20 Löhne und Gehälter. Tatsächliche Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten. Tariflöhne, Tarifgehälter und tarifliche Wochenarbeitszeiten.

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1 Servicerufnummer, Tel.: / , gruppe-vd@destatis.de Kennzahlen im Zeitvergleich Kennzahlen nach Ländern Methodische Erläuterungen Tatsächliche Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten 20.1 Ost-West-Verdienstabstand 1999 bis Index der durchschnittlichen bezahlten Wochenstunden und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 1969 bis Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe Durchschnittliche Bruttostundenverdienste und Arbeitsstunden der männlichen landwirtschaftlichen Arbeitskräfte 2002 und Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der Angestellten im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe 1967 bis Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe 2003 nach Wirtschaftszweigen Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen im Handwerk 2002 und 2003 nach Gewerbezweigen Tariflöhne, Tarifgehälter und tarifliche Wochenarbeitszeiten 20.9 Index der tariflichen Wochenarbeitszeiten und der Tariflöhne der Arbeiter und Arbeiterinnen in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften 2001 bis Index der tariflichen Wochenarbeitszeiten und der Tarifgehälter der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften 2001 bis Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft 2002 und Monatliche Dienstbezüge der Bundesbeamten/-beamtinnen ab Monatsvergütungen der Angestellten des Bundes und der Länder ab Arbeitskosten Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und ausgewählten Dienstleistungsbereichen Fundstellen und weiterführende Informationen Schaubildseite Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2004

2 Kennzahlen im Zeitvergleich Gegenstand der Nachweisung 1 ) Einheit Seite Produzierendes Gewerbe 2 ) Bezahlte Wochenstunden der Arbeiter/Arbeiterinnen D Stunden. 38,0 38,1 38,0 37,9 37,9 595 Männer D Stunden. 38,1 38,1 38,2 38,0 38,0 595 Frauen D Stunden. 37,1 37,2 37,3 37,2 37,3 595 Bruttostundenverdienste der Arbeiter/Arbeiterinnen D. 12,97 13,60 14,23 14,56 14, Männer D. 13,40 14,04 14,73 15,05 15, Frauen D. 10,14 10,71 11,13 11,37 11, Bruttomonatsverdienste der Arbeiter/Arbeiterinnen D Männer D Frauen D Produzierendes Gewerbe; Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern; Kredit- und Versicherungsgewerbe 2 ) Bruttomonatsverdienste der Angestellten D Männer D Frauen D ) D = Durchschnitt. 2 ) Daten wurden an den neuen Berichterstatterkreis (Oktober 2001) angepasst. Kennzahlen 2003 nach Ländern Land Produzierendes Gewerbe; Handel; Instandhaltung und Produzierendes Gewerbe Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern; Kredit- und Versicherungsgewerbe Bruttostundenverdienste der Arbeiter/-innen Bruttomonatsverdienste der Arbeiter/-innen Bruttomonatsverdienste der Angestellten insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen Deutschland ,93 15,43 11, Baden-Württemberg ,03 16,72 12, Bayern ,14 15,68 11, Berlin ,96 15,35 12, Brandenburg ,38 11,65 9, Bremen ,98 17,36 12, Hamburg ,14 17,44 13, Hessen ,49 15,95 12, Mecklenburg-Vorpommern.. 10,94 11,26 8, Niedersachsen ,80 16,20 12, Nordrhein-Westfalen ,38 15,76 11, Rheinland-Pfalz ,38 15,79 11, Saarland ,01 16,41 12, Sachsen ,68 11,15 8, Sachsen-Anhalt ,10 11,39 9, Schleswig-Holstein ,79 15,31 11, Thüringen ,47 10,96 8, Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

3 20.0 Methodische Erläuterungen Die amtliche Statistik über Löhne und Gehälter umfasst im Wesentlichen laufend geführte Statistiken über Verdienste und Arbeitszeiten, Tariflöhne und -gehälter sowie Dienstbezüge, in mehrjährlichen Abständen erstellte Statistiken über die Gehalts- und Lohnstruktur sowie die Arbeitskosten (Personal- und Personalnebenkosten) und in unregelmäßigen Abständen durchgeführte Sondererhebungen über die betriebliche Altersversorgung (zuletzt für das Jahr 1990). Die letzten verfügbaren Angaben zur Gehalts- und Lohnstrukturerhebung beziehen sich auf das Jahr Arbeitskostenerhebungen werden mit vierjährlicher Periodizität in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt. Die letzten verfügbaren Ergebnisse beziehen sich auf das Jahr Die nächste Erhebung wird 2005 für das Jahr 2004 durchgeführt. Ausführliche methodische Erläuterungen sowie fachlich tiefer gegliederte Ergebnisse finden sich in den Veröffentlichungen der Fachserie 16»Löhne und Gehälter«(siehe hierzu auch»fundstellen und weiterführende Informationen«am Ende dieses Abschnitts). Verdienste und Arbeitszeiten Vierteljährliche Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe Die Verdiensterhebung wird für die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt. Sie liefert vierteljährliche und daraus berechnete jahresdurchschnittliche Angaben über Bruttostunden- und Bruttomonatsverdienste sowie bezahlte Wochenstunden der Arbeiter und Arbeiterinnen sowie Bruttomonatsverdienste der Angestellten in der Gliederung nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen sowie bei Angestellten kaufmännischer oder technischer Tätigkeit. Die Verdiensterhebung wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Im früheren Bundesgebiet werden z.zt. etwa 8 % und in den neuen Ländern und Berlin-Ost 17 % aller Betriebe des Erhebungsbereichs erfasst. Erfassungsbereich: Die Ergebnisse der Arbeiter und Arbeiterinnen beziehen sich auf Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Hoch- und Tiefbau, diejenigen der Angestellten zusätzlich auf den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe. Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), erstreckt sich die Erhebung auf die Abschnitte C bis E sowie die Wirtschaftsgruppe 45.2 bei den Arbeitern und Arbeiterinnen sowie bei den Angestellten zusätzlich auf die Abschnitte G und J. In den Wirtschaftsbereichen Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe sowie Energie- und Wasserversorgung werden Betriebe mit 10 Arbeitnehmern und mehr befragt, in den anderen Erfassungsbereichen Betriebe mit 5 Arbeitnehmern und mehr. Handwerksbetriebe werden ausschließlich im Hoch- und Tiefbau sowie im Handelsbereich erfasst. Betrieb im Sinne der Erhebung ist die örtliche Einheit als Zusammenfassung der räumlich zusammenhängenden Teile eines Unternehmens. Erfasster Personenkreis: In die Verdiensterhebung werden alle Arbeiter/-innen und Angestellten der Stichprobenbetriebe einbezogen mit Ausnahme der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden, mithelfenden Familienangehörigen sowie der Personen, die wegen Krankheit, Einstellung oder Entlassung nicht für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden. Nicht erfasst werden ferner Leitende Angestellte mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Als Arbeiter und Arbeiterinnen gelten Personen, die der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung unterliegen, als Angestellte Personen, die der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung unterliegen oder die von der Versicherungspflicht auf Grund besonderer Vorschriften befreit sind. Leistungsgruppen: Für Zwecke der statistischen Analyse werden Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten nach der Qualifikation darstellen. Meist sind den Leistungsgruppen mehrere Lohn- oder Gehaltsgruppen der in diesem Wirtschaftsbereich angewandten Tarifverträge zuzuordnen. Leistungsgruppe 1: Arbeiter und Arbeiterinnen, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, welche als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind. Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung bei entsprechenden Arbeiten erworben sein. In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hoch qualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und Erfahrung und ähnlich bezeichnet. Leistungsgruppe 2: Arbeiter und Arbeiterinnen, die im Rahmen einer speziellen, meist branchengebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muss. Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten werden meist im Rahmen einer mindestens 3 Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlussprüfung erworben. In den Tarifen werden die hier erwähnten Personen meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet. Leistungsgruppe 3: Arbeiter und Arbeiterinnen, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist. In den Tarifen werden diese Personen meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet. (Leistungsgruppe I: Leitende Angestellte mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis; hier nicht erfasst.) Leistungsgruppe II: Kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbstständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die Angestellte anderer Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen haben. Ferner Angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen. Außerdem Angestellte, die als Obermeister/-innen, Oberrichtmeister/-innen oder Meister/-innen mit hohem beruflichen Können und besonderer Verantwortung großen Werkstätten oder Abteilungen vorstehen. Leistungsgruppe III: Kaufmännische und technische Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbstständig arbeiten, jedoch in der Regel keine Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen. Außerdem Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit, die die fachlichen Erfahrungen eines Meisters bzw. einer Meisterin, Richtmeisters bzw. Richtmeisterin oder Gießereimeisters bzw. einer Gießereimeisterin aufweisen, bei erhöhter Verantwortung größeren Abteilungen vorstehen und denen Aufsichtspersonen und Hilfsmeister/-innen unterstellt sind. Leistungsgruppe IV: Kaufmännische und technische Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder privates Studium erworbene Fachkenntnisse voraussetzt. Außerdem Angestellte, die als Aufsichtspersonen einer kleineren Zahl von überwiegend ungelernten Arbeitern bzw. Arbeiterinnen vorstehen, sowie Hilfsmeister/-innen, Hilfswerkmeister/-innen oder Hilfsrichtmeister/-innen. 588 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2004

