Rechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21
|
|
- Werner Feld
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 V. Klage Seite 21
2 1. Zulässige und begründete Klage a. Prozessvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Sachentscheids bei Fehlen: (grundsätzlich) Nichteintretensentscheid bei zulässiger und begründeter Klage: Gutheissung bei zulässiger, aber nicht begründeter Klage: Abweisung bei Nichteintreten keine materielle Rechtskraft hinsichtlich des eingeklagten Anspruchs (aber hinsichtlich der beurteilten Prozessvoraussetzung) Seite 22
3 1. Zulässige und begründete Klage b. allgemeine Prozessvoraussetzungen nicht abschliessende Aufzählung in Art. 59 ZPO Überblick in Bezug auf das Gericht in Bezug auf die Parteien in Bezug auf den Streitgegenstand in Bezug auf das Verfahren Seite 23
4 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf das Gericht Gerichtsbarkeit (keine völkerrechtlichen Hindernisse) Zulässigkeit des Rechtswegs internationale, örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung Seite 24
5 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf die Parteien Parteiexistenz Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Postulationsfähigkeit Prozessführungsbefugnis ( Aktiv- bzw. Passivlegitimation) Seite 25
6 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf den Streitgegenstand Rechtsschutzinteresse o keine besondere Prüfung insb. bei der (positiven) Leistungsklage o besondere Prüfung insb. bei der Feststellungsklage keine anderweitige Rechtshängigkeit kein rechtskräftiger Entscheid in derselben Sache Seite 26
7 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf das Verfahren Vorschuss und Prozesskostensicherheit gehörige Klageeinleitung Zulässigkeit der gewählten Verfahrensart Wahrung prozessualer Verwirkungsfristen (Versäumung materiellrechtlicher Verjährungs- und Verwirkungsfristen führt hingegen zur Klageabweisung) Seite 27
8 1. Zulässige und begründete Klage c. besondere Prozessvoraussetzungen für bestimmte Prozesshandlungen d. Massgeblicher Zeitpunkt grundsätzlich: Zeitpunkt der Urteilsberatung Heilung bei anfänglichem Fehlen perpetuatio fori Seite 28
9 1. Zulässige und begründete Klage e. Prüfung von Amtes wegen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht doppelrelevante Tatsachen: Prüfung auf der Begründetheitsebene (bei Fehlen: Klageabweisung, nicht Nichteintreten) Seite 29
10 2. Schlüssigkeit der Klage klp muss Tatsachen, aus denen sich Begründetheit ergibt und für die sie Beweislast trägt, substantiiert behaupten bei Unschlüssigkeit: Abweisung als unbegründet 3. Rechtsbegehren als Entsprechung des (begehrten) Entscheiddispositivs Seite 30
11 4. Klagearten a. Leistungsklage Ziel: Tun, Dulden, Unterlassen der beklp Bestimmtheit Bezifferung bei Geldleistungsklagen (ZPO 84 II) unbezifferte Forderungsklage (ZPO 85) Stufenklage o Klage auf Informationserteilung verbunden mit unbezifferter Forderungsklage o Voraussetzung: materiellrechtlicher Informationsanspruch Seite 31
12 4. Klagearten b. Gestaltungsklage Ziel: Begründung, Änderung, Aufhebung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses Eintreten der Änderung der Rechtslage mit Rechtskraft des Entscheids Seite 32
13 4. Klagearten c. Feststellungsklage Ziel: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechts oder Rechtsverhältnisses Feststellungsinteresse Ungewissheit über die Rechtslage Unzumutbarkeit des Fortbestands der Ungewissheit Unmöglichkeit, die Ungewissheit anders zu beseitigen (Subsidiarität) Seite 33
