Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

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1 Referent: Dipl.-Finanzwirt Peter Fiedler Steuerberater Informationsveranstaltung des Liberalen Mittelstand, Solingen 1

2 Die in dieser Präsentation enthaltenen Darstellungen und Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Präsentation kann eine individuelle Anlageberatung sowie steuerliche und juristische Beratung nicht ersetzen. 2

3 Grundlegende Änung Besteuerungssystematik für Kapitalerträge Einkünfte Land- u. Forstwirtschaft Einkünfte Gewerbebetrieb Einkünfte selbständige Tätigkeit Ab 2009 Schedulenbesteuerung [ Living in a box ] Einheitlicher Steuertarif Abgeltungsteuer: 25% * Vertikaler Verlustausgleich möglich Einkünfte nichtselbständige Arbeit Einkünfte Kapitalvermögen Einkünfte Vermietung u. Verpachtung Sonstige Einkünfte (Veräußerungsgeschäfte) Bis 2008: Versteuerung zum Tarif ( max. 42%* / 45%* ) Ausglieung Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften aus Tarifsteuer Private Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen Fonds u.a. Private Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren u.ä. Termingeschäfte etc. Keine einkunftsübergreifende Verlustverrechnung mit anen Einkunftsarten mehr möglich * / * Zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. 9% Kirchensteuer 3

4 Eckpunkte Abgeltungsteuer ab 2009 ( I ) Die Neuregelung ist relevant für Anlagen im Privatvermögen; Anlagen im Betriebsvermögen sind nicht betroffen Der Abgeltungsteuersatz beträgt einheitlich 25% Zusätzlich werden 5,5% Solidaritätszuschlag und auf schriftlichen Antrag des Kunden Kirchensteuer einbehalten Mit diesen Einbehalten Kreditinstitute ist die Einkommensteuer in Regel abgegolten Sparerpauschbeträge [ Ledige 801 / Verheiratete ] und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden weiterhin berücksichtigt 4

5 Eckpunkte Abgeltungsteuer ab 2009 ( II ) Es gibt weiterhin aber Veranlagungsfälle ( Antragsveranlagungen und Pflichtveranlagungen ) Abschaffung des Werbungskostenabzuges bei Kapitalerträgen > Über den Sparerpauschbetrag ( 801 /1.602 ) sind keine weiteren Abzüge mehr möglich > Dies gilt insbesone auch für Finanzierungsaufwendungen > Der Werbungskostenabzug kann auch nicht über eine Antragsveranlagung erwirkt werden Abschaffung Freigrenze 512 für private Veräußerungsgeschäfte Über Verrechnungstöpfe werden positive und negative Kapitalerträge verrechnet ( Übergangsregelung für Altverluste vor dem ) Wilegbare Vermutung Entgeltlichkeit bei Depotübertragungen 5

6 Eckpunkte Abgeltungsteuer ab 2009 ( III ) Für Kapitalerträge wird die ( vertikale ) Verlustverrechnung mit anen Einkunftsarten abgeschafft Anrechenbare ausländische Quellensteuer mint die Abgeltungsteuer Abschaffung Jahresbescheinigung [ 24 c EStG ] Kein Wegfall des Kontenabrufverfahrens [ Jedoch Einschränkung Anwendung auf Ausnahmefälle ] Bei privaten Rentenversicherungen, Riester- o Rürupverträgen gelten die Regelungen Abgeltungsteuer nicht. Insoweit verbleibt es bei dem Prinzip nachgelagerten Versteuerung. 6

7 Auswirkung Abgeltungsteuer auf die Nachsteuerrendite ab ) Annahmen Geldmarkt Anleihen Aktien Bruttoerträge 4% 5% 7,5% Anteil Zins Anteil Zins Anteil Dividende Annahme 4% 4% 2,5% Aufspaltung Ertrag / Kursgewinn Anteil Kursgewinn 1) Anteil Kursgewinne 1) 1% 5% Nachsteuerrendite bis Nachsteuerrendite ab dem ,10% 3,10% 6,91% + 0,84% + 0,58%./. 1,65% 2,94% 3,68% 5,52% 1) Nach Ablauf einjährigen Haltefrist bis 2008 einschließlich 2) Annahme eines persönlichen Steuersatzes 47,48 % inkl. Soli in 2008 und 26,38% inkl. Soli in

