Weiterbildung in Deutschland
|
|
- Ernst Becker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weiterbildung in Deutschland Arbeiten in Deutschland - eine Einführung für ausländische Ärztinnen und Ärzte Marburger Bund-Stiftung Hannover, den Andreas Hammerschmidt 1
2 Andreas Hammerschmidt Arzt in Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Klinikum Region Hannover, Klinikum Lehrte Beisitzer im Landesvorstand des Marburger Bundes Niedersachsen 2. Bezirksvorsitzender Marburger Bund Bezirk Hannover Stellvertretender Sprecher des Sprecherrates der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Marburger Bund Mitglied des Aufsichtsrates der Klinikum Region Hannover GmbH Mitglied der Delegation des Marburger Bundes bei den European Junior Doctors 2
3 Inhalt I. Grundsätzliches zur Weiterbildung II. III. IV. Weiterbildungsordnung Richtlinien und Zeugnisse Anerkennung ausländischer Facharztdiplome 3
4 Ärztekammern Träger der berufsständischen Selbstverwaltung 17 Landesärztekammern, 1 Bundesärztekammer Aufgaben im Bereich der Weiterbildung (u.a.): - Festlegung von Satzungen und Regularien im Bereich der Weiterbildung (z.b. WBO) - Abnahme von Prüfungen -...
5 Was ist Weiterbildung? "Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb in dieser Weiterbildungsordnung festgelegter eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung und der Bürgerorientierung." 1 Absatz 1 Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen
6 Was ist Weiterbildung? praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse + theoretische Unterweisung + ggf. vorgeschriebene Kurse stationäre, ambulante, rehabilitative Versorgung von PatientInnen Erfüllung der Mindestanforderungen + notwendige Zeugnisse + erfolgreich abgelegte Prüfung = Facharztkompetenz Weiterbildung möglich in Gebieten... Schwerpunkten... Zusatzbezeichnungen
7 Weiterbildungsordnung zuständig: jeweilige Ärztekammer z.b. Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, zuletzt geändert am regelt die Grundlagen, Ablauf, Inhalte und Mindestzeiten der Weiterbildung Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern
8 Beispiel: Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen Abschnitt A: Ablauf der Weiterbildung Abschnitt B und C: Mindestzeiten, Inhalte Richtlinien: Einzelheiten zu Inhalten, z.b. Leistungs- und / oder Operationszahlen
9 Richtlinien Ergänzungen zur Weiterbildungsordnung für jeweilige Gebiete, Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen Festlegungen von Mindestweiterbildungszeiten, Mindestkennzahlen für bestimmte Verfahren / Kenntnisse / Interventionen, etc. Festlegungen je nach Gebiet, Schwerpunkt oder Zusatzbezeichnung unterschiedlich
10 Voraussetzungen für die Weiterbildung Approbation oder Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs Beginn der Weiterbildung im Gebiet Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie setzt abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung voraus Weiterbildung muss angemessen vergütet sein Weiterbildung im Rahmen der hauptberuflichen Tätigkeiten Krankenhäuser müssen zugelassene Weiterbildungsstätten sein Weiterbildung bei einem Kammermitglied mit Weiterbildungsermächtigung
11 Weiterbildung versus Fortbildung Verwechslungsgefahr Weiterbildung: Erwerb in der Weiterbildungsordnung (WBO) festgelegter eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten --> Erwerb der Facharztkompetenz Fortbildung: berufsbegleitender Erhalt der Kompetenz
12 Weiterbildung: ambulant oder stationär? grundsätzlich: Weiterbildung sowohl in ambulanten als auch in stationären Einrichtungen möglich aber: Anteile abhängig von jeweiliger Facharztweiterbildung (Richtlinien beachten!) ambulant: Arztpraxen, Institutsambulanzen, poliklinische Ambulanzen, Medizinische Versorgungszentren stationär: Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen,...
13 Weiterbildung in Teilzeit? Weiterbildung muss im Hauptberuf erfolgen (Gebiete, Schwerpunkte). Weiterbildung in Zusatzbezeichnungen oder Nachqualifikationen auch in Teilzeit möglich. Die Weiterbildungsordnung geht von einer Weiterbildung in Vollzeit aus. Aber: Anerkennung in Teilzeit möglich ==> Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend! mindestens Hälfte der wöchentlichen Vollzeitarbeitszeit (~ 20 Stunden) ==> in Einzelfällen auch mit geringerer Arbeitszeit möglich!
