ETA-Leitlinie für vorgefertigte Treppenbausätze verabschiedet. K. Laternser * 1 Einleitung
|
|
- David Bach
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ETA-Leitlinie für vorgefertigte Treppenbausätze verabschiedet K. Laternser * 1 Einleitung Die ETAG 008 "Leitlinie für die europäische technische Zulassung für vorgefertigte Treppenbausätze" wurde durch das Exekutivkomitee der EOTA am 18. Mai 2000 verabschiedet und nach positiver Stellungnahme des ständigen Ausschusses für Bauwesen am 18./19. Dezember 2001, mit Schreiben der Europäischen Kommission vom 16. Januar 2002 angenommen und den Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung empfohlen. Das endgültige Mandat für die Erarbeitung einer Leitlinie für die europäische technische Zulassung für vorgefertigte Treppenbausätze wurde der EOTA am 30. September 1998 von der Europäischen Kommission erteilt. Mit diesem Schreiben der Europäischen Kommission wurde auch die Koexistenzperiode für diese Bauprodukte festgelegt, die am 16. Oktober 2004 endet. Nach der Rechtsauffassung der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sowie anderer Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) endet mit Ablauf der Koexistenzperiode die Möglichkeit, das Bauprodukt im EWG ohne eine CE-Kennzeichnung, die in diesem Fall auf der nachgewiesenen Konformität mit einer europäischen technischen Zulassung beruht, in Verkehr zu bringen. Die deutsche Fassung der Leitlinie wird nach Abstimmung der deutschen Sprachfassung mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) voraussichtlich in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. 2 Allgemeines Die Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 05.06/03 - Vorgefertigte Treppenbausätze - erstellt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus aktiven Mitgliedern aus Finnland (Vorsitz und Sekretariat), Deutschland, Frankreich, Norwegen, Portugal und Vereinigtes Königreich sowie korrespondierenden Mitgliedern aus den Niederlanden, Polen, Schweden und der Tschechischen Republik zusammen. Die Leitlinie ist die Grundlage für die Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (ETAs) für vorgefertigte Treppenbausätze, die in industrieller Serienfertigung oder zumindest ähnlich einer serienmäßigen Herstellung produziert werden. Traditionell hergestellte vorgefertigte Treppen aus massivem Holz sowie monolithische Betontreppen (werden von CEN/TC 229 durch Norm geregelt) sind vom Geltungsbereich der ETAG 008 ausgeschlossen. Künftig sind auch Treppen durch ETA zu regeln, die bisher keiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedurften; z.b. Treppen, deren Standsicherheit allein durch eine statische Berechnung nach Technischen Baubestimmungen nachgewiesen werden kann, da in der ETA neben der Standsicherheit auch Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz sowie Nutzungssicherheit geregelt werden können. Für Treppen unter erheblichen klimatischen Beanspruchungen (z.b. Außentreppen) liegt ein Leitlinienentwurf Teil 2 vor, der als Basis für Zulassungsverfahren ohne Leitlinie nach Artikel 9(2) der Bauproduktenrichtlinie (sog. CUAP-Verfahren) dienen kann. Sofern sich herausstellt, dass auch für diese Treppen eine größere Anzahl von ETA-Anträgen gestellt werden, kann der Leitlinienentwurf Teil 2 "Vorgefertigte Treppenbausätze zur Verwendung unter erheblichen klimatischen
2 - 2 - Beanspruchungen" nach abschließender Beratung in den zuständigen Gremien verabschiedet und veröffentlicht werden. 3 Inhalt der Leitlinie 3.1 Allgemeines ETAG 008 besteht - wie alle ETA-Leitlinien - aus den vier Abschnitten "Einleitung", "Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit", "Konformitätsbescheinigung" und "Inhalt der ETA". Hinzu kommen sechs Anhänge "Allgemeine Begriffe (Anhang A), "Fachspezifische Begriffe und Abkürzungen für diese ETAG" (Anhang B), "Allgemeine Prüfgrundsätze für Treppenbausätze und ihre Bestandteile und Materialien" (Anhang C), "Prüfverfahren zur Prüfung der Stoßfestigkeit" (Anhang D), "Besondere Vorschriften für Tragbolzentreppen" (Anhang E) und "Bezugsdokumente" (Anhang F). 