Internationales Wirtschaftsrecht II

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1 Internationales Wirtschaftsrecht II Sommersemester 2017 Universität Tübingen Dr. Marc Jacob, LL.M. 25. April 2017

2 Organisatorisches nur ca. 4-5 Sitzungen 14-tägig Klausur nicht vorgesehen (Prüfung nach Absprache) 2

3 Literatur Schöbener/Herbst/Perkams, Internationales Wirtschaftsrecht (CF Müller, 2010) Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht (3. Aufl., CF Müller, 2012) Dolzer/Schreuer, Principles of International Investment Law (2. Aufl., OUP, 2012) Griebel, Internationales Investitionsrecht (CH Beck, 2008) Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht (10. Aufl., CH Beck, 2014) 3

4 Weiterführend Tietje (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht (2. Aufl., de Gruyter, 2015) Lowenfeld, International Economic Law (2. Aufl., OUP, 2008) Newcombe/Paradell, Law and Practice of Investment Treaties (Kluwer, 2009) Salacuse, The Law of Investment Treaties (2. Aufl., OUP, 2015) McLachlan/Shore/Weiniger, International Investment Arbitration (OUP, 2007) Vitzthum/Proelß (Hrsg.), Völkerrecht (6. Aufl., de Gruyter, 2013) 4

5 Worum geht es? zwischenstaatliches Recht (=VR), das auf internationale Wirtschaftsbeziehungen Anwendung findet (=Wirtschaftsvölkerrecht) Abgrenzung: nationales Wirtschaftsrecht Einheitsrecht internationales Privatrecht (Kollisionsrecht) internationale Standards (z.b. INCOTERMS, Lex Mercatoria) 5

6 Was bleibt außen vor? Welthandelsrecht (WTO) Regionale Wirtschaftsintegration (teilweise; EU, NAFTA, ASEAN) Entwicklungsvölkerrecht internationales Steuerrecht internationales Kartellrecht 6

7 Übersicht Grundlagen: Völkerrecht + Vereinte Nationen Wirtschaftssanktionen Einführung in das internationale Investitionsschutzrecht Materielles Investitionsschutzrecht Völkerrechtliche Investitionsschutzverfahren Transnationale Unternehmen 7

8 Wozu WirtschaftsVR studieren? 3 plausible Gründe: 1. intellektuell: die Welt besser verstehen und verändern 2. wissenschaftlich: lebendiges, effektives, dynamisches VR 3. finanziell: do well (...so you can do good) 8

9 Völkerrechtliche Grundlagen (und Grundfragen) Rechtssubjekte (Wer?) Rechtsquellen (Woher?) Wichtige Prinzipien (Was?) Effektivität (Wie?) 9

10 1. Rechtssubjekte (I) Träger von VR Rechten und Pflichten (Verhalten geregelt) Rechtssubjekte relevante Akteure anerkannt: Staaten (originär, absolut, Drei-Elemente(n)-Lehre) internationale Organisationen (derivativ, partiell) neuerdings : Privatpersonen (partiell) 10

11 1. Rechtssubjekte (II) umstritten: multinationale Unternehmen abgelehnt: Nichtregierungsorganisationen (NGOs) 11

12 2. Rechtsquellen (I) Art. 38(1)(a-c) IGH-Statut: Vertragsrecht Gewohnheitsrecht Allgemeine Rechtsgrundsätze Subsidiäre(?) Quellen (Art. 38(1)(d)): Lehrmeinungen Spruchpraxis 12

13 2. Rechtsquellen (II) keine Rechtsquellenhierarchie begrenzte Normenhierarchie: zwingendes Völkerrecht (ius cogens, Art. 53 WVK) UNC hat Vorrang vor anderen Abkommen (Art. 103 UNC) 13

14 3. Wichtige Prinzipien a) souveräne Gleichheit (Art. 2(1) UNC) b) Gewaltverbot (Art. 2(4) UNC) c) friedliche Streitbeilegung (Art. 2(3) UNC) d) Verantwortlichkeit e) diplomatischer Schutz 14

