Qualitätsgesicherte Querschnittsarbeit Strukturen und Prozesse als Chance für gelingende Ehrenamtliche Betreuung. 15. Juni 2015 Augsburg
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- Hilke Heinrich
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1 Fachtag - Regionale Netzwerke und Kooperationen in der Rechtlichen Betreuung in Bayern Qualitätsgesicherte Querschnittsarbeit Strukturen und Prozesse als Chance für gelingende Ehrenamtliche Betreuung 15. Juni 2015 Augsburg 1
2 Qualitätsgesicherte Querschnittsarbeit Haben wir machen wir aber wie? Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet alle organisatorischen Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozessqualität, der Leistungen und damit den Produkten jeglicher Art dienen. Der Begriff Leistungen umfasst im QM die Dienstleistungen, geht aber über den üblichen Begriff hinaus und betrifft vor allem die innerorganisatorischen Leistungen. Qualitätsmanagement ist eine Kernaufgabe des Management (der Leitung). Quelle: www. 2
3 Was ist eine qualitätsgesicherten Querschnittsarbeit Gewinnung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern Ziele Gewinnung von EA zur Führung von Rechtlichen Betreuungen Sicherstellen, dass die EA für die Ausübung einer rechtlichen Betreuung geeignet sind Qualitätskriterien Regelmäßige Aktivitäten zur Gewinnung von EA durch (z. B. Informationsveranstaltungen, Flyer, Pressearbeit) Aufgabenbeschreibungen für EA Auswahlkritieren für EA 3
4 Einführung ehrenamtlicher Mitarbeiter(innen) Ziele Sensibilisierung für das Ziel des BtG Die EA haben einen Überblick über die Grundlagen der Rechtlichen Betreuung und kennen ihre Rechte und Pflichten in den verschiedenen Aufgabenkreisen. Die EA sind in der Lage, die Beziehung zu ihren Betreuten angemessen zu gestalten. Qualitätskriterien Einführungsgespräche/Einführungskurse Schulungsunterlagen und Arbeitshilfen für EA (z. B. Checklisten ) 4
5 Beratung/Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter(innen) Ziele Die EA sind mit den rechtlichen und den sozialen Inhalten und Aufgaben einer Rechtlichen Betreuung vertraut. Die EA sind kontinuierlich durch Erfahrungsaustausch und Einzelberatung (weiter)qualifiziert. Die EA erfahren Wertschätzung für Ihr Engagement. Beschrieben Qualitätskriterien Regelmäßige Information für die EA über die Rechtliche Betreuung Kollegiale Beratung beim Erfahrungsaustausch Fortbildungsveranstaltungen / Kultur der Würdigung 5
6 Anforderungen an den Betreuungsgerichte Betreuungsverein Die Betreuten BV Netzwerkpartner Die Ehrenamtlichen Die Kostenträger Ministerien / Land- und Stadtkreise Der Vorstand und die Leitung Die Mitarbeiter
7 Netzwerkarbeit Qualitätsstandards zur Netzwerkarbeit der drei Partner Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde und Betreuungsverein Themen für die örtlichen Arbeitsgemeinschaften Maßnahmen zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer (z.b. Öffentlichkeitsarbeit, Flyer, ) und deren Umsetzungsmöglichkeiten, Konzepte für Einführungsveranstaltungen ehrenamtlicher Betreuer, Absprachen in der Beratung und Begleitung der Ehrenamtlichen, Gemeinsame Fortbildung- und Würdigungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer, Konzepte zur Informationsvermittlung bei den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (gemeinsame Veranstaltungsorganisation), Absprachen zur Zusammenarbeit, z.b. durch Verwendung einheitlicher Formulare bei der Anregung einer Betreuung. 7
