Symposium KESt-neu. Besteuerung von Versicherungen. Matthias Hofstätter. Besteuerung von Versicherungen

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1 Symposium KESt-neu Besteuerung von Versicherungen Matthias Hofstätter Wien Besteuerung von Versicherungen Der von 27 Abs 5 Z 3 EStG verwendete Besteuerung qualifizierter Besteuerung realisierter bei n Tatsächliche Realisation von Fiktive Realisation von durch Wegzug Inkrafttretensbestimmungen

2 Lebensversicherungsprodukte Keine Definition im EStG Formale Anknüpfung an das VAG? Historische Genehmigungspflicht von Versicherungsprodukten Abschaffung der Genehmigungspflicht Beaufsichtigung von EWR-Versicherungsunternehmen durch die Herkunftslandbehörde Formale Anknüpfung bei inländischen Versicherungsprodukten Typenvergleich bei ausländischen Versicherungsprodukten Besteuerung qualifizierter Keine Einbeziehung in die Vermögenszuwachssteuer Besteuerung qualifizierter Lebensversicherungsverträge Unterschiedsbetrag zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung Progressiver Einkommensteuersatz Veranlagung Andere Lebensversicherungsverträge grundsätzlich keine Besteuerung Ausnahme: Rentenleistungen

3 Besteuerung qualifizierter Einmalerlagsversicherungen Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages Für vor dem abgeschlossene : 10 Jahre Für nach dem abgeschlossene : 15 Jahre Erhöhung der ursprünglichen Versicherungssumme auf insgesamt mehr als das Zweifache Lebensversicherungsprodukte Erleben oder Rückkauf einer auf den Er- oder Er- und Ablebensfall abgeschlossenen Kapitalversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung Indexgebundene Lebensversicherung? Kapitalabfindung oder Rückkauf einer Rentenversicherung mit vereinbartem Rentenzahlungsbeginn innerhalb von 10/15 Jahren Besteuerung realisierter bei n Tatsächliche Realisation Referenzierung auf die Besteuerung qualifizierter Nur realisierte Wertsteigerung (zb Veräußerung eines Anspruchs aus einer Lebensversicherung) eines qualifizierten Versicherungsvertrages erfasst Vor dem BBG 2011: Steuerpflicht umstritten Im Anwendungsbereich des BBG 2011: Steuerpflicht

4 Besteuerung realisierter bei n Fiktive Realisation durch Wegzug Vor BBG 2011 keine Wegzugsbesteuerung bei n Im Anwendungsbereich des BBG 2011: Referenzierung auf die Besteuerung realisierter Wegzugsbesteuerung bei qualifizierten n Besteuerungsaufschub bei Wegzug in EU-Mitgliedstaat oder Norwegen Besteuerung im Wegzugszeitpunkt bei Wegzug in sonstigen Staat Besteuerung realisierter bei n Inkrafttretensbestimmungen Keine spezielle Inkrafttretensbestimmung für die Besteuerung (fiktiv) realisierter Auffangbestimmung Besteuerung (fiktiv) realisierter für nach dem entgeltlich erworbene Keine Wegzugsbesteuerung für vor dem entgeltlich erworbene Lebensversicherungsverträge Durch Entwurf AbgÄG 2011 keine Änderungen vorgesehen

5 Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! 5

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