14 Weiterbildungsermächtigung Vergabe durch Ärztekammern als "Weiterbildungsbefugnis" an Kammermitglieder Weiterbildung nur an Weiterbildungsstätten möglich, wo ÄrztInnen mit entsprechender Weiterbildungsermächtigung tätig unter Umständen auch mehrere Ermächtigte an einer Weiterbildungsstätte Umfang der Ermächtigung bestimmt anerkennbare Zeiten für die Weiterbildung Verzeichnis der ermächtigten Kammermitglieder bei Ärztekammern Ermächtigung kann widerrufen werden
15 Weiterbildungsermächtigung Voraussetzungen: - Kammermitglied muss entsprechende Bezeichnung führen - fachliche und persönliche Eignung - umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten - mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung - Weiterbildung hat persönlich und ganztägig zu erfolgen - Weiterbildungsermächtigte(r) muss für Richtigkeit der Dokumentation sorgen
16 Weiterbildungszeiten anrechnungsfähige Zeiten: Weiterbildungszeiten unter Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes; nur diese Zeiten sind anrechenbar! möglichst Weiterbildung in mindestens zwei Weiterbildungsstätten mindestens 6 Monate pro Abschnitt ==> kürzere Abschnitte nur anerkennbar, wenn explizit in WBO vorgesehen! Unterbrechung der Weiterbildung --> keine Anrechnung als Weiterbildungszeit, z.b. Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, Übernahme wissenschaftlicher Aufträge, Krankheit
17 Weiterbildungszeiten Tariflicher Erholungsurlaub ist keine Unterbrechung der Weiterbildung! Verkürzung der Mindestzeit der Weiterbildung im Einzelfall um höchstens die Hälfte, wenn schon andere Weiterbildung absolviert => entweder 1. eine gemeinsame Basis-Weiterbildung oder 2. deckungsgleiche Weiterbildungsabschnitte oder 3. die Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus anderen Weiterbildungsgängen
18 Basisweiterbildung / Common Trunk gemeinsame Inhalte verschiedener Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes zu Beginn einer Facharztweiterbildung zu vermitteln Gebiet Chirurgie: 24 Monate Gebiet Innere Medizin: 36 Monate Gebiet HNO-Heilkunde: 24 Monate Gebiet Pathologie: 24 Monate Gebiet Pharmakologie: 24 Monate
19 Gebiete, Schwerpunkte, Zusatzbezeichnungen Gebiete: Weiterbildung in Gebieten führen zur Facharztkompetenz; Erwerb hauptberuflich; Prüfung Schwerpunkte: Facharztkompetenz notwendig, um Schwerpunkt zu erwerben; Erwerb hauptberuflich; Prüfung Zusatzbezeichnungen: je nach Bezeichnung Facharztkompetenz notwendig, teilweise keine Facharztkompetenz notwendig; Erwerb muss nicht im Hauptberuf erfolgen; teilweise Prüfung jeweils ggf. weitere Voraussetzungen notwendig
20 Gebiete Allgemeinmedizin Anatomie Arbeitsmedizin Augenheilkunde Biochemie Frauenheilkunde und Geburtshilfe HNO-Heilkunde Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen Haut- und Geschlechtskrankheiten Humangenetik Hygiene und Umweltmedizin
21 Gebiete Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Laboratoriumsmedizin Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Neurochirurgie Neurologie Nuklearmedizin Öffentliches Gesundheitswesen Neuropathologie Pathologie
22 Gebiete Klinische Pharmakologie Pharmakologie und Toxikologie Physikalische und Rehabilitative Medizin Physiologie Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Radiologie Rechtsmedizin Strahlentherapie Transfusionsmedizin Urologie
23 Chirurgie Facharzt / Fachärztin für... Allgemeinchirurgie Gefäßchirurgie Herzchirurgie Kinderchirurgie Orthopädie und Unfallchirurgie Plastische und Ästhetische Chirurgie Thoraxchirurgie Viszeralchirurgie
24 Innere Medizin Facharzt / Fachärztin für... Innere Medizin Innere Medizin und Angiologie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Nephrologie Innere Medizin und Pneumologie Innere Medizin und Rheumatologie
25 Schwerpunkte Radiologie: Kinderradiologie, Neuroradiologie Psychiatrie: Forensische Psychiatrie Pädiatrie: Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Kinder-Kardiologie, Neonatologie, Neuropädiatrie Gynäkologie und Geburtshilfe: Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Gynäkologische Onkologie, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
26 Zusatzbezeichnungen Akupunktur Allergologie Andrologie Balneologie Betriebsmedizin Dermatohistologie Diabetologie Ernährungsmedizin Flugmedizin Genetische Beratung, fachgebunden Genetische Beratung im Kontext
27 Zusatzbezeichnungen Geriatrie Krankenhaushygiene Labordiagnostik Magnetresonanztomographie Manuelle Medizin Medikamentöse Tumortherapie Medizinische Informatik Naturheilverfahren Notfallmedizin Orthopädische Rheumatologie Palliativmedizin
