Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj. 2017

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1 Ihre IHK Rhein-Neckar IHK Rhein-Neckar Haus der Wirtschaft L 1, Telefon: Telefax: ihk Ab Mai 2017 Haus der Berufsbildung Walter-Krause-Straße Titelbild: stockunlimited Gestaltung: wuthkoerner.de Haus der Wirtschaft Heidelberg Hans-Böckler-Straße Heidelberg Telefon: Telefax: Haus der Wirtschaft Mosbach Oberer Mühlenweg 1/ Mosbach Telefon: Telefax: Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj exportseminare

2 Vorwort Inhalt Fit machen für das Auslandsgeschäft - mit den Seminaren der IHK Rhein-Neckar! Erfolg baut auf Wissen. Dies gilt auch im Exportgeschäft. Wer international tätig ist, braucht die richtige Vorbereitung. Unsere Seminare bereiten Ihr Unternehmen gezielt auf den Außenhandel vor. Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für den Erfolg mit einer gezielten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Führungskräfte Ihres Unternehmens. So erhalten diese das notwendige Know-how und profitieren von der Erfahrung anderer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bietet viele Zollveranstaltungen an, in denen Sie als Ansprechpartner der Exportabteilungen Ihres Unternehmens die Informationen erhalten, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen. Die Themen reichen hier von Exportkontrolle über Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr bis hin zu Warenursprung und Präferenzen. Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen einen Überblick zu den im 2. Halbjahr 2017 organisierten Zollveranstaltungen an den IHK-Standorten, Heidelberg und Mosbach. Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminare im Unternehmen durchgeführt werden. Sprechen Sie uns dazu an wir stellen Ihnen gerne Ihr individuelles Seminarangebot zusammen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! ZOLL IM QUADRAT Meldepflichten und Beschränkungen im 5 Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland Der Zollbeauftragte und seine Haftung 7 Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige 9 Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO Warenursprung und Präferenzen 11 Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, 13 Garantie- und Ersatzteillieferungen Praxisworkshop - Exportkontrolle 15 IHK-Exportakademie Das US-Reexportkontrollrecht 17 Import 19 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr 21 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden 23 Dienstleistungsverkehr Lieferantenerklärungen 25 Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende 27 Zoll-Betriebsprüfungen und Auditierungen Basiswissen Zoll 29 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen 31 Unterlagencodierung ATLAS 33 Oliver Falk Bereichsleiter Recht International Vorankündigung: Änderungen im Zoll- 35 und Außenwirtschaftsrecht 2017/ Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 1.Hj

3 Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland Die Informations-Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/-innen aus Buchhaltung, Rechnungswesen und Außenwirtschaftsabteilungen, die mit dem Auslandszahlungsverkehr bzw. der Erstellung der Meldungen beauftragt sind. Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen statistische Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Zusätzlich haben die Unternehmen im Zahlungs- und Kapitalverkehr aufgrund von Finanzsanktionen besondere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zwingend zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Finanzsanktionen drohen drastische Strafen. Schwerpunktmäßig werden im Seminar die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens, die für die Unternehmen geltenden Meldevorschriften und -vordrucke sowie Fallbeispiele (mit Lösungen) aus der Praxis behandelt. Außerdem wird ein Überblick über die derzeit in der Europäischen Union geltenden Finanzsanktionen gegeben. Im Rahmen der Veranstaltung besteht auch die Möglichkeit, konkrete Fragen aus der täglichen Unternehmenspraxis zu stellen. Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens Zweck der statistischen Meldungen: Die Zahlungsbilanz Meldetatbestände und Meldefreigrenzen (Zahlungsund Bestandsmeldungen) Verzeichnis der Leistungskennzahlen und der Erläuterungen hierzu (Statistische Sonderveröffentlichung 7) elektronisches Meldeportal der Deutschen Bundesbank (AMS) Organisationsstruktur des Außenwirtschaftsbereichs bei der Deutschen Bundesbank und den Hauptzollämtern Außenwirtschaftsprüfungen Finanzsanktionen (Überblick) Schwerpunkt: Iran-Embargo-Verordnung Strafbewehrung bzw. Geldbußen bei Verstößen gegen Finanzsanktionen oder AWV- Meldebestimmungen Fallbeispiele und Behandlung aktueller Fragen Dok.-Nr Juli :00 17:00 Uhr Andre Wächter Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung München 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder 5 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