15 (a) souveräne Gleichheit (I) Unabhängigkeit Interventionsverbot Innen- und Außenperspektive formeller Begriff ( ein Staat = eine Stimme ) 15

16 (a) souveräne Gleichheit (II) Staatenimmunität: Erkenntnisverfahren Hoheitsakte (acta iure imperii) ja nichthoheitliches Handeln (acta iure gestionis) nein Vollstreckungsverfahren Hoheitlicher Zweck ja nichthoheitlicher Zweck nein 16

17 (b) Gewaltverbot keine zwischenstaatliche Gewalt weder Anwendung noch Androhung wichtige Rechtfertigungen: Selbstverteidigung (Art. 51 UNC) militärische Zwangsmaßnahmen (Art. 42 UNC) 17

18 (c) friedliche Streitbeilegung Gewalt verhüten Streitigkeiten internationaler Natur aktives und ernsthaftes Bemühen zur Konfliktbeilegung verschiedene Mittel (Kapitel VI UNC): diplomatisch (Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich) Entscheidungsverfahren (Schiedsspruch, Gericht, Organisation) 18

19 (d) Verantwortlichkeit Verletzungen des VR begründen Verpflichtungen + Rechte Staaten und IOs Artikel der Völkerrechtskommission (ILC, 2001): Handlung oder Unterlassen Zurechenbarkeit Beachtungspflicht währt fort Beendigung / Wiedergutmachung andernfalls Gegenmaßnahmen 19

20 (e) Diplomatischer Schutz formal sind im VR die Staaten berechtigt faktisch geht es aber oft um Individuen Staat macht Rechte der Individuen geltend: Erschöpfung des Rechtswegs Verbindung (Staatsangehörigkeit / -zugehörigkeit) Probleme 20

21 Teil 2 UN in der Weltwirtschaftsordnung Wirtschaftssanktionen 21

22 UN in Grundzügen (I) 6 Hauptorgane (Art. 7(1) UNC): Generalversammlung Mitgliederorgan Sicherheitsrat Wirtschafts- und Sozialrat Treuhandrat eingeschränkte Mitgliederorgane Sekretariat Verwaltungsorgan IGH richterliches Organ 22

23 UN in Grundzügen (II) UN-Familie ist weit verzweigt: Nebenorgane können eingesetzt werden (Art. 7(2) UNC) Sonderorganisationen durch Übereinkunft (Art. 57 UNC) Sonstige 23

24 1. Generalversammlung (I) Repräsentativorgan alle UN-Mitglieder (Art. 9(1) UNC) Zuständigkeit: umfassend (Erörterung, Empfehlung) int. Wirtschaftszusammenarbeit (Art. 13(1)(b), 60 UNC) Beschlüsse: 1 Mitglied = 1 Stimme (Art. 18(1) UNC) Mehrheitsbeschlüsse (Art. 18(3) UNC) Zweidrittelmehrheit bei wichtigen Fragen (Art. 18(2) UNC) Verbindlichkeit? 24

25 1. Generalversammlung (II) Beispiele: ständige Souveränität über natürliche Ressourcen (1962): Bodenschätze für nat. Entwicklung und Wohlergehen Entschädigung für Enteignung nach int. Recht Neue Weltwirtschaftsordnung (NIEO, 1974): Entschädigung für Enteignung nach nat. Recht Rohstoffkartelle Mindestpreise Zombies oder brandaktuell? 25

26 1. Generalversammlung (III) UNCTAD ( United Nations Conference on Trade and Development ): Organ der Generalversammlung (seit 1964) Konferenz alle 4 Jahre fördert wirtschaftliche Entwicklung und Integration: Forum für wirtschaftspolitischen Erfahrungsaustausch Forschung, Analyse und Datenerhebung initiiert Technologie- und Wissenstransfer initiiert Abkommen (Investitionen, Rohstoffe) 26

