Förderprogramme Energie 2017
|
|
- Thomas Frank
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderprogramme Energie 2017 Wichtig bei allen Kantonalen Förderprogrammen: Fördergesuche müssen VOR BAUBEGINN eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen. Die vollständigen und aktuellen sind unter bei den jeweiligen Fördergegenständen aufgeführt. Fördergesuche für das kantonale Förderprogramm werden elektronisch über das Gesuchsportal eingereicht: Energieberatung des Kantons Luzern Standort öko-forum, Bourbaki-Panorama, Löwenplatz 11, 6004 Luzern Telefon Öffnungszeiten Mo: Uhr Di bis Fr: Uhr Sa: Uhr Telefonische Auskunft Mo: Uhr Uhr Di bis Fr: Uhr Sa: Uhr
2 Förderprogramm Kanton Luzern Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Das Gebäudeprogramm, finanziert aus der CO 2 -Abgabe des Bundes, wird seit 1. Januar 2017 neu über die Kantone abgewickelt. Alle Zentralschweizer Kantone gewähren einen gegenüber den Vorjahren verdoppelten von 60 Fr./m 2 wärmegedämmter Fläche. Auszahlung des s 60 Fr./m 2 wärmegedämmter Fläche Die Minimalfördersumme beträgt Fr. pro Gesuch. Fördergesuch ist vor Baubeginn einzureichen Baubewilligungsjahr vor 2000 keine neuen Anbauten oder Aufstockungen Die U-Wert-Bedingungen sind: 0.20 W/m 2 K für Bauteile gegen Aussenklima oder bis 2 m im Erdreich 0.25 W/m 2 K für Bauteile mehr als 2 m im Erdreich GEAK Plus für Förderbeiträge über Fr.* Die Sanierung muss spätestens 2 Jahre nach Erhalt der Förderzusage abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Einreichung der Abrechnungsunterlagen. * Siehe Hinweis für komplexe Gebäude Denkmalgeschützte Bauten Für erhaltens- und schützenswerte Objekte kann bei der Denkmalpflege des Kantons Luzern eine Erleichterung der energetischen Anforderungen (U-Wert 0.30 W/m2K) beantragt werden. Formular für denkmalgeschützte Bauten: > Förderprogramme Energie > Wärmedämmung Komplexe Gebäude und Gebäude mit Mischnutzung Der GEAK Plus kann nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie einfache Verwaltungsund Schulgebäude erstellt werden. Andere Gebäude benötigen für Förderbeiträge über Franken eine individuelle Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung. Weitere Informationen: ww.energie.lu.ch Wichtiger Hinweis: Die Förderung der Wärmedämmung von Gebäuden wird über Bundesbeiträge finanziert und ist nicht davon betroffen, dass der Kanton Luzern zurzeit über kein Budget verfügt. 2
3 Thermische Solaranlagen Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des s ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage. Basisbeitrag: 2000 Fr. Leistungsbeitrag: 500 Fr./kW Nennleistung Die Minimalfördersumme beträgt Fr. pro Gesuch. (mindestens 2 kw thermische Kollektor-Nennleistung installiert). Fördergesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen Baubewilligungsjahr vor 2009 (nur beheizte Gebäude) Solarwärmeertrag für Brauchwasser-Erwärmung und/oder für Heizungsunterstützung Förderberechtigt sind Anlagen mit Kollektoren von Validierte Leistungsgarantie (VGL) von Swissolar/Energieschweiz mit Unterschrift einer Fachperson ( Aktive Anlagenüberwachung bei Anlagen ab 20 kw thermische Kollektor-Nennleistung Die Installation muss spätestens 2 Jahre nach Erhalt der Förderzusage abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Installation und Einreichung der Abrechnungsunterlagen Solarprofis Wir empfehlen, einen Installateur von der Liste der Solarprofis zu wählen: Solarprofis wurden vom Fachverband swissolar bezüglich Ausbildung und praktischer Erfahrung sorgfältig geprüft. Selbstverständlich gibt es aber auch andere Firmen, welche solche Dienstleistungen anbieten. Wichtiger Hinweis: Der Kanton Luzern verfügt zurzeit über kein rechtskräftiges Budget. Deshalb können wir bis auf weiteres keine Fördermittel für thermische Solaranlagen und automatische Holzfeuerungen zusichern. Falls Sie in nächster Zeit mit dem Bau Ihrer Anlage beginnen möchten, können Sie dennoch ein Fördergesuch stellen. Die Gesuchseingabe muss aber vor Baubeginn erfolgen. Ihr Gesuch bleibt anschliessend bei uns pendent; eine allfällige Förderzusage können wir Ihnen erst dann ausstellen, wenn ein rechtskräftiges Budget vorliegt und das Förderprogramm Energie darin ausreichend finanziert ist. 3
