Prüfungsordnung. Sprechfunkausbildung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prüfungsordnung. Sprechfunkausbildung"

Transkript

1 Prüfungsordnung Sprechfunkausbildung

2 Prüfungsordnung - Sprechfunkausbildung 1. Auflage Auflage geänderte Auflage 2009 Stand: 7. November 2008 Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. - Präsidium Im Niedernfeld 2, Bad Nenndorf Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil dieser Ausgabe darf ohne schriftliche Genehmigung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarb eitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk-/ Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zu Schadensersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, gestattet. Bezugsquelle: DLRG - Materialstelle Im Niedernfeld Bad Nenndorf Tel.: 05723/955600, Fax: 05723/ Bestell-Nr

3 Inhaltsverzeichnis Bezugsmöglichkeiten... 4 I Präambel... 4 II Gemeinsame Bestimmungen Anwendung der Prüfungsordnung Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Beurkundungen... 5 III.7 Bestimmungen für die Sprechfunker-Ausbildung Sprechfunker Sprechfunkzeugnis der DLRG entfällt BOS-Sprechfunker Qualifikation als Ausbilder / Prüfer Ausbilder / Prüfer für die DLRG- und BOS-Sprechfunkausbildung Qualifikation als Multiplikator Multiplikator für die DLRG- und BOS-Sprechfunkausbildung...11 Anlage 1 Gesamtübersicht der Ausbildungswege im Einsatzbereich Anlage 2 Der Weg zum Multiplikator Sprechfunk Stand: November

4 Bezugsmöglichkeiten Die Prüfungsordnung kann sowohl als Gesamtausgabe als auch in ihren Einzelabschnitten bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar: Artikel Bestellnummer Gesamtausgabe Ringordner für Gesamtausgabe mit Registerblättern Abschnitt III.1 Schwimmen / Rettungsschwimmen Abschnitt III.2 Breitensport-Ausbildung Abschnitt III.3 Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt III.4 DLRG Wasserrettungsdienst Abschnitt III.5 Bootsführer-Ausbildung Abschnitt III.6 Tauchausbildung Sprechfunkausbildung Abschnitt III.8 Katastrophenschutz-Ausbildung Abschnitt III.9 Rettungssport I Präambel Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt ( 14 der Satzung der DLRG vom 22. Oktober 1966, zuletzt geändert durch die Bundestagung am 14. Oktober 1995). Die nunmehr gänzlich neu konzipierte Prüfungsordnung soll diesem Auftrag gerecht werden. Sie ist nicht nur als Regelwerk für die Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern umfaßt auch das gesamte Vorfeld der Eingangsvoraussetzungen und der Ausbildung. Ferner werden Verwaltungsfragen (z.b. die Registrierung der Prüfungen und Umschreibemodalitäten) geregelt. 4 Stand: November 2008

5 II Gemeinsame Bestimmungen 1 Anwendung der Prüfungsordnung Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind grundsätzlich für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer. 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Die Lehrgangsteilnehmer (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) bestätigen vor Beginn der Ausbildung durch ihre Unterschrift, daß sie die Bestimmungen der Prüfungsordnung nebst Ausführungsbestimmungen anerkennen. 3 Beurkundungen Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungsunterlagen und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und - soweit vorhanden - die Prüfberechtigungsnummern der Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich gewesen sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Der Landesverband regelt verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen, sofern nicht ausdrücklich eine Registrierung auf Präsidialebene erfolgt (siehe jedoch abweichende Regelung in Abs ). Ersatzurkunden werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Stand: November

