WZB Mitteilungen. Digitale Welt Arbeit, Politik und Alltag im Wandel. Juni

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1 WZB Mitteilungen Juni Digitale Welt Arbeit, Politik und Alltag im Wandel Weitere Themen: Kritik und Kontrolle in China, Steffen Huck und David Brady neue Direktoren am WZB, Karl W. Deutsch

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3 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012 Inhalt Titelfoto: Konferenzteilnehmer bei der Abschlussparty der Digital Life Design-Konferenz im P1 im Münchner Haus der Kunst im Januar 2011 [Foto: Süddeutsche Zeitung Photo / Stephan Rumpf] Editorial 5 Gesellschaft Europa Jutta Allmendinger Titelthema 7 Vom Haben zum Greifen Auf dem Weg in eine digitale Abrufgesellschaft Michael Hutter 11 Kollektive Kreativität Probleme des Urheberrechts aus interdisziplinärer Perspektive Jeanette Hofmann 15 Auf der Suche nach Austausch Digitale Nomaden und Coworking Spaces Janet Merkel 18 Digitalisieren und sparen Lichtkonzepte für Städte und Kommunen gefragt Nona Schulte-Römer 22 Veränderung als Konstante Bibliotheken im digitalen Zeitalter Sebastian Nix 26 Discussing Europe Online debates on the Union are plural and mostly civilized Pieter de Wilde 29 Tuning the people China s delicate balance between digital freedom and repression John Keane Aus dem WZB 33 Konferenzberichte 36 Leibniz-Forschung: Kampf um die Weltordnung 37 Die Erforschung des Wandels Steffen Huck wird neuer WZB-Direktor 38 Wie Politik Ungleichheit schafft David Brady kommt als neuer Direktor ans WZB 39 Wirtschaft, Politik und Institutionen im Wandel WZB-Forschung über Formen ökonomischer Governance Sigurt Vitols 42 Aufklärer, Initiator, Kämpfer Rolf Rosenbrock: eine persönliche Würdigung zum Abschied vom WZB Ilona Kickbusch 44 Nachlese: Das WZB im Dialog 46 Vorgestellt: Publikationen aus dem WZB 48 Personen 51 Kompakt, schnell, elektronisch Eine Zwischenbilanz der WZBriefe Kerstin Schneider 52 Vorschau: Veranstaltungen Zu guter Letzt 54 Seiner Zeit voraus Karl W. Deutsch prägte zehn Jahre lang das Gesicht des WZB Andrei S. Markovits WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

4 Impressum WZB Aufgaben und Arbeiten WZB-Mitteilungen ISSN Heft 136, Juni 2012 Herausgeberin Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung Professorin Jutta Allmendinger Ph.D Berlin Reichpietschufer 50 Telefon Telefax Internet: Die WZB-Mitteilungen erscheinen viermal im Jahr (März, Juni, September, Dezember) Bezug gemäß 63, Abs. 3, Satz 2 BHO kostenlos Redaktion Dr. Paul Stoop (Leitung) Gabriele Kammerer Claudia Roth Kerstin Schneider Korrektorat Udo Borchert Martina Sander-Blanck Im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) betreiben rund 160 deutsche und ausländische Wissenschaftler problemorientierte Grundlagenforschung. Soziologen, Politologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftler und Historiker erforschen Entwicklungstendenzen, Anpassungsprobleme und Innovations chancen moderner Gesellschaften. Gefragt wird vor allem nach den Problemlösungskapazitäten gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen. Von besonderem Gewicht sind Fragen der Transnationalisierung und Globalisierung. Die Forschungsfelder des WZB sind: Arbeit und Arbeitsmarkt Bildung und Ausbildung Sozialstaat und soziale Ungleichheit Geschlecht und Familie Industrielle Beziehungen und Globalisierung Wettbewerb, Staat und Corporate Governance Innovation, Wissen(schaft) und Kultur Mobilität und Verkehr Migration, Integration und interkulturelle Konflikte Demokratie Zivilgesellschaft Internationale Beziehungen Governance und Recht Gegründet wurde das WZB 1969 auf Initiative von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Dokumentation Ingeborg Weik-Kornecki Texte in Absprache mit der Redaktion frei zum Nachdruck Auflage Abonnements: presse@wzb.eu Fotos S. 5 und S. 44: David Ausserhofer Gestaltung Kognito Gestaltung, Berlin Satz und Druck Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag, Paderborn 4 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

5 Gesellschaft Europa Letztens war ich wieder in Brüssel für eine Sitzung der Kommission I4G Innovation for Growth, ein Beratungsorgan, das der Forschungskommissarin Geoghegan-Quinn direkt unterstellt ist. Als ich nach der Sitzung ins Hotel wollte, war das weiträumig abgesperrt. Umgestürzte Autos, überall Polizei in Kampfuniform. Nur war ich die einzige, die da etwas Dramatisches vermutete. Die anderen Passanten ließen sich nichts anmerken. In Berlin wäre das undenkbar. TV-Teams wären da, Politiker würden beschwörend dies oder jenes fordern, Aufregung allerorten. Woher kommen solche Unterschiede in der Wahrnehmung, im öffentlichen Diskurs? Es wäre lohnend, solche Phänomene zu erforschen. Doch im ersten Entwurf des neuen EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizon 2020 war kein Cent für die Sozial- und Geisteswissenschaften eingeplant. Null Cent in einem 80 Milliarden Euro schweren Programm. Sozialstaat, Integration, Sicherheit, Kommunikation nicht EU-relevant? Ein Aufschrei der entrüsteten sozial- und geisteswissenschaftlichen Community, resultierend unter anderem in einem offenen Brief an die Forschungskommissarin, wirkte. Ende Mai gab die Kommissarin die Einführung eines neuen Förderschwerpunkts für die Sozial- und Geisteswissenschaften bekannt. Diese Entwicklung hat gezeigt: Die Disziplinen müssen vereint auftreten und eine starke Lobby entwickeln. Diese Erkenntnis führte im Dezember 2011 zur Gründung der European Alliance for Social Sciences and Humanities (EASH). Die Gesellschaftswissenschaften haben nun eine Stimme und können auch künftig für einen festen Platz in der europäischen Forschung eintreten. Die I4G wird in diesem Sinne wirken. Und das WZB unterstützt die EASH nach Kräften. Jutta Allmendinger WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

6 Digitale Welt. Ein Nachmittag im April. Das Hamburger Landgericht entscheidet zugunsten der GEMA im Streit mit Google/youtube. Eine Studie der TU Berlin stellt fest: Social Media fördern das Vertrauen unter Studenten. Oberpiratin Marina Weisband bloggt gegen die Zaghaftigkeit gegenüber extremistischen Tendenzen in der Partei. In St. Gallen wird der Social Media Activity Index über das digitale Verhalten von Bundestagsabgeordneten vorgestellt. Binnen Minuten gehen diese Meldungen ein, werden von anderen e-medien aufgenommen, erreichen Online-Plattformen klassischer Medien, werden von Lesern kommentiert, fließen in die Arbeit an den Printausgaben ein. Grenzen und Hierar chien lösen sich auf: zwischen Medien gattungen, zwischen Lesern und Kommentatoren, zwischen Ereignis, Bewertung, Handeln. 6 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