4 Automatische Holzfeuerungen über 70 kw Feuerungswärmeleistung Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von automatischen Holzfeuerungen über 70 kw Feuerungswärmeleistung bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des s ist die thermische Nennleistung der Anlage. Bis 500 kwth: 180 Fr./kWth Ab 500 kwth: Fr Fr./kWth Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 1600 Fr Fr./kWth Fördergesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen Anlagen ohne Wärmenetz werden ohne absolute Leistungsbegrenzung gefördert. Anlagen mit Wärmenetz (siehe unten) werden bis max. 300 kw Feuerungswärmeleistung gefördert. Der wird mit maximal 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m 2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen. Planung gemäss Vorgaben von QM Holzheizwerke (siehe unten) Die Installation muss spätestens 2 Jahre nach Erhalt der Förderzusage abgeschlossen werden Nach dem letzten QM-Schritt (Abschlussdokument bei QMmini bzw. Meilenstein 5 bei vereinfachtem QM und bei QM Standard) und nach bestandener lufthygienischer Abnahmemessung. Der/Die QM-Beauftragte muss die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen bestätigen. 4
5 Planung gemäss QM Holzheizwerke Die Vorgaben von QM Holzheizwerke stellen sicher, dass die Heizung in lufthygienischer, energetischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht optimiert ist. Je nach Anlagentyp kommt QMini, QM Holzheizwerke Standard oder das vereinfachte QM Holzheizwerke zur Anwendung. QM Mini: monovalente Anlagen ohne Wärmenetz von 70 bis 500 kw Heizleistung monovalente Anlagen mit Wärmenetz von 70 bis 200 kw Heizleistung QM Holzheizwerke ohne Meilensteine 3 und 4: bivalente Anlagen ohne Wärmenetz von 70 bis 500 kw Heizleistung bivalente Anlagen mit Wärmenetz von 70 bis 200 kw Heizleistung QM Holzheizwerke Standard: Anlagen ohne Wärmenetz mit mehr als 500 kw Heizleistung Anlagen mit Wärmenetz mit mehr als 200 kw Heizleistung Definition Wärmenetz Ein Wärmenetz liegt vor, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: Wärmeübergabe erfolgt mittels Wärmetauscher Wärmenetz führt über öffentlichen Grund Wärmelieferung an Dritte wird nach einem Tarifmodell vergütet verrechnete Wärmelieferung wird mittels eines geeichten Wärmezählers erfasst Die folgenden Planungsunterlagen nach QM Holzheizwerke müssen dem Fördergesuch beigelegt werden: QM Standard: bis Meilenstein 3 QM vereinfacht: bis Meilenstein 2 QMMini: Projektformular Alle wichtigen Unterlagen sind unter zu finden. Alle Fördergesuche für das kantonale Förderprogramm sind über das Gesuchsportal einzureichen: 5
6 Weitere Förderprogramme Stromeffizienzprogramm Das Stromeffizienzprogramm leistet Beiträge an Investitionen zur Verminderung des Stromverbrauchs. Die Förderbeiträge werden vollumfänglich durch ProKilowatt finanziert. Der Kanton Luzern unterstützt das Programm als Kommunikationspartner. Das Stromeffizienzprogramm gilt für Bauten im gesamten Gebiet des Kantons Luzern und für den Ersatz von bestehenden Geräten und Anlagen. Die detaillierten sind unter und aufgeschaltet. Fördergegenstand Fördergesuch Fördergegenstand Fördergesuch Ersatz von Umwälzpumpen im Heizkreislauf 200 Fr. pro Pumpe + 50 Fr. für den Heizungs-Check Heizungs-Check durchgeführt (siehe S.9) Ersatz einer Pumpe, die vor Ende Dezember 2010 eingebaut wurde Die Umwälzpumpe ist korrekt dimensioniert und hat einen Energie-Effizienz-Index kleinder 0.20 (EEI < 0.20) Produktleiste siehe Die Umwälzpumpe ist nicht im Heizkessel integriert. Das Fördergesuch ist im Internet zu erfassen. foerderprogramme/umwaelzpumpen Das Fördergesuch wird erst nach der Installation sowie dem dazugehörigen Heizungs-Check eingereicht. Erfolgt nach Gesuchsprüfung Ersatz von Elektroboilern durch Wä rmepumpenboiler (oder Anschluss Wasserspeicher an Wärmepumpe) 450 Fr. pro Einbau Wärmepumpenboiler oder pro Anschluss an bestehende Wärmepumpe Fachgerechter Einbau respektive Anschluss durch einen qualifizierten Installateur Der Wärmepumpenboiler muss FWS-zertifiziert sein und einen COP von mind. 2,9 gemäss Norm EN 16147:2011 oder einen COP von mind. 3,2 gemäss Norm EN 16147:2014 aufweisen. Liste der förderberechtigten Wärmepumpenboiler unter: Der zu ersetzende elektrische Wassererwärmer (Boiler) muss vor dem installiert worden sein. Das Fördergesuch ist im Internet zu erfassen: Das Fördergesuch wird erst nach der Installation eingereicht. Erfolgt nach Gesuchsprüfung Zusätzliche Förderprogramme Viele Gemeinden bieten zusätzlich eigene Förderprogramme an. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Gemeinde nach. Zudem existieren verschiedene weitere Förderprogramme von Dritten. Eine gute Übersicht der meisten aktuellen Förderprogramme bietet 6