4 20.0 Methodische Erläuterungen Leistungsgruppe V: Kaufmännische und technische Angestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert. Arbeitszeit: Als bezahlte Arbeitszeit gelten die im Berichtsmonat bezahlten geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die»hinter der Stechuhr«, d. h. innerhalb der Arbeitsstätten bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen, wie z. B. der Mittagszeit) zuzüglich der bezahlten Ausfallstunden, z. B. bezahlter Krankheitstage, gesetzlicher Feiertage, bezahlten Urlaubs, im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung im Berichtsmonat abgefeierter und bezahlter Stunden, die entweder in vorangegangenen Monaten bereits vorgearbeitet wurden oder die in den Folgemonaten noch zu leisten sind, bezahlter Arbeitspausen, bezahlter Freizeit aus betrieblichen und persönlichen Gründen (Betriebsversammlungen, Betriebsausflüge, Arztbesuche, Familienfeiern u. Ä.). Bruttoverdienst: Alle Beträge, die dem Arbeitnehmer laufend (in jeder Abrechnungsperiode) vom Arbeitgeber gezahlt werden; das sind der tarifliche oder frei vereinbarte Lohn bzw. das tarifliche oder frei vereinbarte Gehalt einschließlich tariflicher und außertariflicher Leistungs-, Sozial- und sonstiger Zulagen und Zuschläge. Bei Angestellten, die neben einem festen Gehalt laufend eine Umsatzprovision beziehen, wird die im Berichtsmonat gezahlte Provision berücksichtigt. Nicht zum Bruttoverdienst rechnen alle Beträge, die nicht der Erhebungszeit zuzuschreiben sind (z. B. Nachzahlungen), Spesenersatz, Trennungsentschädigung, Auslösungen usw. Nicht einbezogen werden außerdem alle einmaligen Zahlungen, wie Gratifikationen, Jahresabschlussprämien, 13. Monatsgehalt, Gewinnbeteiligungen u. Ä., zusätzliches Urlaubsgeld und unregelmäßig gezahlte vermögenswirksame Leistungen. Indizes: Die Entwicklung der Durchschnittsverdienste wird nicht nur durch Erhöhung oder Senkung von Verdiensten, sondern auch durch Veränderungen in der Arbeitnehmerstruktur beeinflusst. Um die Verdienstentwicklung, unter Ausschluss dieser Strukturveränderungen, darzustellen werden hierfür Indizes nach der Formel von Laspeyres mit konstanter Arbeitnehmerstruktur errechnet. Laufende Verdiensterhebung im Handwerk Diese Erhebung wird nach ähnlichen methodischen Grundsätzen durchgeführt wie die»vierteljährliche Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe«, und zwar für den Monat Mai eines jeden Jahres in zehn ausgewählten Gewerbezweigen (nach dem Verzeichnis der Gewerbe, die gemäß Anlage A der Handwerksordnung, Stand , als Handwerk betrieben werden können). Seit 1997 werden in der Verdiensterhebung im Handwerk auch Daten für Arbeiterinnen erhoben. Arbeitszeiten und Bruttoverdienste: Wie»Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe«. Arbeitergruppen: Gesellen der handwerklichen Fachrichtung sind Personen, die in dem Handwerk, das der/die sie beschäftigende Handwerker/-in selbstständig ausübt, die Gesellenprüfung abgelegt haben. Den Gesellen der handwerklichen Fachrichtung werden Personen gleichgestellt, die auf Grund langjähriger Berufserfahrung, aber ohne Ablegung einer Gesellenprüfung, in der Weise wie gelernte Gesellen tätig und diesen im Betrieb gleichgestellt sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sie vollwertig auf dem Fachgebiet tätig sind, für das der/die selbstständige Handwerker/-in in die Handwerksrolle eingetragen ist. Übrige Arbeiter/-innen sind Arbeiter/-innen, die auf Grund ihrer Berufsausbildung und ihrer Tätigkeit nicht als Gesellen der handwerklichen Fachrichtung angesehen werden können, z. B. Gesellen anderer handwerklicher Fachrichtungen, übrige Facharbeiter/ -innen, auch wenn sie auf ihrem Fachgebiet eine der Gesellenprüfung vergleichbare Prüfung abgelegt haben, angelernte und ungelernte Arbeiter/-innen, Arbeiter/-innen ohne bestandene Gesellenprüfung, soweit sie nicht den Gesellen gleich gestellt und vollwertig in der handwerklichen Fachrichtung tätig sind, für das der/die selbstständige Handwerker/-in in die Handwerksrolle eingetragen ist, ferner Hilfsarbeiter/-innen, Fahrpersonal, Betriebsarbeiter. Laufende Verdiensterhebung in der Landwirtschaft Die laufende Verdiensterhebung in der Landwirtschaft wird jährlich einmal, und zwar für den Monat September, auf repräsentativer Basis durchgeführt. Sie liefert u. a. Angaben über die Bruttoverdienste (einschl. aller Zulagen und Zuschläge und der für Sachleistungen einbehaltenen Lohnbestandteile) der Arbeiter/-innen und die bezahlten Stunden. Weiterführende Angaben über die Bruttoverdienste der im Monatslohn beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen werden in der Fachserie 16, Reihe 1 dargestellt. Arbeitskostenerhebungen im Produzierenden Gewerbe sowie in ausgewählten Dienstleistungsbereichen Arbeitskostenerhebungen wurden im Produzierenden Gewerbe seit 1966 in zunächst dreijährlichen, ab 1984 vierjährlichen Abständen als Repräsentativerhebungen des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften durchgeführt. Im Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe fanden 1970 und 