6 III.7 Bestimmungen für die Sprechfunker-Ausbildung DLRG-Sprechfunkgeräte sind wichtige Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen, das durch die Ausbildung zum DLRG-Sprechfunker bzw. BOS-Sprechfunker erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen wird. 71 Sprechfunker Die Anforderungen an den Sprechfunker sind je nach Aufgabengebiet verschieden. Die Sprechfunkausbildung der DLRG ist daher in folgende Bereiche gegliedert: DLRG-Sprechfunker BOS-Sprechfunker 711 Sprechfunkzeugnis der DLRG entfällt gemäß Beschluss des Präsidialrates vom BOS-Sprechfunker Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOS- Funkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen der Länder und die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes ergangenen Ausbildungsrichtlinien für den BOS-Sprechfunk Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist grundsätzlich die abgeschlossene Fachausbildung Wasserrettungsdienst. Die Voraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung beträgt in der Regel 18 Jahre. 6 Stand: November 2008

7 Ausführungsbestimmungen: Für behinderte Mitglieder, die ausschließlich im Bereich der Sprechfunkausbildung oder als Funkbetriebspersonal in Leitstellen eingesetzt werden, kann der Nachweis für die Ausbildung Wasserrettungsdienst entfallen Leistungen der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Ausführungsbestimmungen: Im schriftlichen Prüfungsteil müssen insgesamt 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Teilen: Gerätekunde Sprechfunkbetrieb Kartenkunde (sofern ausgebildet) Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Ausbildungs- und prüfberechtigt sind alle Mitarbeiter der DLRG mit gültiger Ausbilder-/Prüferlizenz Sprechfunk (781) und Multiplikatoren Sprechfunk (791) im Auftrag ihrer Gliederung. Ausführungsbestimmungen: Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission des zuständigen Landesverbands nach landesrechtlichen Bestimmungen abgelegt. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission obliegt dem Landesverband Sonstige Regelungen Ausbildung Ist das DLRG-Sprechfunkzeugnis bereits vorhanden, so kann die Ausbildung auf die zusätzlichen Inhalte der BOS-Sprechfunkausbildung eingeschränkt werden. Die Ausbildung wird von den Landesverbänden, Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Die Stundenaufteilung ist dem Curriculum Sprechfunkberechtigung BOS im Handbuch IuK zu entnehmen. Stand: November

8 Ausstellung und Registrierung Der Nachweis über die BOS-Sprechfunkerausbildung wird vom Landesverband ausgestellt und registriert. Die vollständigen Unterlagen sind dem LV nach der Prüfungsabnahme zuzusenden. Sofern auch eine BOS-Sprechfunkberechtigung nach landesrechtlichen Regelungen erteilt wird, wird diese mit erfaßt. Abweichend von den gemeinsamen Bestimmungen (II.3) sind die Prüfungsunterlagen im Landesverband ein Jahr lang aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Die Prüfung ist unter der Nummer.../712/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Beispiel: xxyyzzz/712/nn/mm Jahr laufende Nr. Ortsgruppe Bezirk Landesverband Ausführungsbestimmungen: BOS-Sprechfunkberechtigungen anderer Organisationen / Einrichtungen werden im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen anerkannt. 8 Stand: November 2008

9 78 Qualifikation als Ausbilder/Prüfer Für die Sprechfunkausbildung und -prüfung ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. 781 Ausbilder/Prüfer Sprechfunk Voraussetzungen Die Ausbilderqualifikation für den DLRG-Sprechfunker und BOS-Sprechfunker kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Vorhandenes DLRG - Sprechfunkzeugnis und erfolgreiche Teilnahme an einer BOS-Sprechfunkausbildung. Bei BOS-Teilnahme der Gliederung zusätzlich BOS-Sprechfunkberechtigung. Zweijährige Assistenz bei der Sprechfunkausbildung Selbständige Durchführung unterschiedlicher Themengebiete in mindestens drei Sprechfunklehrgängen, bestätigt durch den Lehrgangsleiter Nachweis des Ausbildungsblockes Didaktik, Lehrgangsplanung und Aufbau der DLRG Nachweis des Ausbildungsblockes Fortbildung Einsatzlehre Mindestalter 18 Jahre Ausführungsbestimmungen: Nach Landesrecht erteilte Ausbilderqualifikationen werden anerkannt. 782 Umfang der Ausbildung und Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Inhalte der schriftlichen Prüfung werden durch den Referenten IuK des LV bzw. Präsidiums festgelegt. Der praktische Prüfungsteil wird durch eine bewertete Funkübung und Lehrprobe abgeschlossen. Beide Teile werden unter der Leitung der Prüfungskommission des LV bzw. des Präsidiums durchgeführt. Die Prüfungskommission des Landesverbandes setzt sich aus dem durch den LV beauftragten Referenten IuK und mindestens zwei Multiplikatoren unter Berücksichtigung landesrechtlicher Bestimmungen zusammen. Das Prüfungsergebnis wird durch die Prüfungskommission festgestellt und doku- Stand: November

