Rechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21

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1 V. Klage Seite 21

2 1. Zulässige und begründete Klage a. Prozessvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Sachentscheids bei Fehlen: (grundsätzlich) Nichteintretensentscheid bei zulässiger und begründeter Klage: Gutheissung bei zulässiger, aber nicht begründeter Klage: Abweisung bei Nichteintreten keine materielle Rechtskraft hinsichtlich des eingeklagten Anspruchs (aber hinsichtlich der beurteilten Prozessvoraussetzung) Seite 22

3 1. Zulässige und begründete Klage b. allgemeine Prozessvoraussetzungen nicht abschliessende Aufzählung in Art. 59 ZPO Überblick in Bezug auf das Gericht in Bezug auf die Parteien in Bezug auf den Streitgegenstand in Bezug auf das Verfahren Seite 23

4 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf das Gericht Gerichtsbarkeit (keine völkerrechtlichen Hindernisse) Zulässigkeit des Rechtswegs internationale, örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung Seite 24

5 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf die Parteien Parteiexistenz Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Postulationsfähigkeit Prozessführungsbefugnis ( Aktiv- bzw. Passivlegitimation) Seite 25

6 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf den Streitgegenstand Rechtsschutzinteresse o keine besondere Prüfung insb. bei der (positiven) Leistungsklage o besondere Prüfung insb. bei der Feststellungsklage keine anderweitige Rechtshängigkeit kein rechtskräftiger Entscheid in derselben Sache Seite 26

7 1. Zulässige und begründete Klage Prozessvoraussetzungen in Bezug auf das Verfahren Vorschuss und Prozesskostensicherheit gehörige Klageeinleitung Zulässigkeit der gewählten Verfahrensart Wahrung prozessualer Verwirkungsfristen (Versäumung materiellrechtlicher Verjährungs- und Verwirkungsfristen führt hingegen zur Klageabweisung) Seite 27

8 1. Zulässige und begründete Klage c. besondere Prozessvoraussetzungen für bestimmte Prozesshandlungen d. Massgeblicher Zeitpunkt grundsätzlich: Zeitpunkt der Urteilsberatung Heilung bei anfänglichem Fehlen perpetuatio fori Seite 28

9 1. Zulässige und begründete Klage e. Prüfung von Amtes wegen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht doppelrelevante Tatsachen: Prüfung auf der Begründetheitsebene (bei Fehlen: Klageabweisung, nicht Nichteintreten) Seite 29

10 2. Schlüssigkeit der Klage klp muss Tatsachen, aus denen sich Begründetheit ergibt und für die sie Beweislast trägt, substantiiert behaupten bei Unschlüssigkeit: Abweisung als unbegründet 3. Rechtsbegehren als Entsprechung des (begehrten) Entscheiddispositivs Seite 30

11 4. Klagearten a. Leistungsklage Ziel: Tun, Dulden, Unterlassen der beklp Bestimmtheit Bezifferung bei Geldleistungsklagen (ZPO 84 II) unbezifferte Forderungsklage (ZPO 85) Stufenklage o Klage auf Informationserteilung verbunden mit unbezifferter Forderungsklage o Voraussetzung: materiellrechtlicher Informationsanspruch Seite 31

12 4. Klagearten b. Gestaltungsklage Ziel: Begründung, Änderung, Aufhebung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses Eintreten der Änderung der Rechtslage mit Rechtskraft des Entscheids Seite 32

13 4. Klagearten c. Feststellungsklage Ziel: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechts oder Rechtsverhältnisses Feststellungsinteresse Ungewissheit über die Rechtslage Unzumutbarkeit des Fortbestands der Ungewissheit Unmöglichkeit, die Ungewissheit anders zu beseitigen (Subsidiarität) Seite 33

14 4. Klagearten c. Feststellungsklage spezialgesetzlich vorgesehene Feststellungsklagen negative Feststellungsklage keine Auswirkungen auf Beweislastverteilung Identität von Leistungsklage und negativer Feststellungsklage Umkehr der «natürlichen Parteirollen» oder Herstellung «echter» Waffengleichheit? Seite 34

15 5. Teilklage offene und verdeckte Teilklage Rechtskraft des Urteils nach h.m. nur eingeklagter Anspruchsteil a.a.: bei Abweisung ist Nichtbestand der Gesamtforderung rechtskräftig festgestellt negative Feststellungs(wider)klage des Beklagten, um Entscheid über Gesamtanspruch zu erzwingen Seite 35

16 6. Verbandsklage Instrument des kollektiven Rechtsschutzes Unterlassung, Beseitigung, Feststellung (kein Schadenersatz) Verbandsklagerecht unabhängig von Klagerecht der betroffenen Individuen keine Rechtskraft im Verhältnis zu Gruppenmitgliedern Seite 36

17 7. Objektive Klagenhäufung mehrere Ansprüche (= Streitgegenstände) in einer Klage Voraussetzungen gleiche sachliche Zuständigkeit gleiche örtliche Zuständigkeit (vgl. aber ZPO 15 II) gleiche Verfahrensart Streitwertberechnung: vgl. ZPO 93 I Seite 37

18 8. Widerklage selbständige Klage der beklagten Partei Unabhängigkeit von der Hauptklage Voraussetzungen gleiche örtliche Zuständigkeit (vgl. aber ZPO 14) gleiche Verfahrensart sachliche Zuständigkeit: vgl. ZPO 224 II zeitliche Grenzen (ZPO 224 I) keine Wider-Widerklage (ZPO 224 III) Streitwertberechnung: vgl. ZPO 94 Seite 38

19 VI. Streitgegenstand Seite 39

20 1. Begriff a. Streitgegenstand als prozessualer Anspruch b. Relativität des Streitgegenstandsbegriffs Seite 40

21 2. Bedeutung a. Klagenhäufung b. Klageänderung c. Rechtshängigkeit d. Rechtskraft Seite 41

22 3. Elemente a. zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff (h.m.) Lebenssachverhalt Rechtsbegehren b. Alternative Konzepte eingliedriger Streitgegenstandsbegriff (nur Rechtsbegehren) dreigliedriger Streitgegenstandsbegriff (auch Rechtsgrund) Seite 42

23 3. Elemente c. Der massgebliche Lebenssachverhalt gesamter historischer Sachverhalt (nicht bloss Parteivorbringen) Wertungsfrage, was zum massgeblichen Lebenssachverhalt gehört Bedeutung für Rechtskraft (Präklusionswirkung) Seite 43

24 4. Festlegung durch die Klage sachgerecht ausgelegtes Rechtsbegehren gesamter davon erfasster Lebenssachverhalt kein Einfluss durch Einwendungen und Verteidigungsmittel Seite 44

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