Berechtigt sind u. a. Schüler allgemeinbildender Schulen und folgender

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1 Anlage 2 zum Vertrag über die tarifliche Sonderaktion SchülerFerienTicket Niedersachsen / Bremen 2017 Tarifbestimmungen für das SchülerFerienTicket 2017 (SFT) Für die Sommerferien 2017 in Niedersachsen und Bremen (vom ) wird ein SchülerFerienTicket für den Geltungsbereich Niedersachsen/Bremen als tarifliches Sonderangebot mit Gültigkeit vom eingeführt. 1. Das SchülerFerienTicket erhalten: alle Schüler in Vollzeitunterricht bis einschließlich 22 Jahren (das Alter des Schülers bei Ferienbeginn ( ) ist entscheidend). Die Berechtigung zur Nutzung ist bei den Fahrten ab dem Alter von 16 Jahren durch einen Schülerausweis (Original), eine aktuelle Schulbescheinigung (Original) oder durch eine aktuelle Zeugniskopie in Papierform zu belegen. Andere Belege werden nicht anerkannt. Für ausländische Schüler / Austauschschüler ist ein deutscher Schülerausweis erforderlich. Das SchülerFerienTicket gilt für Schüler ab dem Alter von 16 Jahren nur im Zusammenhang mit o. g. Bescheinigungen / Nachweisen. Bei Unvollständigkeit wird das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß Nr. 11 dieser Tarifbestimmungen erhoben. Berechtigungsnachweise für das Schuljahr 2016/2017, deren Gültigkeit vor den Ferien endet, werden bis zum anerkannt. Sollte eine Ausbildung begonnen werden, gilt die Bescheinigung und somit die Berechtigung jedoch nur bis zum letzten Tag vor Ausbildungsbeginn. 2. Nicht berechtigt zum Erwerb und zur Nutzung des SchülerFerienTickets sind: Auszubildende, Studierende, Schüler an Bundeswehrfachschulen sowie Schüler ab dem Alter von 23 Jahren und Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst. Berechtigt sind u. a. Schüler allgemeinbildender Schulen und folgender berufsbildender Schulen: Berufsfachschule (u. a. Handelsschulen ), Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsgrundbildungsjahre, Fachschulen. Weiterhin berechtigt sind Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter die o.g. Schulen fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstiger Bildungseinrichtungen nach dem Berufsbildungsförderungsgesetz förderungswürdig ist. 3. Das SchülerFerienTicket kostet Das SchülerFerienTicket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inhaber in allen dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit den persönlichen Daten auszufüllen. In Zweifelsfällen kann bei einer Kontrolle die Wiederholung der Unterschrift verlangt werden.

2 5. Geltungsbereich und Geltungsdauer 5.1 SchülerFerienTickets sind im Land Niedersachsen (außerhalb des HVV- Hamburg AB) und im Land Bremen bei den an der SchülerFerienTicket-Aktion beteiligten Verkehrsunternehmen in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen, Stadt- und Straßenbahnen gültig. 5.2 In den Zügen des Nahverkehrs der an der SchülerFerienTicket-Aktion beteiligten Verkehrsunternehmen berechtigt das SchülerFerienTicket darüber hinaus zu Fahrten auf nachfolgenden Streckenabschnitten außerhalb der Landesgrenze von Niedersachsen und Bremen: (Osnabrück Hbf) Osnabrück-Altstadt Ibbenbüren Rheine Salzbergen (Osnabrück Hbf) Osnabrück-Altstadt Halen Achmer (Bramsche) (Osnabrück Hbf) Natrup-Hagen Lengerich (Westf.) (Osnabrück Hbf) Dissen-Bad Rothenfelde Westbarthausen (Osnabrück Hbf) Bohmte Lemförde (Diepholz) (Osnabrück Hbf) Melle Bruchmühlen Bünde (Westf.) Kirchlengern Herford (Haste) Bückeburg Minden (Westf.) Löhne (Westf.) Bünde (Westf.) Bruchmühlen Melle (Osnabrück Hbf) (Haste) Bückeburg Minden (Westf.) Löhne (Westf.) Herford (Nienburg / Weser) Leese-Stolzenau Petershagen-Lahde Minden (Westf.) (Hameln) Rinteln Vlotho Bünde (Westf.) (Hameln) Bad Pyrmont Lügde Ottbergen Lüchtringen Holzminden Kreiensen Ottbergen Wehrden Lauenförde-Beverungen Bad Karlshafen Bodenfelde Bodenfelde Uslar (Northeim) Bodenfelde Vernawahlshausen Offensen (Kr Northeim) (Göttingen) Hedemünden Gertenbach Eichenberg (Göttingen) Friedland Eichenberg (Herzberg) Walkenried Ellrich Nordhausen Vienenburg Stapelburg Ilsenburg Wernigerode Helmstedt Marienborn Wolfsburg Oebisfelde (Uelzen) Schnega - Salzwedel (Lüneburg) Echem Lauenburg (Elbe) (Lüneburg) Meckelfeld Hamburg-Harburg Hamburg-Hbf (Buchholz i.d. Nordheide) Hittfeld Hamburg-Harburg Hamburg Hbf (Buxtehude) Neu-Wulmstorf Fischbek Hamburg-Harburg Hamburg Hbf Der Ein- und Ausstieg an Bahnhöfen auf vorgenannten Korridorstrecken durch andere Bundesländer ist gestattet. 5.3 Ferner gilt das SchülerFerienTicket auf folgenden Buslinien: Harzer Verkehrsbetriebe GmbH: Buslinie 257 (innerhalb Braunlage)

