Bericht der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Geschäftsjahr 2012
|
|
- Annika Lichtenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2 1 Bericht der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Geschäftsjahr 212
2 Die Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG will den Destinatären der Stiftung vor wiegend Mitarbeiter der Firma eine bedarfs gerechte Vorsorge für den Erwerbsausfall, verursacht durch Alter, Invalidität und Tod, zu wirtschaftlich optimalen Bedingungen ermöglichen. Sie ist bestrebt, alle Versicherten und Rentner periodisch auf einfache und übersichtliche Art über die Belange der Kasse zu informieren und am Ende eines Geschäftsjahrs die Entwicklung der Vor sorgeeinrichtung zu erläutern. Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Birchstrasse Zürich Telefon Telefax Wo die männliche Form (zum Beispiel: Mitarbeiter, Rentner usw.) verwendet wird, ist sinngemäss immer auch die weibliche Form gemeint.
3 Inhalt 2 Jahresbericht Organe der Stiftung 5 Das Wichtigste auf einen Blick 7 Bilanz 8 Betriebsrechnung 1 Bericht der Kontrollstelle 12 Glossar 1
4 Jahresbericht 212 In Kürze Nach einem guten Anlagejahr, in welchem die PKOC mit einer Gesamt-Nettoperformance von 4,9 % schloss, erhöhte sich der Deckungsgrad von 13,3 % auf 13,7 %. Dazu beigetragen haben erneut die Liegenschaften. Im Berichtsjahr wurde ein Drittel des Portefeuilles neubewertet, was zu einer Aufwertung von CHF 4.9 Mio. und einer Liegenschaften-Jahresperformance 212 von 5,6 % führte. Andererseits war die PKOC im Bereich der Aktien untergewichtet (teilweise begründet durch Absicherungsmassnahmen) und konnte dadurch im ver - gangenen Jahr nur teilweise am starken Anstieg der Aktienkurse partizipieren. Umso mehr, als aus Gründen der Diversifikation im Berichtsjahr Neu investitionen in Hedge Funds getätigt wurden, die vom Anlagecharakter her in sehr starken Aktienjahren nicht im gleichen Masse partizipieren, dafür in schwachen Aktienjahren die Ergebnisse stützen sollen. Im Ergebnis führte dies unter Berücksichtigung der Kosten und den errechneten Vorsorgeverpflichtungen zu einer Erhöhung des Deckungsgrades von,4 %-Punkten. Eine weitere wichtige Kenngrösse für die Beurteilung der tatsächlichen finanziellen Situation einer Pen sionskasse ist auch der technische Zinssatz, der die Grösse widerspiegelt, mit der die erwarteten künftigen (Renten-) Verpflichtungen diskontiert werden. Die auf den Vermögensanlagen erzielte Rendite muss diesen Wert übersteigen, ansonsten sinkt der Deckungsgrad. Bei Pensionskassen mit hohen Rentnerbeständen, sollte der technische Zinssatz im heutigen Finanzmarktumfeld sowie angesichts der demographischen Entwicklung bei 3 % oder tiefer angesetzt werden. Damit kann der Renditedruck auf den Vermögensanlagen entschärft werden. Für das Jahr 212 wurde der technische Zinssatz in der PKOC jedoch noch auf 3,5 % belassen. Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmend volatilen und unsicheren Finanz- und Wirtschaftsent wicklung hat das Risikomanagement in der Vermögenverwaltung von Pensionskassen stark an Bedeutung gewonnen. Auch die Verantwortlichen der PKOC haben sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und neben der Optimierung des bereits im Jahr 21 eingeführten Interventionslinienkonzepts weitere Instrumente geprüft. Mögliche Massnahmen werden im Verlaufe des Jahres 213 umgesetzt. Weitere Kernaktivität im Berichtsjahr war die Umsetzung der per 1. Januar 212 eingeführten Struktur reform, die insbesondere die Sicherheit, Transparenz und Loyalität in der Vermögenverwaltung betreffen und unter anderem eine komplette Überarbeitung des Anlagereglements nötig machte. 2