7 Vom Haben zum Greifen Auf dem Weg in eine digitale Abrufgesellschaft Michael Hutter Der Anschluss informationsverarbeitender Geräte an digitale Netzwerke revolutioniert unsere Lebensgewohnheiten. Wie zuvor schon die Alphabetisierung und der Buchdruck wird jetzt die Digitalisierung als Befreiung und Katastrophe zugleich erlebt: eine Befreiung von für selbstverständlich gehaltenen Beschränkungen, eine Katastrophe für bestehende Macht- und Geschäftsmodelle. Während bis vor kurzem nur dünne Textreihen billig produziert und kopiert werden konnten, sind inzwischen im Internet die Bildfolgen von Videospielen verfügbar, in denen sich bis zu hundert Millionen Teilnehmer gleichzeitig bewegen. Die Kosten der Herstellung, vor allem aber der Verbreitung und Weiterverwendung solcher Datenpakete und der Programme zu ihrer Generierung sind um Größenordnungen gefallen. Der Zugang zu digital formatierten Werken ist offen, Schutzrechte der Autoren und Verwerter können nur mit großem Aufwand oder gar nicht durchgesetzt werden. Die Konsequenzen sind für viele der bisherigen Rechteinhaber desaströs. Entsprechend erbittert ist die Diskussion über den Umgang mit Rechten. Der Streit bleibt nicht auf rechtspolitische Experten und einschlägige Lobbyisten beschränkt, sondern findet in aller Öffentlichkeit, insbesondere in den Massenmedien statt. Der Verlauf der Fronten in Diskussionen, Aktionen und Gegenaktionen ist unübersichtlich. Vier Gruppen sind vom Umbruch in der Informationsbeherrschung betroffen: Produzenten, Urheber, Verwender und Verwertungsgesellschaften. Alle vier haben in sich widersprüchliche Interessen. Bei den Produzenten verlieren die Hersteller von Werken, die in digitaler Form vertrieben werden, etwa Filme oder Videospiele, während die Hersteller der zum Aufnehmen und Abspielen benötigten Geräte Gewinne einstreichen. Aus diesen Gewinnen nämlich über die Kopierabgabe werden allein etwa 40 Prozent der Ausschüttungen der GEMA finanziert. Summary: Digitally available works are increasingly easy to access. Thus, the possibilities for controlling information goods shift. Practices of dealing with content and knowledge disengage from a private property culture and find new forms in a culture of rights to access and grasp content. This process, in its effects comparable to the advent of the printing press, is reflected in the current debate on copyright law reforms. Kurzgefasst: Der Aufwand für diejenigen, die auf digital verfügbare Werke zugreifen, ist gering und sinkt weiter. Dadurch verschieben sich die Möglichkeiten, Informationsgüter zu beherrschen. Der Umgang mit Wissen und Inhalten löst sich von der Eigentumskultur und findet neue Formen in einer Kultur, in der Rechte auf Zugänge, Abrufe und deren Verbindungen relevanter sind als Exklusivrechte. Dieser Vorgang, in seinen Auswirkungen schon jetzt mit denen des Buchdrucks vergleichbar, spiegelt sich in der Debatte um die Weiterentwicklung des Urheberrechts. Bei den Schöpfern der Werke verlieren etablierte Ensembles und Studios, aber unabhängige, oft nichtprofessionelle Autoren, Musiker und Programmierer gewinnen Aufmerksamkeit und Vermögen. Hier, bei den eigentlichen Urhebern, sind die Meinungen am stärksten gespalten. Viele optieren so wie der Musiker und Blogger Jonathan Coulton: I believe in copyright. I benefit from it. [...] But if I had to give up one thing, if I had to choose between copyright and the wild west, semi-lawless, innovation-fest that is the internet? I ll take the internet every time ( Bei den Verwendern verläuft die Interessenlinie zwischen den Generationen: Die Generation, die sich an den passiven Konsum durch Massenmedien versendeter Inhalte gewöhnt hat, ist weniger betroffen von rigorosen Maßnahmen des Rechteschutzes als die junge Generation, die neu entdeckt, was sich aus den Relikten und Novitäten, die sie umgeben, an eigenen Werken gestalten und mit anderen teilen lässt. Am einheitlichsten treten die Verwertungsgesellschaften auf. Sie bieten zumindest ein Modell, wie in selbstorganisierter Weise Pauschalzahlungen von den Gewinnern der digitalen Revolution an die Urheber verteilt werden können. Allerdings ist der Preis für diesen wichtigen Mechanismus der Umverteilung eine fast vollständige Monopolisierung nationaler Parafisken, also der Organisationen, die öffentliche Aufgaben übernehmen und sich aus Zwangsabgaben finanzieren. Gleichzeitig sind sie wegen ihrer einfachen, vereinsartigen Entschei- WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

8 dungsstruktur anfällig für die faktische Übernahme durch die marktbeherrschenden Produktionsunternehmen. Es bleibt deshalb unklar, ob Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bildkunst, denen die technologische Entwicklung völlig neue Geschäftsfelder beschert, wegen des gestiegenen öffentlichen und privaten Interesses an den Verteilungsmechanismen in ihrer heutigen Form überleben werden. Alle diese Parteien engagieren sich, zum Teil mit beträchtlichen Mitteln, in der Auseinandersetzung um die Weiterentwicklung des Urheberrechts. Die Argumente werden mit allen juristisch verfügbaren Mitteln unterstützt, die Rechte sollen selbst mit Sanktionen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen verteidigt werden. Aber letztlich laufen alle Abwehrmaßnahmen ins Leere: Während einige Rechteverletzer physisch dingfest gemacht werden, entstehen schon wieder neue Netzwerke und Abrufmöglichkeiten. Die Richtung, in der sich die institutionelle Veränderung bewegt, ist klar und unvermeidlich: Auf Werke digital zuzugreifen wird immer einfacher, während der Aufwand zur Verteidigung bestehender Verwertungsrechte steigt. Also läuft die Entwicklung auf eine geringere Schutzhöhe zu. Der Druck in diese Richtung ist so stark, dass er in einigen europäischen Ländern politisch organisiert wird und in Gestalt einer parlamentarischen Fraktion direkt auf die Gesetzgebung einwirkt. Verfahren der Finanzierung von Autoren und Produzentinnen, die stärker über kollektive Kassen oder über Grundgebühren als über Einzelzahlungen organisiert sind, werden erprobt, lassen aber durchaus Szenarien zu, in denen die Zahl der Künstler, die vom Verkauf oder Verleih ihrer Werke leben können, sinkt. Der Umbruch in der Definition der Rechte eines Urhebers an seinem Werk lässt sich auch im Sprachgebrauch ablesen. Drei verschiedene Perspektiven lassen sich dabei an drei Begriffsfeldern festmachen: Eigentum Zugang Zugriff. Mit dem Begriff geistiges Eigentum werden Schutzansprüche von Patenten bis zu Geschmacksmustern bezeichnet. Der Eigentumscharakter immaterieller Werke wird dabei behauptet, obwohl die Differenz zu Sachen offensichtlich ist: Materielle Güter sind private, also exklusive Güter. Ihre Nutzung muss rivalisierend sein, weil physische Körper nur an einem Ort sein können. Informationsgüter dagegen sind öffentliche Güter, denn ihre Inhalte, etwa die Vorteile einer Erfindung, können gleichzeitig an vielen Orten sein. Das ist der Grund, warum individuelle Schutzrechte für derartige Informationsgüter immer eingeschränkt sind durch das Interesse der Allgemeinheit an der weitestgehenden Verbreitung und Nutzung der Information. Deshalb sind sie zeitlich befristet oder müssen zwangslizenziert werden, oder sie gelten nicht für bestimmte Nutzergruppen. Bei echten Eigentumsrechten ist das anders: Mit Sachen früher auch Personen kann der Eigentümer weitgehend tun und lassen, was er will. Dem dominium liegt eine Jahrtausende alte Rechtskultur zugrunde. In der Verbindung mit dieser Rechtskultur ist im vergangenen Jahrhundert das Urheberrecht weiterentwickelt worden, sowohl in der europäischen Version als Autorenrecht als auch in der angloamerikanischen Version als copyright oder Kopierschutz von Werken. Mit der Ausweitung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors und dem Ausbau des Rechtemanagements für digitale Ton-, Bild- und Datenträger schien die Angleichung an das Sacheigentum weitgehend vollzogen. Trotz der normativen Verschärfung hat aber die Anzahl der Zugriffe auf geschützte Werke zugenommen. Also werden mit dem Argument des Eigentums Verbote generiert, die das Kopieren von digitalen Dokumenten mit dem Diebstahl von Fahrrädern gleichsetzen oder die Aneignung von Firmenlogos für Handtaschen mit dem Raub von Schiffsladungen durch Piraten. Während dieser Chor der Interessierten den möglichst vollständigen Schutz individueller Rechte erreichen will, hat längst ein anderer Chor eingesetzt, der das Gegenteil fordert: eine Reduzierung der Schutzansprüche, differenzierte Formen der Leistungsförderung oder gar völlig freien Zugang zu Datenquellen. Alle diese Forderungen basieren auf der Sichtweise, dass Immaterialgüter aus Infor- 8 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

