Nachbesserungsbedarf besteht, wird noch deutlicher, wie wenig engagiert Sie auf dieser Seite des Hauses bei diesem Thema sind.
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- Willi Geier
- vor 8 Jahren
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1 Kreszentia Flauger MdL Fraktionsvorsitzende Medien-, frauen- und europapolitische Sprecherin Sögestraße Wildeshausen Gesprächspartner: Katharina Lindner M.A. Büro Kreszentia Flauger Sögestr Wildeshausen Tel.: ( ) Mob.: (0160 ) buero@kreszentia-flauger.de Internet: Rede von Kreszentia Flauger im Landtag: 143. Sitzung Hannover, den 19. Juli 2012 Thema: Erste Beratung: Echten Beschäftigtendatenschutz voranbringen - Gesetzentwurf stoppen! - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/ Änderungsantrag der Fraktion die LINKE - Drs. 16/5047 Vielen Dank, Herr Präsident. In der Tat beantragen wir sofortige Abstimmung zu unserem vorliegenden Antrag, und zwar in der Fassung der Drs. 16/5047. Meine Damen und Herren! Die Deutsche Bank gleicht bis 2005 heimlich und ohne konkreten Tatverdacht die Daten Hunderttausender eigener und externer Angestellter mit anderen Daten ab, führt also eine Art Rasterfahndung durch. Lidl bespitzelt bis 2007 systematisch Angestellte bis in die Toiletten hinein mit Videoaufnahmen, bestellt vorge schriebene Datenschutzbeauftragte nicht und speichert Daten von Angestellten zu lange. Das sind nur zwei Bespiele dafür, dass es um den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland schlecht bestellt ist. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass klare gesetzliche Regelungen fehlen und dass es bisher den Gerichten überlassen blieb, aus den vorhandenen gesetzlichen Regelungen ihre Beurteilung von Einzelfällen herzuleiten. Alle im Bundestag vertretenen Parteien waren sich nach mehreren Datenschutzskandalen Anfang 2009 einig, dass im Beschäftigtendatenschutz Klarheit und gesetzliche Eindeutigkeit geschaffen werden müssen und dass der Datenschutz für Beschäftigte deutlich verbessert werden muss. CDU-Bundesinnenminister Schäuble versicherte im Februar 2009, er selbst sehe den Bedarf für ein spezielles, eigenes Gesetz zum Datenschutz abhängig Beschäftigter. Was ist seitdem passiert? - Die Sache zieht sich und zieht sich. Bei aller Sympathie für ausführliche Vorbereitung ist es doch sehr enttäuschend, wenn erst im Februar 2011 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wird. Wenn dann auch noch selbst die Abgeordneten von CDU und FDP schon in dieser Debatte sagen, dass noch erheblicher Öffnungszeiten: montags: Uhr mittwochs: Uhr und nach Vereinbarung
2 Nachbesserungsbedarf besteht, wird noch deutlicher, wie wenig engagiert Sie auf dieser Seite des Hauses bei diesem Thema sind. (Beifall bei der LINKEN - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Wieso das denn?) Und seither ist wieder fast nichts passiert. Doch - ich muss mich korrigieren -, es ist etwas passiert: Ihr Gesetzentwurf wurde heftig kritisiert, von Datenschützern, von Gewerkschaften und von vielen anderen Fachleuten. Ihr aktueller Entwurf ist voll von unbestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchen. Wir teilen die Sorge der Gewerkschaften, dass durch nicht wirklich freiwillige Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen von Angestellten die von Ihnen im Gesetz definierten Standards noch unterlaufen werden könnten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar formuliert zu Recht, Sie würden mit Ihrem Gesetzentwurf und dem umfangreichen Ausnahmekatalog einen Freibrief für offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz ausstellen, und die Regelungen für medizinische Untersuchungen im Arbeitsleben seien zu weitgehend und zu ungenau. Er kritisiert auch, dass sich Beschäftigte bei datenschutzrechtlichen Problemen erst an den Arbeitgeber wenden sollen und sich dann erst an den Datenschutzbeauftragten wenden dürfen. Entgegen der Ankündigung des Bundesinnenministers und gegen den Rat aller Fachleute legen Sie kein eigenständiges Gesetz vor, sondern puzzeln die Regelungen unübersichtlich in das Bundesdatenschutzgesetz