1974 gesonderte Erhebungen statt. Seit 1978 werden die Erhebungen für diese Dienstleistungsbereiche und das Produzierende Gewerbe gemeinsam im gleichen Berichtsjahr durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 1992 finden die Arbeitskostenerhebungen auch in den neuen Ländern und Berlin-Ost statt, wobei seit 1996 der Dienstleistungsbereich um das Gastgewerbe ergänzt wurde. Der Erhebungsbereich erstreckt sich damit auf das gesamte Produzierende Gewerbe, den Groß- und Einzelhandel, das Gastgewerbe sowie das Kreditund Versicherungsgewerbe (Abschnitte C bis H und J der NACE Rev. 1). Nachgewiesen werden Ergebnisse sowohl für Unternehmen (rechtliche Einheit) als auch für Betriebe (örtliche Einheit). Regionaldaten stehen für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder zur Verfügung sowie für ausgewählte Merkmale auch nach Bundesländern. Die Arbeitskostenerhebung ist als einstufige, nach Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößenklassen geschichtete Stichprobe konzipiert. Auswahleinheit ist das Unternehmen (rechtliche Einheit), das für seine sämtlichen Betriebe (örtliche Einheiten) gesondert meldet. Einbezogen werden die Unternehmen mit zehn und mehr Arbeitnehmern. Für das Berichtsjahr 2000 wurden in Deutschland bei einem durchschnittlichen Auswahlsatz von 15,7 % rund Unternehmen mit zehn und mehr Arbeitnehmern befragt; davon entfielen auf das Produzierende Gewerbe rund und auf die erfassten Dienstleistungsbereiche rund Unternehmen. Gegenstand der Erhebung bilden die gesamten Arbeitskosten in der Gliederung: Entgelt für die geleistete Arbeitszeit und Personalnebenkosten, darunter Sonderzahlungen, Vergütungen arbeitsfreier Tage, Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und sonstige Personalnebenkosten. Das Arbeitsvolumen wird in Form der geleisteten und bezahlten Arbeitsstunden der voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen sowie der Auszubildenden erfragt. Tariflöhne und -gehälter Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften Die Indizes der tariflichen Stundenlöhne, Monatsgehälter und Wochenarbeitszeiten in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften beruhen auf ausgewählten Kollektiv- und Firmentarifverträgen. In die Berechnung der Indizes werden nach der Beschäftigtenzahl geordnet jeweils soviel Tarifverträge einbezogen, dass deren Beschäftigtenzahl wenigstens 75 % aller nach Tarif bezahlten Arbeitnehmer der nachgewiesenen Wirtschaftszweige ausmacht. Als Repräsentanten der einbezogenen Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

5 20.0 Methodische Erläuterungen Tarifverträge werden nur die stärker besetzten Lohn-/Gehaltsgruppen berücksichtigt. Die hierfür verwendeten Beschäftigtenzahlen der tariflichen Lohn- und Gehaltsgruppen sind in der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 1995 ermittelt worden. Als Wertgrößen der Lohn- und Gehaltsindizes werden die tariflichen Zeitlohnsätze der höchsten tariflichen Altersgruppe bzw. die tariflichen Endgehälter der jeweils höchsten Ortsklasse berücksichtigt; nicht einbezogen werden Zulagen und Zuschläge jeglicher Art. Das den Indizes zu Grunde liegende Gewichtungsschema wurde aus den Produkten von Besetzungszahl der einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen und dem Tarifsatz bzw. den tariflichen Wochenarbeitsstunden im Basisjahr abgeleitet. Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft Der Index der Tariflöhne in der Landwirtschaft berücksichtigt 12 allgemeine Tarifverträge in Deutschland ohne Berlin, Bremen, Hamburg und das Saarland; im früheren Bundesgebiet ohne Berlin-West, Bremen, Hamburg und das Saarland. Auch diesen Indizes liegen die wichtigsten Lohngruppen und Zeitlohnsätze ohne Berücksichtigung der Zulagen zu Grunde. Qualifizierte Arbeiter/-innen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nichtqualifizierte Arbeiter/-innen sind angelernte und ungelernte Arbeiter/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Landarbeiter/-innen nehmen in Tarifverträgen die Position des sog.»ecklöhner bzw. der Ecklöhnerin«ein. Dienstbezüge der Beamten bzw. Beamtinnen und Vergütungen der Angestellten im öffentlichen Dienst Die in den Tabellen und nachgewiesenen monatlichen Dienstbezüge und Monatsvergütungen beziehen sich auf folgende Besoldungs- und Vergütungsgruppen: Besoldungsgruppen der Bundesbeamten/-beamtinnen nach der»besoldungsordnung A«: A16: Leitende(r) Regierungsdirektor/-in, A15: Regierungsdirektor/-in, A14: Oberregierungsrat/-rätin, A13: Regierungsrat/-rätin, A12: Amtsrat/-rätin, A11: Amtmann/Amtfrau, A10: Oberinspektor/-in, A9: Inspektor/-in, A8: Hauptsekretär/-in, Hauptwerkmeister/ -in, A7: Obersekretär/-in, Oberwerkmeister/-in, A6: Sekretär/-in, Werkmeister/-in, A5: Assistent/-in, A4: Amtsmeister/-in, A3: Hauptamtsgehilfe/-gehilfin, A2: Oberamtsgehilfe/-gehilfin. Berücksichtigt werden Grundgehalt, Familienzuschlag und Allgemeine Stellenzulage. Vergütungsgruppen der Angestellten des Bundes und der Länder nach der»allgemeinen Vergütungsordnung für die Bereiche