8 Qualitätsstandarts der Betreuungsgerichte Ehrenamtliche rechtliche Betreuung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, evtl. gemeinsam mit den Partnern Betreuungsbehörde und Betreuungsverein, in der Bevölkerung verankern. Bei jeder Betreuerbestellung (auch bei Eilentscheidungen) berücksichtigen, dass Vereinsbetreuer Betreuungen eher an Ehrenamtliche abgeben als Berufsbetreuer. Einrichtung von Tandem-Betreuungen mit regelmäßiger Überprüfung, ob eine Vollübertragung auf den Ehrenamtlichen in Betracht kommt. Generell regelmäßige Überprüfung in kürzeren Intervallen, ob eine Betreuung noch beruflich geführt werden muss. Wertschätzender Umgang mit Ehrenamtlichen, ihnen Verständnis entgegenbringen, sie unterstützen. Ehrenamtliche auf die Angebote von Betreuungsbehörde und Betreuungsverein hinweisen Ehrenamtliche auf die Sammelhaftpflichtversicherung des Landes und die Aufwandspauschale hinweisen. 8
9 Qualitätsstandarts der Betreuungsbehörden Ehrenamtliche rechtliche Betreuung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, evtl. gemeinsam mit den Partnern Betreuungsgericht und Betreuungsverein, in der Bevölkerung verankern. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung immer beim Betreuungsverein nach geeigneten Ehrenamtlichen fragen, auch bei vermeintlich schwierigen Betreuungen. Einrichtung von Tandem-Betreuungen vorschlagen. Bei Betreuervorschlägen (auch bei Eilentscheidungen) berücksichtigen, dass Vereinsbetreuer Betreuungen eher an Ehrenamtliche abgeben als Berufsbetreuer. Ehrenamtliche ohne Anbindung an Betreuungsverein auf dessen Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen: laufende Begleitung, Austausch, Schulung / Qualifizierung. Ehrenamtliche auf die Sammelhaftpflichtversicherung des Landes hinweisen. Kultur der Würdigung ehrenamtlicher Betreuer, evtl. gemeinsam mit den Partnern Betreuungsgericht und Betreuungsverein, auf- bzw. ausbauen. 9
10 Qualitätsstandarts der Betreuungsvereine Ehrenamtliche rechtliche Betreuung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, evtl. gemeinsam mit den Partnern Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde, in der Bevölkerung verankern. Regelmäßige qualifizierte Information der Betreuungsbehörde, welche Ehrenamtlichen mit welchen Qualifikationen zur Verfügung stehen. Tandem-Betreuungen vorschlagen, um Ehrenamtlichen den Einstieg in eine vermeintlich schwierige Betreuung zu erleichtern. Unterstützung der Ehrenamtlichen, z. B. durch gute Erreichbarkeit, ausführliche Beratung, konstante Qualifizierung und Fortbildungsangebote sicherstellen. Ehrenamtliche auf Sammelhaftpflichtversicherung des Landes hinweisen. Zusätzlichen, erweiterten Versicherungsschutz für Ehrenamtliche anbieten. Kultur der Würdigung ehrenamtlicher Betreuer, evtl. gemeinsam mit den Partnern Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde. 10
11 Prüfung der Betreuungsvereine durch den Landesrechnungshof Baden-Württemberg 2009 Die Betreuerausgaben des Landes Baden-Württemberg stiegen zwischen 1992 und 2008 von 0,3 Mio. Euro auf 44 Mio. Euro. Ein verstärkter Einsatz ehrenamtlicher Betreuer könnte die Ausgaben begrenzen. Der Rechnungshof empfahl Zielgrößen, mit denen jährlich 10 Mio. Euro eingespart werden könnten. Die Landesförderung der Betreuungsvereine sollte umgestaltet und für neu gewonnene ehrenamtliche Betreuer eine Zusatzförderung gewährt werden. 11