hinein. (Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Da gehört es auch hin!) Juristisch nicht ausgebildete Angestellte hätten damit echte Probleme, sich über ihre Rechte zu informieren. Sie wollen bisher nicht zulässige Vorgehensweisen ausdrücklich erlauben. Statt anlassloses Massenscreening wie beim Skandal der Deutschen Bahn zu verbieten, legalisieren Sie dieses mit Ihrem Gesetz ausdrücklich. (Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das war damals schon verboten! Das ist Quatsch!) Sie wollen das Hinterherschnüffeln über Detekteien zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen ausdrücklich erlauben, und zwar auch präventiv - das muss man sich mal überlegen -, also ohne Anlass, und andere Verschlechterungen mehr. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht der richtige Weg sein, die Anzahl von Datenschutzskandalen dadurch zu reduzieren, dass man gesetzlich erlaubt, was bisher ein Skandal war. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich wundere mich nicht wirklich, wie es zu einem derart untauglichen Gesetzentwurf kommen konnte. Der CSU-Abgeordnete Michael Friese hat im Bundestag am 25. Februar 2011 die Sicht der Koalition auf diese Frage deutlich gemacht. Ich zitiere: Worum geht es? Es geht darum, Unternehmen in die Lage zu versetzen, legal Daten zu sammeln, die dem Unternehmen dienen können, - und dann ein Nachsatz - wobei diese Daten des Mitarbeiters aber auch einem Schutz unterliegen müssen. Seite 2 von 5
3 Diese Äußerung zeigt klar Ihre Prioritäten, die darauf liegen, einseitig die Interessen der Arbeitgeber zu sichern. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Wir brauchen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz und kein Arbeitgeberdatensammelerlaubnisgesetz. Die Linke fordert ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, das Massendatenscreening verbietet, das Videoüberwachung nur in sehr engen Grenzen und unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen zulässt, das die Kritik der Gewerkschaften und Datenschützer berücksichtigt, das die Kontrolle von Telefonaten und E- Mails auf ein absolutes Minimum reduziert, das die Fragestellungen berücksichtigt, die sich aus der Nutzung sozialer Netzwerke ergeben, das die Befugnisse der Datenschutzbeauftragten und der Arbeitnehmervertretung im Bereich Datenschutz stärkt, das ein Verbandsklagerecht vorsieht und das die Grundrechte der Beschäftigten im Bereich Datenschutz wirklich sichert, statt der Arbeitgeberseite größt-mögliche Spielräume für Überwachung, Kontrolle und Datenauswertung zu geben. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, der aktuell im Bundestag vorliegende Entwurf zementiert nur Missstände und verbessert die Situation im Bereich Datenschutz der Beschäftigten nicht. Darum sollten Sie unserem Antrag zustimmen. Sie sollten den aktuellen Gesetzentwurf über Ihre Bundestagsfraktion stoppen, notfalls, wenn es dann da nicht funktioniert, über die Landesregierung im Bundesrat. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass es im Dialog aller Bundestagsfraktionen einen neuen Anlauf gibt. Entschließungsanträge oder Gesetzentwürfe liegen dazu aus allen Fraktionen vor. Vielen Dank. [...] Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Jahns, Sie haben gesagt, es tut sich ordentlich was. Wenn die Skandale auftauchen in den Jahren 2005 bis 2008 und sich im Februar 2009 alle Fraktionen im Bundestag einig sind, es muss etwas geschehen, Sie dann zwei Jahre brauchen, bis im Bundestag zum ersten Mal über einen Gesetzentwurf beraten wird, wenn Sie jetzt noch einmal eineinhalb Jahre brauchen, nachdem Ihre eigenen Abgeordneten, Herr Frieser und Frau Piltz, im Bundestag heftig kritisiert haben, es bestehe Verbesserungsbedarf, und Sie nach eineinhalb Jahren immer noch keinen neuen Entwurf vorgelegt haben, dann frage ich, wo Ihr Drive, Ihr Engagement, Ihr heftiges Bemühen um verbesserten Beschäftigtendatenschutz tatsächlich ist. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Sigrid Leuschner [SPD]) Sie haben gerade gesagt, man müsse abwägen zwischen den Interessen auf der Arbeitgeberseite und den Interessen auf der Arbeitnehmerseite. Jetzt frage ich Sie: Meinen Sie ernsthaft, dass Sie sich für die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzen, wenn Sie zulassen wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne konkreten Verdacht Detektive auf den Hals gehetzt werden können, die deren Verhalten präventiv überwachen können, ohne dass irgendetwas vorliegt, einfach mal so pauschal? - Seite 3 von 5