7 Fördergegenstand Warmwasseranschluss für Waschmaschine und Geschirrspüler Waschmaschine: 160 Fr. Geschirrspüler: 80 Fr. Die Waschmaschine oder der Geschirrspüler muss bis zum am Kaltwasser angeschlossen gewesen und die Wassererwärmung muss in der Maschine erfolgt sein. Fachgerechter Einbau des Warmwasseranschlusses durch einen qualifizierten Installateur nach dem Wassererwärmung darf nicht mittels Elektroboiler erfolgen Fördergesuch Das Fördergesuch ist im Internet zu erfassen: Das Fördergesuch wird erst nach der Installation eingereicht. Erfolgt nach Gesuchsprüfung Fördergegenstand Beleuchtungserneuerung in Nichtwohnbauten (bis 2000 m 2 ) 10 Fr. pro m 2 beleuchteter Raumfläche Fördergesuch Mindestförderbeitrag: Fr. Maximalförderbetrag: Fr. Der Beitrag darf 25% der Investitionskosten nicht übersteigen. Minimale Einsparung von 17 kwh/m 2 a Variante 1: MINERGIE-Beleuchtungsanforderung (gem. SIA 380/4) Variante 2: Ausschliesslich zertifizierte MINERGIE- Leuchten Bestehende Beleuchtung muss vor dem installiert worden sein, und die neue Beleuchtung muss bis spätestens Ende 2018 in Betrieb genommen werden. Bedingungen für neue LED-Beleuchtungen: LED Lampen: < 600 lm mind. 70 lm/w > 600 lm mind. 80 lm/w LED Leuchten: 80 lm/w Das Fördergesuch ist im Internet zu erfassen: Das Fördergesuch wird erst nach der Installation eingereicht. Erfolgt nach Gesuchsprüfung Förderung von Solarstrom Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) oder einer Einmalvergütung (EIV) gefördert. Mit der KEV vergütet der Bund die Solarstromproduktion mit einem festgelegten Preis pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Für Photovoltaikanlagen kann die KEV ab einer realisierten Anlagenleistung von 10 kwp beansprucht werden. Für Anlagen unter 30 kwp empfiehlt der Bund aufgrund der langen Warteliste für KEV-Beiträge jedoch die EIV. Die EIV ist eine Investitionshilfe für Photovoltaikanlagen mit einer realisierten Anlagenleistung zwischen 2 und 30 kwp. Die Beitragshöhe beträgt bis zu 30% der Kosten einer Referenzanlage. Mail: kev-hkn@swissgrid.ch Tel.:
8 Beratung Sie sind an erneuerbaren Energien interessiert, benötigen Auskunft über laufende Förderprogramme oder möchten die energetische Qualität Ihres Gebäudes bewertet haben? Der Kanton Luzern unterstützt Sie mit folgendem Beratungsangebot. Energieberatung (Telefonberatung) 1. Beratung per Telefon, oder beim Besuch der Energie-Beratung im öko-forum (kostenlos) 2. Beratung per Telefon durch eine neutrale Fachperson bei komplexeren Fragen (kostenlos) Kontakt: Energieberatung Kanton Luzern (c/o öko-forum) Bourbaki-Panorama Löwenplatz 11, 6004 Luzern Tel Gebäudeenergieausweis (GEAK und GEAK Plus) Der GEAK belegt den energetischen Zustand Ihrer Liegenschaft und enthält allgemeine Hinweise für Verbesserungen. Der GEAK Plus enthält zusätzlich einen Beratungsbericht mit folgendem Inhalt: Spezifische Energiesparpotenziale Vorschläge für Sanierungsmassnahmen Kosten und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen für: GEAK für: GEAK Plus Ein-/Zweifamilienhaus 200 Fr. 800 Fr. Mehrfamilienhaus 300 Fr Fr. Einfache Verwaltungsund Schlulgebäude 300 Fr Fr. Weitere Informationen zu den Gebäudeausweisen und Liste der GEAK-Experten: Informationen zum Vorgehen sowie und Fördergesuchsformular für Beiträge an die GEAK-Erstellung: Wichtiger Hinweis: Der Kanton Luzern verfügt zurzeit über kein rechtskräftiges Budget. Aus diesem Grund können wir seit 1. Januar 2017 keine Förderbeiträge für die Erstellung von GEAK, GEAK Plus oder Heizungs-Checks auszahlen. Beitragsgesuche für GEAK und GEAK Plus können dennoch bis spätestens 90 Tage nach Ausstellung bei uns eingereicht werden, Rechnungen für durchgeführte Heizungs-Checks ebenfalls. Ihr Gesuch bleibt bei uns pendent. Einen können wir Ihnen jedoch erst dann auszahlen, wenn ein rechtskräftiges Budget vorliegt, das Förderprogramm darin ausreichend finanziert ist und Ihr Gesuch unseren entspricht. 8
9 Heizungs-Check Der Heizungs-Check ist ein Angebot des Kantons Luzern in Zusammenarbeit mit Suissetec Zentralschweiz. Er richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Luzern und findet im Heizungskeller oder Technikraum statt. Im Fokus liegt die Betriebsoptimierung mit Sofortmassnahmen an der Heizungssteuerung, der Wärmeverteilung und der Wärmeabgabe. Der Check bietet folgende Vorteile: Optimal eingestelltes Heizsystem Keine unnötigen Heizkosten Hinweise zu technischen Verbesserungsmöglichkeiten Empfehlung für Systemwechsel (bei Heizungen älter als 15 Jahre) Bei Vorlage des gleichnamigen Flyers kostet der Heizungs-Check nur 100 statt 300 Franken pro Liegenschaft (die Differenz übernimmt der Kanton Luzern). Für Fragen wenden Sie sich an die Energieberatung Luzern (siehe oben). 9
Stromeffizienzprogramm Zürich
1/5 Allgemeine Förderbedingungen (gültig ab 1.2.2016) 1. Der Fördergegenstand befindet sich in einem Gebäude im Gebiet des Kantons Zürich. 2. Förderbeiträge können nur so lange gewährt werden, bis das
MehrWARMWASSERANSCHLUSS FÜR WASCHMASCHINEN UND GESCHIRRSPÜLER
WARMWASSERANSCHLUSS FÜR WASCHMASCHINEN UND GESCHIRRSPÜLER Stromsparen beim Waschen und Geschirrspülen Immer mehr Waschmaschinen werden standardmässig mit je einem Warm- und einem Kaltwasseranschluss ausgestattet,
MehrFörderprogramm Energie
Kanton Zürich Baudirektion Förderprogramm Energie für energetische Gebäude-Modernisierungen und Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme Ausgabe Januar 2016 energiefoerderung.zh.ch Hotline 0800 93 93
MehrFörderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung
Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung des vollständig
MehrIhr Rundum-Partner auf dem Weg zur Energiewende. 29. April 2014, Hauptversammlung Hausverein Ostschweiz Philipp Egger, Geschäftsleiter
Ihr Rundum-Partner auf dem Weg zur Energiewende 29. April 2014, Hauptversammlung Hausverein Ostschweiz Philipp Egger, Geschäftsleiter Kantonales Energiekonzept 5 Schwerpunkte Gebäude: Effizienz und erneuerbare
MehrReglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt. Gültig ab 1. Januar 2016
Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt Gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Zuständigkeiten 3 1.2 Fördergesuch einreichen 3 1.3 Fristen 4 1.4 Bewilligung
MehrEnergieveranstaltung 2017 Für die Wohnbaugenossenschaften der Zentralschweiz. Herzlich Willkommen
Energieveranstaltung 2017 Für die Wohnbaugenossenschaften der Zentralschweiz Herzlich Willkommen Gebäudeerneuerung Jetzt von erhöhten Förderbeiträgen profitieren Moritz Kulawik, Kanton Luzern 23. Januar
MehrMerkblatt über Energie-Förderbeiträge
Politische Gemeinde Oberhelfenschwil Bauverwaltung Merkblatt über Energie-Förderbeiträge Energiekonzept des Kantons St. Gallen Im Kanton St. Gallen ist die Energieagentur St.Gallen GmbH für die Abwicklung
MehrFörderprogramm Energie
Kanton Zürich Baudirektion Förderprogramm Energie für energetische Gebäude-Modernisierungen und Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme Ausgabe Mai 2015 energiefoerderung.zh.ch Hotline 0800 93 93 93
MehrNationale und kantonale Förderprogramme. Sie und die Umwelt profitieren. Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Nationale und kantonale Förderprogramme Sie und die Umwelt profitieren Inhaltsverzeichnis Einführung Kantonale und nationale Förderprogramme Fragen Amt für Energie und Verkehr (AEV) Leitung: Erich Büsser
MehrGesuch für Förderbeitrag Wärmepumpenboiler 2016
Vertrieb Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch 2016 Förderprogramm ProKilowatt und Förderprogramm Wärmepumpenboiler: sechs Schritte zum Fördergeld Informieren Prüfen
MehrENERGIEFONDSREGLEMENT
ENERGIEFONDSREGLEMENT vom 10. Juli 2012 ergänzt am 13. Mai 2014 und 29. September 2015 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundlage 3 Art. 2 Gegenstand 3 Art. 3 Finanzierung 3 Art. 4 Zuständigkeit
MehrHerzlich willkommen. Begrüssung: Daniel Wyrsch, Gemeindepräsident
Herzlich willkommen Begrüssung: Daniel Wyrsch, Gemeindepräsident 1 Verein Gemeinden BE + SO Genossenschaft Elektra Ziele: reg. Energieverbrauch senken lokale, erneubare Energie fördern internationale Abhängigkeit
MehrFörderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle
Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung dieses vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchformulars
MehrGemeinde Horgen. Förderreglement. energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie. vom 1. Januar 2014
Förderreglement energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie vom 1. Januar 2014 1 Seite 2 von 8 I Generelle Bestimmungen 1 Ziele Anlehnend an den energiepolitischen Zielen von Bund und Kanton schafft
MehrMehr Schub für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Das klimafreundliche MFH Mehr Schub für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Globale Jahresmittelwerte der bodennahen Lufttemperatur 1860-2003 ppm jährl. Abweichung gleitendes Mittel (der Temp.änderung
MehrMehr Sonnenenergie in Graubünden. Fördermöglichkeiten. Energie-Apéro
Mehr Sonnenenergie in Graubünden Fördermöglichkeiten Energie-Apéro 20.06.2007 Andrea Lötscher, Gliederung Energie heute Energie morgen Schwerpunkte der Energiepolitik in Graubünden Fördermöglichkeiten
MehrEnergieberatung. energieeffizient wohnen.
Energieberatung energieeffizient wohnen. Energie ein wertvolles Gut Möchten Sie nachhaltige Einsparmassnahmen umsetzen oder muss Ihre Heizung saniert werden? Dann hilft das Wissen unserer Experten. Wir
MehrEnergie ist wertvoll. Der effiziente Umgang sinnvoll. Energieeffizienz die Lösung.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt «Förderprogramm Energieeffizienz 2009» Energie ist wertvoll. Der effiziente Umgang sinnvoll. Energieeffizienz die Lösung. «Förderprogramm Energieeffizienz 2009» Die
MehrENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN
ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger 02 Der Gemeinderat Baar erlässt, gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Artikel 20 der
MehrDie Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons
Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler
MehrFörderprogramm Stromeffizienz im Unternehmen gezielte Förderung von LED-Projekten. Evelyn Rubli, Leiterin Energieberatung 20.