3.2 Geltungsbereich Die ETAG gilt Material unabhängig für komplette vorgefertigte Treppenbausätze. Ein Treppenbausatz besteht zum Beispiel aus Trittstufen, Treppenpodesten, Wangen, Handläufen, Umwehrungen, Befestigungselementen und Abdeckungen (Belägen). Einzelne Bestandteile (z.b. einzelne Trittstufen, Umwehrung) sind nicht von der ETAG abgedeckt, wenn sie nicht Bestandteile eines Treppenbausatzes sind. Der Mindestumfang eines Treppenbausatzes umfasst Trittstufen und Befestigungen. Ausgeschlossen vom Geltungsbereich sind: Traditionell hergestellte vorgefertigte Treppen aus Massivholz, bei denen es sich um Treppen handelt, die im Einzelfall auf individuelle Bestellung hergestellt werden Dachbodenleitern vorgefertigte monolithische Betontreppen Treppenbausätze, die zur Gesamt-Standsicherheit von Bauwerken oder zur Festigkeit des Tragwerkes beitragen, einschließlich der Reaktion des Gebäudes unter der Einwirkung von Erdbeben Außentreppen, die nicht mit dem Gebäude verbunden sind, z.b. Treppen auf Spielplätzen oder in Gärten Hilfstreppen, die für Zwecke verwendet werden, bei denen die Behörden keinerlei Anforderungen im Sinne der wesentlichen Anforderungen stellen Treppen für besondere technische Zwecke in Arbeitsbereichen oder in industriellen Produktionsbereichen (z.b. Servicestationen, Silos). Die Treppen sind im allgemeinen Temperaturen zwischen +5 C und +30 C und einer relativen Feuchtigkeit zwischen 30 % und 70 % ausgesetzt. Für Treppenbausätze nach dem Leitlinienentwurf Teil 2 können zusätzliche Klimabeanspruchungen durch Schnee, Frost, erhöhte Feuchtigkeit, hohe Temperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung auftreten.
3 Nutzungsdauer Die in der Leitlinie genannten Versuche und Beurteilungsverfahren basieren auf der Grundlage einer angenommenen Nutzungsdauer des Treppenbausatzes für den vorgesehenen Verwendungszweck von 50 Jahren. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Treppenbausatz einer angemessenen Nutzung und Instandhaltung unterliegt. Eine "angenommene Nutzungsdauer" bedeutet, dass die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Nutzungsbedingungen wesentlich länger sein kann, ohne dass größere Mängel auftreten, die die wesentlichen Anforderungen nachteilig beeinflussen. Die Angaben über die Nutzungsdauer eines Treppenbausatzes können nicht als Herstellergarantie oder als Garantie der Zulassungsstelle ausgelegt werden. Bei Treppenbausätzen oder Bestandteilen mit kürzerer voraussichtlicher Nutzungsdauer muss der vorgesehene Verwendungszweck auf bestimmte Anwendungen begrenzt werden, bei denen die kürzere Dauerhaftigkeit eindeutig angegeben ist. 3.4 Produktmerkmale Die Verknüpfung der wesentlichen Anforderungen an Bauwerke (ERs) nach der Bauproduktenrichtlinie mit den Produktmerkmalen des Treppenbausatzes ist in Tabelle 1 zusammengefasst. Hierbei wird auf die betreffenden Abschnitte der ETAG sowie die Klasse, die Nutzungskategorie bzw. den Zahlenwert für die betreffenden Produktmerkmale hingewiesen. Die Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung beziehen sich auf alle wesentlichen Anforderungen. Zu den Anforderungen gehören: Widerstand gegen Beschädigung durch physikalische Einflussfaktoren (z.b. Schwankungen der Umgebungstemperaturen oder der relativen Feuchtigkeit) Widerstand gegen Beschädigung durch chemische Einflussfaktoren (z.b. Reinigungsmittel, Wasser oder andere korrosive Stoffe) Widerstand gegen Beschädigung durch biologische Einflussfaktoren (z.b. Pilze, Bakterien, Algen, Insekten) Oberflächenbehandlung und Oberflächenbeläge. 3.5 Nachweisverfahren Kapitel 5 der ETAG behandelt die Nachweisverfahren für die Produktmerkmale. Die Tragfähigkeit und das Lastverschiebungsverhalten sowie das Schwingungsverhalten der Treppe als Ganzes oder in ihren Teilen können entsprechend den Eurocodes oder - wenn nicht möglich (z.b. bei nicht in den Eurocodes geregelten Materialien) - durch Versuche ermittelt werden. Für Tragbolzentreppen sind besondere Rechenverfahren im Anhang E angegeben. Für die verschiedenen Materialien der Treppe werden Sicherheitsbeiwerte angegeben, die angewendet werden sollen, sofern keine nationalen Vorschriften dem entgegenstehen. Das Brandverhalten und der Feuerwiderstand der Treppe sind nach pren Teil 1 bzw. Teil 2 zu beurteilen. Der Antragsteller muss schriftlich erklären, ob der Bausatz oder seine Teile Schadstoffe enthalten, die auf europäischer oder nationaler Ebene geregelt sind. Hierzu können bei Treppen insbesondere gehören: Freisetzung von Formaldehyd, Asbestgehalt, Freisetzung von Pentachlorophenol, radioaktive Emission. Die Nutzungssicherheit der Treppe wird wesentlich von den - zum Beispiel in den Bauordnungen der Länder - festgelegten Maßen der Treppe bestimmt. Hinzu kommen Rutschsicherheit, Tastfähigkeit und Sichtbarkeit sowie sichere Bruch- und Stoßfestigkeit der Materialien.
