Europawahl 25. Mai Schulung der Briefwahlvorstände

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Europawahl 25. Mai Schulung der Briefwahlvorstände"

Transkript

1 Europawahl 25. Mai 2014 Schulung der Briefwahlvorstände 1

2 Ein paar Infos zur EU-Wahl... Unser Weg durch die Schulung Infos zur Europawahl Wahlberechtigung und Wählerverzeichnis der Briefwahlvorstand und seine Aufgaben Zurückweisung von Wahlbriefen Auszählung gültige und ungültige Stimmzettel Meldung der Ergebnisse an die Wahlzentrale Abschlussarbeiten 2

3 Ein paar Infos zur EU-Wahl... Ein paar Infos zur EU-Wahl Bei der Europawahl gibt es keine Wahlkreisbewerber, sondern nur Landeslisten. Aus diesem Grund hat jeder Wähler nur eine Stimme waren in der Stadt Kassel Personen wahlberechtigt, davon haben gewählt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 35,6 Prozent sind rund Personen automatisch wahlberechtigt, dazu kommen ca. 200 EU-Bürger, die sich in das hiesige Wählerverzeichnis eintragen ließen. Gewählt wird in 153 Wahlräumen. Es werden 34 Briefwahlbezirke gebildet. Für die Wahlvorstände werden ca Wahlhelfer benötigt, dazu kommen noch ca. 240 Wahlhelfer bei der Briefwahl und knapp 30 Erfasser, Kurierfahrer und Personen, die abends die Wahlunterlagen entgegen nehmen. Insgesamt werden bei optimaler Besetzung ca Wahlhelfer im Einsatz sein. 3

4 Wahlberechtigte & Wählerverzeichnis 4

5 Wer darf wählen? jeder, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht gesperrt wurde (z.b. Briefwahl) am Wahltag vollendetes 18. Lebensjahr Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU kein Ausschluss vom Wahlrecht 5

6 Wie kommt man in das Wählerverzeichnis? Wie kommt man in das Wählerverzeichnis? Wahlberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit automatisch, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen Wahlberechtigte aus anderen EU-Staaten Eintragung bis zum 4. Mai 2014 oder bereits zur letzten Europawahl beantragt Auslandsdeutsche Eintragung bis zum 4. Mai 2014 beantragt 6

7 Der Briefwahlvorstand & seine Aufgaben 7

8 Der Briefwahlvorstand Zusammensetzung Wahlvorsteher Stellvertreter Schriftführer mind. 4 Beisitzer Arbeitsgrundsätze politisch neutral arbeitet öffentlich beschlussfähig bei Anwesenheit von mind. 5 Mitgliedern 8

9 Der Briefwahlvorstand 16:30 Uhr Treffpunkt im Rathaus Zuordnung zu den Wahlbezirken im Vestibül 34 Briefwahlbezirke 2 Standorte (Betriebsrestaurant + Stadtverordnetensaal) 9 Briefwahlbetreuer 9

10 Der Briefwahlvorstand 16:30-18:00 Uhr Teil 1 Wahlpakete im Bürgersaal abholen 2 Vorstandsmitglieder eines Briefwahlbezirks Wahlunterlagen nach Erhalt sofort auf Vollständigkeit überprüfen Packliste zur Kontrolle rote Wahlbriefe zählen, Anzahl in die Niederschrift (Nr. 2.3) eintragen Achtung: Es können noch Wahlbriefe bis ca. 18:15 Uhr nachgereicht werden! Deren Anzahl wird in separates Feld der Niederschrift (Nr. 2.5) eingetragen. Zweifelsfälle sofort mit Briefwahlbetreuer vor Ort klären! 10