des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder«(Anlage 1a zum BAT). Berücksichtigt werden Grundvergütung, Ortszuschlag und Allgemeine Stellenzulage. Die Angestellten des Bundes und der Länder erhalten ferner die folgenden Vergütungsbestandteile: die jährliche Sonderzuwendung in Höhe von 82,12 % der 2004 gezahlten Novembervergütung; das jährliche Urlaubsgeld in Höhe von 332,34 Euro für Angestellte der Vergütungsgruppen X bis Vc bzw. 255,65 Euro in den Vergütungsgruppen Vb bis I; Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro monatlich Ost-West-Verdienstabstand *) Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kreditund Versicherungsgewerbe Arbeiter/-innen im Produzierenden Gewerbe Angestellte im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kreditund Versicherungsgewerbe Jahr früheres Bundesgebiet neue Länder und Berlin-Ost Ost-West-Relation früheres Bundesgebiet neue Länder und Berlin-Ost Ost-West-Relation früheres Bundesgebiet neue Länder und Berlin-Ost Ost-West-Relation % % % Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,1 Männer , , , , , , , , , , , , , , ,9 Frauen , , , , , , , , , , , , , , ,6 *) Daten wurden an den neuen Berichterstatterkreis (Oktober 2001) angepasst. 590 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2004

6 20.2 Index der durchschnittlichen bezahlten Wochenstunden und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe*) Jahr Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste 1 ) insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen 2000 = 100 Früheres Bundesgebiet ,3 117,6 110,1 19,4 19,6 18,1 22,7 23,1 20, ,5 118,0 109,6 22,3 22,5 20,6 26,1 26,7 22, ,6 115,7 108,5 24,7 25,0 23,0 28,4 29,0 24, ,4 114,5 108,3 27,0 27,2 25,1 30,6 31,2 27, ,4 114,6 108,3 29,7 30,0 28,0 33,8 34,4 30, ,1 112,1 106,4 32,8 33,0 31,1 36,5 37,0 33, ,7 108,6 103,3 35,4 35,5 34,1 38,1 38,7 35, ,7 110,5 106,4 37,6 37,7 26,3 41,4 41,8 38, ,1 110,7 107,0 40,2 40,4 39,0 44,5 44,8 41, ,1 110,8 107,0 42,4 42,5 41,3 46,8 47,1 44, ,0 111,7 107,4 44,8 45,0 43,4 49,9 50,4 46, ,7 110,2 107,3 47,8 48,0 46,2 52,6 53,0 49, ,5 109,1 105,8 50,4 50,6 48,9 54,9 55,4 51, ,4 107,8 105,1 52,8 53,0 51,2 56,8 57,3 54, ,8 107,0 105,8 54,5 54,7 53,0 58,4 58,7 56, ,9 108,0 107,1 55,9 56,0 54,3 60,3 60,5 58, ,4 107,5 106,7 58,0 58,2 56,6 62,2 62,5 60, ,0 107,2 106,1 60,0 60,2 58,7 64,2 64,5 62, ,3 106,4 105,5 62,3 62,5 61,2 66,3 66,5 64, ,2 106,4 105,1 64,9 65,1 63,8 69,0 69,2 67, ,9 106,1 104,6 67,5 67,7 66,3 71,4 71,7 69, ,9 105,1 103,7 71,0 71,3 69,4 74,4 74,8 72, ,0 104,2 103,0 75,3 75,5 73,8 78,4 78,7 76, ,8 103,0 101,6 79,4 79,5 78,3 81,6 81,8 79, ,3 100,4 99,1 83,3 83,4 82,6 83,4 83,6 82, ,2 101,3 100,1 86,1 86,1 85,3 87,0 86,9 85, ,7 101,9 100,6 89,3 89,5 88,3 91,0 91,2 88, ,5 99,6 99,1 92,4 92,5 91,7 91,9 92,1 90, ,4 99,5 99,1 93,6 93,7 93,1 93,0 93,1 92, ,8 99,8 99,6 95,2 95,3 94,8 94,9 95,0 94, ,6 99,7 99,4 97,5 97,5 97,7 97,2 97,1 97, ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100, ,8 99,8 99,8 101,5 101,5 101,7 101,4 101,3 101, ,4 99,3 99,5 103,3 103,2 103,7 102,6 102,5 103, ,4 99,3 99,7 105,8 105,7 106,3 105,1 105,0 106,0 Neue Länder und Berlin-Ost ,4 100,6 99,6 97,2 97,1 97,3 97,6 97,7 96, ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100, ,9 100,0 99,5 102,5 102,4 102,7 102,4 102,4 102, ,3 99,4 99,1 105,3 105,2 106,0 104,7 104,7 104, ,4 99,4 99,2 107,8 107,8 108,7 107,2 107,2 107,7 Deutschland ,7 99,8 99,5 97,5 97,4 97,7 97,2 97,1 97, ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100, ,8 99,8 99,8 101,6 101,6 101,8 101,5 101,4 101, ,4 99,4 99,5 103,4 103,4 103,9 102,8 102,7 103, ,4 99,4 99,6 106,0 105,9 106,5 105,3 105,2 106,1 *) Berechnungsmethode in»wirtschaft und Statistik«, 7/1972, S. 410ff., 12/1979, S. 865ff. und 8/ 1985, S. 681ff. Durchschnitt errechnet aus 4 Erhebungsmonaten (Januar, April, Juli, Oktober). 1 ) Der Indexwert für die Bruttomonatsverdienste entspricht dem Indexwert für die Bruttowochenverdienste. Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Hoch- und Tiefbau. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

7 20.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 2003 *) Nach Leistungsgruppen und Wirtschaftszweigen in Deutschland **) Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste Wirtschaftszweig Leistungsgruppe insge- Leistungsgruppe Leistungsgruppe samt insgesamt insgesamt Stunden Männer Produzierendes Gewerbe ,0 37,7 38,4 38,5 15,43 16,67 13,95 12, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,8 40,6 41,4 41,5 14,31 14,73 12,93 12, Kohlenbergbau, Torfgewinnung ,5 40,5 40,3 39,9 14,75 14,90 13,85 11, Verarbeitendes Gewerbe ,7 37,4 38,2 38,5 15,74 17,14 14,16 12, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ,4 40,1 40,8 40,3 13,76 15,21 12,85 11, Textil- und Bekleidungsgewerbe ,8 38,7 38,9 39,0 12,42 13,29 11,91 10, Ledergewerbe ,4 39,5 39,1 39,7 11,70 12,37 11,45 10, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ,4 39,1 39,6 39,6 12,75 14,46 12,00 10, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ,9 37,6 38,3 38,2 16,08 17,60 14,36 