Ärztlicher Dienst Honorare/Vergütungen von ärztlichen Dienstleistungen für die Bundesagentur für Arbeit (BA)

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1 Ärztlicher Dienst Honorare/Vergütungen von ärztlichen Dienstleistungen für die Bundesagentur für Arbeit (BA)

2 Welche ärztlichen Dienstleistungen benötigt die BA? Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahmen, erstellt durch Vertragsärztinnen und -ärzte oder Institute Befundberichte von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen Befundberichte von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Fachärztliche Zusatzgutachten, deren Inhalte in die sozialmedizinischen Bewertungen einfließen Laborberichte Bescheinigungen für die Beratung und Vermittlung Seite 2

3 Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahmen, erstellt durch Vertragsärztinnen und -ärzte oder Institute Honorar Höhe der Vergütung für einen erstellten und zur Weiterleitung durch den ÄD verwertbaren inhaltlichen Auftragsabschluss mit oder ohne Kundenkontakt (Honorarsatz ggf. zusätzlich gesetzlicher MwSt): Dienstleistungsmodule bzw. Kalkulationskategorien Honorar für Vertragsärztinnen/ Vertragsärzte in 1) Beratungsvermerk 21,00 2) Inhaltlicher Auftragsabschluss ohne Kundenkontakt (früher: 55,00 Gutachterliche Äußerung bzw. Gutachten nach Aktenlage) 3a) Inhaltlicher Auftragsabschluss mit Kundenkontakt (früher: Gutachten mit symptombezogener oder umfänglicher Untersuchung) - 95,00 innerhalb*) 3b) Inhaltlicher Auftragsabschluss mit Kundenkontakt (früher: Gutachten mit symptombezogener oder umfänglicher Untersuchung) - 103,50 außerhalb**) *) mit Inanspruchnahme von nichtärztlichem Personal des Ärztlichen Dienstes **) ohne Inanspruchnahme von nichtärztlichem Personal des Ärztlichen Dienstes Seite 3

4 Befundberichte von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen Vergütung für einen Befundbericht gem. Vereinbarung mit der Bundesärztekammer (BÄK) vom : Ausstellung eines vollständigen Befundberichts (ohne nähere gutachterliche Äußerung) und übermittelt innerhalb von 10 Werktagen. Anfertigung von Kopien der Befundunterlagen 32,50 0,50 für die ersten 50 Seiten, 0,15 für jede weitere Seite Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten anstelle der unter Punkt 2 genannten Kopien und Ausdrucke 1,50 je Datei bzw. max. 5,-- pro Arbeitsgang überlassenen bzw. auf denselben Datenträger übertragenen Dokument Seite 4

5 Befundberichte von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Vergütung für einen Befundbericht gem. Vereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom : Ausstellung eines vollständigen Befundberichts (ohne nähere gutachterliche Äußerung) und übermittelt innerhalb von 10 Werktagen. Anfertigung von Kopien der Befundunterlagen 32,50 0,50 für die ersten 50 Seiten, 0,15 für jede weitere Seite Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten anstelle der unter Punkt 2 genannten Kopien und Ausdrucke 1,50 je Datei bzw. max. 5,-- pro Arbeitsgang überlassenen bzw. auf denselben Datenträger übertragenen Dokument Seite 5

6 Fachärztliche Zusatzgutachten Vergütung für Zusatzgutachten: Psychiater: 224,-- *) übrige Gebietsärzte: 61,36 *) *) soweit umsatzsteuerpflichtig zzgl. gesetzl. MwSt Seite 6

7 Laborberichte Vergütung von Laborberichten: Die Höhe der Vergütung für Laborberichte, die vom Ärztlichen Dienst der BA beauftragt wurden, richtet sich nach dem einfachen Satz des Gebührenverzeichnisses GOÄ, gem. 5 in Verbindung mit 11. Seite 7

8 Bescheinigungen für die Beratung und Vermittlung nicht über den Ärztlichen Dienst abzurechnen Vergütung für eine Bescheinigung zur Internatsfähigkeit: 20,-- und ggf. Portokosten, MwSt. nach 159 SGB III Stellungnahme Arbeitsaufgabe: 20,99 und ggf. Portokosten, MwSt. zum Beschäftigungsverbot 3 MuschG: 5,36 und ggf. Portokosten, MwSt. Seite 8

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