Realsteuer-Atlas 2014

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1 Realsteuer-Atlas 2014 Eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Rheinhessen, Mainz, IHK Trier, IHK Koblenz und der IHK Pfalz in Ludwigshafen zur Grund- und Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o Federführung Steuern und Finanzen Schillerplatz Mainz Ansprechpartner: Christoph Hild Tel christoph.hild@rheinhessen.ihk24.de 1

2 Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und tragen einen Großteil zur Finanzierung der kommunalen Haushalte bei. Für die Unternehmen hingegen stellen sie einen bedeutenden Kostenfaktor dar, der die Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz. Außerdem sind hierin die Daten für alle Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Rheinhessen enthalten. Die Übersicht soll ansiedlungswilligen Unternehmen als erste Orientierung für ihre Standortentscheidung dienen. Ergänzend kann anhand des Gewerbesteuerrechners die konkrete Gewerbesteuerschuld in bestimmten Städten und Gemeinden ermittelt werden. Den Gewerbesteuerrechner finden Sie auf der IHK- Internetseite Darüber hinaus möchte die Industrie und Handelskammer mit dieser Untersuchung ihren Mitgliedsunternehmen einige wichtige Informationen zu diesen Steuern an die Hand geben. Aber auch für die kommunalen Entscheidungsträger dürfte der Realsteuer-Atlas interessante Informationen bereitstellen. Die Daten wurden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen auf den 30. April 2014 sowie dem Statistischen Landesamt erhoben, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung danken. Leider können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in dieser Broschüre übernehmen. Mainz im Juli

3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 4 II. Analyse und Bewertung 8 III. Übersichten Übersicht 1: 14 Realsteuerhebesätze 2014 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als Einwohnern Übersicht 2: 16 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 3: 17 Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 4: 18 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit mehr als Einwohnern Übersicht 5: 19 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 6: 20 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 7: 21 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 8: 22 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 9: 23 Gewerbesteuer: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von % Übersicht 10: 24 Grundsteuer B: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von % Übersicht 11: 25 Realsteuerhebesätze 2014 (2013) aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen 3

4 I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 1. Allgemeines Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch als "Realsteuern" bezeichnet ( 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Grundsteuer gliedert sich gemäß 2 Grundsteuergesetz in eine "Grundsteuer A", die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird in dieser Untersuchung aber nicht näher betrachtet wird und in eine "Grundsteuer B", die auf allen übrigen Grundstücken lastet und somit auch für die Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden wegen ihrer einheitswertabhängigen Bemessungsgrundlage, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, in relativ konstanter Höhe zu und sind damit eine fest kalkulierbare Steuergröße. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A werden nach einem Anstieg um 0,8 % im laufenden Jahr in den kommenden Jahren mit rund 388 Mio. Euro für die gesamte Bundesrepublik in etwa konstant bleiben. Dagegen geht der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung im Mai 2014 davon aus, dass die wesentlich höheren Einnahmen aus der Grundsteuer B nach einem Anstieg um 2,6 % im Jahr 2014 auf 12,3 Mrd. Euro, in den Folgejahren jährlich weiter um etwa 1,7 % zunehmen werden. 1 Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer, deren Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag bildet. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der Gewinn des Unternehmens, der der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zugrunde gelegt wird. Diesem sind bestimmte Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Diese Summe ist sodann um bestimmte Beträge zu kürzen. Bei natürlichen Personen sowie bei Personenhandelsgesellschaften wird außerdem ein Freibetrag von Euro in Abzug gebracht, den es für Kapitalgesellschaften nicht gibt. Im Unterschied zur Einkommensteuer knüpft die Gewerbesteuer am Unternehmen an. Dieser Objektcharakter der Gewerbesteuer hat zur Folge, dass verschiedene gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person als eigenständige Betriebe angesehen werden, die jeder für sich der Gewerbesteuer unterliegen. Die Steuer ist in der Gemeinde zu entrichten, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer gemäß 4 Gewerbesteuergesetz in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 106 Abs. 6, dass das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer den Gemeinden zusteht. Allerdings müssen die Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Form einer Umlage, der sog. Gewerbesteuerumlage, an Bund und Länder abführen. Die Gemeinden haben die Hebesatzautonomie, d.h. ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, durch die Festlegung von individuellen Hebesätzen Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben. 1 Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Berlin 4