28 Zusatzbezeichnungen Phlebologie Physikalische Therapie Plastische und ästhetische Operationen Proktologie Psychoanalyse Psychotherapie Qualitätsmanagement Rehabilitationswesen Röntgendiagnostik Schlafmedizin Sozialmedizin
29 Zusatzbezeichnungen Spezielle Orthopädische Chirurgie Spezielle Schmerztherapie Spezielle Unfallchirurgie Spezielle Viszeralchirurgie Sportmedizin Suchtmedizinische Grundversorgung Tropenmedizin Verkehrsmedizinische Begutachtung
30 Richtlinien
31 Richtlinien
32 Dokumentation Dokumentationspflicht durch Arzt / Ärztin in der Weiterbildung Weiterbildungsgespräche: - nach Abschluss eines Abschnitts, jedoch mindestens einmal jährlich - Nachweispflicht --> Protokoll - Sie haben ein Recht darauf! Logbücher
33 Zeugnisse durch Weiterbildungsermächtigten auszustellen ==> Pflicht! Dokumentation der Weiterbildung Inhalt: Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten, fachliche Eignung, zeitlicher Umfang (Teilzeit?), Unterbrechungen Tipp: Ausstellung eines Zeugnisses nach jedem Weiterbildungsabschnitt / bei Arbeitgeberwechsel; auch Zwischenzeugnisse möglich
34 Prüfungen Voraussetzung: Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß WBO und jeweiliger Richtlinie Entscheidung über Zulassung zur Prüfung durch Ärztekammer Einreichen der Zeugnisse und Nachweise bei Anmeldung zur Prüfung Zulassung zur Prüfung im Schwerpunkt erst nach Facharztanerkennung Zulassung zur Prüfung bei Zusatzbezeichnungen ggf. erst nach Facharztanerkennung, falls vorgeschrieben
35 Prüfungen mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss Prüfungsausschuss: drei ÄrztInnen, mind. 2 davon mit zu prüfender Kompetenz Ausstellung einer Anerkennungsurkunde nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung Ärztekammer setzt Termin fest, spätestens sechs Monate nach der Zulassung Inhalt: vorgeschriebene Inhalte, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten mindestens 30 min; Prüfung theoretischer Fähigkeiten, aber auch ärztlicher Fertigkeiten möglich
36 Prüfungen Nichtbestehen der Prüfung: Prüfungsausschuss kann Anforderungen festlegen --> ggf. Verlängerung der Weiterbildungszeit, ggf. Erwerb zusätzlicher Kenntnisse / etc. Verlängerung mindestens 3 Monate, längstens 2 Jahre Wiederholungsprüfung frühestens nach 3 Monaten
37 ausländischer Facharztdiplome Verfahren Facharztdiploms, Weiterbildungsordnungen gesetzliche Anerkennung Voraussetzung: inländischer zuständig: Antrag sinnvoll, auf oft abhängig Anerkennung Landesärztekammern möglich Grundlagen Weiterbildungsordnung der zwischen Gleichwertigkeit mit Herkunft von Facharztkompetenz Bundesländern in Qualifikation, von der Bezug Weiterbildungszeiten oder auf ausländischen eine Staat auf unterschiedlich Antragstellenden nach Grundlage berufliche der jeweiliger Ausstellung in jedem der Fall des
38 Anerkennung ausländischer Facharztdiplome EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen Schweiz Sonstige Staaten
39 Anerkennung ausländischer Facharztdiplome Staatsangehörige(r) eines Staates im EU- / EWR- / CH-Raum + im EU- / EWR- / CH-Raum erworbene Facharztqualifikation: in der Regel automatische Anerkennung --> Umschreibung in deutsche Facharztkompetenz in der Regel automatisch möglich Beispiel: Dänische Ärztin, Facharztausbildung in den Niederlanden, Facharztkompetenz für Gynäkologie und Geburtshilfe, möchte in Göttingen tätig werden. Es erfolgt ein Antrag auf Anerkennung / Umschreibung des Facharztdiploms. Es erfolgt die Anerkennung / Umschreibung. Konformitätsbescheinigung: Erfüllung der Kriterien gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG
40 Anerkennung ausländischer Facharztdiplome Staatsangehörige(r) eines Staates im EU- / EWR- / CH-Raum + in Drittstaat erworbene Facharztqualifikation: keine direkte Umschreibung möglich vollständige oder teilweise Anerkennung von Weiterbildungszeiten möglich Antrag --> Gleichwertigkeitsprüfung durch Ärztekammer --> Weiterbildungszeit von mindestens 12 Monaten in jeweiligem Fachgebiet in Deutschland abzuleisten + erfolgreiches Absolvieren einer Facharztprüfung ODER gleichwertig, wenn von einem anderen Mitgliedsstaat des EU- / EWR- / CH-Raums anerkannt + mindestens dreijährige Berufserfahrung in jeweiligem Staat --> Umschreibung möglich Bsp.: Polnischer Arzt, Facharztkompetenz für Neurologie in den USA erworben, 3 Jahre Tätigkeit als Facharzt in Österreich. Aufnahme einer Tätigkeit in Osnabrück. Gleichwertige Anerkennung, Umschreibung auf Antrag.