8 Optionsmöglichkeit zur Erlangung des Werbungskostenabzuges bei Beteiligungen Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mindestens 25% o 1% und beruflicher Tätigkeit für dieselbe Kapitalgesellschaft besteht (auf Antrag) eine Option zum Teileinkünfteverfahren. Damit kommt es zur Besteuerung Ausschüttungen in Höhe 60%. Im Gegenzug werden die Werbungskosten (incl. Finanzierungsaufwendungen) zu 60% berücksichtigt. Der Antrag ist spätestens zusammen mit Abgabe Einkommensteuererklärung zu stellen und gilt, solange er nicht wirufen wird Nach erfolgtem Wiruf kann für dieselbe Beteiligung kein erneuter Optionsantrag mehr gestellt werden 8

9 Ausnahmen Abgeltungsteuer Einkünfte aus privilegierten ( nach dem abgeschlossene ) Lebensversicherungen > soweit die hälftige Steuerbefreiung/Halbeinkünfteverfahren greift [ d.h. Laufzeitzeit mehr als 12 Jahre; nach 60. Lebensjahr ] Einkünfte aus Darlehen/Beteiligungen als stiller Gesellschafter, wenn Zinsgläubiger und Zinsschuldner nahe stehende Personen sind Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaften, bei denen Gläubiger Kapitalerträge o eine nahe stehende Person zu mindestens 10% beteiligt sind Dies gilt auch bei Dritten ( z. B. Banken ) mit Rückgriffsrechten > soweit die Darlehensgewährung Bank in engem zeitlichen Zusammenhang mit Kapitalanlage steht. Der enge Zusammenhang ist unbeachtlich, soweit die jeweiligen Zinsvereinbarungen marktüblich sind, o beim Steuerpflichtigen kein Steuervorteil entsteht. 9

10 Veranlagungsverfahren ( I ) Pflicht zur Veranlagung z.b. bei Kirchensteuerpflicht und fehlenden Antrag auf Einbehalt sowie Abführung Kirchensteuer durch das Kreditinstitut bei Auslandsdepots, Einlagengeschäften im Ausland und thesaurierenden Auslandsfonds u.ä. erfolgt die Besteuerung auf Basis Abgeltungsteuer erst im Rahmen Veranlagung bei steuerpflichtigen Erträgen aus Kapitallebensversicherungen, die steuerbegünstigt sind ( die hälftigen Erträge werden im Rahmen Veranlagung mit dem individuellen Steuersatz besteuert ) 10

11 Veranlagungsverfahren ( II ) Antragsveranlagung z.b. zwecks Geltendmachung Verlusten ( z.b. Überhang negativer Kapitalerträge bzw. Verluste bei einem anen Kreditinstitut; Geltendmachung Alt verlusten ) zwecks Günstigerprüfung durch das Finanzamt ( sofern individuelle Steuersatz unter dem Satz Abgeltungsteuer liegt ) 11

12 Besonheiten bei Veräußerungsgeschäften Unentgeltlicher Erwerb bei Schenkung und Erbschaft Die Anschaffung des Rechtsvorgängers wird Rechtsnachfolgern zugerechnet Anwendung FIFO-Methode Bei Wertpapieren gleicher Gattung gelten die zuerst gekauften Stücke ( first in ) als zuerst wie aus dem Depot veräußert ( first out ) Dies ist insbesone im Hinblick auf die Übergangsregelung zu berücksichtigen 12

13 Verlustverrechnungen Abschaffung des ( vertikalen ) Verlustausgleiches Ab 2009 können steuerlich Verluste aus anen Einkunftsarten ( z.b. Einkünfte aus Gewerbebetrieb o. Vermietung und Verpachtung ) nicht mehr mit Überschüssen aus Kapitaleinkünften verrechnet / ausgeglichen werden Ab 2009 können Verluste aus Kapitalerträgen nicht mehr mit anen Einkunftsarten verrechnet werden Die Sonregelungen zur Verrechnung Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bestehen 13