13, Mineralölverarbeitung ,9 38,5 40,1 39,6 19,48 20,86 14,91 12, Chemische Industrie ,2 38,1 38,3 39,0 16,64 18,08 14,82 12, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ,9 38,8 38,9 39,0 13,98 15,49 13,43 12, Glasgewerbe, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden ,6 43,9 39,9 39,2 13,59 14,65 12,90 12, Metallerzg. u. -bearb., H. v. Metallerzeugnissen ,1 37,7 38,2 38,9 15,09 16,26 14,21 12, Maschinenbau ,2 37,2 37,4 37,0 16,16 16,89 14,67 13, H. v. Büromasch., DV-Gerät. u. -Einr.; Elektrotech. usw ,9 36,7 37,2 37,1 15,30 16,36 13,86 12, Fahrzeugbau ,2 36,1 36,5 36,9 18,52 19,46 16,42 15, Luft- und Raumfahrzeugbau ,7 36,6 38,0 38,4 18,29 18,56 14,43 12, H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstr. usw., Recycling ,5 37,3 37,7 37,7 13,45 14,63 12,86 12, Energie- und Wasserversorgung ,7 38,6 38,8 38,8 17,17 17,39 14,34 12, Hoch- und Tiefbau ,9 38,9 39,1 38,7 13,72 14,48 12,82 12, Frauen Produzierendes Gewerbe ,3 37,0 37,3 37,2 11,65 13,72 11,49 11, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,6 39,2 39,8 39,3 11,88 13,14 11,65 9, Verarbeitendes Gewerbe ,2 37,0 37,3 37,2 11,64 13,70 11,48 11, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ,9 39,3 39,3 38,7 10,03 11,79 10,05 9, Textil- und Bekleidungsgewerbe ,8 38,1 37,7 37,7 9,44 9,74 9,37 9, Ledergewerbe ,6 38,6 38,7 38,5 9,33 9,74 9,42 8, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ,6 38,3 37,8 37,3 10,18 10,90 10,23 10, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ,1 37,2 37,0 37,3 11,66 14,35 11,56 10, Mineralölverarbeitung ,9 39,2 38,9 38,1 14,64 16,17 13,67 12, Chemische Industrie ,2 38,5 38,2 38,2 11,92 14,30 12,05 10, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ,1 38,5 38,2 38,0 10,63 12,31 10,63 10, Glasgewerbe, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden ,3 37,1 37,6 37,2 10,52 11,21 10,47 10, Metallerzg. u. -bearb., H. v. Metallerzeugnissen ,2 37,4 37,3 37,2 11,54 12,59 11,73 11, Maschinenbau ,0 36,1 36,2 35,9 13,08 14,78 12,87 12, H. v. Büromasch., DV-Gerät. u. -Einr.; Elektrotech. usw ,5 36,7 36,6 36,3 12,19 13,37 11,98 12, Fahrzeugbau ,8 35,0 36,0 36,5 15,34 18,05 14,68 13, Luft- und Raumfahrzeugbau ,9 35,8 35,9 35,8 15,80 16,95 14,86 11, H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstr. usw., Recycling ,3 36,9 37,6 37,1 10,59 11,49 10,41 10, Energie- und Wasserversorgung ,4 38,5 38,4 38,1 13,57 14,54 12,75 12, *) Durchschnitt errechnet aus 4 Erhebungsmonaten (Januar, April, Juli, Oktober). **) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), Kurzbezeichnungen. 592 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2004

8 20.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 2003 *) Nach Leistungsgruppen und Wirtschaftszweigen im früheren Bundesgebiet **) Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste Wirtschaftszweig insgesamt Leistungsgruppe insge- Leistungsgruppe insge- Leistungsgruppe samt samt Stunden Männer Produzierendes Gewerbe ,8 37,5 38,1 38,4 16,05 17,24 14,65 13, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,9 40,7 41,8 41,6 14,72 15,04 13,69 12, Kohlenbergbau, Torfgewinnung ,5 40,6 40,4 39,8 14,90 15,00 14,42 11, Verarbeitendes Gewerbe ,5 37,2 37,9 38,3 16,25 17,63 14,74 13, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ,3 40,1 40,7 40,3 14,30 15,70 13,53 11, Textil- und Bekleidungsgewerbe ,6 38,5 38,7 38,7 13,02 13,90 12,54 11, Ledergewerbe ,4 39,5 39,1 39,7 12,05 12,68 11,84 11, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ,2 38,9 39,3 39,3 13,27 14,85 12,54 11, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ,8 37,5 38,1 38,1 16,40 17,84 14,77 13, Mineralölverarbeitung ,8 38,5 40,5 39,5 20,50 21,59 14,96 12, Chemische Industrie ,0 37,9 38,1 38,9 17,06 18,60 15,14 12, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ,7 38,7 38,7 39,0 14,34 15,77 13,91 12, Glasgewerbe, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden ,5 39,3 39,8 39,1 14,26 15,41 13,61 12, Metallerzg. u. -bearb., H. v. Metallerzeugnissen ,8 37,5 38,0 38,8 15,63 16,81 14,86 13, Maschinenbau ,0 37,0 37,2 36,8 16,62 17,32 15,19 13, H. v. Büromasch., DV-Gerät. u. -Einr.; Elektrotech. usw ,6 36,5 36,9 37,0 15,75 16,78 14,37 13, Fahrzeugbau ,0 35,9 36,2 36,8 18,97 19,90 16,90 15, Luft- und Raumfahrzeugbau ,6 36,6 37,1 38,4 18,54 18,67 15,59 12, H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstr. usw., Recycling ,1 36,8 37,2 37,4 14,09 15,29 13,62 12, Energie- und Wasserversorgung ,6 38,6 38,3 38,4 17,86 17,97 15,87 13, Hoch- und Tiefbau ,7 38,7 39,1 38,5 14,69 15,32 14,00 12, Frauen Produzierendes Gewerbe ,9 36,3 36,8 37,0 12,22 14,97 12,31 11, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,7 40,0 38,5 38,2 11,90 12,76 11,76 11, Verarbeitendes Gewerbe ,8 36,3 36,8 37,0 12,21 14,97 12,31 11, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ,6 38,8 38,8 38,5 10,59 13,38 11,30 10, Textil- und Bekleidungsgewerbe ,3 37,5 37,2 37,4 10,32 11,38 10,24 9, Ledergewerbe ,5 38,5 38,6 38,3 9,84 10,29 10,02 9, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ,7 36,9 36,8 36,5 11,04 12,82 