Förderprogramm Stromeffizienz im Unternehmen gezielte Förderung von LED-Projekten Evelyn Rubli, Leiterin Energieberatung 20. September 2012 EKZ wir bringen Energie»Fast eine Million Menschen profitieren
MehrMinimierung des Strombedarfs - wenig brauchen und selber produzieren. Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014)
Minimierung des Strombedarfs - wenig brauchen und selber produzieren Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) Inhaltsübersicht Stromverbrauch und Einflussmöglichkeiten Anforderungen
MehrDie MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld Veranstaltung Gebäude-Labels vom 22. Oktober 2015 Hansruedi Kunz, Abteilungsleiter Energie
MehrAntragsformular Energieberatung in der Gemeinde Mauren
Antragsformular Energieberatung in der Gemeinde Mauren Energieberatung in der Gemeinde Mauren Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner Energie / Klima / Umwelt sind in aller Munde. Die Preise der fossilen
MehrEinmalvergütung und KEV
Einmalvergütung und KEV Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen und zum KEV-Kontingent 2014 2 3 1 Kostendeckende Einspeisevergütung oder Einmalvergütung? Die Einmalvergütung (EIV)
MehrFörderreglement nachhaltiger Projekte in Thalwil
Förderreglement nachhaltiger Projekte in Entwurf der Projektkommission Energieplanung am 20. Januar 2010 als Antrag an den Gemeinderat verabschiedet 1 Mit einem auf vier Jahre begrenzten Rahmenkredit fördert
MehrRichtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri. 8.
Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri 8. März 2010 (Stand: 1. Januar 2014) 751.3 RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER RATIONELLEN
MehrMehr dämmen oder erneuerbare Energie wie und was fördern bzw. fordern die Kantone? Suisse Public, Bern, 19. Juni 2015
Mehr dämmen oder erneuerbare Energie wie und was fördern bzw. fordern die Kantone? Suisse Public, Bern, 19. Juni 2015 Ulrich Nyffenegger Amtsvorsteher Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons
MehrFörderprogramm Energie 2017 Fördersätze und Bedingungen
Förderprogramm 2017 Fördersätze und Bedingungen Stand: 9. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Wichtige Hinweise 4 2.1 Formulare und Gesuchseinreichung 4 2.2 Empfehlungen an Eigentümer 5 2.3
MehrEnergie-Apéros April EffiWatt Wallis das neue Förderprogramm des Kantons
Energie-Apéros 2015 16. April 2015 EffiWatt Wallis das neue Förderprogramm des Kantons Dienststelle für Energie und Wasserkraft (DEWK) Natalie Theler, dipl. Arch. ETHL Agenda Energiestrategie VS Förderprogramme
MehrFörderprogramm Energie
Förderprogramm Energie Finanzielle Unterstützung für: -Sanierungen Grosse Holzheizungen Grosse thermische Solaranlagen Abwärmenutzung aus Wasser und Abwasser Abwärmenutzung aus gebäudeexternen Industrieprozessen
MehrNoch Fragen zu. Förderprogrammen? Fragen Sie uns. ewb.ch. Ihr Ansprechpartner für Energieeffizienz
Noch Fragen zu Förderprogrammen? Fragen Sie uns. ewb.ch Ihr Ansprechpartner für Energieeffizienz Die Förderprogramme Die Energiestadt Bern setzt sich für die Förderung von er neuerbaren Energien und Energieeffizienz
MehrSonnenstrom vom Dach. für mehr Unabhängigkeit und tiefere Stromkosten. Obwalden. Elektrizitätswerk
Sonnenstrom vom Dach für mehr Unabhängigkeit und tiefere Stromkosten Elektrizitätswerk Obwalden Eigene Sonnenenergie wirtschaftlich nutzen In den letzten Jahren hat sich die Technik für die Nutzung der
MehrDie Energiezukunft. Energieeffizienz und erneuerbare Energien Angebote und Dienstleistungen des Kantons Zürich. Energieverbrauch und CO 2 - Emissionen
Die Energiezukunft Ziel Jahr 2050: 2,2 t CO 2 / Kopf und Jahr 1990: 6.0 t CO 2 / Kopf und Jahr 2012: 5.1 t CO 2 / Kopf und Jahr Energieeffizienz in kirchlichen Gebäuden, oeku, 27. Februar 2014, Zürich
MehrRichtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen
Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgasse 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: Bauamt@sennwald.ch Richtlinien
MehrFörderbeiträge des Kantons GEAK (Gebäudeausweis der Kantone)
Förderbeiträge des Kantons GEAK (Gebäudeausweis der Kantone) 1 Aufteilung des Energieverbrauchs 2006 nach Verwendungszwecken 5.40% 2.50% 1.30% 2.80% 3.50% Raumwärme Warmwasser 12.40% Kochen Waschen & Trocknen
MehrInfo-Abend Bätterkinden
Info-Abend Bätterkinden 23.8.2012 2012 Energieberatungsstelle Region Gebäudeprogramme Förderprogramme Kanton Bern Christoph Gubser EBS Region Energieberatungsstelle t Region Dipl. Ing. Daniel Sutter Dipl.