10 mentiert. Die beim Präsidium eingerichtete Prüfungskommission wird von der technischen Leitung des Präsidiums benannt. Ausführungsbestimmungen: Ausbildungsberechtigungen BOS anderer Organisationen / Einrichtungen können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen anerkannt werden. 783 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Die Stundenaufteilung ist dem Curriculum Ausbilder Sprechfunk im Handbuch IuK zu entnehmen Ausstellung und Registrierung Die Ausbilderlizenzen werden vom zuständigen Landesverband oder Präsidium ausgestellt und registriert. Die Prüfung ist unter der Nummer.../781/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Beispiel: xxyyzzz/781/nn/mm Jahr laufende Nr. Ortsgruppe Bezirk Landesverband Gültigkeitszeitraum / Verlängerungen Die Lizenz ist für vier Jahre gültig und wird für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einer hierfür anerkannten Fortbildungsveranstaltung des Landesverbandes oder Präsidiums teilgenommen hat. 10 Stand: November 2008

11 79 Qualifikation als Multiplikator Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder und Prüfer im Sprechfunkwesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder/ Prüfer, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag der Technischen Leitung des LV bzw. des Präsidiums diese Aufgabe wahrnehmen. 791 Multiplikator für die DLRG- und BOS-Sprechfunkausbildung Die Aus- und Fortbildung der Ausbilder und Prüfer für den Sprechfunk zum Multiplikator Sprechfunk wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch das Präsidium durchgeführt. Sie kann auch unter Koordination des Präsidiums an Landesverbände delegiert werden Voraussetzungen Die Qualifikation zum Multiplikator Sprechfunk kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: Gültige Ausbilder- / Prüferlizenz (781) Umfassende fachliche Kenntnisse im Bereich der Sprechfunktechnik und -ausbildung Selbständige Durchführung von mindestens drei Sprechfunklehrgängen - bestätigt durch die ausrichtende Gliederung Umfang der Ausbildung und Prüfung Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe in den Bereichen Lehrgangsvorbereitung und -durchführung sowie Prüfung und Bewertung der Ergebnisse. Die Prüfung wird unter der Leitung der Prüfungskommission des Präsidiums durchgeführt. Die Prüfungskommission des LV setzt sich aus dem Technischen Leiter, dem IuK-Referenten und vom LV benannten Multiplikatoren zusammen. Die beim Präsidium eingerichtete Prüfungskommission wird von der Technischen Leitung des Präsidiums ernannt. Stand: November

12 791.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung wird von den Landesverbänden oder vom Präsidium durchgeführt. Die Stundenaufteilung ist dem Curriculum Multiplikator Sprechfunk im Handbuch IuK zu entnehmen Ausstellung und Registrierung Die Multiplikatorlizenzen werden vom Präsidium ausgestellt und registriert. Die Prüfung ist unter der Nummer.../791/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Beispiel: xxyyzzz/791/nn/mm Jahr laufende Nr. Ortsgruppe Bezirk Landesverband Gültigkeitszeitraum / Verlängerungen Die Lizenz ist für vier Jahre gültig und wird für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einer hierfür anerkannten Fortbildungsveranstaltung des Landesverbandes oder Präsidiums teilgenommen hat. 12 Stand: November 2008

