) u. 68 (1) Ziffer 10. BauO NRW Gebäude geringer Höhe erforderliche Löschwassermenge 800 l/min Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich Rettungsweglänge < 35 m Legende Sammelstelle Gebäude mit harter Bedachung Hauptzugang Nebenzugang I FD Unterflur-Hydrant E II FD E+1 E+1 II SD 46 2 NW200 Projekt-Nr.: Düren, 09. Mai 2013 Der Sachverständige:

29 Brandschutzkonzeptplan Legende Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung, Bedienstelle Zugang Feuerwehr Feuerbeständig und aus nicht brennbaren Stoffen Brandwand Rauchschutztür automatische Brandmelder flächendeckend Kenngröße Rauch DIN RST Brandschutzplaner: Dipl.-Ing. Jörg Makowka staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Im Lintes 42, Düren Tel.: Fax.: Not-Aus-Schalter Hauptzugang Nebenzugang Feuerlöscher Parkplatz Objekt gemäß 54 (2) u. 68 (1) Ziffer 10. BauO NRW Gebäude geringer Höhe erforderliche Löschwassermenge 800 l/min Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich Rettungsweg / Notausgang Treppe als Rettungsweg Richtungsanzeige RST Aufzug im Brandfall nicht benutzen Projekt-Nr.: Düren, 09. Mai 2013 Der Sachverständige: Rettungsweglänge < 35 m

30 Brandschutzkonzeptplan Legende Feuerbeständig und aus nicht brennbaren Stoffen Brandwand automatische Brandmelder flächendeckend Kenngröße Rauch DIN Treppen im Verlauf von Rettungswegen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung, Bedienstelle Feuerschutztür Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung Brandschutzplaner: Dipl.-Ing. Jörg Makowka staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Im Lintes 42, Düren Tel.: Fax.: Objekt gemäß 54 (2) u. 68 (1) Ziffer 10. BauO NRW Gebäude geringer Höhe RST erforderliche Löschwassermenge 800 l/min Feuerlöscher Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich Rettungsweglänge < 35 m Richtungsanzeige Rettungsweg / Notausgang RST Aufzug im Brandfall nicht benutzen Projekt-Nr.: Düren, 09. Mai 2013 Der Sachverständige:

31 feuerhemmend Rettungsweg / Notausgang Legende RST 2, 0m Rauchschutztür Richtungsanzeige Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung Brandschutzkonzeptplan Brandschutzplaner: Dipl.-Ing. Jörg Makowka staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Im Lintes 42, Düren Tel.: Fax.: Objekt gemäß 54 (2) u. 68 (1) Ziffer 10. BauO NRW Gebäude geringer Höhe erforderliche Löschwassermenge 800 l/min Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich Rettungsweglänge < 35 m harte Bedachung harte Bedachung harte Bedachung Grobkieslage 5 cm harte Bedachung RST harte Bedachung harte Bedachung harte Bedachung harte Bedachung Grobkieslage 5 cm 2, 0m Projekt-Nr.: Düren, 09. Mai 2013 Der Sachverständige:

32 Legende Verbot für Fahrzeuge 2, 0m über angegebene Höhe einschließlich Ladung Notausgang, linke Hand Brandschutzkonzeptplan Brandschutzplaner: Dipl.-Ing. Jörg Makowka staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Im Lintes 42, Düren Tel.: Fax.: Objekt gemäß 54 (2) u. 68 (1) Ziffer 10. BauO NRW Gebäude geringer Höhe erforderliche Löschwassermenge 800 l/min Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich Rettungsweglänge < 35 m harte Bedachung harte Bedachung Grobkieslage 5 cm harte Bedachung 2, 0m harte Bedachung 5,00 Grobkieslage 5 cm harte Bedachung Projekt-Nr.: Düren, 09. Mai 2013 Der Sachverständige:

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