14 4. Klagearten c. Feststellungsklage spezialgesetzlich vorgesehene Feststellungsklagen negative Feststellungsklage keine Auswirkungen auf Beweislastverteilung Identität von Leistungsklage und negativer Feststellungsklage Umkehr der «natürlichen Parteirollen» oder Herstellung «echter» Waffengleichheit? Seite 34
15 5. Teilklage offene und verdeckte Teilklage Rechtskraft des Urteils nach h.m. nur eingeklagter Anspruchsteil a.a.: bei Abweisung ist Nichtbestand der Gesamtforderung rechtskräftig festgestellt negative Feststellungs(wider)klage des Beklagten, um Entscheid über Gesamtanspruch zu erzwingen Seite 35
16 6. Verbandsklage Instrument des kollektiven Rechtsschutzes Unterlassung, Beseitigung, Feststellung (kein Schadenersatz) Verbandsklagerecht unabhängig von Klagerecht der betroffenen Individuen keine Rechtskraft im Verhältnis zu Gruppenmitgliedern Seite 36
17 7. Objektive Klagenhäufung mehrere Ansprüche (= Streitgegenstände) in einer Klage Voraussetzungen gleiche sachliche Zuständigkeit gleiche örtliche Zuständigkeit (vgl. aber ZPO 15 II) gleiche Verfahrensart Streitwertberechnung: vgl. ZPO 93 I Seite 37
18 8. Widerklage selbständige Klage der beklagten Partei Unabhängigkeit von der Hauptklage Voraussetzungen gleiche örtliche Zuständigkeit (vgl. aber ZPO 14) gleiche Verfahrensart sachliche Zuständigkeit: vgl. ZPO 224 II zeitliche Grenzen (ZPO 224 I) keine Wider-Widerklage (ZPO 224 III) Streitwertberechnung: vgl. ZPO 94 Seite 38
19 VI. Streitgegenstand Seite 39
20 1. Begriff a. Streitgegenstand als prozessualer Anspruch b. Relativität des Streitgegenstandsbegriffs Seite 40
21 2. Bedeutung a. Klagenhäufung b. Klageänderung c. Rechtshängigkeit d. Rechtskraft Seite 41
22 3. Elemente a. zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff (h.m.) Lebenssachverhalt Rechtsbegehren b. Alternative Konzepte eingliedriger Streitgegenstandsbegriff (nur Rechtsbegehren) dreigliedriger Streitgegenstandsbegriff (auch Rechtsgrund) Seite 42
23 3. Elemente c. Der massgebliche Lebenssachverhalt gesamter historischer Sachverhalt (nicht bloss Parteivorbringen) Wertungsfrage, was zum massgeblichen Lebenssachverhalt gehört Bedeutung für Rechtskraft (Präklusionswirkung) Seite 43
24 4. Festlegung durch die Klage sachgerecht ausgelegtes Rechtsbegehren gesamter davon erfasster Lebenssachverhalt kein Einfluss durch Einwendungen und Verteidigungsmittel Seite 44
Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren
Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren Freitag, 4. März 2016, 14:00 15:45 PD Dr. iur. Miguel Sogo, LL.M. Übersicht Grundlagen Klagearten Feststellungsklage
MehrEUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 2 S. 1. Streitwerte.
Zuständigkeit des Gerichts (vgl. Art. 101 I 2 GG) Rechtsweg Internationale Sachliche Örtliche Funktionelle Geschäftsverteilung 13 GVG, 2 ArbGG, 40 VwGO EuGVO; 12 ff ZPO 23, 23a, 71, 118 GVG 12 ff ZPO RPflG
MehrInternationales Zivilprozessrecht
Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene
MehrLiteraturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIII XXX XXXIII 1 Einleitung 1 2 Der Begriff des Streitwerts 3 I. Allgemeines 3 n. Der Streitgegenstand 5 1. Begriff
MehrZur Teilklage nach Art. 86 ZPO (zugleich ein Beitrag zur Lehre der materiellen Rechtskraft) Disposition
Zur Teilklage nach Art. 86 ZPO (zugleich ein Beitrag zur Lehre der materiellen Rechtskraft) Disposition I. Zum Gegenstand der Teilklage nach Art. 86 ZPO II. Teilklage und negative Feststellungsklage III.
MehrZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier
ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier Tabelle: Formen der Erledigung der Klage Grundformen Arten Umschreibung Erledigung des Verfahrens mit Entscheid (Art. 236 f.
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrVerwaltungsrecht I. 21. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (1) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 21. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (1) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrA. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
Obersatz: Die Klage des G hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Teil I: Allgemeine Feststellungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I.
MehrZivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren
Prof. Dr. Reinhard Bork Vorlesung Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren Sommersemester 2014 http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03.2014 II Gliederung 1. Teil: Einführung
MehrFall 2: Klagen, Rechtskraft und Rechtshängigkeit
Fall 2: Klagen, Rechtskraft und Rechtshängigkeit Übungen ZPR/SchKG FS 2015 Dott.ssa Camilla Giudici MLaw Assistenz Prof. Dr. iur. I. Meier 26.05.2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Begrüssung Lernziele & Lernmittel
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... VII Literaturverzeichnis... XIII Materialienverzeichnis... XXXI Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis... VII Literaturverzeichnis... XIII Materialienverzeichnis... XXXI Abkürzungsverzeichnis... XXXIII ZUM GEGENSTAND DIESER UNTERSUCHUNG... 1 I. Der Gegenstand und seine Eingrenzung...
MehrAufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick
Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.4 ErkenntnisV Zulässigkeit 1.7 1.3.1 Bedeutung
MehrKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
MehrÜbungsfall 3. Fall 1:
Erkenntnisverfahren Übungsfall 3 Prof. Dr. Florian Jacoby Fall 1: K reicht am 10.3.2011 Klage gegen B auf Werklohnzahlung in Höhe von 3.000 beim Amtsgericht ein, da B trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt
MehrRiAG Stello Januar 2005
RiAG Stello Januar 2005 Hinweise zur Anwaltsklausur I. Allgemeines Erscheint die Aufgabe auch zunächst ungewohnt, so sind besondere Befürchtungen aber auch im Vergleich der Examensergebnisse nicht begründet,
MehrRECHTSKURSAKADEMIE ZGV
RECHTSKURSAKADEMIE RECHTSKURSAKADEMIE ZGV Literatur Prüfung Prozess = ultima ratio Außergerichtliche Streitbeilegung Ladung zum prätorischen Vergleich 433 Schlichtungsstellen (va bei Kammern) Mediation
MehrZivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
Wiederholungsfragen Geben Sie Beispiele für eine notwendige Streitgenossenschaft! Welche Folgen hat die Nebenintervention? Welche Folgen hat die Streitverkündung? Geben Sie Beispiele für Situationen, in
Mehr1. Welche verschiedenen Arten von Rechtsbehelfen werden im Bereich des Verwaltungsrechts
Arten der Rechtsbehelfe Karte 1 In der Verwaltungsrechtsklausur geht es in der Regel um die erstinstanzliche Überprüfung von Maßnahmen (bzw. Unterlassungen) der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Davon zu
Mehrörtliche Zuständigkeit: * allgemeiner Gerichtsstand: 12, 13 ZPO (Wohnsitz des Beklagten) = Hannover Folge: hiernach unzuständig
1 I. Zuständigkeit 1. K und B, beide wohnhaft in Göttingen, schließen am 12.03.2007 einen Darlehensvertrag über 4.000. Der von K ausgezahlte Darlehensbetrag sollte am 01.01.2008 zur Rückzahlung fällig
MehrAu f b a u h i nw e i s e I
C h r i s t i a n - Al b r e c h t s - U n i v e r s i t ä t z u K i e l R e c h t s w i s s e n s c h a f t l i c h e F a k u l t ä t Wiederholungs- und Vertiefungskurs WS 2010/11 Block 2: Allgemeines
MehrÜbungsfall 2. Fall 1:
Erkenntnisverfahren Übungsfall 2 Prof. Dr. Florian Jacoby Fall 1: K verklagt B, anwaltlich vertreten, vor dem Landgericht Bielefeld auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 6.000. B, der ohne Rechtsanwalt erscheint,
Mehr3 Systematik und Rechtsquellen des Zivilprozessrechts... 3 I. Aufbau der ZPO... 3 II. Sonstige Rechtsquellen des Zivilprozessrechts...