9 mation bestehen, also aus allem, was sich digitalisieren lässt, um der Definition von Hal Varian, vormals Wirtschaftsprofessor in Berkeley, heute Chefökonom bei Google, zu folgen. Die Verweigerung des Zugangs zu Information wird von den Aktivisten der Access to Knowledge-Bewegung in die Nähe der Einschränkung von demokratischer Meinungsfreiheit gerückt, die verstärkten Schutzmaßnahmen der privaten Verwerter werden als Kontrolle der öffentlichen Sphäre interpretiert. Etwas anders setzt das Argument an, wenn für Einzelne, besonders für Amateure das Recht auf Zugang gefordert wird. Sie sollen den eigenen Remix aus dem Pool vorhandener Informationsressourcen gestalten können. Abschreckende Beispiele sind dabei Fälle, in denen das Auftreten von geschützten Klängen oder Bildformen in privaten Aufnahmen strafrechtlich verfolgt wurde. Private, die ihren kreativen Neigungen nachgehen, geraten unvermeidlich bei ihren Streifzügen an Datenkomplexe, deren Nutzungsbedingungen unklar sind. Lawrence Lessig fordert deshalb eine Senkung der Schutzansprüche gegenüber Amateuren und einen Wechsel der juristischen Einschätzung weg von der bloßen Zahl hin zum Verwendungszweck von Kopien. Lessig ist Initiator der Creative Commons-Bewegung, deren open content-lizenzen eine freiwillige Alternative zu den gesetzlichen Schutzansprüchen geschaffen haben. Die Rede vom Zugang zu Datenkomplexen stützt sich noch auf die Metapher eines physischen Wegs und wird deshalb der Eigenart digitaler Kommunikationsformen nicht gerecht. Näher am Informationscharakter der Werke wäre die Rede von Abruf oder Zugriff. Sie taucht in den neueren Diskussionen auch auf, hat aber bislang kein einheitliches Profil. Ein solches Profil lässt sich einkreisen, wenn man das Wortfeld um das Greifen ausmisst. [Foto: David Ausserhofer] Michael Hutter, habilitierter Volkswirt, ist seit 2008 Direktor der WZB-Abteilung Kulturelle Quellen von Neuheit und Forschungsprofessor am Institut für Soziologie der Technischen Universität Berlin. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Innovationen in der Kreativwirtschaft sowie historische Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Kunst. Vom Er-greifen kann gesprochen werden, wenn es um die kommerzielle Werkverwendung durch Dritte geht, für die mit einer Lizenzgebühr bezahlt wird. Ein Großteil der Erträge wird dabei in wenigen Jahren erzielt, also in einer Zeitspanne, die weit unter den Schutzansprüchen des Urheberrechts liegt. Hier entspricht die Verwendung weitgehend der Miete oder Pacht von dinglichen Rechten. Das Ergriffene kann wieder zurückgegeben werden. Dem Be-greifen entspricht die Erfahrung, die Verwender mit den Bedeutungsinhalten eines Werks erleben. Das macht ja die fundamentale Eigenart der geistigen Güter aus: Sie werden über die kognitive Wahrnehmung erfasst und in den Bedeutungs- und Gedächtnisstrukturen des individuellen Bewusstseins interpretiert. So entstehen Erfahrungen, die die Verwender in immer neuen Varianten erleben wollen. Im Überfluss der digitalen Angebote verhalten sie sich wie Flaneure, die Erfahrungen und Eindrücke vergleichend wertzuschätzen lernen. Viel stärker als in Branchen mit analogen Medien zeigt sich in den hochdigitalisierten Branchen das Phänomen der asymmetrischen Aufmerksamkeit: Geringe Informationsunterschiede genügen, um einige Werke aus völliger Anonymität zum Bestseller-Produkt zu machen, weil nicht mehr professionelle Informationsmedien eine Vorauswahl treffen, sondern einzelne Aufrufe und Wertungen den Ausschlag geben. In diesen Märkten bildet sich zurzeit ein Spektrum von Zahlungsformen, von micro-payments für singuläre Ereignisse bis zu flat rates, mit denen ähnlich wie bei einem Festival ein Bündel von Angeboten ausprobiert werden kann. Dem Ein-greifen schließlich entspricht die Teilnahme an gemeinsamen Netzwerken. Die Teilnehmer greifen gegenseitig auf ihre accounts zu, sie kommentieren, kopieren und modifizieren das abrufbare Material. Die Netzwerke können aus Experten bestehen, wie die Netzwerke, die im open source-modus Betriebssysteme und Programme weiterentwickeln, oder aus den Teilnehmern von social networks mit einer Vielzahl von kleinen, wiederum miteinander vernetzten Gemeinden, in denen digital aufgenommene Eindrücke und digital gespeicherte Funde einander mitgeteilt werden. Die Vielfalt und die Dichte der Netzwerke, die in den vergangenen Jahrzehnten entstanden sind, sind vielleicht das stärkste Anzeichen der medialen Veränderung, die die Digitalisierung mit sich bringt. In diesen Netzwerken wird der Austausch selten über Zahlungen koordiniert. Die Teilnehmer sind verbunden durch gegenseitige Verpflichtun- WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

10 gen: Danksagungen, Quellenzitate, vor allem aber wertende Kommentare übernehmen die Rolle der Schuldscheine. Hier entsteht eine Moral, die dem Problem der Schöpfung und Verwertung digitaler Inhalte angemessen ist. Die gesellschaftliche Koordination durch Schuldverhältnisse war durch die Erfolge der Gütermärkte im vergangenen Jahrhundert eher in Vergessenheit geraten. Unter den Bedingungen digital vermittelter Kommunikation entfalten Bindungen wie Dankbarkeit und Schuld neue Möglichkeiten, kreative Prozesse gemeinschaftlich zu organisieren. The internet, schreibt der Pionierprogrammierer und Rechtsprofessor Eben Moglen, is not a thing, but a social condition. So löst sich der Umgang mit Wissen und Inhalten von der Eigentumskultur und findet neue Formen in einer Kultur, in der Rechte auf Zugänge, Abrufe und Zugriffe relevanter sind als exklusive Rechte. Literatur Baecker, Dirk: Communication with Computers, or How Next Society Calls for an Understanding of Temporal Form. In: Soziale Systeme, Jg. 13, H. 1+2, 2007, S Lessig, Lawrence: Remix. Making Art and Commerce Thrive in the Hybrid Economy. New York: Bloomsbury Press Moglen, Eben: Anarchism Triumphant: Free Software and the Death of Copyright. In: Neil W. Netanel/Niva Elkin-Koren (Eds.): The Commodification of Information. Den Haag/New York: Kluwer Law International 2002, S Kapczynski, Amy/Krikorian, Gaëlle (Eds.): Access to Knowledge in the Age of Intellectual Property. Cambridge, MA: Zone Books WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