4 Der Zollbeauftragte und seine Haftung Die Informationsveranstaltung richtet sich an Zollbeauftragte oder Mitarbeiter vergleichbarer Positionen, an Spediteure, aber auch an Abteilungs- und Unternehmensleitung. Zollbeauftragte, AEO-Verantwortliche und deren Teams haben ein weites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum zu erfüllen. Mitarbeiter und Geschäftsführer stellen sich dabei immer wieder folgenden Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung im Unternehmen für Unregelmäßigkeiten, Arbeitsfehler oder Pflichtverletzungen in zollrelevanten Belangen, die u. U. auch von Dritten (Zollagenten, Spediteuren, Dienstleistern) in Vertretung des Unternehmens verursacht werden? Was gilt als Pflichtverletzung und welche Folgen zieht eine Pflichtverletzung nach sich? Welche Maßnahmen sollte die Unternehmensleitung ergreifen, um sich vor dem Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung zu schützen? Die Teilnehmer erfahren, welche Pflichtverletzungen im Zollrecht möglich sind. Sie erkennen, wo häufige Gefahrenpunkte liegen und worauf sie achten sollten, um die Risiken und die persönliche Haftung zu minimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Verantwortung zwischen betriebsangehörigen Zollbeauftragten, betriebsfremden Dritten (z. B. Speditionen) und Unternehmensleitung. Pflichten der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens nach 34 AO Berichtigung von Zollanmeldungen, die ihr Unternehmen selbst oder durch einen Dritten abgibt. Rechtliche Stellung des Spediteurs, der Ihr Unternehmen bei der Erstellung der Zollanmeldungen vertritt. Pflichtverstöße im - Zollrecht (Import) - Warenursprung und Präferenzrecht - Außenwirtschaftsrecht Abgrenzung der Verantwortung Zollbeauftragte und Unternehmensleitung, sowie Unternehmensleitung und Spedition Aufsichtspflichtverletzung gem. 130 OWiG Wie wird der Zollbeauftragte im Unternehmen kontrolliert? AEO und Pflichtverletzungen Praktische Beispiele Dok.-Nr Mosbach 12. September :00 13:00 Uhr Diplom-Finanzwirtin (FH) Irmtraud Bohn (Buchautorin), Hauptzollamt Karlsruhe 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder 7 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

5 Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO Der operative Bereich der Zollabwicklung im Unternehmen unterliegt der Aufsicht der Unternehmensleitung. Die Aufsicht muss im Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden, Kontrollen und Überwachungsprozesse eingerichtet werden. Dies ist der vorrangigste Grund für die Einführung von internen Kontrollsystemen im Zollbereich des Unternehmens. Des Weiteren hat seit der Neufassung der Dienstvorschrift für AEO am der Antragsteller auf Erteilung des AEO- Zertifikates anzugeben, welche internen Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine wirksame Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen gewährleisten sowie geeignet sind illegale bzw. nicht ordnungsgemäße Geschäfte zu erkennen. Dadurch stellen sich folgende Fragen: Wie installiert man ein angemessenes und wirksames IKS im Zollbereich des Unternehmens? Wie kann ein IKS oder Compliance-System für den Zollbereich eingerichtet werden, das auch die Kontrolle von Dritten, z. B. Spediteuren, Zollagenten, Dienstleistern, die für das Unternehmen die Zollanmeldungen abgeben, mit umfasst? Diese Themen und der Weg zur Installierung von Kontrollsystemen für die Zollsachbearbeitung im Betrieb werden im Seminar besprochen. Internes Kontrollsystem in zollrelevanten Bereichen. Kann das von einem Antragsteller, bzw. Zertifikatsinhaber AEO erwartet werden? Bestandsaufnahme zoll- und außenwirtschaftsrechtlich maßgeblicher Vorgänge: Welche Risiken müssen bewertet und kontrolliert werden? Systematik des Risikomanagements für zollrechtliche Belange. Werden dokumentierte Prozesse eingehalten? Entsprechen die Abläufe den gesetzlichen Vorgaben bzw. den dokumentierten Prozessen und Organisations anweisungen? Sind Änderungen erforderlich, wie laufen Informationen im Betrieb, muss der Zoll informiert werden (Unterrichtungspflichten)? Monitoring bei dem AEO und den vereinfachten Verfahren, wie Zugelassener Ausführer (ZA) durch den Zoll. Beispiele für Checklisten zur Steuerung der innerbetrieblichen Risiken mit zollrechtlichem Bezug. Dok.-Nr Mosbach 12. September : Uhr Diplom-Finanzwirtin (FH) Irmtraud Bohn (Buchautorin), Hauptzollamt Karlsruhe 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder 9 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

