Psychiatrische Patientenverfügung

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1 Psychiatrische Patientenverfügung Damit der eigene Wille zählt und nicht Fremde es für Sie tun , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT

2 Inhalt Warum eine Patientenverfügung? Was sollen Sie bedenken? Muss meine Patientenverfügung beachtet werden? Welche Inhalte hat die psychiatrische Patientenverfügung? Fazit , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 2

3 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: Änderungen im ZGB, Kap. Erwachsenenschutzrecht Das neue Erwachsenenschutzrecht betrifft jeden: Betroffene Person Ehegatte oder eingetragene/-r Partner/-in Nahestehende oder Vertrauensperson / Angehörige Als (privater) Beistand , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 3

4 Sieben gute Gründe für eine Patientenverfügung (I) 1. Selbstbestimmungsrecht 2. Solidarität in der Familie 3. Schutz urteilsunfähiger Personen in einer Krisensituation 4. Erstmals gesetzliche Verankerung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung dadurch Wahrung des Selbstbestimmungsrechts 5. Sie schafft Klarheit für den behandelnden Arzt und das Behandlungsteam beim Ernstfall , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 4

5 Sieben gute Gründe für eine Patientenverfügung (II) 6. Mein Wille soll bei Verlust der Urteilsfähigkeit weitgehend berücksichtigt werden 7. Meine Angehörigen ggf. Vertrauenspersonen müssen später keine schwierigen Entscheidungen treffen , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 5

6 Warum eine Patientenverfügung? (I) Festlegung, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich oder durch das Betreuungspersonal behandelt und begleitet werden möchten. Äusserung von Bitten oder Richtlinien für den behandelnden Arzt und das Behandlungsteam , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 6

7 Warum eine Patientenverfügung? (II) Persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben, Zwangsbehandlungen, Medikamente, Therapien und religiöse Anschauungen als Ergänzung. Sie kann sich zusätzlich an einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 7

8 Was sollten Sie bedenken? (I) Was ist Ihnen wichtig im Zusammenhang mit Gesundheitszustand, Leiden und Tod? Wovor haben Sie Angst? Wird nicht alles medizinische für mich getan? Lässt man mich nicht sterben? Werde ich zwangsbehandelt? , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 8

9 Was sollten Sie bedenken? (II) Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die den Gesundheitszustand, das Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 9

10 Was sollten Sie bedenken? (III) In bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Massnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind. Durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben oder eine gute Lebensqualität verzichten oder das Leiden verlängern , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 10

11 Was sollten Sie bedenken? (IV) Möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen müssen. Am Ende Ihrer persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu erstellen oder der Entschluss, keine Vorsorge treffen zu wollen. Nehmen Sie sich Zeit für diese Überlegungen und setzen Sie sich nicht unter Druck , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 11

12 Wie wird mein Wille umgesetzt, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann? Wenn Sie Ihren Willen dokumentiert haben, ist es wichtig, dass dieser von jemandem zur Geltung gebracht wird. Das kann eine Person sein, der Sie vertrauen und die Sie in Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt haben. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, kann die KESB im Bedarfsfall einen Betreuer stellen, der dann Ihre Patientenverfügung berücksichtigen muss , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 12

13 Welche Form sollte meine Patientenverfügung haben? (I) Es gibt keine Formvorschriften Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen Es ist empfehlenswert, eine Patientenverfügung schriftlich niederzulegen, weil dann der darin geäusserte Wille leichter nachweisbar ist. Mündliche Äusserungen werden in der Praxis sicher nur in Ausnahmefällen so konkret und nachweisbar sein, dass sie als verbindliche Patientenverfügungen beachtet werden können , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 13

14 Welche Form sollte meine Patientenverfügung haben? (II) Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zu bestätigen , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 14

15 Wie erhalten die behandelnden Personen meine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass Ihre Ärzte, Bevollmächtigte, Vertrauensperson, aber ggf. auch die KESB, möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von der Existenz und dem Hinterlegungsort erlangen können. Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, sollte auch diese informiert sein. Bei Aufnahme in ein Spital, eine Psychiatrie oder ein Pflegeheim sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 15

16 Muss meine Patientenverfügung beachtet werden? (I) Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Massnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie verbindlich und vom Arzt und Behandlungsteam unbedingt zu beachten, wenn durch diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 16

17 Muss meine Patientenverfügung beachtet werden? (II) Ausnahme Wenn ernsthaft ein gesundheitlicher Schaden droht oder Sie das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen ernsthaft gefährden, dann hat der Arzt und das Betreuungspersonal die Möglichkeit, über die PV zu handeln, wenn der Behandlungsrahmen nicht festgehalten ist. Es kann und muss je nach Situation eine Behandlung ohne Zustimmung, eine Zwangsbehandlung eingeleitet werden , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 17

18 Spannungsfeld Medizin ethische Entscheidungsfindung Prinzip: Würde / Autonomieanspruch Fürsorgeverpflichtung Gutes tun Nicht schaden Gerechtigkeit Respekt des Patienten , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 18

19 Welche Inhalte hat die psychiatrische Patientenverfügung? 1. Das Wichtigste beim Klinikeintritt 2. Therapien und andere Unterstützung 3. Medikamente 4. Umgang bei ernsthaften Gefährdungssituationen 5. Vertretungsperson 6. Auskunftspersonen und -instituionen 7. Personen und Institutionen, die Informationen erhalten dürfen 8. Erklärung zur Durchsetzung meiner Verfügung 9. Erklärung zur Gültigkeit meines Willens 10.Datum, Ort und Unterschrift , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 19

20 Welche Inhalte hat die psychiatrische Patientenverfügung? 11. Informationsmöglichkeiten sicherstellen: Hinterlegung beim Hausarzt, Information der behandelnden Ärzte z.b. bei Aufnahme in ein Spital, eine Psychiatrie, ggf. Kopie zur Patientenakte reichen etc , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 20

21 , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 21

22 , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 22

23 , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 23

24 Arbeitshilfe für das Erstellen Ihrer psychiatrischen Patientenverfügung , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 24

25 Fazit I Psychiatrische Patientenverfügungen (PPV) stellen den Menschen mit seiner Autonomie + Wertehaltung in den Mittelpunkt PPV geben Klarheit über den Willen des Betroffenen Es ist nicht einfach, sich mit existentiellen Fragen auseinander zu setzen, dennoch notwendig, über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar zu werden Keine vagen, unklaren Formulierungen PPV begünstigen Selbstbestimmtheit und Empowerment und können zukünftige Zwangsmassnahmen reduzieren , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 25

26 Fazit II Recht auf Integrität bei Urteilsfähigen wird höher gewichtet als das Recht auf Leben Psychiatrische Gefährdungssituationen genau im Voraus festlegen. Ist der Wille des Menschen nicht bekannt oder die Willensbildung durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt, hat das Recht auf Leben gegenüber dem Integritätsanspruch Fürsorgepflicht stärkeres Gewicht , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 26

27 Zu guter Letzt Nehmen Sie sich Zeit, Ihre Entscheidungen zu durchdenken, mit Ihren Angehörigen und vertrauten Personen Holen Sie sich ggf. Unterstützung bei Ihrem Hausarzt, ambulant psychiatrischen Dienste Graubünden oder Beratungsstellen wie z.b. Pro Mente Sana, Pro Senectute, Spitex , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 27

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit, verbunden mit dem Wunsch und dem Willen nach einem erfüllten und selbstbestimmten Leben , Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 28

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