14 Besteuerung Investmentanteilen / Fonds ( I ) Bis Bis 2008: 2008: Ausschüttungsgleiche Ausschüttungsgleiche Erträge Erträge Zinsen, Zinsen, Dividenden, Dividenden, Mieten Mieten Inland Inland u.ä. u.ä. unterliegen unterliegen bei bei Ausschüttung Ausschüttung und und Thesaurierung Thesaurierung Tarifbesteuerung. Tarifbesteuerung. Mieten Mieten Ausland Ausland sind sind / / mit mit Progressionsvorbehalt. Progressionsvorbehalt. Veräußerung Veräußerung o o Rückgabe Rückgabe Investmentanteilen/Fonds Investmentanteilen/Fonds unterliegt unterliegt außerhalb außerhalb Jahresfrist Jahresfrist nicht nicht Besteuerung. Besteuerung. Fondsprivileg Fondsprivileg (vom (vom Fonds Fonds realisierte realisierte Gewinne Gewinne aus aus Veräußerungen Veräußerungen Kapitalanlagen Kapitalanlagen können können ausgeschüttet ausgeschüttet werden) werden) 14

15 Besteuerung Investmentanteilen/Fonds ( II ) Ab Ab 2009: 2009: Ausschüttungsgleiche Ausschüttungsgleiche Erträge Erträge Zinsen, Zinsen, Dividenden, Dividenden, Mieten Mieten Inland Inland u.ä. u.ä. unterliegen unterliegen bei bei Ausschüttung Ausschüttung und und Thesaurierung Thesaurierung Abgeltungsteuer. Abgeltungsteuer. Mieten Mieten Ausland Ausland sind sind weiterhin weiterhin / / ohne ohne Progressionsvorbehalt. Progressionsvorbehalt. Modifizierung Modifizierung des des Fondsprivilegs Fondsprivilegs Übergangsvorschrift: Übergangsvorschrift: Ausschüttungen Ausschüttungen Altgewinnen Altgewinnen (aus (aus Veräußerung Veräußerung durch durch den den Fonds Fonds vor vor dem dem angeschafften angeschafften Kapitalanlagen) Kapitalanlagen) bleiben bleiben!! Gewinne Gewinne aus aus Veräußerung Veräußerung Grundstücken Grundstücken innerhalb innerhalb Jahren Jahren bei bei Ausschüttung Ausschüttung und und Thesaurierung Thesaurierung > > Inländische Inländische Grundstücke Grundstücke Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer > > Ausländische Ausländische Grundstücke Grundstücke / / ohne ohne Progressionsvorbehalt. Progressionsvorbehalt. Veräußerungsgewinne Veräußerungsgewinne ininund und ausländischer ausländischer Grundstücke Grundstücke außerhalb außerhalb 10-Jahresfrist 10-Jahresfrist sind sind!! 15

16 Besteuerung Investmentanteilen/Fonds ( III ) Außerordentliche Außerordentliche Erträge Erträge Fondsebene Fondsebene Wertpapierveräußerungsgewinne Wertpapierveräußerungsgewinne [Verkauf [Verkauf Aktien, Aktien, Rentenpapieren, Rentenpapieren, Zertifikaten Zertifikaten u.a.] u.a.] Ausschüttung Ausschüttung und und Thesaurierung Thesaurierung Altgewinnen Altgewinnen sind sind.. Ausschüttungen Ausschüttungen Neugewinnen Neugewinnen (Anschaffung (Anschaffung Wertpapiere Wertpapiere durch durch den den Fonds Fonds nach nach dem dem ) ) unterliegen unterliegen Abgeltungsteuer. Abgeltungsteuer. Thesaurierungen Thesaurierungen Neugewinnen Neugewinnen sind sind auch auch zukünftig zukünftig.. Außerordentliche Außerordentliche Erträge Erträge Anlegerebene Anlegerebene Veräußerung/Rückgabe Veräußerung/Rückgabe Fondsanteile Fondsanteile mit mit Gewinn Gewinn o o Verlust Verlust Erwerb Erwerb vor vor dem dem > > Veräußerung Veräußerung innerhalb innerhalb Jahresfrist Jahresfrist unterliegt unterliegt ab ab Abgeltungsteuer. Abgeltungsteuer. > > Veräußerung Veräußerung außerhalb außerhalb Jahresfrist Jahresfrist bleibt bleibt (incl. (incl. aller aller durch durch den den Fonds Fonds thesaurierten thesaurierten Neugewinne Neugewinne!!!!!)!!!!!) Erwerb Erwerb nach nach dem dem > > Veräußerung Veräußerung unterliegt unterliegt unabhängig unabhängig Haltedauer Haltedauer Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer (zuzüglich (zuzüglich vereinnahmter vereinnahmter Altgewinne Altgewinne!!!!)!!!!) 16

