Dr. Rudolf Weninger Bundesministerium für Finanzen, Wien. Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline

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1 Dr. Rudolf Weninger Bundesministerium für Finanzen, Wien Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline Februar 2006

2 Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline 1. Charakteristik 2. Reformschritte 3. Auswirkungen 4. Ablauf Steuererklärung 5. Rechtliche Maßnahmen

3 Kommunalsteuer, Charakteristik Durch BUNDESGESETZ geregelt Durch GEMEINDEN zu vollziehen - Bisher pro Gemeinde je eigene (Papier)Formulare Durch ARBEITGEBER zu erheben Berechnung (monatlich) Basis: Summe der Arbeitslöhne (monatlich) Zahlung an die Gemeinde (monatlich) Steuererklärung an die Gemeinde (jährlich) Jährlich fast 2 Mrd. für Gemeinden 3

4 Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline 1. Charakteristik 2. Reformschritte 3. Auswirkungen 4. Ablauf Steuererklärung 5. Rechtliche Maßnahmen

5 Kommunalsteuer, Reform 2006 schon abgeschlossen: - Finanz und Krankenkasse übernehmen von den Gemeinden die Prüfung der KommSt Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben - GPLA - Gemeinden erfassen die Daten der KommSt- Erklärungen und leiten sie weiter an GPLA - Gemeinden erhalten elektronische Mitteilung der Prüfungsergebnisse der GPLA 5

6 Kommunalsteuer, Reform Ab 2006: - Arbeitgeber machen KommSt-Erklärung elektronisch über FinanzOnline - FinanzOnline verteilt die Daten elektronisch an die Gemeinden - Gemeinden erhalten elektronischen Zugang zu weiteren Kontrolldaten ( Dienstgeberbeitrag ) 6

7 Kommunalsteuer, Reform Zeitliche Realisierung: 7 - Ende 2004: Änderung des KommStG - August 2005: Erlassung der Verordnung - September 2005: Beginn der Testübermittlungen - September 2005: Veröffentlichung der (Papier)Formulare und der Schnittstellenbeschreibungen auf der BMF-Homepage - Anfang 2006: Beginn der Echtübermittlungen - Ende März 2006: Termin für die Einreichung der KommSt-Erklärung 2005

8 Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline 1. Charakteristik 2. Reformschritte 3. Auswirkungen 4. Ablauf Steuererklärung 5. Rechtliche Maßnahmen

9 Elektronische Erklärung, Auswirkungen Auf Arbeitgeber: 9 - verwendet bundesweit eine EINHEITLICHE Erklärung - keine Unterschiede mehr je Gemeinde - benötigt nur noch eine EINZIGE Erklärung, auch bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden - keine Mehrfacheinreichung mehr bei vielen Gemeinden - nutzt eine ihm bekannte Anwendung (=FinanzOnline) - keine gesonderten Verfahren je Gemeinde

10 Elektronische Erklärung, Auswirkungen Auf Gemeinde: - erhält Daten elektronisch geliefert - Erfassungsaufwand nur noch bei Papier-Erklärungen - führt das Besteuerungsverfahren wie bisher - Finanz ist nur Dienstleister für Gemeinden - verfügt über Erklärungsdaten in strukturierter, elektronisch weiterverarbeitbarer Form - Basis für durchgängigen elektronischen Workflow 10

11 Elektronische Erklärung, Auswirkungen Auf Finanz + Krankenkasse: - erhalten die Erklärungsdaten zeitnah - nicht mehr abhängig von der Eingabe durch Gemeinden - verfügen über Erklärungsdaten in strukturierter, elektronisch weiterverarbeitbarer Form - Basisdaten für die Fallauswahl und Fallbearbeitung in GPLA 11

12 Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline 1. Charakteristik 2. Reformschritte 3. Auswirkungen 4. Ablauf Steuererklärung 5. Rechtliche Maßnahmen

13 Papiererklärung, Ablauf Papier Unternehmen 1. Übermittlung der Papiererklärung(en) Gemeinde A Gemeinde B Gemeinde C Finanzverwaltung 2. Übermittlung der BMG über FinanzOnline 13

14 Elektronische Erklärung, Ablauf Elektronisch Unternehmen 1. Übermittlung der Papiererklärung(en) 2. Übermittlung der jeweiligen Inhalte an die Gemeinden über FinanzOnline Gemeinde A Gemeinde B Gemeinde C 1. Übermittlung über FinanzOnline (1x) Finanzverwaltung 2. Übermittlung der BMG über FinanzOnline 14

15 Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline 1. Charakteristik 2. Reformschritte 3. Auswirkungen 4. Ablauf 5. Rechtliche Maßnahmen

16 Rechtliche Maßnahmen Kommunalsteuergesetz: - Änderung des 11 Abs. 4 KommStG - Verordnungsermächtigung an BMF Verordnung - Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen - BGBl. II Nr. 257/2005, kundgemacht am 23. August

17 Rechtliche Maßnahmen Nach wie vor Steuererklärung an die Gemeinde : - Kein Eingriff in den Föderalismus (B-VG ; F-VG) - BMF ist Dienstleister der Gemeinden - BMF darf keine Prüfung der Daten hinsichtlich des Inhalts durchführen - BMF veröffentlicht auf seiner Homepage - Formulare zum Ausdrucken - Schnittstellenbeschreibungen für File-Upload (Datenstromübermittlung) 17

18 Rechtliche Maßnahmen Verpflichtung, elektronisch zu erklären: 18 - Wie bei allen anderen Steuererklärungen (UVA, USt, ESt, KöSt) - Verfügen über einen Internet-Anschluss, und - Vorjahresumsatz > ,- - ab Kalenderjahr 2005 (Frist Ende März 2006) Freiwillig: - FinanzOnline-Teilnehmer ( Unternehmer ) Durch Parteienvertreter: - zb Steuerberater,...

19 Rechtliche Maßnahmen Besonderheiten beim File-Upload (Datenstromübermittlung): 19 - Prüfung der vorgegebenen XML-Struktur ( Online/InformationenfrSoft_3165/_start.htm) - Eingebracht erst, wenn sie in zur vollständigen Weiterbearbeitung geeigneter Form beim BMF einlangen - Rückmeldungen in die Databox - Fehlermeldung - Bestätigung bei erfolgreicher Übermittlung

20 Rechtliche Maßnahmen Elektronischer Bescheid: - KommSt: Bescheid der Gemeinde! - Allenfalls nach Maßgabe der jeweiligen Landesabgabenordnung (LAO) zulässig - Nicht über FinanzOnline - Über FinanzOnline - Zulässig nur im Anwendungsbereich der BAO (zb Arbeitnehmerveranlagung, USt-, ESt-, KöSt-Bescheid) - Zustellung durch Einbringung in die DataBox 20

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Rudolf Weninger, BMF

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