Künstlersozialversicherung

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1 Künstlersozialversicherung Gesetzliche für selbständige - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Künstler - Publizisten Rechtsgrundlagen: - Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG; seit 1983/1992) - Sozialgesetzbuch

2 Künstlersozialkasse Anschrift: Gökerstraße 14, Wilhelmshaven Service-Nr.: * *(0,14 /Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, Handytarife abweichend) Bundesweite Zuständigkeit zurzeit (10/2009) ca Versicherte zurzeit (10/2009) ca. 190 Beschäftigte, davon bearbeiten ca. 65 Beschäftigte die Angelegenheiten der selbständigen Künstler und Publizisten Beirat: 24 Mitglieder, paritätische Besetzung

3 Zuständigkeiten Künstlersozialkasse (KSK) Prüfung der Versicherungsvoraussetzungen Aufbringung der Finanzmittel, u. a. Einziehung der Beiträge Deutsche Rentenversicherung (DRV) Führung des Rentenversicherungskontos Gewährung von Renten Krankenkassen (AOK, Ersatzkasse, BKK, IKK; Kassenwahlrecht!) Versicherungskarte Kranken- / Pflegeversicherungsleistungen

4 Finanzierungssystem Versicherte Künstler/Publizisten tragen ca. die Hälfte der Beiträge (so wie Arbeitnehmer). Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen von Selbständigen. Die zweite Beitragshälfte trägt die KSK.

5 Gesamtfinanzierung Beitragsanteil der Versicherten ca. 20 % Künstlersozialabgabe ca. 50 % Bundeszuschuss ca. 30 %

6 Versicherungsvoraussetzungen künstlerische oder publizistische Tätigkeit Selbständigkeit Erwerbsmäßigkeit höchstens 1 Arbeitnehmer Die Tätigkeit muss nachgewiesen werden, z. B. mit: Verträgen Ausbildungsnachweisen Wertungen Dritter Ausstellungsnachweisen Werbematerial Versicherungs-/Beitragspflicht beginnt am Tag der Meldung bei der Künstlersozialkasse.

7 Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Webdesigner Tätowierer Catcher Restauratoren Werbefotograf Tänzer Lehrende Übersetzer Ausstellungsgestalter Kunsthandwerker

8 Abgrenzung bildende Kunst/Kunsthandwerk Keine Kriterien: Gestaltungshöhe, Ausbildung, Sachverständigengutachten, Gebrauchswert, kreativer Gestaltungsfreiraum, Unikatfertigung Sondern: Anerkennung in Fachkreisen der bildenden Künstler Kunstausstellungen Vermarktung wie z. B. bei Gemälden / Skulpturen Mitgliedschaft in Berufsverbänden Erwähnung in Künstlerlexika / Kunstmagazinen

9 Berechnung der Beiträge Berechnungsfaktoren: Beitragssätze (Versicherten-Anteile) - Rentenversicherung 9,95 % - Krankenversicherung 7,9 % - evtl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse max. 1,0 % - Pflegeversicherung mit Kind 0,975 % ohne Kind 1,225 % Insgesamt ca. 19 % 2. Voraussichtliches Arbeitseinkommen aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit (= Betriebseinnahmen abzügl. Betriebsausgaben, d. h. Gewinn i. S. des EStG)

10 Geringfügiges Einkommen, Berufsanfängerschutz Geringfügigkeitsgrenze 3,900,00 Grundsätzlich: Versicherungsfreiheit bei nur geringfügigem Einkommen Ausnahme I: Nur vorübergehender Einkommenseinbruch (2 x in sechs Jahren). Dann keine Unterbrechung der Versicherung. Ausnahme II: Berufsanfängerschutz. Innerhalb von drei Jahren ab erstmaliger Tätigkeitsaufnahme besteht Versicherungspflicht generell auch bei geringfügigem Einkommen.

11 Stichproben der KSK; Einkommensschätzung erweist sich als unzutreffend Stichproben anhand von Einkommensteuerbescheiden Tatsächliches Einkommen geringer als Schätzung: Prüfung, ob Versicherung noch zu Recht besteht. Tatsächliches Einkommen höher als Schätzung: Prüfung, ob das Einkommen überhaupt aus künstlerischer/publizistischer Tätigkeit erzielt wird; in krassen Fällen Bußgeld. Nicht nur die Beiträge richten sich nach dem voraussichtlichen Einkommen, sondern auch alle Rentenansprüche Anspruch auf Krankengeld

12 Nebenjob *) Geringfügige Neben-Beschäftigung (abhängig unter 400 monatlich): Ohne Auswirkungen Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (abhängig): Rentenversicherung nach dem KSVG bleibt bestehen Kranken-/Pflegeversicherung besteht aufgrund des Hauptberufs Geringfügige selbständige nicht künstlerische Nebentätigkeit (unter Jahreseinkommen): Ohne Auswirkungen Selbständige nicht künstlerische Nebentätigkeit (über Jahreseinkommen): Rentenversicherung nach dem KSVG bleibt bestehen keine Kranken-/Pflegeversicherung nach dem KSVG *) vereinfachte Darstellung

13 Gestaltungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenkassenwahlrecht AOK Ersatzkassen Betriebskrankenkassen Innungskrankenkassen Bei Einführung eines Zusatzbeitrags Wechsel der Krankenkasse möglich. Wahltarife der Krankenkassen, z. B. Krankengeld vor der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit

14 Option: Private Krankenversicherung Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist möglich als Berufsanfänger als Höherverdienender Einkommensabhängiger Zuschuss der KSK Hohes Einkommen: Hoher Zuschuss Niedriges Einkommen: Niedriger Zuschuss Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung: Beitragsberechnung Familienversicherung Leistungen Zugangsvoraussetzungen, z. B. Prüfung von Vorerkrankungen

15 Krankenkassenwahl Krankengeld Nebenjob Themenbezogene Informationsschriften Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Überbrückungsgeld, Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld Auslandsaufenthalt Gesetzliche Rentenversicherung Kontakt: Internet:

16 Andere Rahmenbedingungen als 1981 / 1983 Entwicklung der Versichertenzahlen (Outsourcing, Bedeutung der Werbung) Entwicklung der Abgabesätze Ausdehnung der obligatorischen Sozialversicherungz. B. Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbständige, Auffang -Krankenversicherungspflicht, aber unverändert beitragsmäßige Privilegierung der selbständigen Künstler und Publizisten

17 Gesetzesnovelle 2007 Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung bei der Erfassung der Abgabepflichtigen und stärkere Prüfung der Versicherten durch die KSK Motivation: Abgabesatz stabilisieren Stärkung der Künstlersozialversicherung steigende Bedeutung kultureller Leistungen Arbeitsmarktsituation als Ursache für Aufnahme selbständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit Abbau von festen Arbeitsplätzen in der Kultur- und Medienwirtschaft, verstärkte Inanspruchnahme von

18 Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP Künstlersozialversicherung Wir werden die Stabilisierung der Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Versicherungspflicht fortsetzen.

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