17 Besteuerung Investmentanteilen/Fonds ( IV ) Vorteile Fondsanlagen gegenüber Direktanlagen Bei thesaurierenden Fonds keine Versteuerung auf Fondsebene angefallenen Veräußerungsgewinne (gilt für Alt- und Neugewinne) Folge: Erheblicher Steuerstundungseffekt und bei Altanteilen endgültige Steuerersparnis Steuerfreier Verkauf Altanteilen (Erwerb vor dem ) einschließlich durch den Fonds thesaurierten Neugewinne!!! Verrechnungsmöglichkeit Veräußerungsverluste durch Aktien mit laufenden Kapitalerträgen Auf Fondsebene anfallende Werbungskosten sind weiterhin zu 90% abzugsfähig Kein Anfall Umsatzsteuer auf Verwaltungs-/Depotgebühren 17

18 Gestaltungsempfehlungen ( I ) Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Ablauf des Jahres und analysieren und strukturieren Sie Ihre Kapitalanlagen Berücksichtigen Sie bei Planung Ihrer künftigen Steuerbelastungsquote auch den durch die Ausglieung Kapitalerträge aus steuerlichen Bemessungsgrundlage ( möglicherweise ) eintretenden Entlastungseffekt ( Progressionsminung ) für die übrigen Einkünfte Kaufen Sie im Hinblick auf die Übergangsregelung in diesem Jahr Anlageprodukte gezielt zu, um sich die Steuerfreiheit Veräußerungsgewinnen insoweit auch für die Zukunft zu sichern [ Aktien, Fondsanteile; bei Renten sind auch niedrig verzinsliche Wertpapiere im Rahmen Disagiostaffel interessant ] 18

19 Gestaltungsempfehlungen ( II ) Prüfen Sie, ob sich bei Aktien u.ä. Wertpapieren die Realisierung Verlusten innerhalb Einjahresfrist lohnt [ Der Verkauf und Rückerwerb Wertpapieren innerhalb kurzer Zeit stellen nach Rechtsprechung keinen Gestaltungsmissbrauch dar ] Ausschüttungen eigener Kapitalgesellschaften sollten - soweit auch wirtschaftlich sinnvoll - noch in 2008 zum Halbeinkünfteverfahren erfolgen. Ggf. sind Vorabausschüttungen für das laufende Geschäftsjahr in Erwägung zu ziehen Sonstige laufende Kapitalerträge ( - die nicht das Halbeinkünfteverfahren betreffen - ) sollten in Regel erst in 2009 realisiert werden [ z.b. Zerobonds; alte nicht steuerbefreite Lebensversicherungen ] 19

20 Gestaltungsempfehlungen ( III ) Bei fremdfinanzierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bzw. fremdfinanzierten Wertpapieren sollte die Einlage in ein steuerliches Betriebsvermögen (BV) geprüft werden; Zinsen und sonstige Kosten sind im Rahmen des BV unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens [ z.b. Aktien; Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ] ab 2009 zu 60% abzugsfähig. Bei sonstigen Wertpapieren ist Abzug zu 100% möglich. Ggf. negative Auswirkungen bei Gewerbesteuer sind jedoch ergänzend zu prüfen! Auch im Hinblick auf eine angestrebte ( vertikale ) Verlustverrechnung, die ab 2009 im Privatvermögen mit Kapitaleinkünften nicht mehr möglich ist, sollten Sie bei auftretenden Verlusten prüfen, ob die Einlage Kapitalanlagen in ein steuerliches Betriebsvermögen sinnvoll ist [ Es ist bei allen Einlagevorgängen unbedingt zu beachten, dass die Einlage Wertpapiere/Beteiligung nicht zu einer Realisierung stillen Reserven führt!!! ] 20

