Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke
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1 Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth
2 Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung 2
3 1. Überblick Bisher wurden private Kapitalerträge i. S. d. 20 EStG mit dem persönlichen ESt-Satz besteuert Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung (Steuersätze 20, 25, 30 %) Halbeinkünfteverfahren Wertezuwächse wurden nur dann besteuert, wenn die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr, 23 EStG) erfolgte Ab dem werden private Kapitalerträge an der Quelle besteuert, die ESt ist damit grundsätzlich abgegolten einheitlicher Satz von 25 % Wegfall des HEV im privaten Bereich, TEV im BV 20 EStG erweitert um Vermögenszuwächse 3
4 1. Überblick Einheitlicher Steuersatz i.h.v. 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt mit abgeltender Wirkung Generelles WK-Abzugsverbot, neuer Sparer- Freibetrag i.h.v. 801 bzw Nur interner Verlustausgleich möglich Keine Abgeltungswirkung in Sonderfällen und bei Zurechnung zu anderen Einkunftsarten 4
5 1. Überblick Im PV bei Anwendung des Sondersteuersatzes von 25 % Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens Im BV und bei 17 EStG Ersatz des HEV durch das Teileinkünfteverfahren (TEV); Steuerfreistellung nur noch i.h.v. 40 % 5
6 1. Überblick Veräußerungsgewinnbesteuerung Steuerrelevante Merkmale bis VZ 2008 ab VZ 2009 BV Beteiligungsquote irrelevant Halbeinkünftebesteuerung (EaGewB) Teileinkünftebesteuerung; 60 % steuerpfl. Natürlich e Person Besitzzeit 1 Jahr Halbeinkünftebesteuerung (SoE; 23 EStG) Abgeltungsteuer 25 % Besitzzeit irrelevant PV Besitzzeit > 1 Jahr q < 1 % nicht steuerbar Abgeltungsteuer 25 % Besitzzeit irrelevant q 1% Halbeinkünftebesteuerung ( 17 EStG) Teileinkünftebesteuerung ( 17 EStG) 6
7 1. Überblick Dividendenbesteuerung Steuerrelevante Merkmale bis VZ 2008 ab VZ 2009 Halbeinkünfteverfahren Teileinkünfteverfahren BV (50 % steuerpflichtig) (60% steuerpflichtig) Natürliche Person PV Halbeinkünfteverfahren 50 %-Abzug von Werbungskosten grds. Abgeltungsteuer 25 % Dividenden 100 % stpflichtig auf Antrag Günstigerprüfung grds. kein Abzug von WK 7
8 2. Neuer Zuschnitt der E.a.KapV. Laufende Kapitalerträge i.s.v. 20 Abs. 1 EStG: Unverändert Dividenden u.ä. 20 Abs. 1 Nr. 1 Liquidationserlös 20 Abs. 1 Nr. 2 Einnahmen aus typ. still. Beteiligungen 20 Abs. 1 Nr. 4 Zinsen, Renten u.ä. 20 Abs. 1 Nr. 5 Neu geregelt Vollrisikopapiere 20 Abs. 1 Nr. 7 Stillhalterprämien (short options) 20 Abs. 1 Nr. 11 Erträge aus Lebensversicherungen 20 Abs. 1 Nr. 6 8
9 2. Neuer Zuschnitt der E.a.KapV. Veräußerungsvorgänge i.s.v. 20 Abs. 2 EStG: Neu einbezogen wird insbesondere die Veräußerung von... Anteilen an KapGes, soweit kein Fall von 17 EStG 20 Abs. 2 Nr. 1, 8 part. Darlehen, typ. still. Beteiligungen 20 Abs. 2 Nr. 4 Ansprüchen aus Lebensversicherungen 20 Abs. 2 Nr. 6 Sonst. Kap.-Forderungen aller Art, inkl. Vollrisikozertifikaten... sowie... Termingeschäfte (optionen, swaps, forwards, etc.) 20 Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr. 3 Übertragung von Grundschulden u.ä. 20 Abs. 2 Nr. 5 Niehus/ 9
10 2. Neuer Zuschnitt der E.a.KapV. Bei Geltung des Sondersteuersatzes von 25 % und ist grundsätzlich kein Abzug von Werbungskosten mehr möglich! Ausnahmen: Veräußerungskosten in den Fällen des 20 Abs. 2 EStG Optionsprämien zur Glattstellung / Befreiung aus Stillhalterpositionen 10
11 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte isv 20 EStG nf im PV im BV Fall von 20 Abs. 8 oder von 32d Abs. 2 EStG? ja nein mit KapESt-Abzug ohne KapESt-Abzug Option 25 % KapESt mit Abgeltungswirkung 25 % ESt ird ESt-Veranlagung, kein WK-Abzug, Sparerpauschbetrag 801 progr. ESt ird ESt- Veranlagung, WK/BA-Abzug, Teileinkünfteverfahren auf Antrag: Günstigerprüfung; ggf. progr. ESt ird Veranlagung, kein WK-Abzug, Sparerpauschbetrag