4 Beurteilung der Brauchbarkeit Die durch statische Berechnung oder durch Versuche ermittelte charakteristische Tragfähigkeit der Treppenteile ist anzugeben, z.b. gleichmäßig verteilte Last auf Trittstufen und Podesten sowie Einzellast an ungünstigster Stelle Holmlast als Einzel- und Linienlast Lastverformungsverhalten der Treppe, Durchbiegung der Treppe an ungünstigster Stelle unter Gebrauchslast Eigenfrequenz unter Eigenlast und einer Einzellast von 1 kn an ungünstigster Stelle charakteristische Werte der Tragfähigkeit der Befestigungen. Der Feuerwiderstand und das Brandverhalten der Treppe sind nach europäischen Normen zu klassifizieren (R 20 bis R 120, Euroklassen A bis F).Wie bei anderen Produktmerkmalen ist auch hier die Option NPD (No Performance Determined - keine Leistung festgestellt) möglich. Unter Nutzungssicherheit sind alle Maße und Toleranzen der Treppe anzugeben. Die Rutschgefahr kann entsprechend den Verfahren für Fußböden bestimmt werden. Der sichere Bruch der Materialien zum Beispiel Füllelemente der Umwehrung, kann auf der Grundlage von pren beurteilt werden. In Anhang D sind Verfahren zur Prüfung der Stoßfestigkeit von Umwehrungen und Trittstufen angegeben. 3.7 Konformitätsbescheinigung Das System der im Mandat der Europäischen Kommission festgelegten Konformitätsbescheinigung ist für alle Treppenbausätze - mit Ausnahme des Brandverhaltens - einheitlich System 2+. Hinsichtlich Brandverhalten wird für die Euroklassen A, B oder C unterschieden: Eigenschaften können sich während des Herstellprozesses verändern: System 1 Eigenschaften verändern sich während des Herstellprozesses voraussichtlich nicht: System 3. Für Treppenbausätze mit Euroklassen A (ohne Prüfung), D, E und F gilt System 4. 4 Tragbolzentreppen Im Anhang E der ETAG 008 sind die Nachweisverfahren für die Standsicherheit von Tragbolzentreppen zusammengefasst. Vom DIBt wurden die für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Tragbolzentreppen erforderlichen Berechnungen und Versuche eingebracht, so dass für die Antragsteller hier keine Änderungen zu erwarten sind. Der Anhang E gilt für: wandeingebundene Einbolzentreppen (siehe Bild 1) wandfreie Zweibolzentreppen (siehe Bild 2) Drei- oder Vierbolzentreppen Treppen mit biegesteifen Tragbolzen Spindeltreppen mit Tragbolzen Treppen mit mittragenden Umwehrungen (siehe Bild 3). Für diese Treppensysteme sind die Grundlagen der Berechnungsverfahren angegeben und für die Trittstufen der Tragbolzentreppen sind die Torsions-, Biege- und Fallversuche detailliert festgelegt.