11 Der Briefwahlvorstand 16:30-18:00 Uhr Teil 2 rote Wahlbriefumschläge öffnen Wahlschein auf unterschriebene Versicherung an Eides statt und richtigen Briefwahlbezirk prüfen vollständig und korrekt ausgefüllte Wahlscheine beiseite legen, dazugehörige blaue Stimmzettelumschläge in den Behälter zurücklegen fehlerhafte Wahlbriefe und Wahlscheine zurückweisen Zweifelsfälle sofort mit Briefwahlbetreuer vor Ort klären! 11

12 Zurückweisung von Wahlbriefen 12

13 Zurückweisungsgründe Teil 1 weder der rote Wahlbriefumschlag noch der blaue Stimmzettelumschlag sind verschlossen (ist nur einer von beiden offen ist dies kein Zurückweisungsgrund!) dem Wahlbrief liegt kein oder kein gültiger Wahlschein bei dem Wahlbrief ist kein blauer Stimmzettelumschlag beigefügt kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag verwendet 13

14 Zurückweisungsgründe Teil 2 Wahlbrief enthält mehrere blaue Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehene Wahlscheine Wähler oder Hilfsperson hat Versicherung an Eides statt nicht unterschrieben Umschlag verwendet, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält 14

15 Zurückweisung zurückgewiesene Wahlbriefe in der Wahlniederschrift (Nr. 2.6) mit Angabe des Grundes eintragen zurückgewiesene Wahlbriefe zusammenpacken, mit der Nummer des Briefwahlbezirks versehen und beiseite legen Im Zweifel beschließt der gesamte Briefwahlvorstand über die Gültigkeit. Das Ergebnis wird auf dem Umschlag notiert. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Sie werden so behandelt, als wäre die Stimme nie abgegeben worden. Zweifelsfälle sofort mit Briefwahlbetreuer vor Ort klären! 15

16 Auszählung 16

17 Grundsätzliches zur Auszählung beginnt um 18:00 Uhr erfolgt durch alle Mitglieder des Wahlvorstands ist öffentlich Genauigkeit vor Schnelligkeit! 17

18 18:00 Uhr Beginn der Auszählung zugelassene blaue Stimmzettelumschläge dem Behälter entnehmen, zählen Anzahl in Niederschrift, Nr. 3.2 a) eintragen Zugelassene blaue Stimmzettelumschläge öffnen (erst ab 18:00 Uhr!!!) Zahl der Stimmzettel muss mit Zahl der gültigen Wahlscheine (Eintrag Niederschrift Nr. 3.2 b)) übereinstimmen falls nicht: Begründung in die Niederschrift aufnehmen (Bsp. Umschlag ohne Stimmzettel ) 18

19 Auszählung - Stapel bilden jeweils ein Stapel für jede Partei ein Stapel für eindeutig ungültige Stimmzettel (nur leere Stimmzettel) ein Stapel für Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben 19

20 Auszählung Stapel bewerten Grundsatz: jeden Stapel 2 Mal zählen jeden Parteistapel zählen eindeutig ungültige Stimmzettel zählen Ergebnisse in Niederschrift (Spalte ZS I) eintragen 20

21 Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben über jeden fasst gesamter Wahlvorstand einen Beschluss gültig oder ungültig In Pattsituationen entscheidet die Stimme des Briefwahlvorstehers. auf der Rückseite fortlaufend nummerieren und Ergebnis der Beschlussfassung notieren Summen der Ergebnisse in der Spalte ZS II der Niederschrift (Abschnitt 4 C) bei den jeweiligen Parteien bzw. bei den ungültigen Stimmen eintragen 21

22 Beschlussfassung / Abstimmung Beispiele 4 ungültig, 2 gültig, 1 Enthaltung 2 ungültig, 4 gültig, 1 Enthaltung für ungültig erklärter Stimmzettel für gültig erklärter Stimmzettel Stimme in der Niederschrift bei der Summe unter ungültige Stimmen in der Spalte ZS II berücksichtigen Stimmzettel in den gesonderten Umschlag legen Stimme in der Niederschrift bei der Summe für die gekennzeichnete Partei unter ZS II berücksichtigen Stimmzettel in den gesonderten Umschlag legen 22