41 Anerkennung ausländischer Facharztdiplome Staatsangehörige(r) aus Drittstaat + in einem Drittstaat erworbene Facharztqualifikation: keine Umschreibung vollständige oder teilweise Anerkennung von Weiterbildungszeiten mindestens 12 Monate Weiterbildung in jeweiligem Fachgebiet in Deutschland zu absolvieren (ggf. länger) anschließend Facharztprüfung Beispiel: Tunesische Ärztin, Facharztausbildung Radiologie in Marokko, Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Braunschweig. Keine Umschreibung, 12 Monate Weiterbildung in Radiologie zu absolvieren. Anschließend Antrag auf Zulassung zur Prüfung --> Prüfung --> Facharztkompetenz CAVE: ggf. längere Fristen oder gar keine Anerkennung von Weiterbildungszeiten!
42 Anerkennung ausländischer Facharztdiplome häufig keine Umschreibung einer im Ausland erworbenen Zusatzbezeichnung weder aus Staat im EU- / EWR- / CH-Raum, noch aus Drittstaat Prüfung der Gleichwertigkeit notwendig Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Marburger Bund LV Niedersachsen Berliner Allee 20, Hannover Tel: 0511 / Fax: 0511 / lvniedersachsen@marburger-bund.de 43
44 Fragen? 44
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35
MehrAnerkennung von Facharztbezeichnungen
Baden-Württemberg Blatt 1 Allgemeinmedizin 170 109 167 116 198 130 Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 0 0 0 0 0 0 Anästhesiologie 138 61 148 81 147 78 Anatomie 0 0 1 0 0 0 Arbeitsmedizin 26 13 36 18
MehrÜbersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.369 295 148 560 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 8.064 413 0 34 Anatomie
MehrÜbersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken
Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 38.485 300 150 571 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 7.912 448 0 34 Anatomie
MehrÄrztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0
Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0 Gesamt Darunter: Berufstätig Davon: Landesärztekammer Anzahl Verände- Anteil am ohne Anzahl Verände- Anteil am ambulant darunter:
MehrMitgliederfragebogen
Mitgliederfragebogen Persönliche Daten Titel, Vor- und Nachname: LANR: BSNR: Fachrichtung: Innere Medizin Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeine Chirurgie Arbeitsmedizin Anästhesiologie Augenheilkunde
MehrGesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 459,0
Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2012 (Zahlen in Tausend) Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 459,0 Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 348,7 Ohne ärztliche Tätigkeit 110,3 Ambulant 144,1 Stationär 174,8
MehrEingabemaske für Freie Gesundheitsleistungen (FGL) Bitte beachten Sie auch das beiliegende Infoblatt!