Vorwort............................................... Abkürzungen........................................... V XX Literaturverzeichnis....................................... XXI Teil 1 Einführung und
Mehr10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen
10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen Objektive Klagenhäufung Subjektive Klagenhäufung (Streitgenossenschaft) Beteiligung Dritter am Rechtsstreit Veräußerung des Streitgegenstandes Parteiwechsel
MehrArbeitsgerichtliches Verfahren. Leistungsklage Vom Blickwinkel der Partei zur Sicht des Gerichts
Arbeitsgerichtliches Verfahren Leistungsklage Vom Blickwinkel der Partei zur Sicht des Gerichts Urteilsverfahren Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Ausgangsfall A war als Arbeitnehmer
MehrEinführung in das Verwaltungsprozessrecht
Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage
MehrVorwort zur 2. Auflage... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XXV Literaturverzeichnis... XXXI
IX Vorwort zur 2. Auflage... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XXV Literaturverzeichnis... XXXI 1 Einleitung und Rechtsquellen... 1 I. Sinn und Zweck des Zivilprozesses und seine Struktur...
MehrZur praktischen Bedeutung des Streitgegenstandes *
Zur praktischen Bedeutung des Streitgegenstandes * Dr. Claus Möllinger Nur mit Kenntnis der Bedeutung des Streitgegenstandes kann man wesentliche Fragestellungen des Zivilprozessrechts verstehen. Die Vermittlung
Mehr1. KAPITEL: ERKENNTNISVERFAHREN 1 VORÜBERLEGUNGEN
1. KAPITEL: ERKENNTNISVERFAHREN 1 1. KAPITEL: ERKENNTNISVERFAHREN 1 VORÜBERLEGUNGEN Das Zivilprozessrecht eignet sich hervorragend als Einstieg zu materiellrechtlichen Problemstellungen. Meist wird in
MehrUrteil = Sachentscheidung Beschluss
Entscheidungsarten Urteil = Sachentscheidung Beschluss Prozessentscheidung Sachentscheidung» Endbeschluss» Zahlungsbefehle, -aufträge» Aufträge im Bestandverfahren Urteilsarten Typen Leistung Feststellung
Mehr1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI 1. Einführung... 1 I. Begriff und Funktion des Zivilprozesses... 1 1. Begriff... 1 2. Justizmonopol des Staates/Justizgewährungspflicht
MehrTeil 1: Erkenntnisverfahren
Examinatorium Zivilprozessrecht Wintersemester 2016/2017 Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de
MehrVerwaltungsprozessrecht
ALPMANN SCHMIDT Verwaltungsprozessrecht 4. Auflage 2004 9 783894 767662 ISBN 3-89476-766-9 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt Verwaltungsprozessrecht 4., durchgesehene und aktualisierte Auflage 2004 ISBN 3-89476-766-9
MehrInhaltsverzeichnis Einleitung Teil I: Grundsätze des Streitwertrechts
Abkürzungsverzeichnis...................................... XV Literaturhinweise.......................................... XVII Einleitung A. Grundbegriffe.......................................... 1 1
MehrA. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript)
A. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript) Ziel: prozessuale Gestaltungsklage = Erklärung der Zwangsvollstreckung für unzulässig = Beseitigung der Vollstreckbarkeit
MehrVorlesung Zivilverfahrensrecht I. Zivilprozess
Vorlesung Zivilverfahrensrecht I O. Univ.-Prof. Dr. h.c. Walter H. Rechberger Zivilprozess Stand: WS 2011/12 1 Entscheidungsarten Urteil = Sachentscheidung Beschluss - Prozessentscheidung - Sachentscheidung
MehrAuflôsung und Liquidation der Ehegattengesellschaft