5 2. Einnahmequelle der Kommunen Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie machen im Durchschnitt rund 60 % der gesamten gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Hinzu kommen die Anteile an der Einkommensteuer (rund 36 Prozent) und der Umsatzsteuer (rund fünf Prozent). 2 Zu den Gesamteinnahmen der Kommunen tragen die Steuereinnahmen aber nur mit etwa einem Drittel bei. Der Rest sind laufende Zuweisungen von Bund und Ländern sowie sonstige Einnahmen (Mieten, Pachten, Gebühren, Veräußerung von Vermögen und Beteiligungen). Mit dem Konjunkturaufschwung der letzten Jahre einhergehend fließt den Kommunen wieder deutlich mehr Gewerbesteuer zu. Für das laufende Jahr 2014 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung 3 einen Zuwachs der Gewerbesteuer im gesamten Bundesgebiet, und zwar auf rund 44 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 2,1 Prozent. Auch für die folgenden Jahre werden weitere Zuwächse von rund drei Prozent prognostiziert. 3. Bedeutung der Gewerbesteuer als Finanzierungsquelle der Kommunen fraglich Die Gewerbesteuer ist als festes Band zwischen den Gemeinden und der gewerblichen Wirtschaft Ausdruck der wechselseitigen Abhängigkeit. Attraktive Realsteuerhebesätze sind vorteilhaft für ansiedlungsund investitionsbereite Unternehmen und dadurch auch für die Gemeinden, in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten normaler wirtschaftlicher Entwicklung. Infolge der Neuregelungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Einnahmeausfälle aus der Senkung des Körperschaftsteuertarifs fiskalisch auszugleichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen eingeführt. Statt des seit langem von der IHK-Organisation geforderten Ersatzes beziehungsweise der Abschaffung der Gewerbesteuer wurde ihre Bemessungsgrundlage um Zinsen, Mieten, Pachten sowie Lizenzgebühren verbreitert. Dies bedeutet eine stetige Mehrbelastung für die Unternehmen und kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Jahren dazu führen, dass Unternehmen nicht nur konjunkturbedingt in Schwierigkeiten kommen, sondern zusätzlich durch die ertragsunabhängige Komponente bei der Gewerbesteuer belastet werden. Zwar werden durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von Euro zumindest kleinere Unternehmen verschont. Größere Unternehmen, die in der Regel den gewerbesteuerlichen Freibetrag überschreiten, sehen sich dagegen einer wesentlich höheren Gesamtsteuerbelastung gegenübergestellt. 2 Institut Finanzen und Steuern e. V., IFSt-Schrift Nr. 485, Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit und mehr Einwohnern im Jahr 2012, S Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Berlin 5

6 Kapitalgesellschaften Aufgrund der Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 bekommt die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften eine dominierende Stellung. Sie können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, so dass eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung bedeutet. Diese ist nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform auch transparent. Besonders problematisch sind dabei die Abkoppelung von der Ertragssituation der Unternehmen und die Betonung von Elementen einer Substanzbesteuerung. Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung ist insbesondere abhängig von der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze und dem Umfang der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die tatsächliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Während die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag konstant 15,83 Prozent betragen, ist die Gewerbesteuer eine variable Größe, die sowohl von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes als auch von der Höhe der Hinzurechnungen und Kürzungen abhängt. Personengesellschaften Bei Personenunternehmen ist die Situation gegenüber den Kapitalgesellschaften differenziert zu betrachten. Durch die Ausweitung der pauschalierten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher Faktor 1,8 auf Faktor 3,8 entfaltet die Gewerbesteuer bis zum kritischen Hebesatz von 380 Prozent bzw. bei Einbeziehung des Solidaritätszuschlags bis zum Hebesatz von 400 Prozent grundsätzlich keine Belastungswirkung. Die Anrechnung mit dem Faktor 3,8 führt somit bei einem örtlichen Hebesatz von 400 Prozent zu einer Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Dies setzt aber voraus, dass ausreichend Einkommensteuer zur Anrechnung zur Verfügung steht. Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag erwirtschaftet wird, durch hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen aber ein positiver Gewerbesteuermessbetrag entsteht und daher Gewerbesteuer festgesetzt wird. Das gleiche gilt, wenn in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird oder wenn neben einem positiven Gewerbeertrag in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird. Solche Phasen ohne oder mit niedrigen Gewinnen treten auch in gesunden Unternehmen auf, und zwar regelmäßig bei Umstrukturierungen, Neugründungen, Nachfrageänderungen aufgrund von Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten. Gleichermaßen kann es sein, dass nicht ausreichend Anrechnungspotential zur Verfügung steht, wenn für Zwecke der Einkommensteuer Verlustvorträge vorliegen. Sofern die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der Gewerbesteuer mangels Anrechnungspotential ins Leere läuft, kommt es zu keiner Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung. Als Konsequenz daraus kann sich insbesondere auf Grund des Betriebsausgabenabzugsverbots der Gewerbesteuer eine evident erhöhte Gesamtsteuerbelastung ergeben. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert also die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation noch. 6

