Die UN-Behindertenrechts-Konvention in Österreich. Volker Schönwiese
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- Reiner Brauer
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1 Die UN-Behindertenrechts-Konvention in Österreich Volker Schönwiese
2 Weit über 150 Staaten haben seit 2006 die Konvention unterzeichnet
3 Die UN-Konvention beinhaltet: a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit; b) die Nichtdiskriminierung; c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit; e) die Chancengleichheit; f) die Zugänglichkeit; g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau; h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
4 2006: Die UNO beschließt die UN-Behindertenrechtskonvention tritt die Konvention in Österreich in Kraft richtet Österreich einen Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. 2010: Die Europäische Union ratifiziert die UN- Behindertenrechtskonvention. Die EU erstellt einen Aktionsplan Ab 2010 wird in Österreich ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Konvention für die Jahre erstellt. Von den Bundesländern hat bisher nur die Steiermark einen Aktionsplan (2012) beschlossen sendet Österreich einen Staatenbericht an die UNO, wie es die Konvention umsetzt. 2011: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht einen Weltbericht Behinderung. 2013: Die ÖAR sendet einen umfassenden Zivilgesellschaftsbericht als Kommentar an die UNO, auch andere Organisationen schreiben Berichte.
5 2013: Die ÖAR sendet einen umfassenden Zivilgesellschaftsbericht als Kommentar an die UNO, auch andere Organisationen schreiben Berichte. Die UNO bildet ein Prüfkomitee, das die Umsetzungsberichte aller Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, überprüfen soll. Im Komitee sind 18 ExpertInnen aus der ganzen Welt, der Großteil davon behinderte Personen. Das Prüfkomitee sammelt alle Informationen über Österreich und trifft im April 2013 eine Gruppe von unabhängigen VertreterInnen von Behindertenorganisationen (NGO-Delegation) in Genf. Die UNO erstellt im April 2013 eine Prüfliste für Österreich mit Fragen. Die österr. Regierung beantwortet die Fragen und übergibt sie der UNO Auch Behindertenorganisationen senden Antworten auf die Fragen an die UNO. Präsentation der österreichischen NGO-Delegation kurz vor der Staatenprüfung Im September 2013 findet die Staatenprüfung von Österreich in Genf statt. Die UNO veröffentlich Handlungsempfehlungen für Österreich mit vielen kritischen Punkten. Die nächste Staatenprüfung für Österreich wird im Jahr 2018 erfolgen.
6 UN-Behindertenrechtskonvention Staatenprüfung 2013
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8 Der Zivilgesellschaftsbericht
9 April 2013: Eine Gruppe von Menschen von Nicht- Regierungsorganisationen berichtet in Genf
10 Das Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt eine Liste mit Fragen (List of Issues). Diese Fragen werden beantworten: von der österreichischen Regierung von den Nicht-Regierungs-Organisationen
11 September 2013: Eine offizielle österreichische Delegation trifft das Komitee zweimal je drei Stunden und bekommt viele Fragen zur Umsetzung der Konvention gestellt (State Dialogue)
12 Ein Teil der österreichischen Delegation unter Botschafter Tichy am Podium
13 Der Leiter des UN-Prüfkomitees Ron Mc Callum
14 Eine Gruppe von Nicht-Regierungs- Organisationen beobachtete alles
15 Nach der Prüfung: Das Komitee macht Vorschläge damit sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in Österreich verbessert (Concluding Observations and Recommendations) Handlungsempfehlungen in Schwieriger Sprache in Leichter Sprache in Gebärdensprache Siehe:
16 Beispiel: Inklusion Wendet sich Vielfalt zu. Umfasst alle Dimensionen von Vielfalt Orientiert sich an den Grundsätzen der BürgerInnenrechtsbewegung Tritt für die Vision einer inklusiven Gesellschaft die niemanden aufgrund irgendeiner Zuschreibung ausgrenzt
17 Kernaspekte von Inklusion 1 Inklusion versteht Menschen mit Behinderung als eine von vielen Minderheiten und nicht als funktionsgemindert. Damit setzt sie sich ab von allen defizitorientierten Zuschreibungen und sieht Probleme im Zusammenhang mit Behinderung als kulturell, sozial und gesellschaftlich verursacht an. Nach: Andreas Hinz: Inklusion und Arbeit - wie kann das gehen? Erschienen in: impulse Nr. 39, März 2006, Seite 3-12 impulse (39/2006) -
18 Kernaspekte von Inklusion 2 Dementsprechend gibt Inklusion die alltägliche Einteilung der Bevölkerung in zwei klar abgrenzbare Teile einen Teil mit und einen Teil ohne Behinderung, einen Teil Einheimische und einen Teil Ausländische, einen Teil Männliche und einen Teil Weibliche auf. Entsprechend sieht Inklusion die Sprache des sonderpädagogischen Förderbedarfs als ebenso diskriminierend an wie sexistische und rassistische Sprache, denn mit ihr geht in der Regel eine Abwertung der Personen und eine Absenkung der Erwartungen ihnen gegenüber einher.