Institut fur Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universitât Bern Gian Sandro Genna Auflôsung und Liquidation der Ehegattengesellschaft unter Berùcksichtigung des internationalen Zivilprozessrechts
MehrDie verwaltungsrechtliche Klage
Die verwaltungsrechtliche Klage Dr. Michael Merker Baur Hürlimann AG Zürich und Baden 1 http://www.bhlaw.ch Inhaltsübersicht verwaltungsrechtliche Klage Begriff und Bedeutung Historische Ursachen Aktuelle
MehrRuhr-Universität Bochum
Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2008 Priv.-Doz. Dr. Johannes Rux Juristische Fakultät Gebäude GC 7/137 Universitätsstr. 150 44780 Bochum Telefon: 0234/32-26818
Mehrbbb) Rechtsschutzbedürfnis bei der Leistungsklage... 50
Inhalt Vorwort... 11 Teil 1 Prozessführung im Versicherungsrecht A. Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung... 17 I. Bedingungsgemäßes Sachverständigenverfahren... 19 II. Vorgesetztenbeschwerde
Mehr1. Abschnitt: Erkenntnisverfahren
Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL. M. Sommersemester 2014 Vorlesung Modul Z III Zivilprozessrecht Gliederung 1. Abschnitt: Erkenntnisverfahren 1. Teil: Der Streit vor dem Prozess 1: Stellung und Bedeutung
MehrJura Online - Fall: Der Pferdeflüsterer - Lösung
Jura Online - Fall: Der Pferdeflüsterer - Lösung I. Auslegung der Erklärungen 1. Erklärung gegenüber dem Verein T hat den Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 80 Euro gegenüber dem Verein Friesenpferd
MehrAufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick
Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.5 EV Klage 1.6 1.3.1 Bedeutung 1.3.2 Klärung
MehrStreiflichter der Schadenregulierung
Volker Pribnow* Streiflichter der Schadenregulierung * Dr. iur., Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Baden. Fünf Jahre nach dem ersten Ausbildungslehrgang zur Fachanwältin/zum Fachanwalt
MehrArbeitsgemeinschaft Zivilrecht IV. ZPO-Erkenntnisverfahren
, LL.M (London) wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl Prof. Dr Stephan Lorenz Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht IV ZPO-Erkenntnisverfahren 1.Arbeitsgemeinschaft Einführung I. Zur Methode der Lösung zivilprozessualer
MehrPraktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren
Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Dr. Edgar Bosch Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Honorarprofessor
Mehr2. Teil: Sachentscheidungsvoraussetzungen. Sachentscheidungsvoraussetzungen
ZPO I 2. Teil: ZPO I - Teil 2 - Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 1. Abschnitt: Überblick ZPO I - Teil 2 - Prof. Dr. Hubert Schmidt 2 1 Sind Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit das angerufene Gericht
MehrStreitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess
Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils Von Peter Christian Behringer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erster Teil
MehrDas internationale Zivilprozessrecht Liechtensteins
Das internationale Zivilprozessrecht Liechtensteins Hannes Mähr Dissertation der Johannes Kepler Universität linz zur Erlangung der Würde eines Doktors der Rechtswissenschaften Betreut von I Univ.-Prof.
MehrStandort: Assessorkurs
Lösungsskizze zum Fall 767 ZPO analog A. Auslegung der Klageanträge I. Anträge zu 1. und 3. III. Antrag zu 4. B. Zulässigkeit der Klage I. Statthafte Klageart II. Zuständigkeit des LG Düsseldorf III. IV.
MehrLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht
Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Instanzenzug Prozessgrundrechte Rechtshängigkeit Zuständigkeit Widerklage Parteien Zulässigkeitsvoraussetzungen
Mehr14 Anfechtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrDas Arbeitsgerichtliche Verfahren Vorlesung SS 2011. G l i e d e r u n g. II. Stellung und Bedeutung des Arbeitsgerichtlichen Verfahrens
Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Universität Leipzig Das Arbeitsgerichtliche Verfahren Vorlesung SS 2011 G l i e d e r u n g 1 Einführung I. Begriff und Gegenstand II. Stellung und Bedeutung des Arbeitsgerichtlichen
MehrExamensvorbereitung Zivilverfahrensrecht. Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt Nr. 3
Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt Nr. 3 3. Abschnitt 3.1 Die Prozesspartei - Parteilehre - Parteifähigkeit 3.2 Der Mehrparteienprozess
MehrHinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten
7. Teil Begründetheit der Klage Verhalten des Beklagten Der streitigen Verhandlung ausweichen - Nicht erscheinen/verhandeln, 331, 333 - Anerkenntnis, 307 Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen
MehrFachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT
Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 11.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit
MehrVollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung
Jura Sebastian Homeier Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung Band 2 der Skriptenreihe zum Assessorexamen Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare
MehrPraktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche
Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Dr. Edgar Bosch Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart a. D. und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs
MehrRuhr-Universität Bochum
Übersicht 1 Grundlagen 2 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 3 Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten 4 Das Widerspruchsverfahren und der informelle Rechtsschutz 5 Die Anfechtungsklage 6 Die Verpflichtungsklage
MehrKostenrisiko. Zivilprozessrecht. Gewinnchance. Risikoanalyse. Kostenrechtsbeziehungen. Risikomilderungen. Kosten des Gerichts.
Kostenrisiko Zivilprozessrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Kosten des s
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,
Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf Gerichtstag Amberg Aktenzeichen: 6 Ca 283/03 A IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit A... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n B... als Insolvenzverwalter
MehrExaminatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille
Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de
MehrBachelorprüfung Zivilverfahrensrecht I/II vom 3. Januar 2012 Prof. Dr. Isaak Meier
Bachelorprüfung Zivilverfahrensrecht I/II vom 3. Januar 2012 Prof. Dr. Isaak Meier Wichtig: Bei diesem Lösungsvorschlag geht es primär um die Beantwortung der konkreten Fragen und nicht darum zu zeigen,
MehrÜbungsfall 1. Fall 1:
Erkenntnisverfahren Übungsfall 1 Prof. Dr. Florian Jacoby Fall 1: Kläger K verklagt den Beklagten B auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 5.000 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
MehrDas Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten
Das Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten Von Dr. Dagmar Felix Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Geleitwort Vorwort V VII Einleitung 1 I. Problemstellung
MehrFall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber
Fall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber Lernziel: Aufbau einer Anfechtungsklage, Fristenproblematik, Merkmale eines Verwaltungsaktes Die Klage ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist.