7 4. Reformbedarf bleibt Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Gewerbesteuer trotz der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach wie vor keine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, da sie sehr stark von konjunkturellen Einflüssen bestimmt wird. Die erheblichen Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen resultieren aber auch daraus, dass lediglich fünf Prozent der Steuerpflichtigen 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens tragen. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen belasten die Substanz der Unternehmen, da sie unabhängig vom Gewinn jährlich anfallen und somit auch in Krisenzeiten zu zahlen sind. Teilweise müssen die Betriebe für Steuerzahlungen Eigenkapital aufwenden, das sie zur Sicherung ihrer finanziellen Basis im Falle zukünftiger Krisen benötigen. Aus der Sicht der Kammerorganisation muss daher weiter über eine Gewerbesteuerreform nachgedacht werden. Dies auch mit Blick darauf, dass die Kommunen verlässliche Einnahmen und Planungssicherheit in Bezug auf Aufgaben und damit verbundenen Ausgaben benötigen. Die Wirtschaft hat sich immer konstruktiv an Gesprächen über einen Ersatz der Gewerbesteuer beteiligt und ist auch weiterhin bereit, dieses Thema erneut aufzugreifen. Die Unternehmen verlangen aber, dass auch die Ausgabenseite zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte herangezogen wird. Dabei steht die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zu leisten, denn sie ist Bestandteil der kommunalen Gemeinschaft. Damit dies aber auch leistbar ist, brauchen die Unternehmen einen wirtschaftsfreundlichen Arbeits- und Lebensraum. Hierzu gehört vor allem eine belastbare Steuer- und Gebührenpolitik. Von Jahr zu Jahr steigende Hebesätze beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich auch das Steueraufkommen in der Gemeinde. 7

8 II. Analyse und Bewertung 1. Ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern hat im Jahr 2014 zum siebten Mal eine Untersuchung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern durchgeführt. Neben allen Gemeinden des jeweiligen Kammerbezirks wurden für Rheinland-Pfalz die Werte für die Städte mit mehr als Einwohnern zusammengestellt. Außerdem wurden 21 größere Städte mit einer besonderen örtlichen Bedeutung ausgewählt und die Entwicklung ihrer Realsteuerhebesätze analysiert. Von den rheinland-pfälzischen Städten mit mehr als Einwohnern hat im Jahr 2014 nur die Stadt Koblenz eine Hebesatzerhöhung vorgenommen, und zwar bei der Grundsteuer B von 400 % auf 420 %. Weitere Hebesatzerhöhungen sind in diesem Jahr nicht zu verzeichnen. Allerdings hatten die betrachteten Kommunen bereits in den vergangenen Jahren massive Hebesatzanhebungen vorgenommen. Betrachtet man den Zeitraum ab 2010, so ergibt sich folgendes Bild: Bei der Gewerbesteuer haben seit 2010 alle Städte bis auf Mainz den Hebesatz erhöht. Damit erheben 2014 acht der neun untersuchten Kommunen einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und mehr, 2010 waren es nur drei Städte. Nur noch in der Stadt Ludwigshafen liegt der Gewerbesteuerhebesatz mit 375 % deutlich unter dieser Marke. Auch bei der Grundsteuer B wurden die Hebesätze in den vergangenen Jahren deutlich angehoben. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz bei den neun betrachteten Kommunen mit mehr als Einwohnern noch bei 340 % (Neuwied) und sieben Städte hatten einen Hebesatz von unter 400 %. Nur Mainz und Ludwigshafen wendeten mit 400 % bzw. 420 % höhere Hebesätze an. Im Jahr 2014 liegen die Hebesätze nun bereits in sechs Kommunen bei über 400 %, außerdem in zwei Gemeinden bei genau 400 %. Nur noch eine Kommune Neuwied liegt mit 380 % darunter. Dabei führt inzwischen Mainz mit einem Hebesatz von 440 % das Feld an, gefolgt von Ludwigshafen mit unverändert 420 % und Koblenz mit dem in diesem Jahr auf 420 % angehobenen Hebesatz. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes für 21 ausgewählte Städte mit mehr als Einwohnern bzw. mit einer besonderen örtlichen Bedeutung in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2014 sind hier bei der Gewerbesteuer nur vier Hebesatzanhebung zu verzeichnen und zwar in Neuwied von 395 % auf 405 %, in Neustadt/W. von 390 % auf 400%, in Zweibrücken von 410 % auf 420 % und in Wittlich von 352 % auf 380 %. Im Zeitraum von 2010 bis 2014 aber sind die Hebesätze in 18 der 21 Kommunen angehoben worden. Während in Kommunen einen Hebesatz von unter 400 % hatten, sind es in 2014 nur noch neun. Gleichzeitig erhoben nur drei Kommunen einen Hebesatz von über 400 %, in 2014 liegt der Gewerbesteuerhebesatz bereits in 12 Kommunen über 400 %. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt mit unverändert 440 % die Landeshauptstadt Mainz, gefolgt von Trier und Zweibrücken mit je 420 %, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Pirmasens und Worms mit jeweils 410 % und Bad Kreuznach, Neuwied und Speyer mit 405 %. 4 Hebesatzsenkungen hat es dagegen wie bereits im Vorjahr weder bei der Grundsteuer B noch bei der Gewerbesteuer gegeben. Damit sind unter den Spitzenreitern der Gewerbesteuerhebesätze überwiegend kreisfreie Städte vertreten. Auch in den Gemeinden mit Hebesätzen unter 400 % erhöhte sich das Hebesatzniveau in den vergangenen Jahren deutlich. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz noch bei 330 % (Bad Neuenahr- 4 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 8