5 - 5-5 Zusammenfassung Durch die Verabschiedung der ETAG 008 können jetzt europäische technische Zulassungen für vorgefertigte Treppenbausätze erteilt werden. Künftig sind auch Treppen durch europäische technische Zulassung zu regeln, die in Deutschland keiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, sondern deren Standsicherheit durch eine statische Berechnung nachgewiesen werden kann. Handwerkliche Holztreppen, die gemäß den Anforderungen des Regelwerks Holztreppenbau hergestellt und montiert werden, bedürfen keines weiteren Nachweises der Standsicherheit und auch keiner ETA. Durch die Mitarbeit des DIBt konnten die bisher für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen festgelegten Grundsätze für Tragbolzentreppen in der Leitlinie berücksichtigt werden. * Verfasser: Dipl.-Ing. K. Laternser, DIBt
6 - 6 - Tabelle 1: Verknüpfung der wesentlichen Anforderungen (ERs) mit den Produktmerkmalen ER Anforderungen nach ETAG Abschnitt der ETAG Produktmerkmale Klasse, Nutzungskategorie, Zahlenwert 1,4 Mechanische Festigkeit / Standsicherheit Nutzungssicherheit 2 Brandschutz 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4 Nutzungssicherheit Mechanische Festigkeit / Tragfähigkeit und Standsicherheit Widerstand der Befestigungen Last / Verschiebungsverhalten und Schwingungen Widerstand gegen Versagen durch vertikale und horizontale Lasten Steifigkeit Feuerwiderstand Tragfähigkeit R R20 - R120 Tragfähigkeit bei ständigen und veränderliche Einwirkungen Brandverhalten Euroklassen Euroklassen A - F Freisetzung von Formaldehyd Freisetzung von Asbest bzw. Gehalt an Asbest Freisetzung von Pentachlorophenol anderen Schadstoffen Freisetzung von radioaktiver Strahlung Gefährliche Substanzen (Menge der Schadstoffe, Geschwindigkeit der Freisetzung) Menge anderer Schadstoffe Menge und Aktivität des strahlenden Material Begrenzung der Durchbiegung und der Eigenfrequenz bei Schwingungen Formaldehydklasse (Platten auf Holzbasis) Angabe des Asbestgehalts Angabe des Gehalts an Pentachlorophenol Angabe des Gehalts an weiteren Schadstoffen Angabe des Gehalts an radioaktiven Materialien Maße der Treppe Definition der Maße Auftritt Mindestauftritt bei gewendelten Treppen Maximaler Auftritt bei gewendelten Treppen Steigung Neigungswinkel Lage der Lauflinie Unterschneidung Anzahl der Steigungen zwischen Podesten Maximale Öffnungen - zwischen Stufen bzw. Stufe und Podest - zwischen Umwehrung und anderen Teilen der Treppe - zwischen Treppe und relevanten Teilen des Bauwerks Minimale lichte Breite der Treppe Mindesttreppendurchgangshöhe Abmessung des Treppenpodests
7 - 7 - ER Anforderungen nach ETAG Abschnitt der ETAG Produktmerkmale Klasse, Nutzungskategorie, Zahlenwert 5 Schallschutz Sicherheitsvorkehrungen 4 Nutzungssicherheit 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz 4 Nutzungssicherheit sicherer Bruch Stoßfestigkeit Rutschgefahr Vorkehrungen gegen Sturz auf und von der Treppe Brucheigenschaften von Glas und anderen Materialien Widerstand gegen Versagen aufgrund der Einwirkung von Stoßlasten mit weichem Körper, hartem Körper sowie schrägen Stoßlasten Rutschfestigkeit der Oberflächenmaterialien von Trittstufen und Podesten nicht relevant nicht relevant Höhe des Handlaufs Maße des Handlaufs Höhe des Geländers Minimale und maximale Höhe des Geländerteils ohne Öffnungen Öffnungen im Geländer Klettermöglichkeit für Kinder Tastbarkeit und Sichtbarkeit Stoßklassen, pren Stoßklassen, Annex D quantitative oder qualitative Beurteilung
8 - 8 - Bild 1: wandeingebundene Einbolzentreppe Bild 2: wandfreie Zweibolzentreppe Bild 3: Treppe mit mittragender Umwehrung
ETA-Leitlinie Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen verabschiedet
ETA-Leitlinie Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen verabschiedet K. Laternser 1 Einleitung ETAG 001 Teil 6, "Leitlinie für die europäische technische Zulassung