4 Das wollen Sie erlauben. Ist das Ihr Beispiel dafür, dass es guten Arbeitnehmerdatenschutz geben muss? - Auch das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein, Frau Jahns. Dann noch zu der Frage, ob es angebracht ist, sich hier im Landtag zu diesem Thema zu positionieren. Selbstverständlich ist es angebracht, dass sich der Niedersächsische Landtag mit einem so wichtigen Thema befasst und dazu eine Position beschließt. Es ist außerdem angebracht, die Bundesregierung aufzufordern, hier ein Stoppzeichen zu setzen. Es ist weiterhin angebracht, die Landesregierung aufzufordern, spätestens im Bundesrat zu sagen: Diesem Gesetzentwurf stimmen wir nicht zu. [...] Wir könnten ja zur Abwechslung auch mal, wie die Kollegin Leuschner gerade vorgeschlagen hat, die Moschee in der Stadt lassen oder die Synagoge im Ort, statt immer nur die Kirche im Dorf. Herr Oetjen, ich finde, Sie haben hier eine relativ verzerrte Sicht auf die Dinge. Ich weiß auch nicht, was Sie an dieser Stelle alles nicht ernst nehmen und nicht aufnehmen. Wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dass die Regelungen für medizinische Untersuchungen im Gesetzentwurf zu uneindeutig sind und zu weit gehen und dass zu viel Auslegungsspielraum besteht, und wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dass Ihre Regelungen zu offener Videoüberwachung zu weit gehen und ein Freibrief sind, dann müssen Sie das doch auch einmal in Ihre Überlegungen einbeziehen. Ich möchte an dieser Stelle einmal aus Ihrem Gesetzentwurf zitieren: Die Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsgelände, Betriebsgebäude oder Betriebsräume (Betriebsstätten) mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung), die auch zur Erhebung von Beschäftigtendaten geeignet ist, ist nur zulässig - und jetzt kommt der ganze Katalog, wann das zulässig ist -: 1. zur Zutrittskontrolle, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts, 3. zum Schutz des Eigentums, 4. zur Sicherheit des Beschäftigten, 5. zur Sicherung von Anlagen, 6. zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Betriebes, 7. zur Qualitätskontrolle. Was fehlt denn da eigentlich noch? Das ist doch eine nahezu vollständige Auflistung von auslegbaren Begriffen. Sie müssen sie nur beliebig auslegen. Dann können Sie so viel offene Videoüberwachung machen, wie Sie wollen. Das sehen ja nicht nur wir so, sondern immerhin auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Gewerkschaften und andere. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Stratmann, ich finde, Sie müssen sich einmal entscheiden. Entweder haben wir in diesem Bereich jetzt schon ganz tolle Gesetze, und es ist alles klar geregelt. Dann weiß ich überhaupt nicht, warum Sie überhaupt im Bundestag Gesetzentwürfe Seite 4 von 5
5 vorlegen. Dann lehnen Sie sich doch einfach zurück! - Dann kann ich Ihre mageren Aktivitäten nur als Populismus betrachten. (Heinz Rolfes [CDU]: Was soll denn diese dumme Polemik? Keine Ahnung und dann laut sprechen!) Oder Sie wollen Rechtsklarheit und sehen den Bedarf für ein eigenes Gesetz. Dann sollten Sie den Worten des damaligen Bundesinnenministers Schäuble folgen, der gesagt hat: Wir brauchen ein eigenes Gesetz dafür und nicht irgendwelche Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz. - Denn zur Rechtsklarheit gehört auch, dass sich unbedarftere, rechtlich nicht so gebildete Menschen über ihre eigenen Rechte informieren können. Das geht mit Sicherheit schlecht, wenn die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz untergebracht sind. Aber Sie müssen sich einmal entscheiden: Sehen Sie Regelungsbedarf, oder finden Sie jetzt schon alles ganz toll? Seite 5 von 5
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