Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben
|
|
- Andreas Kaufer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 . Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben ettina Berg
2 as wir wollen Ziel Motto Verankerung von Nichtraucherschutz und Tabakprävention in die betriebliche Gesundheitsförderung der Unternehmen Gesundheitsschutz für Nichtraucher Gesundheitsförderung für Raucher ettina Berg
3 rojektdesign Beratung Modellbetrieb Modellbetrieb Wissenstransfer M M M M M Auswertung 3a ArbStV Modellbetrieb Modellbetrieb Modellbetrieb Ziel Verankerung von Nichtraucherschutz und Tabakprävention in die betriebliche Gesundheitsförderung der Unternehmen
4 ielgruppen und Angebote Angebote des Projektes: Betriebe/bes. KMU Öffentliche Verwaltung, oberste Bundesbehörden Hochschulen Krankenhäuser Informationen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Betriebsärzte u.a.: die gesetzlichen Anforderungen - die Möglichkeiten der Umsetzung Beratungsleistungen Hilfen zur Gestaltung von Informationstagen Unterstützung bei der internen und externen Kommunikation des Themas Erfahrungsaustausch und Vernetzung neu ab : Arbeitnehmer-Hotline!
5 euere Umfragen 1 Ich bin fr den gesetzlichen Anspruch der Arbeitenden auf einen rauchfreien Arbeitsplatz Wei nicht 5 2 Nein Ja Nichtraucher Raucher emnid für ntv, 2001
6 tatistik zum Rauchen 1 Konsum: durchschnittlich 15,4 Zigaretten täglich. Aufhörwillig: etwa ein Drittel der Raucher. Mit 40 Jahren sind ca. 30 % derjenigen, die je geraucht haben, wieder Nichtraucher! Todesfälle: Mehr als durch Rauchen verursachte Todesfälle jährlich in Deutschland jährlich (Täglich mehr als 300 Personen). Umfrage des Statistischen Bundesamtes 1999 (Mikrozensus) (Alter der Befragten: Jahre)
7 assivrauchen 1 Konzentration von krebserregenden Stoffen im Nebenstromrauch teilweise höher als im Hauptstromrauch. Gleiche akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauchen wie durch Rauchen - nur in geringerem Ausmaß
8 assivrauchen 2 Drei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Räumen, in denen regelmäßig geraucht wird. Tabakrauch in der Raumluft ist von der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1998 als eindeutig krebserzeugend für den Menschen eingestuft worden (höchste Gefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe).
9 ssivrauchen 3 PR erhöht das Risiko für chronische Bronchitis, infektiöse Lungenentzündung und neu auftretende Asthma-Anfälle um etwa 50 %. Studien an Nichtraucherinnen mit rauchenden Partnern: Lungenkrebsrisiko um 30 % erhöht. Neueste Untersuchungen zu PR am Arbeitsplatz: Personen, die Jahre in stark verrauchten Räumen arbeiteten, haben ein doppelt so großes Lungenkrebsrisiko wie nicht belastete Personen.
10 rbeitsrechtliche Vorschriften ilt seit 02. Oktober 2002: er neue 3a Nichtraucherschutz der ArbStättV: (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
11 3a ArbStV - Bedeutung 1 edeutung der Neuregelung durch 3a ArbStättV: Mit der ausschließlichen Fokussierung auf den Gesundheitsschutz der Nichtraucher macht der Gesetzgeber deutlich, dass den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher Vorrang gegenüber der Handlungsfreiheit der Raucher einzuräumen ist.
12 3a ArbStV- Bedeutung 2 Neuregelung durch 3a ArbStättV: Der Arbeitgeber hat ein Auswahlermessen, jedoch kein Entschließungsermessen mehr.