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-10/0158 vom 14. Dezember Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-10/0158 vom 14. Dezember 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0367 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0367 vom 20. Oktober 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrApolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETAG Nr Leitlinie für die europäische technische Zulassung für "Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen"
ETAG Nr. 005 - Leitlinie für die europäische technische Zulassung für "Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen" Dipl.-Ing. C. Herold, Dr.-Ing. A. Mehring, DIBt 1 Erläuterungen Die vorliegende europäische
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0415 vom 13. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETA-Leitlinie für WDVS-Dübel verabschiedet
ETA-Leitlinie für WDVS-Dübel verabschiedet K. Laternser 1 Einleitung Die ETAG 014, "Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrBauphysikalische Anforderungen an Tore
Bauphysikalische Anforderungen an Tore Wärmeschutz Inhalt Einführung Anforderungen an den Wärmeschutz Nachweis des Wärmeschutzes Nachweisverfahren nach EN 13241-1 Bemessungswert Nennwert Berechnungsverfahren
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-12/0183
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften d er Mitg liedstaa ten über Bauprodukte (89/106/EWG)
MehrWas ist die Leistung? EN im Stahlbau
Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-98/0001 vom 6. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-98/0001 vom 6. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrSELBSTTRAGENDE LICHTDURCHLÄSSIGE DACHBAUSYSTEME
Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) SELBSTTRAGENDE LICHTDURCHLÄSSIGE DACHBAUSYSTEME Ausgabe 2002 OIB-467-035/03 Mitglied INSTITU der EOTA ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-03/0032 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrZeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!
GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger
MehrHerzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?
Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDipl.-Ing. Herbert Horn - Dipl.-Ing. Alois Haider Dipl.-Ing. Paul Jobst Lastannahmen nach Eurocode 1
Übersicht Eurocodes Grundlagen der Tragwerksplanung ÖN Nutzlasten & Eigengewichte ÖN EN/B 1991-1-1 Brandeinwirkungen ÖN EN/B 1991-1-2 Schneelasten ÖN EN/B 1991-1-3 Windlasten ÖN EN/B 1991-1-4 Temperatureinwirkungen
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-11/0374
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrDaher richtet sich dieser Beitrag nicht nur an die Fassaden-Fachverleger, sondern insbesondere
Praxisseminar Fassadenbau: Photovoltaik als integraler Bestandteil vorgehängter hinterlüfteter Fassaden: Hinweise zur Planung, Ausschreibung und Ausführung Vorbemerkung Photovoltaik als integraler Bestandteil
MehrTechnischer Bericht 041 / 2006
Technischer Bericht 041 / 2006 Datum: 08.08.2006 Autor: Dr. Peter Langer Fachbereich: Anwendungsforschung DIN 1055-100 Einwirkungen auf Tragwerke Teil 100: Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept
MehrDie Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom
Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des
MehrÖNORM EN Glas im Bauwesen Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
ÖNORM EN 12337-2 Ausgabe: 2004-12-01 Normengruppe B Ident (IDT) mit EN 12337-2:2004 ICS 81.040.20 Glas im Bauwesen Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm Glass
MehrTechnische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
39 Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen dauerhaft beständig gegen die zu berücksichtigenden Einflüsse sein. Die freien Kanten von Verglasungseinheiten sind ausreichend vor Beschädigungen zu
MehrDas Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN keine einfache Verbindung!