9 Ahrweiler), inzwischen liegt er bei 352 % - ebenfalls noch in dieser Stadt. Bildet man einen ungewichteten Durchschnitt über die Hebesätze der betrachteten 21 Kommunen, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 385 %, im Jahr 2014 liegt er bei 399 %. Bei der Grundsteuer B sind in 2014 gegenüber dem Vorjahr erneut fünf Hebesatzanhebungen zu verzeichnen. 5 Davon entfallen vier auf Kommunen, die bisher Hebesätze unterhalb des neuen Nivellierungssatzes von 365 % bei der Grundsteuer B erhoben haben: Andernach erhöhte seinen Hebesatz von 350 % auf 370 %, Germersheim von 340 % auf 370 %, Hassloch von 344 % auf 365 % und Wittlich von 340 % auf 380 %. Außerdem hat Koblenz den Hebesatz von 400 % auf 420 % angehoben. In 2014 wendet nur noch Bad Neuenahr-Ahrweiler mit unverändert 350 % einen unter dem neuen Nivellierungssatz liegenden Hebesatz an. Damit erheben nun sieben Städte einen Hebesatz von über 400 %, in 2010 war es nur eine Stadt (Ludwigshafen mit 420 %). Einen Hebesatz von 400 % und mehr erheben elf Städte nach nur drei Städten in Entsprechend hat sich die Zahl der Gemeinden, die einen Hebesatz von unter 400 % anwenden, von 18 in 2010 auf zehn in 2014 reduziert. Den höchsten Hebesatz hat seit 2012 Mainz mit 440 %, dicht gefolgt von Landau mit 430 % und Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz und Trier mit 420 %. In Worms liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B bei 406 %, in Bad Kreuznach, Neustadt/W, Neuwied und Zweibrücken bei 400 %. Bildet man den ungewichteten Durchschnitt über alle 21 Städte, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 358 %, für 2014 ergibt sich bereits ein Wert von 397 %. Insgesamt sind die Realsteuereinnahmen der betrachteten Gemeinden in den vergangenen Jahren stark gestiegen: bei der Gewerbesteuer durch die deutliche Konjunkturbelebung und auch durch die Hebesatzanhebungen, bei der Grundsteuer B im Wesentlichen durch die Hebesatzerhöhungen, die noch stärker waren als bei der Gewerbesteuer. Die Kommunen stehen durch die steigenden Ausgaben massiv unter Druck und werden durch den Entschuldungsfonds zur Erhöhung von Abgaben gezwungen. Trotzdem ist es nicht zu einer Haushaltskonsolidierung gekommen. Dies zeigt: die Städte und Gemeinden haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Für die Unternehmen sind die Hebesatzerhöhungen in doppelter Hinsicht problematisch: Durch die Hebesatzerhöhungen werden zum einen Gewinne stärker abgeschöpft und die Steuerbelastung steigt. Außerdem erfolgt bei der Gewerbesteuer durch die erweiterte Hinzurechnung ertragsunabhängiger Positionen seit der Unternehmensteuerreform 2008 eine verstärkte Substanzbesteuerung. Damit entscheidet der örtliche Hebesatz zu einem erheblichen Teil über die Standortqualität der einzelnen Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen. Die Gewerbesteuer kann in ertragsschwachen Jahren sogar die Existenz von Unternehmen gefährden und diese zu Standortverlagerungen bewegen. Im Ergebnis führen so Hebesatzerhöhungen zu steuerlichen Mindereinnahmen anstelle geplanter Mehreinnahmen. 2. IHK-Bezirk Rheinhessen Zum Kammerbezirk der IHK Rheinhessen gehören 137 Gemeinden, von denen zwei kreisfreie Städte, fünf verbandsfreie Städte und Gemeinden sowie 130 Ortsgemeinden sind. Die Stadt Mainz hat mit gut Einwohnern die meisten und die Ortsgemeinde Dintesheim mit 149 Einwohnern die wenigsten Einwohner. 5 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 9

