Prüfungsordnung. Sprechfunkausbildung
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- Erwin Otto
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1 Prüfungsordnung Sprechfunkausbildung
2 Prüfungsordnung - Sprechfunkausbildung 1. Auflage Auflage geänderte Auflage 2009 Stand: 7. November 2008 Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. - Präsidium Im Niedernfeld 2, Bad Nenndorf Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil dieser Ausgabe darf ohne schriftliche Genehmigung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarb eitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk-/ Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zu Schadensersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, gestattet. Bezugsquelle: DLRG - Materialstelle Im Niedernfeld Bad Nenndorf Tel.: 05723/955600, Fax: 05723/ Bestell-Nr
3 Inhaltsverzeichnis Bezugsmöglichkeiten... 4 I Präambel... 4 II Gemeinsame Bestimmungen Anwendung der Prüfungsordnung Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Beurkundungen... 5 III.7 Bestimmungen für die Sprechfunker-Ausbildung Sprechfunker Sprechfunkzeugnis der DLRG entfällt BOS-Sprechfunker Qualifikation als Ausbilder / Prüfer Ausbilder / Prüfer für die DLRG- und BOS-Sprechfunkausbildung Qualifikation als Multiplikator Multiplikator für die DLRG- und BOS-Sprechfunkausbildung...11 Anlage 1 Gesamtübersicht der Ausbildungswege im Einsatzbereich Anlage 2 Der Weg zum Multiplikator Sprechfunk Stand: November
4 Bezugsmöglichkeiten Die Prüfungsordnung kann sowohl als Gesamtausgabe als auch in ihren Einzelabschnitten bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar: Artikel Bestellnummer Gesamtausgabe Ringordner für Gesamtausgabe mit Registerblättern Abschnitt III.1 Schwimmen / Rettungsschwimmen Abschnitt III.2 Breitensport-Ausbildung Abschnitt III.3 Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt III.4 DLRG Wasserrettungsdienst Abschnitt III.5 Bootsführer-Ausbildung Abschnitt III.6 Tauchausbildung Sprechfunkausbildung Abschnitt III.8 Katastrophenschutz-Ausbildung Abschnitt III.9 Rettungssport I Präambel Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt ( 14 der Satzung der DLRG vom 22. Oktober 1966, zuletzt geändert durch die Bundestagung am 14. Oktober 1995). Die nunmehr gänzlich neu konzipierte Prüfungsordnung soll diesem Auftrag gerecht werden. Sie ist nicht nur als Regelwerk für die Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern umfaßt auch das gesamte Vorfeld der Eingangsvoraussetzungen und der Ausbildung. Ferner werden Verwaltungsfragen (z.b. die Registrierung der Prüfungen und Umschreibemodalitäten) geregelt. 4 Stand: November 2008
5 II Gemeinsame Bestimmungen 1 Anwendung der Prüfungsordnung Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind grundsätzlich für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer. 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Die Lehrgangsteilnehmer (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) bestätigen vor Beginn der Ausbildung durch ihre Unterschrift, daß sie die Bestimmungen der Prüfungsordnung nebst Ausführungsbestimmungen anerkennen. 3 Beurkundungen Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungsunterlagen und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und - soweit vorhanden - die Prüfberechtigungsnummern der Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich gewesen sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Der Landesverband regelt verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen, sofern nicht ausdrücklich eine Registrierung auf Präsidialebene erfolgt (siehe jedoch abweichende Regelung in Abs ). Ersatzurkunden werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Stand: November
6 III.7 Bestimmungen für die Sprechfunker-Ausbildung DLRG-Sprechfunkgeräte sind wichtige Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen, das durch die Ausbildung zum DLRG-Sprechfunker bzw. BOS-Sprechfunker erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen wird. 71 Sprechfunker Die Anforderungen an den Sprechfunker sind je nach Aufgabengebiet verschieden. Die Sprechfunkausbildung der DLRG ist daher in folgende Bereiche gegliedert: DLRG-Sprechfunker BOS-Sprechfunker 711 Sprechfunkzeugnis der DLRG entfällt gemäß Beschluss des Präsidialrates vom BOS-Sprechfunker Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOS- Funkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen der Länder und die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes ergangenen Ausbildungsrichtlinien für den BOS-Sprechfunk Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist grundsätzlich die abgeschlossene Fachausbildung Wasserrettungsdienst. Die Voraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung beträgt in der Regel 18 Jahre. 6 Stand: November 2008