Fachtagung Neues aus Europas Normenwelt München, 17. März 2012 Das Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN 1090 - keine einfache Verbindung! Karsten Zimmer Bundesverband Metall, Ruhrallee 12, 45138
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai 2012 - MinBl. 2012, S. 310 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
MehrHilfs- und Zusatzprofile aus Metall zur Verwendung mit Gipsplatten Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
ÖNORM EN 14353 Ausgabe: 2010-03-01 Hilfs- und Zusatzprofile aus Metall zur Verwendung mit Gipsplatten Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren Metal beads and feature profiles for use with gypsum plasterboards
MehrLeitpapier L. Anwendung der Eurocodes. Schriften des Deutschen Instituts für Bautechnik Reihe LP Heft L
Schriften des Deutschen Instituts für Bautechnik Reihe LP Heft L Leitpapier L Anwendung der Eurocodes Deutsches Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30 L, 10829 Berlin, DEUTSCHLAND 17465.02-2 - - 2 -
MehrLEICHTE HOLZBAUTRÄGER UND -STÜTZEN
Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) LEICHTE HOLZBAUTRÄGER UND -STÜTZEN Ausgabe 2002 OIB-467-034/03 Mitglied INSTITU der EOTA ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK (OIB) SCHENKENSTRASSE
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrBefestigungen und Verankerungen Bemessung nach neuer Norm EN 1992-4. 2. Jahrestagung des DAfStb
Befestigungen und Verankerungen Bemessung nach neuer Norm EN 1992-4 Dr.-Ing. Thomas M. Sippel European Engineered Construction Systems Association e.v., Düsseldorf 2. Jahrestagung des DAfStb Praxis Forschung
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-13/0149
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrDas bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils
Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils Marc Nierhaus 27.10.2015 1 von 17 Inhalt 1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Hinterlüftete Vertikalverglasung aus Einscheiben-Sicherheitsglas
1 Konstruieren mit Glas 15 1.1 Glas als Baustoff 15 1.1.1 Definition von Glas 15 1.1.2 Allgemeine Eigenschaften von Glas 16 1.1.3 Chemische Zusammensetzung 17 1.1.4 Transparenz 21 1.1.5 Sprödigkeit 21
MehrBFT Cognos Jahresfachtagung 2013
BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrOIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten
OIB-Richtlinien 2015 16. Internationales Hüttenfachsymposium Benediktbeuern OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2016-02-26 OIB-Richtlinien 2015 Grundlagen
MehrSchutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination
ÖNORM EN 421 Ausgabe: 2010-07-01 Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination Protective gloves against ionizing radiation and radioactive contamination Gants de protection
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrKUNSTSTOFFDÜBEL ZUR BEFESTIGUNG VON AUSSENSEITIGEN WÄRMEDÄMMVERBUND SYSTEMEN MIT PUTZSCHICHT
Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) ETAG 014 KUNSTSTOFFDÜBEL ZUR BEFESTIGUNG VON AUSSENSEITIGEN WÄRMEDÄMMVERBUND SYSTEMEN MIT PUTZSCHICHT Ausgabe 2002 Änderungen Dezember 2008 und
MehrRollsportgeräte Inline-Skates Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
ÖNORM EN 13843 Ausgabe: 2009-08-01 Rollsportgeräte Inline-Skates Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Roller sports equipment Inline-skates Safety requirements and test methods Equipement
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrHOLZTREPPEN Die neue DIN EN 16481, Holztreppen - Bauplanung - Berechnungsmethoden
TSD-FACHARTIKEL 01.09.2015 HOLZTREPPEN Die neue DIN EN 16481, Holztreppen - Bauplanung - Berechnungsmethoden Rechnen sollt Ihr und nicht dösen, wollt Ihr eine Gleichung lösen.... Der eine oder andere mag
MehrNeue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren
Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren 1 Inhalt 1.Warum neue SIA Normen? 2.Gesetzliche Grundlagen 3.Produktnormen 4.Neue SIA 329 und 331 2 1. Warum neue SIA Normen? 3 CEN Normenexplosion
MehrEUROCODES eine Übersicht
EUROCODES eine Übersicht Dr.-Ing. Matthias Witte Gruppenleiter Technische Gruppe 2.1 im DIN e. V. Geschäftsführer Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN e. V. 1 Inhaltsverzeichnis Was sind die Eurocodes?