11 Summary: Against the backdrop of the present controversy in Germany, this article portrays copyright law as a field of research. As contributions from various disciplines indicate, concepts such as the work, author, and also the metaphor of intellectual property, are social constructs whose meaning and impact evolve simultaneously with the law. Copyright law generalizes assumptions about the creative process. As a result of digitization, problems embedded in the construction of copyright law are now resurfacing. Kurzgefasst: Über das Urheberrecht wird heftig öffentlich diskutiert. Welchen Beitrag liefert die Forschung zur Klärung grundsätzlicher Fragen? Die Betrachtung unterschiedlicher Disziplinen zeigt, dass Phänomene wie das Werk, der Autor, aber auch die Metapher des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht zur gesellschaftlich-ästhetischen Norm erhoben worden sind. Das Urheberrecht reguliert nicht nur Märkte, es verallgemeinert auch Annahmen über den schöpferischen Prozess. Die Digitalisierung aktualisiert Probleme, die bereits in der Konzeption des Urheberrechts angelegt sind. Kollektive Kreativität Probleme des Urheberrechts aus interdisziplinärer Perspektive Jeanette Hofmann Die aktuelle Kontroverse über das Urheberrecht ist durch eine Frontstellung zwischen Autoren und Internetnutzern geprägt. Ein Blick auf die Beiträge verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen zu diesem Thema zeigt, dass weder Digitalisierung noch Umsonstkultur allein Ursache sind für den Akzeptanzverlust des Urheberrechts. Das Internet hat vielmehr Dilemmata zum Vorschein gebracht, die schon in seiner Konstruktion angelegt sind. Es könnte die gegenwärtige Auseinandersetzung bereichern und entspannen, wenn das Konstrukt des geistigen Eigentums im Spiegel seiner historischen Entwicklung, der rechtswissenschaftlichen Vorbehalte und der ökonomischen Wirkungsanalysen betrachtet wird. Die Literatur- und die Musikwissenschaft haben sich mit dem Urheberrecht als Erzählung über den kreativen Schaffensprozess befasst. Studien über die literarische und musikalische Praxis des 17. und 18. Jahrhunderts zeigen, dass das heutige Verständnis eines abgeschlossenen und unveränderlichen Originals, dessen Schaffung einem Künstler zugeordnet werden kann, eine relativ junge Erfindung ist. Diese fasst erst allgemein Fuß mit der Diskussion über den verbreiteten Büchernachdruck und die Anerkennung geistigen Eigentums Ende des 18. Jahrhunderts. In der Musik der frühen Neuzeit hat die Aufführungspraxis für eine ständige Weiterentwicklung musikalischer Werke gesorgt. Musikalische Schöpfungen wurden durch Aufführungen angetrieben, die sich wiederum an den jeweiligen Anlässen und deren Publikum ausrichteten. Weil die einzelne einmalige Darbietung und der direkte Kontakt zwischen Künstlern und Publikum eine bestimmende Rolle spielten, befanden sich die Werke gewissermaßen immer im Fluss. So entstanden Kompositionen wie die Zauberflöte durch eine Technik des adaptiven Rekombinierens. Alles in allem wurden 43 Melodien identifiziert, die das Genie geliehen hat: 33 bei sich selbst und immerhin 10 bei Kollegen. Ein prominentes Beispiel aus der Literaturgeschichte sind die Werke von William Shakespeare: Die Vielfalt der bekannten Versionen etwa der Tragödie King Lear legt nahe, dass die Vervielfältigungen des Texts als Anlass für Anpassungen genutzt wurden und die heute rechtlich so wichtige Unterscheidung zwischen Original und Kopie in der frühen Neuzeit selbst dann noch keine entscheidende Rolle spielte, als der Buchdruck identische Kopien möglich machte. Parallel zur Verfestigung des Werksbegriffs durchlief auch die Rolle des Schöpfers eine grundlegende Transformation. Bis zum Aufkommen des Geniekults in WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

12 England und Deutschland Mitte des 18. Jahrhunderts, der nicht länger die kulturelle Praxis, sondern die individuelle Leistung des Autors ins Zentrum rückte, gehörte die Nachahmung im Rahmen etablierter ästhetischer Regeln zum wichtigsten Stilmittel in der Kulturproduktion. Bis dahin galt der nachahmende Schriftgelehrte als Handwerker, dessen Status sich nicht grundlegend von dem des Druckers unterschied. Erst die Epoche der Romantik verortete die Quelle kulturellen Schaffens in den besonderen Fähigkeiten des Individuums, das nun Besitzansprüche an sein Werk stellte. Solche Befunde rütteln am Urmythos des Urheberrechts, weil sie deutlich machen, dass das neu geschaffene Original, das einem Genie-Autor zuordenbare Werk, lediglich eine von mehreren Erscheinungsformen kultureller Produktion ist. In der gesellschaftlichen Wahrnehmung sind der Genie-Autor und sein Werk nicht zuletzt durch die urheberrechtliche Kodifizierung zum Normal- und Referenzfall geworden. Die kulturellen Praktiken der Nachahmung und Weiterentwicklung hat das allerdings nicht verdrängen können. Augenfällig wird die heutige Bedeutung von Imitation und kumulativem Fortschritt in der Wissenschaft, aber auch in Bereichen wie Architektur, Design und Mode, die sich durch Imitation oder Zitat wechselseitig Reverenz erweisen. Die Rekombination und Varianz digitaler Video- und Musikrepertoires wie das remix oder mashup scheinen sich unmittelbar an Mozarts Arbeitsweise anzulehnen. Die digitale Technik erleichtert kollektive Produktionsformen, und in ausgewählten Bereichen wie der Online-Enzyklopädie Wikipedia oder der Entwicklung quelloffener Software privilegiert sie das Werk gegenüber den beitragenden Autoren. Die peer production (Yochai Benkler) versteht sich als Alternative zur rechtlichen und ästhetischen Norm des Genie-Autors. Wie das Kopieren und Imitieren im Internet handelt es sich nicht um neue Verfahren, sondern um den Rückgriff auf kulturgeschichtlich längst bekannte Schaffensformen. Der Begriff des geistigen Eigentums ist vor allem in der deutschen Rechtswissenschaft bis heute umstritten. Viele Experten ziehen den Ausdruck Immaterialgüterrecht vor so auch das aus diesem Grund jüngst umbenannte Max- Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München. Die Debatte über die Eigentumsfähigkeit kultureller Leistungen reicht bis in die Formierungsphase des Urheberrechts zurück. Im Kern dreht sie sich um die Frage, ob der Eigentumsbegriff, der ja einen exklusiven Nutzungsanspruch begründet, auch auf kulturelle Schöpfungen angewendet werden kann, die schwer abgrenz- und zuordenbar, aber auch leicht kopier- und modifizierbar sind. Eigentum an einer Sache setzt die Kontrolle darüber voraus eine Anforderung, die für immaterielle Güter in digitalen Umgebungen schwerer denn je durchzusetzen ist. Die verbreitete Analogiebildung zwischen materiellem und immateriellem Eigen tum, die sich unter anderem in begrifflichen Neuschöpfungen wie der Raubkopie niederschlägt, hat in der Rechtswissenschaft Kritik hervorgerufen. Beobachtet wird nämlich, dass rhetorische Figuren wie der Diebstahl geistigen Eigentums eine Recht konstituierende Wirkung ausüben. Wenn der genuine Unterschied zwischen materiellem und immateriellem Eigentum rechtlich eingeebnet und das digitale Kopieren als Straftat geahndet wird, beschneidet das nicht nur die Kommunikation im Internet, die ja auf fortwährenden Kopiervorgängen beruht, sondern auch den Spielraum für kreative Ausdrucksformen. Der Begriff des geistigen Eigentums wird aus juristischer Sicht aber auch kritisiert, weil er die komplexen Beziehungen, Regeln und Verfahren der wirtschaftlichen Inwertsetzung von Informationsgütern nur unzureichend abbildet. Aus einer Governance-Perspektive betrachtet, die alle relevanten Akteure und Koordinationsformen in den Blick zu nehmen versucht, erweisen sich die urheberrechtlich verbrieften Verwertungsansprüche lediglich als ein Baustein in einem umfassenden Arrangement von Verträgen, Organisationen und Geschäftsmodellen. Welche Rechte haben die Urheber an ihren Werken? Wie verteilen sich die Gewinne zwischen Urhebern und zwischen Urhebern und Verwertern? Wie steht es um die Nutzungsrechte für digitale Güter? Die 12 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