11,27 10, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ,7 36,7 36,5 36,9 12,15 14,99 12,07 10, Mineralölverarbeitung ,0 37,8 38,1 37,9 13,70 18,00 12,39 12, Chemische Industrie ,9 37,7 37,9 38,1 12,23 15,30 12,62 10, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ,9 38,2 37,7 38,0 11,03 13,10 11,46 10, Glasgewerbe, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden ,0 37,3 37,0 36,9 10,99 12,86 11,26 10, Metallerzg. u. -bearb., H. v. Metallerzeugnissen ,9 36,6 36,8 37,0 11,94 13,60 12,37 11, Maschinenbau ,8 35,7 35,9 35,7 13,41 15,37 13,42 13, H. v. Büromasch., DV-Gerät. u. -Einr.; Elektrotech. usw ,1 36,0 36,1 36,1 12,69 14,43 12,67 12, Fahrzeugbau ,5 34,5 35,7 36,4 15,79 18,77 15,23 13, Luft- und Raumfahrzeugbau ,8 35,8 35,7 35,8 15,92 16,99 15,06 11, H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstr. usw., Recycling ,8 36,2 37,0 36,7 11,24 12,47 11,21 10, Energie- und Wasserversorgung ,1 38,2 38,1 38,0 13,95 15,03 13,15 12, *) Durchschnitt errechnet aus 4 Erhebungsmonaten (Januar, April, Juli, Oktober). **) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), Kurzbezeichnungen. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

9 20.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 2003 *) Nach Leistungsgruppen und Wirtschaftszweigen in den neuen Ländern und Berlin-Ost **) Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste Wirtschaftszweig insgesamt Männer Leistungsgruppe insge- Leistungsgruppe insge- Leistungsgruppe samt samt Stunden Produzierendes Gewerbe ,6 39,5 39,8 39,8 11,30 12,26 10,36 9, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,3 40,2 40,6 40,4 11,79 12,38 10,84 8, Kohlenbergbau, Torfgewinnung ,9 39,8 40,1. 13,40 13,75 12, Verarbeitendes Gewerbe ,7 39,4 40,0 40,0 11,41 12,56 10,28 9, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ,7 40,6 40,8 40,4 10,56 11,92 9,75 8, Textil- und Bekleidungsgewerbe ,2 39,9 40,2 41,2 8,42 8,97 8,12 7, Ledergewerbe ,1 40,3 39,7 40,4 7,70 8,07 7,55 7, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ,2 41,0 41,2 41,4 9,76 10,96 9,60 8, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ,3 38,8 39,9 39,4 12,56 14,51 11,07 9, Mineralölverarbeitung ,3 38,9 39,5. 14,97 15,19 14, Chemische Industrie ,0 39,9 40,2 40,1 12,49 13,38 11,00 9, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ,4 40,6 40,4 39,9 9,99 11,09 9,73 9, Glasgewerbe, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden ,2 40,0 40,3 40,0 10,58 11,28 10,12 9, Metallerzg. u. -bearb., H. v. Metallerzeugnissen ,8 39,7 39,9 39,9 11,16 12,09 10,36 9, Maschinenbau ,6 39,6 39,7 39,6 11,65 12,30 10,40 10, H. v. Büromasch., DV-Gerät. u. -Einr.; Elektrotech. usw ,9 38,8 39,0 39,0 11,81 12,61 10,95 10, Fahrzeugbau ,6 38,4 39,0 39,2 13,30 14,19 11,30 10, Luft- und Raumfahrzeugbau ,6 38,1 39,2 13,83 14,79 12, H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstr. usw., Recycling ,4 40,6 40,2 40,7 9,40 10,26 8,94 8, Energie- und Wasserversorgung ,0 39,0 39,3 39,6 14,29 14,63 12,74 11, Hoch- und Tiefbau ,5 39,7 39,2 39,4 10,60 10,94 10,38 9, Frauen Produzierendes Gewerbe ,3 39,1 39,4 39,4 8,86 10,36 8,47 8, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,7 39,2 40,0 39,9 11,88 13,18 11,64 8, Verarbeitendes Gewerbe ,3 39,1 39,4 39,4 8,80 10,24 8,43 8, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ,0 40,0 40,1 39,7 8,29 9,73 8,09 7, Textil- und Bekleidungsgewerbe ,3 39,2 39,3 39,8 6,95 7,15 6,92 6, Ledergewerbe ,5 39,0 39,6 39,8 6,86 6,94 6,82 6, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ,2 40,2 40,0 40,7 7,96 8,59 7,84 7, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ,4 38,9 39,4 39,6 9,26 11,76 9,12 7, Mineralölverarbeitung ,6 39,6.. 15,25 15, Chemische Industrie ,0 40,0 40,0 39,8 10,32 12,38 9,47 8, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ,8 40,2 39,8 39,6 8,07 8,95 8,03 7, Glasgewerbe, Keramik, Verarb. v. Steinen u. Erden ,5 37,0 39,2 39,0 9,11 10,19 8,55 8, Metallerzg. u. -bearb., H. v. Metallerzeugnissen ,4 39,4 39,5 39,5 9,06 10,32 9,10 8, Maschinenbau ,0 38,6 38,8 39,6 9,65 11,57 9,08 9, H. v. Büromasch., DV-Gerät. u. -Einr.; Elektrotech. usw ,7 38,7 38,9 38,5 9,36 10,58 8,91 9, Fahrzeugbau ,5 38,1 38,7 38,9 11,34 13,17 10,23 10, Luft- und Raumfahrzeugbau ,4. 38,3. 12,91. 12, H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstr. usw., Recycling ,6 39,3 39,5 39,8 7,94 8,52 7,80 7, Energie- und Wasserversorgung ,9 39,0 38,9 38,8 12,81 13,68 11,95 10, *) Durchschnitt errechnet aus 4 Erhebungsmonaten (Januar, April, Juli, Oktober). **) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), Kurzbezeichnungen. 594 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2004