MehrÖNORM EN Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch Granuliertes aktiviertes Aluminiumoxid
ÖNORM EN 13753 Ausgabe: 2003-04-01 Normengruppen C, M und U2 Ident (IDT) mit EN 13753:2002 ICS 71.100.80 Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch Granuliertes aktiviertes Aluminiumoxid
MehrBauprodukte / Bausysteme. Ing. Mag.(FH) Günter Jechlinger
Bauprodukte / Bausysteme Ing. Mag.(FH) Günter Jechlinger 1 Bauproduktenrichtlinie und CE Kennzeichnung Bauprodukte und die OIB-Richtlinien (Bauordnungen) PAUSE Bauproduktenverordnung (ab Juli 2013) Marktüberwachung
MehrBrettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm
Studiengemeinschaft Holzleimbau e.v. Heinz-Fangman-Str. 2 42287 Wuppertal Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm Dr.-Ing. Tobias Wiegand, GF Studiengemeinschaft Holzleimbau
Mehr56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
5324 56. (61.) Jahrgang Hannover, den 28. 4. 2006 Nummer 16 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport C. Finanzministerium D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrMETALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON
Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) ETAG 001 METALLDÜBEL ZUR VERANKERUNG IM BETON TEIL 6: DÜBEL FÜR DIE VERWENDUNG ALS MEHRFACHBEFESTIGUNG VON NICHT TRAGENDEN SYSTEMEN Ausgabe 2003
MehrDie CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung
Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Bauproduktenverordnung? Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Wolfgang Höhnl 24. Mai 2015
MehrKunststoffe Thermoplastische Stretchfolien zum Umwickeln von Ballen Anforderungen und Prüfverfahren
ÖNORM EN 14932 Ausgabe: 2007-02-01 Kunststoffe Thermoplastische Stretchfolien zum Umwickeln von Ballen Anforderungen und Prüfverfahren Plastics Stretch thermoplastic films for wrapping bales Requirements
MehrSymbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten
ÖNORM EN 15986 Ausgabe: 2011-04-15 Symbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten Symbol for use in the labelling of medical devices
MehrILNAS-EN 12481: /2000
12/2000 Nationales Vorwort Diese Europäische Norm EN 12481:2000 wurde im Dezember 2000 als luxemburgische Norm übernommen. Alle interessierten Personen, welche Mitglied einer luxemburgischen Organisation
Mehrtechnische Spezifikationen
Notifizierung und technische Spezifikationen Was ändert sich? Gerhard Breitschaft Notifizierung und technische Spezifikationen 21.03.2012 1 Veröffentlichung der Bauproduktenverordnung im Vergleich mit
MehrStellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125
Stellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 Dipl.-Ing. Stephan Schmidt, Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.v. Velbert Stand: 20. Mai 2004 (anhand versch.
MehrGemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) Nr. Z-LI
Leistungserklärung Gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) Nr. Z-LI-2013-11 1. Eindeutige Beschreibung des Produkttyps: Spiegel für den Innenbereich, teilweise mit Beleuchtung
MehrSCHLUSS-ENTWURF FprEN 14692
EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE SCHLUSS-ENTWURF FprEN 14692 Oktober 2016 ICS 91.100.50 Vorgesehen als Ersatz für EN 14692:2005 Deutsche Fassung AAbdichtungsbahnen - Abdichtung von Betonbrücken
MehrZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU
Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2
MehrILNAS-EN :2004
Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte - Teil 4: Prüfverfahren zur Bestimmung der Messgenauigkeit von automatischen nichtinvasiven Blutdruckmessgeräten Tensiomètres non invasifs - Partie 4 : Procédures pour
MehrTI 015. Technische Information Verbundsicherheitsglas SIGLAPLUS SIGLAPLUS S
TI 015 Technische Information Verbundsicherheitsglas S Verfasser: Susanne Reichert Stand: 08/2014 Allgemein und S sind Verbundsicherheitsgläser, deren Ionoplast- Zwischenlage aus dem Haus DuPont den erhöhten
MehrONR CEN/TS Feste Sekundärbrennstoffe Bestimmung der Dichte von Pellets und Briketts ICS
ICS 75.160.10 ONR CEN/TS 15405 Feste Sekundärbrennstoffe Bestimmung der Dichte von Pellets und Briketts Solid recovered fuels Determination of density of pellets and briquettes Combustibles solides de
MehrNichtaktive chirurgische Implantate Besondere Anforderungen an Herz- und Gefäßimplantate
ÖNORM EN 12006-2 Ausgabe: 2009-09-15 Nichtaktive chirurgische Implantate Besondere Anforderungen an Herz- und Gefäßimplantate Teil 2: Gefäßprothesen, einschließlich Herzklappen- Gefäßstutzen Non active
MehrEuropäische technische Zulassung
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
MehrKurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung
Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung
MehrILNAS-EN 13899: /2003
02/2003 Nationales Vorwort Diese Europäische Norm EN 13899:2003 wurde im Februar 2003 als luxemburgische Norm übernommen. Alle interessierten Personen, welche Mitglied einer luxemburgischen Organisation
MehrDIN Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk TÜV SÜD Industrie Service GmbH Treppen, Geländer, Brüstungen