MehrRichtlinie Energie- Förderbeiträge
Richtlinie Energie- Förderbeiträge 1. November 2015 Dokumenteninformationen Richtlinie Energie-Förderbeiträge vom 1. November 2015 Vom Stadtrat genehmigt am 20. Oktober 2015 und in Kraft gesetzt auf den
MehrVollzugsverordnung zum Energiefondsreglement
Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement vom 21. Juni 2016 geändert durch 1. Nachtrag vom 29. August 2016 geändert durch 2. Nachtrag vom 20. Dezember 2016 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art.3
MehrFörderrichtlinien erneuerbare Energien
Volkswirtschaft Gemeinde Steinach Förderrichtlinien erneuerbare Energien 86.11.00 Gemeinderatsbeschluss vom 23.05.2016 Förderrichtlinien Erneuerbare Energien vom 23. Mai 2016 I. Allgemeine Bestimmungen
MehrAnhang 1. unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich [W/ m²k] weniger als 2 m im Erdreich [W/ m² K] Neubau Umbau/ Umnutzung
Energieverordnung Anhang 1 772.110 Anhang 1 a) Einzelanforderungen an den winterlichen Wärmeschutz Für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) von flächigen Bauteilen gelten die nachstehenden Grenzwerte.
MehrEinwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014
Einwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014 02.12.2013 Reglement Wilers Energiebatze 2014 Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage...2 2. Förderprojekte...3 2.1 Energieberatung...3 2.2 Gebäudeausweis
MehrA N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring
GEMEINDE UNTERFÖHRING A N T R A G auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring Hinweise zum Ausfüllen: Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
MehrFörderprogramm Kanton Bern. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Leitfaden
Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Leitfaden Inhalt Beratung 3 GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) 4 Grobanalyse für komplexe Gebäude 5 Betriebsoptimierung für
MehrFördergesuche 2015-2018
Fördergesuch Gebäude Fördergesuche 2015-2018 Die detaillierten Bestimmungen zum Förderprogramm sind im «Förderreglement Energie 2015-2018» vom 1. Januar 2015 geregelt. VORGEHEN Schritt 1 Einreichung des
MehrSanieren und profitieren. Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm
Sanieren und profitieren. Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm Fallbeispiel Bei einer Gesamtsanierung eines typischen Schweizer Einfamilienhauses beträgt das CO 2 - Einsparpotenzial bis zu vier Tonnen pro
MehrEnergiepolitik. Thermische Solaranlagen Illnau-Effretikon. Ziele Energiezukunft Illnau-Effretikon 2008 bis Massnahmenpakete (Auszug)
Energiepolitik Energiepolitik gestern morgen Ziele Energiezukunft Illnau-Effretikon 2008 bis 2050 Energieverbrauch reduzieren Ziel: 2000 W - Gesellschaft CO2 - Emissionen reduzieren Ziel: 1 To CO 2 / EW
MehrSanieren und mehrfach profitieren. Stefan Brägger, Leiter Energieberatung, Stadtwerk Winterthur WOHGA, 7. März 2015
Sanieren und mehrfach profitieren Stefan Brägger, Leiter Energieberatung, Stadtwerk Winterthur WOHGA, 7. März 2015 Familie Hauser Wohnsituation Familie Hauser Haus: Baujahr 1970, gut und massiv gebaut
MehrStatistische Auswertungen
1 / 20 Statistische Auswertungen Jahresstatistik 2016, Gesamtschweizerische Analyse Informationen und Gesuchsformulare: www.dasgebaeudeprogramm.ch 2 / 20 26.01.2017 Nationale Dienstleistungszentrale, EBP
MehrThermografieaufnahmen richtig planen
Thermografieaufnahmen richtig planen Informationsanlass vom 3. März 2011 Restaurant Maggenberg, Tafers Thermografieaufnahmen richtig planen 1. Begrüssung und Einleitung 2. Thermografieaufnahmen InnoService
Mehr2012 update WP / EWS-Technik. Wärmepumpen-Boiler Antwort auf Elektro-Boiler. Referent Max Bartholdi Viessmann (Schweiz) Akademie AG
FWS-Tagung TD-Produkteinführung WP / EWS-Technik 2012 update 2014 Wärmepumpen-Boiler Antwort auf Elektro-Boiler Referent Max Bartholdi Viessmann (Schweiz) Akademie AG Viessmann Werke FWS-Fachtagung 2014
MehrGebäudehülle Gesamtsanierungsbonus (Bonus Gebäudehülleneffizienz)
Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni Rohanstrasse 5, 7001 Chur Tel: 081 257 36 30, Fax: 081 257 20 31, E-Mail: info@aev.gr.ch, Internet: www.aev.gr.ch Version 1/17 Förderprogramm Kanton Graubünden
MehrRichtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf
Richtlinie zum 1.1 Förderziel Die Gemeinde Ummendorf will die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden fördern und somit zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen. Die Förderung soll darüber
MehrEnergieförderung im Kanton St.Gallen
energieagentur st.gallen Energieförderung im Kanton St.Gallen Stand Januar 2015 Was wird unterstützt? Der Kanton St.Gallen unterstützt mit seinem Energieförderungsprogramm ausgewählte Bereiche der Energiepolitik.
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen
60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,
MehrVerordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni 2005. Stand 1. April 2014 1
Einwohnergemeinde Cham 0. Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 7. Juni 00 Stand. April 0 Gestützt auf 8 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz
MehrWärme und Strom von der Sonne Messe Bauen-Modernisieren, Zürich 4./5. September 2015
Wärme und Strom von der Sonne Messe Bauen-Modernisieren, Zürich 4./5. September 2015 Adrian Kottmann BE Netz AG Ebikon Luzern 1 Vorstellung Aufgaben: Interessenvertretung der schweizerischen Solarbranche
MehrMuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung
Energienetz Zug Roundtable, 13. Januar 2016 MuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung Jules Pikali, Dip. Ing. ETH/SIA Konferenz Kantonaler Energiefachstellen Regionalkonferenz der
MehrEnergieförderung und Finanzielles. Energieagentur St.Gallen
Energieförderung und Finanzielles 1 Wer unterstützt Sie finanziell beim Erneuern? Gemeinde Kanton Bund Energieversorger Erkundigen Sie sich frühzeitig. 2 Förderprogramme von Gemeinden Viele Gemeinden unterstützen
MehrStatistische Auswertungen
1 / 20 Statistische Auswertungen Jahresstatistik 2013, Gesamtschweizerische Analyse Informationen und Gesuchsformulare: www.dasgebaeudeprogramm.ch 2 / 20 15.01.2014 Nationale Dienstleistungszentrale, Ernst
MehrGrundlagendaten für Heizungsersatz mit Wärmepumpen Ort und Datum:...