13 gegenwärtigen Spielregeln, aber auch die Konzentration der Kulturgütermärkte erschließen sich nicht aus den exklusiven Rechten der einzelnen Urheber, sie reflektieren vielmehr den singulären Charakter von Informationsgütern und die durch lange Schutzfristen begünstigten Verwertungsmonopole. Worin besteht nun das Problem des Urheberrechts im digitalen Zeitalter? Hier lohnt ein Blick auf die ökonomische Theorie. Information und Wissen gelten ihr als Inbegriff des öffentlichen Guts. Denn erstens nimmt Wissen durch Nutzung nicht ab, es ist also beliebig reproduzierbar. Zweitens ist es nahezu unmöglich, die Ausbreitung von Informationen zu verhindern, die einmal in Umlauf sind. Weil die Gewinnaussichten unter solchen Bedingungen unsicher sind, stellt der private Sektor öffentliche Güter nicht im gesellschaftlich wünschenswerten Umfang her. Diesem Marktversagen soll das Urheberrecht begegnen: Der Staat schafft damit rechtliche Rahmenbedingungen, die das öffentliche Gut Information in ein privates verwandeln, so dass eine kommerzielle Verwertung profitabel wird. Kreative Leistungen werden mit eigentumsförmigen Ausschlussrechten versehen; ein temporäres Verwertungsmonopol sorgt dafür, dass die Vermarktung von kulturellen Gütern allein den Schöpfern bzw. den Verwertern ihrer Werke vorbehalten ist. Aus wohlfahrtsökonomischer Sicht zieht die Beschränkung des freien Zugangs zu öffentlichen Gütern allerdings Verschwendung nach sich, weil weniger Menschen mit Informationsgütern versorgt werden, als unter gegebenen Kosten möglich wäre. Die durch Ausschlussrechte verursachte Unternutzung wird zusätzlich verstärkt durch den Umstand, dass Informationsgüter nicht nur Konsumobjekte sind, sondern auch Produktionsfaktoren, die die Grundlage für neues Wissen bilden. Wissen entwickelt sich kumulativ; wir stehen bekanntermaßen alle auf den Schultern von Riesen und erzeugen neues Wissen unter Rückgriff auf vorhandene Informationsquellen. In dem Maße, in dem das Urheberrecht vergangene kulturelle Leistungen schützt, erschwert es die Entstehung neuer Kulturgüter und behindert folglich Innovationen. [Foto: David Ausserhofer] Jeanette Hofmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Kulturelle Quellen von Neuheit und Direktorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft. Sie forscht zu den Themen Regulierung des Internet, Urheberrecht und digitale Gesellschaft. Sie ist Mitglied der Enquete-Kommission des Bundestags Internet und digitale Gesellschaft. Genau darin besteht aus ökonomischer Sicht das Dilemma informationeller Schutzrechte: Zwar trägt es zur Schaffung von Informationsgütern bei, indem es Investitionen schützt und ihre Vermarktung absichert, jedoch um den Preis einer ineffizienten Verteilung und der Verteuerung künftiger Innovationen. Besonders drastisch zeigt sich dieses Problem im Bereich der Softwareentwicklung, wo die Nutzung eines prinzipiell begrenzten Repertoires technischer Lösungen durch ein Dickicht von sich überlappenden Schutzrechten geprägt ist. Ein vielzitiertes Beispiel ist das moderne Smartphone, das moderaten Schätzungen zufolge mindestens einige Patente auf sich vereint. Die neue Bedeutung des Urheberrechts als Regulierungsrahmen für die digitale Welt fordert auch die sozialwissenschaftliche Forschung heraus. Aufbauend auf den wirtschafts-, literatur-, musik- und rechtswissenschaftlichen Erkenntnissen zur Entwicklung und Wirkung des Urheberrechts, entstehen derzeit vermehrt Diskursanalysen, die die rhetorischen Strategien der beteiligten Akteure und ihren Einfluss auf den Politikverlauf beispielsweise im Zusammenhang mit Urheberrechtsreformen untersuchen. Im Bereich der internationalen Beziehungen richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Aushandlung grenzüberschreitender Abkommen wie ACTA, die auf eine verbesserte Durchsetzung von Schutzrechten zielen. Dabei geht es um das Netzwerk der beteiligten Organisationen und seine Ziele wie etwa die Privatisierung des Rechtsvollzugs. Zugleich stoßen die staatlichen und privaten Reforminitiativen auf zunehmendes sozialwissenschaftliches Interesse. Beispiele dafür sind das von den Wissenschaftsorganisationen unterstützte Open Access-Publikationsverfahren für die akademische Literatur oder die internationale Creative Commons-Lizenz, die das Urheberrecht gewissermaßen aufschnürt, so dass Kreative einzelne Rechte an ihren Werken abzutreten können. Auch Google Books, das Projekt einer privatwirtschaftlichen digitalen Bibliothek, das wissenschaftlichen Einrichtungen Zugang zur Literaturdatenbank verkaufen möchte, erfordert eine Modifikation des Urheberrechts. Allen drei Initiativen gemeinsam ist die zunehmende Be deutung privater technischer und vertragsförmiger Normen in der transnationalen Re- WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

14 gulierung digitaler Informationsflüsse. Die Regelungshoheit über diese Informationsflüsse im Internet ist Gegenstand von Kooperation wie auch Konkurrenz zwischen privaten und staatlichen Akteuren, genauer: zwischen Internetwirtschaft, Zivilgesellschaft, staatlichen und intergouvernementalen Organisationen. In der Wirtschaftsforschung schließlich wird die Bedeutung des Kopierens und Imitierens als Innovationstechnik entdeckt. Genauer besehen, lässt sich fast jedes erfolgreiche Produkt auf einen Vorläufer bzw. Ideengeber zurückführen. Deshalb gilt die public domain, das heißt die Werke und Verfahren, deren Gebrauch nicht durch Urheber- oder Patentrecht geregelt ist, inzwischen als wichtige Ressource für die Innovationsfähigkeit einer Branche. Ein offensichtliches Beispiel hierfür ist die Erfolgsgeschichte des Internet, dessen technische Standards entwickelt und zur allgemeinen Nutzung freigegeben wurden, bevor der Trend zur Privatisierung der Informationstechnik einsetzte. Literatur Dritter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Urheberrecht. Drucksache 17/7899, Berlin: Deutscher Bundestag, online: (Stand: ). Hofmann, Jeanette: Private Ordering in the Shadow of Copyright Law: Google Books as a Blueprint. In: Andreas Busch/Jeanette Hofmann (Hg.): Politik und die Regulierung von Information. Politische Vierteljahresschrift, Sonderband 46. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft (im Erscheinen). Gehlen, Dirk von: Mashup Lob der Kopie. Frankfurt a.m.: edition suhrkamp Kawohl, Friedemann/Kretschmer, Martin: Johann Gottlieb Fichte, and the Trap of Inhalt (Content) and Form. An Information Perspective on Music Copyright. In: Information, Communication & Society, Vol. 12, No. 2, 2009, S WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