Treppen, Geländer Brüstungen Konkrete Lösungen DIN 18065 Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH 19.04.2016 Treppen, Geländer, Brüstungen Folie 1 Thema
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
MehrInhalt 1 Einführung 2 Wirkung der Kräfte 3 Bestimmung von Schwerpunkten
Inhalt (Abschnitte, die mit * gekennzeichnet sind, enthalten Übungsaufgaben) 1 Einführung... 1 1.1 Begriffe und Aufgaben der Statik... 2 1.1.1 Allgemeine Begriffe 1.1.2 Begriffe für Einwirkungen... 4 1.1.3
MehrDEUTSCHE NORM März Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für Instandhaltungsanweisungen Deutsche Fassung EN 13015:2001 EN 13015
DEUTSCHE NORM März 2002 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für Instandhaltungsanweisungen Deutsche Fassung EN 13015:2001 EN 13015 ICS 91.140.90 Maintenance for lifts and escalators Rules
MehrDeutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen
Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln 2013. Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Bauproduktenverordnung (BauPVO) und harmonisierte europäische Produktnormen (hen) Brandschutztechnisches
MehrSandwichelemente Verwendung nach Ablauf der Koexistenzperiode
Sandwichelemente Verwendung nach Ablauf der Koexistenzperiode II 1 Stand: April 2011 Rückblick Seit 1975 erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für
MehrENTWURF ÖNORM EN 13613
ENTWURF ÖNORM EN 13613 Ausgabe: 2007-10-01 Rollsportgeräte Skateboards Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Roller sports equipment Skateboards Safety requirements and test methods Medieninhaber
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-11/0208
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-06/0108
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrILNAS-EN 15140:2006. Public passenger transport - Basic requirements and recommendations for systems that measure delivered service quality
Öffentlicher Personennahverkehr - Grundlegende Anforderungen und Empfehlungen für Systeme zur Messung der erbrachten Dienstleistungsqualität Public passenger transport - Basic requirements and recommendations
MehrF300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrRICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIEN. Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIEN Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke OIB-330-015/15 MÄRZ 2015 Zitierte Normen und sonstige technische
MehrICS 61.060 Ersatz für CEN ISO/TR 16178:2010. Deutsche Fassung
TECHNISCHER BERICHT TECHNICAL REPORT RAPPORT TECHNIQUE CEN ISO/TR 16178 September 2012 ICS 61.060 Ersatz für CEN ISO/TR 16178:2010 Deutsche Fassung Schuhe - Möglicherweise in Schuhen und Schuhbestandteilen
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrKombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer
Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG Tamara Bauer Inhalt Definitionen Richtlinien Kombinationsprodukte 2 Fallbeispiele: Medizinprodukt/Arzneimittel Medizinprodukt/Arzneimittel
MehrLeistungserklärung für das Bauprodukt StoPox 590 EP
1 / 5 Leistungserklärung für das Bauprodukt StoPox 590 EP Kenncode des Produkttyps PROD0192 StoPox 590 EP Verwendungszweck EN 1504-2: Oberflächenschutzprodukt Beschichtung Schutz gegen das Eindringen von
MehrONR CR Klassifizierung von Spielzeug Leitlinien (CR 14379:2002) ICS Classifications of toys Guidelines (CR 14379:2002)
ICS 97.200.50 ONR CR 14379 Klassifizierung von Spielzeug Leitlinien Classifications of toys Guidelines Classification des jouets Lignes directrices Ausgabedatum: 2011-11-15 ONR CR 14379:2011 Nationales
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG
MehrVerwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung
12. Sanitärtechnisches Symposium 2011 FH Münster Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung Unterlage zum Vortrag am 18. Februar 2011 Karl-Heinz Störrlein, LGA Materialprüfungsamt
MehrEinbruchhemmende Verglasungen
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2163 Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2163 : 2016-03 (02) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735
MehrLeistungserklärung Nr gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R
Leistungserklärung Nr. 0025-02 gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: thermotec BEPS-WD 100R 2. Typen-, Chargen-
MehrGlasbau-Praxis. Konstruktion und Bemessung. ~uwerk
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weller Dipl.-Ing. Felix Nicklisch Dipl.-Ing. Sebastian Thieme Dipl.-Ing. Thorsten Weimar Glasbau-Praxis Konstruktion und Bemessung Vertikal- und Überkopfverglasungen Absturzsichernde
MehrDie Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens
Vollversammlung für das Eichwesen 21. November 2007, Braunschweig Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
MehrKupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten für Arbeitsgerüste und Traggerüste. Teil 2: Spezialkupplungen Anforderungen und Prüfverfahren
ÖNORM EN 74-2 Ausgabe: 2009-01-01 Kupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten für Arbeitsgerüste und Traggerüste Teil 2: Spezialkupplungen Anforderungen und Prüfverfahren Couplers, spigot pins and baseplates
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
Mehr