MehrDie Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)
Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 8. Vorlesungstag Montag, den 30.11.2009 II. Das Erkenntnisverfahren Weitere zivilprozessuale Spielarten Versäumnisverfahren,
Mehr15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrVergleich und Urteil
A. Vorüberlegungen I. Sachverhaltserfassung Es geht um das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger (G), Hauptschuldner (S) und Bürgen (B). II. Problemaufriss Die Aufgabenstellung fragt nach den Erfolgsaussichten
MehrDie Aufrechnung in der Zivilgerichtsklausur
Die Aufrechnung in der Zivilgerichtsklausur Probleme mit Aufrechnungserklärungen des Beklagten kommen in Examensklausuren sehr häufig vor. Der Beitrag fasst die wichtigsten Klausuraspekte für die Zivilgerichtsklausur
MehrKlausuren für das 2. Examen. C 104 Aktenauszug Gerichtliche Entscheidung/ Zwangsvollstreckungsrecht. Storck./. Heidenreich
Klausuren für das 2. Examen C 104 Aktenauszug Gerichtliche Entscheidung/ Zwangsvollstreckungsrecht 17.06.2013 Monika Geller/Günter Marschollek Dr. Werner Meinert Essen, den 14.08.2012 Klage des Steuerberaters
MehrZPO Fallstricke und Chancen. Kongresshaus Zürich (1127.) 18. März 2014
Kongresshaus Zürich (1127.) 18. März 2014 Stolpersteine bei der Formulierung der Rechtsbegehren Dr. iur. Martin Eckert Rechtsanwalt / Partner MME Partners Vorbemerkungen Sicht Praktiker Zürcher Optik ohne
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Vorlesung Öffentliches Recht II Rechtsschutz im Verwaltungsrecht Wiederholung Welche Arten der Aufhebung eines Verwaltungsakts unterscheidet man? Unter welchen Voraussetzungen kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt
Mehr8: Rechtsschutz. B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen einer Berechtigung am Vollstreckungsobjekt
8: Rechtsschutz A. Rechtsschutz wegen Fehlern von Vollstreckungsmaßnahmen I. Vollstreckungserinnerung, 766 II.Sofortige Beschwerde, 793 B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen
Mehrmarken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2013
marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2013 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Praktische Bedeutung: Zentraler Begriff
Mehr4. Prozessvertretung im Rechtsbeschwerdeverfahren...46 VI. Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts...46 VII.
Inhalt Lernziele...13 A. Die Arbeitsgerichtsbarkeit...17 I. Historischer Überblick...17 II. Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit...19 1. Arbeitsgerichte...19 2. Landesarbeitsgerichte...20 3. Bundesarbeitsgericht...20
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Das Erkenntnisverfahren 1
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEI CHNIS 1. Teil: Das Erkenntnisverfahren 1. 1 Einführung 1 1. ]ustizmonopol des Staates - ]ustizgewährungspflicht 1 2. Begriff und Aufgabe des Zivilprozesses 2 3. Gliederung
MehrÜbungsfall 2. Fundstellen: BGH NJW 2002, 138; vgl. bereits BGHZ 124, 164; BGHZ 118, 229
Rechtsdurchsetzung im Privatrecht Übungsfall 2 Prof. Dr. Florian Jacoby Am 31. Januar 1995 schlossen die Kläger mit dem Beklagten einen notariellen Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks. In dem Vertrag
MehrNachlassmodul prozessuale Aspekte
Nachlassmodul prozessuale Aspekte Überblick (1) Nationales Prozessrecht und Erbrecht (2) Internationales Prozessrecht und Erbrecht (3) Vollstreckungsrecht und Erbrecht Testament von B.Z.F. Erblasserin
MehrInhaltsverzeichnis. Die arbeitsgerichtliche Feststellung als Mittel individuellen Rechtsschutzes...1. Einleitung...1
Die arbeitsgerichtliche Feststellung als Mittel individuellen Rechtsschutzes...1 Einleitung...1 1.Teil Historische Grundlagen...3 A. Anwendbarkeit der zivilprozessualen Vorschriften...3 B. Geschichtliche
MehrÜbung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen
Nebenbestimmungen a) Allgemeines Nebenbestimmungen ergänzen oder beschränken die Hauptregelung eines Verwaltungsakts durch weitere Bestimmungen. Sie sind deshalb sinnvoll, weil rechtliche oder tatsächliche
MehrWas wird angegriffen?