Archivierung beim Installateur und Bestandteil der Anlagendokumentation Objekt EFH MFH Planer/Installateur Name Name Baujahr des Objektes Gebäudehülle bereits saniert Ja geplant Beschreibung und Datum
MehrEnergieeffizienz und erneuerbare Energien. Gemeindeförderung gültig per
Energieeffizienz und erneuerbare Energien Gemeindeförderung gültig per 1.2.2015 Vorwort Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Die Gemeinden Liechtensteins wollen ihren Beitrag zur Lösung des Klimaproblems
MehrErsatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen
Wegleitung zur Förderungsmassnahme Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme
MehrDie moderne Ölheizung und erneuerbare Energien
Die moderne Ölheizung und erneuerbare Energien Die raffinierte Energie 1 2 Heizöl, Diesel und die Technologien, mit denen diese Brennstoffe genutzt werden, sind mit erneuerbaren Energien kombinierbar.
MehrEnergieberatung, die sich auszahlt.
Service Energieberatung Energieberatung, die sich auszahlt. Da simmer dabei. Jetzt beraten lassen und sparen. Schont Umwelt und Geldbeutel: die Energieberatung der RheinEnergie. Wir versorgen Sie sicher
MehrVerordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz
490.0 Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz Vom 5. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung vom 7. Mai
MehrInformationsanlass für Gemeinden, Januar 2016 Beat Marty, Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen
Informationsanlass für Gemeinden, Januar 2016 Beat Marty, Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen I. Entwicklungen auf Stufen Bund und Kanton Energiestrategie 2050 (Bund) Gebäudepolitik 2050 (Kantone/EnDK)
MehrEnergiepraxis Seminar
EnergiePraxis Seminar Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz Umsetzbarkeitsstudie von Standardlösungen Jörg Drechsler, St.Gallen Energieingenieur FH/NDS MAS in nachhaltigem Bauen Neue fossil beheizte
MehrEnergieförderung im Kanton St.Gallen
energieagentur st.gallen Energieförderung im Kanton St.Gallen Stand März 2016 Was wird unterstützt? Der Kanton St.Gallen unterstützt mit seinem Energieförderungsprogramm ausgewählte Bereiche der Energiepolitik.
MehrWärmepumpen mit thermischen Solaranlagen. Merkblatt
Wärmepumpen mit thermischen Solaranlagen Merkblatt Wärmepumpen mit thermischen Solaranlagen Zur Brauchwasserwärmung oder Heizungsunterstützung können Wärmepumpen und thermische Solaranlage kombiniert werden.
MehrEnergieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz
Wegleitung zur Förderungsmassnahme Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge
MehrInformationen zum Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK
Informationen zum Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK 1. Was ist der GEAK? Der GEAK ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude bei Standardnutzung benötigt.
MehrSanieren und profitieren. Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm
Sanieren und profitieren. Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm Fallbeispiel Für ein typisches Schweizer Einfamilienhaus beträgt das CO 2 -Einparpotenzial bis zu 2 Tonnen pro Jahr. Damit lassen sich jährlich
MehrNutzen wir die Gelegenheit, Energie sparen lohnt sich auf jeden Fall!
Liebe Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Die im Herbst 2009 vom Staatsrat vorgestellte Energiestrategie sieht vor, die «4000-Watt-Gesellschaft» bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen,
MehrSt.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz
Wegleitung zur Förderungsmassnahme St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge
MehrFörderprogramm Energie Kanton Zürich
Förderprogramm Energie Kanton Zürich mit Spezialaktionen 2009 Noch nie war der Zeitpunkt so günstig Liebe Hauseigentümerin, lieber Hauseigentümer Ihre Investitionen sind gerade jetzt wichtig, denn sie
MehrEnergieeffizienz und erneuerbare Energien. Gemeindeförderung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien Gemeindeförderung 2 Vorwort Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Die Gemeinden Liechtensteins wollen ihren Beitrag zur Lösung des Klimaproblems leisten. Dazu gehört
MehrFörderprogramm für erneuerbare Energie
Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Reglement über Förderansätze und Bedingungen EW WALD AG Werkstrasse 16 8636 Wald www.ew-wald.ch Tel. 055 256 56 56 Fax 055 256 56 55 Mail ew-wald.zh.ch
MehrSPF- Industrietag 2016: kollektorliste.ch Das neue Fördermodell für thermische Solarenergie. Dr. Andreas Bohren Leiter SPF Testing
SPF- Industrietag 2016: kollektorliste.ch Das neue Fördermodell für thermische Solarenergie Dr. Andreas Bohren Leiter SPF Testing Förderung Solarthermie in der Schweiz Bunte Vielfalt 2 Förderung Solarthermie
MehrWegleitung Gesuchformular