6 Warenursprung und Präferenzen Das Seminar bietet Einsteigern eine gute Basis zum Aufbau praktischen Wissens - Fortgeschrittene können hier ihr Wissen aktualisieren und systematisieren. Insbesondere erhalten Mitarbeiter, die im Unternehmen mit der Anforderung oder Ausstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind oder Ursprungsnachweise ausstellen das entsprechende Rüstzeug. Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat vorteile gegenüber seinen Mitbewerbern. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie z.b. eine EUR-1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwierigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzberechtigung und der internen erforderlichen Dokumentation. Behandelt wird sowohl der Umgang mit formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfachungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwaltung und der Europäischen Union runden das Seminar ab. Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel Nichtpräferenzieller Ursprung/Präferenzieller Ursprung Herkunftsbezeichnung Made in Unterscheidung Ursprungsund Freiverkehrspräferenzen Räumlicher Anwendungsbereich und materieller Rechtsrahmen der Präferenzregelungen der EU (Ursprungsregeln) Prüfung und Nachweis der Präferenzregelung Bilaterale und diagonale Kumulierung Kumulierung im Freihandelsraum Pan-Euro-Med und SAP-Zone Formale Nachweise EUR-1, EUR-Med Vereinfachte Ursprungsnachweise (Ursprungserklärung) Besonderheiten im Rahmen der Zollunion mit der Türkei A.TR Lieferantenerklärungen Form und Inhalt Die zollamtliche Bestätigung der Lieferantenerklärung mit Auskunftsblatt INF.4 Praktische Übungen Dok.-Nr September :00 17:00 Uhr Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 11 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

7 Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen Das Seminar richtet sich an Zollverantwortliche und Sachbearbeiter/-innen, die Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen zolltechnisch abwickeln. Sie lernen, wie Sie die zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen optimieren können. Zudem gewinnen Sie die zolltechnischen Kenntnisse, die Sie nach dem neuen Unionszollkodex zur richtigen Versand- und Zollabwicklung derartiger Sonderfälle benötigen. Sie lernen die erforderlichen Rahmenbedingungen kennen um mögliche Zollvorteile für das Unternehmen zu nutzen. Reparaturen und Garantiefälle als zollrechtliche Problemstellung Tarifliche Abgabenbefreiung Außertarifliche Abgabenbefreiung Rückwaren inklusive Nachweisführung Anwendung von Zollpräferenzen Ursprungsfindung bei Reparatur Aktive Ausbesserung Vereinfachte Form einer aktiven Veredelung Passive Veredelung Ausbesserung versus regulärer Ein- und Ausfuhr Dok.-Nr September : Uhr Jochen Pröckl, All for one Steeb AG, Filderstadt 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 13 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