5 Ausblick Der Stiftungsrat hat im Januar 213 den von der Finanzkommission vorbereiteten Vorschlag zur Anpassung der Anlagestrategie genehmigt. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren sowie aus Renditeüberlegungen werden die Engagements in Wandelanleihen, Rohstoffe und Hypotheken vollständig abgebaut. Im Gegenzug werden insbesondere Aktien Welt erhöht. Weiter finden im Verlaufe des Jahres 213 diverse Workshops des Stiftungsrats und der Fachgremien statt, an denen die zukünftige strategische Ausrichtung der PKOC aufgrund der veränderten Gegebenheiten (z.b. Demographie, Wirtschaftslage, versicherungstechnische Grundlagen) besprochen und allenfalls angepasst werden soll. Dazu gehört unter anderem auch der bereits erwähnte technische Zinssatz. Mutationen im Stiftungsrat und in der Geschäftsführung Aufgrund von Pensionierungen und Aufgabenverän derungen haben sich im Verlaufe des Jahres 212 diverse personelle Änderungen im Stiftungsrat der PKOC ergeben. Kevin Beele löste per 1. Juni 212 den in den Ruhestand übergetretenen Alex Weber als Arbeitnehmervertreter ab. Weiter hat die Geschäfts leitung per 1. Mai 212 Urs Loher anstelle von Reto Maurer, der einen grossen und wichtigen Verkaufsbereich übernommen hat, als Arbeitgeber vertreter in den Stiftungsrat gewählt. Per 1. April 212 hat René Zürcher die Geschäftsführung der PKOC von Peter Ogi übernommen, der infolge Pensionierung zurückgetreten ist. Der Stiftungsrat bedankt sich bei Peter Ogi für seinen langjährigen, engagierten Einsatz zu Gunsten der Destinatäre der PKOC und wünscht ihm für den nächsten Lebensabschnitt alles Gute und beste Gesundheit. 3
6 Organe der Stiftung Stiftungsrat PKOC-Verwaltung R. Zürcher Vertreter Firma M. Kiechl (Präsident) W. Bloesch U. Loher S. Meier-Deus A. Senn * Vertreter Versicherte K. Beele K. Fries J. Frischknecht * E. Schibli P. Uhlmann (Vizepräsident) PK-Experte LCP Libera AG Kontrollstelle KPMG AG Investment Controller Complementa AG Finanz-Kommission S. Meier-Deus (Vorsitz) K. Beele K. Fries U. Loher P. Uhlmann R. Zürcher (Verwaltung) Immobilien-Kommission W. Bloesch (Vorsitz) K. Beele K. Fries J. Frischknecht E. Schibli P. Keller (Verwaltung) Vorsorge-Kommission M. Kiechl (Vorsitz) J. Frischknecht E. Schibli A. Senn P. Uhlmann E. Bamert (Verwaltung) * Vertreter der Rentner 4
7 Das Wichtigste auf einen Blick Anzahl Versicherte Rentenarten Versicherte 28: : : : : 1 37 Rentenbezüger 28: : : : : Anzahl Altersrenten Partnerrenten Invalidenrenten Kinderrenten Total Renten Deckungsgrad % 28: 95,8 29: 99,1 21: 17,6 211: 13,3 212: 13,7 5
8 1,7% 3,1% 4,4% 2,2% 12 1,4% ,6% 1,6% ,% Vermögensstruktur per Entwicklung Vermögensstruktur Mio. CHF % Liquidität / Forderungen ,1 Obligationen ,4 Aktien Schweiz ,2 Beteiligung Allreal ,4 Aktien Welt ,6 übrige Anlagen , Immobilien ,6 Hypotheken ,7 Total , in Mio. CHF Liquidität / Forder Obligationen Aktien Schweiz Beteilig. Allreal Aktien Welt übrige Anlagen Immobilien Hypotheken Total Performance Wertschriften / Immobilien Performance Gesamtvermögen in % Ø Wertschriften 23,5 1,2 5,6 4,8 4,3 1,6 Immobilien 5,2 5,6 2,5 5,3 5,6 8,4 in % Ø Portfolio 11,3 7,8 12,1, 4,9 2,7 Benchmark 12, 12, 4,6,5 7,5 2,3 6
9 Bilanz in CHF Aktiven Vermögensanlagen Liquidität Obligationen CHF Obligationen Welt, hedged Insurance Linked Securities Wandelanleihen, hedged Aktien Schweiz Aktien Welt Hedge Fund, hedged Private Equity Rohstoffe (Exposure), hedged Immobilien Schweiz Hypothekardarlehen Forderungen Arbeitgeber Weitere Forderungen Total Vermögensanlagen Aktive Rechnungsabgrenzung Total Aktiven Passiven Verbindlichkeiten Freizügigkeitsleistungen und Renten Weitere Verbindlichkeiten Total Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Vorsorgekapital aktive Versicherte Vorsorgekapital Rentner Technische Rückstellungen Total Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Wertschwankungsreserve Total Passiven Die Summe der einzelnen Bilanzpositionen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen abweichen. 7
