Sicherheitsunterweisung März 2015
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- Axel Maus
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1 Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien zu tun? Was ist mit den vorhandenen Betriebsanweisungen zu tun? Universität Hohenheim J. Hosseinzadeh
2 Gefahrstoffe werden Stoffe als Gefahrstoffe bezeichnet, die folgende Eigenschaften haben: explosionsgefährlich brandfördernd extrem- oder leicht- oder entzündbar Akut giftig oder giftig oder gesundheitsschädlich ätzend, reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich sonstige chronisch schädigende Eigenschaften Kind im Mutterleib schädigend Oder Stoffe, die obige Eigenschaften entstehen lassen oder freisetzen Prinzipiell muss mit den Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, wie mit Gefahrstoffen umgegangen werden.
3 Informationspflicht Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist jeder verpflichtet, sich über die Gefährlichkeit des Stoffes oder Gemisches anhand der Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblätter zu informieren. Die Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter müssen von den Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Die ermittelten besonderen Gefahren (R-Sätze bzw. H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze bzw. P-Sätze) sind zu beachten. Aufnahme von Gefahrstoffen in den Körper durch Einatmen, durch Verschlucken, durch Resorption durch die Haut, über Schleimhaut oder Verdauungstrakt.
4 Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverordnung) 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen und ihrer physikalisch chemischen Wirkungen,.. 7 Grundpflichten Der Verantwortlicher darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Gefährdungsbeurteilung ist: 1- Kernelement für die Einstufung des Stoffes 2- Und die Kennzeichnung des Stoffes Ohne Gefährdungsbeurteilung: Können viele Stoffe unnötig als giftige Stoffe eingestuft werden All diese Stoffe müssen dann unter Verschluss aufbewahrt werden Spezielle Betriebsanweisungen müssen erstellt werden
5 Kennzeichnung von Gefahrstoffen Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Bisher Gefahrensymbole in schwarzem Aufdruck auf orangegelbem Grund mit einem Buchstaben Neu Gefahrenpiktogramm als rotumrandetes, auf der Spitze stehendes Quadrat mit einem schwarzen Symbol auf weißem Grund ohne Buchstabe Gefährlichkeitsmerkmale Buchstabe z.b. T oder T+ R - Sätze Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Signalwörter Gefahr oder Achtung H - Sätze ( Hazard statement, Gefahrenhinweise) S - Sätze P - Sätze ( Percautionary statements, Sicherheitshinweise)
6 Signalworte Einstufung und Kennzeichnung hängt von der Wirkung des Gefahrstoffes ab. Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Kriterien Signalwort 1 A 3 Minuten: Zerstörung der Haut Gefahr 1 B 1 Stunde: Zerstörung der Haut 1 C 4 Stunden: Zerstörung der Haut 2 4 Stunde: Reizung der Haut Achtung
7 GHS Piktogramm (Gesundheitsgefahr) Das neue Piktogramm Gesundheitsgefahr und Kategorien Alte Gefahrensymbole Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Neues Piktogramm Gesundheitsgefahr Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1, 1 A, 1 B Aspirationsgefahr Kategorie 1 Gesundheitsschädlich CMR Stoffe (karzinogen, mutagen, Reproduktionstoxizität Kategorie 1A, 1B und 2 Giftig Spezifische Zielorgan - Toxizität - einmalige Exposition - wiederholte Exposition (chronisch) Kategorie 1 und 2
8 GHS Piktogramm (Ausrufezeichen) Das neue Piktogramm Ausrufezeichen und Kategorien Alte Gefahrensymbole Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Neues Piktogramm Ausrufezeichen 1. Akute Toxizität Kategorie 4 2. Reizung der Haut Kategorie 2 3. Schwere Augenreizung Kategorie 2 Augenreizung Gesundheitsschädlich 4. Sensibilisierung der der Haut 5. Spezifische Zielorgan - Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 1, 1A, 1B Kategorie 3 Reizend 6. Atemwegreizung oder Betäubende betäubende Wirkung