27 2. Sicherheitsrat Exekutivorgan 15 Mitglieder (P5 + 10, Art. 23 UNC) Zuständigkeit: keine direkte Wirtschaftskompetenz vorrangige Wahrung des Weltfriedens (Art. 24(1) UNC) Befugnisse in Kapiteln VI-VIII, XII Vetorecht der P5 in mat. Fragen Beschlüsse verbindlich (Art. 25 UNC) 27

28 3. Wirtschafts- und Sozialrat Koordinations- und Lenkungsorgan 54 Mitglieder (Art. 61(1) UNC) Zuständigkeit: Wirtschaft, Soziales, Kultur, Erziehung, Gesundheit, MR Untersuchung, Berichte, Empfehlungen (vgl. Art. 55 UNC) Anhörung von Nichtmitgliedern (z.b. NGOs) Koordinierung der Sonderorganisationen: Abkommen Berichterstattung 28

29 4. Treuhandrat Durchführung des Treuhandsystems (Kapitel XIII UNC) Tätigkeit seit 1994 eingestellt 29

30 5. Sekretariat Verwaltungsorgan (Kapitel XV UNC) Bedienstete + Generalsekretär (Art. 97 UNC) Tätigkeiten: administrativ politisch 30

31 6. Internationaler Gerichtshof (I) Hauptrechtsprechungsorgan Vorschriften: UNC, IGH-Statut, IGH-VerfO 15 Richter verschiedener Staatsangehörigkeit Tätigkeit: Streiterledigung (Urteile) Rechtsgutachten 31

32 6. Internationaler Gerichtshof (II) Zuständigkeit: zwischenstaatliche Streitigkeiten (Art. 34(1) Statut) Einwilligungsakt: Unterwerfung in einem Abkommen Schiedskompromiss Einlassung einseitige Staatenerklärung (sog. Fakultativklausel ) kein allzuständiges int. Wirtschaftsgericht 32

33 Beispiel: UN-Sanktionen gegen den Iran (I) Sanktionen des UN-Sicherheitsrates, z.b.: Res 1696 (2006): Aufforderung, Nuklearprogramm abzubrechen Res 1737 (2006): Technologie- und Materialembargo + Kontensperrung Res 1747 (2006): Waffenembargo 33

34 Beispiel: UN-Sanktionen gegen den Iran (II) 34

35 Wirtschaftssanktionen Zweck prominente hoheitliche Reaktionsmöglichkeit Spannung: wann ist wirt. Druck unerlaubt? kein Recht auf Wirtschaftsbeziehungen Gewalt- und Interventionsverbot 35

36 Typologien VR-konform: Retorsion Repressalie Urheber: kollektiv einzelstaatlich Maßnahme: Embargo Blockade 36

37 Kollektive Sanktionen kollektive Sicherheit als Ausnahme vom Gewaltverbot Sicherheitsrat ermächtigt (Kapitel VII): Voraussetzungen: Bedrohung oder Bruch des Friedens / Angriff (Art. 39 UNC) Nichtmilitärische Maßnahmen (Art. 41 UNC) Folge = UN-Mitglieder verpflichtet (Art. 25, 48(2) UNC) Schranken? 37

38 Unilaterale Sanktionen (I) Gewaltverbot? (Art. 2(4) UNC) Gewalt Krieg enger Gewaltbegriff Interventionsverbot? (Art. 2(1) UNC) Deklaration betreffend freundschaftliche Beziehungen 1970 (FRD, Grundsatz 3) Charta der wirt. Rechte und Pflichte der Staaten 1974 (Art. 32) 38

39 Unilaterale Sanktionen (II) ausschließliche EU-Kompetenz (Art. 215(1) AEUV) Schranken? souveräne Entscheidungsfreiheit Schädigungswille Sozialadäquanz Verhältnismäßigkeit 39

40 Sonderprobleme wohlerworbene Rechte Dritter Entschädigung Einzelpersonen 40

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