12 Neue Landesförderung ab 2011 Eine Grundförderung in Höhe von Euro pro Betreuungsverein (dies beinhaltet die Beratung und Begleitung von 30 ehrenamtlichen Betreuungen). Eine Begleitungsprämie von je 100 Euro für bis zu 50 weitere ehrenamtlich geführte Betreuungen. Eine Fallpauschale von je 500 Euro für bis zu vier Veranstaltungen zum Thema "Vorsorgevollmacht". Für jede neu gewonnene ehrenamtliche Betreuung kann dem Betreuungsverein eine Fallpauschale von höchstens 800 Euro gewährt werden. Die Fallpauschale wird maximal für zwölf neu gewonnene und bestellte ehrenamtliche Betreuungen pro Jahr gewährt. 12
13 KVJS-Forschungsvorhaben Strukturen der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung in Baden-Württemberg und Chancen der Weiterentwicklung ( ) Zur Sicherung der ehrenamtlichen Arbeit wird vor allem an mehr Aufwand im Bereich der Gewinnung Ehrenamtlicher und an mehr unterstützende Begleitung gedacht. Bei einer potenziellen Erweiterung des Angebots an Ehrenamtlichen wäre insbesondere zu berücksichtigen, dass im Bereich von Personen mit Migrationshintergrund und im Bereich junger Menschen bislang eher wenig erfolgreich Ehrenamtliche gewonnen werden. Alle drei Partner im Betreuungswesen halten jedoch ein Mehr an Förderung ihrer Systeme (zum Beispiel mehr Personal) für eine Grundvoraussetzung, um die ehrenamtliche Arbeit zu sichern und gegebenenfalls zu erweitern. 13
14 Die intensivere Vermarktung der Kompetenzen der Ehrenamtlichen durch die Betreuungsvereine gegenüber den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten. Die intensivere Zusammenarbeit der drei Partner bei der Entscheidung, ob sich ein Ehrenamtlicher oder ein Hauptamtlicher für eine Betreuung eignet. Dabei insbesondere die frühzeitige Einbeziehung der Betreuungsvereine in die Entscheidung. Der geregeltere und regelmäßigere Austausch der drei Partner mit dem Ziel, die gemeinsame Aufgabe mit einander anzugehen, zu planen, zu gestalten, regionale Veränderungen frühzeitig zu erkennen und auf sie gemeinsam, innovativ und problemlösend zu reagieren. Hier werden Möglichkeiten durch Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote gesehen. Die konsequentere Überprüfung, ob seit längerem anhängige Betreuungen tatsächlich nach wie vor eine berufliche Betreuungsführung erfordern oder aber an ehrenamtliche Fremdbetreuer abgegeben werden könnten. 14
15 Evaluierung der Landesförderung 2015 Gewinnung neuer EA Für jede auf Vorschlag oder Vermittlung des Betreuungsvereins neu bestellte sonstige (außerfamiliäre) ehrenamtliche Betreuung wird dem Betreuungsverein eine Fallpauschale gewährt. Pro Jahr wird für die ersten zwölf auf Vorschlag oder Vermittlung des Betreuungsvereins neu bestellte sonstige EA jeweils eine Gewinnungsprämie von 800 Euro gewährt, für alle weiteren eine Prämie von jeweils 200 Euro. Beratung und Begleitung weiterer EA Für die Beratung und Begleitung des bestehender EA wird dem Betreuungsverein für jede weitere in der Grundförderung nicht enthaltene ehrenamtlich geführte Betreuung eine Fallpauschale gewährt (Begleitungsprämie). Die Begleitungsprämie beträgt für 50 weitere EA pro Jahr jeweils 100 Euro, für jede weitere Betreuung jeweils 10 Euro. Pro Jahr wird dem Verein eine Prämie von Euro für die Beratung von Bevollmächtigten. 15
16 Danke für Ihr Zuhören und Ihr Mitmachen! Michael Karmann SKM - Kath. Verein für soziale Dienst in der Erzdiözese Freiburg e.v. Hildastr Freiburg Tel.: 0761/ skm@skmdivfreiburg.de 16 SKM-Kath. Verein für soziale Dienste in der Erzdiözese Freiburg. Freiburg April 2015
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