15 Summary: Digitalization has already profoundly altered our working environment. New professions have developed, work processes and even the places where we work have changed. Right now, a new phenomenon has emerged: coworking. Coworking spaces are sprouting up around the world; spaces where mobile workers from knowledge-intensive service sectors come together in a community to work in a cooperative atmosphere. Kurzgefasst: Die Digitalisierung hat unsere Arbeitswelt bereits tiefgreifend verändert. Neue Berufsprofile sind entstanden, Arbeitsabläufe haben sich gewandelt und auch die Orte, an denen wir arbeiten. Gegenwärtig zeigt sich ein neues Phänomen: Coworking. Überall auf der Welt entstehen Coworking Spaces Räume, in denen sich mobile Arbeitskräfte aus dem wissensintensiven Dienstleistungssektor zum gemeinschaftlichen Arbeiten in kooperativer Atmosphäre zusammenfinden. Auf der Suche nach Austausch Digitale Nomaden und Coworking Spaces Janet Merkel Den Tod der Distanz oder eine flache Welt, in der räumliche Nähe unwichtig werde, prognostizierten Wirtschaftsgeografen, seitdem neue Kommunikationsund Informationstechnologien wie das Internet Verbreitung fanden. Der digitale Nomade ist seither Sinnbild des neuen, ortsungebundenen Arbeiters. Nur mit Laptop, Smartphone und WLAN-Stick ausgerüstet, kann er überall seiner Arbeit nachgehen. In der Tat hat die Digitalisierung unsere Arbeitswelt tiefgreifend verändert. Revolution doesn t happen when society adopts new technology, it happens when society adopts new behaviors. Wie der amerikanische Medienwissenschaftler Clay Shirky bemerkt, ist das Internet dabei lediglich die Technologie. Erst die Anwendung durch die Nutzer schafft neue Berufsprofile, neue Formen der Arbeit und Arbeitsorganisation oder neue Kulturtechniken und verändert schließlich auch die Orte, an denen wir arbeiten. Dies verdeutlicht ein neues Phänomen, das gegenwärtig in Städten weltweit zu beobachten ist: Coworking und die rasante Zunahme von Coworking Spaces. Vor allem freiberufliche Erwerbstätige aus den verschiedenen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die exemplarisch für die Entgrenzung von Arbeit stehen, arbeiten immer öfter in diesen Gemeinschaftsbüros. Coworking stellt einerseits eine Strategie im Umgang mit flexiblen, meist atypischen Erwerbsverhältnissen dar. Andererseits steht es für die Kehrseite der Digitalisierung, weil es den Wunsch der digitalen Nomaden nach sozialer und räumlicher Nähe verdeutlicht. Das gemeinsame Arbeiten an einem Ort oder in einem Raum ist nicht neu: Auch die klassische Bürogemeinschaft oder das Großraumbüro in einem Unternehmen können als ein Coworking Space bezeichnet werden. In einem engeren Sinne steht Coworking jedoch für eine flexible, gemeinschaftliche Büroarbeitsweise und kann verschiedene Formen annehmen: Diese reichen von regelmäßigen, eintägigen Treffen an einem Ort (sogenannte Jellies) bis hin zu professionell organisierten Arbeitsplätzen in Coworking Spaces, wie dem Betahaus in Berlin oder The Hub in London, die temporär (tage-, wochen- oder monatsweise) gemietet werden können und mitunter bis zu 200 Coworkern Platz bieten. Während Bürogemeinschaften früher vornehmlich selbstorganisiert waren, findet sich heute zunehmend ein professioneller Markt für Gemeinschaftsbüros. Allein in Berlin gibt es mittlerweile über 30 Coworking Spaces, weltweit ca , wie das Online-Magazin Deskmag errechnet hat. Ihre Zahl wächst rapide, wenn man bedenkt, dass der erste sogenannte Coworking Space 2005 in San Francisco gegründet wurde. Dem First Global Coworking Survey zufolge sind die Nutzer dieser Räume zu 54 Prozent Freiberufler, durchschnittlich 34 Jahre alt (jeder Zwölfte ist bereits über WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

16 50), zu zwei Dritteln männlich, und vier von fünf besitzen einen Universitätsabschluss. Vor allem Freiberufler aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ob Blogger, Designer, Grafiker, Redakteure, Programmierer oder Übersetzer arbeiten in Coworking Spaces. Aus ihren Selbstbeschreibungen lassen sich drei zentrale Argumente für diese Gemeinschaftsbüros identifizieren. Die flexible Anmietung eines Arbeitsplatzes kommt der projektförmigen Arbeitsweise und einer unsicheren Auftragslage entgegen, vor allem in der Anfangsphase einer Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit, in der Fixkosten niedrig gehalten werden müssen. Diese Flexibilität führt wiederum zu einer hohen Fluktuation und einer ständig wechselnden Besetzung der Coworking Spaces. Mit dem Arbeiten in Coworking Spaces verbinden die Akteure zweitens die Hoffnung, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können und eine direkte Form sozialer Bestätigung und Anerkennung der eigenen Fähigkeiten zu erfahren. Coworking ist damit eine Alternative zum Arbeiten am heimischen Schreibtisch. Selbstdarstellungen von Coworking Spaces benutzen oft den Begriff des dritten Ortes, eines halböffentlichen Raums, der zufällige, informelle Begegnungen ermöglicht, ein Versprechen auf Austausch in sich birgt und Coworkern eine soziale Zugehörigkeit mit Gleichgesinnten vermittelt. Ein drittes Motiv ist das selbstbestimmte Arbeiten in anregender, kooperativer Atmosphäre, bei dem ein wechselseitiges Lernen im Vordergrund steht. Aufgrund der räumlichen Verdichtung verschiedener, aber ähnlicher Tätigkeiten kann der Übergang von nebeneinander arbeiten zu miteinander arbeiten fließend sein. Coworking Spaces sind also nicht nur als flexible, preiswerte Arbeitsorte, sondern auch als soziale Lern- und Integrationsorte für mobile Arbeitskräfte zu verstehen. Coworking wird mit gemeinschaftlich orientierten Werten wie Zusammenarbeit, Offenheit, Gemeinschaft, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit in Verbindung gebracht. Das Teilen von Informationen, Infrastrukturen, Wissen, Fähigkeiten und Ressourcen gehört zu einem immer wieder bemühten Motiv in Selbstbeschreibungen von Betreibern und Nutzern dieser Gemeinschaftsbüros. Coworking kann aber auch auf andere (Lebens-)Bereiche übertragen werden. Soeben hat in London der erste Coworking Space mit integriertem Kindergarten (coplaying) eröffnet, und Daimler Chrysler entwickelt sein neues Carsharing-Projekt (car2go) aus einem Gemeinschaftsbüro heraus. Coworking Spaces werden von ihren Betreibern, den Hosts, materiell wie sozial kuratiert. Die ästhetische Gestaltung einer anregenden Arbeitsumgebung über die Einrichtung, die Farbgebung oder die Ausrichtung der Arbeitsplätze zueinander wird von ihnen ebenso sorgfältig organisiert wie regelmäßige Frühstückstreffen, Vorträge oder Workshops, mit denen Coworkern das gegenseitige Kennenlernen erleichtert wird und in denen Projekte miteinander diskutiert werden. Zudem pflegen die Hosts einen regen Austausch mit anderen Betreibern von Coworking Spaces und binden darüber den einzelnen Coworker in eine globale Bewegung ein. Denn die Coworking-Szene hat mittlerweile eigene Festivals, Konferenzen und Journale. Auch wird gegenwärtig ein Coworking Visa erprobt, mit dem Coworker weltweit in allen teilnehmenden Gemeinschaftsbüros arbeiten können. Bereits die Namen von Coworking Spaces wie Betahaus, Cluboffice, Seats2Meet, Agora, Buero 2.0, ThinkSpace, Common Spaces, Camaraderie, The Hub, Toolbox spielen mit der Verknüpfung von Gemeinschaft, Raum und der Entstehung neuer Ideen. Aufgrund der räumlichen Verdichtung verschiedener Arbeits-, Praxisund Wissenskulturen könnten Coworking Spaces für ein neues Innovationsmodell durch inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit und kollaborative Problemlösungsansätze stehen. Sie könnten Orte sein, an denen radikale Produktinnovationen entstehen, indem bislang nicht miteinander verknüpfte Wissensbereiche kombiniert werden, durch die gemeinsame kulturelle Fundierung neue Ideen schneller aufgegriffen und entwickelt werden und besonders in Grenzbereichen und Überlappungen Neues entstehen kann. Dass Coworking Spaces nicht nur geeignet für digitale Nomaden und Kreativschaffende sind, zeigen immer mehr Beispiele von Unternehmen. So lassen Otto, Shell oder TUI 16 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

