Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben

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1 . Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben ettina Berg

2 as wir wollen Ziel Motto Verankerung von Nichtraucherschutz und Tabakprävention in die betriebliche Gesundheitsförderung der Unternehmen Gesundheitsschutz für Nichtraucher Gesundheitsförderung für Raucher ettina Berg

3 rojektdesign Beratung Modellbetrieb Modellbetrieb Wissenstransfer M M M M M Auswertung 3a ArbStV Modellbetrieb Modellbetrieb Modellbetrieb Ziel Verankerung von Nichtraucherschutz und Tabakprävention in die betriebliche Gesundheitsförderung der Unternehmen

4 ielgruppen und Angebote Angebote des Projektes: Betriebe/bes. KMU Öffentliche Verwaltung, oberste Bundesbehörden Hochschulen Krankenhäuser Informationen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Betriebsärzte u.a.: die gesetzlichen Anforderungen - die Möglichkeiten der Umsetzung Beratungsleistungen Hilfen zur Gestaltung von Informationstagen Unterstützung bei der internen und externen Kommunikation des Themas Erfahrungsaustausch und Vernetzung neu ab : Arbeitnehmer-Hotline!

5 euere Umfragen 1 Ich bin fr den gesetzlichen Anspruch der Arbeitenden auf einen rauchfreien Arbeitsplatz Wei nicht 5 2 Nein Ja Nichtraucher Raucher emnid für ntv, 2001

6 tatistik zum Rauchen 1 Konsum: durchschnittlich 15,4 Zigaretten täglich. Aufhörwillig: etwa ein Drittel der Raucher. Mit 40 Jahren sind ca. 30 % derjenigen, die je geraucht haben, wieder Nichtraucher! Todesfälle: Mehr als durch Rauchen verursachte Todesfälle jährlich in Deutschland jährlich (Täglich mehr als 300 Personen). Umfrage des Statistischen Bundesamtes 1999 (Mikrozensus) (Alter der Befragten: Jahre)

7 assivrauchen 1 Konzentration von krebserregenden Stoffen im Nebenstromrauch teilweise höher als im Hauptstromrauch. Gleiche akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauchen wie durch Rauchen - nur in geringerem Ausmaß

8 assivrauchen 2 Drei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Räumen, in denen regelmäßig geraucht wird. Tabakrauch in der Raumluft ist von der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1998 als eindeutig krebserzeugend für den Menschen eingestuft worden (höchste Gefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe).

9 ssivrauchen 3 PR erhöht das Risiko für chronische Bronchitis, infektiöse Lungenentzündung und neu auftretende Asthma-Anfälle um etwa 50 %. Studien an Nichtraucherinnen mit rauchenden Partnern: Lungenkrebsrisiko um 30 % erhöht. Neueste Untersuchungen zu PR am Arbeitsplatz: Personen, die Jahre in stark verrauchten Räumen arbeiteten, haben ein doppelt so großes Lungenkrebsrisiko wie nicht belastete Personen.

10 rbeitsrechtliche Vorschriften ilt seit 02. Oktober 2002: er neue 3a Nichtraucherschutz der ArbStättV: (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

11 3a ArbStV - Bedeutung 1 edeutung der Neuregelung durch 3a ArbStättV: Mit der ausschließlichen Fokussierung auf den Gesundheitsschutz der Nichtraucher macht der Gesetzgeber deutlich, dass den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher Vorrang gegenüber der Handlungsfreiheit der Raucher einzuräumen ist.

12 3a ArbStV- Bedeutung 2 Neuregelung durch 3a ArbStättV: Der Arbeitgeber hat ein Auswahlermessen, jedoch kein Entschließungsermessen mehr.

13 ur Rolle des Betriebsrates Mitbestimmungsrecht des BR bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen und bei Regelungen der Ordnung in der Dienststelle inkl. Befugnis zum Abschluss von Dienstvereinbarungen ( 75 Abs.3 Nr.11 und 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG) BR hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die ges. Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG/entspricht 68 Abs. 1 Nr.2 BPersVG) BR hat sich von sich aus für die Durchführung des Arbeitsschutzes einzusetzen ( 89 Abs. 1 BetrVG/ 81 Abs.1 BPersVG)

14 3a ArbStV- Umsetzung 1 Mögliche Formen einer Nichtraucherschutzregelung: Betriebsvereinbarung Weisungsrecht des Arbeitgebers Arbeitsvertrag

15 3a ArbStV - Umsetzung 2 Umsetzung des 3a ArbStättV: Mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Nichtraucherschutzes: Lüftungstechnische Maßnahmen Räumliche Trennung Rauchverbote

16 rteil des Bundesarbeitsgerichtes Elektronikbetrieb, Klage gegen Betriebsvereinbarung, die Rauchverbot im gesamten Betriebsgebäude vorsah, wurde abgewiesen. Rauchen nur auf Freigelände (Unterstände) erlaubt. Übermaßverbot gewahrt. Unstatthaft wäre, Rauchverbot mit dem Ziel einzuführen, AN das Rauchen abzugewöhnen Rauchverbot auch im Freien unverhältnismäßig Keine Verpflichtung des AG, Raucherräume zu schaffen

17 orgehen im Betrieb I

18 rgehen im Betrieb II

19 as Konzept: Der Leitfaden für Betriebe Rauchfrei am Arbeitsplatz Ein Leitfaden für Betriebe Expertenartikel Vorbildliche Betriebsvereinbarungen Dokumentation des BASF-Pilotprojektes Muster für Infoschreiben, Mitarbeiterbefragungen, Presseartikel etc. Tipps für eine erfolgreiche Kommunikation Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor Foto - JPEG benötigt.

20 formationstag im Betrieb Kommunikation: Informationstag Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor Foto - JPEG benötigt.

21 chtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben Weitere Informationen unter:

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