Eingabemaske für Freie Gesundheitsleistungen (FGL) Bitte beachten Sie auch das beiliegende Infoblatt! 1. Bitte geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten ein. Vorname: Nachname: Titel: Geburtsdatum: Emailadresse:
MehrBerufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3
Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2015 (Zahlen in Tausend) Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3 Im Ruhestand bzw. ohne ärztliche Tätigkeit 114,5 Ambulant 150,1 Stationär 189,6 Behörden oder Körperschaften
MehrÄrztestatistik zum 31. Dezember Bundesgebiet gesamt
statistik zum. Dezember Bundesgebiet gesamt Abbildung : Struktur der schaft (Zahlen in Tausend) Im Ruhestand bzw. ohne ärztli. Tätigkeit Berufstätige Ärztinnen und, Ambulant,, Stationär, niedergel. angestellte
MehrWeiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns -Neufassung vom 1. Oktober 1993 (veröffentl. Bayer. Ärzteblatt 9/93), - i.d.f. vom 08 Oktober 2000 -
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns -Neufassung vom 1. Oktober 1993 (veröffentl. Bayer. Ärzteblatt 9/93), - i.d.f. vom 08 Oktober 2000 - Der 45. Bayerische Ärztetag hat am 18. Oktober 1992 die
Mehrhttp://www.adressendiscount.de
Seite 1/7 http://www.adressendiscount.de Produkt-Datenblatt Datensätze: Anzahl: Datenformat: Aktualität der Daten: Vorhandene Daten: Preise: Niedergelassene Ärzte Deutschland 128.300 Datensätze Microsoft
Mehrhttp://www.adressendiscount.de
Seite 1/5 http://www.adressendiscount.de Produkt-Datenblatt Datensätze: Anzahl: Datenträger: Datenformat: Aktualität der Daten: Vorhandene Daten: Preise: Niedergelassene Ärzte Deutschland 11.00 Datensätze
MehrAnlage 3 Fachgruppencodierungen
Anlage 3 Fachgruppencodierungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche
MehrLANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN
LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN Merkblatt Mündliche Prüfung zur Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung Stand: Januar 2007 I. Rechtsgrundlagen Die auf der Basis des
MehrListe der Weiterbildungsermächtigten
roxtra-bearbeiter: Schneider, Kyra Ludwig, Sabine Information Liste der Weiterbildungsermächtigten Qualitätsmanagement Dokumentangaben: Freigabe: 17.06.2016 Version: 007/06.2016 ID-: 65602 Autor(en): Dr.
MehrDie Weiterbildung zum Facharzt
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Die Weiterbildung zum Facharzt Abteilung 1 Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Überblick Allgemeine Informationen zur Weiterbildung Fachspezifische Informationen Antragsverfahren
Mehr13. Dokumentation. Inhaltsverzeichnis
Organisation der Bundesärztekammer Kapitel 13 13. Dokumentation Inhaltsverzeichnis Seite 13.1 Dokumentation zum Berichtsteil.............................. 452 Zu Kapitel 3 Die ärztliche Versorgung in der
MehrGesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 470,4
Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2013 (Zahlen in Tausend) Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 470,4 Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 357,2 Ohne ärztliche Tätigkeit 113,2 Ambulant 145,9 Stationär 181,0
MehrZu I. Hinweise der Arbeitsgruppe der VKA zur Eingruppierung von Oberärzten gemäß 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA
KAV Rundschreiben K 08/2007 - Chefsache - Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Eingruppierung von Oberärzten gemäß 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA hier: I. Sitzung der Arbeitsgruppe der VKA zu
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen
Ärztekammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01. Mai 2005 Zuletzt geändert am 27.11.2010 mit Wirkung
MehrWeiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz
Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz verabschiedet in der 5. Sitzung der 9. Vertreterversammlung vom 24.04.93 - in Kraft getreten am 02.02.96 1. Änderung in der 8. Sitzung
Mehr13. Dokumentation. Inhaltsverzeichnis
Dokumentation Kapitel 13 13. Dokumentation Inhaltsverzeichnis Seite 13.1 Dokumentation zum Berichtsteil.............................. 446 Zu Kapitel 3 Die ärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 25.11.1995/26.4.1997/28.11.1998 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.7.1999 (MBl.NW.1999 S. 1027 ff) Aufgrund des Paragraphen 38 Abs. 1 des
MehrAbschnitt A Allgemeine Bestimmungen... 5
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005 Zuletzt geändert am 30.11.2013 mit Wirkung zum 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen...
MehrZweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München
Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 20. Dezember 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1
MehrDritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München
Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 16. Dezember 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1
MehrWeiterbildungsordnung
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 1999 mitänderungen vom 1. März 2001 und 1. September 2002. Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
MehrWeiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg Stand 1. Oktober 2003
Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg Stand 1. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis Seite: 1 Ziel, Qualifikationsinhalt und Struktur der Weiterbildung 7 2 Gebiete, Schwerpunkte
MehrWEITERBILDUNGSORDNUNG
WEITERBILDUNGSORDNUNG der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 (veröffentlicht am 15. Juni 2011) unter Berücksichtigung der Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 19. Dezember 2012
Mehr(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Zusatz-Weiterbildung Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum
MehrErfolgreich zum. Wie ich mir einen Studienplatz in Deutschland oder im Ausland sichere. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage
Patrick Ruthven-Murray Erfolgreich zum Medizinstudium Wie ich mir einen Studienplatz in Deutschland oder im Ausland sichere 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 18 Kapitel 3 3.7 Modellstudiengänge/Reformstudiengänge
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Gynäkologische Onkologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade:
MehrVerzeichnis aller reglementierten Berufe im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a der BQRL, das gem. Art. 57 Abs. 1 Buchstabe a der BQRL über die einheitlichen Ansprechpartner online zugänglich sein soll
MehrWEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD
Allergologie Prof. Dr. D. Ukena KBO 18 Innere Medizin und Pneumologie Allgemeinchirurgie Leszek Grzybowski KBO 12 Anästhesiologie Dr. W. Sauer, H. Rawert KBO 60 gemeinsame Befugnis Anästhesiologische Intensivmedizin
MehrBundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 Inhaltsverzeichnis Abschnitt A Paragraphenteil... 7 Allgemeine Inhalte
MehrL o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.
L o g b u c h Zusatzweiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei
MehrAnerkennung von Schwerpunkt-/ Teilgebietsbezeichnungen
Baden-Württemberg SP Unfallchirurgie 12 0 13 3 14 2 TG Gefäßchirurgie 0 0 1 0 0 0 TG Plastische Chirurgie 1 1 0 0 0 0 TG Unfallchirurgie 2 1 2 0 0 0 SP Gynäkolog.Endokrinolog.u.Reproduktionsmed. 3 3 4
MehrBefugnis ab: Fetscherstr Dresden
Fachrichtung befugte(r) Ärztin/Arzt Weiterbildungsdauer Weiterbildungsstätte A Allergologie Prof. Dr. med. habil. Andrea Bauer, MPH WBO 2006: 18 Monate Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Befugnis ab:
MehrL o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung. Ärztliches Qualitätsmanagement
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement Angaben zur Person / Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Kinderradiologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade: Dr.
MehrÄrztekammer Hamburg WEITERBILDUNGSORDNUNG DER HAMBURGER ÄRZTE. Körperschaft des öffentlichen Rechts
Stand: 03.06.1998 / 08.12.1998 (gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 und gem. KVS-Beschluß vom 07.12.1998) Ärztekammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts WEITERBILDUNGSORDNUNG DER HAMBURGER ÄRZTE
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen
Ärztekammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01. Mai 2005 Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen...6
MehrFragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren in Q2 (gültig ab Wintersemester 2016/17)
Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren in Q2 (gültig ab Wintersemester 2016/17) Gültig ausschließlich für Studierende, die im Wintersemester 2016/17 oder danach neu mit dem Studium
Mehr(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)
MehrAnlage 3a Zusatz-Weiterbildungen
Anlage 3a Zusatz-Weiterbildungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche
MehrA IV 1 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-25 80 21.11.2014. und zwar. in freier Praxis tätig. insgesamt. Anzahl
Artikel-Nr. 3211 13001 Gesundheitswesen A IV 1 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-25 80 21.11.2014 Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2013 1. Berufstätige Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg
MehrA IV 1 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-25 80 22.12.2015. und zwar. in freier Praxis tätig. Anzahl
Artikel-Nr. 3211 14001 Gesundheitswesen A IV 1 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-25 80 22.12.2015 Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2014 1. Berufstätige Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg
MehrFAQ-Liste (Häufig gestellte Fragen) (KoStA) Fragen zu Weiterbildungsgang/Weiterbildungsordnung: 1. Ich suche eine Weiterbildungs-(WB-)Stelle!
Home Fortbildung Fobi@pp FAQ-Liste (Häufig gestellte Fragen) (KoStA) Fragen zu Weiterbildungsgang/Weiterbildungsordnung: 1. Ich suche eine Weiterbildungs-(WB-)Stelle! Für eine individuelle Beratung, insbesondere
MehrWas will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL
Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL FacharztPlus DEMOGRAFIE- UND KOMPETENZMANAGEMENT 14.-15.11.2014 Dr. med. Markus Wenning Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrVerordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe
Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome Änderung vom 31. März 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 17. Oktober 2001 1 über die Weiterbildung und die
Mehrfolgende Weiterbildungsordnung (Satzung). der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011
Weiterbildungsordnung (Satzung) der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 Aufgrund des 35 Abs. 6 und 39 i.v.m. 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 (GVOBl.Schl.-H.