17 einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen zeitweise in einem Coworking Space arbeiten. Volkswagen hat gar vor seinen Werkstoren in Wolfsburg einen eigenen Innovationscampus errichtet. Auch öffnen immer häufiger Unternehmen ihre Büroräume für externe Freelancer zum Coworking (Desksharing). Im Rahmen eines Open-Innovation-Ansatzes hoffen sie so, externes Wissen ins Unternehmen einzubringen, ihre innovativen Ressourcen zu erhöhen wie auch geeignete, freiberufliche Fachkräfte für Projektarbeiten zu finden. Welche positiven oder negativen Effekte das Coworking mit sich bringt, ist bislang kaum erforscht. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob Coworker nur so lange in einem Gemeinschaftsbüro arbeiten, bis sie sich ein eigenes Büro leisten können. Damit wäre fraglich, ob der Coworking Space tatsächlich nachhaltig die Arbeitsweise verändert. Auch könnte die Kreativität in Coworking Spaces durch permanentes Hintergrundrauschen eher geschwächt als gestärkt werden. Gegenwärtig zeigt sich jedoch, dass Coworking Spaces mehr sind als nur Orte, an denen gemeinsam nebeneinander her gearbeitet wird. Ob sich Coworking langfristig als ein Organisationsmodell für flexible Erwerbstätigkeiten im wissensintensiven Dienstleistungssektor etablieren wird, bleibt abzuwarten. Literatur Deskmag, das Onlinemagazin der Coworking Szene unter Foertsch, Carsten: Die 1. weltweite Coworking Befragung. Deskmag 2011, online: (Stand: ). [Foto: Mike Minehan] Janet Merkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Kulturelle Quellen von Neuheit und wurde 2012 mit einer Arbeit über neue städtische Governanceformen in der Kultur- und Kreativwirtschaft promoviert. Sie arbeitet derzeit an einer Studie über Coworking Spaces und der Frage, wie deren Betreiber den Austausch zwischen den Coworkern stimulieren können. Pohler, Nina: Neue Arbeitsräume für neue Arbeitsformen: Coworking Spaces. In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Jg. 37, H. 1, 2012, S Shirky, Clay: Here Comes Everybody: The Power of Organizing without Organizations. London: Penguin Books WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

18 Summary: Recent technological developments are driving advances in the digitalisation of public lighting. But in the shadow of technical innovation, socio-political challenges arise that exceed functional aspects like security, the demand for a certain light colour or product design. With the demand for intelligent control systems and a high quality of light more general questions arise: on the basis of what criteria can public lighting be evaluated and what platforms exist to discuss and negotiate the multiple interests in the field? Kurzgefasst: Aktuelle technologische Entwicklungen treiben die Digitalisierung der öffentlichen Beleuchtung voran. Dabei zeichnen sich im Schatten des technischen Innovationsgeschehens gesellschaftspolitische Fragestellungen ab, die weit über funktionale Anforderungen wie Sicherheit oder gestalterische Ansprüche an Lichtfarbe und Leuchtendesign hinausgehen. Denn mit der Forderung nach intelligenter Steuerung und Lichtqualität steht auch zur Debatte, nach welchen Kriterien bewertet und auf welcher Basis vielfältige Interessen verhandelt oder vermittelt werden sollen. Digitalisieren und sparen Lichtkonzepte für Städte und Kommunen gefragt Nona Schulte-Römer Die Digitalisierung der Beleuchtung schreitet voran, so warb die Messe Frankfurt für den Themenschwerpunkt der diesjährigen Light+Building, der Weltleitmesse für Beleuchtungstechnik. Auch Städte und Kommunen testen sogenannte intelligente Beleuchtung bereits in Pilotprojekten. Dort werden dann Straßenzüge oder Fußgängerwege so lange minimal beleuchtet, bis ein Fahrzeug oder Passant ein Sensorsignal auslöst, wodurch die Beleuchtung für kurze Zeit ihr volles Niveau erreicht. Die Bandbreite denkbarer Systemlösungen ist groß und reicht von Präsenzmeldern bis zu gekoppelten Beleuchtungs- und Energieinfrastrukturen, die Verkehrsaufkommen berücksichtigen oder Einspeisungen aus regenerativen Stromquellen zulassen. Energie zu sparen ist dabei stets ein vorrangiges Ziel. In der Diskussion um die Zukunft öffentlicher Beleuchtung kommt der Licht emittierenden Diode, kurz LED, eine zentrale Rolle zu. Mit der Halbleiter- Beleuchtungstechnologie wird elektrisches Licht elektronisch. Denn im Gegensatz zu herkömmlichen Lichtquellen, in denen sich ein Gas entlädt oder ein Glühfaden Licht und Wärme abstrahlt, sind LED-Chips in komplexe elektronische Bauteile eingepasst. Für Lichtsteuerung und Systemlösungen eignen sich die Dioden deshalb besonders gut, weil sie stufenweise dimmbar sind und sich beliebig schnell an- und ausschalten lassen. Mit Gasentladungslampen, die ihr volles Helligkeitsniveau erst Minuten nach dem Einschalten erreichen, sind rasche Schaltfrequenzen dagegen nicht zu realisieren. Angesichts der neuen Potenziale wird die öffentliche Beleuchtung, bisher Sache von Ingenieuren und Elektroinstallateuren, auch zum politischen Thema. So fördert die Europäische Kommission unter dem Dach ihrer Digitalen Agenda für Europa zukunftsorientierte Beleuchtungslösungen und hat mit dem Grünbuch Lighting the Future im Dezember 2011 eine breite öffentliche Debatte um künstliches Licht angestoßen. Erklärtes Ziel ist der verstärkte Einsatz von Halbleiter-Beleuchtungstechnologien, also LEDs und organischen Dioden (OLED), der nächsten Innovation am Lichtmarkt. Neelie Kroes, die Vize-Präsidentin der Kommission, bezeichnet den Ausbau von LED-Beleuchtung als Selbstverständlichkeit, denn die Innovation bringe dank eines geringen Energieverbrauchs mehr Geld ins Portemonnaie und einen gesünderen Planeten. Damit verbindet die Agenda europäische Innovationspolitik mit Klimapolitik und das im Einklang mit der europäischen Ökodesignrichtlinie, deren Effizienz-Mindestanforderungen an energiebetriebene Produkte das Aus nicht nur für Glühbirnen, sondern auch für Quecksilberdampf-Hochdrucklampen auf der Straße bedeuten. 18 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

