Europawahl 25. Mai Schulung der Briefwahlvorstände
|
|
- Gregor Sommer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Europawahl 25. Mai 2014 Schulung der Briefwahlvorstände 1
2 Ein paar Infos zur EU-Wahl... Unser Weg durch die Schulung Infos zur Europawahl Wahlberechtigung und Wählerverzeichnis der Briefwahlvorstand und seine Aufgaben Zurückweisung von Wahlbriefen Auszählung gültige und ungültige Stimmzettel Meldung der Ergebnisse an die Wahlzentrale Abschlussarbeiten 2
3 Ein paar Infos zur EU-Wahl... Ein paar Infos zur EU-Wahl Bei der Europawahl gibt es keine Wahlkreisbewerber, sondern nur Landeslisten. Aus diesem Grund hat jeder Wähler nur eine Stimme waren in der Stadt Kassel Personen wahlberechtigt, davon haben gewählt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 35,6 Prozent sind rund Personen automatisch wahlberechtigt, dazu kommen ca. 200 EU-Bürger, die sich in das hiesige Wählerverzeichnis eintragen ließen. Gewählt wird in 153 Wahlräumen. Es werden 34 Briefwahlbezirke gebildet. Für die Wahlvorstände werden ca Wahlhelfer benötigt, dazu kommen noch ca. 240 Wahlhelfer bei der Briefwahl und knapp 30 Erfasser, Kurierfahrer und Personen, die abends die Wahlunterlagen entgegen nehmen. Insgesamt werden bei optimaler Besetzung ca Wahlhelfer im Einsatz sein. 3
4 Wahlberechtigte & Wählerverzeichnis 4
5 Wer darf wählen? jeder, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht gesperrt wurde (z.b. Briefwahl) am Wahltag vollendetes 18. Lebensjahr Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU kein Ausschluss vom Wahlrecht 5
6 Wie kommt man in das Wählerverzeichnis? Wie kommt man in das Wählerverzeichnis? Wahlberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit automatisch, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen Wahlberechtigte aus anderen EU-Staaten Eintragung bis zum 4. Mai 2014 oder bereits zur letzten Europawahl beantragt Auslandsdeutsche Eintragung bis zum 4. Mai 2014 beantragt 6
7 Der Briefwahlvorstand & seine Aufgaben 7
8 Der Briefwahlvorstand Zusammensetzung Wahlvorsteher Stellvertreter Schriftführer mind. 4 Beisitzer Arbeitsgrundsätze politisch neutral arbeitet öffentlich beschlussfähig bei Anwesenheit von mind. 5 Mitgliedern 8
9 Der Briefwahlvorstand 16:30 Uhr Treffpunkt im Rathaus Zuordnung zu den Wahlbezirken im Vestibül 34 Briefwahlbezirke 2 Standorte (Betriebsrestaurant + Stadtverordnetensaal) 9 Briefwahlbetreuer 9
10 Der Briefwahlvorstand 16:30-18:00 Uhr Teil 1 Wahlpakete im Bürgersaal abholen 2 Vorstandsmitglieder eines Briefwahlbezirks Wahlunterlagen nach Erhalt sofort auf Vollständigkeit überprüfen Packliste zur Kontrolle rote Wahlbriefe zählen, Anzahl in die Niederschrift (Nr. 2.3) eintragen Achtung: Es können noch Wahlbriefe bis ca. 18:15 Uhr nachgereicht werden! Deren Anzahl wird in separates Feld der Niederschrift (Nr. 2.5) eingetragen. Zweifelsfälle sofort mit Briefwahlbetreuer vor Ort klären! 10
11 Der Briefwahlvorstand 16:30-18:00 Uhr Teil 2 rote Wahlbriefumschläge öffnen Wahlschein auf unterschriebene Versicherung an Eides statt und richtigen Briefwahlbezirk prüfen vollständig und korrekt ausgefüllte Wahlscheine beiseite legen, dazugehörige blaue Stimmzettelumschläge in den Behälter zurücklegen fehlerhafte Wahlbriefe und Wahlscheine zurückweisen Zweifelsfälle sofort mit Briefwahlbetreuer vor Ort klären! 11
12 Zurückweisung von Wahlbriefen 12
13 Zurückweisungsgründe Teil 1 weder der rote Wahlbriefumschlag noch der blaue Stimmzettelumschlag sind verschlossen (ist nur einer von beiden offen ist dies kein Zurückweisungsgrund!) dem Wahlbrief liegt kein oder kein gültiger Wahlschein bei dem Wahlbrief ist kein blauer Stimmzettelumschlag beigefügt kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag verwendet 13
14 Zurückweisungsgründe Teil 2 Wahlbrief enthält mehrere blaue Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehene Wahlscheine Wähler oder Hilfsperson hat Versicherung an Eides statt nicht unterschrieben Umschlag verwendet, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält 14