10 Betriebsrechnung in CHF Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Nachzahlungen Arbeitgeber Einmaleinlagen und Einkaufssummen Total ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen Eintrittsleistungen Freizügigkeitsleistungen Eintritt Erhaltene Leistungen infolge Invalidität Einzahlungen Wohneigentumsförderung WEF / Scheidung Total Eintrittsleistungen Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen Reglementarische Leistungen Altersrenten Hinterlassenenrenten Invalidenrenten Kapitalleistungen bei Pensionierung Kapitalleistungen bei Tod Total reglementarische Leistungen Ausserreglementarische Leistungen / Weihnachtszulagen Austrittsleistungen Freizügigkeitsleistungen Austritt Auszahlungen Wohneigentumsförderung WEF / Scheidung Total Austrittsleistungen Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Auflösung / Bildung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven Auflösung Vorsorgekapital aktive Versicherte Auflösung / Bildung Vorsorgekapital Rentner Bildung / Auflösung technische Rückstellungen Verzinsung des Sparkapitals Total Veränderung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven Ertrag aus Versicherungsleistungen / zu viel bezahlte IV-Renten Versicherungsaufwand / Beiträge Sicherheitsfonds Nettoergebnis aus dem Versicherungsteil
11 in CHF Übertrag Nettoergebnis aus dem Versicherungsteil Nettoergebnis aus Vermögensanlagen Erfolg Liquidität Erfolg Obligationen CHF Erfolg Obligationen Welt Erfolg Insurance Linked Securities Erfolg Wandelanleihen Erfolg Aktien Schweiz Erfolg Aktien Welt Erfolg Hedge Fund Erfolg Private Equity Erfolg Rohstoffe Erfolg Immobilien Erfolg Hypothekardarlehen Verwaltungsaufwand Vermögensanlagen Total Nettoergebnis aus Vermögensanlagen Sonstiger Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen Verwaltungsaufwand Allgemeiner Verwaltungsaufwand Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge Aufsichtsbehörde Total Verwaltungsaufwand Ertrag- / Aufwandüberschuss vor Bildung- / Auflösung Wertschwankungsreserve Bildung- / Auflösung Wertschwankungsreserve Ertrags- / Aufwandüberschuss Die Summe der einzelnen Betriebsrechnungspositionen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen abweichen. Die Bilanz und die Betriebsrechnung basieren auf der standardisierten Darstellung der Rechnungslegungsbestimmungen nach Swiss GAAP FER 26. 9
12 Bericht der Revisionsstelle KPMG AG (Abschrift des Originalberichts der Revisionsstelle aus der testierten Jahresrechnung 212) Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG, Zürich Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 212 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Stiftungsrates Der Stiftungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung einer internen Kontrolle mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Stiftungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs methoden sowie die Vornahme angemes - sener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung des Experten für berufliche Vorsorge Für die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat neben der Revisionsstelle einen Experten für berufliche Vorsorge. Dieser prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für die für versicherungstechnische Risiken notwendigen Rückstellungen ist der aktuelle Bericht des Experten für berufliche Vorsorge nach Artikel 52e Absatz 1 BVG in Verbindung mit Artikel 48 BVV 2 massgebend. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer die interne Kontrolle, soweit diese für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beur- 1