13 Anlage 1 Gesamtübersicht der Ausbildungswege im Einsatzbereich Multiplikator Multip. Multip. Fachspezifische WRD BF A Multiplikatorenschulung Multip. BF B 592 Multip. RT (TL 3) 691 Multip. SpF 791 Multip. KatS 891 Ausbilder/Prüfer Ausb. Ausb. Ausb. Ausb. Ausb. Ausb. Fachspezifische Lehrqualifikationsausbildung WRD 481 BF A 581 BF B 582 RT (TL 2) 682 SpF 781 KatS 881 Ausb. GTG (TL 1) 681 Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrqualifikation Didaktik, Lehrgangsplanung, Aufbau der DLRG Assistenz WRD BF A BF B RT SpF KatS Fachspezifische Fortbildung Allg. Grundlagen der Führung Einsatzlehre Fortbildung (Modul 3-5) 422 Fachspezifische Ausbildung Allgem. Eingangsvoraussetzung WRD (San B) BF A BF B RT SpF (BOS) KatS Fachausbildung Wasserrettungsdienst 411 Stand: November

14 Anlage 2 Der Weg zum Multiplikator Sprechfunk Multiplikator Sprechfunk Fachspezif. Multiplikatorenqualifikation 791 Berufung durch den Landesverband oder das Präsidium Mehrjährige praktische Erfahrung als Ausbilder/Prüfer für Sprechfunk Vertiefung der Kenntnisse Lehrgangsvor- und Nachbereitung, Lehrgangsdurchführung in der Praxis 16 UE Ausbilder/Prüfer Sprechfunk Fachspezifische Lehrqualifikation 781 Vertiefung der praktischen Kenntnisse Assistenz in der Ausbildung 4 UE Sprechfunkpraxis 13 UE Gerätekunde, Aufbau von 11 UE Funkstellen, Kartenkunde Vertiefung der theoretischen Kenntnisse Fernmelderecht 3 UE Physikalische Grundlagen 2 UE Sprechfunkbetrieb 2 UE L ehrgangsvorbereitung und Durchführung 2 UE Allgemeine Lehrqualifikation Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrqualifikation der DLRG Didaktik, Lehrgangsplanung, Aufbau der DLRG 15 UE Eingangsvoraussetzungen Fachspezifische Ausbildung BOS-Sprechfunker UE Allgemeine Eingangsvoraussetzung Fachausbildung Wasserrettungsdienst Stand: November 2008

15

16

Prüfungsordnung. Katastrophenschutzausbildung

Prüfungsordnung. Katastrophenschutzausbildung Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung Inhaltsverzeichnis Bezugsmöglichkeiten... 4 I Präambel... 4 II Allgemeine Bestimmungen... 5 1 Anwendung der Prüfungsordnung... 5 Prüfungsordnung - DLRG Katastrophenschutzausbildung

Mehr

Prüfungsordnung. Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung

Prüfungsordnung. Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung 1. Auflage 1995 Stand: 01.01.1996 Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. - Präsidium Im Niedernfeld 2, 31542 Bad

Mehr

Prüfungsordnung DLRG-Katastrophenschutzausbildung

Prüfungsordnung DLRG-Katastrophenschutzausbildung &.4) Prüfungsordnung DLRG-Katastrophenschutzausbildung Abschnitt III.8 8 DLRG-Katastrophenschutzausbildung Der Einsatz im Großschadens- und und Katastrophenfall stellt an das eingesetzte Personal hohe

Mehr

Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung

Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.v. Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung 1. Auflage 1997 (mit Änderungszusatz 1999) 2. Auflage 2010 (veränderte