15 Zurückweisung zurückgewiesene Wahlbriefe in der Wahlniederschrift (Nr. 2.6) mit Angabe des Grundes eintragen zurückgewiesene Wahlbriefe zusammenpacken, mit der Nummer des Briefwahlbezirks versehen und beiseite legen Im Zweifel beschließt der gesamte Briefwahlvorstand über die Gültigkeit. Das Ergebnis wird auf dem Umschlag notiert. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Sie werden so behandelt, als wäre die Stimme nie abgegeben worden. Zweifelsfälle sofort mit Briefwahlbetreuer vor Ort klären! 15
16 Auszählung 16
17 Grundsätzliches zur Auszählung beginnt um 18:00 Uhr erfolgt durch alle Mitglieder des Wahlvorstands ist öffentlich Genauigkeit vor Schnelligkeit! 17
18 18:00 Uhr Beginn der Auszählung zugelassene blaue Stimmzettelumschläge dem Behälter entnehmen, zählen Anzahl in Niederschrift, Nr. 3.2 a) eintragen Zugelassene blaue Stimmzettelumschläge öffnen (erst ab 18:00 Uhr!!!) Zahl der Stimmzettel muss mit Zahl der gültigen Wahlscheine (Eintrag Niederschrift Nr. 3.2 b)) übereinstimmen falls nicht: Begründung in die Niederschrift aufnehmen (Bsp. Umschlag ohne Stimmzettel ) 18
19 Auszählung - Stapel bilden jeweils ein Stapel für jede Partei ein Stapel für eindeutig ungültige Stimmzettel (nur leere Stimmzettel) ein Stapel für Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben 19
20 Auszählung Stapel bewerten Grundsatz: jeden Stapel 2 Mal zählen jeden Parteistapel zählen eindeutig ungültige Stimmzettel zählen Ergebnisse in Niederschrift (Spalte ZS I) eintragen 20
21 Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben über jeden fasst gesamter Wahlvorstand einen Beschluss gültig oder ungültig In Pattsituationen entscheidet die Stimme des Briefwahlvorstehers. auf der Rückseite fortlaufend nummerieren und Ergebnis der Beschlussfassung notieren Summen der Ergebnisse in der Spalte ZS II der Niederschrift (Abschnitt 4 C) bei den jeweiligen Parteien bzw. bei den ungültigen Stimmen eintragen 21
22 Beschlussfassung / Abstimmung Beispiele 4 ungültig, 2 gültig, 1 Enthaltung 2 ungültig, 4 gültig, 1 Enthaltung für ungültig erklärter Stimmzettel für gültig erklärter Stimmzettel Stimme in der Niederschrift bei der Summe unter ungültige Stimmen in der Spalte ZS II berücksichtigen Stimmzettel in den gesonderten Umschlag legen Stimme in der Niederschrift bei der Summe für die gekennzeichnete Partei unter ZS II berücksichtigen Stimmzettel in den gesonderten Umschlag legen 22
23 Schnellmeldung 1. in Niederschrift (Abschnitt 4 C) Summen bilden 2. Summen in Schnellmeldung übertragen 23
24 gültige und ungültige Stimmzettel 24
25 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 25
26 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 26
27 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm ja O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 27
28 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm o O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 28
29 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ungültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O x O 29
30 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ungültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O x 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 30
31 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ungültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 31
32 weitere ungültige Stimmen Stimmzettel wurde unterschrieben Stimmabgabe ist nicht zweifelsfrei erkennbar Stimmzettel enthält Zusätze oder Kommentare (Rückseite beachten!) Stimmzettel ist mit politischen Symbolen gekennzeichnet Stimmzettel ist zusätzlich zur Stimme durchgestrichen In Zweifelsfällen Briefwahlbetreuer fragen! 32
33 Meldung der Ergebnisse an die Wahlzentrale 33
34 Meldung der Ergebnisse Schnellmeldung ausfüllen und dem Briefwahlbetreuer vorlegen Briefwahlbetreuer prüft Schnellmeldung auf Plausibilität bei Fehlern erhält BW-Vorstand sie zurück und kontrolliert Ergebnis a) reiner Rechenfehler korrigieren b) anderer Fehler Fehler suchen, ggf. neu nachzählen korrekte Schnellmeldungen werden von Betreuer zur Erfassung gegeben 34
35 Abschlussarbeiten 35