10 Wie bereits in den Jahren 2012 und 2013 haben auch in 2014 im Kammerbezirk der IHK für Rheinhessen viele Kommunen ihre Realsteuerhebesätze angehoben. Bei der Gewerbesteuer liegen die Erhöhungen der Hebesätze im Trend der Vorjahre: im Jahr 2014 erhöhten 95 Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz hatten bereits vier und 2012 sieben Gemeinden an der Steuerschraube gedreht. Bei der Grundsteuer B waren die Erhöhungen bei weitem umfangreicher wie in den Vorjahren, 113 Gemeinden haben im Jahr 2014 ihren Hebesatz angehoben nach neun Gemeinden in 2013 und 33 Gemeinden in Bei der Gewerbesteuer lagen die 95 Hebesatzerhöhungen zwischen fünf und 35 Prozentpunkten, 85 davon betrugen 10 und mehr Prozentpunkte. 88 der 95 Erhöhungen führten zu einem Hebesatz von 365 %. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass das Gesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz eine Anhebung des Nivellierungssatzes bei der Gewerbesteuer von 352 % auf 365 % vollzogen hat. Hebesatzsenkungen gab es bei der Gewerbesteuer in 2014 nicht. Die gesamte Bandbreite der Hebesätze umfasst bei der Gewerbesteuer wie im Vorjahr- 110 Prozentpunkte. Der niedrigste Hebesatz ist nach wie vor 330 % und wird wie bereits im Vorjahr noch von den sieben Gemeinden Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Ludwigshöhe, Uelversheim, Weinolsheim, Wintersheim (alle Verbandsgemeinde Guntersblum) angewendet, gefolgt von der Stadt Ingelheim (332 %). Den höchsten Hebesatz erhebt die kreisfreie Stadt Mainz mit 440 %, gefolgt von Worms mit 410 %. Der am häufigsten angewandte Gewerbesteuerhebesatz liegt 2014 bei 365 %. 6 Er wird von 89 (65 %) der 137 rheinhessischen Städte und Gemeinden angewandt. 88 Kommunen haben ihren Hebesatz auf diesen Wert angehoben. Hebesätze über 365 % erheben in Gemeinden, in 2013 waren es nur 18 Gemeinden. Insgesamt hat das Hebesatzniveau zugenommen. Wieviel mehr oder weniger Gemeinden wenden im Jahr 2014 bei der Gewerbesteuer einen Hebesatz von...% (x-achse) an als im Vorjahr? Übersicht 9: Gewerbesteuer: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % 10

11 Bei der Grundsteuer B lagen die 113 Hebesatzerhöhungen im Jahr 2014 zwischen fünf und 48 Prozentpunkten. Damit ist die Zahl der Kommunen, die hier den Hebesatz erhöht haben, deutlich größer als in den beiden Vorjahren. Allerdings setzen die diesjährigen Erhöhungen auf das bereits in den Vorjahren stark angehobene Niveau der Hebesätze auf. Allein 96 der 113 Erhöhungen führten zum Hebesatz 365 %. Hier zeigt sich, wie auch bei der Gewerbesteuer, die Reaktion der Kommunen auf die Anhebung des Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer B von 338 % auf 365 %. Hebesatzsenkungen gab es, wie bereits in den Vorjahren auch, bei der Grundsteuer B nicht. Die Hebesätze liegen zwischen 80 % und 440 %. Die Bandbreite ist deutlich breiter als bei der Gewerbesteuer. Den niedrigsten im Bezirk der IHK für Rheinhessen erhobenen Hebesatz von 80 % wendet wie in den Vorjahren nur die Stadt Ingelheim an, gefolgt von Dintesheim (Verbandsgemeinde Alzey-Land) mit einem Hebesatz von 327 %. 7 Alle anderen Gemeinden im Kammerbezirk erheben höhere Sätze bei der Grundsteuer B. Der höchste Hebesatz wird mit 440 % von der Stadt Mainz erhoben, gefolgt von Nackenheim (Verbandsgemeinde Bodenheim) 427 % sowie der Stadt Worms (406 %) und der Gemeinde Niederheimbach (400 %). Eine Analyse der Häufungspunkte der Grundsteuer B ergibt folgendes Bild: Der am häufigsten angewandte Hebesatz liegt jetzt bei 365 %. Im Jahr 2014 haben 15 Gemeinden einen Hebesatz unter 365 %. 8 Wieviel mehr oder weniger Gemeinden wenden im Jahr 2014 bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von...% (x-achse) an als im Vorjahr? Übersicht 7: Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen in Übersicht 10: Grundsteuer B: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % 11