19 SonderschülerInnen 3 Segregationsquotient Österreich 2,5 2 1,5 Segregationsquotient 1 0, / / / / /11 Schuljahr 1990/ / / / /11 Segregationsquotient 2,47 2,35 1,71 1,86 1,89 Nach Flieger 2012:
20 UN-Konvention Artikel 19 Unabhängige Lebensführung Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern ermöglichen, indem sie unter anderem gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist; c) gemeindenahe Diensteleistungen und Einrichtungen in der Gemeinde für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
21 Übergang von Großeinrichtungen zum selbstbestimmten Wohnen in der Gemeinde Die AutorInnen (Mansell, J. u.a. 2007, S.12) stellen in der Zusammenfassung ihrer Studie fest: Bei teureren Großeinrichtungen können Entscheidungsträger davon ausgehen, dass Bewohner mit leichteren Behinderungen im Rahmen guter gemeindeintegrierter Dienste bei gleicher oder besserer Versorgungsqualität zu niedrigeren Kosten versorgt werden können. Die Kostenwirksamkeit des gemeindeintegrierten Modells ist hierbei also besser. Eine gute gemeindeintegrierte Versorgung von Menschen mit schwereren Behinderungen aus teureren Großeinrichtungen wird genau so viel kosten, wobei die Versorgungsqualität besser sein wird. Folglich ist auch hier die Kosteneffizienz des gemeindeintegrierten Modells besser.
22 Übergang von Großeinrichtungen zum selbstbestimmten Wohnen in der Gemeinde Was die Qualität betrifft wurde auf Folgendes Ergebnis hingewiesen: Gleichzeitig stellte sich jedoch auch heraus, dass die Umstellung auf gemeindeintegrierte Dienste nicht automatisch eine Garantie für bessere Ergebnisse ist: Unter Umständen werden die Versorgungsmethoden der Großeinrichtungen unabsichtlich übernommen. Die Entwicklung geeigneter gemeindeintegrierter Dienste ist eine notwendige, aber keine ausreichende Bedingung für bessere Ergebnisse. (ebd. S. 5)
23 Übergang von Großeinrichtungen zum selbstbestimmten Wohnen in der Gemeinde Nach Umstellung auf gemeindeintegrierte Dienste Kostengünstige Einrichtung Weniger behinderte Person Schwerer behinderte Person Kosten Qualität Kosteneffizienz Gleich oder niedriger Gleich oder höher Gleich oder besser Höher Höher Gleich oder besser Teurere Einrichtung Weniger behinderte Person Schwerer behinderte Person Niedriger Gleich oder höher Besser Gleich oder niedriger Höher Besser
24 Bericht an das österr. Parlament 1990 Kapitel über Großheime: "Großheime (Heime mit über 30 Pflegebetten) sollen (ÖAR und Grüner Klub: dürfen) nicht mehr neu gebaut werden. Der Schwerpunkt der Neubaubestrebungen muß unbedingt in der Schaffung von Wohngruppen liegen. Mehrheitlich wurde die Auffassung vertreten, daß für geistig, körperlich, psychisch und sinnesbehinderte Personen ausschließlich Wohngruppen vorzusehen sind (die Vertreter der Länder sprechen sich gegen diese Ausschließlichkeit aus, ÖAR und Grüner Klub wollen sie auch auf die Gruppe der alten pflegebedürftigen Menschen ausgeweitet sehen)."."...in diesem Zusammenhang. ist auch ein Zeitpunkt festzulegen, ab dem keine Neueinweisungen in Großheime mehr erfolgen dürfen. Siehe:
25 Bericht an das österr. Parlament 1990 Kapitel "Förderung autonomer Entscheidungen": "Ein selbstbestimmtes Leben der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen muß Richtschnur aller Maßnahmen sein. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings vielfach erst geschaffen werden, so unter anderem a) durch die Auszahlung eines ausreichenden und den individuellen Bedarf abdeckenden Pflegegeldes direkt an die Betroffenen (u.a. zur Sicherung der Persönlichen Assistenz); b) durch Training und Schulung der Betroffenen zur eigenständigen Organisation und Anleitung von Hilfen im Sinn Persönlicher Assistenz; und c) indem die hilfs- und pflegebedürftigen Menschen auf ein Angebot an qualifizierter Hilfe in einer geregelten Dienstleistungsbeziehung zurückgreifen können. Siehe:
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27 Diese und folgende beiden Folien aus: Hubert Stockner (2011): Persönliche Assistenz als Ausweg aus der institutionellen Segregation von Menschen mit Behinderungen.
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30 Fokus Institutionsreform De-Institutionalisierung Leben mit Unterstützung Person PatientIn KlientIn BürgerIn Rahmen von in der Institution Dienstleistungen Alltagstheoretische Basis der Arbeit Die Entwicklung der Behindertenhilfe Pflegerisches / medizinisches Modell in Wohngruppen, Werkstätten für Behinderte, Sonderschulen und - unterricht Entwicklungspsychologi sches / verhaltenstherapeutisches Model in üblichen Wohnungen, Betrieben, Schulen und Klassen Dienstleistung Pflege / Betreuung Förderung Assistenz Modell individueller Unterstützung Planungsmodelle Betreuungs- und Versorgungspläne Individuelle Erziehungs- /Förder- /Qualifizierungspläne Gemeinsame persönliche Zukunftsplanungen Kontrolle durch (medizinische/pflegeri Interdisziplinäres Team Betroffene selbst sche) Fachkraft Kontext von Entscheidungen Stand von fachlicher Theorie und Praxis Teamübereinkunft Persönlicher Unterstützerkreis Priorität bei Grundbedürfnissen Tüchtigkeit Selbstbestimmung in Siehe weiter nächste Seite sozialer Kohäsion
31 Priorität bei Grundbedürfnissen Tüchtigkeit Problemdefinition Behinderung, Schädigung, Defizit Abhängigkeit, Unselbständigkeit Selbstbestimmung in sozialer Kohäsion Umwelthindernisse für Teilhabe Problem Lösung Behandlung, Therapie Förderung der am wenigsten einschränkenden Umwelt Neugestaltung der Umwelt als inklusive Gesellschaft Aus: Hinz, Andreas: Inklusion und Arbeit - wie kann das gehen? 2006 In: bidok Gesellschaft - licher, unbewusster Kontext Angstabwehr durch Verleugnung und Unsichtbarmachen Angstabwehr durch Aggression und Anpassung Trauerbearbeitung und direkte Auseinandersetzung Aus: Petra Flieger / Volker Schönwiese (Hrsg.): Menschenrechte Integration Inklusion. Aktuelle Perspektiven aus der Forschung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt Verlag 2011, Seite 33
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