21 Gestaltungsempfehlungen ( IV ) In 2008 ist Verkauf einer Lebensversicherung. Dies gilt nach h.m. auch dann, wenn die Lebensversicherung steuerschädlich verwendet worden ist. Ab 2009 fällt Verkauf ( mit Differenz Kaufpreis zu eingezahlten Beiträgen ) unter die Abgeltungsteuer. Insoweit sollten Sie prüfen, ob ein Verkauf schon in 2008 sinnvoll ist. Bei Kreditfinanzierungen ist zu prüfen, ob statt regelmäßiger Tilgungen ein Sparplan zur Ausnutzung des Steuersatzgefälles vorteilhaft ist. [ Zu beachten sind jedoch die Beschränkungen für sog. Back-to-back-Finanzierungen ] Treffen Sie Beweisvorsorge, und heben Sie die Belege über den Ankauf Ihrer Wertpapiere auf. Im Zweifel trifft Sie die Beweislast für den Erwerbszeitpunkt und die Höhe Anschaffungskosten. [ Dies gilt insbesone bei Auslandskonten ] 21

22 Fazit Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Orientieren Sie sich bei Ihren Kapitalanlagen nicht vorrangig an Steuervermeidungsstrategien. Wichtig ist immer die Rendite unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Chancen-Risiken-Präferenzen. Rein steuerorientierte Anlageentscheidungen sind nie die Richtigen. Dies führte schon in Vergangenheit oft zu gravierenden Fehlern in Auswahl Anlageobjekte. [ So hat z.b. je Anleger durchschnittlich verloren, sich seit Anfang 90er Jahre an überteuerten Immobilien in Ostdeutschland beteiligte ] - Quelle: WirtschaftsWoche vom

23 Kontakt: Dipl.-Finanzwirt Peter Fiedler Steuerberater Neuenhofer Str Solingen Telefon: 0212 / Telefax: 0212 / Internet: info@fiedler-steuerberatung.com 23

24 Wichtige Hinweise Haftungsausschluss Diese Unterlage enthält Informationen, die aus öffentlichen Quellen stammen, die wir für verlässlich halten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit o Vollständigkeit dieser Informationen. Fiedler Steuerberatung behält sich unangekündigte Änungen in dieser Unterlage zum Ausdruck gebrachten Meinungen, Vorhersagen, Schätzungen und Prognosen vor und unterliegt keiner Verpflichtung, diese Unterlage zu aktualisieren o den Empfänger in aner Weise zu informieren, falls sich eine dieser Aussagen veränt hat o unrichtig, unvollständig o irreführend wird. Diese Unterlage dient ausschließlich Information und ist nicht auf die individuelle steuerliche Situation, speziellen Investmentziele, Finanzsituationen o Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor ein Empfänger auf Grundlage in dieser Unterlage enthaltenen Informationen o Empfehlungen handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine persönlichen Umstände passend ist, und sollte folglich seine eigenständigen Investmententscheidungen, wenn nötig mit Hilfe eines unabhängigen Finanzberaters, sowie ggf. eines Steuerberaters gemäß seiner persönlichen Finanzsituation und seinen Investmentzielen treffen. Diese Unterlage stellt keine Grundlage für irgendeinen Vertrag o irgendeine Verpflichtung dar. Fiedler Steuerberatung haftet nicht für diese Unterlage o die Verwendung ihrer Inhalte. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen abhängig und kann künftig Änungen unterworfen sein. Im konkreten Fall ist daher immer eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater erforlich. 24

25 Wichtige Hinweise Copyright Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Die in dieser Präsentation zusammengestellten Informationen sind ausschließlich für die Personen vorgesehen, die bei dieser Präsentation anwesend sind. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung Fiedler Steuerberatung darf/dürfen diese Unterlage o Teile da nicht kopiert, vervielfältigt o verteilt werden. Mit Entgegennahme dieser Unterlage erklären Sie sich mit den vorangegangenen Bestimmungen einverstanden. 25

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