23 Schnellmeldung 1. in Niederschrift (Abschnitt 4 C) Summen bilden 2. Summen in Schnellmeldung übertragen 23

24 gültige und ungültige Stimmzettel 24

25 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 25

26 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 26

27 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm ja O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 27

28 Wann ist ein Stimmzettel gültig? gültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm o O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 28

29 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ungültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O x O 29

30 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ungültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O x 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 30

31 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ungültige Stimme 1 AAA-Partei Liste Hessen 1. Acker, Armin, Anwalt, Ankum 2. Acht, Angela, Ärztin, Alfhausen 3. Anker, Anke, Anglerin, Ansbach O 2 BBB-Partei Liste Hessen 1. Benz, Bertha, Bäuerin, Baltrum 2. Becker, Bodo, Bäcker, Belm 3. Beagel, Bert, Bierfachverkäufer, Belm O 3 DDD-Partei Liste Hessen 1. Dogge, Dieter, Dackelzüchter, Dorsten 2. Dachs, Doris, Dramaturgin, Dahlem 3. Dank, Doro, Dichterin, Delmenhorst O 31

32 weitere ungültige Stimmen Stimmzettel wurde unterschrieben Stimmabgabe ist nicht zweifelsfrei erkennbar Stimmzettel enthält Zusätze oder Kommentare (Rückseite beachten!) Stimmzettel ist mit politischen Symbolen gekennzeichnet Stimmzettel ist zusätzlich zur Stimme durchgestrichen In Zweifelsfällen Briefwahlbetreuer fragen! 32

33 Meldung der Ergebnisse an die Wahlzentrale 33

34 Meldung der Ergebnisse Schnellmeldung ausfüllen und dem Briefwahlbetreuer vorlegen Briefwahlbetreuer prüft Schnellmeldung auf Plausibilität bei Fehlern erhält BW-Vorstand sie zurück und kontrolliert Ergebnis a) reiner Rechenfehler korrigieren b) anderer Fehler Fehler suchen, ggf. neu nachzählen korrekte Schnellmeldungen werden von Betreuer zur Erfassung gegeben 34

35 Abschlussarbeiten 35

36 letzte Aufgaben für den Wahlvorstand 1. Alle Wahlhelfer unterschreiben die Wahlniederschrift!!! 2. eindeutig gültige Stimmzettel in Packpapier verpacken und mit Nummer des Briefwahlbezirks versehen 3. Wahlunterlagen verpacken eindeutig gültige Stimmzettel Päckchen mit eindeutig gültigen Stimmzetteln Umschläge und Sammelumschlag Wahlscheine zurückgewiesene Wahlbriefe Wahlniederschrift ungültige Stimmzettel Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde (gültig und ungültig) leere rote Wahlbriefumschläge leere blaue Stimmzettelumschläge Wahlkarton Umschläge Sammelumschlag Müllsack 36

37 Abschlussarbeiten gesamter Wahlvorstand 2 Mitglieder geben Wahlkarton und Müllsack im Bürgersaal ab erhält Rückmeldung, ob alles in Ordnung ist Briefwahlvorstand wartet bis alle Mitglieder wieder vollständig sind Ende für Briefwahlvorstand Briefwahlvorsteher entlässt Mitglieder aus ihrer Verantwortung Die Mitglieder dürfen erst gehen, wenn der Briefwahlvorsteher sie aus ihrer Verantwortung entlässt! 37

38 Erfrischungsgeld Jeder Wahlhelfer hat vorab seine Bankverbindung für die Zahlung des Erfrischungsgeldes angegeben. Nur wer die Wahlniederschrift unterschrieben hat, bekommt nach der Wahl das Erfrischungsgeld überwiesen! 38