12 Das hohe und steigende Niveau der Grundsteuer B führt für die Unternehmen und auch private Immobilienbesitzer Jahr für Jahr erneut zu einer massiven Zusatzbelastung, und das im Bereich der Substanzbesteuerung. Die Belastung erfolgt hier unabhängig von der Höhe der Einnahmen oder Gewinne. Durch die vorgeschriebenen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gilt das auch für die Gewerbesteuer. 3. Kommunen in der Pflicht Nachdem die Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze gemessen an den massiven Erhöhungen der Vorjahre in 2011 und 2012 gebremst zu sein schien, korrigiert die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung dieses Bild. Gleichzeitig bestätigt sie die bereits 2012 seitens der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern geäußerte Befürchtung, dass die Reform des kommunalen Finanzausgleichs durch die Anhebung der Nivellierungssätze bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B zu einer erneuten Anhebungswelle bei den Hebesätzen führt. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Anforderungen des Kommunalen Entschuldungsfonds führen diese erhöhten Nivellierungssätze dazu, dass die Gemeinden unter Zugzwang geraten, ihre Hebesätze zu erhöhen. Die Nivellierungssätze von Grundsteuer B und Gewerbesteuer sind durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Gewerbesteuer von bisher 352 % auf 365 % und bei der Grundsteuer B von bisher 338 % ebenfalls auf 365 % angehoben worden. Die Höhe der Umlage, die die Kommunen in den Finanzausgleich zahlen müssen oder daraus erhalten, bemisst sich danach, wie hoch ihre Einnahmen aus der jeweiligen Steuer bei Anwendung des Nivellierungssatzes wären. Belassen Kommunen ihre Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, müssen sie von Einnahmen, die sie gar nicht realisieren, Umlagen zahlen. Kommunen mit Hebesätzen unter 365 % wurden und werden dadurch regelrecht gezwungen, ihre Hebesätze und damit die Steuerbelastung der ortsansässigen Wirtschaft zu erhöhen. Dies spiegeln die vorjährige und die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung deutlich wider: Als Argument für die Hebesatzerhöhungen wird immer wieder angeführt, die Kommunen müssten ihre hohe Verschuldung abbauen. Es stimmt, dass die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen hoch ist sie ist viel zu hoch. Eine Rückführung ist dringend geboten. Dass ein wiederholtes Drehen an der Steuerschraube zwecks Erhöhung der Einnahmen hierbei nicht zielführend ist, haben die vergangenen Jahre gezeigt. Trotz stark steigender Einnahmen, konjunktur- und auch hebesatzbedingt, ist ein Abbau der Verschuldung bisher nicht gelungen. Die Regel, dass neue Einnahmen regelmäßig auch neue Begehrlichkeiten mit sich bringen, hat sich wiederholt bestätigt. Ein Abbau der Verschuldung ist nur dadurch möglich, dass die kommunalen Aufgaben und Ausgaben genau geprüft werden und identifizierte Einsparpotentiale genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Konnexitätsprinzip, wie vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefordert, wieder beachtet wird: wenn die Kommunen verpflichtet werden, zusätzliche ausgabewirksame Aufgaben zu übernehmen, müssen ihnen hierfür auch die entsprechenden Finanzmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die steuerliche Belastung wieder auf mehr Schultern verteilt werden es kann nicht sein, dass 5 % der Steuerpflichtigen 90 % des Gewerbesteueraufkommens aufbringen. Das Wachstum der vor Ort ansässigen Wirtschaft muss durch wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Hierdurch entstehen auch bei konstanten Hebesätzen Mehreinnahmen, die ebenso wie konjunkturbedingte Einnahmeüberschüsse zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden müssen. Wenn die Politik es schafft, diese Maßgaben zu erfüllen, bleibt Deutschland ein attraktiver und zukunftsfähiger Standort für unsere Unternehmen, die 12

13 sowohl durch ihre Steuerzahlungen als auch durch die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten. Mit immer höheren Hebesätzen bekommen die Gewerbe- und die Grundsteuer bei der Ansiedlungsfrage, aber auch bei der Entscheidung zum Verbleib in der Kommune, eine immer größere Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften, bei denen die Gewerbesteuer wegen der fehlenden Anrechenbarkeit eine dominierende Stellung in Bezug auf die Abgabenbelastung hat. Die Vereinbarung zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) sieht vor, dass Gemeinden nur dann Mittel zum Abbau ihrer Liquiditätskredite aus dem Fonds erhalten, wenn sie ihre Einnahmequellen, also auch die Gewerbe- und Grundsteuer, vollständig ausgeschöpft haben. Dies hat in den vergangenen beiden Jahren einen massiven Druck zu Hebesatzanhebungen geschaffen, der sich in der Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze in 2011 und 2012 gezeigt hat. 13

14 Übersicht 1: Realsteuerhebesätze 2014 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohnerzahl* Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Grundsteuer A Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied/Rh Neustadt/WN Speyer * Einwohner Rheinland-Pfalz, Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Ludwigshafen Neustadt/WN Neuwied/Rh. Speyer Worms Kaiserslautern Koblenz Trier Mainz Gewerbesteuerhebesatz in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz in

15 Neuwied/Rh. Neustadt/WN Speyer Worms Kaiserslautern Ludwigshafen Koblenz Trier Mainz Hebesatz der Grundsteuer B in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz in

16 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 16

17 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland- Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 17