36 letzte Aufgaben für den Wahlvorstand 1. Alle Wahlhelfer unterschreiben die Wahlniederschrift!!! 2. eindeutig gültige Stimmzettel in Packpapier verpacken und mit Nummer des Briefwahlbezirks versehen 3. Wahlunterlagen verpacken eindeutig gültige Stimmzettel Päckchen mit eindeutig gültigen Stimmzetteln Umschläge und Sammelumschlag Wahlscheine zurückgewiesene Wahlbriefe Wahlniederschrift ungültige Stimmzettel Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde (gültig und ungültig) leere rote Wahlbriefumschläge leere blaue Stimmzettelumschläge Wahlkarton Umschläge Sammelumschlag Müllsack 36
37 Abschlussarbeiten gesamter Wahlvorstand 2 Mitglieder geben Wahlkarton und Müllsack im Bürgersaal ab erhält Rückmeldung, ob alles in Ordnung ist Briefwahlvorstand wartet bis alle Mitglieder wieder vollständig sind Ende für Briefwahlvorstand Briefwahlvorsteher entlässt Mitglieder aus ihrer Verantwortung Die Mitglieder dürfen erst gehen, wenn der Briefwahlvorsteher sie aus ihrer Verantwortung entlässt! 37
38 Erfrischungsgeld Jeder Wahlhelfer hat vorab seine Bankverbindung für die Zahlung des Erfrischungsgeldes angegeben. Nur wer die Wahlniederschrift unterschrieben hat, bekommt nach der Wahl das Erfrischungsgeld überwiesen! 38
39 Erreichbarkeit der Wahlzentrale Tel (kostenfrei aus allen Netzen) im Rathaus ab 7:00 Uhr bis zum Ende der Wahl 39
40 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der Europawahl 2014! 40
Europawahl 25. Mai 2014. Schulung der Wahlvorstände
Europawahl 25. Mai 2014 Schulung der Wahlvorstände 1 Der Wahlvorstand Aufgaben 7:30 Uhr Tische zusammenbauen Wahlkabinen und Wahlurnen aufbauen Wahlunterlagen nach Erhalt sofort auf Vollständigkeit überprüfen
MehrDie Landeswahlleiterin. Wahlen in Berlin. Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September Hinweise für Briefwahlvorstände
Die Landeswahlleiterin Wahlen in Berlin Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Hinweise für Briefwahlvorstände Impressum Herausgeber Die Landeswahlleiterin Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin
MehrNiederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk
Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk Gemeinde: Wahlkreis: Land: Berlin Wahlbezirk: ( Nummer) 1. Wahlvorstand
MehrAnlage 17b zu 71 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlV Gemeinde Stadt Falkensee des Amtes
Anlage 17b zu 71 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlV Gemeinde Stadt Falkensee des Amtes Landkreis Havelland Wahlbezirk (Name oder Nummer): Diese Wahlniederschrift ist von allen anwesenden Mitgliedern des Briefwahlvorstands
MehrStadt Rottenburg am Neckar
Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014
MehrVorläufiges Ergebnis der Landtagswahl am Gemmingen Gesamtergebnis. AGS: Gemmingen 01
Gesamtergebnis Wahlbezirk(e): 001-01 01 bis 900-01 01 Wahlberechtigte: 3.649 ohne Sperrvermerk 3.200 mit Sperrvermerk 449 Wähler: 2.521 ohne Wahlschein 2.087 mit Wahlschein 434 Wahlbeteiligung 69,09 %
MehrWAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg
WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
MehrArbeitsanleitung für die Briefwahlvorstände
Landeshauptstadt Dresden Briefwahlvorstand 90010 Einwohner- und Standesamt Cossebaude, Oberwartha, Mobschatz Europa-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009 Arbeitsanleitung für die Briefwahlvorstände
MehrKommunalwahl Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt. Der Wahltag im Überblick
Kommunalwahl 2016 Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt Der Wahltag im Überblick 7.15 Uhr Treffen im Wahlraum (alt. Wahllokal), um Vorbereitungen zu treffen, z. B. Aufbau, Ausschilderung von 8:00
MehrGrundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl
Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung
MehrWAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg
WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
MehrOrdnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)
Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) 1.6 vom 18. November 2014 Aufgrund der 4 Absatz 2, 5 Absätze 2
MehrWahlordnung (in der Fassung vom )
Wahlordnung (in der Fassung vom 05.06.2014) für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
MehrWahlordnung. Wahlordnung
Wahlordnung Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Wahlordnung 1 Wahlvorstand... 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes... 2 3 Wahlberechtigung... 3 4 Wählbarkeit... 3 5 Wahlbezirke und Wählerlisten... 3 6 Ort und Zeit