MehrWEITERBILDUNGSORDNUNG
WEITERBILDUNGSORDNUNG der Sächsischen Landesärztekammer (Weiterbildungsordnung WBO) Vom 26. November 2005 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. November 2007) Aufgrund von 8 Abs. 3 und 18 ff. des
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade: Dr. med. Geburtsort/ggf.
MehrVerordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Änderung vom Entwurf Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (beschlossen von der Kammerversammlung am 16.04.2005 gemäß 5 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit 29 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe
MehrBundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 Inhaltsverzeichnis Abschnitt A Paragraphenteil... 7 Allgemeine Inhalte
MehrBundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 Inhaltsverzeichnis Abschnitt A Paragraphenteil... 7 Allgemeine Inhalte
Mehrunberührt bleibt, sofern betroffene Ärzte nicht aus anderem Grund die in der Weiterbildungsordnung für die Allgemeinmedizin vorgesehene
Weiterbildung Arzt im Praktikum (AiP) Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 der Änderung der Bundesärzteordnung zugestimmt. Damit entfiel die Praktikumsphase, die Ärztinnen und Ärzte bisher im Anschluss an
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin
Ärztekammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Friedrichstraße 16, 10969 Berlin Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin Von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin in den Sitzungen
Mehr(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)
MehrNeufassung der Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März Stand 1. Oktober
Neufassung der Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006 - Stand 1. Oktober 2009 - Aufgrund von 4 Abs. 1, 9 und 38 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. der Bekannt
MehrTumorzentrum (OE 8850) Dr. rer.biol.hum. Gerd Wegener Diplom-Mathematiker
MEDIZINISCHE HOCHSCHULE HANNOVER Tumorzentrum (OE 8850) Dr. rer.biol.hum. Gerd Wegener Diplom-Mathematiker Telefon: (0511) 532-5902 / Telefax: (0511) 532-9326 / E-Mail: Wegener.Gerd@MH-Hannover.DE H.I.T.
Mehr43. Röntgendiagnostik fachgebunden
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 43. Röntgendiagnostik fachgebunden (Zusätzliche Weiterbildung
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen
Ärztekammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 06.02.1993, in Kraft getreten am 01. Oktober 1996, zuletzt geändert am 13. März 2004,
MehrL o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung. Kinder-Rheumatologie
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Rheumatologie Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum
MehrWeiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April in der Fassung der Beschlüsse des 63. Bayerischen Ärztetages vom 28.
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 - in der Fassung der Beschlüsse des 63. Bayerischen Ärztetages vom 28. April 2007 Bayerische Landesärztekammer Körperschaft des öffentlichen
MehrL o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
L o g b u c h Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung bei der Ärztekammer
MehrL o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung 2004 der Ärztekammer Berlin
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung 2004 der Ärztekammer Berlin über die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname
MehrWeiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
1 Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 15. August 2005 (HÄBL Sonderheft 10/2005, S. 1-73), geändert am 10. Mai 2006 (HÄBL 6/2006, S. 457), am 10. April 2007 (HÄBL 5/2007, S. 330-331),
MehrSatzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München
1 Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 17. September 2013 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz
MehrWEITERBILDUNGSORDNUNG
WEITERBILDUNGSORDNUNG der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 (veröffentlicht am 15. Juni 2011) unter Berücksichtigung der Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 19. Dezember 2012
MehrVerordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen
Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung Änderung vom 17. November 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 2007 1 über Diplome, Ausbildung,
MehrWEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD
Allergologie Prof. Dr. D. Ukena KBO 18 Innere Medizin und Pneumologie Allgemeinchirurgie Leszek Grzybowski KBO 12 Anästhesiologie Dr. W. Sauer, H. Rawert KBO 60 gemeinsame Befugnis Anästhesiologische Intensivmedizin
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Akademische Grade: Dr. med.
MehrWas ist Weiterbildung und worin besteht der Unterschied zur Fortbildung? Welche Tätigkeiten können als Weiterbildung anerkannt werden?