18 Übersicht 4: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohner* Gewerbesteuerhebesätze** Alzey Bingen am Rhein Ingelheim am Rhein Worms Mainz * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 18

19 Übersicht 5: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer 2014 (2013)* Dolgesheim 330 (330) Dorn-Dürkheim 330 (330) Eimsheim 330 (330) Ludwigshöhe 330 (330) Uelversheim 330 (330) Weinolsheim 330 (330) Wintersheim 330 (330) Ingelheim am Rhein 332 (332) Hillesheim 340 (340) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 19

20 Übersicht 6: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer 2014 (2013) * Mainz 440 (440) Worms 410 (410) Oppenheim 400 (385) Wackernheim 400 (400) Bingen am Rhein 390 (390) Budenheim 380 (380) Stadecken-Elsheim 380 (380) Nierstein 380 (380) Nieder-Olm 380 (380) Niederheimbach 380 (380) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 20

21 Übersicht 7: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Grundsteuer B 2014 (2013) * Ingelheim am Rhein 80 (80) Dintesheim 327 (327) Eich 338 (338) Wachenheim 338 (338) Kettenheim 338 (338) Engelstadt 340 (340) Ober-Hilbersheim 340 (340) Appenheim 340 (320) Freimersheim 348 (348) Ockenheim 350 (340) Bubenheim 350 (340) Bornheim 350 (338) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 21

22 Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Grundsteuer B (2013) * Mainz 440 (440) Nackenheim 427 (400) Worms 406 (406) Niederheimbach 400 (400) Saulheim 395 (368) Bingen am Rhein 390 (390) Dolgesheim 390 (390) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 22

23 Übersicht 9: Gewerbesteuer Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % Anzahl der Städte und Gemeinden jeweils auf der y-achse, Hebesätze auf der x-achse Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Gewerbesteuerhebesatz von...% im Jahr 2014 Anzahl der Städte/ Gemeinden Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Gewerbesteuerhebesatz von...% im Jahr 2013 Anzahl der Städte/ Gemeinden Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 23

24 Übersicht 10: Grundsteuer B Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % Anzahl der Städte und Gemeinden jeweils auf der y-achse, Hebesätze auf der x-achse Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer B von...% im Jahr 2014 Anzahl der Städte/ Gemeinden Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer B von...% im Jahr Anzahl der Städte/ Gemeinden Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 24

25 Übersicht 11: Realsteuerhebesätze 2014 (2013) aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen 16 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A 2014 (2013) Grundsteuer B 2014 (2013) Gewerbesteuer 2014 (2013) Albig 300 (285) 365 (338) 365 (352) Alsheim 300 (298) 365 (338) 370 (370) Alzey 290 (290) 380 (380) 370 (370) Appenheim 300 (280) 340 (320) 365 (350) Armsheim 300 (290) 365 (358) 365 (360) Aspisheim 300 (300) 365 (340) 370 (370) Bacharach 375 (370) 375 (370) 365 (360) Badenheim 300 (300) 365 (340) 370 (370) Bechenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Bechtheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Bechtolsheim 315 (285) 385 (338) 365 (352) Bermersheim v.d.h 300 (285) 365 (338) 365 (352) Biebelnheim 300 (285) 365 (342) 365 (352) Bingen am Rhein 330 (330) 390 (390) 390 (390) Bodenheim 305 (290) 377 (350) 373 (360) Bornheim 292 (285) 350 (338) 358 (345) Breitscheid 380 (380) 380 (380) 365 (350) Bremersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Bubenheim 300 (300) 350 (340) 365 (352) Budenheim 300 (300) 365 (330) 380 (380) Dalheim 300 (300) 365 (365) 350 (350) Dexheim 325 (285) 365 (338) 350 (350) Dienheim 300 (285) 365 (340) 350 (350) Dintesheim 280 (280) 327 (327) 352 (352) Dittelsheim-Heßloch 300 (285) 365 (338) 365 (352) Dolgesheim 330 (330) 390 (390) 330 (330) Dorn-Dürkheim 300 (300) 370 (360) 330 (330) Eckelsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Eich 285 (285) 338 (338) 352 (352) Eimsheim 320 (320) 380 (380) 330 (330) Engelstadt 310 (310) 340 (340) 370 (370) 25