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrWahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg
Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand...6 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...6 3 Wahlberechtigung...6 4 Wählbarkeit...7 5 Wahlbezirke und Wählerlisten...7
MehrWahlen in Berlin. Musterbeispiele (dargestellt anhand der Zweitstimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin)
Wahlen in Berlin Musterbeispiele (dargestellt anhand der Zweitstimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin) zur Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen abgegeben bei den Wahlen
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung
BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur
MehrThüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016
Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen
MehrWahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,
MehrAllgemeine Hinweise und Überlegungen:
Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Einsatz einer PC-gestützten Wahlergebniserfassung für GR- und KT-Wahl Bgm. und LR werden auf herkömmliche Art und Weise ermittelt Wahllokale werden mit je zwei Laptops
MehrUnsere Bitte: Wählen Sie Ihre Seniorenvertretung!
Unsere Bitte: Wählen Sie Ihre Seniorenvertretung! Oberbürgermeisterin Henriette Reker Kabarettist Fatih Çevikkollu Liedermacher Ludwig Sebus Schauspielerin Lotti Krekel Die Wahl Alle Kölnerinnen und Kölner
MehrWahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen
Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand
Mehrfür die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994
SATZUNG für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat auf Grund des 24 und des 46 a Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO)
MehrWahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane
MehrSATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997
SATZUNG der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates vom 10. Januar 1997 Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung
MehrErgebnis der Bezirksversammlungswahl 2014 in Hamburg-Mitte im Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen)
Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen) Wahlberechtigte ohne Wahlschein 26 941 Wahlberechtigte mit Wahlschein 3 694 Wahlberechtigte 30 635 100 Wahlbeteiligung 12 190 39,8 darunter Briefwähler 3 124 10,2 abgegebene
MehrBundestagswahl am 22. September 2013. Leitfaden für den Wahltag - Wahllokal - Seite 1
Bundestagswahl am 22. September 2013 Leitfaden für den Wahltag - Wahllokal - Seite 1 1 Vorbemerkungen... 3 1.1 Sprachliche Formulierungen...3 1.2 Bundestagswahl 2013...3 1.3 Schulung...3 1.4 Niederschriften...3
MehrWann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG)
Informationen für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über die Bedingungen für die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Die Wahl zum Europäischen Parlament
MehrSchulung für Wahlvorstände
Schulung für Wahlvorstände Kommunal- und Landratdirektwahl, sowie die Volksabstimmung am Sonntag, dem 27. März 2011 Wahlamt der Stadt Eltville am Rhein Ansprechpartner: Herr Dieter Schenk Telefon: 06123
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
MehrMerkblatt für die Mitglieder der Wahlvorstände. zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Merkblatt für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Inhalt 1. Stellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder, Amtspflichten 2 2. Zusammensetzung des
Mehr1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008
1. kalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008 1.1 Allgemeine e 28.09.1990 a) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung des aktiven Stimmrechts b) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung der Wählbarkeit
MehrWAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN
WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN [D]EIN TEIL VON ESSEN GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eg Ribbeckstraße 40. 45127 Essen. Postfach 101343. 45013 Essen Telefon 0201 81065-0. Fax 0201 81065-65 Gründung:
MehrWählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.
Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die
Mehr2 Aufgaben des Wahlvorstandes
WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.
MehrSchulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012
1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl
MehrABC zur Bundestagswahl. (Quelle:
ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: www.hlz.hessen.de) Abgeordnete Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden in direkter, freier, geheimer und gleicher Wahl auf vier Jahre gewählt. Abgeordnete einer Partei
MehrSatzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung
MehrWahlhelfer/in Eine wichtige Aufgabe!
Wahlhelfer/in Eine wichtige Aufgabe! Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
MehrWählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten
Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.
Mehrder Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN
AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,
MehrBeirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand:
Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: 13.07.2009 ÄNDERUNGSJOURNAL Änderungen aktuelle Fassung 13.07.2009 gegenüber
MehrAAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie
Durch anschließen des USB-Sticks an dem Erfassungs-PC erhalten Sie folgende Bildschirmmaske. Klicken Sie auf . Die Stimmzettelerfassung wird über die Datei Bayern.exe
MehrAMTSBLATT. Amt Altdöbern
AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich
MehrVerfahrensordnung für Wahlen
Verfahrensordnung für Wahlen vom 18.09.1992, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.11.2005 Die Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB) hat
MehrAAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie
Die Wahllokale erhaltend die vorkonfigurierten USB-Sticks vom Rathaus. Bei der Erfassung der Stimmzettel durch mehrere Gruppen (in unserem Beispiel zwei Erfassungsgruppen pro Wahl), achten Sie im Vorfeld
Mehr- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
MehrWahlbüro Stadt Weimar. Kommunalwahl in Thüringen. Hinweise für die Wahlvorstände zur Oberbürgermeisterwahl am
Wahlbüro Stadt Weimar Kommunalwahl in Thüringen Hinweise für die Wahlvorstände zur Oberbürgermeisterwahl am 22.04.2012 und ggf. zur Stichwahl am 06.05.2012 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Stellung der Wahlvorstände
MehrHäufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004
Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Fragen: 1. Wahl allgemein 1.1 Welche Aufgabe hat der Sächsische Landtag? 1.2 Nach welchem System wird der Sächsische Landtag gewählt? 1.3
MehrSchulungsveranstaltungen für Wahlvorstände
1 2 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 3 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2. Der Wahlvorstand 3. Das Wahlausschreiben 4. Das Wählerverzeichnis 5. Wahlvorschläge 6. Durchführung der Wahl 7. Konstituierende
MehrWohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg
Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung, zum Aufsichtsrat, den Ausschüssen der Vertreterversammlung und zum Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossenschaft
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg
Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier
MehrOrdnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten 1 Präambel 1. Diese Wahlordnung hat ihre Grenze dadurch, dass über der Ordnung die klare Weisung durch
MehrWahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung
Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank München eg (Genossenschaft) findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle
MehrWahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster
Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster I Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze 1. Die Mitglieder der Pfarreiräte gem. 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarreiräte (PR- Satzung) werden in allgemeiner,
MehrWie man wählt: Landtagswahl Thüringen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von.
Wie man wählt: Landtagswahl Thüringen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender
MehrWahlstatistikgesetz (WStatG)
Wahlstatistikgesetz (WStatG) Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
MehrEuropa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter
Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter Seite 1 von 12 Europa- und Kommunalwahl 2014 Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Redaktion Personal- und Organisationsamt Abteilung
MehrÖrtliche Personalratswahlen
Örtliche Personalratswahlen Diese Zusammenfassung dient der Übersicht über die Durchführung von Örtlichen Personalratswahlen. Die Grundlagen und detaillierten Ausführungen sind im Landespersonalvertretungsgesetz
MehrWahlordnung für die Wahl des Seniorenrates
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenrates 1 Vorbereitung und Durchführung der Wahl (1) Die Wahl des Seniorenrates wird unter Aufsicht der Stadt Mettmann von einem aus dem amtierenden Seniorenrat zu bildenden
MehrS a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
MehrWählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten
Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.
MehrBundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau
A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl
MehrDer Bischof von Speyer
Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin
MehrSatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren
Mehr»Wählen für Europa ich bin dabei! «Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Europa-Wahl 2014 in Berlin
»Wählen für Europa ich bin dabei! «Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Europa-Wahl 2014 in Berlin »Warum ist Europa überhaupt wichtig für uns?wählen für Europa ich bin dabei!wer wird in
MehrWie man wählt: Landtagswahl Sachsen-Anhalt. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von.
Wie man wählt: Landtagswahl Sachsen-Anhalt Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei.
MehrWahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am
Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit
MehrKleine Wiener Wahlhilfe
Kleine Wiener Wahlhilfe Wien bewegt Europa. Was wird gewählt? Österreichische Abgeordnete zum Europäischen Parlament. Im Europäischen Parlament sitzen Vertreterinnen und Vertreter von allen Ländern der
MehrIhre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.
Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender
MehrLandtags-Wahl so geht das!
www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!
MehrDie Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.
Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
MehrStimmzettel, die per Briefwahl eingegangen sind, werden öffentlich durch den Wahlleiter ausgezählt.
Wahlordnung für die Wahl der Vorstandsmitglieder der Synagogen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts - in der Fassung vom 24. März 2004 - Die Zusammenarbeit der von den
MehrWählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.
Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die
MehrAktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Wahl ABC Aktives Wahlrecht: Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Briefwahl: Die Briefwahl bietet Ihnen die Möglichkeit der schriftlichen
MehrBürgermeisterwahl Baden-Württemberg
Baden-Württemberg Für eilige Bestellungen: Tel.: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de Verlag für die öffentliche Verwaltung Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Absenderanschrift:
MehrWahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen
Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der
MehrGültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln
Büro der Landeswahlbehörde Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln 1. Gesetzliche Bestimmungen Welche Rechtsvorschriften sind bei der Beurteilung
MehrDIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME!
DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der
MehrWie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.
Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie
MehrS a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO)
1.2.5 S a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO) vom 12. Februar 2004 (Heidelberger Stadtblatt vom 25. Februar 2004) 1 Der Gemeinderat der
MehrVersorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Wahlordnung für die Vertreterversammlung
Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Wahlordnung für die Vertreterversammlung Inhalt 1 Grundzüge 2 Wahlausschuss 3 Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlausschusses 4 Erste Wahlbekanntmachung
MehrI Allgemeines zur Wahl 21.02.2008
Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen und der Frauenvertretung bei DESY in der Fassung vom Datum Präambel
Mehreinschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
MehrDeutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012
Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren
MehrZugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME.
Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME. Am 28. Februar 2016 finden in allen 278 Städten und Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck
MehrDaher: Seien Sie dabei! Werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer!
Der Oberbürgermeister Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. www.stadt-koeln.de W ahl e n am 2 5. M ai 2 0 1 4 Europawahl Bezirksvertretung Rat der
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg
Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg Listenwahl als Briefwahl 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle fünf Jahre
Mehr1 Geltungsbereich und Grundlagen
Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften
Mehr3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn Artikel 1 - Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste
3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn vom 6. September 1993 (KA 1993, Nr. 152, S. 132 ff.) geändert durch Gesetz vom 26. März 1997 (KA 1997, Nr. 87, S. 60) geändert
MehrWahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: )
Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: 30.11.1994) 1 Grundzüge 1) Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wählen aus ihrer Mitte
Mehr4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen
4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
MehrWahlordnung für den Elternbeirat
Johannes-Hess-Grundschule Robert-Koch-Str. 13 84489 Burghausen Tel. 08677-4627 Fax 08677-4165 E-Mail sekretariat@johannes-hess-grundschule.de Der Elternbeirat der Johannes-Hess-Grundschule Burghausen erlässt
Mehr1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates
1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des
MehrWahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016
Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage TOP
DS-Nr. 42/14 Durchlaufende Sitzungsvorlage öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Beratungsfolge Sitzungsdatum TOP Stadtvertretung 05.11.2014 13. 25 Vertreter Abstimmungsergebnis * gew. anw. ja nein
MehrLandtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern FRAGEN ANTWORTEN
Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern 20 FRAGEN ANTWORTEN Alle Informationen und Hintergründe zur Landtagswahl 2016 finden Sie hier: www.wahlen-mv.de www.facebook.com/wahlenmv twitter.com/wahlenmv
Mehr