7 Ausführungsbestimmungen: Für behinderte Mitglieder, die ausschließlich im Bereich der Sprechfunkausbildung oder als Funkbetriebspersonal in Leitstellen eingesetzt werden, kann der Nachweis für die Ausbildung Wasserrettungsdienst entfallen Leistungen der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Ausführungsbestimmungen: Im schriftlichen Prüfungsteil müssen insgesamt 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Teilen: Gerätekunde Sprechfunkbetrieb Kartenkunde (sofern ausgebildet) Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Ausbildungs- und prüfberechtigt sind alle Mitarbeiter der DLRG mit gültiger Ausbilder-/Prüferlizenz Sprechfunk (781) und Multiplikatoren Sprechfunk (791) im Auftrag ihrer Gliederung. Ausführungsbestimmungen: Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission des zuständigen Landesverbands nach landesrechtlichen Bestimmungen abgelegt. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission obliegt dem Landesverband Sonstige Regelungen Ausbildung Ist das DLRG-Sprechfunkzeugnis bereits vorhanden, so kann die Ausbildung auf die zusätzlichen Inhalte der BOS-Sprechfunkausbildung eingeschränkt werden. Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Die Stundenaufteilung ist dem Curriculum Sprechfunkberechtigung BOS im Handbuch IuK zu entnehmen. Stand: November
8 Ausstellung und Registrierung Der Nachweis über die BOS-Sprechfunkerausbildung wird vom Landesverband ausgestellt und registriert. Die vollständigen Unterlagen sind dem LV nach der Prüfungsabnahme zuzusenden. Sofern auch eine BOS-Sprechfunkberechtigung nach landesrechtlichen Regelungen erteilt wird, wird diese mit erfaßt. Abweichend von den gemeinsamen Bestimmungen (II.3) sind die Prüfungsunterlagen im Landesverband ein Jahr lang aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Die Prüfung ist unter der Nummer.../712/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Beispiel: xxyyzzz/712/nn/mm Jahr laufende Nr. Ortsgruppe Bezirk Landesverband Ausführungsbestimmungen: BOS-Sprechfunkberechtigungen anderer Organisationen / Einrichtungen werden im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen anerkannt. 8 Stand: November 2008
9 78 Qualifikation als Ausbilder/Prüfer Für die Sprechfunkausbildung und -prüfung ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. 781 Ausbilder/Prüfer Sprechfunk Voraussetzungen Die Ausbilderqualifikation für den DLRG-Sprechfunker und BOS-Sprechfunker kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Vorhandenes DLRG - Sprechfunkzeugnis und erfolgreiche Teilnahme an einer BOS-Sprechfunkausbildung. Bei BOS-Teilnahme der Gliederung zusätzlich BOS-Sprechfunkberechtigung. Zweijährige Assistenz bei der Sprechfunkausbildung Selbständige Durchführung unterschiedlicher Themengebiete in mindestens drei Sprechfunklehrgängen, bestätigt durch den Lehrgangsleiter Nachweis des Ausbildungsblockes Didaktik, Lehrgangsplanung und Aufbau der DLRG Nachweis des Ausbildungsblockes Fortbildung Einsatzlehre Mindestalter 18 Jahre Ausführungsbestimmungen: Nach Landesrecht erteilte Ausbilderqualifikationen werden anerkannt. 782 Umfang der Ausbildung und Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Inhalte der schriftlichen Prüfung werden durch den Referenten IuK des LV bzw. Präsidiums festgelegt. Der praktische Prüfungsteil wird durch eine bewertete Funkübung und Lehrprobe abgeschlossen. Beide Teile werden unter der Leitung der Prüfungskommission des LV bzw. des Präsidiums durchgeführt. Die Prüfungskommission des Landesverbandes setzt sich aus dem durch den LV beauftragten Referenten IuK und mindestens zwei Multiplikatoren unter Berücksichtigung landesrechtlicher Bestimmungen zusammen. Das Prüfungsergebnis wird durch die Prüfungskommission festgestellt und doku- Stand: November
10 mentiert. Die beim Präsidium eingerichtete Prüfungskommission wird von der technischen Leitung des Präsidiums benannt. Ausführungsbestimmungen: Ausbildungsberechtigungen BOS anderer Organisationen / Einrichtungen können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen anerkannt werden. 783 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Die Stundenaufteilung ist dem Curriculum Ausbilder Sprechfunk im Handbuch IuK zu entnehmen Ausstellung und Registrierung Die Ausbilderlizenzen werden vom zuständigen Landesverband oder Präsidium ausgestellt und registriert. Die Prüfung ist unter der Nummer.../781/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Beispiel: xxyyzzz/781/nn/mm Jahr laufende Nr. Ortsgruppe Bezirk Landesverband Gültigkeitszeitraum / Verlängerungen Die Lizenz ist für vier Jahre gültig und wird für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einer hierfür anerkannten Fortbildungsveranstaltung des Landesverbandes oder Präsidiums teilgenommen hat. 10 Stand: November 2008