8 Praxisworkshop - Exportkontrolle Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter/-innen der Zoll- und Exportkontrollabteilungen, Mitarbeiter aus Vertrieb und Logistik sowie Exportverantwortliche und alle, die sich für dieses Thema interessieren. Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Die Aufgabe eines jeden Unternehmens besteht darin zu überprüfen, ob seine Lieferungen den Beschränkungen aus den Embargoverordnungen unterfallen oder aber seine Güter als Dual-Use- oder Rüstungsgüter in einer Güterliste gelistet sind. Weiterhin gilt es bestimmte Endverwendungen sowie die Endempfänger zu kontrollieren. Bestehen für die Lieferungen Genehmigungspflichten, ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen oder aber eine Allgemeine Genehmigung zu nutzen. Sie erhalten einen Überblick über die Systematik und Struktur des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts. Anhand von Fallbeispielen lernen Sie den Umgang sowohl mit den Güterlisten des Exportkontrollrechts als auch dem Antragsverfahren ELANK2 des BAFA. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen Begriffsbestimmungen Verbote bei Lieferungen in Embargoländer Embargoarten Aktuelle Entwicklungen im Iran-Embargo Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern Klassifizierung der Güter nach den Güterlisten der EG-Dual- Use-Verordnung und der Ausfuhrliste mit Hilfe vom: - Umschlüsselungsverzeichnis - Stichwortverzeichnis - EZT-Online Genehmigungspflichten beim Export von nicht gelisteten Gütern Genehmigungsverfahren ELANK2 Ablauf Antragstellung Strafbarkeit und Haftung Dok.-Nr September : Uhr Dr. Ulrike Jasper, AEB GmbH, Stuttgart 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 15 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

9 IHK-Exportakademie Das US-Reexportkontrollrecht Fach- und Führungskräfte, die in die betriebliche Exportkontrolle eingebunden sind und sich mit dem US-Re-Exportkontrollrecht vertraut machen möchten. Vorkenntnisse sind für dieses Seminar nicht notwendig. Wer ist betroffen und welche Strategien sind bei der Umsetzung zu beachten? Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht amerikanische Unternehmen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen. Viele Unternehmen beziehen Güter aus den USA und liefern diese später, verbaut in deutschen Produkten oder auch unverbaut als Handelsware, an ihre Kunden weltweit weiter. Um solche Vorgänge rechtssicher abwickeln zu können, ist es unerlässlich, die Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts zu kennen. Aber auch bei deutschen Tochterunternehmen von US-amerikanischen Muttergesellschaften bestehen Unsicherheiten darüber, ob sie von den Beschränkungen des US-(Re)-Exportkontrollrecht betroffen sind. Im Rahmen dieses Seminars wird die Systematik des US-(Re)- Exportkontrollrechts ebenso dargestellt, wie die Begrifflichkeiten und die rechtlichen Grundlagen, die für den Umgang mit den US-Ausfuhrregelungen unumgänglich sind. Anhand von Beispielen sollen die komplexen Bestimmungen veranschaulicht und die praktische Umsetzung im Unternehmen erleichtert werden. Schwerpunkte bilden die folgenden Fragestellungen: Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie, ob und inwiefern Ihr Unternehmen vom US-(Re)-Exportkontrollrecht betroffen ist und welche organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten. Wann unterliegt ein deutsches Produkt den Regelungen des US- (Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR Wie wird die richtige US- Güterlistennummer (ECCN) ermittelt Welche Bedeutung haben die Reasons for Control (RFC) für die Ermittlung der Genehmigungspflicht Wie ermittle ich mit Hilfe der Commerce Country Chart (CCC) die Genehmigungspflicht? Welche Lizenzausnahmen (License Exception) kennen die EAR Welche Bedeutung hat die de-minimis-rule für deutsche Unternehmen Welchen Besonderheiten sind bei Lieferungen in US- Embargoländer zu beachten Welche US-Black Lists sind weltweit zu beachten Dok.-Nr Oktober : Uhr Dr. Ulrike Jasper, AEB GmbH, Stuttgart 385,- für Mitglieder und Nichtmitglieder 17 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

