Steckbrief zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM KARLSRUHE

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1 Steckbrief zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM KARLSRUHE

2 1.0 PROJEKTBESCHREIBUNG Im Rahmen des Netzausbaus für die Energiewende plant, auf dem circa 73 Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim und Karlsruhe eine bestehende 220-Kilovolt (kv)-freileitung zu verstärken und auf 380 kv umzustellen. Zusätzlich werden auch die Umspannwerke Weinheim, Mannheim (G380), Altlußheim und Karlsruhe-Daxlanden auf 380 kv umgebaut. Die Maßnahme ist Teil einer länderübergreifenden Netzverstärkung zwischen Urberach, südlich von Frankfurt am Main, und Karlsruhe, die gemeinsam mit dem Projektpartner Amprion plant. Amprion ist für den Abschnitt von Urberach bis Weinheim verantwortlich. ÜBERSICHT GESAMTPROJEKT Urberach URBERACH WEINHEIM Amprion Weinheim Mannheim (G380) WEINHEIM ALTLUSSHEIM Altlußheim ALTLUSSHEIM KARLSRUHE Karlsruhe-Daxlanden Mit der Netzverstärkung auf 380 kv wird das Übertragungsnetz in der Region noch leistungsfähiger gemacht. So können Überlastungen künftig vermieden werden. Damit sichern die Übertragungsnetzbetreiber die Versorgung in Baden-Württemberg auch in Zukunft. beabsichtigt, die Maßnahme so weit als möglich in bestehender Trasse durchzuführen und dadurch Eingriffe in die Natur und die Landschaft zu minimieren. Dies geschieht nach dem NOVA-Prinzip (siehe Seite 4). Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird, legt die Bundesnetzagentur in zwei Genehmigungsverfahren fest. Sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde für alle Vorhaben im Übertragungsnetz, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen. Die Verfahren, die im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für das Projekt vorgesehen sind, heißen Bundesfachplanung und Planfeststellung. Das NABEG enthält zahlreiche Regelungen, die einen zügigen Netzausbau ermöglichen. STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE

3 ÜBERSICHT: BESTEHENDE 220-KV-LEITUNG FÜR DIE NETZVERSTÄRKUNG UW Weinheim Heddesheim Ilvesheim UW Mannheim (G380) Brühl Ketsch Schwetzingen Hockenheim UW Altlußheim Neulußheim Oberhausen- Rheinhausen UW Philippsburg Waghäusel Dettenheim Linkenheim- Hochstetten bestehende, für den Umbau vorgesehene 220-kV-Leitung Bestandsleitung dicht an der Wohnbebauung bzw. Überspannung Trassenkorridorvorschlag ULTRANET Umspannwerk (UW) Eggenstein- Leopoldshafen Rhein/Nebenflüsse Gemeindegrenzen Wohnbebauung UW Karlsruhe-Daxlanden Städte/Ortschaften Auf einen Blick / Südlicher Teil der Maßnahme Nr. 19 im Bundesbedarfsplangesetz: Urberach Pfungstadt Weinheim Mannheim (G380) Altlußheim Daxlanden, einem Gemeinschaftsprojekt von und Amprion / Netzverstärkung von 220 auf 380 kv / Vier auf 380 kv umzubauende Umspannwerke im Netzgebiet der : Weinheim, Mannheim (G380), Altlußheim, Daxlanden / Streckenlänge in Baden-Württemberg: circa 73 Kilometer / Voraussichtliche Inbetriebnahme: 2022 / Genehmigungsbehörde: Bundesnetzagentur 3 / 8

4 2.0 NOTWENDIGKEIT UND GESETZLICHER HINTERGRUND Als Übertragungsnetzbetreiber ist gemäß 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbaubedarf wird im Netzentwicklungsplan-Prozess regelmäßig ermittelt. Der Netzentwicklungsplan führt alle Maßnahmen im deutschen Übertragungsnetz auf, die auf Grundlage der erforderlichen Prognose für Verbrauch und Erzeugung (Szenariorahmen) in den kommenden zehn Jahren von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt wurden. Die Netzverstärkung zwischen Urberach und Karlsruhe ist seit 2012 als erforderliche Maßnahme in den Netzentwicklungsplänen Strom unter dem Projektnamen P47 (Maßnahmen M31-M34) ermittelt und von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. Zusätzlich wurde der vordringliche Bedarf des Projekts 2013 und 2015 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 19 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die ist damit gesetzlich zur Umsetzung des Projekts verpflichtet. NETZPLANUNG: BEDARFSERMITTLUNG Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Bundesbedarfsplan Die Netzverstärkung ist erforderlich, weil die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Frankfurt und Karlsruhe als Gesamtvorhaben heute eine wichtige Transportfunktion in Nord-Süd-Richtung erfüllt. Die Netzverstärkung ermöglicht Überlastungen zu vermeiden, die im Zuge der Energiewende in Südwestdeutschland zu erwarten sind. Sie stärkt somit die Versorgungssicherheit. NOVA-Prinzip: Die Abkürzung NOVA steht für Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Das bedeutet, dass zunächst versucht wird, den bestehenden Betrieb von Leitungen zu optimieren. Reicht dies als Maßnahme nicht aus, werden Verstärkungsmöglichkeiten geprüft. Erst wenn auch eine Verstärkung nicht mehr ausreicht, wird der Neubau von Netzen in Betracht gezogen. STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE

5 3.0 GENEHMIGUNGSVERFAHREN UND ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG Wie jedes Netzbauprojekt durchläuft auch die 380-kV-Netzverstärkung Urberach Weinheim Karlsruhe ein umfangreiches Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Im Laufe dieses mehrere Jahre dauernden Genehmigungsprozesses wird sichergestellt, dass alle für das Projekt wichtigen Themen berücksichtigt werden. Die Netzverstärkung ist eine länderübergreifende Maßnahme sie wird deshalb im Rahmen einer Bundesfachplanung und eines anschließenden Planfestellungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur genehmigt. ist es dabei wichtig, bereits in der Vorplanungsphase noch vor Start der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren mit der Politik, den Behörden, den Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern in Dialog zu treten, um Hinweise bereits in dieser Phase aufzunehmen und zu prüfen. NETZPLANUNG VORPLANUNGSPHASE ÖFFENTLICH-RECHTLICHES GENEHMIGUNGSVERFAHREN BAU BETRIEB, Bundesnetzagentur, Bundestag Bundesnetzagentur mit Bundesfachplanung und Planfeststellung PROJEKTSTAND Kontinuierlicher Dialog Die Vorplanungsphase Voraussetzung für den Start der Bundesfachplanung ist eine umfassende Vorplanung. Ziel dieser Vorplanung ist die Erarbeitung eines Trassenkorridorvorschlags. Ein Trassenkorridor bezeichnet einen bis zu Meter breiten Streifen, in dem die Trasse verlaufen soll. Bei der Auswahl des Korridors berücksichtigt nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte, sondern auch Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaftsbild. Bereits in dieser Phase bezieht die Öffentlichkeit ein, um Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung für einen Trassenkorridorvorschlag und seine möglichen Alternativen aufzunehmen. Nach Abschluss aller Voruntersuchungen stellt einen Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur. In diesem Antrag schlägt einen Korridorverlauf vor und zeigt mögliche Alternativen auf. 5 / 8

6 Erster Genehmigungsschritt: die Bundesfachplanung Aufgabe der Bundesnetzagentur in der Bundesfachplanung ist das Ausrichten einer öffentlichen Antragskonferenz. Hierzu lädt sie Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange ein. Darüber hinaus kann auch jeder interessierte Bürger teilnehmen. Bei der Konferenz werden Informationen zur Raum- und Umweltverträglichkeit des Trassenkorridorvorschlags und zu dessen Alternativen gesammelt. Im Ergebnis wird nach der Antragskonferenz in einem Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss. Im Austausch mit Behörden, Vereinigungen und Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Im Rahmen der Bundesfachplanung wird eine strategische Umweltprüfung durchgeführt, die zusammen mit den kompletten Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt wird. Hierzu kann innerhalb einer festgelegten Frist jeder Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft alle eingehenden Stellungnahmen und behandelt sie im Rahmen eines Erörterungstermins mit den Einwendern, Behörden, Vereinigungen und dem Vorhabenträger. Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur für einen konkreten Trassenkorridor. Die Behörde wägt dafür alle vorgebrachten Argumente ab. Der zum Abschluss der Bundesfachplanung festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren und wird in den Bundesnetzplan aufgenommen. Zweiter Genehmigungsschritt: das Planfeststellungsverfahren Das Planfeststellungsverfahren schließt an die Bundesfachplanung an, indem der ermittelte Trassenkorridor hier weiter präzisiert wird, damit die konkrete Planung der Netzverstärkung anschließend umgesetzt werden kann. Wie die Bundesfachplanung wird auch das Planfeststellungsverfahren auf Antrag der als Vorhabenträger eröffnet. Die einzelnen Schritte im Verfahren sind dabei der Bundesfachplanung ähnlich. So erfolgt auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Den Abschluss bildet die konkrete Genehmigung des Vorhabens. alle zwei Jahre alle zwei Jahre mind. 4-jährig auf Antrag auf Antrag STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE

7 4.0 DIALOG Der Dialog mit der Öffentlichkeit ist ein zentraler Baustein der Planung und Umsetzung von Netzbaumaßnahmen der. Wir beginnen mit diesem Dialog bereits in der Vorplanungsphase und damit deutlich vor den offiziellen Genehmigungsverfahren. Dabei ermöglichen wir allen, die sich für das Projekt interessieren, sich in den Prozess einzubringen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine oder informieren Sie sich auf unserer Internetseite über die 380-kV-Netzverstärkung Weinheim Karlsruhe. WEITERFÜHRENDE LINKS Ihr Kontakt bei : DIALOG Netzbau Maria Dehmer Projektsprecherin Hotline dialognetzbau@transnetbw.de netzentwicklung/projekte/netzverstaerkung-weinheim-karlsruhe Netzentwicklungsplan 7 / 8

8 GmbH DIALOG Netzbau Pariser Platz Osloer Str Stuttgart Hotline transnetbw.de Stand April 2017

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