13 ur Rolle des Betriebsrates Mitbestimmungsrecht des BR bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen und bei Regelungen der Ordnung in der Dienststelle inkl. Befugnis zum Abschluss von Dienstvereinbarungen ( 75 Abs.3 Nr.11 und 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG) BR hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die ges. Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG/entspricht 68 Abs. 1 Nr.2 BPersVG) BR hat sich von sich aus für die Durchführung des Arbeitsschutzes einzusetzen ( 89 Abs. 1 BetrVG/ 81 Abs.1 BPersVG)
14 3a ArbStV- Umsetzung 1 Mögliche Formen einer Nichtraucherschutzregelung: Betriebsvereinbarung Weisungsrecht des Arbeitgebers Arbeitsvertrag
15 3a ArbStV - Umsetzung 2 Umsetzung des 3a ArbStättV: Mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Nichtraucherschutzes: Lüftungstechnische Maßnahmen Räumliche Trennung Rauchverbote
16 rteil des Bundesarbeitsgerichtes Elektronikbetrieb, Klage gegen Betriebsvereinbarung, die Rauchverbot im gesamten Betriebsgebäude vorsah, wurde abgewiesen. Rauchen nur auf Freigelände (Unterstände) erlaubt. Übermaßverbot gewahrt. Unstatthaft wäre, Rauchverbot mit dem Ziel einzuführen, AN das Rauchen abzugewöhnen Rauchverbot auch im Freien unverhältnismäßig Keine Verpflichtung des AG, Raucherräume zu schaffen
17 orgehen im Betrieb I
18 rgehen im Betrieb II
19 as Konzept: Der Leitfaden für Betriebe Rauchfrei am Arbeitsplatz Ein Leitfaden für Betriebe Expertenartikel Vorbildliche Betriebsvereinbarungen Dokumentation des BASF-Pilotprojektes Muster für Infoschreiben, Mitarbeiterbefragungen, Presseartikel etc. Tipps für eine erfolgreiche Kommunikation Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor Foto - JPEG benötigt.
20 formationstag im Betrieb Kommunikation: Informationstag Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor Foto - JPEG benötigt.
21 chtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben Weitere Informationen unter:
Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
18 September 2003 1 Tagung Nichtrauchen an Hochschulen Bettina Berg Ansatzpunkte für einen Kulturwandel- Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis 18 September 2003 2 Kulturwandel 1 Kultur? rund die Hälfte
MehrWege zur rauchfreien Hochschule
2. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle Wege zur rauchfreien Hochschule Bettina Berg 15. Dezember 2004 1 Zielgruppen und Angebote Angebote des Projektes: Öffentliche Verwaltung, oberste Bundesbehörden
MehrDezernat I Personalamt. Rauchfreie Stadtverwaltung
Dezernat I Personalamt Fassung: Februar 2007 Der Oberbürgermeister Seite 2 Kontakt Personalamt Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-28115 Telefax: 0221/221-30225 personalamt@stadt-koeln.de
MehrNichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht
Nichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht Rechtsanwalt, Köln Uli-Faber@t-online.de 1 I. Rauchen als Rechtsproblem - Grundlagen II. III.
MehrNichtraucherschutz aus rechtlicher Sicht
Nichtraucherschutz aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. Helmut Blome Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz, Sankt Augustin Passivrauchen Definition: Besteht aus: Inhalative Aufnahme von Tabakrauch
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrRauchfreies Krankenhaus Ein Gewinn für alle.
Rauchfreies Krankenhaus Ein Gewinn für alle. Informationen für Patienten, Beschäftigte im Krankenhaus und auch für Besucher Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Was bedeutet rauchfreies Krankenhaus?
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrWorkshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagment
Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber
Mehrvom September in Mannheim
Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.
MehrNichtraucherschutz aus rechtlicher Sicht
Nichtraucherschutz aus rechtlicher Sicht W. Pflaumbaum, H. Blome Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz BGIA, Sankt Augustin 1. Einstufungen von Passivrauchen Anlass für die Erstellung von
MehrGrundlagen der Mitbestimmung
Grundlagen der Mitbestimmung by rpbadmin - Montag, September 17, 2012 http://ratgeber-psychische-belastung.de/services/grundlagen-der-mitbestimmung/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) In den Betrieben
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement:
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Erfolgsschlager oder Ladenhüter 1. Besteht ein Bedarf nach BEM? - Ausgangssituation 2. Synopse: BEM in Deutschland - Umsetzung: Erfolgsschlager oder Ladenhüter?