10 Import Einkäufer/innen, Import- und Zollsachbearbeiter/innen. Es ist geeignet für Sachbearbeiter in den obigen Abteilungen. Vorkenntnisse im Bereich des Zollrechts sind zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich. Die Abwicklung von Importgeschäften von der Gestellung bis zur Abgabenentrichtung ist Gegenstand dieses Seminars. Dargestellt werden zunächst die Grundlagen der Einfuhrverzollung, beginnend mit der Versendung im Drittland bis zur Zollanmeldung (ATLAS- Einfuhr). Weiterhin werden die Themenbereiche Zollbefreiungen und Präferenzen vorgestellt. Fallbeispiele runden das Seminar ab. Das Seminar vermittelt Ihnen das entscheidende Grundlagenwissen für diesen Bereich in kompakter Form. Wesentliche Grundzüge des Zollrechts Erfassung des Warenverkehrs, Gestellung Zollhöhe und Zollwertermittlung Besondere Zollverkehre (Reparaturen, Veredelungsverkehre) Einfuhrumsatzsteuer Arten der Zollanmeldung (Einheitspapier und ATLAS) Zollbefreiungen Rückwaren Wareneinfuhren aus Präferenzländern (EUR.1, Ursprungserklärung, A.TR, Ursprungszeugnis Form A) Dok.-Nr Oktober :00-17:00 Uhr ZAR Matthias Hink, Bildungs- und Wirtschaftszentrum der BFV Dienstort Karlsruhe 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 19 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

11 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen im internationalen Geschäftsverkehr befasst sind, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Vertrieb und Beschaffung. Lieferungen, die über die Grenze erbracht werden, sind im Zuge der zunehmenden Internationalisierung heutzutage in Unternehmen aller Größenordnungen an der Tagesordnung. So stellt sich bei jedem dieser Fälle die Frage, ob Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden muss oder unter welchen Voraussetzungen nicht. Die Regelungen sind zudem für EU-Geschäfte und Geschäfte mit Drittlandsbezug unterschiedlich. Im Rahmen des Seminars werden insbesondere auch die Regelungen über die Nachweisführung im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen und Ausfuhren ausführlich dargestellt. Zudem wird auf die aktuellsten Entwicklungen rund um das Thema, Zuordnung der warenbewegten Lieferung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes sowie die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Konsignationsläger, eingegangen. Grenzüberschreitender Warenverkehr Innergemeinschaftliche Lieferung und deren Nachweis Ausfuhr und deren Nachweis Innergemeinschaftlicher Erwerb Einfuhr Konsignationslager Reihengeschäfte/ Dreiecksgeschäfte Dok.-Nr Oktober :00-13:00 Uhr Stefan Rohr, Dipl.-Betriebsw. (BA), Steuerberater, Christill Wodausch Steuerberater - Rechtsanwälte 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder 21 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

12 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen im internationalen Geschäftsverkehr befasst sind, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Vertrieb und Beschaffung. Durch die zunehmende Globalisierung werden Dienstleistungen immer häufiger auch grenzüberschreitend erbracht. Betreffende Unternehmen müssen sich dabei Fragen nach der umsatzsteuerlichen Behandlung im In- und Ausland stellen, um zu erkennen, in welchem Land die erbrachte Leistung steuerbar ist und wie die entsprechende Rechnungslegung zu erfolgen hat. Vor allem die zutreffende Bestimmung des Leistungsortes stellt viele Unternehmen im In- und Ausland vor große Herausforderungen. Sonderregelungen in einzelnen Ländern und Besonderheiten bei speziellen Dienstleistungen erschweren zusätzlich die Abwicklung und führen zu falschen bzw. unvollständigen Auslandsrechnungen und somit zu einem umsatzsteuerlichen Risiko. Das Seminar gibt einen praxisbezogenen Überblick über die Umsatzbesteuerung mit dem Reverse-Charge-Verfahren, die Rechnungslegungspflichten, die notwendigen Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die Zusammenfassende Meldung. Viele Tipps dienen der Hilfestellung für die tägliche Umsatzsteuer-Praxis. Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr Ortsbestimmung bei sonstige Leistungen Grundregel nach 3a Abs. 2 UStG mit den aktuellen Änderungen a) Güterbeförderungen b) Arbeiten an beweglichen Gegenständen c) Vermittlungsleistungen d) Katalogdienstleistungen e) Veranstaltungsleistungen ohne Verschaffung von Eintrittsberechtigungen f) Messeleistungen/Messebau Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen Dienstleistungsverkehr an Endverbraucher Reverse-Charge Verfahren Zusammenfassende Meldungen Dok.-Nr Oktober :00-18:00 Uhr Stefan Rohr, Dipl.-Betriebsw. (BA), Steuerberater, Christill Wodausch Steuerberater - Rechtsanwälte 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder 23 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