39 Erreichbarkeit der Wahlzentrale Tel (kostenfrei aus allen Netzen) im Rathaus ab 7:00 Uhr bis zum Ende der Wahl 39

40 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der Europawahl 2014! 40

Europawahl 25. Mai 2014. Schulung der Wahlvorstände

Europawahl 25. Mai 2014. Schulung der Wahlvorstände Europawahl 25. Mai 2014 Schulung der Wahlvorstände 1 Der Wahlvorstand Aufgaben 7:30 Uhr Tische zusammenbauen Wahlkabinen und Wahlurnen aufbauen Wahlunterlagen nach Erhalt sofort auf Vollständigkeit überprüfen

Mehr

Die Landeswahlleiterin. Wahlen in Berlin. Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September Hinweise für Briefwahlvorstände

Die Landeswahlleiterin. Wahlen in Berlin. Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September Hinweise für Briefwahlvorstände Die Landeswahlleiterin Wahlen in Berlin Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Hinweise für Briefwahlvorstände Impressum Herausgeber Die Landeswahlleiterin Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin

Mehr

Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk

Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk Gemeinde: Wahlkreis: Land: Berlin Wahlbezirk: ( Nummer) 1. Wahlvorstand

Mehr

Anlage 17b zu 71 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlV Gemeinde Stadt Falkensee des Amtes

Anlage 17b zu 71 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlV Gemeinde Stadt Falkensee des Amtes Anlage 17b zu 71 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlV Gemeinde Stadt Falkensee des Amtes Landkreis Havelland Wahlbezirk (Name oder Nummer): Diese Wahlniederschrift ist von allen anwesenden Mitgliedern des Briefwahlvorstands

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl am Gemmingen Gesamtergebnis. AGS: Gemmingen 01

Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl am Gemmingen Gesamtergebnis. AGS: Gemmingen 01 Gesamtergebnis Wahlbezirk(e): 001-01 01 bis 900-01 01 Wahlberechtigte: 3.649 ohne Sperrvermerk 3.200 mit Sperrvermerk 449 Wähler: 2.521 ohne Wahlschein 2.087 mit Wahlschein 434 Wahlbeteiligung 69,09 %

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Arbeitsanleitung für die Briefwahlvorstände

Arbeitsanleitung für die Briefwahlvorstände Landeshauptstadt Dresden Briefwahlvorstand 90010 Einwohner- und Standesamt Cossebaude, Oberwartha, Mobschatz Europa-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009 Arbeitsanleitung für die Briefwahlvorstände

Mehr

Kommunalwahl Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt. Der Wahltag im Überblick

Kommunalwahl Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt. Der Wahltag im Überblick Kommunalwahl 2016 Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt Der Wahltag im Überblick 7.15 Uhr Treffen im Wahlraum (alt. Wahllokal), um Vorbereitungen zu treffen, z. B. Aufbau, Ausschilderung von 8:00

Mehr

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) 1.6 vom 18. November 2014 Aufgrund der 4 Absatz 2, 5 Absätze 2

Mehr

Wahlordnung (in der Fassung vom )

Wahlordnung (in der Fassung vom ) Wahlordnung (in der Fassung vom 05.06.2014) für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Wahlordnung. Wahlordnung

Wahlordnung. Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Wahlordnung 1 Wahlvorstand... 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes... 2 3 Wahlberechtigung... 3 4 Wählbarkeit... 3 5 Wahlbezirke und Wählerlisten... 3 6 Ort und Zeit

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand...6 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...6 3 Wahlberechtigung...6 4 Wählbarkeit...7 5 Wahlbezirke und Wählerlisten...7

Mehr

Wahlen in Berlin. Musterbeispiele (dargestellt anhand der Zweitstimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin)

Wahlen in Berlin. Musterbeispiele (dargestellt anhand der Zweitstimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin) Wahlen in Berlin Musterbeispiele (dargestellt anhand der Zweitstimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin) zur Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen abgegeben bei den Wahlen

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Allgemeine Hinweise und Überlegungen:

Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Einsatz einer PC-gestützten Wahlergebniserfassung für GR- und KT-Wahl Bgm. und LR werden auf herkömmliche Art und Weise ermittelt Wahllokale werden mit je zwei Laptops

Mehr

Unsere Bitte: Wählen Sie Ihre Seniorenvertretung!

