ERKLÄRUNG ERKLÄRUNG ZU DER FORDERUNG NACH ANERKENNUNG DER TROSTFRAUEN ALS OPFER DES VERBRECHENS DER SEXUELLEN VERSKLAVUNG DURCH DIE JAPANISCHE ARMEE
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- Joseph Lange
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1 C/O Amnesty International Koordinationsgruppe Japan Postfach 1124, Tübingen ERKLÄRUNG ZU DER FORDERUNG NACH ANERKENNUNG DER TROSTFRAUEN ALS OPFER DES VERBRECHENS DER SEXUELLEN VERSKLAVUNG DURCH DIE JAPANISCHE ARMEE UND OPFER EINES VERBRECHENS GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT - FÜR AUFARBEITUNG, REHABILITATION UND ENTSCHÄDIGUNG - Wir, die unterzeichnenden Einzelpersonen, Verbände, Initiativen und Institutionen, haben uns auf die nachfolgende Erklärung verständigt, die wir hiermit an die japanische Regierung richten: ERKLÄRUNG Spätestens ab 1932 wurden im Zusammenhang mit Feindseligkeiten zwischen Japan und China von der japanischen Armee Militärbordelle etabliert, um die japanischen Truppen vor Ort mit Prostituierten zu versorgen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden Frauen bzw. Mädchen z.b. aus dem von Japan annektierten bzw. kolonisierten Korea ausschließlich zu diesem Zweck angeworben. Für die Dauer des Asien - Pazifik Krieges zwischen 1937 und 1945 wurde das System der Militärbordelle von der japanischen Armee wieder aufgegriffen. Die japanische Armee hat aus den damals von Japan besetzten, annektierten bzw. kolonisierten Gebieten hunderttausende Mädchen - teilweise noch im Kindesalter - und Frauen, euphemistisch als Trostfrauen bezeichnet, ausschließlich mit dem Ziel der sexuellen Versklavung in die Kriegsgebiete verschleppt. Genaue Zahlenangaben, dieses Verbrechen betreffend, sind nicht möglich und einzelne Angaben weichen hier verständlicherweise stark voneinander ab. Für die betroffenen Mädchen und Frauen bedeutete dies jahrelange sexuelle Erniedrigung und Massenvergewaltigung, was in der Folge vielfach zu Zwangsabtreibung, zu Verstümmelung und Unfruchtbarkeit als Ergebnis z.b. medizinischer Eingriffe, sowie zu Tod bzw. Selbstmord führte. Für die Überlebenden dieses Verbrechens zog es schwere psychische Schäden und für ihr späteres Leben auch erhebliche materielle Konsequenzen nach sich. Bis zum August 1991, an dem Frau Kim Hak-Soon als erste der betroffenen Frauen das Tabu brach und in Südkorea ihre Geschichte als eine von Japan internierte Zwangsprostituierte öffentlich machte, war dieses Verbrechen in den jeweiligen Ländern wie auch in den persönlichen Lebenszusammenhängen der Betroffenen und ihrer eigenen Familien überwiegend noch als eine nationale und persönliche Schande angesehen worden. Durch die Tabuisierung und das dadurch erzwungene Schweigen wurden die Frauen ein zweites Mal zum Opfer. Erst der Mut von Frau Kim Hak-Soon führte dazu, dass sich in der Folge weit über 700 Frauen (genaue Angaben hierüber existieren nicht) aus 13 Ländern zu ihrem Leid bekannten und die Öffentlichkeit weltweit über das Verbrechen der staatlich organisierten Zwangsprostitution Kenntnis erlangte. Diese mutigen Frauen sind heute Anklägerinnen nicht nur Japans, sondern all derer, die an Frauen das Verbrechen sexueller Gewalt verüben, ob in Kriegs- oder in Friedenszeiten. Seite 1 von 5
2 UNSER APPELL AN DIE JAPANISCHE REGIERUNG Wir ersuchen die japanische Regierung und das Parlament, das von Japan begangene Verbrechen der sexuellen Versklavung endlich in vollem Umfang zu benennen, anzuerkennen und die uneingeschränkte, auch völkerrechtliche Verantwortung hierfür zu übernehmen. Wir beziehen uns hierbei insbesondere auch darauf: o dass Japan im Jahr 1925 das «Internationale Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels» vom unterzeichnet hat; o dass Japan das «Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit» am ratifiziert hat; o dass darüber hinaus die Völkergemeinschaft, der heute auch unsere Staaten angehören, beginnend mit den «Haager Landkriegsordnungen », dann 1945 in den Nürnberger Prozessen über die «Charter of the International Military Tribunal» und 1998/2002 über das «Rome Statute of the International Criminal Court», Versklavung und die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung geächtet hat; o dass mit der Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrates im Jahre 2008, in der die individuellen Menschenrechte von Mädchen (Kindern) und Frauen, wie sie unter anderem im CEDAW-Abkommen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1981 verankert sind, nun ihre besondere Berücksichtigung finden, die Anwendung sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten ein eigener Straftatbestand ist. Wir sind einerseits in Kenntnis u.a.: o der Erklärung aus dem Jahr 1993 von Herrn Yohei Kono in seiner damaligen Funktion als leitender Sekretär des japanischen Kabinetts sowie des damaligen Ministerpräsidenten Tomiichi Murayama aus dem Jahre 1995 über die Trostfrauen ; o der Entschließungen des japanischen Kabinetts aus den Jahren 1995 und 2005, die u.a. auch eine Entschuldigung