13 teilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 212 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungs urkunde und den Reglementen. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher und anderer Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung (Art. 52b BVG) und die Unabhängigkeit (Art. 34 BVV 2) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. Ferner haben wir die weiteren in Art. 52c Abs.1 BVG und Art. 35 BVV 2 vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen. Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen zur Organisation, zur Geschäftsführung und zur Vermögensanlage verantwortlich. Wir haben geprüft, ob die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle existiert; die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entspricht; die Alterskonten BVG den gesetzlichen Vorschriften entsprechen; die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten sowie die Offenlegung der Interessenverbindungen durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird; die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden; in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahestehenden die Interessen der Vorsorgeeinrichtung gewahrt sind. Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften eingehalten sind. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. KPMG AG Kurt Gysin Zugelassener Revisionsexperte Daniel Angst Zugelassener Revisionsexperte Zürich, 27. Mai
14 Glossar Anlagestrategie Beinhaltet die Disposition einer Vermögens anlage, um ein bestimmtes Anlageziel möglichst optimal zu erreichen. Je nach den Verhältnissen des An le gers wird der Sicherheit, der Rendite, den Kurs- und Wachs - tumsaussichten oder der Liquidität der Anlagen besonderes Gewicht beigemessen. Ebenso spielt die Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Kauf und Verkauf eine wichtige Rolle. Benchmark «Messlatte» oder Referenzgrösse, die im Hinblick auf die Entwicklung der Performance herangezogen wird (z.b. ein Aktienindex). Buchwert Wert (Markt- oder Kurswert), zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist (Bilanzwert). BVG 21 Statistische versicherungstechnische Grundlagen gemäss mehrjährigen Analysen bei 14 grossen Schweizer Unternehmen mit 1 28 Versicherten und 777 Rentenbezügern. Deckungsgrad Verhältniszahl zwischen dem Nettovermögen und dem notwendigen Vorsorgekapital. Ein Deckungsgrad von 1% bedeutet, dass sämtliche reglementarischen Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung gedeckt sind. Da die Vorsorgeeinrichtung Anlagerisiken ausgesetzt ist, sollte der Deckungsgrad mehr als 1% betragen. Diversifikation Verteilung der Anlagesumme auf mehrere Anlageobjekte. Index Ein Index widerspiegelt die wertmässige Entwicklung einer Anlagegruppe, wie z.b. der Swiss Market Index (SMI) den Kursverlauf der Aktien von 2 grossen Schweizer Unternehmen. Performance Kursverlauf einer Aktie oder Obligation, Wertentwicklung eines Portfolios, anlagepolitische Leistungen der Leitung eines Anlagefonds im Hinblick auf das Anlageziel. 12
15 Private Equity Mit Private Equity sind Investitionen in junge bzw. neu gegründete Unternehmungen gemeint, die innovative, oft auch einzigartige Geschäftsmodelle verfolgen. Die Rendite ist somit abhängig von deren erfolgreichen Umsetzung. Die Auswahl der zu finanzierenden Unternehmungen oder Projekte erfolgt durch spezialisierte Manager. Rechnungsabgrenzung In der Bilanz aufgeführte transitorische Aktiven und Passiven, z.b. Ausgaben, die im abgelaufenen Geschäftsjahr bezahlt wurden, jedoch das neue Geschäftsjahr betreffen (transitorische Aktiven). Sicherheitsfonds Der Sicherheitsfonds richtet Zuschüsse an jene Vorsor geeinrichtungen aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen, und stellt Leistungen von zahlungs unfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Fonds wird gespeist aus Beiträgen aller Vorsorgeeinrichtungen. Spar- und Risikobeitrag Mit den Sparbeiträgen wird das für die Altersrente benötigte Kapital geäufnet. Der Risikobeitrag