Mehr9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ver.di Nord. Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz
Seite 1 von 16 9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz Ver.di Nord Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Neuerungen in Gesetzen und in der Praxis Betriebliche Organisation
MehrArbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel
Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt
MehrLEITFADEN. Nichtraucherschutz Seite 4. Inhaltsverzeichnis. A. Änderung der Arbeitsstättenverordnung Seite 2. B. Auswirkungen des 3 a ArbStättV Seite 3
LEITFADEN Inhaltsverzeichnis A. Änderung der Arbeitsstättenverordnung Seite 2 Nichtraucherschutz B. Auswirkungen des 3 a ArbStättV Seite 3 C. Bislang bestehende Regelungen zum Nichtraucherschutz Seite
MehrUnser Betrieb macht rauchfrei!
Unser Betrieb macht rauchfrei! Wettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ein Projekt der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.v. (BVPG) im
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Michael Gümbel Sujet GbR Organisationsberatung Grundverständnis Psychische Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen,
MehrBeschluss. hat das Kirchliche Arbeitsgericht in Mainz durch Richter R. als Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung am 7.2..2008 beschlossen: Gründe
Az.: KAGMainz M 02/08 Lb - ewvfg - Beschluss In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit den Beteiligten 1. MAV Antragstellerin, Bistum Antragsgegner, hat das Kirchliche Arbeitsgericht
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrDr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht
Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht SGB IX am 23.04.2004 in Kraft getreten enthält auch Regelungen, die außerhalb des Schwerbehindertenrechts von Bedeutung sind. 84 Abs. 2
MehrInformation und Kommunikation von Projekten Guter Praxis im Setting Hochschule
Information und Kommunikation von Projekten Guter Praxis im Setting Hochschule auf der Basis der Internetpräsenz des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Förderzeitraum: 01.12.2006 bis 31.05.2008 www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de
MehrKrebsprävention versus Tabaklobby: David gegen Goliath
Krebsprävention versus Tabaklobby: David gegen Goliath Dr. Martina Pötschke-Langer Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg Stabsstelle Krebsprävention und WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle
MehrGesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
Mehr1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
LArbG Nürnberg, Urteil v. 21.07.2015 7 Sa 131/15 Titel: LAG Nürnberg: Raucherpause, Rauchen, Betriebsanweisung, Raucher, ArbStättV, Toilette, Lohnabzug, Nichtraucherschutzgesetz, Stechuhr, Nichtraucher,
MehrDurchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen
Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten
Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +
MehrPotsdamer Dialog 2009
Potsdamer Dialog 2009 G 25 und G 41 Eignungs- oder Wunschuntersuchung? Der betriebliche Umgang mit Fahr- und Steuertätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr im Lichte der neuen ArbMedVV Detlef Glomm Facharzt
MehrArbeitnehmerschutzrecht
Arbeitnehmerschutzrecht Schutz der Arbeitnehmer in besonderen Situationen Schutz besonderer Personengruppen Die Grundrechte der Arbeitnehmer haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
MehrErfolgreiche Netzwerkarbeit
Studiengang Gesundheitsförderung und management Erfolgreiche Netzwerkarbeit Setting Hochschule Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen Rauchfreie Hochschulen Zukünftige Aufgaben Herzlichen Dank an
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung
Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge
MehrNichtraucherschutz in der deutschen Gastronomie Untersuchungen in zehn Landeshauptstädten 2011
November 2011 Nichtraucherschutz in der deutschen Gastronomie Untersuchungen in zehn Landeshauptstädten 2011 Dr. Martina Pötschke-Langer Ute Mons, M. A. Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg Stabsstelle
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremerhaven, 05. April 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrInformationen für rauchende und nichtrauchende Beschäftigte. am Arbeitsplatz
Informationen für rauchende und nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz Informationen für rauchende und nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz Beratungstelefon der BZgA zum Nichtrauchen: 0 18
Mehr"Rauchen schadet.._": Begleituntersuchung zur Kampagne 2003 und 2004 (Zusammenfassung)
Hans Krebs Kommunikation und Publikumsforschung "Rauchen schadet.._": Begleituntersuchung zur Kampagne 2003 und 2004 (Zusammenfassung) Tabakmonitoring Schweizerische Umfrage zum Tabakkonsum Im Auftrag
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrDr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler
Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrUmsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte
Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst Erste Schritte 1 Kerninhalte des Tarifvertrages Der Tarifvertrag greift vorhandene Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes auf.