FAQs Was ist Weiterbildung und worin besteht der Unterschied zur Fortbildung? Weiterbildung ist der geregelte Erwerb in der Weiterbildungsordnung (WBO) festgelegter eingehender Kenntnisse, Erfahrungen
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Schwerpunktweiterbildung Kinder-Pneumologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Akademische Grade:
MehrAlle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern
Standesmeldung Erstellungsdatum:.. Übersicht über alle Ärzte.......... Turnusärzte.. Approbierte Ärzte Allgemeinmediziner...... Approbierte Allgemeinmed. Fachärzte........ davon EU/EWR-Fachärzte. Zahnärzte
MehrWeiterbildungsordnung
Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg Konsolidierte Fassung Die vorliegende konsolidierte Fassung berücksichtigt folgende Satzungsänderungen der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
MehrKlinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie
There are no translations available. Die Kliniken des Medizinischen Zentrums bieten allen interessierten Kollegen umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten an. Aufgrund der aktuellen Weiterbildungsordnung
MehrA IV 1 - j/12 Fachauskünfte: (0711) 641-25 80 13.11.2013. und zwar. in freier Praxis tätig. insgesamt. Anzahl
Artikel-Nr. 3211 12001 Gesundheitswesen A IV 1 - j/12 Fachauskünfte: (0711) 641-25 80 13.11.2013 Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2012 1. Berufstätige Ärzte und Zahnärzte in Baden-Württemberg
MehrWeiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27. November 2004, in Kraft getreten am 1. Mai 2005, zuletzt geändert am 28. November 2015, mit Wirkung zum 18. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Abschnitt
MehrFragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren des 4. und 5. Studienjahrs (gültig ab dem Sommersemester 2016)
Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren des 4. und 5. Studienjahrs (gültig ab dem Sommersemester 2016) (Stand: 17.03.2016) 4. Studienjahr Studienblock Abdomen Fragen pro Fach Anrechnung
MehrWeiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 25. Oktober 2015
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 25. Oktober 2015 Der 57. Bayerische Ärztetag hat am 24. April 2004 in München die Neufassung der Weiterbildungsordnung
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Neuropädiatrie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Akademische Grade: Dr.
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Kinder-Hämatologie und -Onkologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische
MehrZielgruppenplaner Healthcare Deutschland
Deutschland Ärzte I Apotheken I Kliniken I Gesundheitswesen Stand: 2015 Better Connections. Better Results. Ärzte I Apotheken I Kliniken I Gesundheitswesen Acxiom bietet Ihnen Daten und Lösungen, mit denen
MehrWeiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz
Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz verabschiedet in der 6. Sitzung der 11. Vertreterversammlung vom 05.05.04 1. Änderung in der 7. Sitzung der 11. Vertreterversammlung
MehrGebiet/ Schwerpunkt/ Zusatzbezeichnung Weiterbilder Weiterbildungsstätte
WEITERBILDUNG in der Gesundheit Nord Gebiet/ Schwerpunkt/ Zusatzbezeichnung Weiterbilder Weiterbildungsstätte Allergologie Prof. Dr. D. Ukena KBO 18 Innere Medizin und Pneumologie Allgemeinchirurgie Dr.
Mehr(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Schwerpunktweiterbildung Kinderradiologie Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte
MehrWF-Fächer der Uni LUE Seite 1
WF-Fächer der Uni LUE 22.05.2014 Seite 1 WF1150 Aktuelle Probleme aus dem Bereich der Geschichte, Ethik und Theorie der Medizin WF1153 Aktuelle Probleme aus dem Bereich Geschichte, Ethik und Theorie der
MehrWeiterbildungsordnung
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Vom 20.06.2005 beschlossen auf der Kammerversammlung am 01.05.2004 genehmigt durch das Sozialministerium am 20.06.2005, gültig seit 04.07.2005
MehrL o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.
L o g b u c h Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin / Chirotherapie Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Facharztweiterbildung Anatomie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Akademische Grade: Dr. med. Geburtsort/ggf.
MehrEvaluation der Weiterbildung
Evaluation der Weiterbildung In der Evaluation werden Weiterbildungsbefugte bzw. Weiterbildungsermächtigte (WBB) sowie Ärztinnen und Ärzte, die sich in Weiterbildung befinden und einen Facharzttitel anstreben
MehrWeiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
1 Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 15. August 2005 (HÄBl. Sonderheft 10/2005, S. 1-73), geändert am 10. Mai 2006 (HÄBl. 6/2006, S. 457), am 10. April 2007 (HÄBl. 5/2007, S. 330-331),
MehrL o g b u c h. Facharztweiterbildung Anatomie
L o g b u c h Facharztweiterbildung Anatomie Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Facharztprüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Mehr