deckt das Invaliditäts- bzw. Todesfallrisiko ab. Swiss GAAP FER Swiss GAAP FER sind Fachempfehlungen zur Rechnungslegung mittelgrosser Unternehmen. Die finanzielle Berichterstattung wird dadurch vergleichbar und transparenter. Für Vorsorgeein rich tungen sind die Vorschriften gemäss Swiss GAAP FER 26 obligatorisch für den Rechnungsabschluss anzuwenden. Vorsorgekapital Erforderliches Kapital zur Deckung sämtlicher reglementarischer Verpflichtungen (z.b. Austrittsleistungen, Rentenzahlungen). Wertschwankungsreserve Wertschwankungsreserven können als «Reservepolster» betrachtet werden, die notwendig sind, damit die innerhalb einer Periode möglichen Wertverluste der Anlagen aufgefangen werden können. Die Höhe der Wertschwankungsreserve richtet sich nach dem Risikograd des investierten Kapitals. 13
16 2 1 Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Birchstrasse Zürich Telefon Telefax
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrBericht der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG. Geschäftsjahr 2014
Bericht der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Geschäftsjahr 2014 Die Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG will den Destinatären der Stiftung vorwiegend Mitarbeiter der Firma eine bedarfsgerechte
MehrBericht der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Geschäftsjahr 2015
01 Bericht der Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Geschäftsjahr 2015 Die Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG will den Destinatären der Stiftung vorwiegend Mitarbeiter der Firma eine bedarfsgerechte
MehrRückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 15.5.2013
der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 15.5.2013 INHALT 1. Ziel 3 2. Definitionen 3 3. Versicherungstechnische Grundlagen 3 4. Zuständigkeiten 4 5. Rückstellungsarten 4 6. Vorsorgekapitalien
MehrInhaltsverzeichnis. Das Jahr 2010 im Überblick Seite 3. Kommentar zur Jahresrechnung 2010 Seite 4 Kommentar zur Bilanz per 31.12.
Jahresbericht 2010 2 Inhaltsverzeichnis Das Jahr 2010 im Überblick Seite 3 Kommentar zur Jahresrechnung 2010 Seite 4 Kommentar zur Bilanz per 31.12.2010 Bilanz per 31.12.2010 Seite 5 Kommentar zur Betriebsrechnung
MehrPensionskasse SHP Jahresbericht 2014
Pensionskasse SHP Jahresbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Jahresbericht des Stiftungsrates 3 Organisation 4 Bilanz 5 Betriebsrechnung 6 Vermögensanlage 7 Versichertenbestand 9 Kennzahlen 10 Jahresbericht
MehrDie berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2000 2005
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2000 2005 Neuchâtel, 2007 Vermögensanlage Aktiven in Millionen Franken 2000 2002 2004 1 2005 1 Direkte und kollektive Anlagen
MehrSKMU Sammelstiftung BVG der KMU Geschäftsbericht 2011
SKMU Sammelstiftung BVG der KMU Geschäftsbericht 2011 Bundesplatz 4 3001 Bern Telefon 031 320 94 60 Telefax 031 320 91 21 www.skmu.ch Inhalt Vorwort 5 Geschäftstätigkeit 6 Kommentar zur Jahresrechnung
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Auszug der Jahresrechnung 2014 Bilanz Betriebsrechnung (Kennzahlen) Auszüge des Anhangs Rue Pedro-Meylan 7 - Postfach 260-1211 Genf 17 Tel. 022 718 99
MehrTempelacker - Säuglings- und Kinderheim St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Geschäftsprüfungskommission zu den Jahresrechnungen 2015
Tempelacker - Säuglings- und Kinderheim St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Geschäftsprüfungskommission zu den Jahresrechnungen 2015 Bericht der Revisionsstelle an die Geschäftsprüfungskommission
MehrReglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern
$ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission
MehrPensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven
Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...