Unsere Bitte: Wählen Sie Ihre Seniorenvertretung! Unsere Bitte: Wählen Sie Ihre Seniorenvertretung! Oberbürgermeisterin Henriette Reker Kabarettist Fatih Çevikkollu Liedermacher Ludwig Sebus Schauspielerin Lotti Krekel Die Wahl Alle Kölnerinnen und Kölner

Mehr

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand

Mehr

für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994

für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 SATZUNG für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat auf Grund des 24 und des 46 a Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane

Mehr

SATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997

SATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997 SATZUNG der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates vom 10. Januar 1997 Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Ergebnis der Bezirksversammlungswahl 2014 in Hamburg-Mitte im Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen)

Ergebnis der Bezirksversammlungswahl 2014 in Hamburg-Mitte im Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen) Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen) Wahlberechtigte ohne Wahlschein 26 941 Wahlberechtigte mit Wahlschein 3 694 Wahlberechtigte 30 635 100 Wahlbeteiligung 12 190 39,8 darunter Briefwähler 3 124 10,2 abgegebene

Mehr

Bundestagswahl am 22. September 2013. Leitfaden für den Wahltag - Wahllokal - Seite 1

Bundestagswahl am 22. September 2013. Leitfaden für den Wahltag - Wahllokal - Seite 1 Bundestagswahl am 22. September 2013 Leitfaden für den Wahltag - Wahllokal - Seite 1 1 Vorbemerkungen... 3 1.1 Sprachliche Formulierungen...3 1.2 Bundestagswahl 2013...3 1.3 Schulung...3 1.4 Niederschriften...3

Mehr

Wann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG)

Wann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG) Informationen für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über die Bedingungen für die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

Schulung für Wahlvorstände

Schulung für Wahlvorstände Schulung für Wahlvorstände Kommunal- und Landratdirektwahl, sowie die Volksabstimmung am Sonntag, dem 27. März 2011 Wahlamt der Stadt Eltville am Rhein Ansprechpartner: Herr Dieter Schenk Telefon: 06123

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Merkblatt für die Mitglieder der Wahlvorstände. zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

Merkblatt für die Mitglieder der Wahlvorstände. zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Merkblatt für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Inhalt 1. Stellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder, Amtspflichten 2 2. Zusammensetzung des

Mehr

1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008

1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008 1. kalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008 1.1 Allgemeine e 28.09.1990 a) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung des aktiven Stimmrechts b) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung der Wählbarkeit

Mehr

WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN

WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN [D]EIN TEIL VON ESSEN GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eg Ribbeckstraße 40. 45127 Essen. Postfach 101343. 45013 Essen Telefon 0201 81065-0. Fax 0201 81065-65 Gründung:

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl

Mehr

ABC zur Bundestagswahl. (Quelle:

ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: www.hlz.hessen.de) Abgeordnete Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden in direkter, freier, geheimer und gleicher Wahl auf vier Jahre gewählt. Abgeordnete einer Partei

Mehr

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung

Mehr

Wahlhelfer/in Eine wichtige Aufgabe!

Wahlhelfer/in Eine wichtige Aufgabe! Wahlhelfer/in Eine wichtige Aufgabe! Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand:

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: 13.07.2009 ÄNDERUNGSJOURNAL Änderungen aktuelle Fassung 13.07.2009 gegenüber

Mehr

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie Durch anschließen des USB-Sticks an dem Erfassungs-PC erhalten Sie folgende Bildschirmmaske. Klicken Sie auf . Die Stimmzettelerfassung wird über die Datei Bayern.exe

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

Verfahrensordnung für Wahlen

Verfahrensordnung für Wahlen Verfahrensordnung für Wahlen vom 18.09.1992, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.11.2005 Die Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB) hat