9 Gefahrenklassen und Kategorien Die Gefahrenklassen beschreiben die Art der Gefährdung. Die Gefahrenkategorien unterteilen die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr. GHS Piktogramm Gefahrenklasse Kriterien Gefahrenkategorie Signalwort H - Sätze Ätzwirkung auf Haut Reizwirkung auf die Haut 3 Min. bis 4 Std. Zerstörung der Haut Bis 4 Std. Reizung der Haut 1A, 1B oder 1 C Gefahr H314 verursacht schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden 2 Achtung H315 verursacht Hautreizungen Schwere Augenschädigung Schwere Augenreizung Korrosiv gegenüber Matallen Bis 4 Std. Zerstörung des Auges Bis 4 Std. Reizung des Auges Korrosionsrate 6,25 mm/a 1 Gefahr H318 verursacht schwere Augenschäden 2 Achtung H319 verursacht schwere Augenreizung 1 Achtung H290 kann gegenüber Metallen korrosiv sein
10 GHS Piktogramme Neue Piktogramme für Gesundheitsgefahren ätzend GHS 05 GHS 06 Totenkopf GHS 07 Ausrufezeichen GHS 08 Gesundheitsgefahr schwere Augenschäden lebensgefährlich giftig gesundheitsschädlich reizend hautsensibilisierend betäubend krebserzeugend, mutagen, fruchtbarkeitsbeeinträchtigend Kind im Mutterleib Schädigend - (CMR- Stoffe organschädigend atemwegssensibilisierend beim Verschlucken lebensgefährliche Lungenschäden
11 Entzündbare Flüssigkeiten Flammpunkt Bisher GHS Ab 60 C nur H- Sätze kein Piktogramm 55 C Entzündlich kein Gefahrensymbol 23 C entzündbar Leitchtentzündlich 21 C 0 C leicht entzündbar Hochentzündlich extrem entzündbar
12 Frist zur Umstellung auf GHS Welche Auswirkungen hat GHS auf den Betrieb, was ist zu tun? 1. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Informationsermittlung sollte festgelegt werden, ob aktuell Sicherheitsdatenblätter für die neu gekennzeichneten Chemikalien vorhanden sind. 2. Gefahrstoffkataster sollte überprüft und die neuen Einstufungen nach GHS ergänzt werden. 3. Die Betriebsanweisungen sind sukzessive zu überprüfen und auf neue Einstufungen und Kennzeichnungen umzustellen. 4. In den Laboratorien und Lagern müssen die Kennzeichnungen von Behältern, Apparaturen, Rohrleitungen, Standgefäßen und Flaschen, die gefährlich Stoffe oder Gemische enthalten, bis spätestens Schritt für Schritt auf GHS umgestellt werden.
13 Kennzeichnungen Gefahrstoffverordnung/GHS Neue Piktogramme und Signalwörter (im Vergleich) -/- Explosionsgefährlich Leicht-/Hochentzündlich Brandfördernd Umweltgefährdend Gefahr Gefahr/Achtung Gefahr/Achtung Achtung Achtung Sehr giftig / Giftig Ätzend Gesundheitsschädlich / Reizend CMR 1+2 CMR 3 Organschädigend Gefahr Gefahr/Achtung Achtung Gefahr Achtung Gefahr Achtung chronisch
14 Kennzeichnung von Behältnissen TRGS 200 Etikett mit 3 Piktogrammen in hierarchischer Reihenfolge: Position 1: Symbol für akute Toxizität Position 2: Symbol für CMR-Eigenschaft oder weiteres Symbol für akute Toxizität Position 3: Symbol für physikalisch-chemische Eigenschaften Piktogramme erhalten Untertitel zur Gefahrenbeschreibung Stoffname Symbol-Hierarchie: * * * * akute Toxizität CMR oder weitere akute Toxizität Phys.-Chem.- Gefahr * ** > > > > >
15 Modifizierte GHS-Piktogramme Piktogramme mit einem Untertitel Explosiv Oxidationsmittel Verdichtetes Gas Ätzend / Korrosiv GHS 01 GHS 03 GHS 04 GHS 05
16 Modifizierte GHS-Piktogramme Piktogramme entzündlich mit verschiedenen Untertiteln GHS 02 Entzündbar Leicht entzündbar Extrem entzündbar Selbstentzündlich
17 Modifizierte GHS-Piktogramme Piktogramme giftig mit verschiedenen Untertiteln GHS 06 Giftig Lebensgefahr
18 Modifizierte GHS-Piktogramme Piktogramme Ausrufezeichen mit verschiedenen Untertiteln GHS 07 Gesundheitsschädlich Schädigt die Organe Allergisierend bei Hautkontakt Reizend Betäubend
19 Modifizierte GHS-Piktogramme Piktogramme Gesundheitsgefahr mit verschiedenen Untertiteln GHS 08 CMR-Stoff Kat. 1 CMR-Stoff Kat. 2 Schädigt die Organe Allergisierend bei Einatmen Tödlich bei Verschlucken
20 Modifizierte GHS-Piktogramme (Übersicht) Explosiv Extrem entzündbar Leicht entzündbar Entzündbar Selbstentzündlich Oxidationsmittel CMR-Stoff Kat. 1 CMR-Stoff Kat. 2 Schädigt die Organe Allergisierend bei Einatmen Tödlich bei Verschlucken Lebensgefahr Giftig? Gesundheitsschädlich Betäubend Entwickelt giftige Gase mit Wasser/Säure Reizend Im trockenen Zustand explosiv Allergisierend bei Hautkontakt Reagiert heftig mit Wasser Schädigt die Organe Kann gefährlich altern Ätzend / Korrosiv Ungeprüfter Forschungsstoff
21 Zusammenfassung G H S
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