MehrBetriebliche Prävention psychischer Erkrankungen aus Krankenkassensicht
Betriebliche Prävention psychischer Erkrankungen aus Krankenkassensicht Arbeitswelt unter Stress: die Beschleunigungsfalle immer schneller, immer höher, immer weiter drei Muster zu viele Aktivitäten zu
MehrForum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 16/2008
Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität
MehrMerkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe
Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe 1. Ab wann und wo gilt das Rauchverbot? Ab dem 1. April 2010 wird der neue 34 des kantonalen Gastgewerbegesetzes sowie der 16 der Gastgewerbeverordnung
MehrKlinikum Nürnberg. PASSIVRAUCHEN- Belästigung oder echtes Gesundheitsrisiko? Handout zur Pressekonferenz am Donnerstag, den
Klinikum Nürnberg PASSIVRAUCHEN- Belästigung oder echtes Gesundheitsrisiko? Handout zur Pressekonferenz am Donnerstag, den 16.11.2006 Täglich werden in Deutschland mehr als 250 Millionen Zigaretten geraucht,
MehrBetriebliches Eingliederungs- Management
SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das
MehrBeurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz
Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite
MehrDie DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen
Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
MehrArbeitsprogramm GDA Psyche - Sachsen
Arbeitsprogramm GDA Psyche - Sachsen Schutz und Stärkung der Fachdienstberatung SMWA / LDS (Abteilung Arbeitsschutz) 4. Februar 2016 TOP 2: Auswertung Revisionen Kernprozess 2015 Birgit Smettan-Rehnolt
MehrGefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de Dr. Max Geray
MehrKostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht?
Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Referentin: Katja Köhler 10.05.2016 Technologieberatungsstelle beim DGB e.v. 2 Outsourcing = Auslagerung Werkvertrag Im Unternehmen Leiharbeit Regional/ Global
MehrErheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat
Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf
MehrDirektionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrZentrale Ergebnisse der Expertise. GuG Gesundheitsforschung und Gesundheitsförderung
Zentrale Ergebnisse der Expertise GuG Gesundheitsforschung und Gesundheitsförderung Gliederung Ziele der Expertise unser Vorgehen Ergebnisse, u.a. Unternehmerbefragung Mitarbeiterbefragung Zusammenfassung
MehrHier sind Raucher erwünscht Nichtraucher werden geschützt!
Hier sind Raucher erwünscht Nichtraucher werden geschützt Geprüft und zertifiziert nach den aktuellsten Grundsätzen für Nichtraucherschutz-Systeme hochwertige Raucherkabine mit fünfstufigem Umluftfilter
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 15. September 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrBEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in
Mehr-2- Tatbestand. Der Kläger hat beantragt.
-2- Tatbestand Dar Kläger beantragt die Feststellung dass die Versetzung aus März 2007 unwirksam ist, und die Beklagte verurteilt wird, ihn auf einer nach Entgeltstufe 11 bewerteten Facharbeiterstelle
MehrBetriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel
Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung
MehrSchutzrechte für Arbeitnehmer
Haufe Fachpraxis 04125 Schutzrechte für Arbeitnehmer Was Arbeitgeber wissen sollten Bearbeitet von Joachim Gutmann, Heide Franken 1. Auflage 2010 2010. Taschenbuch. 200 S. Paperback ISBN 978 3 648 00461
Mehr