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Fachdienstausbildung 3 3. Zusatzausbildung 4 4. Ausbildung von Ausbildern 5 6 5. Fortbildung

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Teil : Information und Kommunikation - Fernmeldedienst - - Stand: 16.02.2014

Mehr

Wir sind. Vereinsbekleidung. DLRG Neuhengstett. Freizeit Sport Ausbildung Einsatz

Wir sind. Vereinsbekleidung. DLRG Neuhengstett. Freizeit Sport Ausbildung Einsatz Wir sind DLRG Neuhengstett Vereinsbekleidung DLRG Neuhengstett Freizeit Sport Ausbildung Einsatz 1 Vereinsbekleidung DLRG Neuhengstett Herausgeber DLRG Ortsgruppe Neuhengstett Mühlweg 28 75382 Neuhengstett

Mehr

Ausbildungsrahmenplan DLRG Multiplikator Tauchen

Ausbildungsrahmenplan DLRG Multiplikator Tauchen 1. Vorwort Das Ausbildungsrahmenplan DLRG Multiplikator Tauchen ist bewußt so gestaltet, dass er der ausbildenden Gliederung - Landesverband oder Präsidium - ausreichend Freiraum für regional spezifische

Mehr

Wasserretter in der DRK Wasserwacht

Wasserretter in der DRK Wasserwacht Wasserretter in der DRK Wasserwacht Ausbildungsmodul: Rettung aus fließendem Gewässer Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettung an fließenden Gewässern Geltungsbereich in DRK Wasserwacht Sachsen Alle

Mehr

Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung

Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt 1: Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ausbilder und Multiplikatoren

Mehr

Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung)

Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung) Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung) Impressum Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstsanweisung) 1. Auflage 1983 2. Auflage 1991 3. überarbeitete Auflage 1997

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung Erste Hilfe/Breitenausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung Gemäß der Empfehlung des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst vom 05.05.2011 des Beschlusses

Mehr

Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG

Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Impressum Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG Stand: 2014 1. Auflage 1982 2. überarbeitete Auflage 1984 3. überarbeitete Auflage 1986 4. überarbeitete

Mehr

Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ. - Refresher-

Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ. - Refresher- Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ - Refresher- Erstellt / Freigegeben: Andreas Vogel Dozent in der Erwachsenenbildung DLRG Landesverband Niedersachsen e.v. Referat Medizin

Mehr

Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.

Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015)

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Gemäß des Beschlusses des Bundesausschuss der Bereitschaften

Mehr

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir

Mehr

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden.

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden. Lehrschein Rettungsschwimmen Ziel und Zweck Lehrscheininhaber Rettungsschwimmen erhalten durch eine zweckdienliche Ausbildung die Befähigung, Rettungsschwimmer auszubilden und Prüfungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen,

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil : Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Stand: 29./30.03.2012 Gemäß Beschluss

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften im DRK Nordrhein Gemäß

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Wertungsrichter Inhalt 1 Zweck der Prüfung 3 2 Prüfungskommission 3 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 4 Anmeldung zur Prüfung 4 5

Mehr

Ausbildungsnachweisheft

Ausbildungsnachweisheft Erstellt / Freigegeben: Martin Wittmann Dozent in der Erwachsenenbildung DLRG Landesverband Bayern e.v. Referat Medizin Dr. med. Ludwig Blinzler Landesarzt DLRG Landesverband Bayern e. V. Immo Heinrich

Mehr

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Prüfungsordnung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSORDNUNG... 1 A. Grundsatzordnung... 3 1. Präambel... 3 2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan-Graden im Judo...

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Wasserretter

Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Wasserretter Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Wasserretter Beschlussfassung Das DRK-Präsidium hat diese Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Wasserretter (APV WR) am 26. Juni 2008 genehmigt; der Präsidialrat hat

Mehr

Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v.

Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v. Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v. was wird benötigt wie melde ich mich an was muss ich beachten Plakativ-Checkliste

Mehr

Leitfaden Statistik Online 2014

Leitfaden Statistik Online 2014 Leitfaden Statistik Online 2014 Inhalt Vorwort... 3 Kontakt und Abgabefristen... 4 Anleitung: Wie komme ich zur Statistik?... 4 Anleitung Mitgliederstatistik... 4 Anleitung Statistischer Jahresbericht...

Mehr

LV-Referentenfachtagung und Tagung der Technischen Leiter Bezirke in Soltau vom

LV-Referentenfachtagung und Tagung der Technischen Leiter Bezirke in Soltau vom LV-Referentenfachtagung und Tagung der Technischen Leiter Bezirke Neues vom Bundesverband im Bereich Ausbildung DLRG Landesverband Westfalen Das Wichtigste aus dem Protokoll der Ressorttagung Bund 2015

Mehr

Leitfaden. für Fotografen in der DLRG

Leitfaden. für Fotografen in der DLRG Leitfaden für Fotografen in der DLRG Impressum Leitfaden für Fotografen in der DLRG Stand: 2007 1. Auflage Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. - Präsidium Im Niedernfeld 2, 31542 Bad

Mehr

Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV. Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A

Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV. Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A Herausgegeben vom Bayerischen Landestauchsportverband e.v. Vizepräsident Ausbildung Bayerischer Landestauchsportverband

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2

Mehr

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel Ausbildungsrichtlinie für Sportwarte der DMSB- Staffel Stand: 07.11.2012 Der Sportwart der DMSB-Staffel Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche

Mehr

Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer

Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische

Mehr

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Rotkreuz-Einführungsseminar - Stand 26.05.2003-1 Rotkreuz-Einführungsseminar 1.1 Ziel und Zweck Das Rotkreuz-Einführungsseminar ist ein grundlegendes und

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014

Mehr

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung

Mehr

7 Ausbilden in der Feuerwehr

7 Ausbilden in der Feuerwehr 1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb Kapazität 26 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Prüfung zum BLV-Ausbilder

Prüfung zum BLV-Ausbilder Prüfung zum BLV-Ausbilder Die Prüfung zum BLV-Ausbilder umfasst den Lernstoff des Ausbildungsleitfadens. Dieser wird in den Grundkursen A C umfassend vermittelt. Die Prüfung zum BLV-Ausbilder wurde vom

Mehr

Auszug Prüfungsordnung für die

Auszug Prüfungsordnung für die Deutscher Berufsverband für Therapie- und Behindertenbegleithunde e.v. www.behindertenbegleithunde.de Auszug Prüfungsordnung für die Begleithunde- und Verkehrsprüfung (BVP) Eingangsprüfung (EP) Basisprüfung

Mehr

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Mai 2013 (Amtsbl. I S. 170). Auf

Mehr

4. Prüfungen Die Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß der Ausbildung abzunehmen.

4. Prüfungen Die Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß der Ausbildung abzunehmen. 1. Prüfungen Alle Ausbildungsmaßnahmen mit Ausnahme von Einweisungen, Unterweisungen und Fortbildungsmaßnahmen enden mit einer Prüfung gemäß den Bestimmungen dieser Prüfungsvorschrift. 2. Anmeldung zur

Mehr

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband

Mehr

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des

Mehr

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung Industrie- und Handelskammer Darmstadt Labortechniker/-in - Biologie - Prüfungsordnung Ihr Ansprechpartner: Gültig ab 1. Juni 2003 Siegfried Simonis Telefon 06151 871-257 Telefax 06151 871-100 257 E-mail:

Mehr

Fortbildung und Fortbildungszertifikat

Fortbildung und Fortbildungszertifikat Stand: 20. Mai 2004 (Muster-)Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat 1 Ziel der Fortbildung Fortbildung der Ärzte und der Ärztinnen dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der

Mehr

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen 8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen

Mehr

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung Prüfordnung für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung 1. Grundlagen 1.1 Die Gesellschaft GQB überprüft durch fachlich besonders qualifizierte und weisungsfreie Auditoren

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA) AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG

Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Durchführungsbestimmung im Landesverband Nordrhein Gemäß

Mehr

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter und Turnierleiter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1

Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Abschnitt F Gesetzestexte Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-

Mehr

Deichverteidigung in akuten Hochwasserlagen

Deichverteidigung in akuten Hochwasserlagen Deichverteidigung in akuten Hochwasserlagen Spezielle Fähigkeiten des Fachdienstes Wasserrettung DLRG Landesverband Westfalen Eckhard Menzel Stellv. Bezirksleiter Bezirk Nordheide ZFü WRZ LK Lüneburg Bau-Ing.

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Fahrberechtigung Feuerwehr. Thema: Fahrberechtigungen zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen in Rheinland-Pfalz

Fahrberechtigung Feuerwehr. Thema: Fahrberechtigungen zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen in Rheinland-Pfalz Thema: Fahrberechtigungen zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen in Rheinland-Pfalz Rechtliche Grundlagen Ablauf der Unterweisung Sachstand Rechtsgrundlage Fahrberechtigungsverordnung Landesverordnung über

Mehr

Rotkreuz Einführungsseminar Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg) des DRK

Rotkreuz Einführungsseminar Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg) des DRK Lehrkräfte Für die Ausbildungen ist der zuständige Beauftragte für die Schwimmausbildung der WW im betreffenden DRK-Landesverband (BRK: WW - Bezirk) verantwortlich. Er bedient sich der Instruktoren und

Mehr

Staatliches Schulamt Nürtingen

Staatliches Schulamt Nürtingen Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht

Mehr

2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958)

2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958) Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) (BGBl. I 2006, 1958)

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )... Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung Stand 1. Januar 2015 Inhalt: D. Berücksichtigung

Mehr

Fachübungsleiterordnung

Fachübungsleiterordnung Fachübungsleiterordnung Stand: 01. Mai 2010 1 Ausbildungsordnung 1.1 Träger der Ausbildung zum/zur Fachübungsleiter/in Kendo Der DKenB ist Träger der Ausbildungsmaßnahmen, die das Referat Lehrwesen im

Mehr

Bericht Technische Leitung Ausbildung

Bericht Technische Leitung Ausbildung Bericht Technische Leitung Ausbildung Jahreshauptversammlung der DLRG OV Bad Aibling e.v. PO 1 Schwimmen / Rettungsschwimmen Reg.-Nr. Ausbildung Erwerb Wiederholung 111 Frühschwimmer Seepferdchen 44 121

Mehr

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk 1. Angaben zur Person: Frau Herr

Mehr

RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV

RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV 1.1 ALLGEMEINES Die Rahmenrichtlinien des PTTV für die Ausbildung zum C-Trainer/Übungsleiter (ÜL) und B-Trainer

Mehr

Schiedsrichterausbildung im Nordbadischen Volleyball-Verband e.v.

Schiedsrichterausbildung im Nordbadischen Volleyball-Verband e.v. Leitfaden für Vereine zur Schiedsrichterausbildung im Nordbadischen Volleyball-Verband e.v. http://www.volleyball-nordbaden.de April 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort......3 Anmeldemodalitäten zu Schiedsrichter-Lehrgängen......4

Mehr

1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums

1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Recht Wirtschaft Personal an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst- Moritz-Arndt-Universität (PraktO B.A. R.W.P.) vom 21. Dezember 2010

Mehr

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz

Mehr

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen vom 06.02.1980 Aufgrund von 8 (4) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979

Mehr

Hinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)

Hinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 13.03.2009 - Az.: 14-12 / 0268.1/2 - - 2-1. Allgemeines Die Verwaltungsvorschrift