gegenüber den Trostfrauen enthalten; o der letzten Erklärung der japanischen Regierung vom August 2010, in der sich Japan gegenüber Korea, 100 Jahre nach der Annexion des Gebietes, für die Kolonialherrschaft über Korea und das große Leid, das Japan Korea in dieser Zeit zugefügt hatte, entschuldigte, o der humanitären Initiative der japanischen Regierung aus dem Jahre 1995, über einen nichtstaatlichen Hilfsfonds mehreren Hundert Trostfrauen, allerdings ohne völkerrechtlich wirksame Anerkennung eines Anspruches auf Wiedergutmachung, eine geringe Entschädigung zu gewähren. Wir weisen andererseits darauf hin: o dass in den vielen Fällen, in denen auf Seiten der Opfer Schadensersatzforderungen gegen Japan geltend gemacht wurden, diese von japanischen Gerichten abgewiesen wurden, obwohl in Gerichtsurteilen die unmittelbare und mittelbare Mitwirkung der kaiserlichen Armee und die Verantwortung des Staates anerkannt wurde; o dass das Mandat des humanitären Hilfsfonds zur Unterstützung der Trostfrauen seit 2007 abgelaufen ist und der Fonds inzwischen aufgelöst wurde; o dass das ganze Ausmaß systematischer sexueller Versklavung seitens der japanischen Regierung zu keinem Zeitpunkt vollständig veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich gemacht und aufgearbeitet wurde; Seite 2 von 5
3 o dass in Kenntnis der Erklärungen und Resolutionen japanischer Regierungsmitglieder bzw. des japanischen Parlamentes z.b. aus den Jahren 1993, 1995, 2005 und 2010, noch heute Politiker und hochrangige japanische Beamte, ohne dass dies für sie zu Konsequenzen führen würde, ihr Missfallen über diese Erklärungen äußern dürfen und den Wunsch, diese zumindest zu relativieren wenn nicht gar inhaltlich zurückzuziehen; o dass in japanischen Schulen immer noch Geschichtsbücher Verwendung finden dürfen, in denen der Versuch unternommen wird, das Verbrechen an den Trostfrauen und andere japanische Kriegsverbrechen während des Japanisch-Pazifischen Krieges zu verharmlosen. Dieses berücksichtigend und angesichts des fortgeschrittenen Alters der noch wenigen überlebenden Frauen, halten wir es für dringend geboten, dass die japanische Regierung und das Parlament nicht mehr länger zögert, sondern nunmehr umgehend den nachfolgenden Forderungen der Betroffenen und Überlebenden, ihren Organisationen und Vereinigungen, ihren Unterstützerinnen und Unterstützern nachkommt, wie sie bereits seit Jahren gegenüber Japan öffentlich bestehen: 1. dass Japan die Verschleppung und Zwangsprostituierung von Mädchen und Frauen als Trostfrauen als Verbrechen formell anerkennt, 2. dass Japan all diese grausamen Vorgänge vollständig untersucht und aufarbeitet, 3. dass sich Japan durch eine Resolution des Parlamentes offiziell dafür entschuldigt, 4. dass Japan an die Überlebenden sowie an die Angehörigen der verstorbenen Opfer auf einer rechtlichen Grundlage eine Entschädigung leistet, 5. dass von Seiten Japans alle Fakten und die volle Wahrheit über die sexuelle Versklavung durch die japanische Armee in den japanischen Geschichtsbüchern beschrieben wird, 6. dass Japan für die Opfer dieser Verbrechen eine Gedenkstätte und ein Museum errichtet, 7. dass die für diese Verbrechen Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden. Wir appellieren deshalb an die japanische Regierung bald möglichst einen Gesetzesentwurf einzubringen, der die Anerkennung und Entschädigung der Trostfrauen sowie die Aufarbeitung dieser Verbrechen zum Ziel hat, und an das Parlament, diesem Entwurf sodann zuzustimmen. Durch ein solches Gesetz, durch die eindeutige Benennung, die uneingeschränkte Übernahme der Verantwortung sowie die vorbehaltlose Verurteilung dieser Verbrechen würde Japan die betroffenen Mädchen und Frauen rückwirkend wieder in ihre Rechte einsetzen und ihnen endlich die Würde wieder zurückgeben, derer Japan die Frauen seit mehr als 65 Jahren beraubt hat. Darüber hinaus trüge Japan für die Zukunft und zum Schutz aller Frauen auf der Welt dazu bei, dass Machtausübung durch die Anwendung sexueller Gewalt, ob im Krieg oder außerhalb des Krieges, geächtet ist und bleibt. Wir bitten die japanische Regierung und die japanische Gesellschaft diese Erklärungen als eine Ermutigung und Unterstützung zu betrachten. Gerade in Deutschland kennen wir die Bürde der eigenen Geschichte, die Folgen der Verdrängung, aber auch die Befreiung, die es bedeutet, sich dieser Geschichte zu stellen und sie aufzuarbeiten, und einer Hoffnung auf Frieden, die daraus entstehen kann. Ihr Schritt wäre für uns eine Ermutigung, im Bemühen um die Aufarbeitung der dunklen Seiten unserer Geschichte nicht nachzulassen. Seite 3 von 5
4 BÜNDNISMITGLIEDER (ERSTUNTERZEICHNENDE) (STAND: JUNI 2011) ai- amnesty international Deutscher Frauenring e.v. Koreanische Friedensgruppe in Deutschland (Berlin) Courage Frauenverband Solidarität International Seite 4 von 5
5 WEITERE UNTERZEICHNENDE (STAND: JUNI 2011) Name (Organisation/Person) Adresse Datum der Unterzeichnung Seite 5 von 5
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