13 Lieferantenerklärungen Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen im Verkauf, Export oder auch im Einkauf/Import eingehende Lieferantenerklärungen überprüfen und überwachen. Die Europäische Gemeinschaft/EU hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen. Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen. Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen Überblick über das Präferenzursprungsrecht der Europäischen Gemeinschaft/ Union für Zwecke der Lieferantenerklärung (Ursprungsregeln) Formelle Anforderungen und Wortlaut der Lieferantenerklärung nach VO 2015/2447 Anhang Überblick über die Präferenzländer Kumulierungsvermerke in Lieferantenerklärungen zollamtliche Überprüfung einer Lieferantenerklärung (INF 4) Beispiele und Übungen Dok.-Nr Mosbach 26. Oktober :00 17:00 Uhr 8. November :00 17:00 Uhr Diplom-Finanzwirtin (FH) Irmtraud Bohn (Buchautorin), Hauptzollamt Karlsruhe 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 25 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

14 Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfungen und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender) Die Informationsveranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Exportkontroll- und Zollbeauftragte und Sachbearbeiter, die sich Zoll-Betriebsprüfungen/Auditierungen stellen oder diese vorbereiten müssen. Ob und wie oft Unternehmen einer nachträglichen Zoll-Betriebsprüfung unterzogen werden, ist von verschiedenen, sogenannten Risikofaktoren abhängig, wie z.b. prüfungsrelevante Ware, jährliches Abgabevolumen, Verjährungsfristen, Verdacht auf eine nicht ordnungsgemäße Besteuerung etc. Ebenso treten im Zuge der veränderten internationalen Sicherheitslage die Auditierungen zur Erlangung des AEO F-Zertifikates oder der Zulassung zum Bekannter Versender für international agierende Wirtschaftsunternehmen immer stärker in den Vordergrund, um sich Wettbewerbs- und/oder Logistikvorteile zu sichern. Seit der Einführung des elektronischen Zollabfertigungssystems ATLAS ist die Zollverwaltung optimal in der Lage dank einer so noch nie da gewesenen Unternehmenstransparenz ( gläserner Zollbeteiligter ), gezielte und genau definierte Prüfungen in den Wirtschaftsunternehmen durchzuführen. Eine sorgfältige Vorbereitung dieser Betriebsprüfungen ist dringend angeraten um den zeitlichen und fachlichen Betreuungsaufwand des Unternehmens zu minimieren und die Konsequenzen eines nachteiligen Prüfungsergebnisses abzumildern wie z.b. Nacherhebung von Abgaben, erschwerter Zugang zu vereinfachten Verfahren oder Einschränkungen von erteilten Unternehmenszertifikaten (AEO). Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für einen erfolgreichen Prüfungsverlauf zu vermitteln. Rechte und Pflichten vor, während und nach der Prüfung Innerbetriebliche Vorbereitung zur Prüfung Kernprüfungsgebiete: Checkliste erstellen Vorbereitung Unterlagen, Auswertungen, allgemeine Unternehmensangaben Innerbetriebliche Ansprechpartner für den Prüfer (zentrale Auskunftsperson) Zugriffsrechte und -möglichkeiten auf die internen DV-Systeme, Dokumentenmanagement Kommunikation und Interaktion mit dem Prüfer Reporting-Maßnahmen Abschlussgespräch oder Schlussbesprechung? Wichtigkeit, Unterschiede, Intentionen Betriebsprüfungsbericht, Auswertung durch das zuständige HZA Korrektivmaßnahmen, Umsetzung der Prüfergebnisse für die Zukunft Dok.-Nr November : Uhr Manuel Brucher, Deloitte GmbH, 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 27 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