Mehr

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie Die Wahllokale erhaltend die vorkonfigurierten USB-Sticks vom Rathaus. Bei der Erfassung der Stimmzettel durch mehrere Gruppen (in unserem Beispiel zwei Erfassungsgruppen pro Wahl), achten Sie im Vorfeld

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Wahlbüro Stadt Weimar. Kommunalwahl in Thüringen. Hinweise für die Wahlvorstände zur Oberbürgermeisterwahl am

Wahlbüro Stadt Weimar. Kommunalwahl in Thüringen. Hinweise für die Wahlvorstände zur Oberbürgermeisterwahl am Wahlbüro Stadt Weimar Kommunalwahl in Thüringen Hinweise für die Wahlvorstände zur Oberbürgermeisterwahl am 22.04.2012 und ggf. zur Stichwahl am 06.05.2012 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Stellung der Wahlvorstände

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Fragen: 1. Wahl allgemein 1.1 Welche Aufgabe hat der Sächsische Landtag? 1.2 Nach welchem System wird der Sächsische Landtag gewählt? 1.3

Mehr

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 1 2 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 3 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2. Der Wahlvorstand 3. Das Wahlausschreiben 4. Das Wählerverzeichnis 5. Wahlvorschläge 6. Durchführung der Wahl 7. Konstituierende

Mehr

Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg

Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung, zum Aufsichtsrat, den Ausschüssen der Vertreterversammlung und zum Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossenschaft

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim

Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten 1 Präambel 1. Diese Wahlordnung hat ihre Grenze dadurch, dass über der Ordnung die klare Weisung durch

Mehr

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank München eg (Genossenschaft) findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster

Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster I Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze 1. Die Mitglieder der Pfarreiräte gem. 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarreiräte (PR- Satzung) werden in allgemeiner,

Mehr

Wie man wählt: Landtagswahl Thüringen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von.

Wie man wählt: Landtagswahl Thüringen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von. Wie man wählt: Landtagswahl Thüringen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender

Mehr

Wahlstatistikgesetz (WStatG)

Wahlstatistikgesetz (WStatG) Wahlstatistikgesetz (WStatG) Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik

Mehr

Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter

Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter Seite 1 von 12 Europa- und Kommunalwahl 2014 Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Redaktion Personal- und Organisationsamt Abteilung

Mehr

Örtliche Personalratswahlen

Örtliche Personalratswahlen Örtliche Personalratswahlen Diese Zusammenfassung dient der Übersicht über die Durchführung von Örtlichen Personalratswahlen. Die Grundlagen und detaillierten Ausführungen sind im Landespersonalvertretungsgesetz

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenrates

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenrates Wahlordnung für die Wahl des Seniorenrates 1 Vorbereitung und Durchführung der Wahl (1) Die Wahl des Seniorenrates wird unter Aufsicht der Stadt Mettmann von einem aus dem amtierenden Seniorenrat zu bildenden

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

»Wählen für Europa ich bin dabei! «Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Europa-Wahl 2014 in Berlin

»Wählen für Europa ich bin dabei! «Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Europa-Wahl 2014 in Berlin »Wählen für Europa ich bin dabei! «Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Europa-Wahl 2014 in Berlin »Warum ist Europa überhaupt wichtig für uns?wählen für Europa ich bin dabei!wer wird in

Mehr

Wie man wählt: Landtagswahl Sachsen-Anhalt. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von.

Wie man wählt: Landtagswahl Sachsen-Anhalt. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Präsentiert von. Wie man wählt: Landtagswahl Sachsen-Anhalt Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei.

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

Kleine Wiener Wahlhilfe

Kleine Wiener Wahlhilfe Kleine Wiener Wahlhilfe Wien bewegt Europa. Was wird gewählt? Österreichische Abgeordnete zum Europäischen Parlament. Im Europäischen Parlament sitzen Vertreterinnen und Vertreter von allen Ländern der

Mehr

Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender

Mehr

Landtags-Wahl so geht das!