MehrVORSORGE in globo M. Spreitenbach. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016
VORSORGE in globo M Spreitenbach Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der VORSORGE in globo M Spreitenbach Bericht der
MehrBericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat
Pensionskasse Alcan Schweiz, Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG Zürich, 23. Mai 2017 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31 CH-8004
MehrREGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN
REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN Gültig ab 31. Dezember 2013 INHALTSVERZEICHNIS Seite A ALLGEMEIN 1 1. Ziel 1 2. Definition 1 3. Versicherungstechnische Grundlagen 1 4. Technische
MehrFRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen
FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d (Abs. 4) BVV 2 Art. 27h, 48, 48e Swiss GAAP FER 26 in der gemäss Art. 47 BVV 2 anwendbaren Fassung
MehrBildung von Rückstellungen. Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT
Bildung von Rückstellungen Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Definitionen und Grundsätze 3 Art. 2 Technische Grundlagen und Berechnungsannahmen
MehrKurzbericht Geschäftsbericht 2014
Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft
MehrBericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat
Ergänzungskasse Alcan Schweiz, Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG Zürich, 23. Mai 2017 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31
MehrPensionskasse PERKOS. Reglement 1.1.2010. Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz
Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement..00 Bildung von Erstellt von Swisscanto Vorsorge AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen
MehrRÜCKSTELLUNGSREGLEMENT
Pensionskasse RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Rückstellungsreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Grundsätze und Ziele 3 2 Technische Grundlagen,
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
MehrAPK. Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup
APK Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Kurzbericht Vorwort Das Geschäftsjahr war geprägt durch die fortgeführte, lockere Geldpolitik der Notenbanken. Die Zinsen bewegten sich deshalb weiterhin auf
MehrPensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation H:\DIVOR BADEN\Kunden\EMK\Reglemente\Definitive Reglemente\Teilliquidationsreglememt\Teilliquidationsreglement
MehrTeilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014
Teilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis A. Zweck und Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1 B. Teilliquidation Art. 2 Voraussetzungen 1 Art. 3 Grundlagen
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrBilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven
JAHRESRECHNUNG 2011 Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven Kasse 2'248 3'032 Postcheck 3'762'509 4'641'205 Bankguthaben 137'019 300'299 Termingelder, Sparkonto 1'091'907 1'081'271 Debitoren
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION
Pensionskasse für Journalisten REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten Grand-Places 14A 1701 Freiburg www.pkj.ch Stiftungsratsbeschluss: 30.5.2007 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. ZWECK
MehrSKMU Sammelstiftung BVG der KMU Geschäftsbericht 2014
SKMU Sammelstiftung BVG der KMU Geschäftsbericht 2014 Bundesplatz 4 3001 Bern Telefon 031 320 94 60 Telefax 031 320 91 21 www.skmu.ch Inhalt Vorwort 3 Geschäftstätigkeit 4 Kommentar zur Jahresrechnung
MehrFRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG
FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Verabschiedet am 07.06.2012 In Kraft seit dem 01.07.2012 Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 06.12.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrPraktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG
Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Agenda / Themen Umhüllende Vorsorgeeinrichtung / Split-Lösung Begriff Anrechnungsprinzip
MehrPensionskasse SHP Jahresbericht 2013
Pensionskasse SHP Jahresbericht 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Jahresbericht des Stiftungsrates 3 Organisation 5 Bilanz 6 Betriebsrechnung 7 Vermögensanlage 8 Versichertenbestand 10 Kennzahlen 11 Jahresbericht
Mehrvon Adrian Schmid und Norbert Wartmann
Ergänzende Illustrationen zum Artikel in der SCHWEIZER PERSONALVORSORGE, Ausgabe 03-05 Transparenz im Bereich Vermögensanlagen: Die Umsetzung von Swiss GAAP FER 26 in der Praxis von Adrian Schmid und Norbert
Mehr1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen
1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Begriffe und Abkürzungen... 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien...
MehrTeilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009
com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4
MehrInformation über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL
Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation
MehrPENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag
MehrReglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Stand 01.01.2014 Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation vom 10. Dezember 2013 (Teilliquidationsreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht
MehrUTA Sammelstiftung Vorsorge ohne Sorge
UTA Sammelstiftung Vorsorge ohne Sorge Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE 1 Übersicht Vorstellung UTA Sammelstiftung BVG Vorsorgepläne Daten aus dem Jahresbericht 2011 2 Chronologie Beinahe 40 Jahre Erfahrung
MehrPensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation
Pensionskasse Graubünden () Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Von der Verwaltungskommission erlassen am 19.08.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Definationen 3 3. Voraussetzungen
MehrVertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.
Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. (* 1. Preis für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten
MehrVORSORGESTIFTUNG VLSS
VORSORGESTIFTUNG VLSS STIFTUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE DER LEITENDEN SPITALÄRZTE DER SCHWEIZ REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG UND VERWENDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND SCHWANKUNGSRESERVEN gültig ab 1. Januar
MehrReglement Rückstellungen und Schwankungsreserven. gültig ab 1. Juni 2014. Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe
Reglement Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 1. Juni 2014 Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Art. 1 Grundsätze und Ziele... 3 Art. 2 Zinssatz... 3 Art.
MehrÜberprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve
Aon Hewitt Investment Consulting Urheberrechtlich geschützt und vertraulich Überprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Pensionskasse XY, Januar 2015 Risk. Reinsurance. Human Resources. Inhaltsverzeichnis
Mehr126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrReglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation
Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation SR 29.04.2009 2 I. Vorbemerkungen Dieses Reglement regelt die Auflösung eines Anschlussvertrages gemäss den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION
REGLEMENT TEILLIQUIDATION Gültig ab 01. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Grundlagen 1 2. Bestimmung der Höhe der freien Mittel 2 3. Aufteilung zwischen verbleibenden und austretenden versicherten
MehrReglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil
Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Ausgabe 1. Januar 2005 Pensionskasse Bühler AG Uzwil CH-9240 Uzwil/SG Tel. + 41 71 955 27 61 Fax + 41 71 955 26 80 info.pensionskasse@buhlergroup.com
MehrSt. Galler Tagblatt AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014
St. Galler Tagblatt AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der St. Galler Tagblatt AG St. Gallen
MehrFormulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
MehrReglement Rückstellungen und Schwankungsreserven. gültig ab 16. Mai 2013. Spida Personalvorsorgestiftung
123456 Reglement Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 16. Mai 2013 Spida Personalvorsorgestiftung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Art. 1 Grundsätze und Ziele... 3 Art. 2 Zinssatz für die Verzinsung
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrErläuterungen zum Persönlichen Ausweis
Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich
MehrPensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION
Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION 2/6 Das vorliegende Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Swatch Group (CPK) stützt sich auf Artikel
MehrFinanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung
Finanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung Dr. Christian Heiniger Praktische Auswirkungen auf Pensionskassen und Umsetzungspotential Ausgangslage Demographie Tiefe Geburtenrate Zunehmende
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens
MehrReglement Teilliquidation Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 1. Januar 2005
Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 1. Januar 2005 - 2 Inhalt Inhaltsverzeichnis Art. 1 Einleitung 1 Art. 2 Voraussetzungen einer Teilliquidation 1 Art. 3 Bilanzierung 2 Art. 4 Anspruch auf
MehrDie Transparenz in der beruflichen Vorsorge
Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge Dr. iur. Markus Escher 1/18 1. Einleitung 1. BVG-Revision Botschaft für das Jahr 2000 Versicherer positiv zur Revision Standen unter grossem Druck Õ Börse boomte
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrERGÄNZUNGSKASSE ALCAN SCHWEIZ
ERGÄNZUNGSKASSE ALCAN SCHWEIZ Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische Rückstellungen 1
MehrStiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe. Jahresbericht 2009. Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Seite 1 von 10
Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Jahresbericht 2009 Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Vorwort...3 Bericht über den Geschäftsgang...3
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2013 3. September 2013 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
MehrPensionskasse der Gemeinde St. Moritz
Pensionskasse 4.2.2 1 Gemeinde St. Moritz Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz Teilliquidationsreglement vom Inhaltsverzeichnis Seite Teilliquidation 2 Art. 1 Voraussetzungen 2 Art. 2 Anteil an freien
MehrWeisungen OAK BV W 05/2014
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 05/2014 deutsch Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: 28. November 2014 Letzte Änderung: Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION. der Pensionskasse Züriwerk, Zürich
REGLEMENT TEILLIQUIDATION der Pensionskasse Züriwerk, Zürich gültig ab 0.0.005 - - Inhaltsverzeichnis Art. Grundlagen Art. Bestimmung der Höhe der freien Mittel Art. Aufteilung zwischen verbleibenden und
Mehr831.432.1. Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) 1. Kapitel: Organisation. vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2012)
Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) 831.432.1 vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 56 Absätze 3 und 4, 59 Absatz 2 und 97 Absatz
MehrPKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.