15 Basiswissen Zoll Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben. Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Das Einsteiger-Seminar dient als erster Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung. Häufig werden Mitarbeiter im Unternehmen ins kalte Wasser geworfen und arbeiten mit Vorlagen alter Zollvorgänge, die im Unternehmen bereits durchgeführt wurden ohne die Änderungen zu berücksichtigen, die regelmäßig im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgen. Hinzu kommen viele neue Begriffe aus dem Zollbereich, die einen Mitarbeiter schnell überfordern können. Das Seminar führt schrittweise an die schwierige Terminologie des Zolls heran. Dabei werden zolltechnische Begriffe und Zollverfahren systematisch erläutert. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung von Waren, zur Ein- und Ausfuhrabwicklung. Die unterschiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente für den Export vorgestellt. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themengebieten werden anhand von Beispielen erläutert. Informationsquellen aus dem Internet, welche die Arbeit erleichtern, werden vorgestellt. Grundlagen des Zollrechts Zollunion und Binnenmarkt Zoll - Begrifflichkeiten Rechtsgrundlagen Warentarifnummern Incoterms 2010 Einfuhrabwicklung / Import Abläufe Dokumente Erforderliche Angaben Einfuhrabwicklung / Export Abläufe ATLAS Ausfuhr Dokumente Elektronischer Zolltarif Sonstige Zollverfahren Carnet ATA Warenursprung, Präferenzrecht Nicht-präferenzielles Ursprungsrecht Ursprungszeugnis Präferentieller Ursprung Präferenznachweise (EUR1, EUR MED, Lieferantenerklärung) Exportkontrolle Dok.-Nr Mosbach 16. November :00-13:00 Uhr Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder Umsatzsteuer Überblick: Datenbanken und Informationsquellen, u.a. Marktzutrittsdatenbank der Europäischen Kommission 29 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

16 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. In vielen Ländern werden Ursprungszeugnisse zum Nachweis des handelspolitischen Ursprungs verlangt, sie dienen damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbescheinigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch zunehmend als zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse auf Basis des europäischen Zollrechts und im Rahmen ihres Satzungsrechts aus. Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu, dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen. Die unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe werden ebenfalls erläutert. Häufig fordern internationale Kunden entsprechend den ausländischen Bestimmungen eine besondere Aufmachung der Exportfaktura oder Zusatzzertifikate. Für diesen länderspezifischen Bescheinigungsdienst erhalten die Seminarteilnehmer ebenfalls Hinweise. Unterschied zwischen präferenziellem und handelspolitischem Ursprung Made in Kennzeichnungsvorschriften Grundregel der handelspolitischen Ursprungsbegründung nach Art. 24 Zollkodex Qualifizierte und unwesentliche Be- und Verarbeitungsvorgänge Sonderregelungen für bestimmte Warenbereiche (z. B. Textilien, Einzelfallentscheidungen) Ausstellung von Ursprungszeugnissen Anträge, Nachweise Fallbeispiele Elektronisches Ursprungszeugnis, insbesondere euz2+ Bescheinigungen, Beglaubigungen, Sonderzertifikate, unzulässige Boykotterklärungen Dok.-Nr Mosbach 16. November : Uhr Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder 31 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