12 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Gesetzlicher Regelfall KapESt-Einbehalt i.h.v. 25 % der Erträge (zzgl. 5,5 % SolZ) mit Abgeltungswirkung Im Fall von KiSt-Pflicht und anrechenbarer ausländischer Steuer ergibt sich folgende Formel: KapESt/ Abgeltungsteuer = e - 4q 4 + k e: Kapitaleinkünfte q: anrechenbare ausländische Steuer k: hundertste Teil des KiSt-Satzes 12
13 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Sondersteuersatz im Rahmen der normalen ESt- Veranlagung: erfolgt kein KapESt-Abzug, sind die Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren mit 25 % ESt zzgl. SolZ zu belasten die Formel entspricht der beim KapESt-Abzug mit KapESt belastete Kapitalerträge bleiben bei der Veranlagung unberücksichtigt (Abgeltungswirkung der KapESt bleibt erhalten) 13
14 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Die Besteuerung im Rahmen der Veranlagung kann (für alle Kapitalerträge einheitlich) auch auf Antrag erfolgen. Dies ist sinnvoll z.b. bei im Zuge des KapESt- Abzugs nicht ausgeschöpftem Sparer-Freibetrag nicht berücksichtigten Verlusten oder Verlustvorträgen nicht berücksichtigten ausländischen Steuern bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen nicht berücksichtigten Anschaffungs- oder Veräußerungskosten 14
15 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Auf Antrag kann der Einbezug der Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zum progressiven ESt-Tarif erfolgen (Günstigerprüfung) Antrag kann nur für alle Kapitaleinkünfte einheitlich gestellt werden dennoch kein Werbungskostenabzug möglich Einschränkungen bzgl. des Verlustausgleichs gelten auch hier Im Rahmen der Veranlagung erfolgt eine Günstigerprüfung 15
16 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Einbezug in den progressiven Tarif ist in den folgenden Fällen zwingend: Kapitalerträge, die nach 20 Abs. 8 EStG anderen Einkunftsarten zugerechnet werden Erträge aus Darlehen oder stillen Beteiligungen zwischen nahe stehenden Personen oder von Kapitalgesellschaften, an denen der Stpfl. mit mindestens 10 % beteiligt ist. Progressiver Tarif, keine WK/BA- Abzugsverbot, TEV, normale Verlustbehandlung 16
17 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer Behandlung von Refinanzierungskosten: Refinanzierte private Kapitalanlage Abgeltungsteuer, kein WK-Abzug Refinanzierte KapGes-Beteiligung im PV < 25 %, keine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft Refinanzierte KapGes-Beteiligung im PV > 25 % Refinanzierte GmbH-Beteiligung im PV > 1 % und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft Abgeltungsteuer, kein WK-Abzug grundsätzlich: Abgeltungsteuer, kein WK-Abzug auf Antrag: normaler ESt-Tarif mit WK-Abzug grundsätzlich: Abgeltungsteuer, kein WK-Abzug auf Antrag: normaler ESt-Tarif mit WK-Abzug Refinanziertes Gesellschafterdarlehen im PV Normaler ESt-Tarif mit WK-Abzug Refinanzierte betriebliche Kapitalanlage Normaler ESt-Tarif mit Betriebsausgabenabzug Refinanzierte GmbH-Beteiligung im BV Refinanziertes Gesellschafterdarlehen im BV Normaler ESt-Tarif mit Betriebsausgabenabzug und Teileinkünfteverfahren Normaler ESt-Tarif mit Betriebsausgabenabzug 17
18 4. Verlustbehandlung Verluste sind grds. nur intern ausgleichsfähig Nicht verbrauchte Verluste sind ausschließlich vortragsfähig Gesonderter eigener Verlusttopf für Verluste aus der Veräußerung von Aktien Übergangsregelung für Altverluste i.s.v 23: bis 2013 abzugsfähig 18
19 4. Verlustbehandlung Im Rahmen des KapESt-Abzugs sind über die Depotbank bezogene Verluste zu berücksichtigen Nicht verbrauchte Verluste können für Antragsveranlagung bescheinigt werden 19
20 4. Verlustbehandlung Verlustverrechnungstöpfe beim KapESt-Abzug Verluste aus Aktienverkäufen Gewinne aus Aktienverkäufen Altverluste Sonst. Erträge und Verluste / Stückzinsen Topf 1 Topf 2 Pos. Saldo Abgeltungsteuer Pos. Saldo 20
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