Kanton Zürich Wegleitung Gesuchformular Diese Wegleitung dient dazu, Sie beim Ausfüllen des Gesuchformulars zu unterstützen. 1 Vorgehen 2 EigentümerIn (GesuchstellerIn) 3 Technische Bearbeitung der Sanierung
MehrANTRAG (Blatt A) An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße Oberschleißheim. Datum
An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Datum ANTRAG (Blatt A) auf Gewährung von Förderungsmitteln (Darlehen) nach dem Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde
MehrMustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Ausgabe 2014, beschlossen von der Plenarversammlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK vom 9. Januar 2015 Energie Aufgaben und Kompetenzen
MehrFörderprogramm Energie 2015 Fördersätze und Bedingungen
Förderprogramm 2015 Fördersätze und Bedingungen Stand: 3. Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Wichtige Hinweise 4 3 Das Förderprogramm 2015 5 3.1 Die strategischen Zielsetzungen des Kantons 5
MehrFörderoffensive Thermische Sanierung 2011
Förderoffensive Thermische Sanierung 2011 Rahmenbedingungen 2011 100 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung o 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau o 30
MehrKaminfegertagung 2013 Aus- und Weiterbildungskurs Energiestadt Energiegesetzgebung Kant. Energiepolitik und Förderprogramm
Kaminfegertagung 2013 Aus- und Weiterbildungskurs Energiestadt Energiegesetzgebung Kant. Energiepolitik und Förderprogramm 7. August 2013 Andrea Eberhard, StV. Leiterin Sektion Energieeffizienz Wir haben
MehrHeizen und Warmwasser mit Wärme aus Luft und Erdreich
Heizen und Warmwasser mit Wärme aus Luft und Erdreich Inhalt Referat Was bietet die EWJR AG im Bereich Wärmetechnik Funktion Wärmepumpe Anlagekosten und Beispiele Luft / Wasser WP Sole / Wasser WP Thermische
MehrDIV / Abteilung Energie Förderung von Solarstromanlagen
DIV / Abteilung Energie Förderung von Solarstromanlagen Lukas Jarc Abteilung Energie Peak Oil eine volkswirtschaftliche Herausforderung Erdölfunde rückgängig Erdölreserven abnehmend Nachfrage steigend
MehrFragebogen zu Ihrem Wärmepumpencheck
Kunden-Nr Eingang VZ 2013 Bearbeitung 2013 Ausgang 2013 Wird von VZ ausgefüllt Fragebogen zu Ihrem Wärmepumpencheck Dieser Fragebogen dient der Erfassung wichtiger technischer Daten mit deren Hilfe man
MehrDie öffentliche Energieberatung
Infoabend Dienstag 13. September 2011 Energieeffizienz in kirchlichen Gebäuden Die öffentliche Energieberatung Referat I Rolf Leuenberger I öffentliche regionale Energieberatungsstelle des Kantons Bern
MehrFörderprogramm Energie Kanton Zürich
Förderprogramm Energie Kanton Zürich Ab Januar 2010 Informieren, sanieren, profitieren Liebe Hauseigentümerin, lieber Hauseigentümer Die Klimaerwärmung und die Abgängigkeit unserer Energieversorgung vom
MehrVerordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz
MehrFörderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich
Förderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich Förderrichtlinien Förderprogramm 3 hydraulischer Abgleich Die Umweltstiftung Energieoffensive Wolfhagen wurde gegründet, um Maßnahmen zu fördern, die der Energieeinsparung
MehrMerkblatt Sonnen-Energie
Merkblatt Sonnen-Energie Grundlagen Die Sonne scheint mit einer Strahlungsleistung von 1'367 W / m 2 auf die Erdatmosphäre ein (Solarkonstante). Dabei fallen in unseren Breitengraden und bei wolkenlosem
MehrFörderreglement vom 1. Januar 2015
Förderreglement Energie 2015-2018 Förderreglement vom 1. Januar 2015 Der Gemeinderat beschliesst, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung:
MehrSolarthermie: Markt und Förderung in der Schweiz
Solarthermie: Markt und Förderung in der Schweiz SPF-Industrietag, 21.3.2010 David Stickelberger Geschäftsleiter Bild: Gemeindewerke Erstfeld Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Bereiche: Solarstrom,
MehrEnergieeffizienz und erneuerbare Energien Gemeindeförderung. Stand: 01. Januar 2013
Energieeffizienz und erneuerbare Energien Gemeindeförderung Stand: 01. Januar 2013 2 Vorwort Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Die Gemeinden Liechtensteins wollen ihren Beitrag zur Lösung des Klimaproblems
MehrHerzlich willkommen. Begrüssung: Kurt Schütz, Gemeinderatspräsident
Herzlich willkommen Begrüssung: Kurt Schütz, Gemeinderatspräsident 1 ein Verein Gemeinden BE + SO Genossenschaft Elektra Ziele: reg. Energieverbrauch senken lokale, erneubare Energie fördern internationale
MehrHerzlich Willkommen Programm heute Abend
Herzlich Willkommen Programm heute Abend 18:30 Uhr Eröffnung der Tischausstellung 19:15 Uhr Begrüssung & Präsentationen 20:15 Uhr Fragen und Apéro Begrüssung Andreas Baumgartner, Gemeinderat, Präsident
MehrEine kohärente, verantwortungsvolle und vorteilhafte Gesetzesänderung
Direction de l économie et de l emploi Volkswirtschaftsdirektion Eine kohärente, verantwortungsvolle und vorteilhafte Gesetzesänderung Medienkonferenz vom 29. August 2012 Haus der Wirtschaft, Freiburg
Mehr