3 Harzer Verkehrsbetriebe GmbH: Buslinie 260 (Bad-Harzburg - Stapelburg) Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein: Abschnitte in Niedersachsen der Linien 539, 4400, PVGS Altmarkkreis Salzwedel mbh / LSE Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH: Linie 8040 Salzwedel Lübbow Wustrow Lüchow (aber nicht im Rufbus der Linie 8040) KVG Braunschweig mbh: in den Anruf-Linien-Taxen (ALT) und bei den Anruf-Sammel-Taxen (AST) gegen Zahlung des Komfortzuschlages gemäß VRB-Tarifbestimmungen KVG Braunschweig mbh: Buslinie 874 (Bad Harzburg Stapelburg) 5.4 Das SchülerFerienTicket ist auf der Strecke Bremen Oldenburg Leer Emden Norddeich Mole in den IC-Zügen des Fernverkehrs gültig (die Nutzung der ICE-Züge ist ausgeschlossen). 5.5 Das SchülerFerienTicket gilt nicht: Zur Benutzung der Busse in den Städten und Gemeinden außerhalb Niedersachsens und Bremens (u.a. Minden, Herford, Bünde, Bad Oeynhausen, Rheine, Ibbenbüren und Löhne, Wernigerode, Oebisfelde, Marienborn, Salzwedel und Nordhausen). In den Anruf-Sammel-Taxen (AST), Anruf-Linien-Taxen (ALT), Rufbussen und ähnlichen Bedarfsverkehren o der Stadtverkehr Emden GmbH o des Verkehrsverbundes Ems-Jade o der Kalmer GmbH o der Hermann Levelink Omnibusverkehr GmbH & Co. KG o der Bernhardt Elbert GmbH & Co. KG o der Emsländischen Eisenbahn GmbH o des Busverkehr Emsland Mitte/Nord o im Landkreis Uelzen o im Landkreis Lüchow-Dannenberg In den Nachtbussen / Diskobussen o der Weser Ems Busverkehr GmbH, NL Aurich o des Verkehrsverbundes Ems-Jade o der Nieporte GmbH o der Verkehrsgemeinschaft Emsland-Süd Beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen in den Sammeltaxen. In Sonderzügen (u.a. Stoppelmarkt Vechta) und Sonderbussen (u.a. Werder-Busse ). Zur Fahrt zu und auf den ostfriesischen Inseln. Im Schiffszubringer Tidebus Sande Harlesiel Auf den Linien: 301 Norden Hage- Esens Bensersiel Neuharlingersiel Harlesiel 302 Norden Hage Dornumersiel Esens Werdum Neuharlingersiel 303 Norddeich Bensersiel Esens Neuharlingersiel 3333 Esens - Bensersiel Neuharlingersiel Werdum Esens 4444 Esens Werdum Neuharlingersiel Bensersiel Esens 6920 Hamburg ZOB Soltau Heide-Park Resort

4 5.6 Die Benutzung von Zügen des Fernverkehrs ist nicht (auch nicht mit Zahlung eines Zuschlages) mit dem SchülerFerienTicket zugelassen. Ausnahme: siehe Punkt Das SchülerFerienTicket Niedersachsen/Bremen gilt im vorgenannten Geltungszeitraum Das SchülerFerienTicket berechtigt nur zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist (auch gegen Zahlung eines Zuschlages) ausgeschlossen. 7. In den Tarifringen A und B des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) gilt eine Einzelkarte für Hamburg AB (3,20 ) in Kombination mit dem SFT montags bis freitags ab Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig als Tageskarte für die Tarifringe A und B des HVV. 8. Das SchülerFerienTicket berechtigt den Inhaber ab dem Alter von 13 Jahren bei der Harzer Schmalspur-Bahnen GmbH (HSB) auf dem Streckenabschnitt Wernigerode Nordhausen und zurück (Sachsen-Anhalt/Thüringen) zu einer Ermäßigung von 50 % auf den normalen Fahrpreis im Regelzugverkehr. 9. Die Nichtausnutzung des SchülerFerienTickets begründet keinen Anspruch auf Fahrgelderstattung. Dies gilt auch für den Fall des Verlustes und unsachgemäßer Behandlung des SchülerFerienTickets. Eine Rücknahme erfolgt nicht. Rückgaben eines Tickets sind möglich bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn; es besteht dann voller Erstattungsanspruch. 10. Jede Änderung des Fahrausweises ist unzulässig und macht den Fahrausweis ungültig. Zu den Veränderungen zählen auch laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene oder in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. 11. Bei Zuwiderhandlungen gegen die in den Ziffern 1 bis 10 aufgeführten Tarifbestimmungen wird ein erhöhtes Fahrgeld in Höhe von mindestens 60,00 EUR erhoben. Bei berechtigtem Straftatverdacht wird das Ticket eingezogen. 12. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens. Der Beförderungsvertrag wird jeweils mit dem Verkehrsunternehmen abgeschlossen, dessen Verkehrsmittel genutzt wird. Sofern das jeweilige Verkehrsunternehmen keine eigenen Beförderungsbedingungen aufgestellt hat, gelten die Beförderungsbedingungen der genutzten Relation. 13. Das Schülerferienticket Niedersachsen/Bremen ist eine Zeitkarte im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007. Für Entschädigungsansprüche aufgrund von Zugverspätungen/Zugausfällen und Anschlussverlust im Eisenbahnverkehr nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmens.

5 Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge für das Schülerferienticket erfolgt jedoch nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des Schülerferientickets eingereicht werden. Das Schülerferienticket Niedersachsen/Bremen ist ein Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 Satz 2 EVO. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund von 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO in Verbindung mit 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.

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