19 Der so aufgebaute Handlungsdruck wird von nationalen und europäischen Förderprogrammen begleitet, etwa dem EU-Programm ESOLi (Energy Saving Outdoor Lighting). Dort verspricht man sich von der intelligenten Vernetzung einen um 64 Prozent gesenkten Stromverbrauch für die öffentliche Beleuchtung in der EU. Auch in Deutschland unterstützen Bundesministerien die kommunale Umrüstung veralteter Infrastrukturen auf LED-Technologie mit großzügigen Zuschüssen und im Rahmen von Wettbewerben. Doch die Digitalisierung der öffentlichen Beleuchtung ist trotz der politischen Unterstützung und der beeindruckenden Entwicklung im Bereich Halbleitertechnologie keine Selbstverständlichkeit. Abgesehen von Entwicklungsbedarf bei der Sensortechnik und fehlenden Standards für LED-Produkte, wird das Innovationsgeschehen von organisatorischen und strukturellen Hemmnissen beeinträchtigt. Unklar ist beispielsweise, wie der langfristige Einsatz digitaler elektronischer Systeme bei laufendem Betrieb und mit den gegebenen personellen Ressourcen und Kompetenzen bewerkstelligt werden soll. Wo bereits private Betreiber für öffentliche Beleuchtung sorgen, können bestehende Verträge dazu führen, dass die öffentliche Hand zwar investiert, aber von den Energieeinsparungen finanziell nicht profitiert, weil sich Betriebs- und Instandhaltungskosten an der Zahl der Lichtpunkte bemessen und nicht am Stromverbrauch. Die in Aussicht gestellten Steuerungsmöglichkeiten werfen noch grundsätzlichere gesellschaftspolitische Fragen auf, die weit mehr als technisches Verständnis und Geschick erfordern. Das neue Maß an flexibler Steuerungsmöglichkeit macht neue Entscheidungen und Abwägungen erforderlich. Während sich das Ein- und Ausschalten öffentlicher Beleuchtung, beispielsweise durch Dämmerungsschalter, am Einbruch der Dunkelheit orientiert und damit objektiv zu bestimmen ist, versprechen intelligente Systeme die Befriedigung heterogener Bedürfnisse. Neben Kriterien wie Kosten- und Energieeffizienz gilt es, Sicherheitsaspekte und Überwachungsmöglichkeiten, Aufenthaltsqualität und Atmosphäre, aber auch die Minimierung von Lichtverschmutzung gleichzeitig zu berücksichtigen. Allerdings lassen sich diese Aspekte nicht mit den gleichen Methoden bestimmen. So ist es schwierig, Werte wie individuelles Sicherheitsempfinden oder die Sichtbarkeit des Sternenhimmels zu bemessen oder gegeneinander aufzuwiegen. [Foto: David Ausserhofer] Nona Schulte-Römer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Kulturelle Quellen von Neuheit. Sie beschäftigt sich aus soziologischer Perspektive mit innovativer Lichtplanung und -gestaltung von städtischen Räumen. In ihrem Promotionsprojekt untersucht sie LED-Projekte im Bereich öffentlicher Beleuchtung und fragt, welche Rolle lokale Akteure im Innovationsgeschehen spielen. Energieeffizienz allein reicht als Kriterium für angemessene öffentliche Beleuchtungssysteme somit nicht aus, denn dann wäre Abschalten die effektivste Lösung, was unter Anhängern eines dunklen Nachthimmels zwar Befürworter fände, aber Sicherheitsaspekten, städtischen Lebensgewohnheiten und wirtschaftlichen Präsentations- und Verkaufsinteressen entgegensteht. Angesichts der neuen Möglichkeiten setzt sich ein Trend zur disziplinen- und ressortübergreifenden Kooperation fort, der schon älter ist als der Innovationsschub um die LED. In europäischen Städten und Kommunen hat die Lichtplanung in Form von Lichtkonzepten oder Masterplänen seit den 1990er Jahren stark zugenommen. Das zeigt auch eine WZB-Umfrage unter 38 deutschen Großstädten. Der Anteil integrierter Lichtplanung hat sich hier zwischen 2000 und 2010 etwa verdoppelt. Wo Stadtplanungsämter, Stadtmarketing oder Denkmalschutz mit Tiefbauämtern und Energieversorgern an einem Strang ziehen, wächst die öffentliche Beleuchtungsaufgabe über technische Anforderungen hinaus. Zur Debatte stehen sowohl Kriterien zur guten Gestaltung öffentlicher Räume als auch ihre kompetente Verwaltung und die Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Lichtqualität: ein Bewertungsproblem Das rechte Licht, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort, so lautet das Ziel, auf das sich Lichtgestalter, Stadtplaner, Hersteller und Politiker verständigen können. Offen bleibt dabei allerdings, wer darüber urteilen und entscheiden soll, welches Licht zu welcher Stunde an welcher Stelle das angemessene ist. Lichtempfinden ist nicht nur individuell, sondern auch kulturell verschieden. Mit welchen Methoden soll das rechte Licht also ermittelt werden, wo darf es ge- WZB Mitteilungen Heft 136 Juni

20 dimmt oder gar abgeschaltet werden? Je nachdem, wen man fragt, können Antworten auf diese Fragen unterschiedlich ausfallen. Gründe dafür sind nicht nur teils gegensätzliche Interessen von Stadtplanern, Herstellern oder Lichtdesignern, sondern auch deren unterschiedliche Arbeitsmethoden und Instrumente der Wissensproduktion. Eine wichtige, wissenschaftlich fundierte Orientierung bietet die europäische Straßenbeleuchtungsnorm EN Dort sind Richtwerte zur Bemessung der Helligkeit öffentlicher Räume oder ihrer gleichmäßigen Beleuchtung für unterschiedliche Straßentypen festgehalten. Die Empfehlungen basieren auf photometrischen Werten, in die nicht nur physikalische, sondern auch physiologische Erkenntnisse einfließen, zum Beispiel über das Helligkeitsempfinden des menschlichen Auges, das im grünen Spektralbereich am größten ist. Während dieses Wissen über unser Sehvermögen durch Laborexperimente belegt ist, lassen sich andere empirische Befunde weniger gut allgemein begründen, etwa die unter Nordeuropäern stark verbreitete Vorliebe für wärmere Lichtfarben. Auch in deutschen Breitengraden gehen regelmäßig Beschwerden bei Stadtverwaltungen ein, wenn dort effizientere, dafür kalte Straßenbeleuchtung eingesetzt wurde. Im Süden, so belegen die Verkaufszahlen von Leuchtenherstellern, stößt kaltweißes Licht auf größere Akzeptanz. Selbst wenn das Phänomen noch nicht abschließend erklärt ist, wird deutlich, dass sich die Lichtfarbe von Straßenbeleuchtung durchaus auf die wahrgenommene Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume auswirkt. Das legen auch Bürgerinitiativen nahe, die mit Denkmalschutz-Argumenten für den Erhalt der Berliner oder Düsseldorfer Gasbeleuchtung eintreten. Aus den unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten fällt die Bewertung von angemessenem Licht auf lokaler Ebene also differenziert aus. Wie ein Experten- Workshop im WZB zeigte, greifen Lichtdesigner daher auf ein erweitertes Methodenrepertoire zurück, um die nächtlichen Gewohnheiten und Bedürfnisse von Anwohnern oder Touristen, Jugendlichen oder alten Menschen zu verstehen. Als Ergänzung zu photometrischen Berechnungen dienen neben ausgiebigen Beobachtungen vor Ort auch nächtliche Rundgänge mit Anwohnergruppen. Zentral ist dabei, welchen Stellenwert potenzielle Beleuchtungsziele wie Plätze, Straßen, Unterführungen oder Parks im Alltag der Menschen einnehmen. Die Identifikation sogenannter Angstorte oder Treffpunkte, die mehr Licht verdienen, ist dabei ebenso wichtig wie Informationen über nächtlich ungenutzte oder überbeleuchtete Räume, wo Licht reduziert werden kann. Eine dritte Position zwischen naturwissenschaftlicher Erkenntnis und weitgehend subjektiver Designpraxis bieten sozialwissenschaftliche Studien zur Bestimmung von guter Lichtqualität und angemessener Beleuchtung. So untersuchten französische Forscher um den Geografen Jean-Michel Deleuil vom Institut National des Sciences Appliquées in Lyon in einem Quasi-Experiment, ob eine allein auf Verkehrszonen fokussierte Straßenbeleuchtung öffentliche Zustimmung findet. Die Studie zeigte, dass Probanden eine auf Straßen und Wege beschränkte Beleuchtung bei ansonsten dunkler Umgebung als unangenehm empfanden. Somit ist es zwar technisch möglich, den Lichtstrom von LED-Leuchten präzise und energieeffizient auf öffentliche Räume zu lenken, ohne Vorgärten und Fassaden mitzubeleuchten. Im Hinblick auf Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität erweist sich ein gewisses Maß an Umgebungshelligkeit aber als wünschenswert und ist damit relevant für die Frage nach einer angemessenen Beleuchtung. Gesellschaftlich unproble matisch scheint es dagegen, das Helligkeitsniveau zu reduzieren, um Strom zu sparen. So ergab ein weiterer Feldversuch zur Akzeptanz von gedimmter Straßenbeleuchtung, dass ein verringertes Beleuchtungsniveau der Mehrheit der Versuchspersonen gar nicht auffiel. Diskussionsbedarf entsteht somit erst dort, wo wissenschaftlich ermittelte und in Gremien verhandelte Werte der technischen Norm unterschritten werden. Doch wem ist dann Folge zu leisten? Den Wählern auf der Straße, die weniger Licht gar nicht bemerken und mehr Klimaschutz befürworten, oder den Experten, unter ihnen auch Hersteller, die normkonform Argumente wie Verkehrssicherheit und Sehkomfort anführen? 20 WZB Mitteilungen Heft 136 Juni 2012

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