Brücken in die Zukunft Regionalkonferenzen März September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster
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1 Brücken in die Zukunft Regionalkonferenzen März September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster
2 Tagesordnung Überblick über das Programm Brücken in die Zukunft Gliederung der VwV Investkraft Fördermöglichkeiten Bund Fördermöglichkeiten Sachsen Maßnahmeplanverfahren 2 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
3 Brücken in die Zukunft Überblick Bund 155,8 Mio. EUR Land 322 Mio. EUR FAG-Mittel Kommunen 322 Mio. EUR Brücken in die Zukunft ~ 800 Mio. EUR Bund 171,4 Mio. EUR (inkl. Überbewilligungskontingent) Sachsen 512,4 Mio. EUR Investitionspauschale 116 Mio. EUR 3 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
4 Bund SOE Leipzig Nordsachsen Chemnitz, Stadt Meißen Görlitz Dresden, Stadt Bautzen Zwickau Vogtlandkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis Leipzig, Stadt März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
5 Sachsen SOE Leipzig Nordsachsen Chemnitz, Stadt Meißen Görlitz Dresden, Stadt Bautzen Zwickau Vogtlandkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis Leipzig, Stadt März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
6 Gliederung A. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen B. Bund C. Sachsen D. Maßnahmeplanverfahren E. Allgemeine Förderbestimmungen F. Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht G. Verfahren 6 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
7 Fördermöglichkeiten Bund Zuwendungsempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse und nicht kommunale Träger von Infrastruktureinrichtungen Direkte Antragstellung, keine Weiterleitung von Zuwendungen Zuwendungsvoraussetzungen Bagatellgrenze: Euro (zuwendungsfähige Ausgaben) Förderung finanzschwacher Kommunen: keine Förderung von in den Jahren ununterbrochen abundanten Kommunen 7 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
8 Fördermöglichkeiten Bund Zuwendungsvoraussetzungen (Fortsetzung): Übereinstimmung mit der Landesplanung (Krankenhausplanung, Schulnetzplanung, KiTa-Bedarfsplanung) Keine Investitionen in Überschwemmungsgebieten Berücksichtigung der demografischen Veränderungen und der Folgekosten (insbesondere bei Neubauten) Durchführungszeitraum: 1. Juli Dezember 2018 Fördersatz: (bis zu) 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Vorzeitiger Maßnahmebeginn zugelassen ab 1. Juli März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
9 Fördermöglichkeiten Sachsen Zuwendungsempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse und nicht kommunale Träger von Infrastruktureinrichtungen Zuwendungsvoraussetzungen: Gemäß Vorgaben der einschlägigen Fachförderung, soweit die VwV Investkraft keine ergänzenden oder abweichenden Regelungen trifft Abweichungskompetenz der Staatsministerien Ausnahme: C Nr. I Buchstabe i) Verwaltungsgebäude, Sonderbauten nach 2 Abs. 4 SächBO sowie Einrichtungen für soziale Zwecke 9 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
10 Fördermöglichkeiten Sachsen Zuwendungsvoraussetzungen (Fortsetzung): Durchführungszeitraum: 1. Juli Dezember 2020 Keine Investitionen in Überschwemmungsgebieten Fördersatz: (bis zu) 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Vorzeitiger Maßnahmebeginn zugelassen ab 1. Juli März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
11 Erleichterungen Kein Nachtragshaushalt für 2016 Keine GWS im Maßnahmeplanverfahren (aber Darstellung der Gesamtfinanzierung keine Finanzierungslücken) Weitere Erleichterungen wie beim Konjunkturpaket II (VwV KommInfra 2009); auch im Antragsverfahren 11 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
12 Übersicht Fördergegenstände Bund Krankenhäuser Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr) Brachflächenrevitalisierung Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung Luftreinhaltung Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten Sachsen Wasserver- und Abwasserentsorgung gemäß RL SWW/2016 Straßenbau gemäß RL KStB Öffentlicher Personennahverkehr gemäß RL ÖPNV Brachflächenrevitalisierung gemäß RL Brachflächenrevitalisierung Sportstätten gemäß Sportförderrichtlinie Gewässerschutz gemäß RL GH/2007 Bau und Ausbau von Kindertagesstätten gemäß VwV KiTa Bau Schulhausbau gemäß Förderrichtlinie SchulInfra Verwaltungsgebäude und Sonderbauten sowie Einrichtungen für soziale Zwecke 12 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
13 Kombination vs. Kumulierung Kombination 1. BA 2. BA Ohne Kumulierung Kumulierung Mit Kumulierung Eigenanteil: 25 % Zuschuss Bund : 75 % Eigenanteil: 25 % Zuschuss Sachsen : 75 % Eigenanteil: 33,3 % Zuschuss Städtebauförderung: 75 % auf den Eigenanteil Eigenmittel: 8,3 % Zuschuss Sachsen : 25 % Zuschuss Städtebauförderung: 66,7 % 66,7 % 13 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
14 Kumulierungsmöglichkeiten VwV Investkraft Bund VwV Investkraft Sachsen Andere Bundesmittel EU-Mittel Andere Landesmittel VwV Investkraft Bund + Achtung!!! Überschneidung nur bis Rechtlicher Ausschluss Rechtlicher Ausschluss ++ VwV Investkraft Sachsen + Achtung!!! Überschneidung nur bis Komplementarität/ Kohärenz März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
15 Maßnahmeplanverfahren Bund Maßnahmeplanverfahren Aufbereitung der Antragsunterlagen durch Antragsteller Förderverfahren bei vollständigen Unterlagen Bewilligung innerhalb von 6 Wochen durch SAB Abschluss aller Einzelmaßnahmen bis bis Meldung der Maßnahmen kreisangehöriger Kommunen an Landkreis bis Vorlage Maßnahmeplan Bund / Sachsen im SMUL durch Landkreise und Kreisfreie Städte Maßnahmeplanverfahren bis Maßnahmeplankonferenz und Bestätigung durch SK Beantragung der Einzelmaßnahmen Bund bis Sachsen bis Aufbereitung der Antragsunterlagen durch Antragsteller bei vollständigen Unterlagen Bewilligung innerhalb von 6 Wochen durch SAB Förderverfahren Sachsen Abschluss aller Einzelmaßnahmen bis März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
16 Wirkung des Maßnahmeplanes Bestätigte Maßnahmen können bei der SAB beantragt werden Beginn des zuwendungsrechtlichen Verfahren Entfallen nach der Bestätigung der Maßnahmepläne Maßnahmen, müssen Nachmeldungen erfolgen (Ziffer D 11 VwV Investkraft) Austausch von Maßnahmen bedarf einer nachvollziehbaren Begründung Stellt sich heraus, dass eine Maßnahme nicht zuwendungsfähig ist, wird die Maßnahme aus dem Maßnahmeplan herausgenommen (z. B. keine GWS) 16 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
17 Maßnahmeplanverfahren Ausschließlich elektronisches Melde- und Bearbeitungsverfahren Webbasierte Datenbank Zugangsdaten werden durch SMUL schriftlich mitgeteilt 17 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
18 Aktuelle Verfahrenshinweise, Rechtsgrundlagen usw.: Unterpunkt VwV Investkraft 18 März 2016 Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
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