STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN. Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls.
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- Klaus Markus Fleischer
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1 STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN 320 Js 32355/10 Albhausen, den 12. November 20XX Urschriftlich mit Akten an das Amtsgericht - Strafrichter - Albhausen Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Dr. Becker Staatsanwalt
2 AMTSGERICHT ALBHAUSEN Aktenzeichen: Cs 320 Js 32355/11 (Bitte stets angeben) Telefon: 07321/288-0 Telefax: 07321/ Albhausen, Amtsgericht Albhausen, Melanchtonstraße 13, Albhausen Herrn Sergej Müller I Rechtskräftig seit I Stoltzstraße 22 I I Albhausen I I I Albhausen, den I I I I I I Urkundsbeamter I I der Geschäftsstelle I geb in Kasanka (Kasachstan) - Staatsangehörigkeit: deutsch - Beruf: unbekannt - Verteidiger: Rechtsanwalt Werner Ruhe, Winkelgasse 12, Albhausen (Vertretungsanzeige: Bl. 29; Vollmacht: Bl. 31) S t r a f b e f e h l Die Staatsanw altschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: Am 17. Oktober 20XX gegen 4.00 Uhr früh schlugen Sie auf dem Parkplatz vor der Diskothek Players in Albhausen, Industriestraße 23, ohne rechtfertigenden Grund dem Konstantin Biesch mit der Faust ins Gesicht und fügten diesem so absichtlich Schmerzen zu. Biesch blutete zudem heftig aus der Nase. Ihre Fähigkeit, Ihr Handeln zu steuern, war aufgrund Ihrer erheblichen Alkoholisierung (Blutalkoholkonzentration um 4.15 Uhr: 2,73 ) erheblich vermindert, jedoch nicht aufgehoben.
3 An der Strafverfolgung besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Sie werden daher beschuldigt, im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit einen anderen vorsätzlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit beschädigt zu haben, strafbar als Körperverletzung gem. 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, 21 StGB. Beweismittel: I. Ihre Angaben (Bl. 59, 67) II. Zeugen: 1. Konstantin Biesch, Anton-Mischke-Straße 3, Albhausen (Bl. 39) 2. Eugenji Wagner, Berliner Straße 77, Albhausen (Bl. 53) 3. Polizeihauptmeister Gast, zu laden über die Polizeidirektion Albhausen (als polizeilicher Sachbearbeiter) III. Lichtbilder der Verletzungen (Bl. 45 ff.) Gegen Sie wird eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes wird auf 40,- festgesetzt. Die Geldstrafe wird somit auf insgesamt 2.400,- festgesetzt. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Strafbefehl kann Einspruch erhoben werden, wodurch erreicht wird, dass in einer Hauptverhandlung sowohl die tatsächlichen Feststellungen über den Sachverhalt wie auch seine rechtliche Beurteilung nachgeprüft werden. In der aufgrund des rechtzeitig eingelegten Einspruchs durchgeführten Hauptverhandlung kann die im Strafbefehl vorgesehene Strafe vermindert oder erhöht und können andere noch nicht festgesetzte Rechtsfolgen verhängt werden. Sie können den Einspruch aber auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt es nicht, dass die Einspruchserklärung innerhalb der Frist von zwei Wochen zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist beim Amtsgericht eingeht. Die schriftliche Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen. Sollte sich Ihr Einspruch nur gegen die Höhe des festgesetzten einzelnen Tagessatzes in Euro richten, so kann das Gericht mit Ihrer Zustimmung auch im schriftlichen Verfahren entscheiden: eine öffentliche Hauptverhandlung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Haben Sie Einspruch erhoben, so steht es Ihnen frei, ihn zu begründen. Wird der Einspruch jedoch nicht auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt oder wird er überhaupt nicht begründet, so gilt der ganze Inhalt des Strafbefehls als angefochten. Einer persönlichen Zustellung des Strafbefehls bedarf es nicht. Die Zustellung ist in der Bundesrepublik Deutschland auch dann wirksam erfolgt, wenn das Schriftstück in der Wohnung des Zustellungsadressaten einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner, oder, wenn der Zustellungsadressat ein einer Gemeinschaftseinrichtung wohnt, dem Leiter der Einrichtung oder einem dazu ermächtigten Vertreter übergeben wird. Bei Zustellung in Geschäftsräumen genügt die Übergabe an eine dort beschäftigte Person. Auch bei unberechtigter Verweigerung der Annahme gilt das in den Räumen zurückgelassene Schriftstück als zugestellt. Die Zustellung kann ferner durch Einlegen des Schriftstücks in einen zu der Wohnung gehörenden Briefkasten oder einer ähnlichen Einrichtung, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat, erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann es am Ort der Zustellung bei der Postanstalt oder bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle unter schriftlicher Benachrichtigung des Empfängers niedergelegt werden. Die Einspruchsfrist beginnt in diesen Fällen also nicht erst mit der Aushändigung des Strafbefehls an den Angeklagten. Kosten Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl vollstreckbar. Gerichtsgebühr Die Geldstrafe ist zusammen mit den am Rande links GKG 3 Kost.-Verz. berechneten Gerichtskosten auf das Konto der Nr.: 3118, 3110, 3111 Euro Landesoberkasse Baden-Württemberg Nr Euro Baden-Württembergische Bank Nr 3117 Euro Nr BLZ Auslagen innerhalb zwei Wochen unter Angabe des Amtsgerichts und des Zustellkosten Euro Aktenzeichens zu zahlen. Bitte verwenden Sie den beigefügten andere Auslagen Überweisungsvordruck. (z.b. Polizeikosten) Euro Bei nicht fristgerechter Bezahlung erfolgt zwangsweise Beitreibung. zusammen Euro Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt anstelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe.... Richter am Amtsgericht. Ausgefertigt Ort, Datum Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
5 A n d i e G e s c h ä f t s s t e l l e Strafbefehl unter I. mit Rechtsbehelfsbelehrung und mit Übersetzung des Strafbefehls in die Sprache Zahlkarte beifügen Rechtsbehelfsbelehrung in Sprache Mitteilung an Bußgeld-/ Zahlungsempfänger Belehrung über das Fahrverbot nach 268 c Satz 1 StPO Beschluss gemäß 111 a StPO mit angeschl. Belehrung zustellen an Angeklagte(n) mitteilen an Verteidiger mit Zusatz: "Zur Unterrichtung; die Zustellung erfolgt an Ihren Mandanten (Vollmacht nicht bei den Akten)." zustellen an Verteidiger mitteilen an Angeklagte(n) mit Zusatz: "Zur Unterrichtung; die Zustellung erfolgt an Ihren Verteidiger." zustellen an Zustellungsbevollm. mitteilen an Angeklagte(n) mit Zusatz:. "Zur Unterrichtung; die Zustellung erfolgt an Ihren Zustellungsbevollmächtigten." Ulm, Richter(in) am AG Strafbefehl mit Anlagen (wie oben angeordnet) unter vorstehender Geschäftsnummer zum Zwecke der Zustellung an Angeklagte(n) zur Post durch den Gerichtswachtmeister formlos mitgeteilt an Verteidiger (Bl. ) mit obigem Zusatz. zum Zwecke der Zustellung an Verteidiger/Zustellungsbevollmächtigten (Bl. ) gem. 212 a ZPO durch Facheinlage zur Post zur Post durch den Gerichtswachtmeister formlos mitgeteilt an Angeklagte(n) mit obigem Zusatz am Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
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