11 79 Qualifikation als Multiplikator Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder und Prüfer im Sprechfunkwesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder/ Prüfer, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag der Technischen Leitung des LV bzw. des Präsidiums diese Aufgabe wahrnehmen. 791 Multiplikator für die DLRG- und BOS-Sprechfunkausbildung Die Aus- und Fortbildung der Ausbilder und Prüfer für den Sprechfunk zum Multiplikator Sprechfunk wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch das Präsidium durchgeführt. Sie kann auch unter Koordination des Präsidiums an Landesverbände delegiert werden Voraussetzungen Die Qualifikation zum Multiplikator Sprechfunk kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Gültige Ausbilder- / Prüferlizenz (781) Umfassende fachliche Kenntnisse im Bereich der Sprechfunktechnik und -ausbildung Selbständige Durchführung von mindestens drei Sprechfunklehrgängen - bestätigt durch die ausrichtende Gliederung Umfang der Ausbildung und Prüfung Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe in den Bereichen Lehrgangsvorbereitung und -durchführung sowie Prüfung und Bewertung der Ergebnisse. Die Prüfung wird unter der Leitung der Prüfungskommission des Präsidiums durchgeführt. Die Prüfungskommission des LV setzt sich aus dem Technischen Leiter, dem IuK-Referenten und vom LV benannten Multiplikatoren zusammen. Die beim Präsidium eingerichtete Prüfungskommission wird von der Technischen Leitung des Präsidiums ernannt. Stand: November
12 791.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Die Stundenaufteilung ist dem Curriculum Multiplikator Sprechfunk im Handbuch IuK zu entnehmen Ausstellung und Registrierung Die Multiplikatorlizenzen werden vom Präsidium ausgestellt und registriert. Die Prüfung ist unter der Nummer.../791/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Beispiel: xxyyzzz/791/nn/mm Jahr laufende Nr. Ortsgruppe Bezirk Landesverband Gültigkeitszeitraum / Verlängerungen Die Lizenz ist für vier Jahre gültig und wird für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einer hierfür anerkannten Fortbildungsveranstaltung des Landesverbandes oder Präsidiums teilgenommen hat. 12 Stand: November 2008
13 Anlage 1 Gesamtübersicht der Ausbildungswege im Einsatzbereich Multiplikator Multip. Multip. Fachspezifische WRD BF A Multiplikatorenschulung Multip. BF B 592 Multip. RT (TL 3) 691 Multip. SpF 791 Multip. KatS 891 Ausbilder/Prüfer Ausb. Ausb. Ausb. Ausb. Ausb. Ausb. Fachspezifische Lehrqualifikationsausbildung WRD 481 BF A 581 BF B 582 RT (TL 2) 682 SpF 781 KatS 881 Ausb. GTG (TL 1) 681 Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrqualifikation Didaktik, Lehrgangsplanung, Aufbau der DLRG Assistenz WRD BF A BF B RT SpF KatS Fachspezifische Fortbildung Allg. Grundlagen der Führung Einsatzlehre Fortbildung (Modul 3-5) 422 Fachspezifische Ausbildung Allgem. Eingangsvoraussetzung WRD (San B) BF A BF B RT SpF (BOS) KatS Fachausbildung Wasserrettungsdienst 411 Stand: November
14 Anlage 2 Der Weg zum Multiplikator Sprechfunk Multiplikator Sprechfunk Fachspezif. Multiplikatorenqualifikation 791 Berufung durch den Landesverband oder das Präsidium Mehrjährige praktische Erfahrung als Ausbilder/Prüfer für Sprechfunk Vertiefung der Kenntnisse Lehrgangsvor- und Nachbereitung, Lehrgangsdurchführung in der Praxis 16 UE Ausbilder/Prüfer Sprechfunk Fachspezifische Lehrqualifikation 781 Vertiefung der praktischen Kenntnisse Assistenz in der Ausbildung 4 UE Sprechfunkpraxis 13 UE Gerätekunde, Aufbau von 11 UE Funkstellen, Kartenkunde Vertiefung der theoretischen Kenntnisse Fernmelderecht 3 UE Physikalische Grundlagen 2 UE Sprechfunkbetrieb 2 UE L ehrgangsvorbereitung und Durchführung 2 UE Allgemeine Lehrqualifikation Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrqualifikation der DLRG Didaktik, Lehrgangsplanung, Aufbau der DLRG 15 UE Eingangsvoraussetzungen Fachspezifische Ausbildung BOS-Sprechfunker UE Allgemeine Eingangsvoraussetzung Fachausbildung Wasserrettungsdienst Stand: November 2008
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