Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien
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- Katarina Brigitte Geisler
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1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Einrichtung: Gebäude: Raum - Nr.: Arbeitskreis Datum: Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere Maßnahmen für Jugendliche ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Besondere Maßnahmen für werdende u. stillende Mütter (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) Grundsätzlich zu beachten sind: 1. Allgemeine Laborordnung, Betriebsanweisungen, Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken 2. Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen 3. Im Laborbereich sind eine Schutzbrille, geeignetet Arbeitskleidung (z.b. Laborkittel) und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk zu tragen 4. Regelmäßige Unterweisung inklusive Dokumentation 5. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 1 von 8 Lfd. Nr. ** selbst vergeben, wenn mehrere Bögen für einen Raum notwendig sind Ausgabe 01/00
2 Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt Durchzuführende Maßnahmen Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln geschlossene Systeme verwenden Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit sehr giftigen (T+), giftigen (T), hochentzündlichen (F+) und leichtentzündlichen (F) Stoffen regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen verwenden Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen Lagerungung von Chemikalien in Sicherheitsschränken Ermittlungspflicht - Gefahrstoffverzeichnis Ersatzstoffsuche * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 2 von 8
3 Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt Durchzuführende Maßnahmen und CMT - Stoffen (cancerogen, mutagen, teratogen) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen; im Labor nur Mengen des Handgebrauchs vorhalten Kennzeichnung der Gefahrstoffe spezielle Betriebsanweisungen für CMT-Stoffe besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (R ) wie Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Aufsaugmittel bereithalten Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen Hautschutz Leicht entzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, explosionsfähige Zubereitungen Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Innenräume von Kühlschränken Ex-geschützt Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen) Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbeiten, Löschmittel bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 3 von 8
4 Gefahrstoffe Maßnahmen: Erfüllt Durchzuführende Maßnahmen Die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern Brandfördernde Stoffe nicht zusammen mit leichtentzündlichen Stoffen aufbewahren Handhabung kleiner Mengen an abgeschirmten Arbeitsplätzen Überhitzung, Flammen, Funkenbildung, Schlag, Reibung und gefährlicher Einschluß (Verdämmung) sind zu vermeiden Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Elektrostatische Aufladung Geräte und Gefäße erden - Potentialausgleich Funkenbildung verhindern * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 4 von 8
5 Elektrische elektrische Anlagen und Betriebsmittel Mechanische Druckgasflaschen und Armaturen Maßnahmen: erfüllt Durchzuführende Maßnahmen regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme der elektr. Betriebsmittel Maßnahmen: erfüllt Durchzuführende Maßnahmen Bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitsschränken gegen Umstürzen sichern Termine der regelmäßigen Prüfung beachten keine Lagerung und Bereitstellung von Druckgasflaschen Druckbehälter Spezielle technische Ausstattung für Hochdruckautoklaven regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung spezielle Betriebsanweisung für Hochdruckautoklaven * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 5 von 8
6 Mechanische Vakuum Maßnahmen: erfüllt Durchzuführende Maßnahmen nur geeignete Gefäße evakuieren Splitterschutz Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren Zentrifugen regelmäßige Prüfung in Abhängigkeit von der Art und dem Einsatz der Zentrifuge spezielle Betriebsanweisung erstellen und beachten Ultrazentrifugen: Betriebsbuch, Personen namentlich benennen, Wartung / regelmäßige Prüfung durch Sachkundigen scharfe und spitze Gegenstände Durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 6 von 8
7 Physikalische ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung, Radioaktivität) nicht ionisierende Strahlung (UV, IR, Laser, sichtbares, Licht) Hitze, Kälte, Feuchte Maßnahmen: Erfüllt Durchzuführende Maßnahmen falls Gefährdung vorhanden, bitte Bogen Nr. 1.5 ausfüllen Abschirmungen und Reflexionsschutz UV-Schutzbrille Bei Umgang mit Laser, bitte Bogen Nr. 1.6 ausfüllen Schutzkleidung (Kühlkammern) * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 7 von 8
8 ergonomische Gestaltung Maßnahmen: Erfüllt Durchzuführende Maßnahmen Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen, siehe Bogen 3.1 und die Dienstvereinbarung für Bildschirmarbeitsplätze Sonstige Hautgefährdung Hautschutzplan: geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel Bei Latex - Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial Literaturhinweise: Richtlinien für Laboratorien (GUV 16.17) Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien (GUV ), Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Geltungsbereich: Universität Mainz Bogen 1.1 Seite 8 von 8
Gefährdungsbeurteilung
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