Landtags-Wahl so geht das! www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!

Mehr

Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.

Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.

Mehr

Stimmzettel, die per Briefwahl eingegangen sind, werden öffentlich durch den Wahlleiter ausgezählt.

Stimmzettel, die per Briefwahl eingegangen sind, werden öffentlich durch den Wahlleiter ausgezählt. Wahlordnung für die Wahl der Vorstandsmitglieder der Synagogen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts - in der Fassung vom 24. März 2004 - Die Zusammenarbeit der von den

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Wahl ABC Aktives Wahlrecht: Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Briefwahl: Die Briefwahl bietet Ihnen die Möglichkeit der schriftlichen

Mehr

Bürgermeisterwahl Baden-Württemberg

Bürgermeisterwahl Baden-Württemberg Baden-Württemberg Für eilige Bestellungen: Tel.: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de Verlag für die öffentliche Verwaltung Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Absenderanschrift:

Mehr

Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen

Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der

Mehr

Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln

Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln Büro der Landeswahlbehörde Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln 1. Gesetzliche Bestimmungen Welche Rechtsvorschriften sind bei der Beurteilung

Mehr

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME!

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der

Mehr

Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO)

S a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO) 1.2.5 S a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO) vom 12. Februar 2004 (Heidelberger Stadtblatt vom 25. Februar 2004) 1 Der Gemeinderat der

Mehr

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Wahlordnung für die Vertreterversammlung

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Wahlordnung für die Vertreterversammlung Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Wahlordnung für die Vertreterversammlung Inhalt 1 Grundzüge 2 Wahlausschuss 3 Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlausschusses 4 Erste Wahlbekanntmachung

Mehr

I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008

I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008 Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen und der Frauenvertretung bei DESY in der Fassung vom Datum Präambel

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren

Mehr

Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME.

Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME. Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME. Am 28. Februar 2016 finden in allen 278 Städten und Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck

Mehr

Daher: Seien Sie dabei! Werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer!

Daher: Seien Sie dabei! Werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer! Der Oberbürgermeister Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. www.stadt-koeln.de W ahl e n am 2 5. M ai 2 0 1 4 Europawahl Bezirksvertretung Rat der

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg Listenwahl als Briefwahl 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle fünf Jahre

Mehr

1 Geltungsbereich und Grundlagen

1 Geltungsbereich und Grundlagen Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften

Mehr

3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn Artikel 1 - Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste

3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn Artikel 1 - Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste 3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn vom 6. September 1993 (KA 1993, Nr. 152, S. 132 ff.) geändert durch Gesetz vom 26. März 1997 (KA 1997, Nr. 87, S. 60) geändert

Mehr

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: )

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: ) Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: 30.11.1994) 1 Grundzüge 1) Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wählen aus ihrer Mitte

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat

Wahlordnung für den Elternbeirat Johannes-Hess-Grundschule Robert-Koch-Str. 13 84489 Burghausen Tel. 08677-4627 Fax 08677-4165 E-Mail sekretariat@johannes-hess-grundschule.de Der Elternbeirat der Johannes-Hess-Grundschule Burghausen erlässt

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses

Mehr

Durchlaufende Sitzungsvorlage TOP

Durchlaufende Sitzungsvorlage TOP DS-Nr. 42/14 Durchlaufende Sitzungsvorlage öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Beratungsfolge Sitzungsdatum TOP Stadtvertretung 05.11.2014 13. 25 Vertreter Abstimmungsergebnis * gew. anw. ja nein

Mehr

Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern FRAGEN ANTWORTEN

Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern FRAGEN ANTWORTEN Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern 20 FRAGEN ANTWORTEN Alle Informationen und Hintergründe zur Landtagswahl 2016 finden Sie hier: www.wahlen-mv.de www.facebook.com/wahlenmv twitter.com/wahlenmv

Mehr