Mehr

Prüfungsordnung. VdS VdS-Prüfungsordnung

Prüfungsordnung. VdS VdS-Prüfungsordnung VdS- VdS 3176 für die Prüfung zum Nachweis der Qualifikation von Sachverständige für Planung, Errichtung und Prüfung von Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständige) VdS 3176 : 2013-09 (01) Herausgeber und

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom, beschliesst:

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang Maschinentechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (PSO Maschinentechnik)

Mehr

Studienbuch Ärztliche Homöopathie

Studienbuch Ärztliche Homöopathie www.weiterbildung-homoeopathie.de Homöopathie ist individuelle Medizin. Studienbuch Ärztliche Homöopathie Homöopathie-Diplom (Studienbuchinhaber) Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte Axel-Springer-Str.

Mehr

Wegweiser für Erste Hilfe Ausbilder/-innen

Wegweiser für Erste Hilfe Ausbilder/-innen Landesverband Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel Wegweiser für Erste Hilfe Ausbilder/-innen Angehende(r) Ausbilder(in) Name Vorname Geburtsdatum Kreisverband Mentoren Name Vorname Unterschrift Hospitationsphase:

Mehr

Sachkunde. Infopool: Branche l. Sachkunde. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Sachkunde. Infopool: Branche l. Sachkunde.  Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland. Geflügel darf in Deutschland gewerblich nur halten, wer im Besitz einer gültigen bescheinigung ist. Die geschulten Geflügelhalter sind oftmals Tierwirte, Tierwirtschaftsmeister oder studierte Agrarwissenschaftler.

Mehr

Empfehlung für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung

Empfehlung für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung N:\Web\Sprechfunkausbildung_Teil1\Sprechfunkausbildung_Teil1.pdf Empfehlung für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung Teil I Bewertung der Leistung und Gestaltung Ausgabe:

Mehr

Organisations- und. Ablaufplan. in der Blasmusik und Spielleutemusik. Qualifikationsstufe D

Organisations- und. Ablaufplan. in der Blasmusik und Spielleutemusik. Qualifikationsstufe D Organisations- und Ablaufplan in der Blasmusik und Spielleutemusik Qualifikationsstufe D Durchführungsbestimmungen und Hinweise Stand: 1. Oktober 2009 1 I. Organisatorisches Zuständigkeit für die Durchführung

Mehr

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Berlin haben. (1)

Mehr

Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau

Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau 71 SD 2 011 Revision: 1.0 13. Februar 2017 Geltungsbereich: Diese Regel legt für den

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015 Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...

Mehr

Kampfrichterordnung Stand:

Kampfrichterordnung Stand: Kampfrichterordnung Stand: November 2005 Kampfrichterordnung Seite 2 von 5 1. Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen im DJB für den Judobereich. Das Kampfrichterwesen umfasst die

Mehr

Delegation ärztlicher Leistungen

Delegation ärztlicher Leistungen Bachelorarbeit Nils Pöhler Delegation ärztlicher Leistungen Auszubildende und Assistenten in der Gesundheits- und Krankenpflege im Blickpunkt Bachelor + Master Publishing Nils Pöhler Delegation ärztlicher

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August Stück

Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3313 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August 1988 175. Stück 468. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste 469. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)

Mehr

Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen

Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen Anlage 3 Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen 1 Allgemeines Diese Anlage der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

Mehr

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER (Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG (zertifiziert nach DEKRA Standard) im Bereich: Immobilienbewertung (Marktwertermittlung)

ABSCHLUSSPRÜFUNG (zertifiziert nach DEKRA Standard) im Bereich: Immobilienbewertung (Marktwertermittlung) ABSCHLUSSPRÜFUNG (zertifiziert nach DEKRA Standard) im Bereich: Immobilienbewertung (Marktwertermittlung) Prüfungsteilnehmer an: Erstprüfung Prüfungsdatum: Prüfungsort: Name: Vorname: Titel: Geb.-Datum:

Mehr