26 55232 Ensheim 300 (285) 365 (340) 365 (352) Eppelsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Erbes-Büdesheim 300 (275) 365 (317) 365 (342) Esselborn 300 (285) 365 (338) 365 (365) Essenheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) Flomborn 300 (285) 365 (338) 365 (352) Flonheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Flörsheim-Dalsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Framersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Freimersheim 285 (285) 348 (348) 352 (352) Frettenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Friesenheim 300 (285) 365 (350) 365 (350) Gabsheim 300 (285) 365 (340) 365 (352) Gau-Algesheim 300 (300) 365 (340) 365 (360) Gau-Bickelheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Gau-Bischofsheim 300 (290) 365 (340) 365 (330) Gau-Heppenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Gau-Odernheim 295 (295) 355 (355) 371 (371) Gau-Weinheim 305 (290) 373 (350) 365 (352) Gensingen 300 (300) 365 (340) 365 (350) Gimbsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Grolsheim 300 (300) 365 (340) 365 (360) Gumbsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Gundersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Gundheim 300 (285) 365 (338) 365 (355) Guntersblum 315 (300) 377 (350) 365 (340) Hahnheim 300 (290) 365 (340) 350 (350) Hamm 300 (285) 365 (338) 365 (352) Hangen-Weisheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Harxheim 320 (320) 365 (350) 365 (340) Heidesheim 320 (320) 365 (365) 370 (370) Hillesheim 325 (325) 385 (385) 340 (340) Hochborn 300 (285) 365 (338) 365 (352) Hohen-Sülzen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Horrweiler 300 (300) 365 (340) 365 (350) Ingelheim am Rhein 67,5 (67,5) 80 (80) 332 (332) Jugenheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) Kettenheim 285 (285) 338 (338) 352 (352) 26

27 55270 Klein-Winternheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) Kögernheim 300 (300) 365 (350) 360 (360) Lonsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Lörzweiler 300 (290) 365 (340) 365 (340) Ludwigshöhe 300 (285) 365 (340) 330 (330) Mainz 290 (290) 440 (440) 440 (440) Manubach 400 (400) 365 (350) 365 (350) Mauchenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Mettenheim 307 (294) 373 (348) 365 (352) Mölsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Mommenheim 300 (285) 365 (338) 350 (350) Monsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Monzernheim 300 (291) 365 (344) 365 (352) Mörstadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) Münster-Sarmsheim 340 (340) 375 (355) 375 (352) Nack 300 (285) 365 (338) 365 (352) Nackenheim 335 (320) 427 (400) 373 (360) Niederheimbach 550 (550) 400 (400) 380 (380) Nieder-Hilbersheim 310 (310) 365 (340) 365 (360) Nieder-Olm 300 (285) 365 (338) 380 (380) Nieder-Wiesen 327 (300) 365 (338) 365 (352) Nierstein 300 (300) 365 (350) 380 (380) Oberdiebach 400 (400) 375 (375) 365 (360) Ober-Flörsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Oberheimbach 400 (400) 365 (350) 365 (350) Ober-Hilbersheim 285 (285) 340 (340) 360 (360) Ober-Olm 300 (285) 365 (338) 365 (350) Ockenheim 310 (310) 350 (340) 370 (370) Offenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Offstein 300 (285) 365 (338) 375 (375) Oppenheim 315 (300) 380 (360) 400 (385) Osthofen 300 (285) 365 (340) 365 (360) Partenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Saulheim 315 (300) 395 (368) 365 (352) Schornsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Schwabenheim a. d. Selz 300 (300) 365 (340) 365 (360) Selzen 300 (285) 360 (340) 350 (350) 27

28 55599 Siefersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Sörgenloch 300 (285) 365 (338) 365 (350) Spiesheim 300 (285) 365 (340) 365 (360) Sprendlingen 300 (300) 365 (340) 365 (350) St. Johann 300 (300) 365 (340) 365 (350) Stadecken-Elsheim 300 (285) 365 (338) 380 (380) Stein-Bockenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Sulzheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Trechtingshausen 340 (340) 365 (340) 365 (355) Udenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Uelversheim 310 (290) 385 (360) 330 (330) Undenheim 300 (285) 365 (338) 350 (350) Vendersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Wachenheim 285 (285) 338 (338) 352 (352) Wackernheim 310 (310) 375 (375) 400 (400) Wahlheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Waldalgesheim 350 (350) 365 (340) 365 (350) Wallertheim 300 (285) 365 (340) 365 (360) Weiler bei Bingen 450 (450) 365 (350) 365 (355) Weinolsheim 300 (300) 360 (360) 330 (330) Welgesheim 300 (300) 365 (340) 365 (350) Wendelsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Westhofen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Wintersheim 300 (285) 365 (340) 330 (330) Wolfsheim 300 (300) 365 (340) 365 (350) Wöllstein 300 (290) 365 (338) 362 (352) Wonsheim 305 (285) 370 (370) 370 (352) Worms 305 (305) 406 (406) 410 (410) Wörrstadt 300 (285) 365 (340) 365 (352) Zornheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) Zotzenheim 300 (300) 365 (340) 365 (350) 16 Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 28

Grundsteuer A Angabe in %

Grundsteuer A Angabe in % Übersicht über Grund- und hebesätze in Kommunen in Rheinhessen Stand: Mai 2016 Alzey-Land 55234 Albig 300 300 365 365 365 365 55234 Bechenheim 300 300 365 365 365 365 55234 Bechtolsheim 330 330 400 400

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