10 20.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 2003 *) Nach Ländern Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste Land insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen Stunden Deutschland ,9 38,0 37,3 14,93 15,43 11, Baden-Württemberg ,4 37,5 36,8 16,03 16,72 12, Bayern ,4 37,6 36,5 15,14 15,68 11, Berlin ,4 37,5 36,7 14,96 15,35 12, Berlin-West ,1 37,3 36,5 15,36 15,85 12, Berlin-Ost ,6 38,5 38,7 13,29 13,47 11, Brandenburg ,3 39,4 39,1 11,38 11,65 9, Bremen ,4 36,4 36,9 16,98 17,36 12, Hamburg ,7 37,8 37,2 17,14 17,44 13, Hessen ,6 37,6 37,0 15,49 15,95 12, Mecklenburg-Vorpommern ,5 39,6 39,2 10,94 11,26 8, Niedersachsen ,0 37,1 36,4 15,80 16,20 12, Nordrhein-Westfalen ,4 38,5 37,3 15,38 15,76 11, Rheinland-Pfalz ,9 37,9 37,3 15,38 15,79 11, Saarland ,1 38,2 37,0 16,01 16,41 12, Sachsen ,6 39,7 39,3 10,68 11,15 8, Sachsen-Anhalt ,8 39,8 39,8 11,10 11,39 9, Schleswig-Holstein ,6 37,6 37,2 14,79 15,31 11, Thüringen ,6 39,8 39,3 10,47 10,96 8, Nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet ,7 37,8 36,9 15,56 16,05 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,6 39,6 39,3 10,89 11,30 8, Nach Wirtschaftszweigen **) Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste Gebiet insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen Stunden Produzierendes Gewerbe Deutschland ,9 38,0 37,3 14,93 15,43 11, Früheres Bundesgebiet ,7 37,8 36,9 15,56 16,05 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,6 39,6 39,3 10,89 11,30 8, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Deutschland ,8 40,8 39,6 14,29 14,31 11, Früheres Bundesgebiet ,9 40,9 38,7 14,71 14,72 11, Neue Länder und Berlin-Ost ,3 40,3 39,7 11,79 11,79 11, Kohlenbergbau, Torfgewinnung Deutschland ,5 40,5 39,7 14,73 14,75 12, Früheres Bundesgebiet ,5 40,5. 14,90 14, Neue Länder und Berlin-Ost ,9 39,9 39,8 13,34 13,40 12, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistungen Deutschland ,3 38,3. 18,38 18, Früheres Bundesgebiet ,3 38,3 18,52 18, Neue Länder und Berlin-Ost Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Deutschland ,8 41,8 39,4 12,94 12,97 10, Früheres Bundesgebiet ,1 42,1 38,8 13,90 13,91 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,8 40,8 39,7 10,04 10,06 9, Verarbeitendes Gewerbe Deutschland ,7 37,7 37,2 15,09 15,74 11, Früheres Bundesgebiet ,4 37,5 36,8 15,65 16,25 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,6 39,7 39,3 10,81 11,41 8, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Deutschland ,0 40,4 38,9 12,78 13,76 10, Früheres Bundesgebiet ,9 40,3 38,6 13,42 14,30 10, Neue Länder und Berlin-Ost ,4 40,7 40,0 9,72 10,56 8, *) Durchschnitt errechnet aus 4 Erhebungsmonaten (Januar, April, Juli, Oktober). **) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

11 20.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter und Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 2003 *) Nach Wirtschaftszweigen **) Bezahlte Wochenstunden Bruttostundenverdienste Bruttomonatsverdienste Gebiet insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen Stunden Ernährungsgewerbe Deutschland ,1 40,4 39,0 12,70 13,67 9, Früheres Bundesgebiet ,0 40,4 38,6 13,33 14,21 10, Neue Länder und Berlin-Ost ,4 40,7 40,0 9,67 10,51 8, Tabakverarbeitung Deutschland ,9 37,8 38,0 16,05 17,46 13, Früheres Bundesgebiet ,8 37,7 37,9 16,44 17,79 13, Neue Länder und Berlin-Ost ,0 38,9 39,1 12,61 14,09 10, Textil- und Bekleidungsgewerbe Deutschland ,3 38,8 37,8 11,03 12,42 9, Früheres Bundesgebiet ,0 38,6 37,3 11,87 13,02 10, Neue Länder und Berlin-Ost ,6 40,2 39,3 7,49 8,42 6, Textilgewerbe Deutschland ,6 38,8 38,1 11,25 12,45 9, Früheres Bundesgebiet ,3 38,6 37,5 12,29 13,11 10, Neue Länder und Berlin-Ost ,7 40,1 39,4 7,59 8,42 7, Bekleidungsgewerbe Deutschland ,5 38,5 37,2 10,25 12,05 9, Früheres Bundesgebiet ,4 38,4 37,1 10,61 12,18 10, Neue Länder und Berlin-Ost ,0 41,1 38,8 6,58 8,43 6, Ledergewerbe Deutschland ,0 39,4 38,6 10,50 11,70 9, Früheres Bundesgebiet ,9 39,4 38,5 10,98 12,05 9, Neue Länder und Berlin-Ost ,7 40,1 39,5 7,12 7,70 6, Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) Deutschland ,3 39,4 37,6 12,56 12,75 10, Früheres Bundesgebiet ,0 39,2 36,7 13,13 13,27 11, Neue Länder und Berlin-Ost ,1 41,2 40,2 9,54 9,76 7, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Deutschland ,8 37,9 37,1 15,36 16,08 11, Früheres Bundesgebiet ,6 37,8 36,7 15,76 16,40 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,3 39,3 39,4 11,63 12,56 9, Papiergewerbe Deutschland ,2 38,4 37,1 14,53 15,15 10, Früheres Bundesgebiet ,1 38,3 36,7 14,96 15,51 11, Neue Länder und Berlin-Ost ,5 39,6 39,2 10,70 11,44 8, Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Deutschland ,2 37,2 37,1 16,39 17,30 12, Früheres Bundesgebiet ,0 37,1 36,7 16,77 17,57 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,1 38,9 39,6 12,84 14,18 10, Mineralölverarbeitung Deutschland ,9 38,9 38,9 19,26 19,48 14, Früheres Bundesgebiet ,8 38,8 38,0 20,35 20,50 13, Neue Länder und Berlin-Ost ,3 39,3 39,6 15,01 14,97 15, Chemische Industrie Deutschland ,2 38,2 38,2 15,85 16,64 11, Früheres Bundesgebiet ,0 38,0 37,9 16,30 17,06 12, Neue Länder und Berlin-Ost ,0 40,0 40,0 11,92 12,49 10, *) Durchschnitt errechnet aus 4 Erhebungsmonaten (Januar, April, Juli, Oktober). **) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). 596 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2004

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