PKS CPS 1. Juni 2009 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031
MehrRückstellungen und Schwankungsreserven
Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven Zürich, 17. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische
MehrAnlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011
Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrDas vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements.
Veska Pensionskasse Teilliquidationsreglement Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements. 1. Voraussetzungen
MehrFRP 3. Teilliquidation. Version 29.11.2011
FRP 3 Teilliquidation Version 29.11.2011 FRP 3 Fachrichtlinie Teilliquidation / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 3 Teilliquidation Rechtsgrundlagen BVG Art. 53b, 53d FZG Art. 19, 23 BVV2 Art. 27g, 27h
MehrAllianz Suisse Leben Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007
Allianz Suisse Leben Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007 Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007 Dr. Rudolf Alves Leiter Kollektivleben Liebe Leserin, lieber Leser Die Allianz Suisse Leben kann
MehrBericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2014
Tel. 056 483 02 45 Fax 056 483 02 55 www.bdo.ch BDO AG Täfernstrasse 16 5405 Baden-Dättwil An den Stiftungsrat der STIFTUNG FÜR BEHINDERTE IM FREIAMT Jurastrasse 16 5610 Wohlen Bericht der Revisionsstelle
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrAnlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz
Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrErfolgsrechnung. Für die am 31. Dezember endenden Geschäftsjahre
Erfolgsrechnung Für die am 31. Dezember endenden Geschäftsjahre Jahresrechnung der Holding AG 90 in 1000 CHF 2011 2010 Ertrag Beteiligungsertrag 12 456 16 347 Gewinn aus Verkauf Beteiligung 0 17 518 Lizenzertrag
MehrVorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.
Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard
MehrPENSIONSKASSE BUCH. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE BUCH Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Zweck dieses Reglements 1 2 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 1 3 Verfahren bei Teilliquidation 1
MehrSwisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011
Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2011: Rückgang der durchschnittlichen Deckungsgrade Entwicklung der Deckungsgrade
Mehrinvor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement")
invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement") gültig ab 7. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2.
MehrRichtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25.
Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25. Januar 2012 Pensionskasse des Staates Wallis PKWAL Angenommen am 29. Februar 2012
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrAnlagereglement. für. Vorsorgewerke. mit eigener. Wertschriftenlösung
Anlagereglement für Vorsorgewerke mit eigener Wertschriftenlösung gültig ab 01.01.2010, Postfach 5365, CH-3001 Bern Seite 1 von 12 Inhalt Teil 1: Ebene Stiftung... 3 1. Reglementarische und gesetzliche
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrReformbedarf des liechtensteinischen BPVG
Reformbedarf des liechtensteinischen BPVG Dr. Alexander Imhof, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, FMA Liechtenstein Betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein, 14. November 2014, Vaduz 14. November
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat
Pro Senectute Kanton Appenzell I. Rh. - Für das Alter, Appenzell Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2015 KPMG AG St. Gallen, 15. Februar 2016 Ref.
MehrWeisung zu den Voraussetzungen und zur Durchführung einer Teilliquidation
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung zu den Voraussetzungen und zur Durchführung einer Teilliquidation Die Verwaltungskommission der PKLK
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
Mehr