Wiederholung: Was wird angegriffen? Titel Klausel Verfahren Vermögen 767ZPO 731,732 ZPO 766 ZPO 771,805 ZPO Skript ZPO II, Band 1, S. 43 ff, Th/P 766 Rn. 1 ff! Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO, ggf. über
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Einleitung 1
INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 1. Teil: Das verwaltungsgerichtliche Verfahren 5 1. Abschnitt: Sachentscheidungsvoraussetzungen 5 1. Rechtsweg 5 1.1 Aufdrängende SpezialZuweisungen zum VG 6 1.2 Die Generalklausel
MehrVorlesung ZPO I (Erkenntnisverfahren), SS 2015 2. Teil. -von Dr. Hartmut Rensen, Richter am Oberlandesgericht, Köln-
Vorlesung ZPO I (Erkenntnisverfahren), SS 2015 2. Teil -von Dr. Hartmut Rensen, Richter am Oberlandesgericht, Köln- 1 a) Prüfungsschema A. Zulässigkeit (= Sachurteilsvoraussetzungen, gem. bzw. analog 56
MehrA. Zulässigkeit der Anfechtungsklage
A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 Abs.1 Satz 1 Statthafte Klageart, 42 Abs. 1, 1.Fall I Klagebefugnis, 42 Abs. 2 IV. Widerspruchsverfahren, 68 ff. beachte
MehrDie Bedeutung der Berufungsanträge für die Zulässigkeit der Berufung
Die Bedeutung der Berufungsanträge für die Zulässigkeit der Berufung Zugleich eine Auseinandersetzung mit dem Problem der Streitgegenstandsänderung im Rahmen der Berufung Inaugural-Dissertation zur Erlangung
MehrDer verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage Die sog. allgemeine Leistungsklage ist einschlägig bei einem Begehren, das sich auf die Vornahme oder Unterlassung eines Realaktes
MehrDIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR
DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR Methodik und Taktik Dr. iur. Kerstin Diercks-Harms Rechtsanwältin - zugelassen am Oberlandesgericht Celle Arbeitsgemeinschaftsleiterin am Landgericht Lüneburg Mitglied des
MehrZPO. Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren Grundzüge des Insolvenzverfahrens. 14. Auflage
ZPO Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren Grundzüge des Insolvenzverfahrens 14. Auflage 2005 Dr. Walter Baumfalk Vizepräsident des Landgerichts Aurich a.d. ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge
MehrVerwaltungsrecht I. 25. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (5) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 25. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (5) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Zulässigkeit und Begründetheit der allg. Feststellungsklage Fortsetzungsfeststellungsklage
MehrInhaltsübersicht.
Inhaltsübersicht Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XV XIX A. Einleitung 1 I. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
MehrEinleitende Fragen. Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Bestimmung des Anfechtungsobjektes:
Einleitende Fragen Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Ja Bestimmung des Anfechtungsobjektes: 1. Wer hat entschieden? (örtliche und sachliche Zuständigkeit) 2. Wie wurde entschieden? (Entscheidart) Merke:
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 2 - Lösungshinweise
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 2 - Lösungshinweise A. Klage gegen den Bürgermeister B Obersatz: Die Klage des
MehrVerwaltungsprozessrecht
Verwaltungsprozessrecht von * * * Rechtsanwalt Frank Schildheuer Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 * Der Autor war über 15 Jahre Dozent des bundesweiten Repetitoriums
MehrVorwort zur 7. Auflage Vorwort zur 6. Auflage... 12
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... 11 Vorwort zur 6. Auflage... 12 Einleitung... 13 1 Zivilprozess Rechtsschutzverfahren... 15 1.1 Erkenntnisverfahren... 15 1.1.1 Rechtspflegeorgane... 16 1.1.1.1
MehrHauptfallgruppen der gesetzlichen Prozessstandschaft sind die Prozessführung kraft Amtes und kraft gesetzlicher Ermächtigung.
Parteibezogene Prozessvoraussetzungen 2CIV 4. Prozessführungsbefugnis a) Eigenes und fremdes Recht Die Prozessführungsbefugnis ist nicht explizit in der ZPO geregelt. Sie ist ohne weiteres gegeben, wenn
MehrAnalyse des Sachverhalts:
Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten
Mehr