17 Unterlagencodierung ATLAS Zollverantwortliche Sowohl bei der Einfuhranmeldung als auch bei der Ausfuhranmeldung sind abfertigungsrelevante Informationen in codierter Form anzumelden. Dabei gilt es europäische sowie nationale Rechtsvorschriften (Verbote, Beschränkungen, Genehmigungspflichten) zu beachten. Falsche oder fehlende Codierungen führen zu falsch ausgefüllten Zollanmeldungen. Das Seminar unterstützt auf dem Weg zur richtigen Codierung und zeigt auf, was es bei Unterlagencodierungen zu beachten gilt. Sie wollen wissen, wann die Unterlage Y901 anzugeben ist? Und wie Sie belegen können, dass diese Codierung ausreichend ist? Sie wollen Codes wie 3LNA nachschlagen können? Sie wollen erfahren, wie Sie bei diesem Thema unterstützt werden können und welche IT-Möglichkeiten Ihnen dabei offen stehen? Dann ist ein halber Praxis-Tag zu diesem Thema für Sie mit Sicherheit aufschlussreich. Sie erhalten einen Überblick über europäische und nationale Maßnahmen sowie über Verbote und Beschränkungen. Sie lernen anhand zahlreicher Beispiele unter Einsatz des Elektronischen Zolltarifs (EZT-Online), welche Codierungen in Zollanmeldungen erforderlich sind, um Verzögerungen im Rahmen der Zollabfertigung zu vermeiden. Selbst wenn es sich um Katzenfelle, Antiquitäten oder Betäubungsmittel handelt. Codierungen der Exportkontrolle IT-Unterstützung: EZT-online und die Möglichkeiten von ATLAS-Teilnehmersoftware Beispiele: Y901, X002, Y922 oder gar keine? Verbote und Beschränkungen: Hunde-/Katzenfelle, Ozon und andere Kulturgüter Embargos: Länder, Waren, Personen Dok.-Nr November : Uhr Jochen Pröckl, All for one Steeb AG, Filderstadt 220,- für Mitglieder 330,- für Nichtmitglieder 33 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

18 Vorankündigung: Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2017/2018 Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter und Gruppenleiter der Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Zum Jahreswechsel 2017/2018 stehen wie in jedem Jahr wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an. Dies macht es sehr schwierig, den Überblick zu behalten. Zudem haben diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Außenhandelspraxis der Unternehmen und bedürfen daher zu ihrer Umsetzung einer gründlichen Aufarbeitung. Die Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet. Schwerpunkte bilden die Änderungen durch den neuen Unionszollkodex (UZK), Sachstand der neuen Freihandelsabkommen (Kanada, Singapur, USA, Japan), Embargoländer (insbesondere Lockerungen im Iran) im Außenwirtschaftsrecht und umsatzsteuerrechtliche Veränderungen. Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Fachgebieten werden erläutert. Statistik geänderte Warennummern Intrastat Zollrecht und Zolltarif Zollkodex der Europäischen Union (UZK) Durchführungsrechtsakte zum UZK Zugelassener Ausführer Atlas Zollverfahren Warenursprung und Präferenzen neue Präferenzabkommen (Singapur, Kanada, Japan) Änderungen bei Lieferantenerklärungen neue Made-In Verordnung Neue Vertragsstaaten Carnet-ATA Embargos/Antiterrormaßnahmen/Außenwirtschaftsrecht Änderungen Embargoländer (insbesondere Iran, Russland) neues Umschlüsselungsverzeichnis Ausländische Vorschriften Sonstiges Umsatzsteuer Neuregelungen Dok.-Nr Januar :45-12:30 Uhr oder 13:30 17:15 Uhr Heidelberg 10. Januar :45-12:30 Uhr Mosbach 11. Januar Uhr oder Uhr Ass. Oliver Falk, Leiter Recht International, IHK Rhein-Neckar, 110,- für Mitglieder 165,- für Nichtmitglieder Die exakten Inhalte der Themenblöcke stehen erst zum Jahresende fest, da sich viele Änderungen erst kurzfristig ergeben. 35 Zoll- und Außenwirtschaft Seminare 2.Hj Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2.Hj

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